AUSLÖSEEINHEIT ZUM BETÄTIGEN EINER AUFZUGBREMSVORRICHTUNG
Die Erfindung betrifft eine Auslöseeinheit zum Betätigen einer Aufzugbremsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
TECHNISCHER HINTERGRUND
Aufzüge sind im Normalfall mit einer Aufzugbremsvorrichtung ausgestattet, die im Falle einer unzulässig hohen Fahrgeschwindigkeit den Fahrkorb abbremst bzw. fängt. Als Ursache für eine unzulässig hohe Beschleunigung des Fahrkorbs kommen beispielsweise eine Fehlfunktion der Steuerung eines Antriebs bzw. seiner Bremse oder ein Seilbruch infrage.
Die Auslösung der Aufzugbremsvorrichtung kann dabei auf verschiedene Arten erfolgen. Bei rein mechanischen Auslöseeinheiten erfolgt die Aktivierung der Bremseinrichtung oft von einem im Schacht montierten Geschwindigkeitsbegrenzer. Bei derartigen Auslöseeinheiten ist ein in sich geschlossenes Begrenzerseil im Aufzugsschacht angebracht, das vom Geschwindigkeitsbegrenzer und einer Spannrolle umgelenkt wird. Das Begrenzerseil ist an einer Stelle mit der Bremsvorrichtung der Aufzugskabine bzw. dem Bremsorgan der Bremsvorrichtung verbunden und wird dementsprechend bei einer Bewegung der Aufzugskabine von dieser mitgenommen. Eine unerlaubt hohe Fahrgeschwindigkeit führt dann dazu, dass der
Geschwindigkeitsbegrenzer das Begrenzerseil abbremst. Da sich das Begrenzerseil somit langsamer im Aufzugsschacht bewegt als die Aufzugskabine und das daran befestigte Bremsorgan, übt das Begrenzerseil eine Zugkraft auf das Bremsorgan aus. Hierdurch wird die Bremsvorrichtung aktiviert.
Derartige, rein mechanische Auslöseeinheiten haben jedoch verschiedene Nachteile, wie beispielsweise ihre Störungsanfälligkeit bei einer Verschmutzung des Geschwindigkeitsbegrenzers oder dem relativ hohen Aufwand bei der Montage.
Aufgrund der Nachteile mechanischer Auslöseeinheiten ist ein zunehmender Trend hin zu elektromagnetischen Auslösern zu beobachten. Derartige Auslöser werden jedoch in der Regel individuell für jede Aufzugbremsvorrichtung entwickelt, sodass für jede Kombination aus Auslöseeinheit und Bremsvorrichtung eine separate Sicherheitszertifizierung stattfinden muss.
STAND DER TECHNIK
Bei modernen Aufzügen ist der Schacht üblicherweise mit in regelmäßigem Abstand angeordneten Sensoren oder gar einer vollständigen Schachtkopierung ausgestattet, die eine Übergeschwindigkeit detektieren. Im Falle einer Übergeschwindigkeit wird dann ein Signal an die meist elektromagnetisch basierte Auslöseeinheit gesendet. Diese Auslöseeinheiten sind üblicherweise so gestaltet, dass sie im Falle eines Stromausfalls automatisch den Bremsvorgang auslösen.
Eine typische Aufzugbremsvorrichtung, die mit einer elektromagnetischen Auslöseeinheit ausgestattet ist, wird beispielsweise in W02006/077243A1 beschrieben. Darin wird eine Bremsvorrichtung für eine Aufzugskabine gezeigt, deren Bremsorgan von einem Rückhalteorgan in einer inaktiven Stellung gehalten wird, solange die Aufzugskabine nicht abgebremst werden soll. Das Rückhalteorgan ist dabei ein Elektromagnet, der das als Bremsrolle ausgeführte Bremsorgan anzieht und somit an einem Kontakt mit der Führungsschiene des Aufzugs hindert. Sobald eine unzulässig hohe Geschwindigkeit gemessen wird oder der Aufzug aus anderen Gründen abgebremst werden soll, wird der Elektromagnet ausgeschaltet und das Bremsorgan wird von einer Druckfeder in Richtung der Führungsschiene gedrückt. Dort rollt die Bremsrolle an der Führungsschiene ab und läuft in einen Keilspalt zwischen der Führungsschiene und einem Druckkörper, der ebenfalls
Bestandteil der Bremsvorrichtung ist. Die mit einer Reibfläche ausgestattete Bremsrolle bremst die Aufzugskabine dabei ab. Um das Bremsorgan wieder aus seiner Bremsposition in die inaktive Position zu bringen, wird der Elektromagnet aktiviert. Somit wird das Bremsorgan gegen die Wirkung der Druckfeder wieder in eine Position gebracht, in der kein Kontakt mehr mit der Führungsschiene besteht. Bevor der Elektromagnet in der Lage ist, das Bremsorgan anzuziehen, muss dieses jedoch aus dem Keilspalt geschoben werden. Dafür wird die Aufzugskabine in der Regel um ein Stück zurückgesetzt.
Diese Bremsvorrichtung benötigt jedoch einen relativ starken Elektromagneten, da aufgrund der Schwenkkinematik ein relativ großer Luftspalt zwischen dem Magneten und dem Bremsorgan existiert.
Eine ähnliche Aufzugbremsvorrichtung mit elektromagnetischer Auslöseeinheit ist aus der europäischen Patentschrift EP1902993B1 bekannt. Darin wird das Bremsorgan jedoch nicht direkt von der Auslöseeinheit, welche ebenfalls aus einem Elektromagneten und einer Druckfeder besteht, angelenkt. Stattdessen wirken der Elektromagnet und die Druckfeder auf ein Führungselement, welches das Bremsorgan führt. Da der Luftspalt zwischen dem Führungselement und dem Elektromagneten geringer ist als in der Bremsvorrichtung aus W02006/077243A1, kann ein deutlich weniger leistungsfähiger Elektromagnet verwendet werden.
Die zuvor beschriebenen Kombinationen aus
Aufzugbremsvorrichtungen und Auslöseeinheit sind in der Regel komplett neue Einheiten, die für jeden Last- und Geschwindigkeitsbereich aufwendig entwickelt und zertifiziert werden müssen.
DAS DER ERFINDUNG ZUGRUDNE LIEGENDE PROBLEM
Angesichts dessen ist es die Aufgabe der Erfindung eine universell verwendbare Auslöseeinheit anzugeben, mit der bisher mittels eines Geschwindigkeitsbegrenzerseils mechanisch betätigte bzw. ausgelöste Aufzugbremsvorrichtungen elektrisch ausgelöst werden können.
DIE ERFINDUNGSGEMASSE LOSUNG
Erfindungsgemäß wird dieses Problem mit den Merkmalen des als Erzeugnisanspruch formulierten Hauptanspruchs gelöst.
Dementsprechend ist eine Auslöseeinheit zum Betätigen einer Aufzugbremsvorrichtung vorgesehen, mit einem am Fahrkorb montierbaren Auslösegrundkörper, einem Auslöser, einem Kontaktorgan zum Erzeugen von Betätigungskräften durch Reibkontakt mit der Führungsschiene, und einem Koppelglied.
Das Kontaktorgan ist dabei über das Koppelglied mit einer Aufzugbremsvorrichtung verbindbar, bevorzugt in der später noch näher beschriebenen Art und Weise.
Die Auslöseeinheit ist derart gestaltet, dass ihr Auslöser das Kontaktorgan in unausgelöstem Zustand auf Abstand von der Führungsschiene hält und in ausgelöstem Zustand mit der Schiene reibschlüssig in Kontakt bringt. Im Falle einer Relativbewegung zwischen dem Fahrkorb und der Führungsschiene bewegt sich das reibschlüssig mit der Schiene in Kontakt stehende Kontaktorgan einen Spalt zwischen dem Auslösegrundkörper und der Führungsschiene entlang. Dabei nimmt das Kontaktorgan das Koppelglied mit und bringt durch die Bewegung des Koppelgliedes die Aufzugbremsvorrichtung zum selbsttätigen Ansprechen. Die Auslöseeinheit zeichnet sich dadurch aus, dass die Auslöseeinheit separat bzw. sogar mit Abstand von der Aufzugbremsvorrichtung am Fahrkorb montierbar
ist und ausschließlich über das Koppelglied mit der Aufzugbremsvorrichtung in Verbindung steht.
Die Auslöseeinheit wird derartig am Fahrkorb des Aufzugs montiert, dass sich der Auslösegrundkörper und der Auslöser in Führungsschienennähe befinden. Der Abstand zur Führungsschiene wird dabei so gewählt, dass der Auslöser in seinem unausgelösten Zustand einen Kontakt zwischen dem Kontaktorgan und der Führungsschiene verhindert.
Solange zwischen dem Kontaktorgan und der Führungsschiene kein Kontakt herrscht, bewegt sich das Kontaktorgan simultan mit dem Fahrkorb des Aufzugs durch den Aufzugsschacht. Die Geschwindigkeit und Bewegungsrichtung des Fahrkorbs und des Kontaktorgans sind demnach gleich.
Wie bereits eingangs beschrieben, weisen moderne Aufzüge in der Regel Sensoren oder eine Schachtkopierung im Aufzugsschacht auf, die eine unzulässig hohe Geschwindigkeit des Fahrkorbs detektieren. Sobald dies der Fall ist oder ein anderes Problem, wie beispielsweise ein Stromausfall, die Aktivierung der Aufzugbremsvorrichtung erfordert, wird der Auslöser aktiviert, d. h. in seinen ausgelösten Zustand gebracht. Dabei nimmt er eine Position ein, durch die das Kontaktorgan in Kontakt mit der Führungsschiene gelangt. Der Kontakt zwischen dem Kontaktorgan und dem Auslöser bzw. dem Auslösegrundkörper bleibt währenddessen bestehen.
Sobald das Kontaktorgan gleichzeitig mit der Führungsschiene und dem Auslöser in Kontakt steht, bewegt es sich aufgrund der Reibung langsamer als der Fahrkorb durch den Aufzugsschacht. Bei einer Abwärtsbewegung des Fahrkorbs bewegt sich das Kontaktorgan demzufolge relativ zum Fahrkorb nach oben.
Das Koppelglied, welches an einem Ende mit dem Kontaktorgan verbunden ist, sowie der am anderen Ende des Koppelglieds mit ihm verbundene Bremskeil der Aufzugbremsvorrichtung bewegen
sich dann ebenfalls relativ zum Fahrkorb nach oben. Da sich die am Fahrkorb montierte Aufzugbremsvorrichtung jedoch weiterhin simultan zum Fahrkorb im Aufzugsschacht nach unten bewegt, bewegt sich der Bremskeil auch relativ zur Aufzugbremsvorrichtung nach oben.
Der Bremskeil wird demzufolge mithilfe der Verlagerung des Kontaktorgans, die über das Koppelglied auf die Aufzugbremsvorrichtung übertragen wird, in die Bremsposition gebracht, von der aus die Aufzugbremsvorrichtung selbsttätig anspricht und den Fahrkorb schließlich abbremst.
Auch wenn das Kontaktorgan bei alledem vom grundlegenden Funktionsprinzip her gesehen so mit der Führungsschiene interagiert, wie es eigentlich ein Bremskeil tut, besteht ein grundlegender Unterschied zum Bremskeil: Anders als der Bremskeil entfaltet das Kontaktorgan als solches keine Bremswirkung an der Schiene, die den Fahrkorb abbremst oder mehr als nur unwesentlich abbremst. Das Kontaktorgan sorgt nur für den kräftemäßigen Servoeffekt, der zum Ingangsetzen der Aufzugbremsvorrichtung nötig ist. Diese Funktion des Generierens von Bremskräften, die die Geschwindigkeit des Fahrkorbs verringern, ist vielmehr der von dem Koppelglied bestätigten Aufzugbremsvorrichtung mit ihrem mindestens einen Bremskeil, Bremsrolle oder Bremsexzenter Vorbehalten.
Unter einer separaten Montage versteht man eine Befestigung, bei der die Auslöseeinheit völlig unabhängig von der Aufzugbremsvorrichtung an den Fahrkorb an- und abmontierbar ist. Unter einer beabstandeten Montage versteht man eine Montage, bei der ein unmittelbarer Kontakt zwischen der Auslöseeinheit und der Aufzugbremsvorrichtung allein über ein vorzugsweise nach Art einer meist beidseitig drehbar angelenkten Zugstange ausgebildetes Koppelglied erfolgt und ihre separaten Gehäuse keinen direkten physischen Kontakt zueinander haben.
Dadurch, dass die Auslöseeinheit separat bzw. mit Abstand von der Aufzugbremsvorrichtung am Fahrkorb montierbar ist, kann eine bestimmte Auslöseeinheit für verschiedene Aufzugbremsvorrichtungen verwendet werden. Der Abstand zwischen der Aufzugbremsvorrichtung und der Auslöseeinheit wird durch die Länge des Koppelgliedes bestimmt.
Die Verbindung zwischen der Auslöseeinheit und der Aufzugbremsvorrichtung über das Koppelglied ist vorzugsweise lösbar, sodass einzelne Komponenten der Auslöseeinheit oder die gesamte Auslöseeinheit oder einzelne Komponenten der Aufzugbremsvorrichtung oder die gesamte Aufzugbremsvorrichtung ausgetauscht werden können. Bevorzugt sind die Verbindung bzw. das die Verbindung ermöglichende Mittel an der Auslöseeinheit so beschaffen, dass unterschiedliche Aufzugbremsvorrichtungen zum Zwecke ihrer Auslösung durch die Auslöseeinheit an dieser angeschlossen werden können, ohne dass irgendwelche baulichen Änderungen an der Auslöseeinheit vorgenommen werden müssen. Jedenfalls sind keine baulichen Änderungen erforderlich, die jeweils eine Neuzertifizierung erfordern. Bei alledem müssen vorzugsweise auch an der Aufzugbremsvorrichtung keine Änderungen oder jedenfalls keine eine Neuzertifizierung erfordernden Änderungen vorgenommen werden.
Der Begriff „Führungsschiene" bezeichnet vorzugsweise die im Aufzugsschacht verlaufende Führungsschiene des Fahrkorbs.
Von diesem Begriff wird jedoch auch eine zusätzliche, im Aufzugsschacht angebrachte, Schiene abgedeckt, die man „Bremsschiene" nennen könnte.
Der Begriff „unausgelöster Zustand" bezeichnet die Position des Auslösers, in der ein Kontakt zwischen dem Kontaktorgan und der Führungsschiene nicht möglich ist.
Der Begriff „ausgelöster Zustand" bezeichnet die Position des Auslösers, in der er so in Richtung Führungsschiene bewegt wurde, sodass das Kontaktorgan an der Führungsschiene anliegt.
Der Begriff „Bremskeil" der Aufzugbremsvorrichtung bezeichnet typischerweise das bewegliche Element einer Aufzugbremsvorrichtung, welches den Bremsvorgang auslöst, indem es in einen Keilspalt zwischen der
Aufzugbremsvorrichtung und der Führungsschiene eingezogen wird. Dabei ist es auch denkbar, dass es sich bei dem „Keil" um eine Rolle handelt, die eine Keilwirkung in dem Spalt entfaltet, in den sie eingezogen wird oder einen Exzenter, welcher bei Verdrehung einen Anstieg der Normalkraft bewirkt.
Der Begriff „Bremsposition" bezeichnet die Position des Bremskeils, von der aus er durch die Bewegung des Fahrkorbs automatisch immer tiefer in den Keilspalt zwischen Aufzugbremsvorrichtung und Führungsschiene getrieben wird, bis der Fahrkorb zum Stillstand kommt.
Die Bezeichnung „selbsttätiges Ansprechen" der Aufzugbremsvorrichtung bezeichnet den Zustand, wenn der Bremskeil der Aufzugbremsposition sich in der Bremsposition befindet.
BEVORZUGTE AU S GE S TALTUNGSMOGL I CHKE I TEN
Es besteht eine Reihe von Möglichkeiten, die Erfindung so auszugestalten, dass ihre Wirksamkeit oder Brauchbarkeit noch weiter verbessert wird.
So ist es besonders bevorzugt, die Auslöseeinheit derart zu gestalten, dass sich das Kontaktorgan bei einer Rücksetzbewegung des Fahrkorbs aus dem Fang derart in den Spalt zwischen dem Auslösegrundkörper und der Führungsschiene entlang bewegt und dabei hinreichende Kräfte aufbringt, dass es einen Bremskeil der Aufzugbremsvorrichtung mittels des Koppelgliedes in seine vollständig gelüftete
Bereitschaftsposition bewegt, zusammen mit den Kräften, die am Bremskeil bei Rückwärtsfahrt ohnehin auftreten.
Während des Bremsvorgangs wird der Bremskeil aufgrund der Abwärtsbewegung des Fahrkorbs und der daran befestigten Aufzugbremsvorrichtung in einen Spalt zwischen dem Grundkörper der Aufzugbremsvorrichtung und der Führungsschiene gezogen.
Der Zustand, wenn der Bremskeil im Spalt zwischen der Führungsschiene und dem Grundkörper der Aufzugbremsvorrichtung eingeklemmt wurde und der Fahrkorb vollständig zum Stillstand gebracht wurde, wird dabei als Fang bezeichnet.
Um einen Fahrkorb nach einem Fang wieder in Betrieb zu nehmen wird er in Gegenrichtung bewegt um den Bremskeil (oder die Bremskeile) wieder aus dem Spalt zu entfernen. Durch das Bewegen in Gegenrichtung wird der Bremskeil wieder aus dem Spalt herausgezogen. Da der Bremskeil ja nach wie vor mittels des Koppelgliedes mit dem Kontaktorgan in Verbindung steht wird das das Kontaktorgan durch die Rücksetzbewegung des Bremskeils auch dann wieder vollständig in seine Bereitschaftsposition gezogen, wenn es zeitweilig selbst keinen hinreichenden Reibschluss mehr hat um sich definiert abwälzend auf seine Bereitschaftsposition zuzubewegen, etwa weil der Auslöser bereits wieder vom Elektromagneten angezogen und in seine unausgelöste Position gebracht worden ist. Erst wenn der Bremskeil soweit aus dem Keilspalt gefahren wurde, dass kein Kontakt mehr vorliegt, hängt der Bremskeil wieder über das Koppelglied an dem Kontaktorgan und wird mit dessen Bewegung weiter abgesenkt oder fällt unter dem Einfluss der Schwerkraft zusammen mit ihm in die Bereitschaftsposition zurück.
Die Bezeichnung „vollständig gelüftete Bereitschaftsposition" beschreibt den Zustand der Bremsvorrichtung, in dem ihr Bremskeil keinen Kontakt zur Führungsschiene hat.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das Kontaktorgan derart mit dem Koppelglied verbunden, dass sich
das Kontaktorgan um einen bestimmten Betrag bewegen kann, ohne das Koppelglied mitzunehmen.
Diese Ausgestaltung ist dann besonders vorteilhaft, wenn die erfindungsgemäße Auslöseeinheit zum Reduzieren des Stromverbrauchs im Standby spannungslos geschaltet wird und dann - über den womöglich längeren Zeitraum des Standby- Betriebs hinweg - Positionsänderungen bzw. geringe Positionsänderungen auftreten. Exemplarisch zu nennen sind hier Temperaturschwankungen, die nicht zuletzt bei Aufzügen in Hochhäusern relevant sind. Rein beispielhaft zu nennen ist der Fall, dass das Gebäude 25 Stockwerke aufweist und dann der Fahrkorb in seiner Standby-Position im EG an einem mehr als 50 m langen Tragseil hängt. Die entsprechende Längenänderung ist schon bei einer Temperaturschwankung von 10° beträchtlich.
Auch ein geringes Wegbewegen aus der Haltestelle, während sich die Auslöseeinheit im nicht bestromten Zustand befindet, kann somit kompensiert werden. Ein solches Wegbewegen kann dann auftreten, wenn der Fahrkorb an einer Haltestelle sehr stark be- oder entladen wird und sich daher das Fahrkorbgewicht entscheidend ändert.
Durch das geringfügige Absinken des Fahrkorbs kann hierdurch schon der Bremskeil der Aufzugbremsvorrichtung zumindest ein Stück weit in den ihm zugordneten Keilspalt eingezogen werden, wenn keine besonderen Vorkehrungen getroffen werden. Das behindert die problemlose Weiterfahrt.
Dadurch, dass sich das Kontaktorgan um einen bestimmten Betrag translatorisch bewegen kann, ohne das Koppelglied mitzunehmen, wird erreicht, dass die Aufzugbremsvorrichtung nicht sofort in ihre selbsthemmende Fang-Position geht. Fahrkorbschwingungen oder sonstige vernachlässigbare Fahrkorbbewegungen schaden dann also nicht. Eine Rücksetzbewegung des Fahrkorbs ist nach solchen harmlosen Bewegungen demzufolge nicht erforderlich, sondern es reicht aus, den Auslöser wieder in seine
unausgelöste Position zu bewegen. Mit der „translatorischen" Bewegung des Kontaktorgans um einen bestimmten Betrag ist die Bewegung relativ zum Koppelglied gemeint.
Idealerweise weist das Koppelglied ein Langloch auf, über das es mit dem Kontaktorgan, vorzugsweise mithilfe eines Bolzens, verbunden ist. Das Koppelglied wird dabei erst dann vom Kontaktorgan mitgenommen, wenn der das Kontaktorgan und das Koppelglied verbindende Bolzen das obere Ende des Langlochs erreicht hat.
Die hier in Rede stehende Ausführungsform wird vorzugsweise dadurch realisiert, dass das Kontaktorgan mit einem Bolzen versehen wird, der entlang eines Langlochs im Koppelglied geführt wird. Das Kontaktorgan, der Bolzen und das Langloch müssen dabei so zueinander positioniert werden, dass sich der Bolzen im unausgelösten Zustand des Auslösers im unteren Bereich des Langlochs befindet. Nachdem der Bolzen vom Kontaktorgan um einen bestimmten Betrag nach oben bewegt wurde, liegt er am oberen Ende des Langlochs an. Eine weitere Bewegung des Kontaktorgans und des Bolzens relativ zum Koppelglied nach oben führt dann dazu, dass das Koppelglied vom Bolzen mit nach oben gezogen wird.
Der Bolzen weist dabei idealerweise an dem Ende, das vom Kontaktorgan weg zeigt, einen Durchmesser auf, der größer als der Durchmesser des Langlochs ist. Wird der Bolzen mit dem Ende, an dem er einen geringeren Durchmesser aufweist, erst durch das Langloch und dann durch das Kontaktorgan geführt und anschließend mit einem Sicherungsring gegen axiales Verrutschen gegenüber dem Kontaktorgan gesichert, ist das Kontaktorgan auch gegenüber dem Koppelglied gegen eine unzulässige Verschiebung in axialer Richtung gesichert.
Vorzugsweise wird diejenige Lauffläche des
Auslösegrundkörpers, die das Kontaktorgan entlangläuft, wenn es mit der Führungsschiene in Kontakt ist, und die an den
Auslöser angrenzt, mithilfe von vorgespannten Federn in Richtung der Führungsschiene gedrückt. Wenn das Kontaktorgan sich im entsprechenden Abschnitt des Spalts zwischen dem Auslösegrundkörper und der Führungsschiene befindet, übt die Lauffläche somit eine Kraft auf das Kontaktorgan aus.
Herrscht eine zu geringe Reibung zwischen dem Kontaktorgan und der Führungsschiene, kann es unter Umständen dazu führen, dass das Kontaktorgan nicht in der Lage ist, das Koppelglied und über das Koppelglied auch den Bremskeil der Bremsvorrichtung relativ zum Fahrkorb mit nach oben zu nehmen, sondern einfach gezogen von der restlichen Auslöseeinheit an der Führungsschiene entlang rutscht. Dies führt im schlechtesten Fall dazu, dass die Aufzugbremsvorrichtung nicht ausgelöst wird.
Da die Reibung zwischen dem Kontaktorgan zum einen vom Reibwert und zum anderen von der Normalkraft, mit der das Kontaktorgan auf die Führungsschiene gedrückt wird, abhängt, ist es deshalb sinnvoll, die Normalkraft zu erhöhen. Dies lässt sich bewerkstelligen, indem der an den Auslöser angrenzende Bereich des Grundkörpers der Auslöseeinheit mithilfe von einer oder mehrerer vorgespannter Federn in Richtung der Führungsschiene gedrückt wird. Passiert nun das Kontaktorgan die Lauffläche des von Federn in Richtung der Führungsschiene gedrückten Bereichs, wird auch das Kontaktorgan in Richtung der Führungsschiene gedrückt. Die Reibung zwischen dem Kontaktorgan und der Führungsschiene wird somit erhöht.
Es ist auch denkbar, die an den Auslöser angrenzende Lauffläche des Grundkörpers der Auslöseeinheit mittels hydraulischer oder pneumatischer Elemente in Richtung der Führungsschiene zu drücken.
Der Begriff „Lauffläche" bezeichnet dabei die der Führungsschiene zugewandte Oberfläche des von Federn abgestützten Bereichs, die das Kontaktorgan entlangläuft.
Der Begriff „entlangläuft" kann dabei sowohl ein Abrollen, falls das Kontaktorgan als Rolle ausgeführt wird, als auch ein Entlanggleiten, falls das Kontaktorgan als Bremsbelag ausgeführt wird, bezeichnen.
Idealerweise ist der Auslöser ein Kipphebel, der in eine Rotationsbewegung versetzt wird, um aus dem ausgelösten in den unausgelösten Zustand und umgekehrt zu kommen. Der Auslöser weist außerdem einen Halter auf, der im ausgelösten Zustand alle translatorischen Bewegungen des Kontaktorgans außer nach oben parallel zur Führungsschiene verhindert.
Im unausgelösten Zustand des Auslösers muss dieser einen Kontakt zwischen dem Kontaktorgan und der Führungsschiene verhindern. Dafür bietet es sich an, den Auslöser mit einem Halter auszustatten, auf dem das Kontaktorgan im unausgelösten Zustand aufliegt. Bei dem Halter handelt es sich idealerweise um einen schüssel- oder rinnenartigen Bauteilabschnitt, der verhindert, dass die Rolle hin und her wackelt und dabei unter Umständen in Kontakt mit der Führungsschiene gerät.
Der als Kipphebel ausgeführte Auslöser wird drehbar um einen Bolzen, der als Drehpunkt dient, gelagert. Wird nun eine Kraft auf den Kipphebel ausgeübt, die nicht am Drehpunkt angreift, wird der Kipphebel in eine Rotationsbewegung um den Drehpunkt versetzt. Eine Rotationsbewegung des Kipphebels in Richtung der Führungsschiene führt dann dazu, dass zumindest ein Teil des Auslösers sich in Richtung der Führungsschiene bewegt. Befindet sich der Halter mit dem Kontaktorgan im Bereich des in Richtung der Führungsschiene rotierenden Teils des Auslösers, kann das Kontaktorgan in Kontakt mit der Führungsschiene gebracht werden. Dies bietet den Vorteil, dass keine aufwändige Linearführung erforderlich ist, um den
Auslöser von seiner unausgelösten in seine ausgelöste Position zu bringen.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform bewegt ein Elektromagnet den Auslöser in seine unausgelöste Position und hält ihn dort. Gleichzeitig wirkt eine Feder derartig auf den Auslöser ein, dass dieser in seine ausgelöste Position schwenkt, sobald der Elektromagnet nicht mehr bestromt wird.
Wird der Auslöser von einem Elektromagneten aktiv in seiner unausgelösten Position gehalten, während eine weitere Kraft versucht, ihn in seine ausgelöste Position zu bewegen, führt ein Stromausfall und der damit verbundene Ausfall des Elektromagneten während einer Bewegung des Fahrkorbs automatisch zum Auslösen der Auslöseeinheit und anschließend zum Auslösen der Aufzugbremsvorrichtung. Es ist auch möglich, den Elektromagneten durch eine pneumatische, hydraulische oder eine Einheit, die bei einem Stromausfall keine Kraft mehr auf den Auslöser ausübt, aktiv in seiner unausgelösten Position zu halten.
Wird das den Auslöser in seine ausgelöste Position bringende Element als Druck- oder Zugfeder ausgeübt, bietet dies den Vorteil, dass permanent eine Kraft auf den Auslöser ausgeübt wird und eine Fehlfunktion in Folge von Leckage oder eines Fehlers in der Elektronik oder Steuerung ausgeschlossen wird.
Greifen der Elektromagnet und das Federelement beide am gleichen Punkt bzw. auf gleicher Höhe an, ist darauf zu achten, dass die Federkraft geringer ist als die Magnetkraft, da der Auslöser sonst dauerhaft in seiner ausgelösten Position gehalten wird. Falls der Auslöser als Kipphebel ausgeführt wird, der um einen bestimmten Drehpunkt rotiert, um in den ausgelösten oder unausgelösten Zustand zu gelangen, bietet es sich an, den Elektromagneten in größerer Entfernung vom Drehpunkt als die Feder angreifen zu lassen, um so bei gleicher Kraft ein höheres Drehmoment zu erzeugen.
Vorzugsweise ist der Anker des Elektromagneten mit einem Stößel verbunden, der den Auslöser in seine unausgelöste Position drückt und dort hält, wenn der Anker von der Spule des Elektromagneten angezogen wird.
Um Freiheiten hinsichtlich der Bauraumgestaltung zu erhalten, ohne einen zu großen Luftspalt zwischen dem Elektromagneten und dem Auslöser zu erzeugen, bietet es sich an, den Elektromagneten mit einem Stößel auszustatten, der im bestromten Zustand des Elektromagneten auf den Auslöser drückt. Dafür wird der Stößel idealerweise am Anker des Elektromagneten angebracht, indem er mit diesem verschweißt verschraubt, verpresst oder mit einem Sicherungsring gegen axiales Verrutschen in einer Bohrung gesichert wird. Die Position des Stößels wird so gewählt, dass der Stößel gegen den Auslöser drückt, wenn der Anker des Elektromagneten von der Spule angezogen wird. Um keine ungünstigen Momente über den Stößel auf den Anker auszuüben, ist es sinnvoll, den Stößel koaxial zur Längsachse des Ankers durch den Elektromagneten zu führen.
Der Stößel ist dabei idealerweise eine Welle aus einem unelastischen, leichten Material, wie Aluminium.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das Kontaktorgan eine Rolle, die in ihrem aktivierten Zustand mit der einen Seite ihrer Rollenmantelfläche auf einer Führungsschiene abwälzt und mit der anderen Seite ihrer Rollenmantelfläche auf dem Auslösegrundkörper abwälzt.
Wird das Kontaktorgan als Rolle ausgeführt, rollt es bei ausreichend hoher Reibung zwischen der Führungsschiene und dem Kontaktorgan im aktivierten Zustand an der Führungsschiene ab. Dies führt dazu, dass sich das Kontaktorgan bei einer Abwärtsbewegung des Fahrkorbs relativ zu diesem nach oben bewegt, ohne übermäßig zu verschleißen. Im Gegensatz zu einem
als Bremsbelag ausgeführten Kontaktorgan kann ein als Rolle ausgeführtes Kontaktorgan demzufolge länger verwendet werden.
Der Begriff „aktivierter Zustand" bezeichnet dabei den Zustand, wenn das Kontaktorgan mit der Führungsschiene in Kontakt steht. Es handelt sich dabei also um den Zustand zum Zeitpunkt der Auslösung des Auslösers.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das Kontaktorgan ein Flachbremsbelag. Der Flachbremsbelag liegt im aktivierten Zustand gegen die Führungsschiene an. Gleichzeitig liegt er über ein Linearlager, vorzugsweise in Gestalt eines Linearwälzlagers, gegen den Auslösegrundkörper an. Durch die Gleitreibungskraft zwischen ihm und der Führungsschiene wird der Flachbremsbelag mitgenommen.
Hierfür muss der Auslöser senkrecht zur Führungsschiene bewegt werden, um von dem ausgelösten in den unausgelösten Zustand zu gelangen. Im ausgelösten Zustand, also wenn der Auslöser so weit in Richtung der Führungsschiene bewegt wurde, dass der Bremsbelag mit der Führungsschiene in Kontakt steht, kommt es zu Reibung zwischen dem Bremsbelag und der Führungsschiene. Damit es nicht zu unnötigem Abrieb am Bremsbelag kommt, bevor dieser sich im Spalt zwischen der von Federn in Richtung der Führungsschiene gedrückten Lauffläche und der Führungsschiene befindet, ist der Auslöser mit einem Linearlager ausgestattet, an dem der Bremsbalg mit einer Seite anliegt. Aufgrund der Gleitreibung zwischen der Führungsschiene und dem Bremsbelag wird der Bremsbelag relativ zum Auslöser nach oben bewegt, bis er in den Spalt zwischen der mit Federn in Richtung der Führungsschiene gedrückten Lauffläche und der Führungsschiene angelangt. Dort wird durch die von den Federn auf den Bremsbelag aufgebrachte Normalkraft die Reibung zwischen der Führungsschiene und dem Bremsbelag deutlich erhöht. Dabei nimmt der Bremsbelag das mit ihm verbundene Koppelglied mit
und bringt den am unteren Ende des Koppelglieds angebrachten Bremskeil der Aufzugbremsvorrichtung in die Bremsposition.
Idealerweise ist das Kontaktorgan mit Kunststoff, vorzugsweise mit Polyurethan mit einer Shore-A-Härte von 65-80°, beschichtet.
Um einen idealen Reibwert zwischen der Führungsschiene und dem Kontaktorgan bei gleichzeitigem möglichst geringem Verschleiß zu gewährleisten, bietet es sich an, das Kontaktorgan mit einem Kunststoff wie Polyurethan auszustatten.
Handelt es sich bei dem Kontaktorgan um eine Rolle, ist es von Vorteil, lediglich den Bereich der Rollenmantelfläche mit diesem Material auszustatten, während die restliche Rolle aus Metall besteht, um so eine hohe Festigkeit der Rolle beizubehalten .
Vorzugsweise ist das Koppelglied schwenkbar an der Aufzugbremsvorrichtung und vorzugsweise an deren Bremskeil anlenkbar.
Dafür bietet es sich an, die Verbindung zwischen dem Koppelglied und dem Kontaktorgan, sowie die Verbindung zwischen dem Koppelglied und dem Bremskeil über Bolzen zu erzeugen, die relativ zum Koppelglied drehbar gelagert sind. Das Verkanten oder Verbiegen des Koppelglieds wird dadurch verhindert.
Gesagt sei noch, dass auch eigenständiger Schutz für einen gesamten Aufzug bzw. Vertikalaufzug mit mindestens einer erfindungsgemäßen Auslöseeinheit begehrt wird.
Darüber hinaus wird auch eigenständiger Schutz für die Verwendung der erfindungsgemäßen Auslöseeinheiten zur Auslösung von Aufzugbremsvorrichtungen unterschiedlicher Bauart beansprucht. Die Aufzugbremsvorrichtungen bleiben dabei bevorzugt unverändert oder soweit unverändert, dass sie keine neue Zulassung oder Zertifizierung benötigen. Die besagten
Aufzugbremsvorrichtungen, die damit ausgelöst werden, sind typischerweise von komplett unterschiedlicher Bauart und nicht nur unterschiedlich dimensionierte Varianten ein und derselben Konstruktion.
FIGURENLISTE
Fig. 1 Auslöseeinheit in unausgelöster Position zusammen mit einer Aufzugbremsvorrichtung.
Fig. 2 Auslöseeinheit, bei der das Kontaktorgan in Kontakt mit der Führungsschiene gebracht wurde, zusammen mit einer Aufzugbremsvorrichtung .
Fig. 3 Auslöseeinheit im Zustand unmittelbar vor der Aktivierung der Aufzugbremsvorrichtung, zusammen mit einer Aufzugbremsvorrichtung .
Fig. 4 Auslöseeinheit zusammen mit der Aufzugbremsvorrichtung in der Bremsposition.
Fig. 5 Schnittansicht der Auslöseeinheit in der in Fig. 1 gezeigten Position, zusammen mit einer Aufzugbremsvorrichtung.
Fig. 6 Schnittansicht der Auslöseeinheit in der in Fig. 2 gezeigten Position, zusammen mit einer Aufzugbremsvorrichtung.
Fig. 7 Schnittansicht der Auslöseeinheit in der in Fig. 3 gezeigten Position, zusammen mit einer Aufzugbremsvorrichtung.
Fig. 8 Schnittansicht der Auslöseeinheit während der Aktivierung der Aufzugbremsvorrichtung, zusammen mit einer Aufzugbremsvorrichtung .
Fig. 9 Schnittansicht der Auslöseeinheit in der in Fig. 4 gezeigten Position, zusammen mit einer Aufzugbremsvorrichtung.
Fig. 10 Schnittansicht des für die Aktivierung des Auslösers vorgesehenen Elektromagneten.
Fig. 11 Schnittansicht der Aufzugbremsvorrichtung in inaktiver Position.
Fig. 12 Veranschaulichung der bevorzugten Einbauweise der erfindungsgemäßen Konstruktion in den Vertikalträger eines Fahrkorbrahmens .
AUSFUHRUNGSBEISPIEL
Die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird beispielhaft anhand der Figuren 1 bis 11 beschrieben.
In Fig. 1 wird eine Auslöseeinheit 1 der beanspruchten Art zusammen mit einer Aufzugbremsvorrichtung 2 dargestellt. Die Auslöseeinheit 1 und die Aufzugbremsvorrichtung 2 sind dabei beide am Fahrkorb eines Aufzugs befestigt, der jedoch hier nicht dargestellt wird. Im vorliegenden Fall ist die Auslöseeinheit 1 oberhalb der Aufzugsbremsvorrichtung 2 angeordnet. Die Auslöseeinheit 1 und die Aufzugbremsvorrichtung 2 sind, wie man sieht, baulich vollständig voneinander getrennt. Ihre Gehäuse sind vorzugsweise voneinander beabstandet. Jedenfalls sind sie funktional vollständig voneinander getrennt.
Die einzige Verbindung körperlicher und im Regelfall auch funktionaler Natur ist das nach Art einer Stange ausgebildete, hier vorzugsweise gelenkig an seinem einen Ende an der Auslöseeinheit 1 angelenkte und vorzugsweise gelenkig an seinem anderen Ende an der Aufzugsbremsvorrichtung bzw. deren Bremskeil angelenkte Koppelglied 7, das in den meisten Fällen den Abstand zwischen den Gehäusen überbrückt.
Die Aufzugbremsvorrichtung 2 wird in dem hier aufgeführten Ausführungsbeispiel dazu genutzt, eine unzulässig schnelle bzw. eine unkontrollierte Abwärtsfahrt eines Aufzugs bzw. des zum Aufzug gehörenden Fahrkorbs abzubremsen.
Bevor die Funktionsweise der Auslöseeinheit 1 und die Interaktion der Auslöseeinheit 1 mit der Aufzugbremsvorrichtung 2 erläutert wird, soll der patentrechtlichen Vollständigkeit halber im Folgenden kurz auf die Funktionsweise einer Aufzugbremsvorrichtung 2 eingegangen werden, wie sie zusammen mit der Auslöseeinheit 1 zum Einsatz kommt.
Hierfür wird die Aufzugbremsvorrichtung 2 in Fig. 11 in der Schnittansicht dargestellt. Anders, als die Auslöseeinheit 1 ist die Aufzugbremsvorrichtung 2 im in vielen Fällen querverlagerbar zum bzw. schwimmend am Fahrkorb befestigt und umgreift im montierten Zustand mit ihrem Grundkörper 30 die Führungsschiene 9. Dabei steht sie in der in Fig. 11 gezeigten, inaktiven Position nicht mit der Führungsschiene 9 in Kontakt. Auf der einen Seite der Schiene 9 hält der Grundkörper 30 einen Bremskeil 11 in bremsfähiger Position, während auf der gegenüberliegenden Seite der Schiene 9 ein auf einer Trägerplatte 24 angebrachter Bremsbelag 25 in bremsfähiger Position gehalten wird. Um die
Aufzugbremsvorrichtung 2 in ihre Bremsposition zu bringen, muss der Bremskeil 11, beispielsweise entlang des Linearkugellagers 27, nach oben in den enger werdenden Spalt zwischen der Führungsschiene 9 und dem Grundkörper 30 bewegt werden.
Aufgrund der querverlagerbaren bzw. schwimmenden Befestigung der Aufzugbremsvorrichtung 2 am Fahrkorb kommt auch der Bremsbelag 25 in Kontakt mit der Führungsschiene 9, sodass die Führungsschiene 9 vom Bremskeil 11 und dem Bremsbelag 25 umklammert wird. Um eine zu hohe Verzögerung, die unter Umständen zur Verletzung von sich im Aufzug befindenden Personen führt, zu vermeiden, sind oft Tellerfedern 26 als Bremskraftbegrenzer an der Aufzugbremsvorrichtung 2 vorgesehen, wie hier gezeigt.
Die gleichzeitige Abwärtsbewegung des Fahrkorbs und somit auch der Aufzugbremsvorrichtung 2 führt zu einem selbstständigen weiteren Einzug des Bremskeils 11 in den Spalt zwischen der Führungsschiene 9 und dem Grundkörper 30. Der Bremsvorgang ist somit selbsthemmend.
Um den Bremsvorgang auslösen zu können, ist beispielsweise am Bremsorgan bzw. Bremskeil 11 eine Bohrung 28 vorgesehen, in die ein Bolzen 29 zur Verbindung mit dem Koppelglied 7 der Auslöseeinheit 1 eingetrieben wird. Eine Aufwärtsbewegung des Koppelglieds 7 führt im montierten Zustand von Auslöseeinheit 1 und Aufzugbremsvorrichtung 2 also zum selbsttätigen Ansprechen der Aufzugbremsvorrichtung 2.
Der Punkt ist, dass die Auslöseeinheit 1 (regelmäßig um mehr als den Faktor 5, meist um mehr als den Faktor 10) geringere Reibungskräfte aufbringt als die Aufzugbremsvorrichtung 2. Aufgrund dessen erschöpft sich die Funktion der Auslöseeinheit 1 im Wesentlichen darin, die Aufzugbremsvorrichtung zum Ansprechen zu bringen, etwa indem deren Bremskeil in die Position verbracht wird, von der aus er sich selbsttätig einzieht. G
Gut zu erkennen ist in Fig. 3, dass das meist nach Art einer Stange ausgeführte Koppelglied 7 bevorzugt eine C-förmige Gestalt mit einem einseitig daran anschließenden Verbindungsfortsatz zur Befestigung des Kontaktorgans 6 aufweist. Auf diese Art und Weise kann das Koppelglied von hinten her in das Innere der Aufzugbremsvorrichtung 2 eingreifen und dessen Bremskeil 11 bewegen, vgl. hierzu die Fig. 12, die das leicht nachvollziehbar illustriert.
In dem in Fig. 1 gezeigten Zustand der Auslöseeinheit 1 befindet sich das Kontaktorgan 6 der Auslöseeinheit 1 nicht in Kontakt mit der Führungsschiene 9 des Aufzugs. Somit wird eine Aktivierung der über das Koppelglied 7 mit der Auslöseeinheit
1 verbundenen Aufzugbremsvorrichtung 2 verhindert und der Aufzug kann im Normalbetrieb auf und ab bewegt werden.
Wird eine unzulässig hohe Abwärtsgeschwindigkeit des Fahrkorbs detektiert, wird die Auslöseeinheit 1 in die in Fig. 2 gezeigte Position gebracht. Dafür wird das Kontaktorgan 6, welches hier als Rolle 6 ausgeführt ist, in Richtung der Führungsschiene 9 bewegt, sodass die Rollenmantelfläche 22 des Kontaktorgans 6 mit der Führungsschiene 9 in Kontakt steht.
Das Kontaktorgan 6, welches zunächst noch die gleiche Abwärtsgeschwindigkeit aufweist wie der Fahrkorb und die am Fahrkorb befindliche restliche Auslöseeinheit 1, rollt dann entlang der Führungsschiene 9 ab. Relativ zum Fahrkorb und der restlichen Auslöseeinheit 1 betrachtet, bewegt sich das Kontaktorgan 6 somit nach oben. Dabei wird das Kontaktorgan 6 mithilfe eines Bolzens 8 entlang des Langlochs 23 im
Koppelglied 7 geführt. Der Bolzen 8 weist an dem vom Kontaktorgan 6 abgewandten Ende einen Durchmesser auf, der größer als der Durchmesser des Langlochs 23 ist. Da der Bolzen im Kontaktorgan 6 gegen axiales Verrutschen gesichert ist, ist somit im montierten Zustand sichergestellt, dass das Kontaktorgan 6 sich in axialer Richtung nicht in unzulässigem Maße vom Langloch 23 entfernt.
Aufgrund der relativ zur restlichen Auslöseeinheit 1 betrachteten Aufwärtsbewegung des Kontaktorgans 6 liegt das Kontaktorgan 6 bzw. der Bolzen 8 bald darauf am oberen Ende des Langlochs 23 des Koppelglieds 7 an.
Dieser Zustand wird in Fig. 3 dargestellt. Sobald der Bolzen 8 des Kontaktorgans 6 am oberen Ende des Langlochs 23 anliegt, führt eine weitere relativ zum Fahrkorb nach oben gerichtete Bewegung des Kontaktorgans 6 auch zu einer relativ zum Fahrkorb und der damit verbundenen Aufzugbremsvorrichtung
2 nach oben gerichteten Bewegung des Koppelglieds 7.
Dadurch wird der Bremskeil 11 der Aufzugbremsvorrichtung 2 nach oben in den Spalt zwischen der Führungsschiene 9 und dem Grundkörper 30 der Aufzugbremsvorrichtung 2 gezogen, was aufgrund der weiteren Abwärtsbewegung des Fahrkorbs nun zu einem selbsttätigen Ansprechen der Aufzugbremsvorrichtung 2 führt.
In Fig. 4 ist die Position der Auslöseeinheit 1 und der Aufzugbremsvorrichtung 2 während des Bremsvorgangs gezeigt.
Die Vorgänge im Inneren der Auslöseeinheit 1 werden anhand der Figuren 5 bis 9 erläutert. Dabei wird die Auslöseeinheit 1 jeweils im Schnitt dargestellt.
In Fig. 5 befindet sich die Auslöseeinheit 1 in der gleichen Position wie in Fig. 1.
Das Kontaktorgan 6 liegt auf dem Halter 14 des im unausgelösten Zustand befindlichen Auslösers 5. Letzterer hat bevorzugt die Gestalt eines Kipphebels, meist in Gestalt eines T. Der Drehpunkt 23 liegt im Wesentlichen dort, wo die beiden Arme des T dessen Schaft treffen. Der Schaft des T bildet den Halter 14 aus
Da der Auslöser 5 im inaktiven Zustand einen entsprechenden Abstand zur Führungsschiene 9 aufweist, kommt das Kontaktorgan 6 nicht mit der Führungsschiene in Kontakt.
Der Auslöser 5 wird in dieser Position von einem Elektromagneten 16 gehalten. Der Elektromagnet 16 ist dafür mit einem Stößel 20 verbunden, der gegen einen Arm d. h. das untere Ende des Auslösers 5 drückt, solange der Elektromagnet 16 bestromt wird. Gleichzeitig wirkt die Druckfeder 15 gegen die Wirkung des Stößels 20 ebenfalls auf das untere Ende des Auslösers 5. Dabei ist das Drehmoment der Feder 15 um den Drehpunkt 31 des Auslösers 5 geringer als das Drehmoment des Stößels 20 um den Drehpunkt 31. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel wird dies erreicht, indem die Feder näher am Drehpunkt 31 angreift als der Stößel 20 und die Kraft der
Feder 15 geringer oder höchstens gleich groß ist als die vom Elektromagneten 16 auf den Stößel 20 ausgeübte Kraft. Es ist jedoch auch denkbar, die Feder 15 und den Stößel 20 in gleicher Entfernung vom Drehpunkt 31 am Auslöser 5 angreifen zu lassen, wobei dann die Federkraft geringer als die Magnet-bzw. Stößelkraft sein muss.
Sobald eine unzulässig hohe Geschwindigkeit des Fahrkorbs detektiert wird, wird der Elektromagnet 16 nicht weiter bestromt. Da der Stößel 20 dann nicht mehr vom Elektromagneten 16 dazu veranlasst wird, den Auslöser 5 in seiner unausgelösten Position zu halten, wird der Auslöser 5 von der Federkraft der Druckfeder 15 im Uhrzeigersinn um den Drehpunkt 31 gedreht, bis das Kontaktorgan 6 an der Führungsschiene 9 anliegt. Der Auslöser 5 befindet sich dann in der ausgelösten Position. Dieser Zustand wird von Fig. 6 und von Fig. 2 gezeigt.
In Fig. 7 wird die gleiche Position der Auslöseeinheit 1 wie in Fig. 3 gezeigt.
Bemerkenswert an der Fig. 7 ist auch, dass sie zeigt, wie das Kontaktorgan 6 hier den Auslöser 5 gegen die Kraft der auf ihn wirkenden Feder 15 wieder in Richtung seiner unausgelösten Position geschwenkt hat. Diese Verschwenkung erfolgt bevorzugt dadurch, dass das Kontaktorgan den anderen, dem Stößel 20 abgewandten Arm des T-förmigen Auslösers entlangläuft und dabei auf Grund seiner gegenüberliegenden Abstützung auf der Führungsschiene diesen Arm von sich bzw. seinem Zentrum wegdrückt. Das wird meist zu einer Verkleinerung des Luftspaltes am Haltemagneten führen, die genutzt werden kann, um optional mit einen kleinen Magneten zu arbeiten. Diese Verschwenkung hat aber auch noch einen anderen Effekt. Durch die Bewegung des Auslösers in Richtung seiner unausgelösten Position wird die Druckfeder wieder komprimiert. Dadurch wird der Auslöser gespannt. So kann sichergestellt werden, dass das
Kontaktelement unmittelbar nach dem Auslösen mit genügend Normalkraft beaufschlagt wird, um trotz der Tatsache, dass die Hebelverhältnisse bei seinem Entfernen aus der inaktiven Bereitschaftsposition ungünstiger werden, die für seine weitere bestimmungsgemäße Verlagerung erforderliche Reibkraft zu finden.
Im Zuge der soeben angesprochenen Verschwenkung des Auslösers hat sich das Kontaktorgan 6 bzw. die es hier bevorzugt bildende Rolle bereits um den Betrag der Länge des Langlochs 23 des Koppelglieds 7 relativ zum sich abwärts bewegenden Fahrkorb nach oben bewegt. Der Bolzen 8, der das Kontaktorgan 6 mit dem Koppelglied 7 verbindet, liegt dabei am oberen Ende des Langlochs 23 an. Das Kontaktorgan 6 befindet sich am oberen Ende des Auslösers 5, kurz vor der mit den vorgespannten Druckfedern 13 ausgestatteten Lauffläche 12 des Auslösegrundkörpers 3. Die Lauffläche 12 ist im Regelfall zu angeordnet, das sie sich im Regelfall mit dem ihr zugewandten Arm des T-förmigen Auslösers 5 in eine Flucht bringen lässt, so dass sich eine zumindest im Wesentlichen fluchtende Bahn ergibt, entlang derer sich das Kontaktorgan 6 bewegen kann
Bei einer weiteren Abwärtsbewegung des Fahrkorbs bzw. einer weiteren Aufwärtsbewegung des Kontaktorgans 6 relativ zur restlichen Auslöseeinheit 1 läuft das Kontaktorgan 6 in den Spalt zwischen der Lauffläche 12 des Auslösegrundkörpers 3 und der Führungsschiene 9. Die Lauffläche 12 wird von den vorgespannten Druckfedern 13, die sich am Gehäuse 4 des Auslösegrundkörpers 3 abstützen, in Richtung der
Führungsschiene 9 gedrückt. Demzufolge wird auch das Kontaktorgan 6 beim Passieren des Spalts in Richtung der Führungsschiene 9 gedrückt, wodurch die Reibung zwischen der Rollenmantelfläche 22 und der Führungsschiene 9 deutlich erhöht wird.
Die Rollenmantelfläche 22 besteht idealerweise aus Polyurethan und/oder einem Material mit einer Shore-A-Härte von 65-80°. Dadurch wird eine hohe Reibung garantiert.
In einer aus Gründen des höheren Geräuschpegels weniger bevorzugten Version ist alternativ auch eine Rolle mit Stahlmantelfläche denkbar. Diese Variante ist bevorzugt mit einem Rändel ausgebildet um die Reibung auch auf geölten Schienenoberflächen sicherzustellen.
Durch die Erhöhung der Reibung zwischen dem Kontaktorgan 6 und der Führungsschiene 9 wird gewährleistet, dass das Kontaktorgan 6 weiter abrollt und sich relativ zur restlichen Auslöseeinheit 1 nach oben bewegt, ohne Schlupf aufzuweisen und von der restlichen Auslöseeinheit 1 mit nach unten gezogen zu werden. Da das Kontaktorgan 6 über den Bolzen 8 auch das Koppelglied 7 relativ zum Fahrkorb mit nach oben nimmt, wird auch der Bremskeil 11 der Aufzugbremsvorrichtung 2 nach oben bewegt, was zum selbsttätigen Ansprechen der Aufzugbremsvorrichtung 2 führt.
Während des Bremsvorgangs befindet sich das Kontaktorgan 6 oberhalb der Lauffläche 12 und kann sich frei bewegen, ohne belastet zu werden. Die Schwerkraft wird dabei vernachlässigt. Dieser Zustand wird von Fig. 9 und von Fig. 4 dargestellt.
Nachdem die Aufzugbremsvorrichtung 2 den Fahrkorb vollständig abgebremst hat, kann der Bremskeil 11 wieder aus der Bremsposition in seine Ausgangsposition gebracht werden, indem der Fahrkorb ein Stück nach oben gefahren wird. Dadurch kommt der Bremskeil 11 nach unten hin aus dem Keilspalt zwischen dem ihm zugeordneten Grundkörper und der Führungsschiene frei. Das führt dazu, dass das Kontaktorgan 6 sich relativ zur restlichen Auslöseeinheit 1 nach unten bewegt und dabei das Koppelglied 7 mitnimmt, sobald der Bolzen 8 am unteren Ende des Langlochs 23 des Koppelgliedes 7 anliegt. Der Bremskeil 11
wird demzufolge ebenfalls relativ zur restlichen Aufzugbremsvorrichtung 2 nach unten bewegt.
Nachdem das Kontaktorgan 6 den Spalt zwischen der Lauffläche 12 und der Führungsschiene 9 passiert hat, fällt es aufgrund der Schwerkraft wieder in seine Ausgangsposition und bleibt auf dem Halter 14 des Auslösers 5 liegen. Das gilt aber nur dann, wenn der Haltemagnet schon zuvor wieder bestromt worden war und daher den Auslöser 5 schon wieder in seine unausgelöste Position zurückgebracht bzw. zumindest dort gehalten hat. Andernfalls trifft das Kontaktorgan 6 jetzt, auf dem Rückweg, wieder auf die bevorzugt entsprechend abgeschrägte Ecke des Auslösers 5. Es drückt diesen daraufhin in Richtung seiner unausgelösten Position zurück, sodass der Luftspalt am Haltemagneten hinreichend klein wird, um es dem wieder bestromten Haltemagneten zu ermöglichen, den Auslöser gegen die Federkraft in seiner unausgelösten Position zu halten.
In Fig. 10 wird der Elektromagnet 16 in der Schnittansicht dargestellt. Der Stößel 20 ist mit dem Anker 19 des Elektromagneten verbunden, meist durch Verpressung. Er ragt in axialer Richtung durch die Spule 21 und das die Spule 21 umgebende Gehäuse 17 sowie das den Elektromagneten 16 umgebende Gehäuse 18 hindurch, um auf den Auslöser 5 einwirken zu können. Auf der linken Seite weist das Gehäuse 18 eine Durchgangsbohrung auf, durch die der Stößel 20 ragt, wenn der Elektromagnet 16 nicht bestromt wird.
Typischerweise wird die erfindungsgemäße Konstruktion stromsparend betrieben. Wenn der Fahrkorb längere Zeit in Bereitschaftsposition verharrt, stoppt man die Bestromung der Haltemagneten, so dass die Kontaktorgane zur Anlage an der Führungsschiene kommen.
Im Vergleich mit der konventionellen mechanischen Auslösung der Aufzugbremsvorrichtungen bietet die Auslösung mithilfe der
erfindungsgemäßen Auslöseeinheiten 1 den Vorteil, dass keine Synchronisierung erforderlich ist. Vielmehr ist baulich sichergestellt, dass eine gleichzeitige elektrische Betätigung der Auslöseeinheiten auch ohne besondere Synchronisierung ein synchrones Ansprechen zur Folge hat. Das Entfallen der Synchronisierung hat zur Folge, dass erheblich an Bauraum eingespart werden kann, meist im Bereich unterhalb des Fahrkorbes. Das kommt dem Bedürfnis nach kleineren Schachtgruben bzw. Schachtköpfen spürbar entgegen.
BEZUGSZEICHENLISTE
1 Auslöseeinheit
2 Aufzugbremsvorrichtung
3 Auslösegrundkörper
4 Gehäuse des Auslösegrundkörpers
5 Auslöser, Kipphebel
6 Kontaktorgan, Rolle
7 Koppelglied
8 Bolzen zur Verbindung von Koppelglied und
Kontaktorgan
9 Führungsschiene
10 nicht vergeben
11 Bremskeil
12 Lauffläche des Auslösegrundkörpers
13 Federn
14 Halter für Kontaktorgan am Kipphebel
15 auf Auslöser wirkende Feder
16 Elektromagnet
17 Gehäuse um Spule
18 Gehäuse um Elektromagnet
19 Anker des Elektromagneten
20 Stößel
21 Spule des Elektromagneten
22 Rollenmantelfläche des Kontaktorgans
23 Langloch in Koppelglied
24 Trägerplatte für Bremsbelag
Bremsbelag der Aufzugbremsvorrichtung Tellerfedern der Aufzugbremsvorrichtung Linearkugellager in Aufzugbremsvorrichtung Bohrung in Bremskeil Bolzen zur Verbindung von Koppelglied und Bremskeil Grundkörper der Aufzugbremsvorrichtung Drehpunkt des Auslösers Vertikalträger des Fahrkorbrahmens