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Leuehtkörper für Reklame-, Signalzweeke u. dgl., insbesondere elektrischer Leuchtkörper.
Zur Zusammensetzung von Lichtreklamen verwendet man bisher übliche Leuchtkörper, z. B.
Glühlampen, welche bei Tageslicht nicht nur völlig unwirksam sind, sondern auch einen unschönen An- blick gewähren. Um eine Tages-und Nachtreklame zu erhalten, hat man weiters Transparente aufweisende oder der Ankündigung entsprechend geformte Spiegel-die auch mit Rippen oder Wellungen versehen sein können-mittels vor ihnen angeordneter Leuchtkörper indirekt beleuchtet, was aber den Nachteil zeitigt, dass man bloss einen geringen Lichteffekt erzielt und überdies bei einer allenfalls notwendigen Abänderung der Reklame an die Form der Spiegel gebunden ist.
Den Gegenstand der Erfindung bildet nun ein Leuchtkörper, welcher den vorgenannten Mängeln aus dem Wege geht, indem seiner Lichtquelle eine das von aussen auffallende Licht reflektierende, jedoch das von der Lichtquelle ausgehende Licht durchlassende spiegelnde Schichte vorgeschaltet ist, wodurch der Leuchtkörper neben seiner üblichen Verwendung als Lichtspender während des Tages als Spiegel wirkt.
Auf der Zeichnung sind mehrere beispielsweise Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes dargestellt, u. zw. zeigen die Fig, 1-10 sechs verschiedene Ausgestaltungen von Glühlampen mit dem auf dem Glaskolben unmittelbar aufgebrachten, spiegelnden Belag in Seiten-bzw. Vorderansicht. Fig. 11 veranschaulicht eine Glühlampe in Seitenansicht mit dem im Innern des Lampenkolbens vorgesehenen Spiegel, Fig. 12 einen aus Glühlampen zusammengesetzten Buchstaben und Fig. 13 bzw. 14 eine erfindungsgemäss ausgebildete Glühlampe, auf welcher ein Transparent aufgesteckt ist, in Seiten-bzw.
Vorderansicht.
Der Leuchtkörper, z. B. die Glühlampe nach den Fig. 1 und 2, ist insbesondere für solche Reklamen geeignet, bei denen die Glühlampen zu Leuchtfeldern zusammengeschlossen sind und daher nur die Vorderfläche der Glühlampen zur Geltung gelangt. Der der Fassung gegenüberliegende Teil 1 des Lampenballons ist plan oder schwach gewölbt und mit einem Spiegelbelag versehen, welcher einerseits das von aussen auffallende Licht reflektiert, anderseits das von der Lichtquelle, z. B. vom Glühfaden, ausgesandte Licht ungehindert austreten lässt, wodurch der Leuchtkörper neben seiner üblichen Verwendung als Lichtspender bei Tageslieht auch als Spiegel wirksam ist. Als für den gewünschten Zweck besonders geeignet erweist sich z.
B. ein aus Platinchlorid gebildeter Platinniederschlag, der nur wenig Licht absorbiert und demnach die Leuchtkraft des Leuchtkörpers lediglich unmerklich beeinflusst. Besondere Leuchteffekte werden dann erzielt, wenn der mit dem Belag versehene Teil 1 des Glasballons durch Stufen, Rippen 2 (Fig. 1 und 2) unterteilt oder mit Wellungen 3 od, dgl. (Fig. 5 und 6) versehen ist, indem die Stufen 2 bzw. Wellungen 3 sowohl die Reflexionswirkung für das von aussen auffallende Licht erhöhen, als auch das Licht der Lichtquelle nach Art von Prismen oder Linsen zerstreuen, weshalb der solcherart ausgebildete Teil des Leuchtkörpers bei Aussen-oder Innenbeleuchtung als gleichmässig leuchtende Fläche erscheint.
Die Glühlampe gemäss den Fig. 3 und 4 ist zur Umrahmung der Leuchtfelder verwendbar und besitzt z. B. einen würfelförmigen Glühlampenkörper, dessen Vorderfläche wie auch die Seitenflächen gerippt und mit dem erfindungsgemässen Belag 2 versehen sind. Soll die Glühlampe zur Einfassung von Steckschildern dienen und somit in stehender oder hängender Anordnung gebracht werden, so genügt es, wenn nur die Seitenflächen des etwa in Form eines Quaders geformten Gliihlampenkörpers mit gerippten Spiegeln 2 versehen sind, wie aus den Fig. 7 und 8 ersichtlich ist.
Die in Fig. 9 veranschaulichte Ausführungsform der Glühlampe kommt insbesondere in den Fällen in Betracht, in welchen die Örtlichkeit eine schräge Lagerung der Lampenfassungen bedingen würde,
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um die Reklame dem Beschauer entsprechend sichtbar zu machen. Da die mit dem Belag versehene Vorderfläche 4 unter einem schrägen Winkel zur Lampenachse angeordnet ist, wirkt die Lampe als schräggestellter Spiegel, der die Strahlen in die gewünschte Richtung ablenkt, ohne dass die Fassungen in dieser Richtung gelegen sein müssten. Zur Erhöhung der Leuchtwirkung kann die schräge Fläche wieder mit Rippen 5 (Fig. 10) versehen sein.
Zum gleichen Zwecke kann auch nach der in Fig. 11 dargestellten Ausführungsform der spiegelnde Belag auf einer im Innern einer ansonsten üblich ausgebildeten Glühlampe untergebrachten Platte 6 vorgesehen sein, wie auch die Platte von aussen mit der Glühlampe verbindbar sein kann. Wird im letzteren Falle die Platte auf einer üblichen Glühlampe, z. B. durch Aufstecken, befestigt, so kann sie um die Lampenhülle zwecks Erzielung des günstigsten Lichteinfallswinkels gedreht werden.
Aus Fig. 12 ist ein aus Glühlampen 7 zusammengesetzter Buchstabe ersichtlich. Falls die Glüh- lampen kreisförmigen Querschnitt aufweisen, werden zweckmässig die Zwischenräume zwischen denselben durch Füllstücke 8, z. B. aus geripptem Blech od. dgl., verdeckt. Verwendet man hingegen Glüh- lampen mit eckigem Querschnitt, so können die Lampen derart ausgeteilt werden, dass sich überhaupt keine Lücken ergeben.
Auf die Glühlampen können auch Transparente 9 aufgesetzt werden, wie aus den Fig. 13 und 14 ersichtlich ist.
Falls der spiegelnde Belag auf der Aussenfläche des Lampenkörpers angebracht ist, kann dessen Innenfläche mattiert sein, wodurch gleichfalls diffuses Licht erzielt wird.
PATENT-ANSPRÜCHE :
EMI2.1
dadurch gekennzeichnet, dass seiner Lichtquelle eine das von aussen auffallende Licht reflektierende, jedoch das von der Lichtquelle ausgehende Licht durchlassende, spiegelnde Schichte vorgeschaltet ist.