Stabilisierte Polycarbonat Acrylnitril/Styrol/Acrylester Formmassen
Beschreibung
Die vorliegende Erfindung betrifft thermoplastische Formmassen enthaltend mindestens ein Polycarbonat, ein Styrolcopolymer und schlagzäh-modifizierenden Pfropfkautschuk ohne olefinische Doppelbindung in der Kautschukphase.
Stabilisierte thermoplastische Formmassen unterschiedlicher Art sind seit Jahren bekannt und aufgrund ihres für viele Anwendungen günstigen Eigenschaftsprofils, insbesondere ihrer guten Witterungsbeständigkeit, breit einsetzbar. Polymerblends aus Polycarbonat und ASA (Acrylnitril/Styrol/Acrylester-Polymere) zeichnen sich durch hervor- ragende mechanische Eigenschaften aus. Einzelheiten zu diesen Formmassen findet der Fachmann z.B. in L. Bottenbruch, Kunststoff-Handbuch, Band 3/2 „Technische Polymer-Blends", Hanser Verlag, München 1993.
In EP-A-1 263 855 werden beispielsweise stabilisierte Formmassen offenbart, die ne- ben einem Polyethylen oder Polypropylen oder deren Copolymer, auch Verbindungen der nachfolgend genannten Formeln (I), (II), (III), (IV), (V) oder (VI) der vorliegenden Erfindung in Kombination mit einem Acrylatkautschuk-modifizierten vinylaromatischen Copolymeren (ASA, Acrylnitril/Styrol/Acrylester) oder Polycarbonat in Mengen bis zu 1 ,5% enthalten können. Nachteilig an diesen Zusammensetzungen ist die geringe Wärmeformbeständigkeit der Formmassen.
Aus der US 4,692,486 sind Stabilisatormischungen enthaltend Verbindungen der Formeln (I) und (III) der vorliegenden Anmeldung für Polypropylen, Polyurethan und Polystyrol bekannt, wobei die eingesetzten Mengen der einzelnen Stabilisatorkomponenten kleiner oder gleich 0,1 Gew.-% sind. Nachteilig an diesen Mischungen ist auch die geringe Wärmeformbeständigkeit der Formmassen.
DE-A-103 16 198 offenbart Stabilisatorgemische für unterschiedliche Arten von thermoplastischen Polymeren, wie z.B. Polypropylen. Bei den Stabilisator-Gemischen handelt es sich um Dreistoffgemische. Für die drei Komponenten des StabilisatorGemischs wird jeweils eine Vielzahl möglicher generischer und spezieller Verbindungen beschrieben. Als lediglich eine von vielen Möglichkeiten werden auch Stabilisatorgemische beschrieben, die auch Verbindungen der Formeln (I), (II) und (III) der vorliegenden Anmeldung enthalten.
Jede der drei Stabilisatorkomponenten kann dabei bevorzugt in Mengen von 0,05 bis 1 Gew.-%, bezogen auf das organische Material, vorliegen. Nachteilig an diesen Mischungen ist die starke Abnahme der multi-axialen Zähigkeit während der Bewitterung. Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, verbesserte Formmassen auf der Basis von Polycarbonat und Acrylnitril/Styrol/Acrylester Formmassen bereitzustellen.
Demgemäß werden neue und verbesserte thermoplastische Formmassen vorgestellt, enthaltend (oder auch bestehend aus) folgende Komponenten: a) 3 bis 91 ,7 Gew.-% mindestens eines aromatischen Polycarbonats als Komponente A b) 3 bis 91 ,7 Gew.-% eines oder mehrerer Styrolcopolymere als Komponente B c) 3 bis 91 ,7 Gew.-% eines oder mehrerer schlagzäh-modifizierender Pfropfkautschuke ohne olefinische Doppelbindung in der Kautschukphase als Komponente C d) 0,2 bis 0,9 Gew.-% einer Verbindung der Formel (I) als Komponente D:
e) 0 bis 0,9 Gew.-% eines Gemisches der Formel (II) als Komponente E,
n = 2 bis 20 wobei oftmals folgende Substanz eingesetzt wird, o
NT— ^° V (II) f) 0 bis 0,9 Gew.-% einer Verbindung der Formel (III) als Komponente F:
oder 0 bis 0,9 Gew.-% einer Verbindung der Formel (IV):
oder 0 bis 0,9 Gew.-% einer Verbindung der Formel (VI):
wobei n = 2 bis 20 ist;
0 bis 25 Gew.-% mindestens einer halogenfreien Phosphorverbindung G
0 bis 10 Gew.-% eines oder mehrerer Zusatzstoffe, die von den Komponenten D,
E, F und G verschieden sind, als Komponente H, und i) 0 bis 40 Gew.-% faser- oder teilchenförmiger Füllstoffe als Komponente I, mit der Maßgabe, dass wenn Komponente E gerade 0 Gew.-% beträgt (also keine Komponente E vorhanden ist), mindestens eine der Komponenten der Formeln (III), (IV), (V) oder (VI) in einer Menge von 0,01 bis 0,9 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 0,9 Gew.- %, besonders bevorzugt 0,2 bis 0,8 Gew.-%, vorhanden ist, wobei die Gew.-% jeweils auf das Gesamtgewicht der Komponenten A bis I bezogen sind, und diese zusammen 100 Gew.-% ergeben.
Bevorzugt werden solche Formmassen, die eine Stabilisator-Komponente D und eine Stabilisatorkomponente E und ggf. eine weitere Stabilisator-Komponente (z.B. F) enthalten. Bevorzugt werden auch solche Formmassen, die 0,2 bis 0,9 Gew. % einer Stabilisator-Komponente E enthalten.
Die Erfindung betrifft auch eine thermoplastische Formmasse, bei der der Quellungsindex der Komponente C von 6 bis 20 beträgt.
Die Erfindung betrifft auch eine thermoplastische Formmasse, bei der man als Kompo- nente B ein Copolymer aus Acrylnitril, Styrol und/oder α-Methylstyrol, Phenylmalei- nimid, Methacrylsäuremethylester oder deren Mischungen einsetzt.
Die Erfindung betrifft auch eine thermoplastische Formmasse, bei der man als Komponente C ein Gemisch aus einem Acrylat-Styrol-Acrylnitril (ASA)-Pfropfpolymerisat ein-
setzt, das 55 bis 80 Gew.-%, bezogen auf C, eines elastomer vernetzten Acrylester- Polymerisat C1 und 45 bis 20 Gew.-%, bezogen auf C, einer Pfropfhülle C2 aus einem vinylaromatischen Monomeren und einem oder mehreren polaren, copolymerisierba- ren, ethylenisch ungesättigten Monomeren, gegebenenfalls einem weiteren copolyme- risierbaren, ethylenisch ungesättigten Monomer im Gewichtsverhältnis 80:20 bis 65:35 enthält.
Die Erfindung betrifft auch eine thermoplastische Formmasse, bei der in der Komponente C die Komponente C1 zu 0,01 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 5 Gew.-%, aus einem vernetzenden Monomeren, vorzugsweise Butylendiacrylat, Divinylbenzol, Butaindioldimethacrylat, Trimethylolpropan-tri(meth)acrylat, Diallylmethacrylat, Diallyl- maleat, Diallylfumarat, Triallylmethacrylat, Triallylisocyanurat, besonders bevorzugt Diallylphthalat, Allylmethacrylat und/oder Dihydrodicyclopentadienylacrylat besteht. Die Erfindung betrifft auch eine thermoplastische Formmasse, bei der der mittlere Teilchendurchmesser von Komponente C zwischen 50 bis 1200 nm liegt.
Die Erfindung betrifft auch eine thermoplastische Formmasse, bei der die Komponenten D zu E im Gewichtsverhältnis von 4:1 bis 1 :1 und die Komponenten E zu F im Ge- Wichtsverhältnis von 2:1 bis 0,5:1 einsetzt werden.
Die Erfindung betrifft auch thermoplastische Formmassen, die 0 bis 1 ,5 Gew.-% an Phthalsäureester oder Adipinsäureester enthalten können. Die Erfindung betrifft auch eine thermoplastische Formmasse, bei der die Komponente C1 von 2 bis 99 Gew.-% Butylacrylat enthält.
Die Erfindung betrifft auch eine thermoplastische Formmasse, bei der man als vinyl- aromatische Komponente in C2 entweder Styrol oder α-Methylstyrol einsetzt.
Die Erfindung betrifft auch eine thermoplastische Formmasse, bei der man als ethylenisch ungesättige Komponente in C2 Acrylnitril und/oder Alkylmethacrylate und/oder Alkylacrylate mit d- bis C8-Alkylresten einsetzt. Die Erfindung betrifft auch eine thermoplastische Formmasse, bei der man als Komponente C einen Pfropfkautschuk mit monomodaler oder bimodaler Teilchengrößenverteilung einsetzt.
Gegenstand ist auch ein Verfahren zur Herstellung einer thermoplastischen Formmasse wie oben beschrieben, dadurch gekennzeichnet, dass man die Komponenten A bis
D und ggf. die Komponenten E bis I bei Temperaturen von 100 bis 300°C und einem Druck von 1 bis 50 bar in beliebiger Reihenfolge miteinander vermischt, anschließend knetet und extrudiert. Bei dem Verfahren zur Herstellung einer thermoplastischen Formmasse kann man zunächst ein Teil der Komponente C mit einem Teil der Komponente B zu einem Mas- terbatch im Verhältnis 1 :1 bis 1 :2 vormischen und anschließend mit weiteren Komponenten A bis D und ggf. den Komponenten E bis I zu der thermoplastischen Formmasse vermischen.
Gegenstand ist auch die Verwendung von thermoplastischen Formmassen wie oben beschrieben zur Herstellung von Formkörpern, Folien oder Fasern. Die Verwendung der thermoplastischen Formmassen zur Herstellung von Formkörpern für KFZ-Bauteile oder Teile von Elektronikgeräten ist von besonderem Interesse.
Gegenstände der Erfindung sind auch Formkörper, Fasern oder Folien aus einer thermoplastischen Formmasse wie oben beschrieben.
Durch die erfindungswesentliche spezielle Auswahl der einzelnen Komponente und ihrer speziellen Mengenanteile weisen die erfindungsgemäßen Formmassen gegenüber den bekannten, stabilisierten Formmassen eine verbesserte Witterungsbeständigkeit, d.h. eine verbesserte Wärme-, Licht- und/oder Sauerstoffbeständigkeit, auf.
Die erfindungsgemäßen Formmassen, Gegenstände, Verfahren und Verwendungen werden im Folgenden näher beschrieben. Die erfindungsgemäßen Formmassen enthalten, bezogen auf das Gesamtgewicht der Komponenten A, B, C, D, E, F, G und I, welche insgesamt 100 Gew.-% ergibt,
3 bis 91 .7% Gew.-%, bevorzugt 30 bis 75 Gew.-%, mindestens eines aromatischen Polycarbonats als Komponente A,
3 bis 91 ,7 Gew.-%, bevorzugt 10 bis 30 Gew.-%, der Komponente B,
3 bis 91 ,7 Gew.-%, bevorzugt 4 bis 20 Gew.-% der Komponente C,
0,2 bis 0,9 Gew.-%, bevorzugt 0,2 bis 0,7 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,3 bis
0,6 Gew.-% der Komponente D,
0 bis 0,9 Gew.-%, bevorzugt 0,2 bis 0,7 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,2 bis 0,4 Gew.-% der Komponente E,
mit der Maßgabe, dass wenn Komponente E 0 Gew.-% beträgt (also keine Komponente E vorhanden ist), mindestens eine der Komponenten der Formeln (III), (IV), (V) oder (VI) in einer Menge 0,01 bis 0,9 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 0,9 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,2 bis 0,8 Gew.-% vorhanden ist;
f) 0 bis 0,9 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 0,9 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,2 bis 0,8 Gew.-% der Komponente F,
g) 0 bis 25 Gew.-%, bevorzugt 0 bis 15 Gew.-%, besonders bevorzugt 0 bis 10 Gew.-% der Komponente G,
h) 0 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 0 bis 8 Gew.-%, besonders bevorzugt 0 bis 5 Gew.- % der Komponente H, und
i) 0 bis 40 Gew.-%, bevorzugt 0 bis 25 Gew.-%, besonders bevorzugt 0 bis 15 Gew.-% der Komponente I.
Das Gewichtsverhältnis der Komponente D zu der Komponente E liegt in der Regel im Bereich von 4:1 bis 0,25:1 , bevorzugt 4:1 bis 1 :1 , besonders bevorzugt 3:1 bis 1 :1. Das Gewichtsverhältnis der Komponente E zu der Komponente F liegt oftmals im Bereich von 2:1 bis 0,5:1.
Die Formmassen enthalten oftmals 30 bis 75 Gew.-% der Komponente A, 10 bis 30 Gew.-% der Komponente B, 4 bis 20 Gew.-% der Komponente C und 0,3 bis 0,6 Gew.- % der Komponente D.
Die eingesetzten Komponenten werden nachfolgend erläutert: Komponente A:
Die Komponente A ist in den erfindungsgemäßen Formmassen in einer Menge von 3 bis 91 ,7 Gew.-%, vorzugsweise 30 bis 75 Gew.-%, oftmals 50 bis 70 Gew.-%, enthalten.
Bevorzugt werden als Komponente A halogenfreie Polycarbonate eingesetzt. Geeignete halogenfreie Polycarbonate sind beispielsweise solche auf Basis von Diphenolen der allgemeinen Formel (VII):
worin X eine Einfachbindung, eine C bis C
3-Alkylen-, eine C
2- bis C
3-Alkyliden-, eine C
3- bis C
6-Cycloalkyliden-Gruppe, sowie -S- oder -S0
2- bedeuten kann.
Bevorzugte Diphenole der Formel (VII) sind beispielsweise Hydrochinon, Resorcin, 4,4'-Dihydroxyphenyl, 2,2-Bis-(4-hydroxyphenyl)-propan, 2,4-Bis-(4-hydroxyphenyl)-2- methylbutan, 1 ,1 -Bis-(4-hydroxyphenyl)-cyclohexan. Besonders bevorzugt sind 2,2-Bis-
(4-hydroxyphenyl)-propan und 1 ,1 -Bis-(4-hydroxyphenyl)-cyclohexan, sowie 1 ,1 -Bis-(4- hydroxyphenyl)-3,3,5-trimethylcyclohexan.
Sowohl Homopolycarbonate als auch Copolycarbonate sind als Komponente A geeig- net, bevorzugt sind neben dem Bisphenol A-Homopolycarbonat die Copolycarbonate von Bisphenol A. Die geeigneten Polycarbonate können linear aufgebaut aber auch in bekannter Weise verzweigt sein, und zwar vorzugsweise durch den Einbau von 0,05 bis 2 mol-%, bezogen auf die Summe der eingesetzten Diphenole, an mindestens einer trifunktionellen Verbindung, beispielsweise solchen mit drei oder mehr als drei phenoli- sehen OH-Gruppen.
Als besonders geeignet haben sich Polycarbonate erwiesen, die relative Viskositäten ηΓβι von 1 ,1 bis 1 ,5, insbesondere 1 ,2 bis 1 ,4, aufweisen. Dies entspricht mittleren Molekulargewichten Mw (Gewichtsmittelwert) von 10 000 bis 200 000, vorzugsweise von 15 000 bis 80 000, bzw. Viskositätszahlen von 20 bis 100 ml/g, insbesondere 40 bis 80 ml/g, gemessen nach der Norm DIN 53727 an einer 0,5 Gew.-%igen Lösung in Methylenchlorid bei 23°C.
Die Diphenole der allgemeinen Formel (VII) sind an sich bekannt oder nach bekannten Verfahren herstellbar. Die Herstellung der Polycarbonate kann beispielsweise durch Umsetzung der Diphenole mit Phosgen nach dem Phasengrenzflächenverfahren oder mit Phosgen nach dem Verfahren in homogener Phase (dem sogenannten Pyridinver- fahren) erfolgen, wobei die jeweils einzustellende Viskositätszahl (und damit das Molekulargewicht) in bekannter Weise durch eine entsprechende Menge an bekannten Ket- tenabbrechern erzielt wird. Bezüglich der ebenfalls einsetzbaren polydiorgano- siloxanhaltigen Polycarbonaten siehe beispielsweise DE-A-33 34 782.
Geeignete Ketten-Abbrecher für die Herstellung der Polycarbonate sind beispielsweise Phenol, p-t-Butylphenol aber auch langkettige Alkylphenole wie 4-(1 ,3-Tetramethyl- butylbutyl)-phenol, gemäß DE-A-28 42 005, oder Monoalkylphenole oder Dialkylphe- nole mit insgesamt 8 bis 20 C-Atomen in den Alkylsubstituenten, gemäß DE-A-35 06 472, wie p-Nonylphenol, 3.5-di-t-Butylphenol, p-t-Octylphenol, p-Dodecylphenol, 2-(3,5- dimethylheptyl)-phenol und 4-(3,5-Dimethylheptyl)-phenol. Halogenfreie Polycarbonate im Sinne der vorliegenden Erfindung bedeutet, dass die Polycarbonate aus halogenfreien Diphenolen, halogenfreien Kettenabbrechern und gegebenenfalls halogenfreien Verzweigern aufgebaut sind, wobei der Gehalt an sehr geringen ppm-Mengen (z.B. 5 ppm) an verseifbarem Chlor, resultierend beispielsweise aus der Herstellung der Polycarbonate mit Phosgen nach dem Phasengrenzflächen- verfahren, nicht als halogenhaltig im Sinne der Erfindung anzusehen ist. Derartige Po-
lycarbonate mit ppm-Gehalten an verseifbarem Chlor sind halogenfreie Polycarbonate im Sinne der vorliegenden Erfindung.
Bevorzugt werden die im experimentellen Teil eingesetzten Polycarbonate verwendet.
Komponente B:
Als Komponente B enthalten die erfindungsgemäßen thermoplastischen Formmassen ein oder mehrere Styrol-Copolymere. Die Komponente B ist in den Formmassen in einer Menge von 3 bis 91 ,7 Gew.-%, vorzugsweise 10 bis 30 Gew.-%, oftmals 15 bis 21 Gew.-% enthalten.
Dabei können in den Copolymeren neben Styrol beliebige geeignete Co-Monomere vorliegen. Bevorzugt handelt es sich um ein Styrol-Acrylnitril-Copolymer, alpha- Methylstyrol-Acrylnitril-Copolymer oder ein N-Phenylmaleinimid-Styrol-Copolymer.
Als Komponente B sind grundsätzlich alle dem Fachmann bekannten und in der Literatur beschriebenen Styrol-Acrylnitril-Copolymere, a-Methylstyrol-Acrylnitril-Copolymere, N-Phenylmaleinimid-Acrylnitril-Copolymer und deren Mischungen einsetzbar, sofern deren Mischungen eine Viskositätszahl VZ (gemessen nach DIN 53727 bei 25°C als 0,5 gew.-%ige Lösung in Dimethylformamid; diese Messmethode gilt auch für alle im folgenden genannten Viskositätszahlen VZ) gleich oder kleiner als 85 ml/g haben.
Bevorzugte Komponenten B sind aufgebaut aus 50 bis 90 Gew.-%, bevorzugt 60 bis 85 Gew.-%, insbesondere 70 bis 83 Gew.-%, Styrol und 10 bis 50 Gew.-%, bevorzugt 15 bis 40 Gew.-%, insbesondere 17 bis 30 Gew.-%, Acrylnitril sowie 0 bis 5 Gew.-%, bevorzugt 0 bis 4 Gew.-%, insbesondere 0 bis 3 Gew.-%, an weiteren Monomeren, wobei die Gew.-% jeweils bezogen sind auf das Gewicht der Komponenten im Copo- lymer B und zusammen 100 Gew.-% ergeben.
Weiterhin bevorzugte Komponenten B sind aufgebaut aus 50 bis 90 Gew.-%, bevorzugt 60 bis 80 Gew.%, insbesondere 65 bis 78 Gew.-%, a-Methylstyrol und 10 bis 50 Gew.-%, bevorzugt 20 bis 40 Gew.-%, insbesondere 22 bis 35 Gew.-%, Acrylnitril sowie 0 bis 5 Gew.-%, bevorzugt 0 bis 4 Gew.-%, insbesondere 0 bis 3 Gew.-%, an wei- teren Monomeren, wobei die Gew.-% jeweils bezogen sind auf das Gewicht der Komponenten im Copolymer B und zusammen 100 Gew.-% ergeben.
Ebenfalls bevorzugte Komponenten B sind Mischungen dieser Styrol-Acrylnitril- Copolymere und α-Methylstyrol-Acrylnitril-Copolymere mit N-Phenylmaleinimid-Styrol- Acrylnitril-Terpoly-meren oder N-Phenylmaleinimid-Styrol-Copolymeren.
Als oben genannte weitere Monomere sind alle copolymerisierbaren Monomere einsetzbar, beispielsweise p-Methylstyrol, t-Butylstyrol, Vinylnaphthalin, Alkylacrylate und/oder Alkylmethacrylate, beispielsweise solche mit d- bis C8-Alkylresten, N- Phenylmaleinimid und deren Mischungen.
Die Copolymere der Komponente B lassen sich nach bekannten Methoden herstellen. Sie lassen sich z. B. durch radikalische Polymerisation, insbesondere durch Emul- sions-, Suspensions-, Lösungs- oder Massepolymerisation herstellen. Sie weisen Vis- kositätszahlen im Bereich von 40 bis 160 ml/g auf, dies entspricht mittleren Molekulargewichten Mw (Gewichtsmittelwert) von 40.000 bis 2.000.000 g/mol.
Komponente C: Die Komponente C sind kautschukelastische Pfropfcopolymerisate von vinylaromati- schen Verbindungen, insbesondere von Styrol, und Vinylcyaniden, insbesondere Ac- rylnitril, auf Polyalkylacrylat-Kautschuken. Die Komponente C ist in den Formmassen von 3 bis 91 ,7 Gew.-%, vorzugsweise von 4 bis 20 Gew.-%, oftmals von 10 bis 20 Gew.-% enthalten.
Eine Methode zur Charakterisierung des Vernetzungszustandes von vernetzten Polymerteilchen ist die Messung des Quellungsindex Ql, der gemäß der Literatur ein Maß für die Quellbarkeit eines mehr oder weniger stark vernetzten Polymeren durch ein Lösemittel ist. Übliche Quellungsmittel sind beispielsweise Methylethylketon oder Tolu- ol. Üblicherweise liegt der Ql des Pfropfcopolymers C der erfindungsgemäßen Formmassen im Bereich Ql = 10 bis 60. Bevorzugt wird ein Ql von 6 bis 18, besonders bevorzugt von 7 bis 15 (in Toluol).
Zur Bestimmung des Quellungsindex wird eine wässrige Dispersion des Pfropfcopoly- mers C auf einen Blech bei 80°C unter leichtem Vakuum (600 bis 800 mbar) und Stickstoffatmosphäre über Nacht getrocknet. Von dem ca. 2 mm dicken übrigbleibenden Film wird anschließend eine 1 cm2 große Scheibe abgeschnitten und in 50 ml Toluol (oder Methylethylketon) in einem Penicillinglas über Nacht gequollen. Das überstehende Toluol wird abgesaugt, der gequollene Film gewogen und über Nacht bei 80°C ge- trocknet. Das Gewicht des getrockneten Films wird bestimmt. Der Quellungsindex ergibt sich aus dem Quotienten der Gewichte des gequollenen Gels und dem getrockneten Gel.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist das kautschukelastische Pfropfcopolymerisat C aufgebaut aus:
C1 1 bis 99 Gew.-%, vorzugsweise 55 bis 80 Gew.-%, insbesondere 55 bis 65 Gew.-%, einer teilchenförmigen Pfropfgrundlage C1 , mit einer Glasübergangstemperatur unterhalb von 0°C, und
C2 99 bis 1 Gew.-%, vorzugsweise 45 bis 20 Gew.-%, insbesondere 45 bis 35 Gew.-%, einer Pfropfauflage C2, mit einer Glasübergangstemperatur überhalb von 30°C. bezogen auf C.
Die Komponente C1 ist dabei aufgebaut aus:
C1 1 60 bis 99,98 Gew.-%, vorzugsweise 80 bis 99,9 Gew.-%, mindestens eines Ci-8- Alkylesters der Acrylsäure, vorzugsweise C4-8-Alkylacrylaten, insbesondere n- Butylacrylat und/oder 2-Ethylhexylacrylat, als Komponente C-1 1 ,
C12 0,01 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 5 Gew.-%, mindestens eines polyfunktionellen, vernetzenden Monomeren, vorzugsweise Butylendiacrylat, Divinyl- benzol, Butaindioldimethacrylat, Trimethylolpropantri(meth)acrylat, Diallylmeth- acrylat, Diallylmaleat, Diallylfumarat, Triallylmethacrylat, Triallylisocyanurat, besonders bevorzugt Diallylphthalat, Allylmethacrylat und/oder Dihydrodicyclo- pentadienylacrylat („DCPA"), und C13 0,01 bis 39,99 Gew.-%, vorzugsweise 0 bis 19,9 Gew.-%, harte Polymere bildenden Monomeren, wie Vinylacetat, (Meth)acrylnitril, Styrol, substituiertes Sty- rol, Methylmethacrylat oder Vinylether.
Die Komponente C2 ist dabei aufgebaut aus:
C-21 40 bis 100 Gew.-%, vorzugsweise 65 bis 85 Gew.-% eines vinylaromatischen Monomeren, insbesondere des Styrols, α-Methylstyrols oder N-Phenyl- maleinimids, und C-22 0 bis 60 Gew.-%, vorzugsweise 15 bis 35 Gew.-% eines polaren, copoly- merisierbaren, ethylenisch ungesättigten Monomeren, insbesondere des Acryl- nitrils, (Meth)acrylsäureesters oder Methacrylnitrils.
Bei der Komponente C handelt es sich um ein Pfropfcopolymer umfassend eine Pfropfgrundlage C1 und mindestens eine Pfropfauflage C2. Das Pfropfcopolymer C
kann einen mehr oder weniger perfekt ausgeprägten Kern-Schale-Aufbau aufweisen (Pfropfgrundlage C1 stellt den Kern dar, die Pfropfauflage C2 die Schale), es ist aber auch möglich, dass die Pfropfauflage C2 die Pfropfgrundlage C1 nur unvollständig umschließt bzw. bedeckt oder aber auch die Pfropfauflage C2 die Pfropfgrundlage C1 ganz oder teilweise durchdringt.
Die Pfropfgrundlage C1 kann in einer Ausführungsform der Erfindung einen sogenannten Kern enthalten, der aus einem weichen kautschukelastischen Polymer oder einem harten Polymer gebildet werden kann; in den Ausführungsformen, in denen die Pfropf- grundlage C1 einen Kern enthält, wird der Kern bevorzugt aus einem harten Polymer, insbesondere Polystyrol oder einem Styrolcopolymer, gebildet. Solche Pfropfkerne und deren Herstellung sind dem Fachmann bekannt und beispielsweise in EP-A 535 456 und EP-A 534 212 beschrieben. Es ist es auch möglich, zwei oder mehr Pfropfgrundlagen C1 einzusetzen, die sich beispielsweise in ihrer Zusammensetzung oder in der Teilchengröße voneinander unterscheiden. Solche Mischungen unterschiedlicher Pfropfgrundlagen können nach dem Fachmann an sich bekannten Methoden hergestellt werden, beispielsweise indem zwei oder mehr Kautschuk-Latices separat hergestellt und die entsprechenden Dispersionen vermischt werden, aus den entsprechenden Dispersionen separat die Feucht- Kautschuke gefällt und beispielsweise in einem Extruder gemischt werden oder die entsprechenden Dispersionen separat vollständig aufgearbeitet und die erhaltenen Pfropfgrundlagen anschließend vermischt werden. Das Pfropfcopolymer C kann zwischen der Pfropfgrundlage C1 und der Pfropfauflage C2 ein oder mehrere weitere Pfropfauflagen bzw. -hüllen oder -schalen aufweisen, beispielsweise mit anderen Monomer-Zusammensetzungen. Bevorzugt weist das Pfropfcopolymer C aber außer der Pfropfauflage C2 keine weiteren Pfropfauflagen bzw. Pfropfhüllen oder Pfropfschalen auf.
Das Polymer der Pfropfgrundlage C1 hat üblicherweise eine Glasübergangstemperatur unter 0°, vorzugsweise eine Glasübergangstemperatur unter (-20)°C, insbesondere unter (-30)°C. Ein Polymerisat aus den die Pfropfauflage C2 bildenden Monomeren besitzt üblicherweise eine Glasübergangstemperatur von mehr als 30°C, insbesondere mehr als 50°C (jeweils ermittelt nach der Norm DIN 53765).
Die Pfropf-Copolymere C haben üblicherweise eine mittlere Teilchengröße d50 von 50 bis 1200 nm, bevorzugt 50 bis 800 nm, besonders bevorzugt 50 bis 600 nm. Diese Teilchengrößen können erzielt werden, wenn man als Pfropfgrundlage C1 mittlere Teil- chengrößen d50 von 50 bis 1000 nm, bevorzugt 50 bis 700 nm, besonders bevorzugt
50 bis 500 nm verwendet. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist die Teilchengrößenverteilung monomodal.
Gemäß einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform ist die Teilchengrößen- Verteilung der Komponente C bimodal, wobei 60 bis 90 Gew.-% eine mittlere Teilchengröße von 50 bis 200 nm und 10 bis 40 Gew.-% eine mittlere Teilchengröße von 200 bis 800 nm aufweisen, bezogen auf das Gesamtgewicht der Komponente C. Als mittlere Teilchengröße bzw. Teilchengrößenverteilung werden die aus der integralen Massenverteilung bestimmten Größen angegeben. Bei diesen und den weiteren im Rah- men der vorliegenden Erfindung genannten mittleren Teilchengrößen handelt es sich in allen Fällen um das Gewichtsmittel der Teilchengrößen, wie sie mittels HDC gemessen wurden (siehe W. Wohlleben and H. Schuch in Measurement of Particle Size Distribution of Polymer Latexes, 2010, Editors: Luis M. Gugliotta and Jorge R. Vega, p. 130 bis 153).
Die Pfropfcopolymere C können durch Pfropfpolymerisation der Komponenten C-21 und C-22 auf mindestens eine der vorstehend aufgeführten Pfropfgrundlagen C1 hergestellt werden. Geeignete Herstellverfahren für Pfropfcopolymere C sind die Emul- sions-, Lösungs-, Masse- oder Suspensionspolymerisation. Bevorzugt werden die Pfropfcopolymere C durch radikalische Emulsionspolymerisation hergestellt in Gegenwart von Latices der Komponente C1 bei Temperaturen von 20 bis 90°C unter Verwendung wasserlöslicher oder öllöslicher Initiatoren wie Peroxodisulfat oder Benzyl- peroxid, oder mit Hilfe von Redoxinitiatoren. Redoxinitiatoren eignen sich auch zur Polymerisation unterhalb von 20°C.
Geeignete Polymerisationsverfahren sind beschrieben in WO 02/10222, DE-A 28 26 925, DE-A 31 49 358 und DE-C 12 60 135. Der Aufbau der Pfropfauflagen erfolgt vorzugsweise im Emulsionspolymerisationsverfahren, wie es beschrieben ist in DE-A 32 27 555, DE-A 31 49 357, DE-A 31 49 358, DE-A 34 14 1 18. Das definierte Einstellen der mittleren Teilchengrößen von 50 bis 1200 nm erfolgt bevorzugt nach den Verfahren, die beschrieben sind in der DE-C 12 60 135 und DE-A 28 26 925, bzw. Applied Polymer Science, Band 9 (1965), Seite 2929.
Das Verwenden von Polymeren mit unterschiedlichen Teilchengrößen ist beispielswei- se bekannt aus DE-A-28 26 925 und US 5 196 480. Gemäß dem in der DE-B-12 60 135 beschriebenen Verfahren wird zunächst die Pfropfgrundlage C1 hergestellt, indem der oder die gemäß einer Ausführungsform der Erfindung verwendeten Acrylsäureester C-1 1 und die als Vernetzungs- und/oder Pfropf-Agens wirkende Verbindung C-12, ggf. zusammen mit den weiteren monoethylenisch ungesättigten Monomeren C-13, in
wässriger Emulsion in an sich bekannter Weise bei Temperaturen zwischen 20 und 100°C, vorzugsweise zwischen 50 und 90°C, polymerisiert werden.
Es können die üblichen Emulgatoren, wie beispielsweise Alkalisalze von Alkyl- oder Alkylarylsulfonsäuren, Alkylsulfate, Fettalkoholsulfonate, Salze höherer Fettsäuren mit 10 bis 30 Kohlenstoffatomen oder Harzseifen verwendet werden. Vorzugsweise verwendet man die Natriumsalze von Alkylsulfonaten oder Fettsäuren mit 10 bis 18 Kohlenstoffatomen. Gemäß einer Ausführungsform werden die Emulgatoren in Mengen von 0,5 bis 5 Gew.-%, insbesondere von 0,7 bis 2 Gew.-%, bezogen auf die bei der Herstellung der Pfropfgrundlage C1 eingesetzten Monomeren, eingesetzt. Im allgemeinen wird bei einem Gewichtsverhältnis von Wasser zu Monomeren von 4 : 1 bis 0,6 : 1 gearbeitet.
Als Polymerisationsinitiatoren dienen insbesondere die gebräuchlichen Persulfate, wie beispielsweise Kaliumpersulfat. Es können jedoch auch Redoxsysteme zum Einsatz gelangen. Die Initiatoren werden im Allgemeinen in Mengen von 0,1 bis 1 Gew.-%, bezogen auf die bei der Herstellung der Pfropfgrundlage C1 eingesetzten Monomeren, eingesetzt. Als weitere Polymerisationshilfsstoffe können die üblichen Puffersubstanzen, durch welche pH-Werte von vorzugsweise 6 bis 9 eingestellt werden, wie Natri- umbicarbonat und Natriumpyrophosphat, sowie 0 bis 3 Gew.-% eines Molekulargewichtsreglers, wie Mercaptane, Terpinole oder dimeres a-Methylstyrol, bei der Polymerisation verwendet werden.
Die genauen Polymerisationsbedingungen, insbesondere Art, Dosierung und Menge des Emulgators, werden innerhalb der oben angegebenen Bereiche im einzelnen so bestimmt, dass der erhaltene Latex des vernetzten Acrylsäureesterpolymers C1 einen d50-Wert im Bereich von 50 bis 1000 nm, vorzugsweise 50 bis 700 nm, besonders bevorzugt 50 bis 500 nm, besitzt. Die Teilchengrößenverteilung des Latex soll dabei vorzugsweise eng mit einem Polydispersitätsindex < 0.75 sein, entsprechend W. Mächtie and L. Börger, Analytical Ultracentrifugation of Polymers and Nanoparticles, (Springer, Berlin, 2006).
Zur Herstellung des Pfropfpolymers C kann in einem nächsten Schritt in Gegenwart des so erhaltenen Latex des vernetzten Acrylsäureester-Polymers C1 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ein Monomerengemisch aus Komponente C-21 , bevorzugt Styrol, Komponente C-22, bevorzugt Acrylnitril und/oder eines (Meth)acrylsäureesters, und ggf. weiterer ungesättigter Monomere polymerisiert werden. Dabei können die Monomeren C-21 , C-22 und ggf. weitere ungesättigte Monomere einzeln oder in Mischung miteinander zugefügt werden. Beispielsweise kann man zunächst Styrol alleine, und danach eine Mischung aus Styrol und Acrylnitril pfropfen.
Es ist vorteilhaft, diese Pfropfcopolymerisation auf das als Pfropfgrundlage dienende vernetzte Acrylsäureester-Polymer wieder in wässriger Emulsion unter den üblichen, vorstehend beschriebenen Bedingungen durchzuführen. Die Pfropfcopolymerisation kann zweckmäßig im gleichen System erfolgen wie die Emulsionspolymerisation zur Herstellung der Pfropfgrundlage C1 , wobei, falls notwendig, weiterer Emulgator und Initiator zugegeben werden kann. Das gemäß einer Ausführungsform der Erfindung aufzupfropfende Monomerengemisch kann dem Reaktionsgemisch auf einmal, absatzweise in mehreren Stufen -beispielsweise zum Aufbau mehrerer Pfropfauflagen- oder vorzugsweise kontinuierlich während der Polymerisation zugegeben werden. Die Pfropfcopolymerisation des Gemisches der Komponenten C- 21 , C-22 und ggf. weiterer Monomerer in Gegenwart des vernetzenden Acrylsäurees- ter-Polymers C1 wird so geführt, dass ein Pfropfgrad von 10 bis 70 Gew.-%, vorzugsweise 20 bis 60 Gew.-%, insbesondere 30 bis 55 Gew.-%, bezogen auf das Gesamt- gewicht der Komponente C, im Pfropfcopolymer C resultiert.
Da die Pfropfausbeute bei der Pfropfcopolymerisation nicht 100% beträgt, sollte vorteilhafter Weise eine etwas größere Menge des Monomeren-Gemisches aus C-21 , C- 22 und ggf. weiterer Monomere bei der Pfropfcopolymerisation eingesetzt werden, als es dem gewünschten Pfropfgrad entspricht. Die Steuerung der Pfropfausbeute bei der Pfropfcopolymerisation und somit des Pfropfgrades des fertigen Pfropfcopolymers C ist dem Fachmann geläufig und kann beispielsweise u.a. durch die Dosiergeschwindigkeit der Monomeren oder durch Regler-Zugabe erfolgen (Chauvel, Daniel, ACS Polymer Preprints 15 (1974), Seite 329 bis 333).
Bei der Emulsions-Pfropfcopolymerisation entstehen im allgemeinen 5 bis 15 Gew.-%, bezogen auf das Pfropfcopolymer, an freiem, ungepfropftem Copolymer der Komponenten C-21 , C-22 und ggf. der weiteren Monomere. Der Anteil des Pfropfcopolymers C in dem bei der Pfropfcopolymerisation erhaltenen Polymerisationsprodukt kann bei- spielsweise nach der in US 2004/0006178 beschriebenen Methode ermittelt werden.
In weiteren Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Verfahren kann die Herstellung der Pfropfgrundlage C1 in Gegenwart von Saatpartikeln erfolgen und/oder es kann nach der Herstellung der Pfropfgrundlage C1 und vor dem Aufbringen der Pfropf- aufläge C2 ein Agglomerationsschritt durchgeführt werden.
Diese beiden Verfahrensoptionen sind dem Fachmann bekannt und/oder in der Literatur beschrieben, und werden beispielsweise gewählt, um Teilchengrößen und Teilchengrößenverteilungen gezielt einzustellen.
Saatpartikel haben in der Regel eine Teilchengröße d50 von 10 bis 200 nm, bevorzugt 10 bis 180 nm, besonders bevorzugt 10 bis 160 nm. Es wird bevorzugt, Saatpartikel einzusetzen, die eine geringe Breite der Teilchengrößenverteilung haben. Darunter sind Saatpartikel besonders bevorzugt, die eine monomodale Teilchengrößenvertei- lung haben. Die Saatpartikel können grundsätzlich aus kautschukelastische Polymere bildenden Monomeren, beispielsweise 1 ,4-Butadien oder Acrylaten, aufgebaut sein, oder aus einem Polymeren, dessen Glasübergangstemperatur mehr als 0°C, bevorzugt mehr als 25°C beträgt, aufgebaut sein. Zu den bevorzugten Monomeren, auf denen diese Saatpartikel basieren, zählen vinylaromatische Monomere wie Styrol, ringsubsti- tuierte Styrole oder α-Methylstyrol, darunter bevorzugt Styrol, Acrylnitril, Alkylacrylsäu- re, Alkylacrylate, darunter bevorzugt n-Butylacrylat. Es kommen auch Mischungen aus zwei oder mehr, bevorzugt zwei der genannten Monomeren in Betracht.
Besonders bevorzugt sind Saatpartikel aus Polystyrol oder n-Butylacrylat. Die Herstel- lung derartiger Saatpartikel ist dem Fachmann bekannt oder kann nach an sich bekannten Methoden erfolgen. Bevorzugt werden die Saatpartikel durch partikelbildende heterogene Polymerisationsverfahren, bevorzugt durch Emulsionspolymerisation, erhalten. Die Saatpartikel werden erfindungsgemäß vorgelegt, wobei es möglich ist, die Saatpartikel zunächst separat herzustellen, aufzuarbeiten und dann einzusetzen. Es ist aber auch möglich, die Saatpartikel herzustellen und ihnen danach ohne vorherige Aufarbeitung die Monomer-Mischung aus C-1 1 , C-12 und ggf. C-13 zuzufügen.
Verfahren zur teilweisen oder vollständigen Agglomerisation der Pfropfgrundlage C1 sind dem Fachmann bekannt. Die Agglomerisation kann nach dem Fachmann an sich bekannten Methoden vorgenommen werden (siehe z.B. Keppler et al. Angew. Markomol. Chemie, 2, 1968 Nr. 20, Seite 1 bis 25). Die Agglomerisations-Methode ist im Prinzip nicht beschränkt. So können physikalische Verfahren wie Gefrier- oder Druck- Agglomerisationsverfahren verwendet werden. Es können aber auch chemische Methoden eingesetzt werden, um die Pfropfgrundlage zu agglomerisieren. Zu letzteren zählen die Zugabe von Elektroyten oder von anorganischen oder organischen Säuren.
Bevorzugt wird die Agglomerisation mittels eines Agglomerisations-polymers vorgenommen. Als solche sind beispielsweise Polyethylenoxidpolymere, Polyvinylether oder Polyvinylalkohole zu nennen. Zu den geeigneten Agglomerisationspolymeren zählen des weiteren Copolymere die C bis C12- Alkylacrylate oder d- bis C12- Methalkylac- rylate und polare Comonomere wie Acrylamid, Methacrylamid, Ethylacrylamid, n- Butylacrylamid, Maleinsäureamid oder (Meth)acrylsäure enthalten. Neben diesen Monomeren, können diese Copolymere aus weiteren Monomeren, darunter Dienen wie Butadien oder Isopren aufgebaut sein. Die Agglomerisationspolymere können einen mehrstufigen Aufbau aufweisen und z.B: einen Kern/Schale-Aufbau haben. Als Kern
kommen z.B. Polyacrylate wie Polyethylacrylat und als Schale kommen Teilchen auf (Meth)alkylacrylaten und den genannten polaren Comonomeren in Betracht. Besonders bevorzugtes Agglomerisationspolymer ist ein Copolymerisat aus 92 bis 99 Gew.- % Ethylacrylat oder -methacrylat und 1 bis 8 Gew.-% (Meth)acrylamid und/oder (Meth)acrylsäuren. Die Agglomensationspolymere werden in der Regel in Form einer Dispersion eingesetzt. Bei der Agglomeration werden in der Regel von 0,1 bis 5, vorzugsweise von 0,5 bis 3 Gew.-Teile der Agglomensationspolymere auf 100 Gew.-Teile der Pfropfgrundlage eingesetzt. Die erfindungsgemäßen Pfropfcopolymere C können so weiterverwendet werden, wie sie in der Reaktionsmischung anfallen, beispielsweise als Latexemulsion oder - dispersion. Alternativ und wie es für die meisten Anwendungen bevorzugt ist, können sie aber auch in einem weiteren Schritt aufgearbeitet werden. Maßnahmen zur Aufarbeitung sind dem Fachmann bekannt. Dazu zählt z.B., dass die Pfropfcopolymerisate C aus der Reaktionsmischung isoliert werden, z.B. durch Sprühtrocknung, Scherung oder durch Fällen mit starken Säuren oder mittels Nukleierungsmitteln wie anorganischen Verbindungen z.B. Magnesiumsulfat. Die in der Reaktionsmischung vorliegenden Pfropfcopolymerisate C können aber auch dadurch aufgearbeitet werden, dass sie ganz oder teilweise entwässert werden. Ebenso ist es möglich, die Aufarbeitung mittels einer Kombination der genannten Maßnahmen vorzunehmen.
Das Mischen der Komponenten B und C zur Herstellung der Formmasse kann nach jeder beliebigen Weise nach bekannten Methoden erfolgen. Wenn diese Komponenten beispielsweise durch Emulsionspolymerisation hergestellt worden sind, ist es möglich, die erhaltenen Polymerdispersionen miteinander zu vermischen, darauf die Polymerisate gemeinsam auszufällen und das Polymer-Gemisch aufzuarbeiten. Vorzugsweise erfolgt jedoch das Abmischen dieser Komponenten durch gemeinsames Extrudieren, Kneten oder Verwalzen der Komponenten, wobei die Komponenten, sofern erforderlich, zuvor aus der bei der Polymerisation erhaltenen Lösung oder wässrigen Dispersi- on isoliert worden sind. Die in wässriger Dispersion erhaltenen Produkte C der Pfropfcopolymerisation können auch nur teilweise entwässert werden und als feuchte Krümel mit der Hartmatrix B vermischt werden, wobei dann während des Vermischens die vollständige Trocknung der Pfropfcopolymere C erfolgt. Komponente D:
Als Komponente D der erfindungsgemäßen Formmassen wird eine Verbindung der Formel (I) eingesetzt:
Dieses sterisch gehinderte Amin (CAS Nummer 52829-07-9) und seine Herstellung sind dem Fachmann bekannt und in der Literatur beschrieben (s. beispielsweise US 4 396 769 und den darin zitierten Literaturstellen). Vertrieben wird es von BASF SE unter der Bezeichnung Tinuvin® 770.
Die Komponente D wird in den Formmassen in einer Menge von 0,2 bis 0,9 Gew.-%, bevorzugt 0,2 bis 0,7 Gew.-%, oftmals 0,3 bis 0,6 Gew.-% eingesetzt.
Komponente E:
Als Komponente E der erfindungsgemäßen Formmassen wird eine Verbindung bzw. ein Gemisch von Verbindungen der Formel (II) eingesetzt:
wobei n = 2 bis 20, insbesondere 7-8 bedeutet. Diese sterisch gehinderten Amine, wie (CAS Nummer 167078-06-0) und die Herstellung sind dem Fachmann bekannt und in der Literatur beschrieben (Carlsson et al., Journal of Polymer Science, Polymer Chemistry Edition (1982), 20(2), 575-82). Vertrieben wird es u.a. von Cytec Industries mit den Wiederholungseinheiten n= 7 - 8 unter der Bezeichnung Cyasorb® 3853 (CAS Nummer 167078-06-0).
Die Komponente E wird in den Formmassen in einer Menge von 0,2 bis 0,7 Gew.-%, bevorzugt 0,2 bis 0,5 Gew.-%, oftmals 0,2 bis 0,4 Gew.-% eingesetzt.
Komponente F:
Als Komponente F der erfindungsgemäßen Formmassen kann eine Verbindung der Formel (III) bzw. ein Gemisch der Verbindungen eingesetzt werden:
Dieses sterisch gehinderte Amin (CAS Nummer 71878-19-8) und seine Herstellung sind dem Fachmann bekannt und in der Literatur beschrieben (s. beispielsweise EP-A 093 693 und den darin zitierten Literaturstellen). Vertrieben wird es von BASF SE unter der Bezeichnung Chimassorb® 944.
Als weitere Komponente F der erfindungsgemäßen Formmassen kann eine Verbindung der Formel (IV) bzw. ein Gemisch eingesetzt werden:
wobei n = 2 bis 20.
Dieses sterisch gehinderte Amin (CAS Nummer 101357-37-3) und seine Herstellung sind dem Fachmann bekannt und in der Literatur beschrieben (s. beispielsweise US 5 208 132 und den darin zitierten Literaturstellen). Vertrieben wird es von ADEKA unter der Bezeichnung Adeka Stab® LA-68.
Als weitere Komponente F der erfindungsgemäßen Formmassen kann eine Verbin- dung der Formel (V) bzw. ein Gemisch eingesetzt werden:
wobei n = 2 bis 20.
Dieses sterisch gehinderte Amin (CAS Nummer 82451 -48-7) und seine Herstellung sind dem Fachmann bekannt und in der Literatur beschrieben (s. beispielsweise US 4 331 586 und den darin zitierten Literaturstellen). Vertrieben wird es von der Cytec Industries unter der Bezeichnung Cyasorb® UV-3346.
Als weitere Komponente F der erfindungsgemäßen Formmassen kann eine Verbin- dung der Formel (VI) bzw. ein Gemisch eingesetzt werden:
Dieses sterisch gehinderte Amin (CAS Nummer 192268-64-7) und seine Herstellung sind dem Fachmann bekannt und in der Literatur beschrieben (s. beispielsweise EP-A- 782 994 und den darin zitierten Literaturstellen). Vertrieben wird es von BASF SE unter der Bezeichnung Chimassorb® 2020.
Komponente G:
Als Komponente G können im Prinzip alle bekannten üblichen phosphorhaltigen Flammschutzmittel eingesetzt werden. Bevorzugt werden die in der DE-A 40 34 336 und/oder die in der EP-A 522 397 aufgeführten Flammschutzmittel eingesetzt. Beispiele sind Tri-(2,6- dimethylphenyl)phosphat, Triphenylphosphat, Tricresyl- phosphat, Diphenyl-2-ethyl-cresylphosphat, Diphenyl-cresylphosphat, Tri(isopropyl- phenyl)phosphat sowie Phosphorsäure-bis-phenyl-(4-phenylphenyl)-ester, Phosphor- säure-phenyl-bis-(4-phenylphenyl)-ester, Phosphorsäure-tris-(4-phenylphenyl)-ester, Phosphorsäure-bis-phenyl-(benzylphenyl)-ester, Phosphorsäure-phenyl-bis-(benzyl- phenyl)ester, Phosphorsäure-tris-(benzylphenyl)ester, Phosphorsäure-bis-phenyl-(1 - phenylethyl)-phenyl)ester, Phosphorsäure-phenyl-bis-(1 -phenylethyl)-phenyl)ester, Phosphorsäure-tris-(1 -phenylethyl)-phenyl)-ester, Phosphorsäure-bis-phenyl-(1 -methyl- 1 -phenylethyl)-phenylester, Phosphorsäure-phenyl-bis-(1 -methyl-1 -phenylethyl)- phenyl-ester, Phosphorsäure-tris-((1 -methyl-1 -phenylethyl)-phenyl)-ester, Phosphor- säurephenyl-bis-(4-(1 -phenylethyl)-2,6-dimethylphenyl)-ester, Phosphorsäure-bis- phenyl-2,4-di-benzylphenylester, Phosphorsäure-bis-phenyl-2,4-di(1 -phenylethyl)- phenylester und Phosphorsäure-bis-phenyl-2,4-di-(1 -methyl-1 -phenylethyl)-phenyl- ester. Sie können auch im Gemisch mit Triphenylphosphinoxid oder Tri-(2,6- dimethylphenyl)phosphinoxid eingesetzt werden.
Zudem sind als Flammschutzmittel Resorcinoldiphosphat und entsprechend höhere Oligomere, Hydrochinondiphosphat und entsprechende höhere Oligomere bevorzugt. Außerdem wird auf die in EP-A 103 230, EP-A 174 493, EP-A 206 058, EP-A 363 608 und EP-A 558 266 genannten Phosphorverbindungen verwiesen.
Oftmals wird als Komponente G Triphenylphosphat in Mengen von 0 bis 10 Gew.-% in den Formmassen eingesetzt.
Komponente H:
Neben den Komponenten A, B, C, D, E, F und G können die erfindungsgemäßen Formmassen einen oder mehrere, von den Komponenten D, E, F und G verschiedene Zusatzstoffe bzw. Additive, die für Kunststoffmischungen typisch und gebräuchlich sind, enthalten.
Als solche Zusatzstoffe bzw. Additive seien beispielsweise genannt: Farbstoffe, Pigmente, Färbemittel, Antistatika, Antioxidantien, Stabilisatoren zur Verbesserung der Thermostabilität, zur Erhöhung der Lichtstabilität, zum Anheben der Hydrolysebeständigkeit und der Chemikalienbeständigkeit, Mittel gegen die Wärmezersetzung und insbesondere die Schmier-/Gleitmittel, die für die Herstellung von Formkörpern
bzw. Formteilen zweckmäßig sind. Das Eindosieren dieser weiteren Zusatzstoffe kann in jedem Stadium des Herstellungsprozesses erfolgen, vorzugsweise jedoch zu einem frühen Zeitpunkt, um frühzeitig die Stabilisierungseffekte (oder anderen speziellen Effekte) des Zusatzstoffes auszunutzen. Wärmestabilisatoren bzw. Oxidationsverzögerer sind üblicherweise Metallhalogenide (Chloride, Bromide, lodide), die sich von Metallen der Gruppe I des Periodensystems der Elemente ableiten (wie Li, Na, K, Cu).
Als Komponente H geeignete Stabilisatoren sind die üblichen gehinderten Phenole, aber auch „Vitamin E" bzw. analog aufgebaute Verbindungen. Auch Benzophenone, Resorcine, Salicylate, Benzotriazole und andere Verbindungen sind geeignet. Diese werden üblicherweise in Mengen von 0 bis 2 Gew.-%, bevorzugt 0,01 bis 2 Gew.-% (bezogen auf das Gesamtgewicht der erfindungsgemäßen Formmassen) verwendet.
Oftmals enthalten die Formmassen als Komponente H keine weiteren Stabilisatoren, sondern 0 bis 5 Gew.-% an Additiven, wie z. B. Ruß.
Geeignete Gleit- und Entformungsmittel sind Stearinsäuren, Stearylalkohol, Stearinsäureester bzw. allgemein höhere Fettsäuren, deren Derivate und entsprechende Fettsäuregemische mit 12 bis 30 Kohlenstoffatomen. Die Mengen dieser Zusätze liegen - sofern vorhanden - im Bereich von 0,05 bis 1 Gew.-% (bezogen auf das Gesamtgewicht der erfindungsgemäßen Formmassen).
Auch Siliconöle, oligomeres Isobutylen oder ähnliche Stoffe kommen als Zusatzstoffe in Frage, die üblichen Mengen betragen - sofern vorhanden - 0,05 bis 5 Gew.-% (be- zogen auf das Gesamtgewicht der erfindungsgemäßen Formmassen). Pigmente, Farbstoffe, Farbaufheller, wie Ultramarinblau, Phthalocyanine, Titandioxid, Cadmi- umsulfide, Derivate der Perylentetracarbonsäure sind ebenfalls verwendbar.
Verarbeitungshilfsmittel und Stabilisatoren, Schmiermittel und Antistatika werden übli- cherweise in Mengen von 0 bis 2 Gew.-%, bevorzugt 0,01 bis 2 Gew.-% (bezogen auf das Gesamtgewicht der erfindungsgemäßen Formmassen) verwendet.
Komponente I: Als Komponente I enthalten die erfindungsgemäßen Formmassen ggf. auch von den Komponenten D, E, F, G und H verschiedene faser- oder teilchenförmige Füllstoffe oder deren Mischungen. Dabei handelt es sich vorzugsweise um kommerziell erhältliche Produkte, beispielsweise Kohlenstofffasern und Glasfasern. Verwendbare Glasfasern können aus E-, A- oder C-Glas sein und sind vorzugsweise mit einer Schlichte und einem Haftvermittler ausgerüstet. Ihr Durchmesser liegt im allgemeinen zwischen
6 und 20 μηη. Es können sowohl Endlosfasern als auch Schnittglasfasern (staple) oder Rovings mit einer Länge von 1 bis 10 mm, vorzugsweise 3 bis 6 mm, eingesetzt werden. Weiterhin können Füll- oder Verstärkungsstoffe, wie Glaskugeln, Mineralfasern, Whis- ker, Aluminiumoxidfasern, Glimmer, Quarzmehl und Wollastonit zugesetzt werden.
Neben den Komponenten A, B, C, D, und ggf. E, F, G, H, I können die erfindungsgemäßen Formmassen weitere Polymere enthalten.
Die Herstellung der erfindungsgemäßen Formmassen aus den Komponenten kann nach jeder beliebigen Weise nach allen bekannten Methoden erfolgen. Vorzugsweise erfolgt jedoch das Abmischen der Komponenten durch Schmelze-Vermischung, beispielsweise gemeinsames Extrudieren, Kneten oder Verwalzen der Komponenten, z.B. bei Temperaturen im Bereich von 160 bis 400°C, bevorzugt von 180 bis 280°C, wobei die Komponenten, in einer bevorzugten Ausführungsform, zuvor aus den bei den jeweiligen Herstellschritten erhaltenen Reaktionsmischungen teilweise oder vollständig isoliert worden sind. Beispielsweise können die Pfropfcopolymere C als feuchte Krümel mit einem Granulat des vinylaromatischen Copolymers B vermischt werden, wobei dann während des Vermischens die vollständige Trocknung zu den beschriebenen Pfropfcopolymeren erfolgt.
Die Komponenten können in jeweils reiner Form geeigneten Mischvorrichtungen, insbesondere Extrudern, bevorzugt Doppelschneckenextrudern, zugeführt werden. Es können aber auch einzelne Komponenten, beispielsweise B und C, zuerst vorgemischt und anschließend mit weiteren Komponenten B oder C oder anderen Komponenten, beispielsweise D und E, vermischt werden. Die Komponente B kann dabei als vorab separat hergestellte Komponente eingesetzt werden; es ist aber auch möglich, den Acrylatkautschuk und das vinylaromatische Copolymer unabhängig voneinander zu dosieren. In einer Ausführungsform wird zuerst ein Konzentrat, beispielsweise der Komponenten C und D in der Komponente B hergestellt (sogenannte Additiv-Batches oder Masterbatches) und anschließend mit den gewünschten Mengen der restlichen Komponenten vermischt. Die Formmassen können nach dem Fachmann bekannten Verfahren beispielsweise zu Granulaten, oder aber auch direkt zu beispielsweise Formkörpern verarbeitet werden.
Die erfindungsgemäßen Formmassen können zu Folien, Formkörpern oder Fasern verarbeitet werden. Diese Folien, Formkörpern oder Fasern sind insbesondere für den Einsatz im Außenbereich, d.h. unter Witterungseinfluss, geeignet.
Diese Folien, Formkörpern oder Fasern können nach den bekannten Verfahren der Thermoplast-Verarbeitung aus den erfindungsgemäßen Formmassen hergestellt werden. Insbesondere kann die Herstellung durch Thermoformen, Extrudieren, Spritzgießen, Kalandrieren, Hohlkörperblasen, Pressen, Press-Sintern, Tiefziehen oder Sintern, vorzugsweise durch Spritzgießen, erfolgen.
Die erfindungsgemäßen Formmassen weisen gegenüber den bekannten stabilisierten Formmassen eine nochmals verbesserte Witterungsbeständigkeit, d.h. eine nochmals verbesserte Wärme-, Licht- und/oder Sauerstoffbeständigkeit, auf.
Die Erfindung wird durch die Beispiele und Ansprüche näher beschrieben. A) Messmethoden Die Schlagzähigkeiten der Produkte wurden bei (-30)°C an ISO-Stäben nach ISO 179 1/ell bestimmt. Die Streckspannung wurde nach der Norm ISO 527 bei 23°C bestimmt.
Als ein Maß für die Witterungsbeständigkeit wurde an Prüfkörpern (60 x 60 x 2mm, hergestellt nach ISO 294 in einem Familienwerkzeug, bei einer Massetemperatur von 260°C und einer Werkzeugtemperatur von 60°C) eine Bewitterung gemäß Xenontest nach ISO 4892/2, Verfahren A, außen, durchgeführt. Die Proben wurden nach der Bewitterung keiner zusätzlichen Behandlung unterzogen. Nach der in Tabelle 1 genannten Bewitterungszeit von 1500h erfolgten die Messung des Oberflächenglanzes aller Proben nach DIN 67530 bei 60° Betrachtungswinkel und die Beurteilung der Oberflä- che anhand des Grauwertes (5: keine Veränderung, 1 : massive Veränderung) nach ISO 105-A02 (1993).
Als weiteres Maß für die Witterungsbeständigkeit wurde der Durchstoß an Plättchen (60 x 60 x 2mm, hergestellt nach ISO 294 in einem Familienwerkzeug, bei einer Mas- setemperatur von 260°C und einer Werkzeugtemperatur von 60°C) nach der Norm ISO 6603-2 bei Raumtemperatur (20° C) ermittelt.
Einsatzstoffe für die Versuche: Komponenten oder Produkte mit vorangestelltem "V-" sind nicht erfindungsgemäß und dienen zum Vergleich.
Als Komponente A (bzw. als Komponente V-A zum Vergleich) wurde eingesetzt:
A-i: ein von Bayer kommerziell verfügbares Polycarbonat Makrolon® 2205 mit einem Mw von 18.300 g/Mol gemessen mit Hilfe von SEC-MALLS (Chi-san Wu, Handbook of size exclusion chromatography and related techniques, Volume 91 , Chapter 21 , Page 19).
A-ii: ein von Bayer kommerziell verfügbares Polycarbonat Makrolon® 2405 mit einem MW von 21.100 g/Mol gemessen mit Hilfe von SEC-MALLS (Chi-san Wu, Handbook of size exclusion chromatography and related techniques, Volume 91 , Chapter 21 , Page 19).
V-A-iii ein von LyondellBasell Industries AF S.C.A. kommerziell
verfügbares Polypropylen Moplen® HP500N.
V-A-iv: ein von der BASF SE (bzw. Styrolution GmbH) unter der Bezeichnung
Polystyrol® 158K kommerziell vertriebenes Polystyrol.
Als Komponenten B wurden eingesetzt:
B-i: ein Styrolacrylnitrilcopolymer mit einem Acrylnitrilgehalt von 19% und einer
Kettenlänge von 134.000 gemessen mit Hilfe von SEC-MALLS (Chi-san Wu,
Handbook of size exclusion chromatography and related techniques, Volume 91 , Chapter 21 , Page 19).
B-ii: ein Styrolacrylnitrilcopolymer mit einem Acrylnitrilgehalt von 25% und einer
Kettenlänge von 171 .000 gemessen mit Hilfe von SEC-MALLS (Chi-san Wu,
Handbook of size exclusion chromatography and related techniques, Volume 91 , Chapter 21 , Page 19).
Als Komponente C (bzw. V-C zum Vergleich) wurde eingesetzt:
C-i: ein Acrylat-Pfropfkautschuk, dessen Synthese in der EP-A-450 485 als erfindungsgemäßes Beispiel beschrieben ist als Komponente B-i. Komponente B-i wurde anstelle von 2 Teilen Tricyclodecenylacrylat mit 2 Teilen Dihydro- dicyclopentadienylacrylat (CAS Nummer 12542-30-2) synthetisiert.
16 Teile Butylacrylat und 0,4 Teile Dihyrdrodicyclopentadienylacrylat wurden in 150 Teilen Wasser und Zusatz von einem Teil des Natriumsalzes einer C12- bis Ci8-Paraffinsulfonsäure, 0,4 Teilen Kaliumpersulfat, 0,3 Teilen Natriumhydrogencarbonat und 0,15 Teilen Natri- umpyrophosphat unter Rühren auf 60°C erwärmt. 10 Minuten nach
dem Anspringen der Reaktion wurde innerhalb von 3 Stunden eine Mischung aus 82 Teilen Butylacrylat und 1 ,6 Teilen Dihydro- dicyclopentadienylacrylat zugegeben. Danach wurde noch eine Stunde sich selbst überlassen. Der erhaltene Latex hatte einen Feststoff- gehalt von 40 Gew.-%. Die mittlere Teilchengröße wurde zu 92 nm bestimmt. Die Teilchengrößenverteilung war eng (Quotient Q=0,33).
Zu einer Vorlage aus 2.5 Teilen des wie in C-h beschrieben hergestellten Latex wurden nach Zugabe von 50 Teilen Wasser und 0,1 Teilen Kaliumpersulfat im Verlauf von 3 Stunden einerseits eine Mischung aus 49 Teilen Butylacrylat und 2 Teilen Dihydrodicyclopenta- dienylacrylat und andererseits eine Lösung von 0,5 Teilen des Natriumsalzes einer d2- bis Ci8-Praffinsulfonsäure in 25 Teilen Wasser zugegeben. Dabei betrug die Temperatur der Vorlage 60°C. Nach Zulaufende wurden 2 Stunden nachpolymerisiert. Der erhaltene Latex hatte einen Feststoffgehalt von 40%. Die mittlere Teilchengröße wurde zu 526 nm bestimmt. Die Teilchengrößenverteilung war eng (Quotient Q=0,16).
150 Teile des nach C-i2 erhaltenen Latex wurden mit 20 Teilen Styrol und 60 Teilen Wasser gemischt und unter Rühren nach Zusatz von weiteren 0,03 Teilen Kaliumpersulfat und 0,05 Teilen Lauroylperoxid 3 Stunden auf 65°C erhitzt. Die erhaltene Dispersion wurde mit 20 Teilen eines Gemisches aus Styrol und Acrylnitril im Verhältnis 75:25 weitere 4 Stunden polymerisiert, mittels Calciumchloridlösung gefällt, abgetrennt, mit Wasser gewaschen und im warmen Luftstrom getrocknet. Der Pfropfgrad von C-i wurde zu 35% bestimmt, die mittlere Teilchengröße zu 624 nm. Es ergaben sich ein Quellungsindex von 13,6 für C-i in Toluol.
V-C-ii: Die Herstellung erfolgte gemäß Komponente C-i, jedoch mit 5 Teilen Dihyd- rodicyclopentadienylacrylat in C-h und C-i2 anstelle von jeweils 2. Es ergab sich ein Quellungsindex von 4,9 für B-i in Toluol. Die mittlere Teilchengröße wurde zu 653 nm bestimmt. Die Teilchengrößenverteilung war eng (Ql =
0,14).
V-C-iii: ein Acrylatpfropfkautschuk mit einer Teilchengröße von 1207 nm. Die Herstellung erfolgte aus Komponente C-i2.
V-C-iiii Zu einer Vorlage aus 9.4 Teilen des wie in C-i2 beschrieben hergestellten Latex wurden nach Zugabe von 50 Teilen Wasser und 0,1 Teilen Kaliumpersulfat im Verlauf von 3 Stunden einerseits eine Mischung aus 49 Teilen Butylacrylat und 2 Teilen Dihydrodicyclopenta- dienylacrylat und andererseits eine Lösung von 0,5 Teilen des Natriumsalzes einer d2- bis Ci8-Paraffinsulfonsäure in 25 Teilen Wasser zugegeben. Dabei betrug die Temperatur der Vorlage 60°C. Nach Zulaufende wurden 2 Stunden nachpolymerisiert. Der erhaltene Latex hatte einen Feststoffgehalt von 40%. Die mittlere Teilchengröße wurde zu 1065 nm bestimmt.
V-C-iii2 150 Teile des nach C-i2 erhaltenen Latex wurden mit 20 Teilen Styrol und 60 Teilen Wasser gemischt und unter Rühren nach Zusatz von weiteren 0,03 Teilen Kaliumpersulfat und 0,05 Teilen Lauroylperoxid 3 Stunden auf 65°C erhitzt. Die erhaltene Dispersion wurde mit 20 Teilen eines Gemisches aus Styrol und Acrylnitril im Verhältnis 75:25 weitere 4 Stunden polymerisiert, mittels Calciumchloridlösung gefällt, abgetrennt, mit Wasser gewaschen und im warmen Luftstrom getrocknet. Der Pfropfgrad von C-i wurde zu 35% bestimmt, die mittlere Teilchen- große zu 1207 nm.
Es ergaben sich ein Quellungsindex von 9 für V-C-iii in Toluol. Als Komponente D (bzw. V-D zum Vergleich) wurde eingesetzt:
D-i: eine Verbindung der Formel (I), kommerziell vertrieben von BASF SE unter der Bezeichnung Tinuvin® 770.
V-D-ii: eine Verbindung der Formel (VII), kommerziell vertrieben von BASF SE unter der Bezeichnung Tinuvin
® 765.
Als Komponente E wurde eingesetzt:
E-i: eine Verbindung der Formel (II), kommerziell vertrieben von Cytec Industries unter der Bezeichnung Cyasorb® 3853, wobei in Formel (II) n vorzugsweise 7 bis 8 ist.
Als Komponente F (bzw. V-F zum Vergleich) wurde eingesetzt:
F-i: eine Verbindung der Formel (III), kommerziell vertrieben von BASF SE unter der Bezeichnung Chimassorb® 944.
V-F-iii: ein hochmolekulares sterisch gehindertes Amin der Formel (VIII), CAS- Nummer 106990-43-6, kommerziell vertrieben von SABO S.p.A. unter der Bezeichnung Sabostab® 1 19.
Als Komponente G wurde eingesetzt:
G-i: ein kommerziell verfügbares (z. B. Lanxess, Deutschland) Triphenyl- phosphat (CAS-Nummer 1 15-86-6), vertrieben unter der Bezeichnung DIS- FLAMOLL TP.
Als Komponente H wurde eingesetzt:
H-i: Ruß Typ Black Pearls 880, kommerziell vertrieben von Cabot Corporation (Boston, USA).
Herstellung der Formmassen und Formkörper
Die Komponenten A, B, C, D, E, F, H und G (jeweilige Gewichtsteile siehe Tabelle 1 ) wurden in einem Zweischneckenextruder (ZSK30 von Fa. Werner & Pfleiderer) bei
280°C homogenisiert und in ein Wasserbad extrudiert. Die Extrudate wurden granuliert und getrocknet. Aus den Granulaten der Formmassen stellte man auf einer Spritzgussmaschine bei 260°C Schmelzetemperatur und 60°C Werkzeugoberflächentemperatur Prüfkörper her und bestimmte die in Tabelle 1 genannten Eigenschaften vor und nach Bewitterung.
Tabelle 1 : Zusammensetzung und Eigenschaften der Formmassen
(vorangestelltes V: zum Vergleich)
Beispiel 1 2 3 V-4 V-5 V-6 7 V-8 V-9 V-10 1 1
Zusammensetzung
A-i 58 - 58 59 58 58 58,2 - - - 58
A-ii - 73 - - - - - - - - -
V-A-iii - - - - - - - 98,8 - - -
V-A-iv - - - - - - - - 98,8 98 -
B-i 20 - 15 20 20 20 20 - - - 20,5
B-ii - 12.5 - - - - - - - - -
C-i 20 12,5 15 20 - 20 20 - - - 20
V-C-ii - - - - 20 - - - - - -
V-C-iii - - - - - - - - - - -
D-i 0,5 0,5 0,5 - 0,5 - 0,5 0,1 0,1 0,5 0,5
V-D-ii - - - - - 0,5 - - - - -
E-i 0,5 0,25 0,25 - 0,5 0,5 - - - 0,5 -
F-i - 0,25 0,25 - - - - 0,1 0,1 - -
F-ii - - - - - - - - - - -
V-F-iii - - - - - - 0,3 - - - -
G-i - - 10 - - - - - - - -
H-i 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 an (kJ/m ) 360 330 347 380 276 310 336 12 4 3 342
Streck49,9 46,9 48,8 52,2 42,4 49,3 48,2 35 53 54 44,7 spannung
[MPa]
Glanz nach
0 h BWZ 93 88 90 92 89 93 91 97 1022 101 91
1500 h BWZ 65 78 72 2 8 18 23 82 4 27
Grau wert
nach
0 h BWZ 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5
1500 h BWZ 3 4 3,5 1 1 ,5 1 1 ,5 1 1 1 2
Durchstoß
[Nm]
0 h BWZ 51 53 55 53 52 50 49 4 1 1 52
1500 h BWZ 51 50 51 12 44 46 48 1 0 1 49
Die Beispiele belegen, dass die erfindungsgemäßen Formmassen, enthaltend mindestens ein Polycarbonat, ein Styrolcopolymer und schlagzäh-modifizierenden Pfropfkaut- schuk, gegenüber den bekannten stabilisierten Formmassen eine verbesserte Witterungsbeständigkeit, d.h. eine verbesserte Wärme-, Licht-, und/oder Sauerstoffbeständigkeit, aufweisen. Die Zusammensetzungen sind in Gewichtsanteilen angegeben, die Abkürzung BWZ steht für Bewitterungszeit. Besonders vorteilhaft erweist sich der Einsatz mindestens einer Komponente D (z. B. Tivunin 770) und mindestens einer Kom- ponente E (z. B. Cyasorb 3853) in den Zusammensetzungen.