Geschwisterkind
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Geschwisterkind (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | das Geschwisterkind | die Geschwisterkinder |
Genitiv | des Geschwisterkinds des Geschwisterkindes |
der Geschwisterkinder |
Dativ | dem Geschwisterkind | den Geschwisterkindern |
Akkusativ | das Geschwisterkind | die Geschwisterkinder |
Worttrennung:
- Ge·schwis·ter·kind, Plural: Ge·schwis·ter·kin·der
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈʃvɪstɐˌkɪnt]
- Hörbeispiele: Geschwisterkind (Info)
Bedeutungen:
- [1] Kind, das noch einen Bruder oder eine Schwester hat
- [2] veraltet, noch regional: Neffe oder Nichte
- [3] veraltet, noch regional: Cousin oder Cousine, Vetter oder Base
Herkunft:
- Kompositum aus den Substantiven Geschwister und Kind
Beispiele:
- [1] „Das Grund-Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger, Studenten oder Hausfrauen soll von 300 auf 375 Euro aufgestockt werden, wenn im Abstand von drei Jahren ein Geschwisterkind geboren wird.“[1]
- [2]
- [3]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Kind, das noch einen Bruder oder eine Schwester hat
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[2] veraltet, noch regional: Neffe oder Nichte
[3] veraltet, noch regional: Cousin oder Cousine, Vetter oder Base
- [2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Geschwisterkind“
- [1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Geschwisterkind“
- [1–3] Duden online „Geschwisterkind“
- [1–3] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 6. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-05506-7 „Geschwisterkind“, Seite 682
Quellen:
- ↑ Wortschatz-Lexikon Uni Leipzig, Quelle: n-tv.de vom 21.09.2006