WO2015189087A1 - Verfahren zur hohlraumkonservierung eines hohlraums einer fahrzeugkarosserie und vorrichtung hierfür - Google Patents
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- B05D3/0254—After-treatment
- B05D3/0281—After-treatment with induction heating
Definitions
- the invention relates to a method for the cavity preservation of a cavity of a vehicle body with protective wax, in particular with heated protective wax.
- the protective wax which is usually used here, usually has a melting point of 60 ° to 70 ° and is processed in liquid form.
- the known methods for applying this protective wax provide that the vehicle body is first heated in the wax processing cabin or the upstream heating area to about 60 ° to 70 °, so that subsequently introduced protective wax does not cure immediately and before reaching all surfaces to be wetted. Once the required temperature has been reached, the protective wax is introduced in liquid form into the cavity in question, usually about the amount is introduced, which corresponds to the volume of the cavity. Subsequently, the excess protective wax, which usually accounts for between 95% and 99% of the amount introduced, derived from the cavity, either takes an active sucking out of the hot wax or the wax due to its mass out of an opening of the cavity.
- the excess wax is usually taken up in a catch basin arranged in the wax processing cabin, from where it is later returned to the process, if appropriate after a treatment.
- the energy consumption for heating the vehicle body is quite high, since it is heated as a whole and since in addition to the vehicle body also usually the entire cabin in which the protective wax processing is also heated to a similar temperature. The warming mung of the cabin, so that the vehicle body does not cool down quickly after being introduced into the cabin and thus does not harden the excess wax in the catch basin.
- protective waxes which are liquid at room temperature ( ⁇ 35 ° C) and can be processed. These protective waxes must be heated for the purpose of solidification. The solidification which takes place during heating is based on various principles, depending on the type of protective wax. So there are guard, which are liquid when processed by a high water content and can be solidified by heating by this heating leads to evaporation / evaporation of the water.
- protective waxes which are solidified when heat is applied based on physical or chemical effects. This effect is called "drop stop".
- the object of the invention is to develop a generic method to the effect that this is associated with lower energy consumption and / or lower load on the industrial robot used.
- the heating of the vehicle body takes place selectively in the region of the cavity to be protected, the heating energy supplied for this purpose being primarily, ie for the most part, by supplying a heating fluid into the cavity Cavities occurs and / or takes place by inductive heating of the cavity surrounding walls.
- the particular feature of the invention is thus that not the entire vehicle body is heated as such in the known manner by circulating air, but instead only those parts of the vehicle body are heated to the desired temperature of at least 60 °, which should actually be provided with the protective wax.
- the heating is therefore not primarily from the outside or undirected, as has been customary, but primarily, ie with a share of the introduced energy of more than 50%, by the heating fluid or by inductive heating or by a combination of the heating fluid and inductive heating ,
- the heating fluid and the induction each contribute at least 10% of the required heating energy.
- the heating via the heating fluid takes place in that it is supplied to the cavities during the supply or before the supply of the liquid protective wax and is discharged therefrom again.
- inductive nature by means of one or more induction coils, which is preferably brought from the outside in the vicinity of the cavities and the surrounding walls.
- induction coils By current flow in the coil or in the coils eddy currents are induced in the walls.
- the indication of the predominant proportion of energy that is transferred by the heating fluid and / or by induction to the body refers to the usual taking place in the generic method heating of 30 ° C (normal temperature of the body before cavity preservation) to 60 ° C. It also refers to those body parts, which adjoin at least one surface directly to the cavity, so have at least one surface that is intended to be coated with the protective wax.
- the heating fluid is introduced in advance of the Wachseinbringung once in the cavity in question, the walls of which is heated and then discharged again. Since, however, by such a one-time filling of the cavity in question with the heating fluid can not achieve sufficient heating of the surfaces in the normal case, it is advantageous if the heating fluid is heated in the course of heating the vehicle body in a circuit, subsequently in the cavities the body is introduced, is finally discharged from these again and then reheated in the body for the purpose of re-introduction. It is therefore considered advantageous if, in the course of heating, parts of the heating fluid are already being led out of the cavity in question again, while at this point in time, and still continue, heating fluid is introduced into the cavity in question.
- the introduced amount of protective wax in the cavities is usually not greater than the void volume as a whole, is preferably provided in the heating fluid that initiated in the course of heating at least twice the volume of the cavity in this and at least for the most part led out of this again becomes. It is advantageous if the warming fluid introduced into the cavity and for the most part recirculated is at least five times as large as the volume of the interior of the cavity, in particular preferably at least ten times as large.
- the heating fluid it is preferably a liquid.
- heating with a hot gas stream in particular an air stream, is also possible in principle.
- the heating time would be problematic in timed vehicle manufacturing.
- a liquid heating fluid By means of a liquid heating fluid, a faster heating of the body parts in question can be achieved.
- a liquid heating fluid is basically any liquid in question, which can be heated accordingly.
- the protective wax itself forms the heating fluid.
- the advantage is that a switching between a Heating fluid and the subsequently supplied protective wax is not required. Rather, liquid protective wax is used already at the beginning of heating the not yet heated body, which then naturally first solidifies quickly on the still cool walls of the cavities. However, it has been found that this solidification does not usually take place in such a way that a circulation movement of the protective wax, which initially acts as a heating fluid, is prevented. Rather, the supplied protective wax passes even in cold body from its inflow point in the cavity to its expiry date.
- the immediate supply of the protective wax which initially works as a heating fluid and of which a small proportion then remains in the body, although in view of a rapid heating of the body very beneficial.
- the protective wax flowing into the cold body directly develops drop-like structures, are isolated by the parts of the cavity and therefore not receive the desired protective wax layer.
- a combination of inductive heating and heating by heating fluid may be beneficial.
- the heating phase and the surface coverage phase due to the protective wax remaining there need not be clearly different with respect to the process parameters.
- the protective wax itself may remain identical during the heating phase and the phase of deposition of the protective wax for the purpose of remaining on the walls.
- the supply device provided for this purpose is used for a further application, namely for the post-blowing of a gaseous fluid, in particular of air.
- air is again supplied, which may be colder than the hot wax, but does not have to.
- the total preferably also at least twice the amount of air compared with the volume of the cavity, the cooling process of the remaining wax in the cavity can be accelerated or retarded, a removal of excess amounts of wax caused and to a lesser extent the coverage of the surfaces by the Protective wax can still be improved.
- the method according to the invention takes place using inductive heating, it may be provided that the heating of the cavity-limiting walls takes place before and / or while the protective wax is being supplied.
- an automatically movable coil carrier is provided, which is moved up to the supply of the vehicle body to this, so that the distance of the induction coil from the walls of the body is as small as possible spaced.
- the bobbin can be provided separately from a flood beam, which creates the connecting piece for connecting the protective wax lines with the cavity.
- flood beam is at the same time also coil carrier, in which case it is preferred if the flood bar consists of no or only slightly ferromagnetic material and thus heating of the flood bar is avoided.
- the invention further relates to a method for cavity preservation of a cavity of a vehicle body with a protective wax, which can be solidified by heat supply, with a first process step of supplying the protective wax at room temperature ( ⁇ 35 ° C) in the cavity of the vehicle body, wherein the protective wax partly remains in the cavity and protecting the vehicle body surfaces there covered. Subsequently, the heating of the protective wax in the cavity takes place for the purpose of solidification.
- heating of the protective wax contained in the cavity after it has been supplied in liquid form and for solidification thereof is effected by means of a heating fluid introduced into the cavity, or the walls surrounding the cavity are inductively heated.
- a heating fluid is in particular a gas, preferably air.
- the gas passed through the cavity for solidifying the protective wax has a temperature of preferably at least 60 ° C (for chemical / physical activation) or preferably 70 ° C or more (for evaporation / evaporation of water components in the protective wax).
- the evaporation can also be accelerated by a gas temperature of at least 40 °.
- the invention also relates to a device for cavity preservation of cavities of a vehicle body, comprising at least one conveyor for the promotion of protective wax and a flood beam with a connecting piece for attachment to a cavity and for supplying protective wax in the cavity.
- a device for cavity preservation of cavities of a vehicle body comprising at least one conveyor for the promotion of protective wax and a flood beam with a connecting piece for attachment to a cavity and for supplying protective wax in the cavity.
- an additional conveying device for promoting an provide warming fluid into the cavity and / or an inductive heating device for the purpose of selective heating of the vehicle body in the region of the cavity.
- a switching device which is connected to the conveyor for promoting protective wax and with the conveyor for conveying hot gas and switchably connects one of the two conveyors with the connection piece at the flood beam, so that without further adjustments of the supply of a different from the protective wax heating fluid for supplying the protective wax can be switched.
- FIG. 1 shows a first embodiment of the invention, in which the heating of the body is effected by means of heating fluid
- FIG. 2 shows a second embodiment of the invention, in which the heating of the body is effected by means of heating fluid
- Fig. 3 shows a third embodiment of the invention, in which the heating of the body takes place by induction heating and
- Fig. 4 and 4a a fourth embodiment of the invention, in which the heating of the body takes place by induction heating and.
- Fig. 1 shows a schematic representation of the inventive method.
- the purpose of the method is to flood the cavities of a vehicle body 10, in the present case by way of example, a cavity 22 on a sill 20 of the vehicle body 10 with a corrosion-preventing protective wax in order to protect the surfaces of the cavity 22.
- a flood beam 40 which has an inlet connection 42 and an outlet connection 44, which are connected through openings 24 of the sill 20 to the cavity 22. They are.
- the illustration with only two such openings is purely exemplary. There are also designs with more openings conceivable. In such cases, further inlet ports 42 and / or outlet ports 44 would be provided.
- the flood beam 40 is connected to a heating and flooding system 50 which, in addition to two liquid reservoirs 52a, 52b, also has two pumps 54a, 54b. Components 52a, 54a and 52b, 54b are connected in parallel for the purpose of sequential use. Here are additionally provided two three-way valves 56, 57.
- the system 50 together with the hollow body, in this case the sill 20, a circuit which is operated as follows.
- the vehicle body 10 is moved approximately at room temperature (20 ° C) to a processing site for the cavity preservation.
- the flood beam 40 is moved to the position shown in FIG.
- the valves 56, 57 are provided by a control device 70 so that the pumped by the pump 54a from the liquid storage 52a fluid can be pumped through the inlet port 42 into the cavity 22 and that the exiting through the outlet 44 again exiting fluid back into the Liquid storage 52a is promoted.
- the fluid stored in the liquid storage 52a constitutes a heating liquid which may be heated to about 130 ° C, for example.
- the liquid reservoir 52a is preferably provided with a heating device.
- the heating fluid is pumped into the cavity 22 and passes in the course of filling the cavity 22 through the outlet port 44 back into the liquid reservoir 52 a. This pumping takes place over a longer period. Only when an amount of liquid of the heating liquid has been conveyed into and out of the cavity 22, which is at least about twice the inner volume of the cavity 22, the heating of the walls of the cavity 22 produced by the heat of this liquid is sufficiently high that the Operation can be completed.
- the temperature of these walls is continuously measured by a pyrometer 72.
- the heating of the walls by the heating fluid takes place exclusively in the area of the surfaces of the hollow body 20 passing directly in fluid contact. Although this warming propagates into other parts of the body. However, a complete warming of the body or even its surroundings is not required.
- the temperature of the air surrounding the body 10 90 therefore does not exceed the value of 40 ° C.
- a sufficient temperature of the hollow body 20 for example 60 °, the delivery by the pump 54a is stopped and the valves 56, 57 are switched. Subsequently, the pump 54b is activated, which promotes protective wax from the protective wax container 52b in the heated cavity 22.
- the Protective wax has a temperature of about 100 ° C. It wets the inner walls of the hollow body 20. Excess protective wax is conveyed through the outlet port 44 back into the guard growth memory 52b.
- the supply and removal of the protective wax is in this embodiment of FIG. 1 substantially identical to known methods.
- the essential difference with regard to the embodiment of FIG. 1 is that the heating of the vehicle body 10 takes place selectively in the region of the cavity 22 and heating of the surrounding air 90 can be dispensed with. It is therefore possible to use robots in the area of the cavity preservation system without these being damaged by the high temperatures. Depending on the individual case, it is even possible to dispense with the arrangement of the cavity preserving system in a separate cell provided for this purpose.
- FIG. 2 differs from that of FIG. 1 in that no separate liquid storage is provided for a heating fluid.
- the only liquid storage of the embodiment of FIG. 2 is the liquid storage 152, which is filled with heated to about 130 ° protective wax.
- This protective wax is conveyed via the pump 154 in a conventional manner in the hollow body 22. Since this at the beginning of this process is not yet heated and thus has approximately room temperature, the hot wax solidifies rapidly on the walls of the hollow body 20. Unlike in known methods, the promotion of the protective wax from the liquid storage 152 is continued, so that the inflowing thermal Energy initially melted at the beginning of the process wax sections in the hollow body 20 melts again.
- the amount of liquid pumped by the pump 154 into the hollow body 20 again corresponds to at least twice the internal volume of the hollow body 20.
- a continuous delivery process is progressively established in which the amount of liquid introduced into the hollow body 20 over a relatively long period of time occurs discharged amount of liquid corresponds.
- the heating of the vehicle body is thus selectively carried out in the region of the cavities to be preserved. Unlike in the embodiment of FIG. 1, however, this does not take place by means of a further heating fluid. Instead, the protective wax itself is first used as a heating fluid and the multiple volume of the cavity therethrough is passed for heating. Only after reaching the desired temperature conditions, this heating ends with protective wax, which then remains in the cavity to a small extent to protect the surfaces.
- the basic structure corresponds to that of Fig. 2.
- the heat is supplied only to a lesser extent on the protective wax itself here.
- an induction coil 80a is provided on the flood beam 40, which extends helically along the main extension direction of the flood beam 40 in the present case.
- This induction coil is connected to an electrical inverter 82, which acts on the induction coil 80a with a particular low or medium frequency alternating current. This in turn generates Wirkbeiströme in the sill 22, through which it is heated.
- the flood beam 40 itself is preferably made of a non-ferromagnetic material, so that there is no significant heating here.
- the sequence is preferably the following: After feeding the not yet heated body, first the flood bar 40 with the coil 80a is moved up to the hollow body 20. Then, the inductive heating begins until the desired temperature is reached and this was detected by the pyrometer 72. Subsequently, the supply of protective wax by starting the pump 154 begins.
- protective wax may also be supplied during the inductive heating and circulate first in the manner described with reference to FIG. 2, in order to contribute to rapid heating. As a result, once again shorter cycle times can be achieved.
- FIG. 4 is only slightly modified compared with FIG. 3.
- a helical induction coil 80b shown in plan view in FIG. 4a is used, the turns of which lie in a common plane.
- these molded tions of the induction coils 80a, 80b and other, not shown here forms be advantageous.
- the described devices of Figures 1, 3 and 4 can also be used for protective wax which is processed at room temperature.
- the Schutzwachszu operation preferably without prior heating of the body. Only then is effected via the supply of heated gas or by inductive heating that the already arranged in the cavity 22 protective wax is solidified or cured.
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Abstract
Bekannt sind Verfahren zur Hohlraumkonservierung von Hohlräumen (22) einer Fahrzeugkarosserie (10) mit erhitztem Schutzwachs, mit den Schritten Erwärmen der Fahrzeugkarosserie (10) und Zuführen von Schutzwachs in Hohlräume (22) der Fahrzeugkarosserie (10), wobei das Schutzwachs zum Teil in den Hohlräumen verbliebt und dort die Fahrzeugkarosserieoberflächen schützend bedeckt. Es wird vorgeschlagen, dass bei einem solchen Verfahren die Erwärmung der Fahrzeugkarosserie selektiv im Bereich des Hohlraums (22) erfolgt, wobei die zugeführte Erwärmungsenergie primär durch Zuführung von Erwärmungsfluid in den Hohlraum (22) erfolgt und/oder durch induktive Erwärmung von die Hohlräume umgebende Wandungen erfolgt.
Description
Verfahren zur Hohlraumkonservierung eines Hohlraums einer Fahrzeugkarosserie
und Vorrichtung hierfür
ANWENDUNGSGEBIET UND STAND DER TECHNIK
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Hohlraumkonservierung eines Hohlraums einer Fahrzeugkarosserie mit Schutzwachs, insbesondere mit erhitztem Schutzwachs.
Gattungsgemäße Verfahren finden bei der Automobilherstellung seit Langem Verwendung. Um Hohlräume der Fahrzeugkarosserie gegen Umwelteinflüsse und zu schützen und an Wandungen dieser Hohlräume beginnende Korrosionen zu verhindern, werden die Innenoberflächen solcher Hohlräume mit einem Schutzwachs überzogen. Die fraglichen Hohlräume, bei denen diese Verfahren angewendet werden, sind insbesondere die Schweller, Hohlräume an den Radläufen sowie Längs- und Querträger des Fahrzeugs.
Das Schutzwachs, welches hierbei meist Verwendung findet, hat üblicherweise einen Schmelzpunkt von 60° bis 70° und wird in flüssiger Form verarbeitet. Die bekannten Verfahren zur Aufbringung dieses Schutzwachses sehen vor, dass die Fahrzeugkarosserie zunächst in der Wachsverarbeitungskabine oder einem dem vorgeschalteten Erwärmungsbereich auf etwa 60° bis 70° erwärmt wird, damit nachfolgend eingebrachtes Schutzwachs nicht unmittelbar und vor Erreichen aller zu benetzender Oberflächen aushärtet. Sobald die erforderliche Temperatur erreicht wurde, wird das Schutzwachs in flüssiger Form in den betreffenden Hohlraum eingeleitet, wobei üblicherweise in etwa jene Menge eingeleitet wird, die dem Volumen des Hohlraums entspricht. Anschließend wird das überschüssige Schutzwachs, welches üblicherweise zwischen 95% und 99% der eingebrachten Menge ausmacht, aus dem Hohlraum abgeleitet, wobei entweder ein aktives Heraussaugen des Heißwachses stattfindet oder aber das Wachs aufgrund seiner Masse aus einer Öffnung des Hohlraums hinausläuft.
Das überschüssige Wachs wird üblicherweise in einem in der Wachsverarbeitungskabine angeordneten Auffangbecken aufgenommen, von wo aus es später, gegebenenfalls nach einer Aufbereitung, wieder dem Prozess zugeführt wird.
Bei dem bekannten Verfahren bestehen einige Nachteile. So ist insbesondere der Energieverbrauch zur Erwärmung der Fahrzeugkarosserie recht hoch, da diese als Ganzes erwärmt wird und da neben der Fahrzeugkarosserie auch üblicherweise die gesamte Kabine, in der die Schutzwachsverarbeitung erfolgt, ebenfalls auf ähnliche Temperatur erwärmt wird. Die Erwär-
mung der Kabine erfolgt, damit die Fahrzeugkarosserie nicht nach Einbringen in die Kabine schnell wieder auskühlt und damit das überschüssige Wachs im Auffangbecken nicht aushärtet.
Neben dem hohen Energieverbrauch ist am bisherigen Vorgehen auch nachteilig, dass erhebliche Probleme mit der hohen Temperatur in der Wachsverarbeitungskabine einhergehen, wobei diese Probleme insbesondere die Verwendung von Industrierobotern in der Kabine betrifft. Die hohen Temperaturen führen dazu, dass übliche Roboter nicht verwendet werden können oder aber einem erhöhten Verschleiß ausgesetzt sein können. Es wurde in der Vergangenheit bereits vorgeschlagen, diesem Problem dadurch zu begegnen, dass die Roboter phasenweise aus der Kabine herausgefahren werden. Die hiermit einhergehenden schnellen Wechsel in der Umgebungstemperatur, in der sich der Roboter befindet, sind jedoch auch als solche schädlich.
Neben dem genannten Schutzwachs mit hohem Schmelzpunkt gibt es auch solche Schutzwachse, die bei Raumtemperatur (<35°C) flüssig sind und verarbeitet werden können. Diese Schutzwachse müssen zum Zwecke der Verfestigung erwärmt werden. Die bei Erwärmung stattfindende Verfestigung beruht je nach Art des Schutzwachses auf verschiedenen Prinzipien. So gibt es Schutzwache, die bei Verarbeitung durch einen hohen Wasseranteil flüssig sind und die durch Erwärmen verfestigt werden können, indem diese Erwärmung zum Verdunsten / Verdampfen des Wassers führt. Daneben gibt es auch Schutzwachse, die bei Wärmezufuhr auf Basis physikalischer oder chemischer Effekte verfestigt werden. Dieser Effekt wird„drop stop" genannt.
Auch bei der Hohlraumkonservierung mit solchen bei Raumtemperatur zunächst flüssigen Schutzwachsen, die nach Verarbeitung durch Wärmezufuhr verfestigen, ist es bislang üblich in oben genannter Art die Karosserie als Ganzes zu erwärmen und so einen hohen Energieverbrauch zu verursachen.
AUFGABE UND LÖSUNG
Aufgabe der Erfindung ist es, ein gattungsgemäßes Verfahren dahingehend weiterzubilden, dass dieses mit geringerem Energieverbrauch und/oder geringerer Belastung der verwendeten Industrieroboter einhergeht.
Erfindungsgemäß ist hierfür vorgesehen, dass die Erwärmung der Fahrzeugkarosserie selektiv im Bereich des zu schützenden Hohlraums erfolgt, wobei die hierfür zugeführte Erwärmungsenergie primär, also zum überwiegenden Teil, durch Zuführung eines Erwärmungsfluids in die
Hohlräume erfolgt und/oder durch induktive Erwärmung von den Hohlraum umgebende Wandungen erfolgt.
Die erfindungsgemäße Besonderheit liegt somit darin, dass nicht die gesamte Fahrzeugkarosserie als solche in der bekannten Weise mittels Umluft erwärmt wird, sondern stattdessen nur jene Teile der Fahrzeugkarosserie auf die gewünschte Temperatur von mindestens 60° erwärmt werden, die tatsächlich mit dem Schutzwachs versehen werden sollen. Die Erwärmung erfolgt daher nicht primär von außen bzw. ungerichtet, wie es bislang üblich ist, sondern primär, also mit einem Anteil der eingebrachten Energie von mehr als 50%, durch das Erwärmungsfluid oder durch induktive Erwärmung oder durch eine Kombination des Erwärmungsfluids und induktiver Erwärmung.
Erfolgt die Erwärmung über die genannte Wirkungskombination, so ist es von Vorteil, wenn das Erwärmungsfluid und die Induktion jeweils mindestens 10% der erforderlichen Erwärmungsenergie beitragen.
Die Erwärmung über das Erwärmungsfluid erfolgt dadurch, dass dieses bei der Zuführung oder vor der Zuführung des flüssigen Schutzwachses den Hohlräumen zugeführt wird und aus diesen wieder abgeleitet wird.
Die Erwärmung induktiver Art erfolgt mittels einer oder mehrerer Induktionsspulen, die vorzugsweise von außen in die Nähe der Hohlräume und der sie umgebenden Wandungen gebracht wird. Durch Stromfluss in der Spule bzw. in den Spulen werden Wirbelströme in die Wandungen induziert.
Die Angabe des überwiegenden Energieanteils, der durch das Erwärmungsfluid und/oder durch Induktion auf die Karosserie übertragen wird, bezieht sich auf das üblicherweise bei gattungsgemäßen Verfahren stattfindende Erwärmen von 30°C (übliche Temperatur der Karosserie vor Hohlraumkonservierung) auf 60°C. Es bezieht sich darüber hinaus auf jene Karosserieteile, die zumindest mit einer Oberfläche unmittelbar an den Hohlraum angrenzen, also mindestens eine Oberfläche aufweisen, die bestimmungsgemäß mit dem Schutzwachs überzogen werden soll.
Grundsätzlich ist es denkbar, die Schutzwachskabine als solche ebenfalls und auch über separate ungerichtete Wärmeerzeuger zu erwärmen. Es wird jedoch als vorteilhaft angesehen, wenn hierauf verzichtet wird, so dass die Lufttemperatur in der Verarbeitungskabine allenfalls geringfügig über die erwärmten Karosserieabschnitte mit erwärmt wird. Da diese Wärmeeinbringung
gering ist, lässt sich die Temperatur in der Verarbeitungskabine unproblematisch unter 40°C halten, was in Hinblick auf die in der Kabine vorgesehenen Roboter einen unproblematischen Temperaturwert darstellt. Auch der vollständige Verzicht auf eine isolierte Kabine ist durch Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens möglich.
Bei Verwendung eines Erwärmungsfluids ist grundsätzlich denkbar, dass das Erwärmungsfluid im Vorfeld der Wachseinbringung einmalig in den fraglichen Hohlraum eingebracht wird, dessen Wandungen erwärmt und anschließend wieder abgeleitet wird. Da sich durch eine solche nur einmalige Befüllung des fraglichen Hohlraums mit dem Erwärmungsfluid jedoch im Normalfall keine ausreichende Erwärmung der Oberflächen wird erzielen lassen, ist es von Vorteil, wenn das Erwärmungsfluid im Zuge des Erwärmens der Fahrzeugkarosserie in einem Kreislauf erhitzt wird, nachfolgend in die Hohlräume der Karosserie eingeleitet wird, aus diesen abschließend wieder abgeführt wird und dann zum Zwecke der Wiedereinleitung in die Karosserie erneut erwärmt wird. Es wird also als vorteilhaft angesehen, wenn im Zuge des Erwärmens Teile des Erwärmungsfluids bereits Wieder aus dem fraglichen Hohlraum herausgeleitet werden, während zu diesem Zeitpunkt immer noch und auch weiterhin fortgesetzt Erwärmungsfluid in den fraglichen Hohlraum eingeleitet wird.
Während bei bekannten Verfahren die eingeleitete Schutzwachsmenge in die Hohlräume üblicherweise nicht größer ist als das Hohlraumvolumen als Ganzes, ist beim Erwärmungsfluid vorzugsweise vorgesehen, dass im Zuge des Erwärmens mindestens das doppelte Volumen des Hohlraums in diesen eingeleitet und zumindest zum weit überwiegenden Teil aus diesem wieder herausgeleitet wird. Von Vorteil ist es, wenn das zum Erwärmen in den Hohlraum eingeleitete und zum überwiegenden Teil wieder herausgeleitete Erwärmungsfluid hinsichtlich seines Volumens mindestens fünfmal so groß ist wie das Innenvolumen des Hohlraums, insbesondere vorzugsweise mindestens zehnmal so groß.
Was das Erwärmungsfluid angeht, so handelt es sich vorzugsweise um eine Flüssigkeit. Zwar ist grundsätzlich auch die Erwärmung mit einem heißen Gasstrom, insbesondere einem Luftstrom, möglich. Die Erwärmungsdauer wäre jedoch in der getakteten Fahrzeugherstellung problematisch. Durch ein flüssiges Erwärmungsfluid lässt sich eine schnellere Erwärmung der fraglichen Karosserieteile erreichen.
Als flüssiges Erwärmungsfluid kommt grundsätzlich jede Flüssigkeit in Frage, die entsprechend erwärmt werden kann. Von besonderem Vorteil ist es jedoch, wenn das Schutzwachs selbst das Erwärmungsfluid bildet. Der Vorteil liegt darin, dass ein Umschaltvorgang zwischen einem
Erwärmungsfluid und dem nachfolgend zugeführten Schutzwachs nicht erforderlich ist. Vielmehr wird bereits bei beginnender Erwärmung der noch nicht erwärmten Karosserie flüssiges Schutzwachs verwendet, welches dann naturgemäß zunächst schnell an den noch kühlen Wandungen der Hohlräume erstarrt. Es wurde jedoch festgestellt, dass diese Erstarrung in der Regel nicht so stattfindet, dass eine Kreislaufbewegung des zunächst als Erwärmungsfluid agierenden Schutzwachses verhindert wird. Vielmehr gelangt das zugeführte Schutzwachs auch bei noch kalter Karosserie von seinem Zulaufpunkt im Hohlraum bis zu seinem Ablaufpunkt. Jene Teile des Schutzwachses, die zunächst zu Beginn des Erwärmens sofort an Wandungen erstarrt sind, werden mit zunehmender Dauer der Erwärmung wieder verflüssigt. Sobald die Karosserie im Bereich der Wandungen des fraglichen Hohlraums die gewünschte Temperatur von mindestens etwa 60° erreicht hat, endet die Erwärmungsphase. Das bis dahin zugeführte und noch im Hohlraum befindliche sowie nachfolgend noch zugeführte Schutzwachs dient dann dem Zweck, in üblicher Weise die Wandungen zu benetzen. Das überschüssige Schutzwachs wird wieder abgesogen oder läuft ab.
Die unmittelbare Zuführung des Schutzwachses, welches zunächst als Erwärmungsfluid arbeitet und von dem ein geringer Anteil anschließend in der Karosserie verbleibt, ist zwar in Hinblick auf eine schnelle Erwärmung der Karosserie sehr von Vorteil. Je nach innerer Geometrie der Hohlräume kann es jedoch passieren, dass das in die kalte Karosserie einströmende Schutzwachs unmittelbar tropfenähnliche Strukturen entwickelt, durch die Teile des Hohlraums isoliert werden und daher nicht die gewünschte Schutzwachsschicht erhalten. Es kann daher von Vorteil sein, nacheinander mehrere Erwärmungsfluide in einen solchen Hohlraum zuzuführen, insbesondere zunächst ein gasförmiges Fluid, welches die Oberflächen zumindest um einige Grad erwärmt. Anschließend folgt ein zweites Erwärmungsfluid, welches mit dem Schutzwachs identisch sein kann, jedoch nicht muss. Dieses erwärmt die Karosserie weiter bis zu jener Temperatur, bei der das Wachs zuverlässig jeden Teil der Oberfläche erreicht.
Auch zur Verhinderung des beschriebenen ungewünschten Effektes, dass das als Erwärmungsfluid agierende Schutzwachs zu isolierten Hohlraumabschnitten führt, kann eine Kombination aus induktiver Erwärmung und Erwärmung per Erwärmungsfluid von Vorteil sein.
Bei Fahrzeugkarosserien, die sowohl solche problematischen Hohlräume aufweisen, die vorzugsweise in der beschriebenen Art zweistufig erwärmt werden, als auch geometrisch einfachere Hohlräume, kann es von Vorteil sein, nur bei den komplexeren Hohlräumen das zweistufige Verfahren anzuwenden, während bei den einfacheren Hohlräumen nur ein Erwärmungsfluid, vorzugsweise Schutzwachs, Verwendung findet.
Sofern das beschriebene zweistufige Verfahren mit zwei unterschiedlichen Erwärmungsfluiden Verwendung findet, ist es weiterhin von Vorteil, wenn jedes der beiden Erwärmungsfluide hinsichtlich seines Volumens, welches dem Hohlraum zugeführt und zumindest zum Teil wieder abgeführt wird, doppelt so groß ist, wie der Hohlraum selbst.
Je wärmer das Erwärmungsfluid ist, welches zum Erwärmen der Fahrzeugkarosserie zugeführt wird, desto schneller findet der Erwärmungsvorgang statt. Es hat sich als vorteilhaft herausgestellt, eine Temperatur des Erwärmungsfluids bzw. des Schutzwachses in der Erwärmungsphase von mindestens 130° C bei der Zuführung zu den Hohlräumen vorzusehen. Grundsätzlich sind jedoch auch geringere Temperaturen möglich, können dann jedoch gegebenenfalls auch die Taktzeiten negativ beeinflussen.
Die Erwärmungsphase und die Phase der Oberflächenbedeckung durch dort verbleibendes Schutzwachs müssen sich hinsichtlich der Prozessparameter nicht klar voneinander unterscheiden. Wenn als Erwärmungsfluid das Schutzwachs selbst verwendet wird, so kann dieses während der Erwärmungsphase und der Phase der Ablagerung des Schutzwachses zum Zwecke des Verbleibs auf den Wandungen identisch bleiben. Von Vorteil kann es jedoch sein, die Temperatur des Schutzwachses zwischen der Erwärmungsphase und der nachfolgenden Bedeckungsphase zu variieren, insbesondere in der Bedeckungsphase eine geringere Temperatur vorzusehen, so dass das Bedecken der Oberflächen und das dort stattfindende Aushärten des Wachses beschleunigt wird. Auch kann es von Vorteil sein, während der Erwärmungsphase zumindest abschnittsweise einen gegenüber der späteren Bedeckungsphase höheren Volumenstrom vorzusehen, um zu verhindern, dass das Schutzwachs in der anfangs noch kalten Karosserie in der Lage ist, eine Verbindung zwischen dem Einlasspunkt und dem Auslasspunkt des Hohlraums zu verschließen. Ein höherer Volumenstrom in Verbindung mit einem höheren Druck des zugeführten Fluids, insbesondere Schutzwachses, verhindert eine solche Bildung eines prozessstörenden Pfropfens. Von Vorteil ist es, wenn nicht nur mindestens 50% der für die Erwärmung zwischen 30°C und 60°C erforderlichen Energie über das Erwärmungsfluid zugeführt wird, sondern mindestens 70%, insbesondere vorzugsweise mindestens 80%. Im Idealfalle kann auf jede weitere Wärmequelle verzichtet werden, wobei eine mittelbare Erwärmung der Luft in der Verarbeitungskabine durch Leitungen für das Erwärmungsfluid und/oder das Wachs stattfindet und mittelbar dadurch auch die Fahrzeugkarosserie als Ganzes in geringem Maße erwärmt wird.
Im Zusammenhang mit dieser Beschreibung und den Ansprüchen zu dieser Erfindung wird Bezug genommen auf die Mehrzahl von Hohlräumen, da mehrere voneinander getrennte Hohl-
räume üblicherweise gleichzeitig mit Schutzwachs bearbeitet werden. Grundsätzlich beziehen sich die Erfindung und die Ansprüche jedoch auch auf Verfahren, die der Hohlraumkonservierung lediglich eines einzelnen Hohlraums dienen.
Wenn das Verfahren mit einem gasförmigen Fluid als Erwärmungsfluid durchgeführt wird, ergibt sich ein besonderer Vorteil, wenn die hierfür vorgesehene Zuführungseinrichtung für einen weiteren Anwendungszweck genutzt wird, nämlich für das Nachblasen eines gasförmigen Fluids, insbesondere von Luft. Hierbei wird nach Zuführung des Schutzwachses, welches zum Verbleib im jeweiligen Hohlraum vorgesehen ist, nochmals Luft zugeführt, die kälter als das Heißwachs sein kann, jedoch nicht muss. Über diesen Luftstrom, der insgesamt vorzugsweise ebenfalls mindestens die doppelte Luftmenge verglichen mit dem Volumen des Hohlraums aufweist, kann der Abkühlvorgang des im Hohlraum verbleibenden Wachses beschleunigt oder verzögert werden, ein Abtransport überschüssiger Wachsmengen verursacht werden und im geringen Umfang auch die Abdeckung der Oberflächen durch das Schutzwachs noch verbessert werden.
Findet das erfindungsgemäße Verfahren unter Nutzung induktiver Erwärmung statt, kann vorgesehen sein, dass die Erwärmung der Hohlraum begrenzenden Wandungen stattfindet, bevor und/oder während das Schutzwachs zugeführt wird.
Für die induktive Erwärmung findet vorzugsweise ein automatisiert verfahrbarer Spulenträger vorgesehen, der nach Zuführung der Fahrzeugkarosserie an diese heranbewegt wird, so dass der Abstand der Induktionsspulen von den Wandungen der Karosserie so gering wie möglich beabstandet ist.
Der Spulenträger kann getrennt von einem Flutbalken vorgesehen sein, der die Anschlussstutzen zur Verbindung der Schutzwachsleitungen mit dem Hohlraum schafft. Vorzugsweise jedoch ist Flutbalken gleichzeitig auch Spulenträger, wobei in diesem Falle bevorzugt ist, wenn der Flutbalken aus nicht oder nur gering ferromagnetischem Material besteht und somit eine Erwärmung des Flutbalkens vermieden wird.
Die Erfindung betrifft darüber hinaus auch ein Verfahren zur Hohlraumkonservierung eines Hohlraums einer Fahrzeugkarosserie mit einem Schutzwachs, das durch Wärmezuführung verfestigt werden kann, mit einem ersten Verfahrensschritt des Zuführens des Schutzwachses bei Raumtemperatur (<35°C) in den Hohlraum der Fahrzeugkarosserie, wobei das Schutzwachs zum Teil im Hohlraum verbleibt und dort die Fahrzeugkarosserieoberflächen schützend
bedeckt. Anschließend erfolgt die Erwärmung des im Hohlraum befindlichen Schutzwachses zum Zwecke der Verfestigung.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass zur Erwärmung des im Hohlraum befindlichen Schutzwachses nach dessen Zuführung in flüssiger Form und zum Zwecke der Verfestigung desselben eine Erwärmung mittels eines Erwärmungsfluids erfolgt, das in den Hohlraum eingeleitet wird, oder dass die den Hohlraum umgebende Wandungen induktiv erwärmt werden.
Ähnlich wir bei der oben beschriebenen Erwärmung vor der Zuführung von erhitztem Schutzwachs ist auch bei diesem Verfahren, bei dem das Schutzwachs in Raumtemperatur zugeführt wird, eine selektive Erwärmung der Hohlräume vorgesehen, allerdings nachdem das Schutzwachs in die Hohlräume eingeleitet wurde. Durch die Erwärmung des bereits im Hohlraum auf den Wandungen anhaftenden Schutzwachses wird dieses verfestigt, insbesondere durch Verdunstung / Verdampfung von Wasser aus dem Schutzwachs oder durch chemische / physikalische Aktivierung eines hierfür ausgebildeten Schutzwachses. Bei Erwärmung von wasserhaltigen Wachsen tritt zudem vor dem Verfestigen eine Senkung der Viskosität ein, die der gleichmäßigen Verteilung des Schutzwachses förderlich ist, bevor es zur Verfestigung desselben kommt.
Im Falle eines Erwärmungsfluids handelt es sich insbesondere um ein Gas, vorzugsweise Luft. Je nach verwendetem Schutzwachs hat das durch den Hohlraum zum Verfestigen des Schutzwachses hindurchgeleitete Gas eine Temperatur von vorzugsweise mindestens 60°C (zur chemischen / physikalischen Aktivierung) oder von vorzugsweise 70°C oder mehr (zum Verdunsten/Verdampfen von Wasserbestandteilen im Schutzwachs). Die Verdunstung kann jedoch auch bereits durch eine Gastemperatur von mindestens 40° beschleunigt werden.
Alle in Hinblick auf die Erwärmung genannten optionalen und vorteilhaften Aspekte im Zusammenhang mit oben beschriebenem Verfahren zur Verarbeitung erhitzten Schutzwachses gelten auch für das Verfahren mit bei Raumtemperatur verarbeitetem Schutzwachs.
Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur Hohlraumkonservierung von Hohlräumen einer Fahrzeugkarosserie, umfassend mindestens eine Fördereinrichtung zur Förderung von Schutzwachs und einen Flutbalken mit einem Anschlussstutzen zum Ansetzen an einen Hohlraum und zur Zuführung von Schutzwachs in den Hohlraum. Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird vorgeschlagen, eine zusätzliche Fördereinrichtung zur Förderung eines Er-
warmungsfluids in den Hohlraum und/oder eine induktive Erwärmungseinrichtung zum Zwecke der selektiven Erwärmung der Fahrzeugkarosserie im Bereich des Hohlraums vorzusehen.
Besonders von Vorteil ist es, wenn eine Schalteinrichtung vorgesehen ist, die mit der Fördereinrichtung zur Förderung von Schutzwachs und mit der Fördereinrichtung zur Förderung von heißem Gas verbunden ist und schaltbar eine der beiden Fördereinrichtungen mit dem Anschlussstutzen am Flutbalken verbindet, so dass ohne weitere Anpassungen von der Zuführung eines vom Schutzwachs unterschiedlichen Erwärmungsfluids zur Zuführung des Schutzwachses umgeschaltet werden kann.
KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Weitere Aspekte und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen sowie aus der Darstellung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung, welche nachfolgend erläutert werden. In den Figuren zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem die Erwärmung der Karosserie mittels Erwärmungsfluid bewirkt wird,
Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem die Erwärmung der Karosserie mittels Erwärmungsfluid bewirkt wird,
Fig. 3 ein drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem die Erwärmung der Karosserie durch Induktionserwärmung erfolgt und
Fig. 4 und 4a ein viertes Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem die Erwärmung der Karosserie durch Induktionserwärmung erfolgt und.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
Fig. 1 zeigt in schematischer Darstellung das erfindungsgemäße Verfahren. Das Verfahren dient dem Zweck, die Hohlräume einer Fahrzeugkarosserie 10, vorliegend exemplarisch einen Hohlraum 22 an einem Schweller 20 der Fahrzeugkarosserie 10 mit einem korrosionsvermei- denden Schutzwachs zu fluten, um die Oberflächen des Hohlraums 22 zu schützen.
Hierfür ist ein Flutbalken 40 vorgesehen, der einen Einlassstutzen 42 und einen Auslassstutzen 44 aufweist, die durch Öffnungen 24 des Schwellers 20 hindurch mit dem Hohlraum 22 verbun-
den sind. Die Darstellung mit nur zwei solchen Öffnungen ist rein exemplarisch. Es sind auch Gestaltungen mit mehr Öffnungen denkbar. In solchen Fällen wären weitere Einlassstutzen 42 und/oder Auslassstutzen 44 vorzusehen.
Der Flutbalken 40 ist an ein Erwärmungs- und Flutungssystem 50 angeschlossen, welches neben zwei Flüssigkeitsspeichern 52a, 52b auch zwei Pumpen 54a, 54b aufweist. Komponenten 52a, 54a und 52b, 54b sind zum Zwecke der sequentiellen Nutzung parallel geschaltet. Hier zusätzlich vorgesehen sind zwei Dreiwegeventile 56, 57. Das System 50 bildet gemeinsam mit dem Hohlkörper, vorliegend dem Schweller 20, einen Kreislauf, welcher wie folgt betrieben wird.
Die Fahrzeugkarosserie 10 wird etwa mit Raumtemperatur (20°C) an einen Bearbeitungsort für die Hohlraumkonservierung verfahren. Der Flutbalken 40 wird in die in der Fig. 1 dargestellte Position verbracht. Anschließend werden die Ventile 56, 57 von einer Steuereinrichtung 70 so gestellt, dass das von der Pumpe 54a aus dem Flüssigkeitsspeicher 52a geförderte Fluid über den Einlassstutzen 42 in den Hohlraum 22 gepumpt werden kann und dass das durch den Auslaufstutzen 44 wieder austretende Fluid zurück in den Flüssigkeitsspeicher 52a gefördert wird. Nach Ansetzen des Flutbalkens 40 an den Hohlraum 22 beginnt der Erwärmungsvorgang. Das im Flüssigkeitsspeicher 52a gelagerte Fluid stellt eine Erwärmungsflüssigkeit dar, die beispielsweise auf etwa 130°C erwärmt sein kann. Zur Erwärmung dieser Flüssigkeit ist der Flüssigkeitsspeicher 52a vorzugsweise mit einer Erwärmungseinrichtung versehen. Die Erwärmungsflüssigkeit wird in den Hohlraum 22 gepumpt und gelangt im Zuge der Füllung des Hohlraums 22 durch den Auslaufstutzen 44 zurück in den Flüssigkeitsspeicher 52a. Dieser Pumpvorgang erfolgt über eine längere Dauer. Erst wenn eine Flüssigkeitsmenge der Erwärmungsflüssigkeit in den Hohlraum 22 gefördert und aus diesem wieder herausgeführt wurde, die mindestens etwa die doppelte Menge des Innenvolumens des Hohlraums 22 aufweist, ist die von der Wärme dieser Flüssigkeit erzeugte Erwärmung der Wandungen des Hohlraums 22 ausreichend hoch, dass der Vorgang abgeschlossen werden kann. Die Temperatur dieser Wandungen wird durch ein Pyrometer 72 kontinuierlich gemessen. Die Erwärmung der Wandungen durch das Erwär- mungsfluid findet ausschließlich im Bereich der unmittelbar in Flüssigkeitskontakt tretenden Flächen des Hohlkörpers 20 statt. Zwar pflanzt sich diese Erwärmung in weitere Teile der Karosserie fort. Eine vollständige Erwärmung der Karosserie oder gar ihrer Umgebung ist jedoch nicht erforderlich. Die Temperatur der die Karosserie 10 umgebenden Luft 90 überschreitet daher den Wert von 40°C nicht. Sobald eine ausreichende Temperatur des Hohlkörpers 20 gemessen wurde, beispielsweise 60°, wird die Förderung durch die Pumpe 54a gestoppt und die Ventile 56, 57 werden umgeschaltet. Anschließend wird die Pumpe 54b aktiviert, welche Schutzwachs aus dem Schutzwachsbehälter 52b in den erwärmten Hohlraum 22 fördert. Das
Schutzwachs hat dabei eine Temperatur von etwa 100°C. Es benetzt die Innenwandungen des Hohlkörpers 20. Überschüssiges Schutzwachs wird durch den Auslassstutzen 44 zurück in den Schutzwachsspeicher 52b gefördert.
Die Zuführung und Abführung des Schutzwachses ist bei dieser Ausgestaltung der Fig. 1 im Wesentlichen identisch zu bekannten Verfahren. Der wesentliche Unterschied in Hinblick auf die Ausführungsform der Fig. 1 liegt darin, dass die Erwärmung der Fahrzeugkarosserie 10 selektiv im Bereich des Hohlraums 22 stattfindet und auf eine Erwärmung der umgebenden Luft 90 verzichtet werden kann. Es ist daher möglich, im Bereich der Hohlraumkonservierungsanlage Roboter zu verwenden, ohne dass diese durch die hohen Temperaturen geschädigt werden. Es kann je nach Einzelfall sogar auf die Anordnung der Hohlraumkonservierungsanlage in einer hierfür eigens vorgesehenen getrennten Zelle verzichtet werden.
Die in Fig. 2 dargestellte Hohlraumkonservierungsanlage unterscheidet sich von der der Fig. 1 dadurch, dass kein separater Flüssigkeitsspeicher für ein Erwärmungsfluid vorgesehen ist.
Der einzige Flüssigkeitsspeicher des Ausführungsbeispiels der Fig. 2 ist der Flüssigkeitsspeicher 152, der mit auf etwa 130° erhitztem Schutzwachs befüllt ist. Dieses Schutzwachs wird über die Pumpe 154 in an sich bekannter Weise in den Hohlkörper 22 gefördert. Da dieser eingangs dieses Vorgangs noch nicht erwärmt ist und somit in etwa Raumtemperatur aufweist, erstarrt das heiße Wachs schnell an den Wandungen des Hohlkörpers 20. Anders als bei bekannten Verfahren wird die Förderung des Schutzwachses aus dem Flüssigkeitsspeicher 152 jedoch fortgesetzt, so dass die nachströmende thermische Energie die zu Beginn des Prozesses erstarrten Wachsabschnitte im Hohlkörper 20 zunächst wieder aufschmilzt. Die durch die Pumpe 154 in den Hohlkörper 20 gepumpte Flüssigkeitsmenge entspricht wiederum mindestens dem Doppelten des Innenvolumens des Hohlkörpers 20. Es stellt sich nach und nach ein kontinuierlicher Fördervorgang ein, bei dem über einen längeren zeitlichen Abschnitt die zugeführte Flüssigkeitsmenge in den Hohlkörper 20 der aus diesem abgeführten Flüssigkeitsmenge entspricht. Sobald das Pyrometer 72 erfasst, dass die Wandungen des Hohlkörpers 20 ausreichend erwärmt wurden, beispielsweise auf etwa 60°, beginnt der Abschluss des Hohlraumkonservierungsprozesses. Das Hineinpumpen von Schutzwachs mittels der Pumpe 154 kann unmittelbar oder kurze Zeit später enden. Überschüssiges Wachs wird aus dem Hohlkörper entfernt und in den Flüssigkeitsspeicher 152 zurückgeführt.
Es kann zweckmäßig sein, in der letzten Phase des Hohlraumkonservierungsvorgangs den durch die Pumpe 154b geförderten Volumenstrom zu verringern, um die Bildung der gewünsch-
ten Wachsschicht an den Wandungen des Hohlkörpers 20 zu begünstigen. Aus dem gleichen Grund kann es auch zweckmäßig sein, die Temperatur des Schutzwachses etwas abzusenken, beispielsweise auf 1 10°.
Bei dieser zweiten Variante der Erfindung wird somit wie auch bei der ersten Variante die Erwärmung der Fahrzeugkarosserie selektiv im Bereich der zu konservierenden Hohlräume vorgenommen. Anders als bei der Ausgestaltung der Fig. 1 erfolgt dies jedoch nicht mittels eines weiteren Erwärmungsfluides. Stattdessen wird das Schutzwachs selbst zunächst als Erwär- mungsfluid verwendet und das mehrfache Volumen des Hohlraums durch diesen zum Zwecke des Erwärmens hindurchgeleitet. Erst nach Erreichen der gewünschten Temperaturverhältnisse endet diese Erwärmung mittels Schutzwachs, welches dann zu einem geringen Anteil zum Schutz der Oberflächen im Hohlraum verbleibt.
Bei der dritten Variante der Erfindung, die in Fig. 3 dargestellt ist, entspricht der Grundaufbau dem der Fig. 2. Allerdings wird hier die Wärme nur in geringerem Maße über das Schutzwachs selbst zugeführt. Stattdessen ist eine Induktionsspule 80a am Flutbalken 40 vorgesehen, die sich vorliegend schraubenförmig entlang der Haupterstreckungsrichtung des Flutbalkens 40 erstreckt. Diese Induktionsspule ist mit einem elektrischen Wechselrichter 82 verbunden, der die Induktionsspule 80a mit einem insbesondere nieder- oder mittelfrequenten Wechselstrom beaufschlagt. Dieser wiederum erzeugt Wirkbeiströme im Schweller 22, durch die dieser erwärmt wird. Der Flutbalken 40 selbst ist vorzugsweise aus einem nicht ferromagnetischen Material, so dass es hier zu keiner nennenswerten Erwärmung kommt.
Der Ablauf ist vorzugsweise der folgende: Nach Zuführung der noch nicht erwärmten Karosserie wird zunächst der Flutbalken 40 mit der Spule 80a an den Hohlkörper 20 herangefahren. Dann beginnt die induktive Erwärmung, bis die gewünschte Temperatur erreicht ist und dies durch das Pyrometer 72 erfasst wurde. Anschließend beginnt die Zuführung des Schutzwachses durch Anlaufen der Pumpe 154.
Alternativ kann schon während der induktiven Erwärmung auch Schutzwachs zugeführt werden und dieses in der zu Fig. 2 beschriebenen Weise zunächst zirkulieren, um zu einer schnellen Erwärmung beizutragen. Hierdurch lassen sich nochmals verkürzte Taktzeiten erzielen.
Die Ausgestaltung der Fig. 4 ist gegenüber Fig. 3 nur leicht modifiziert. Hier findet eine in Draufsicht in Fig. 4a dargestellte spiralförmige Induktionsspule 80b Verwendung, deren Windungen in einer gemeinsamen Ebene liegen. Je nach Formgebung des Hohlkörpers können diese Form-
gebungen der Induktionsspulen 80a, 80b sowie andere, hier nicht dargestellte Formgebungen vorteilhaft sein.
Die beschriebenen Vorrichtungen der Figuren 1 , 3 und 4 können auch für Schutzwachs verwendet werden, das bei Raumtemperatur verarbeitet wird. In diesem Falle erfolgt die Schutzwachszuführung vorzugsweise ohne vorherige Erwärmung der Karosserie. Erst anschließend wird über die Zuführung von erhitztem Gas oder über induktive Erwärmung bewirkt, dass das bereits im Hohlraum 22 angeordnete Schutzwachs verfestigt bzw. ausgehärtet wird.
Claims
1 . Verfahren zur Hohlraumkonservierung eines Hohlraums (22) einer Fahrzeugkarosserie (10) mit erhitztem Schutzwachs, mit den Schritten
Erwärmen der Fahrzeugkarosserie (10) und
Zuführen von flüssigem Schutzwachs in den Hohlraum (22) der Fahrzeugkarosserie (10), wobei das Schutzwachs zum Teil im Hohlraum verbleibt und dort die Fahrzeugkarosserieoberflächen schützend bedeckt,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Erwärmung der Fahrzeugkarosserie selektiv im Bereich des Hohlraums (22) erfolgt, wobei die zugeführte Erwärmungsenergie primär
- durch Zuführung von Erwärmungsfluid in den Hohlraum (22) erfolgt und/oder
- durch induktive Erwärmung von die Hohlräume umgebende Wandungen erfolgt.
2. Verfahren nach Anspruch 1 ,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Fluid im Zuge der Erwärmung der Fahrzeugkarosserie (10) in einem Kreislauf erhitzt wird, in den Hohlraum (22) der Karosserie (10) eingeleitet wird, aus diesen wieder abgeführt wird und dann zum Zwecke der Wiedereinleitung in die Karosserie erneut erwärmt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Erwärmungsfluid eine Flüssigkeit ist.
4. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
zwei Erwärmungsfluide Verwendung finden, die nacheinander zugeführt werden, wobei vorzugsweise das erste Erwärmungsfluid gasförmig ist und das zweite Erwärmungsfluid flüssig ist.
5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, dass
eines der Erwärmungsfluide mit dem Schutzwachs identisch ist.
6. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
das in den Hohlraum (22) im Zug des Erwärmens eingeleitete und aus dem Hohlraum (22) abgeführte Fluid ein Gesamtvolumen aufweist, das mindestens doppelt so groß ist wie das das Volumen des betreffenden Hohlraums (22), vorzugsweise mindestens fünfmal so groß, insbesondere vorzugsweise mindestens zehnmal so groß.
7. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Verfahren bei einer Lufttemperatur der die Karosserie umgebenden Luft (90) von maximal 40°C erfolgt.
8. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
das in der Erwärmungsphase zuführte Fluid beim Eintritt in den Hohlraum (22) eine Temperatur von mindestens 130° C aufweist.
9. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Temperatur des zugeführten Fluids in der Erwärmungsphase höher ist als die Temperatur des nachfolgend zugeführten Schutzwachses und/oder
der Volumenstrom des zugeführten Fluids in der Erwärmungsphase höher ist als der Volumenstrom des nachfolgend zugeführten Schutzwachses.
10. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die zugeführte Erwärmungsenergie zu mindestens 70%, insbesondere vorzugsweise zu mindestens 80% durch Zuführung von Erwärmungsfluid in den Hohlraum (22) erfolgt.
1 1 . Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
mittels des Verfahrens mindestens zwei Hohlräume (22) an einer gemeinsamen Fahrzeugkarosserie konserviert werden, wobei in mindestens einen Hohlraum nur ein Erwärmungsfluid eingeleitet wird und in mindestens einen anderen Hohlraum zwei Erwär- mungsfluide nacheinander eingeleitet werden.
12. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
nach Zuführung des Schutzwachses zum Verbleib im Hohlraum (22) ein Gasstrom in den Hohlraum geleitet wird, um die Schichtdicke des Schutzwachses und/oder das Aushärten der Schutzwachsschicht zu beeinflussen.
13. Verfahren zur Hohlraumkonservierung eines Hohlraums (22) einer Fahrzeugkarosserie (10) mit einem Schutzwachs, das durch Wärmezuführung verfestigt werden kann, mit den Schritten
Zuführen des flüssigen Schutzwachses in den Hohlraum (22) der Fahrzeugkarosserie (10), wobei das Schutzwachs zum Teil im Hohlraum verbleibt und dort die Fahrzeugkarosserieoberflächen schützend bedeckt,
Erwärmen des im Hohlraum (22) befindlichen Schutzwachses zum Zwecke der Verfestigung,
dadurch gekennzeichnet, dass
zur Erwärmung des im Hohlraum (22) befindlichen Schutzwachses nach dessen Zuführung
- ein Erwärmungsfluid in den Hohlraum (22) zugeführt wird und/oder
- die den Hohlraum umgebende Wandungen (22) induktiv erwärmt werden.
14. Vorrichtung zur Hohlraumkonservierung von Hohlräumen einer Fahrzeugkarosserie, umfassend mindestens
eine Fördereinrichtung zur Förderung von Schutzwachs und
einen Flutbalken mit einem Anschlussstutzen zum Ansetzen an einen Hohlraum und zur Zuführung von Schutzwachs in den Hohlraum,
gekennzeichnet durch
eine zusätzliche Fördereinrichtung zur Förderung eines Erwärmungsfluids in den
Hohlraum und/oder
eine induktive Erwärmungseinrichtung
zum Zwecke der selektiven Erwärmung der Fahrzeugkarosserie im Bereich des Hohlraums.
Vorrichtung nach Anspruch 14,
gekennzeichnet durch
eine Schalteinrichtung (56), die mit der Fördereinrichtung zur Förderung von Schutzwachs und mit der Fördereinrichtung zur Förderung von heißem Gas verbunden ist und schaltbar eine der beiden Fördereinrichtungen mit dem Anschlussstutzen verbindet.
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