Vorrichtung zur Befestigung eines Zusatzteils, insbesondere einer Zieleinrichtung, an einer Waffe
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Vorrichtung dieser Art dienen zur Befestigung von Zusatzteilen, bei- spielsweise Zieleinrichtungen, Leuchteinrichtungen oder dergleichen an einer Waffe. Die Waffe weist einen Lauf oder eine Laufanordnung auf, der oder die an ihrem der Mündung gegenüberliegenden Ende an ein Verschlussgehäuse angrenzt und/oder mit einem Patronenlager versehen ist.
Vorrichtungen nach dem Stand der Technik weisen Montageelemente nach Art von Einzelringen oder in Form einer Montagebrücke auf, die über an der Waffe vorgesehene Montageelemente, insbesondere in Form von Ausnehmungen oder Schienen die klemmende Befestigung beispielsweise eines Zielfernrohres an der Waffe ermöglichen. Diese be- kannten Montagen sind jedoch aufwendig herzustellen und müssen an jede einzelne Waffe angepasst werden.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die eine einfache und leichte Befestigung einer insbesondere Zieleinrichtung an einer Waffe mit geringem Anpassungsaufwand ermög- licht.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung nach der Lehre des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Vorrichtung zur Befestigung eines Zusatzteils, insbesondere einer Zieleinrichtung an einer Waffe im Bereich ihres Laufes, Verschlussgehäuses oder Patronenlagers, wobei dieser Bereich aus einem ferromagne- tischen Material besteht, gemäß der Erfindung weist eine Grundplatte aus einem nicht ferromagnetischen oder magnetisierbaren Material und mindestens eine in der Grundplatte mittelbar oder unmittelbar angeordnete Magneteinrichtung auf. Dabei ist die Grundplatte mit einer von der Waffe weg weisenden Oberfläche zur Befestigung des Zusatzteils und einer zur Waffe hin weisende Montagefläche versehen. Diese Montagefläche ist im wesentlichen form- und funktionskomplementär zur zuge- ordneten Anlagefläche an der Waffe derart ausgebildet, dass bei auf der Waffe angebrachter Vorrichtung die Montagefläche an der Anlagefläche zumindest bereichsweise anliegt oder dieser mit geringem Abstand gegenüberliegt.
Dies bedeutet mit anderen Worten, dass die Positionierung der Vorrich- tung an der Waffe zunächst über einen Formschluss der Grundplatte am zugeordneten Bereich der Waffe, beispielsweise dem Lauf im Bereich des Patronenlagers, erfolgt. Bereits dadurch ergibt sich eine wiederholgenaue Auf- und Absetzbarkeit der Vorrichtung verbunden mit einer hohen Zielpräzision, da sich bei jedem Aufsetzen in einfacher Weise die immer gleiche Relativposition zur Waffe erreichen lässt. Die Fixierung
der Vorrichtung an der Waffe sowohl gegen ein unbeabsichtigtes Lösen als auch zur Aufnahme der beim Schuss wirkenden Rückstoßkräfte erfolgt durch die Magnetkraft zwischen der Magneteinrichtung der Vorrichtung und dem dieser Magneteinrichtung gegenüberliegenden ferromagnetischen Bereich der Waffe. Beispielsweise sind Lauf und
Patronenlager regelmäßig und das Verschlussgehäuse häufig aus magne- tisierbarem Stahl gefertigt.
Die Magneteinrichtung ist zunächst beliebig, solange die zur Fixierung notwendige Haltekraft zwischen Vorrichtung und Waffe aufgebracht werden kann. Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die Magneteinrichtung mindestens ein Magnetelement auf, das in einer in der Montagefläche der Grundplatte angeordneten Ausnehmung angeordnet ist und im wesentlichen flächenbündig mit der Montagfläche abschließt oder geringfügig über diese hervorsteht. Dabei können eine Mehrzahl von Magneten in statistischer oder regelmäßiger Anordnung Verwendung finden. Bei diesem Ausführungsbeispiel gelangen die Magnetelemente selbst an der zugeordneten Anlagefläche an der Waffe zur Anlage. Die Magnete können dabei fest in ihren Ausnehmungen angeordnet, beispielsweise verklebt, sein oder aber geringfügig beweglich, so dass eine Anlage an der Waffe unter allen Umständen sicher gestellt ist.
Nach einem weiteren besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung jedoch weist die Magneteinrichtung mindestens zwei Magnetelemente aufweist, die über ein Joch aus ferromagnetischem oder magne- tisierbarem Material verbunden sind. Dadurch wird ein im wesentlichen Joch- oder U-förmiger Magnet gebildet, der in eine in der Oberfläche zur Befestigung des Zusatzteils ausgebildete Ausnehmung in der Grundplatte derart eingesetzt wird, dass die Pole des Magneten der Anlagefläche an der Waffe mit zumindest geringfügigem Abstand gegenüberliegen. Ein Anliegen des Magnetes bzw. der Pole des Magnetes an der zugeordneten Anlagefläche der Waffe erfolgt dabei nicht.
Die Ausnehmung in der Grundplatte kann dabei zur Montagefläche hin
ganz oder teilweise offen sein. Vorzugsweise jedoch ist die Ausnehmung in der Grundplatte zur Montagefläche hin geschlossen, wodurch ein direkter Kontakt der Magnetpole mit der Waffe zuverlässig vermieden wird.
Nach einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung weist das Joch becherförmige Ausnehmungen auf, in die die Magnetelemente, die beispielsweise Scheiben- oder tablettenförmig ausgebildet sind, einbringbar sind. Dabei ist auf die Polung der Magnete zu achten, damit sich insgesamt der gewünschte U-förmige Magnet ergibt. Die Magnete können lediglich lose in die becherförmigen Ausnehmungen eingelegt oder dort beispielsweise durch Verkleben befestigt werden. Ein besonderer Vorteil ergibt sich auch bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, da die Einzelmagnete mit dem Joch zur Magneteinrichtung vormontiert und diese dann insgesamt in die Vorrichtung eingesetzt werden kann.
Vorzugsweise weist das Joch mindestens einen flanschartigen Ansatz aufweist, der an der Grundplatte befestigbar ist. Dies kann beispielsweise in einfacher Weise dadurch erfolgen, dass der flanschartige Ansatz mit der Grundplatte verschraubt wird.
Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel weist das Joch eine Basisfläche auf, die derart gestaltet ist, dass die Ausnehmung in der Grundplatte durch das Joch unter Bildung einer im wesentlichen ebenen Oberfläche verschlossen wird. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass die Basisfläche des Jochs Teil der Oberfläche zur Befestigung des Zusatzteils wird, so dass bei aufgebrachtem Zusatzteil gleichzeitig das Joch und damit die Magneteinrichtung fixiert werden kann
Zur Befestigung der Zusatzeinrichtung sind vorzugsweise an, in oder auf der Oberfläche Befestigungs- oder Zentrierelemente zur Befestigung und/oder lagegenauen Positionierung des Zusatzteils auf der Oberfläche vorgesehen. Dies sind im einfachsten Fall Durchgangsbohrungen oder
Gewindebohrungen zur Aufnahme von Befestigungsschrauben oder Zentrier- bzw. Passstifte zur lagegenauen Positionierung der Zusatzeinrichtung und/oder zur Aufnahme von in der Ebene der Oberfläche wirkenden Kräften. In einfachster Weise wäre jedoch beispielsweise auch ein Verkleben des Zusatzteils of der Oberfläche der Grundplatte denkbar.
Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die Montagefläche der Grundplatte mindestens ein hervorspringendes Verriegelungselement auf, das in eine dazu form- und/oder funktionskomplementäre Ausnehmung in oder an der Waffe in lösbaren Eingriff bringbar ist. Dabei können durch den Eingriff des Verriegelungselementes neben der magnetischen Verbindung zusätzlich Kräfte, insbesondere Rückstoßkräfte beim Abfeuern der Waffe, aufgenommen werden. Zudem kann dadurch sichergestellt werden, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht versehentlich von Waffe gestreift werden kann, wenn der Führer der Waffe beispielsweise durch unwegsames Gelände mit Hindernissen läuft.
Vorzugsweise sind dabei mindestens zwei Verriegelungselemente vorgesehen, wobei ein erstes Verriegelungselement als im wesentlichen starres Verriegelungselement und ein zweites Verriegelungselement als bewegli- ches, insbesondere federbelastetes und/oder durch ein Bedienelement betätigbares Verriegelungselement ausgebildet ist. Dadurch lässt sich eine zuverlässige Verriegelung erreichen, die beim Aufsetzen der Vorrichtung auf die Waffe leicht herstellbar und zum Abnehmen leicht lösbar ist.
Die Gestalt der Montagefläche hängt in erster Linie von der Form des zugeordneten Bereichs der Waffe ab. Nach einem Ausführungsbeispiel ist die Montagefläche der Grundplatte in Längsrichtung, bezogen auf die Laufachse der Waffe, gewölbt, insbesondere teilzylindrisch oder zylin- derschalenförmig, ausgebildet, wobei dann die beiden Verriegelungsele- mente einander bezüglich der Laufachse im wesentlichen gegenüberliegen.
Im Folgenden ist die Erfindung anhand lediglich Ausführungsbeispiele zeigender Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 in schematischer nicht maßstäblicher perspektivischer Darstellung den Lauf einer Waffe mit einem ersten Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 2 einen Querschnitt entlang der Schnittlinie F - F durch das Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 ;
Fig. 3 das Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 in Ansicht von unten;
Fig. 4 ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in Ansicht von oben;
Fig. 5 einen Längsschnitt entlang der Schnittlinie A - A in Fig. 4;
Fig. 6 in Ansicht von unten ein Joch gemäß dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 4 und 5; und
Fig. 7 einen Längsschnitt durch das Joch nach Fig. 6 entlang der Schnittlinie B - B.
In Fig. 1 ist in teilweiser Darstellung ein Lauf 1 einer nicht weiter dargestellten Waffe gezeigt. Der Lauf 1 ist an seinem von der Mündung wegweisenden Ende mit einem Bereich 2 größeren Durchmessers versehen, in dem das Patronenlager angeordnet ist. Lauf und Patronenlager weisen eine im wesentlichen zylindrische Gestalt mit ebensolcher Oberfläche 3 auf.
Eine Vorrichtung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung weist eine Grundplatte 4 auf. Die Grundplatte 4 ist mit einer im wesentlichen ebenen Oberfläche 5 versehen, die lediglich schematisch darge-
stellte Gewindebohrungen 6 zur Befestigung einer nicht dargestellten Zieleinrichtung aufweist. Mit ihrer der Oberfläche 5 gegenüberliegenden Montagefläche 7 liegt die Grundplatte 4 im wesentlichen flächenbündig an der zylindrischen Oberfläche 3 des Bereichs 2 an. Dazu ist die Mon- tagefläche 7 im wesentlichen formkomplementär zur Oberfläche 3 geformt, das heißt zylinderschalenförmig nach innen gewölbt.
Wie insbesondere der Fig. 3 zu entnehmen ist, ist die Grundplatte 4 im Bereich ihrer Montagefläche 7 mit einer Vielzahl von ferromagnetischen Dauermagneten 8 versehen, die im wesentlichen flächenbündig in die Montagefläche 7 eingelassen und dort befestigt, beispielsweise verklebt, sind. Beim Aufsetzen der Grundplatte 4 auf den Lauf 1 gelangen die Magneten 8 auf der Fläche 3 zur Anlage und fixieren somit die Grundplatte 4 am Lauf 1.
Im vorderen Bereich der Grundplatte 4, das heißt in dem Bereich, der zur Laufmündung weist, sind beidseitig an der Grundplatte 4 Verriegelungselemente 9 und 10 vorgesehen. Dabei ist das Verriegelungselement 9 als starres Verriegelungselement in Form einer Madenschraube ausgebildet, die von der Montagefläche 7 her in eine entsprechende Gewindebohrung in der Grundplatte 4 eingeschraubt ist und um einen zumindest geringen Betrag über die Montagefläche 7 hervorragt. Das gegenüberliegende bewegliche Verriegelungselement 10 ist, wie lediglich schematisch angedeutet ist, als Verriegelungsbolzen ausgebildet, der durch eine Feder 1 1 vorgespannt in einer in der Grundplatte ausgebildeten Bohrung 12 gelagert ist. Wird der Verriegelungsbolzen in seiner Axialrichtung belastet, erfolgt ein federelastisches Ausweichen in die Bohrung 12.
Die Oberfläche 3 des Bereichs 2 des Laufes 1 ist mit zwei einander gegenüberliegenden Ausnehmungen 13 und 14 versehen, in die das erste Verriegelungselement 9 bzw. das Verriegelungselement 10 eingreifen. Dadurch erfolgt bei aufgesetzter Montage eine beidseitige zuverlässige Verriegelung der Montagevorrichtung, wobei insbesondere die beim Schuss wirkenden Trägheitskräfte in Laufrichtung durch die Verriege-
lungselemente 9 und 10 in den entsprechenden Ausnehmungen aufgenommen werden können.
Zum Aufsetzen wird die Grundplatte 4 mit dem ersten Verriegelungselement 9 in die Ausnehmung 13 eingesetzt und dann in Richtung zweiter Ausnehmung 14 gekippt. Aufgrund der abgerundeten Gestalt des Kopfes des Verriegelungsbolzens 10 wirkt dabei eine Kraftkomponente in Axialrichtung des Bolzens, wodurch dieser gegen die Federkraft der Feder 1 1 in die Ausnehmung 12 gezwungen wird. Nachdem die Grundplatte ihre bestimmungsgemäße Montageposition erreicht hat (vgl. insbesondere Fig. 2), wird der Verriegelungsbolzen federbelastet in die Ausnehmung 14 des Laufs 1 gezwungen, wodurch eine zuverlässige hintergreifende Verriegelung erfolgt.
Zum Abnehmen der Montagevorrichtung wird diese in Gegenrichtung, bezogen auf das Aufsetzen, gekippt, wobei aufgrund der Form des Verriegelungsbolzenkopfes der Verriegelungsbolzen wieder in die
Ausnehmung 12 gezwungen wird und sich so aus seinem Eingriff in die Ausnehmung 14 löst. Haltekraft und die zum Lösen notwendige Kraft werden dabei im wesentlichen durch die Federkraft der Feder 1 1 und insbesondere durch die Form des Verriegelungsbolzenkopfes bestimmt.
Nach weiteren in den Figuren nicht dargestellten Ausführungen kann das zweite Verriegelungselement 10 auch durch beispielsweise eine zweite Madenschraube gebildet werden, die von außen mittels eines entsprechenden Werkzeuges mit ihrem Kopf in die Ausnehmung 14 eingreifend in eine durchgehende Gewindebohrung 15 in der Grundplatte einge- schraubt wird. Ferner kann anstelle des schrauben- oder bolzenartigen zweiten Verriegelungselementes 10 auch ein Schwenkhebel oder dergleichen vorgesehen sein, der durch einen Benutzer aus einer ersten Stellung, in der der Hebel aus dem Bereich der Ausnehmung 14 gelangt, in eine zweite Stellung, in der der Hebel die Montageplatte 4 in der Aus- nehmung 14 verriegelt, gebracht werden kann und umgekehrt.
In den Fig. 4 bis 7 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Die Vorrichtung weist eine Grundplatte 15 auf, die im wesentlichen aus einem nicht ferromagnetischen oder magnetisierbaren Material besteht, beispielsweise aus Aluminium oder einer Aluminiumle- gierung. Die Grundplatte 15 weist ferner eine Montagefläche 18 auf, die in auf der Waffe montiertem Zustand der Vorrichtung zumindest bereichsweise an einer form- und/oder funktionskomplementären Anlagefläche an der Waffe, insbesondere dem Lauf, Verschluss oder Patronenlager einer Waffe anliegt oder dieser mit geringem Abstand gegenüber- liegt. Dabei besteht zumindest der Teil der Waffe, der die Anlagefläche bildet oder aufweist, aus einem magnetisierbaren, insbesondere ferromagnetischen Material. Die Montagefläche 18 der Grundplatte 15 ist im wesentlichen geschlossen, das heißt ohne sich zur Montagefläche hin öffnende Ausnehmungen ausgebildet.
In der zum Zusatzteil weisenden Oberfläche 16 der Grundplatte 15 ist eine Ausnehmung 17 ausgebildet, die zur Aufnahme einer Magneteinrichtung 21 dient. Die Magneteinrichtung 21 weist ein Joch 22 aus einem magnetisierbaren, insbesondere ferromagnetischen Material auf. An diesem Joch 22 sind zwei becherartige Aufnahmen 23 und 24 zur Auf- nähme zweier Magnete 25 und 26 ausgebildet, die unter Berücksichtigung ihrer Polarität so in die Aufnahmen 23 und 24 eingebracht sind, dass sich insgesamt über das Joch 22 ein joch- oder U-förmiger Magnet ergibt. Dabei dient gleichzeitig das Joch 22 als Montagehilfe zur Vormontage der Magneteinrichtung 21.
Am Joch 22 ist ein flanschartiger Bereich 27 angeformt, der mit einer Gewindebohrung 28 versehen ist und zur Befestigung der Magneteinrichtung 21 in der Grundplatte 15 dient.
Die Ausnehmung 17 weist eine erste Stufe 19 auf, die eine geringere Tiefe hat als die zweite Stufe 20. Wird nun die Magneteinrichtung 21 in die Ausnehmung 17 derart eingebracht, dass die offenen Seiten der
Aufnahmen 23 und 24 und damit die Magnete 25 und 26 zum Boden 18
der Ausnehmung weisen, füllt die Magneteinrichtung 21 die Ausnehmung 17 im wesentlichen vollständig aus, wobei sich eine im wesentlichen plane Oberfläche 16 der gesamten Vorrichtung ergibt, die zur Montage des Zusatzteils dient. Über eine die Bohrung 29 durchgreifende und in die Gewindebohrung 28 eingreifende nicht dargestellte Befestigungsschraube kann das Joch 22 und damit die Magneteinrichtung 21 insgesamt an der Grundplatte 15 befestigt werden.
Wird nun die vormontierte erfindungsgemäße Vorrichtung auf beispielsweise den ferromagnetischen Lauf einer nicht dargestellten Waffe aufge- setzt, erfolgt dort eine sichere und zuverlässige Fixierung der Vorrichtung durch die Magneteinrichtung 21. Die Befestigungskraft hängt dabei im wesentlichen von der Stärke der verwendeten Magnete, der Dicke des Bodens 30 der Grundplatte 15 und von der Anlage der Montagefläche 18 der Grundplatte 15 an der Waffe bzw. der Höhe des dazwischen gebilde- ten Luftspaltes ab.
Zur weiteren Sicherung kann die Grundplatte 15 mit für sich bekannten lösbaren mechanischen Verbindungs- bzw. Verriegelungselementen beispielsweise in Form von starren Verriegelungsstiften 31 und/oder hebelbetätigten beweglichen Verriegelungselementen 32 versehen sein, die in entsprechende Ausnehmungen der Waffe eingreifen oder funktionskomplementäre Verriegelungselemente an der Waffe hintergreifen.