Bezeichnung der Erfindung
Radlagerung für Kraftfahrzeuge
Beschreibung
Gebiet der Erfindung
Die Erfindung betrifft eine Radlagerung für Kraftfahrzeuge nach den oberbe- griffsbildenden Merkmalen des Patentanspruchs 1 , und sie ist insbesondere vorteilhaft an angetriebenen und nicht angetriebenen bzw. an lenkbaren und nicht lenkbaren Rädern von Kraftfahrzeugen anwendbar.
Hintergrund der Erfindung
Radlager sind hochbeanspruchte Teile, die den im Fahrbetrieb auftretenden unterschiedlichsten Betriebsbeanspruchungen in jedem Fall standhalten müssen. Bei Kraftfahrzeugen unterscheidet man dabei angetriebene und nicht angetriebene Räder, die sich wiederum in lenkbare oder nicht lenkbare Räder unterteilen. Grundsätzlich gilt für alle Räder, dass diese aus fahrtechnischen Gründen so exakt und spielfrei wie möglich geführt werden müssen und daher eine hochtragfähige, steife Lagerung benötigen. Dies wird bei Personenkraftfahrzeugen überwiegend mit in O-Anordnung gegeneinander angestellten zweireihigen Schrägkugellagern erreicht, während bei Nutzkraftfahrzeugen wegen der höheren Tragzahlen vor allem zwei einreihige, in O-Anordnung gegeneinander angestellte oder auch zweireihige Kegelrollenlager eingesetzt werden. Darüber hinaus ist es jedoch auch bekannt, angetriebene oder nicht angetriebene Räder von Personenkraftfahrzeugen zur Erhöhung der Tragfähigkeit und der Kippsteifigkeit der Radlagerung auf mehrreihigen Schrägwälzlagern zu Ia- gern, wie sie gattungsbildend beispielsweise aus der DE 103 31 936 A1 vorbekannt sind. Diese Radlagerung wird dabei im Wesentlichen durch ein vierreihi- ges Schrägkugellager gebildet, das einen auf einer Nabe eines radseitigen Befestigungsflansches angeordneten zweiteiligen inneren Lagerring und einen
koaxial zu diesem in einer Nabe eines fahrzeugseitigen Befestigungsflansches angeordneten oder in diesen integrierten einteiligen äußeren Lagerring aufweist und mit einer Vielzahl in vier Reihen nebeneinander zwischen diesen Lagerringen angeordneter Lagerkugeln ausgebildet ist, wobei der Teilkreisdurchmesser der beiden axial inneren Reihen kleiner als der Teilkreisdurchmesser der beiden axial äußeren Reihen ist. Die Lagerkugeln rollen dabei auf schräg angestellten definierten Druckwinkelachsen in rillenförmigen Laufbahnen in beiden Lagerringen ab und werden durch zwei Lagerkäfige, die jeweils eine innere und eine äußere Reihe der Lagerkugeln aufnehmen, in Umfangsrichtung in gleichmäßi- gen Abständen zueinander gehalten.
Als nachteilig hat es sich jedoch bei diesen durch vierreihige Schrägkugellager gebildeten Radlagerungen erwiesen, dass diese ebenfalls schnell an ihre Leistungsgrenzen hinsichtlich der Tragfähigkeit und Steifigkeit des Lagers stoßen und somit die angestrebte Lebensdauerverlängerung in vielen Anwendungsfällen noch nicht ausreicht. Dies ist darin begründet, dass zwar bei den meisten Radlagerungen genügend radialer Bauraum vorhanden ist, um durch den Einsatz von Lagerkugeln mit größeren Durchmessern die Tragfähigkeit und Steifigkeit eines solchen Schrägkugellagers zu erhöhen, jedoch der damit aber gleich- zeitig verbundenen Erhöhung des axialen Bauraum des Schrägkugellagers in den vielen Fällen durch die Umgebungskonstruktion der Radlagerung unveränderbare Grenzen gesetzt sind. Trotz des somit im Wesentlichen gleich bleibenden Bauraums für die Radlagerung werden von den Automobilherstellern jedoch immer höhere Anforderungen an die verwendeten Radlager hinsichtlich deren Tragfähigkeit, Steifigkeit und Lebensdauer gestellt.
Aufgabe der Erfindung
Ausgehend von den dargelegten Nachteilen des bekannten Standes der Tech- nik liegt der Erfindung deshalb die Aufgabe zu Grunde, eine kompakt bauende
Radlagerung für Kraftfahrzeuge zu konzipieren, deren als mehrreihiges
Schrägwälzlager ausgebildetes Radlager sich ohne Veränderungen der Umge-
bungskonstruktion durch eine wesentliche Erhöhung der Tragfähigkeit und Steifigkeit auszeichnet und damit eine höhere Lebensdauer aufweist.
Beschreibung der Erfindung
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer Radlagerung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 derart gelöst, dass sämtliche Wälzkörper des verwendeten Schrägwälzlagers als Kugelrollen mit jeweils zwei symmetrisch von einer Kugelgrundform abgeflachten sowie parallel zueinander angeordneten Seiten- flächen ausgebildet sind, zwischen denen diese gegenüber dem Durchmesser ihrer Kugelgrundform eine um 20% bis 30% reduzierte Breite aufweisen.
Der Erfindung liegt somit die Erkenntnis zugrunde, dass es durch die Verwendung von Kugelrollen als Wälzkörper für das mehrreihige Schrägwälzlager der Radlagerung möglich ist, gegenüber herkömmlichen Lagerkugeln im Durchmesser wesentlich vergrößerte Wälzkörper einzusetzen, um die Tragfähigkeit und Steifigkeit des Schrägwälzlagers erheblich zu steigern, wobei durch die seitlich abgeflachte und damit schmale Ausbildung der Wälzkörper kein zusätzlicher axialer Bauraum für ein derartiges Schrägwälzlager notwendig ist.
Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäß ausgebildeten Radlagerung werden in den Unteransprüchen beschrieben.
Danach ist es gemäß den Ansprüchen 2 und 3 bei der erfindungsgemäß aus- gebildeten Radlagerung vorgesehen, dass das Schrägwälzlager bevorzugt vier Reihen der als Kugelrollen ausgebildeten Wälzkörper aufweist, von denen der bevorzugt identische Teilkreisdurchmesser der beiden axial inneren Reihen kleiner als der ebenfalls bevorzugt identische Teilkreisdurchmesser der beiden axial äußeren Reihen ausgebildet ist. Zusätzlich ist dabei der Durchmesser der Kugelgrundform der Wälzkörper der beiden axial äußeren Reihen gegenüber dem Durchmesser der Wälzkörper der beiden axial inneren Reihen größer ausgebildet, so dass jeweils eine axial äußere Reihe und die daneben angeordnete axial innere Reihe der Wälzkörper ein erstes und ein zweites Reihenpaar mit
jeweils unterschiedlichen Wälzkörper- und Teilkreisdurchmessern bilden. Möglich wäre es jedoch auch, bei unterschiedlichen Teilkreisdurchmessern zwischen den axial inneren und den axial äußeren Wälzkörperreihen die Kugelrollen aller Reihen mit dem gleichen Durchmesser der Kugelgrundform auszubilden. Eben- so wäre es denkbar, die Kugelrollen an den Radpartien ihrer Laufflächen zusätzlich mit einem auslaufenden logarithmischen Profil auszubilden, um damit auftretenden Kantenspannungen zwischen den Kugelrollen und ihren Laufbahnen in den Lagerringen entgegen zu wirken.
Ausgehend von der zuvor beschriebenen Ausbildung zeichnet sich das erfindungsgemäß ausgebildete Schrägwälzlager nach den Ansprüchen 4 und 5 darüber hinaus noch dadurch aus, dass die Druckwinkelachsen jedes Reihenpaares der Wälzkörper entweder divergierend oder konvergierend oder parallel zueinander zur Längsmittelachse des Schrägwälzlagers verlaufend angeordnet und beide Reihenpaare der Wälzkörper axial spiegelbildlich bzw. in O-Anord- nung gegeneinander angestellt sind. Bei Anordnung der beiden Reihenpaare auf jeweils divergierenden oder konvergierenden Druckwinkelachsen hat es sich dabei als vorteilhaft erwiesen, jede Reihe der Wälzkörper in gesonderten, bevorzugt als Kunststoff-Fensterkäfige ausgebildeten Lagerkäfigen zu führen, während bei Anordnung der beiden Reihenpaare auf jeweils parallelen Druckwinkelachsen jedes Reihenpaar in einem gemeinsamen Lagerkäfig geführt werden kann, der ebenfalls bevorzugt als Kunststoff- Fensterkäfig ausgebildet ist.
Die Anordnung der Wälzkörper der beiden Reihenpaare auf jeweils divergierend zur Längsmittelachse des Schrägwälzlagers verlaufenden Druckwinkelachsen hat im Übrigen den Vorteil, dass das Schrägwälzlager durch die große Stützweite der beiden axial äußeren Reihen der Wälzkörper eine hohe Kippsteifigkeit bei gleichzeitig hohem Radialtraganteil durch die relativ kleine Stützweite der beiden axial inneren Reihen der Wälzkörper erhält. Dagegen hat die Anordnung der Wälzkörper der beiden Reihenpaare auf jeweils konvergierend zur Längsmittelachse des Schrägwälzlagers verlaufenden Druckwinkelachsen den Vorteil, dass die Kippsteifigkeit des Schrägwälzlagers damit besonders stark erhöht
werden kann, während die Radialtragfähigkeit des Schrägwälzlagers dafür etwas geringer ausfällt.
Als besonders vorteilhaft hat sich jedoch die Anordnung der Wälzkörper der beiden Reihenpaare auf parallel zur Längsmittelachse des Schrägwälzlagers verlaufenden Druckwinkelachsen erwiesen, da durch diese Anordnung gewährleistet ist, dass die einzelnen Kugelrollenpaare in beiden Reihenpaaren keine Drehzahlunterschiede untereinander aufweisen und synchron zueinander abrollen sowie sich mit ihren aneinander anliegenden Seitenflächen gegenseitig ab- stützen. Dadurch ist zum einen eine hohe Packungsdichte bzw. eine enge Anordnung der Kugelrollen im Schrägwälzlager möglich, durch die eine hochtrag- fähige und extrem reibungsarme Lagerung entsteht, und zum anderen können beide Reihenpaare jeweils in einem gemeinsamen Lagerkäfig geführt werden, wodurch zusätzlich ein Volumengewinn für das durch den Freiraum zwischen den Lagerringen definierte Fettdepot des Schrägwälzlagers erzielt wird.
Eine zweckmäßige Weiterbildung der erfindungsgemäß ausgebildeten Radlagerung ist es nach Anspruch 6 desweiteren, dass der äußere Lagerring des Schrägwälzlagers bevorzugt komplett in die Nabe des fahrzeugseitigen Befesti- gungsflansches integriert ist, indem die äußeren Laufbahnen der einzelnen Reihen der Wälzkörper direkt in die Innenseite der Nabe des fahrzeugseitigen Befestigungsflansches eingearbeitet sind. Diese Ausbildung ist an sich von herkömmlichen Radlagern der 2. und 3. Integrationsstufe bekannt und hat sich aus fertigungstechnischer Sicht und im Hinblick auf niedrige Herstellungskosten auch bei der erfindungsgemäßen Radlagerung als am vorteilhaftesten erwiesen. Dabei ist es natürlich ebenfalls möglich, auch Radlager der 1 . Integrationsstufe, die einen separaten, in der Nabe eine fahrzeugseitigen Befestigungsflansches angeordneten äußeren Lagerring aufweisen, in erfindungsgemäßer Weise mit Kugelrollen als Wälzkörper auszubilden.
Ebenso hat es sich für den die inneren Laufbahnen der einzelnen Reihen der Wälzkörper aufweisenden inneren Lagerring des erfindungsgemäß ausgebildeten Schrägwälzlagers als vorteilhaft erwiesen, diesen, wie von herkömmlichen
Radlagern der 1 . und 2. Integrationsstufe bekannt, in einer ersten Ausführungsform gemäß Anspruch 7 aus zwei separaten Massivteilringen aus einem Wälzlagerstahl zu bilden. Ein derart gebildeter innerer Lagerring zeichnet sich durch eine hohe Formstabilität und Verschleißfestigkeit aus und hat sich in der Praxis bestens bewährt. Eine besonders kostengünstige Alternative stellt dagegen die darüber hinaus durch Anspruch 8 vorgeschlagene Variante der ersten Ausführungsform dar, bei der der innere Lagerring aus zwei separaten kalt umgeformten Teilringen aus einem tiefziehfähigen Wälzlagerstahl gebildet wird. Als Werkstoff hat sich dabei 100Cr6mod oder C80M am geeignetsten erwiesen, so dass auch ein derart hergestellter innerer Lagerring die notwendigen Anforderungen an Formstabilität und Verschleißfestigkeit erfüllt. Unabhängig von ihrer Herstellung werden die Teilringe des inneren Lagerrings dann einerseits an einem Absatz auf der Nabe des radseitigen Befestigungsflansches lagefixiert und andererseits durch einen Bördelbord an dieser Nabe gegeneinander verspannt.
Als alternative zweite Ausführungsform der erfindungsgemäß ausgebildeten Radlagerung wird es durch die Ansprüche 9 und 10 schließlich noch vorgeschlagen, den inneren Lagerring des Schrägwälzlagers zum einen durch einen die inneren Laufbahnen des einen Reihenpaares der Wälzkörper aufweisenden separaten Teilring zu bilden und zum anderen in die Nabe des radseitigen Befestigungsflansches zu integrieren, indem die inneren Laufbahnen des anderen Reihenpaares der Wälzkörper direkt in die Außenseite dieser Nabe eingearbeitet werden. Der separate Teilring des inneren Lagerrings kann dann ebenfalls wahlweise aus einem Tiefzieh- oder Wälzlagerstahl hergestellt sein sowie ei- nerseits an einem neben den in die Nabe eingearbeiteten inneren Laufbahnen des anderen Reihenpaares angeordneten Absatz auf der Nabe des radseitigen Befestigungsflansches lagefixiert und andererseits durch einen Bördelbord an dieser Nabe gegen den Absatz verspannt werden. Zusammenfassend weist die erfindungsgemäß ausgebildete Radlagerung somit gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten Radlagerungen den Vorteil auf, dass durch die Verwendung von Kugelrollen als Wälzkörper das als mehrreihiges Schrägwälzlager ausgebildetes Radlager ohne Veränderungen
der Umgebungskonstruktion eine wesentliche Erhöhung der Tragfähigkeit und Steifigkeit und damit eine höhere Lebensdauer aufweist.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die erfindungsgemäß ausgebildete Radlagerung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen in mehreren bevorzugten Ausführungsformen näher erläutert. Dabei zeigen:
Figur 1 einen Querschnitt durch eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäß ausgebildeten Radlagerung;
Figur 2 einen Querschnitt durch eine Variante der ersten Ausführungsform der erfindungsgemäß ausgebildeten Radlagerung;
Figur 3 einen Querschnitt durch eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäß ausgebildeten Radlagerung;
Figur 4 einen Querschnitt durch eine dritte Ausführungsform der erfin- dungsgemäß ausgebildeten Radlagerung.
Ausführliche Beschreibung der Zeichnungen
Aus den Figuren 1 bis 4 gehen deutlich vier unterschiedliche Ausführungen einer Radlagerung für Kraftfahrzeuge hervor, die im Wesentlichen aus einem vierreihigen Schrägwälzlager 1 besteht, das einen auf einer Nabe 2 eines rad- seitigen Befestigungsflansches 3 angeordneten oder zumindest teilweise in diesen integrierten inneren Lagerring 4, 4a und einen koaxial zu diesem in eine Nabe 5 eines fahrzeugseitigen Befestigungsflansches 6 integrierten äußeren Lagerring 7 aufweist und mit einer Vielzahl in vier Reihen 8, 9, 10, 1 1 nebeneinander zwischen diesen Lagerringen 4, 4a, 5 angeordneter Wälzkörper 12 ausgebildet ist. Ebenso ist den Zeichnungen entnehmbar, dass die Wälzkörper 12 des Schrägwälzlagers 1 auf schräg angestellten Druckwinkelachsen 13, 14,
15, 16 in rillenförmigen Laufbahnen 17, 18, 19, 20 und 21 , 22, 23, 24 in beiden Lagerringen 4, 4a, 5 abrollen und durch mehrere Lagerkäfige 25, 26, 27, 28 in Umfangsrichtung in gleichmäßigen Abständen zueinander gehalten werden.
Darüber hinaus ist in allen Figuren auch deutlich erkennbar, dass sämtliche Wälzkörper 12 der einzelnen Reihen 8, 9, 10, 1 1 des Schrägwälzlagers 1 erfindungsgemäß als Kugelrollen ausgebildet sind, die jeweils zwei symmetrisch von einer Kugelgrundform abgeflachte sowie parallel zueinander angeordnete Seitenflächen aufweisen. Zwischen diesen Seitenflächen weisen die Kugelrollen eine gegenüber dem Durchmesser ihrer Kugelgrundform um 20% bis 30% reduzierte Breite auf, so dass die zur Steigerung der Tragfähigkeit und Steifigkeit des Schrägwälzlagers 1 verwendeten Wälzkörper 12 mit erheblich größeren Durchmessern als die von herkömmlichen Lagerkugeln keinen zusätzlichen axialen Bauraum benötigen.
Desweiteren haben die vier in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Radlagerung gemeinsam, dass der identische Teilkreisdurchmesser TKi der beiden axial inneren Reihen 9, 10 kleiner als der ebenfalls identische Teilkreisdurchmesser JK2 der beiden axial äußeren Reihen 8, 1 1 ausgebildet ist, während gleichzeitig der Durchmesser der Kugelgrundform der Wälzkörper 12 der beiden axial äußeren Reihen 8, 1 1 gegenüber dem Durchmesser der Kugelgrundform der Wälzkörper 12 der beiden axial inneren Reihen 9, 10 größer ausgebildet ist. Dabei bilden jeweils eine axial äußere Reihe 8, 1 1 und die daneben angeordnete axial innere Reihe 9, 10 der Wälzkörper 12 ein erstes und ein zweites Reihenpaar 29, 30, bei denen die Druckwinkelachsen 13, 14, 15, 16 der Wälzkörper 12 entweder wie in den Figuren 1 und 2 divergierend oder wie in Figur 3 konvergierend oder wie in Figur 4 parallel zur Längsmittelachse 31 zueinander verlaufend angeordnet und die jeweils axial spiegelbildlich bzw. in O-Anordnung gegeneinander angestellt sind. Außerdem ist in den Figuren 1 bis 3 dargestellt, dass bei Anordnung der beiden Reihenpaare 29, 30 auf jeweils divergierenden oder konvergierenden Druckwinkelachsen 13, 14, 15, 16 jede Reihe 8, 9, 10, 1 1 der Wälzkörper 12 in gesonderten als Kunststoff-Fensterkäfige ausgebildeten Lagerkäfigen 25, 26, 27, 28 geführt
wird, während bei Anordnung der beiden Reihenpaare 29, 30 auf jeweils parallelen Druckwinkelachsen 13, 14, 15, 16, wie in Figur 4, jedes Reihenpaar 29, 30 in einem gemeinsamen ebenfalls als Kunststoff- Fensterkäfig ausgebildeten Lagerkäfig 25, 26 geführt wird.
Hinsichtlich der Ausbildung des äußeren Lagerrings 7 des Schrägwälzlagers 1 ist es noch ein weiteres gemeinsames Merkmal der gezeigten erfindungsgemäßen Radlagerungen, dass dieser komplett in die Nabe 5 des fahrzeugseitigen Befestigungsflansches 6 integriert ist, indem die äußeren Laufbahnen 21 , 22, 23, 24 der einzelnen Reihen 8, 9, 10, 1 1 der Wälzkörper 12 direkt in die Innenseite der Nabe 5 des fahrzeugseitigen Befestigungsflansches 6 eingearbeitet sind. Als Unterschied zwischen den einzelnen Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Radlagerungen ist jedoch deutlich sichtbar festzustellen, dass der mit den inneren Laufbahnen 17, 18, 19, 20 der einzelnen Reihen 8, 9, 10, 1 1 der Wälzkörper 12 ausgebildete innere Lagerring 4, 4a der in Figur 1 dargestellten ersten Ausführungsform des Schrägwälzlagers 1 aus zwei separaten Massivteilringen aus einem Wälzlagerstahl besteht, während der innere Lagerring 4, 4a der in Figur 2 dargestellten Variante der ersten Ausführungsform aus zwei separaten kalt umgeformten Teilringen aus einem tiefziehfähigen Wälzlager- stahl gebildet.
Die in Figur 3 abgebildete zweite Ausführungsform des Schrägwälzlagers 1 unterscheidet sich dagegen von der ersten Ausführungsform dadurch, dass der innere Lagerring 4, 4a des Schrägwälzlagers 1 zum einen durch einen die inne- ren Laufbahnen 19, 20 des einen Reihenpaares 30 der Wälzkörper 12 aufweisenden separaten Teilring 4a gebildet wird und zum anderen in die Nabe 2 des radseitigen Befestigungsflansches 3 integriert ist, indem die inneren Laufbahnen 17, 18 des anderen Reihenpaares 29 der Wälzkörper 12 direkt in die Außenseite dieser Nabe 2 eingearbeitet sind. Bei der in Figur 4 gezeigten dritten Ausführungsform des Schrägwälzlagers 1 handelt es sich hinsichtlich der Ausbildung des inneren Lagerrings 4, 4a dagegen im Wesentlichen wieder um die erste Ausführungsform, die sich jedoch von den übrigen Ausführungsformen
durch die Anordnung der beiden Reihenpaare 29, 30 der Wälzkörper 12 auf jeweils parallelen Druckwinkelachsen 13, 14, 15, 16, unterscheidet.
Als letztes gemeinsames Merkmal aller vier Ausführungsformen der erfindungs- gemäßen Radlagerung geht es schließlich aus den Figuren 1 bis 4 noch hervor, dass die Teilringe des inneren Lagerrings 4, 4a fest auf der Nabe 2 des Befestigungsflansches 3 sitzen und unabhängig von der Art ihrer Herstellung mit einer Außenseite eines Teilrings an einem Absatz 32 auf der Nabe 2 des radseitigen Befestigungsflansches 3 lagefixiert werden. Auf der anderen Seite weist die Nabe 2 des Befestigungsflansches 3 dann einen radial nach außen geformten Bördelbord 33 auf, der gegen die andere Außenseite des anderen Teilrings des inneren Lagerrings 4a gepresst wird und somit beide Teilringe des inneren Lagerrings 4, 4a gegeneinander verspannt.
Bezugszahlenliste
Schrägwälzlager
Nabe von 3
Befestigungsflansch innerer Lagerring
Teilring von 4
Nabe von 6
Befestigungsflansch äußerer Lagerring
Wälzkörperreihe
Wälzkörperreihe
Wälzkörperreihe
Wälzkörperreihe
Wälzkörper
Druckwinkelachse
Druckwinkelachse
Druckwinkelachse
Druckwinkelachse innere Laufbahn innere Laufbahn innere Laufbahn innere Laufbahn äußere Laufbahn äußere Laufbahn äußere Laufbahn äußere Laufbahn
Lagerkäfig
Lagerkäfig
Lagerkäfig
Lagerkäfig
Reihenpaar
Reihenpaar
31 Längsmittelachse
32 Absatz
33 Bördelbord
Tκi Teilkreisdurchmesser von 9, 10
TK2 Teilkreisdurchmesser von 8, 1 1