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Pflasterstampfmaschine.
Die Erfindung betrifft eine Pflasterstampfmaschine mit angetriebener Pflasterramme, die periodisch angehoben wird und jedesmal durch Eigengewicht wieder herabfällt, wobei das periodische Hochheben der Pflasterramme in an sich bekannter Weise durch einen Mitnehmer- zapfen od. dgl. bewirkt wird. Die Erfindung hat den Zweck, eine bequeme Regelung der Hublänge der Pflasterramme bei Maschinen dieser Art innerhalb weiter Grenzen zu ermöglichen.
Die Regelung erfolgt durch horizontale Verschiebung der Pflasterramme nebst ihren zugehörigen Lagerungs-oder Führungsvorrichtungen, oder auch dadurch, dass die Mitnehmerzapfen mehr oder weniger in Eingriff mit dem Rammbären gebracht werden.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind aus der Beschreibung ersichtlich.
In den Zeichnungen, die verschiedene Ausführungsformen der Erfindung veranschaulichen, zeigt :
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Ausführungsform. bei der die Pflasterramme im ganzen nebst ihren zugehörigen Lagerungs-und Führungsvon'ichtungen in waagrechter Richtung verschiebbar ist, Fig. 2 den zugehörigen Aufriss, Fig. 3 die Maschine von hinten und teilweise im Schnitt, Fig. 4-6 in grösserem Massstabe Einzelheiten des oberen Teils der Pflasterramme (wobei Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie b--b in Fig. 1 darstellt), Fig. 7 und 8 in grösserem Massstabe Einzelheiten der Lagerungs-und Führungsvorriehtungen der Pflasterramme (wobei
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Schnitt und im Aufriss den oberen Teil der Pflasterramme 1 bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung und Fig. 12 und 13 schematisch zwei weitere Ausführungsformen.
Bei der Ausführung nach Fig. 1-8 besteht das transportable Maschinengestell 2 aus einem Rahmenwerk, das aus U-Eisen 1 zusammengesetzt ist und Lagerböcke 3 für die Laufräder 4 trägt. Der Antriebsmotor 5 für die Pflasterramme ist am vorderen Ende des Rahmenwerkes angeordnet. Die Antriebsbewegung wird von der Motorwelle aus durch Zahnräder 6, 7,8 auf eine verzahnte Kurbelscheibe 9 übertragen. die aussen einen oder mehrere, im vorliegenden Falle zwei Mitnehmerzapfen 10 trägt, die nahe am Umfang angebracht sind und mit einer in ihre Bahn ragenden Schulter-J'od. dgl. einer Hülse 111 zusammenwirken. Diese Hülse umschliesst den oberen Teil der Pflasterramme 12 und ist in lotrechter Richtung innerhalb bestimmter Grenzen verschiebbar.
Gegenüber der Ramme wird sie durch Keile 13 festgehalten, die in Keilnuten 14 der Ramme eingreifen (Fig. 3,8). Um den Stoss zu mildern, der beim Anprallen des Mitnehmerzapfens 10 gegen die Schulter 11 entsteht, ist zwischen der Hülse und einer durch eine Mutter 17 am oberen Ende der Ramme festgehaltenen Scheibe 16 eine Schraubenfeder 15 eingelegt. Diese Feder dient ausserdem zur Abdämpfung solcher Stösse, die sonst auf das Rahmenwerk der Maschine wirken können, wenn die Ramme zu tief herabgeht. Unter der Schulter 11 ist eine elastische Scheibe 18 eingelegt.
Die Pflasterramme 12 ist in einer lotrechten FÜhrungshÜlse 19 gelagert, die auch als Geradführung dient und mit waagrechten Führungsleisten 20, 21 versehen ist, die mit im Rahmenwerk fest angeordneten Führungsleisten 22 und, 23 in Eingriff stehen.
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Führungsleisten 22 und 23 verschiebbar. Die obere Führungsleiste 20 ist mit einem Auge 24 versehen, mit dem das eine Ende einer Vorschubschraube 25 mittels Stellringen 26 und 27 drehbar verbunden ist. Die Schraube 35 ist in einer Mutter 28 gelagert, die im Rahmenwerk fest angeordnet ist.
Die Schraube trägt am hinteren Ende ein Handrad 29, mittels dessen die Führungshülse 19 nebst der Pflasterramme im einen oder anderen Sinne in waagrechter Richtung
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eine andere passende Handhabe beliebiger Art, z. B. eine Handhebelvorrichtung od. dgl. ersetzt werden.
In Fig. 1 und 2 ist die Pflasterramme so eingestellt, dass sie sich an den vorderen Enden der festen Führungsleisten 22 und 23 befindet. In diesem Falle bleibt die mit der Ramme verbundene Schulter 11, die beim Drehen der Scheibe 9 abwechselnd durch die beiden Zapfen 10 ergriffen wird, jedesmal während fast der ganzen Aufwärtsbewegung des Zapfens mit diesem in Eingriff und wird folglich bis fast zum obersten Punkt der Zapfenbahn mitgenommen. Die Hublänge der Ramme 10 ist also in diesem Falle am grössten.
Wenn die Hublänge vermindert werden soll, wird die Ramme nebst zugehöriger Lagerung durch Drehen des Handrades 29 nach hinten gezogen. Der abwechselnd durch die Mitnehmerzapfen 10 bestrichen Teil der Schulter 11 wird durch die waagrechte, rückwärtige Verschiebung der Ramme verkürzt, und die Ramme wird daher beim Aufwärtsbewegen des jeweilig wirkenden Zapfens früher von diesem freigegeben, wobei die Hublänge in entsprechendem Masse verkürzt wird. Die Regelung der Hublänge kann bequem während des Arbeitens der Maschine und unabhängig von der lotrechten Arbeitsbewegung der Ramme ausgeführt werden.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 9 und 11, die nur den oberen Teil der Pflasterramme zeigen, ist die Ramme 12 fest im Maschinengestell gelagert, dagegen der mit dem Mitnehmerzapfen zusammenwirkende Arm 11 in waagrechter Richtung gegenüber der Ramme verstellbar. Der Arm wird in diesem Falle von einem Rahmen. 30 gebildet, der die Ramme 12 umschliesst und dessen beide der Längsrichtung der Maschine parallelen Seiten in seitliche Führungsnuten der Ramme eingreifen, so dass der Arm 11 in waagrechter Richtung im Verhältnis zur Pflasterramme verschiebbar ist. Die Umstellung des Armes 11 erfolgt mittels einer Schraube 31, deren Schraubengänge in ein entsprechendes Gewinde im hinteren Ende des Armes 11 hineingreifen.
Die Schraube 31 ist mit ihrem vorderen Ende in der Pflasterramme gelagert und wird durch Stellringe 32 daran verhindert, sich in ihrer Längsrichtung gegenüber der Ramme zu verschieben. Als Handhabe dient ein am hinteren Ende der Schraube festgekeiltes Handrad 33.
Anstatt die Pflasterramme selbst oder einen ihrer Teile waagrecht verschiebbar anzuordnen. können unter Umständen die Mitnehmerzapfen 10 auf der Kurbelscheibe 9 derart angebracht sein, dass sie in radialer Richtung verstellt werden können. Fig. 12 und 13 zeigen zwei Ausführungen dieser Art. Nach Fig. 12 sind die Zapfen 10 längs Schlitzen 34 in der Kurbelscheibe 9 verschiebbar und können nach Einstellung in die gewünschte Lage in passender Weise, z. B. mittels Muttern od. dgl. gerichtet werden.
Bei der Anordnung nach Fig. 13 trägt die Kurbelscheibe 9 zwei an ihr drehbar gelagerte
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mit Zähnen versehen, die mit einem mittleren Zahrad 86 in Eingriff stehen. Durch Drehen dieses können die Scheiben 35 derart verstellt werden, dass die Zapfen 10 die gewünschten Lagen einnehmen. Die kleinste Hublänge erhält man z. B., wenn man die Zapfen in die
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sich in den Punkten B befinden.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 12 und 13 ist die lotrechte Führung der Pflasterramme ebenso wie bei der Ausführung nach den Fig. 9-11 fest im Masehinenrahmenwerk angebracht.
PATENT-ANSPRÜCHE :
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fest angeordneten Geradführung (22, 23).