Möbel mit wenigstens einem ersten und einem zweiten Möbelteil
Die Erfindung betrifft ein Möbel mit wenigstens einem ersten und einem zweiten Möbelteil, von denen ein Möbelteil ortsfest und das andere Möbelteil bewegbar am Möbelkorpus gelagert ist und die relativ zueinander bewegbar sind, und einer am ersten Möbelteil angeordneten, verriegelbaren Ausstoßvorrichtung zum Bewegen des bewegbaren
Möbelteiles aus einer geschlossenen Endlage in eine Offenstellung sowie einem am zweiten
Möbelteil angeordneten Eingriffselement, welches wenigstens in einem Abschnitt des
Öffnungs-/Schließweges des bewegbaren Möbelteiles mit der Ausstoßvorrichtung in Eingriff steht.
Möbel mit einem bewegbaren Möbelteil und einer verriegelbaren Ausstoßvorrichtung zum Bewegen des bewegbaren Möbelteiles aus einer geschlossenen Endlage in eine Offenstellung sind an sich bekannt. Dabei ermöglicht die verriegelbare Ausstoßvorrichtung das Öffnen eines grifflosen bewegbaren Möbelteiles zumindest so weit, dass die Frontblende hintergriffen und die Schublade auch ohne Vorhandensein eines Griffbeschlages geöffnet werden kann. Das Entriegeln der Ausstoßvorrichtung kann dabei beispielsweise über einen Taster oder bei so genannten Touch-Latch-Beschlägen durch Ausüben eines Druckes auf die Frontblende in Schließrichtung des bewegbaren Möbelteiles erfolgen.
Um dabei den in der Schließstellung einer Schublade zwischen der Innenseite ihrer Frontblende und den vorderen Stirnflächen der Korpuswände eines Möbels bestehenden Frontspalte einstellen zu können, ist es aus der DE 20 2004 019 738 U1 weiters bekannt, das Gehäuse der als Touch-Latch-Mechanismus ausgebildeten öffnungs- und Schließvorrichtung, die im Auszugsführungssystem integriert ist, in Längsrichtung verstellbar und in wählbaren Längseinstellungen fixierbar auszubilden.
Die Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht, ein gattungsgemäßes Möbel zu schaffen, das zum Einen ein unkompliziertes Verändern des Frontspaltes ermöglicht und das zum Anderen über einen konstruktiv einfachen Justiermechanismus verfügt.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass das Eingriffselemenjt gegenüber dem ersten Möbelteil vorzugsweise linear verstellbar am zweiten Möbelteil gelagert ist.
Dadurch, dass erfindungsgemäß nur mehr die Position des Eingriffselementes, das beispielsweise als Haken oder Zapfen ausgebildet sein kann, verändert werden muss, um
den Frontspalt anzupassen, ergibt sich gegenüber dem Stand der Technik eine stabilere und einfacher zu justierende Konstruktion, da der Öffnungs- und Schließmechanismus, der insbesondere dann, wenn er als Touch-Latch-Mechanismus ausgebildet ist, für sich schon einer genauen Justierung bedarf, unverändert bleiben kann.
Bevorzugterweise ist dabei vorgesehen, dass das erste Möbelteil ortsfest am Möbelkorpus gelagert ist, sodass die Position des Eingriffselementes, das in diesem Fall am bewegbaren Möbelteil angeordnet ist, in einfacher Weise bei einer Offenstellung des bewegbaren Möbelteiles verändert werden kann, ohne dass das bewegbare Möbelteil aus dem Möbelkorpus herausgenommen werden muss.
Selbstverständlich ist es auch möglich, dass das zweite Möbelteil mit dem Eingriffselement ortsfest am Möbelkorpus gelagert ist, wobei in diesem Fall darauf Bedacht genommen werden sollte, dass das Eingriffselement derart positioniert ist, dass bei einer Offenstellung des in diesem Fall bewegbaren ersten Möbelteiles ein Zugriff zum Eingriffselement möglich ist.
Besonders einfach lässt sich die Position des Eingriffselementes dann verändern, wenn gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung das Eingriffselement mittels einer Verstelleinrichtung einstellbar verstellbar am zweiten Möbelteil gelagert ist, wobei es sich als günstig herausgestellt hat, wenn die Verstelleinrichtung ein am zweiten Möbelteil angeordnetes Gehäuse aufweist, in dem das Eingriffselement in Öffnungs-/Schließrichtung des bewegbaren Möbelteiles verschiebbar gelagert ist. Durch die Anordnung des Eingriffselementes in einem Gehäuse dient das Gehäuse quasi als Führung für das Eingriffselement, wodurch eine Lageveränderung des Eingriffselementes gegenüber dem ersten Möbelteil ohne Manipulation am zweiten Möbelteil erfolgen kann.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist dabei vorgesehen, dass die vorzugsweise selbsthemmende Verstelleinrichtung zur Umwandlung einer Rotationsbewegung in eine Translationsbewegung ausgebildet ist, wobei ein drehbar gelagertes Betätigungselement, das eine spiralförmige Kulisse aufweist, mit dem linear bewegbaren Eingriffselement in Wirkverbindung steht, wobei es sich für einen einfachen Zugriff auf das Eingriffselement als günstig herausgestellt hat, wenn die Rotationsachse des Betätigungselementes mit der Bewegungsrichtung des Eingriffselementes einen im Wesentlichen rechten Winkel einschließt. Dadurch wird zum Einen eine komfortable
Bedienung der Verstelleinrichtung ermöglicht und zum Anderen eine stufenlose Längenverstellung des Eingriffselements gewährleistet, die, wenn sie selbsthemmend ausgebildet ist, ohne weiteres Zutun in jeder einmal eingestellten Position verbleibt. Obwohl es grundsätzlich denkbar wäre, die verriegelbare Ausstoßvorrichtung mittels eines gesonderten Tasters oder Druckknopfes zu lösen, sieht ein bevorzugtes, besonders benutzerfreundliches Ausführungsbeispiel der Erfindung vor, dass die verriegelbare Ausstoßvorrichtung als Touch-Latch Mechanismus ausgebildet ist.
Gemäß einer konstruktiv besonders einfachen Lösung ist dabei vorgesehen, dass die ver- riegelbare Ausstoßvorrichtung in einem Gehäuse angeordnet ist und ein im Gehäuse bewegbar gelagertes Aufnahmeelement, das zum Eingriff mit dem am zweiten Möbelteil angeordneten Eingriffselement ausgebildet ist, aufweist, wobei es sich als günstig herausgestellt hat, wenn die Bewegungsrichtung des bewegbaren Aufnahmeelementes im Gehäuse mit der Öffnungs-/Schließrichtung des bewegbaren Möbelteiles einen Winkel größer null, vorzugsweise zwischen 2° und 15°, einschließt.
Anders ausgedrückt, ist das Aufnahmeelement der verriegelbaren Ausstoßvorrichtung in einer geraden, schräg verlaufenden Führungsbahn geführt, an deren einem Ende es in Eingriff mit dem Eingriffselement steht, während es am anderen gegenüberliegenden Ende außer Eingriff mit dem Eingriffselement ist. Auf diese Weise können kurven- bzw. herzförmige Führungskulissen, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt sind und die erhöhten Materialverschleiß mit sich bringen, vermieden werden.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der Figurenbeschreibung unter Bezugnahme auf die in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele im Folgenden näher erläutert. Darin zeigen die
Fig. 1a bis 1c eine Schrägansicht von oben, eine Schrägansicht von unten und eine Draufsicht auf ein erstes und ein zweites Möbelteil, die relativ zueinander bewegbar sind,
Fig. 2a und 2b in Unteransicht einen Teilabschnitt eines Möbels mit einer Schublade in zwei unterschiedlichen Stellungen,
Fig. 3 das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 mit einem Werkzeug zum Verstellen des Eingriffselementes,
Fig. 4 eine Schrägansicht von unten des Ausführungsbeispieles gemäß Fig. 3 mit befestigter Schublade, und Fig. 5a und 5b die Verstelleinrichtung für das Eingriffselement in zwei unterschiedlichen
Positionen des Eingriffselementes.
In den Fig. 1a bis 1c ist eine Ausziehführung 17 für eine Schublade dargestellt, die ein erstes Möbelteil 3 in Form einer Korpusschiene, ein zweites Möbelteil 4 in Form einer Ladenschiene und eine zwischen dem ersten Möbelteil 3 und dem zweiten Möbelteil 4 angeordnete Mittelschiene 15 umfasst. Die Ausziehführung 17 wird über das erste Möbelteil 3 ortsfest am nicht dargestellten Möbelkorpus montiert. Am ersten Möbelteil 3 ist über eine Montageplatte 12 (Fig. 1b) das Gehäuse 6 einer verriegelbaren Ausstoßvorrichtung 5 befestigt. Am zweiten Möbelteil 4, das gegenüber dem ersten Möbelteil 3 relativ bewegbar ist, ist ein Eingriffselement 8, das zum Eingriff mit dem Aufnahmeelement 7 (Fig. 1c) der verriegelbaren Ausstoßvorrichtung 5 ausgebildet ist, angeordnet, derart, dass das Eingriffselement 8 im Gehäuse 10 einer Verstelleinrichtung 9 linear einstellbar verstellbar ist, und zwar über das Betätigungselement 11.
Die lineare Verstellbarkeit des Eingriffselementes 8 dient dazu, um den Frontspalt zwischen der Frontblende 18 der Schublade 13 und dem Möbelkorpus justieren zu können, wie dies in den Fig. 2a und 2b dargestellt ist.
Aus Fig. 2a ist ersichtlich, dass die Schublade 13 mit ihrer Frontblende 18 über eine Befestigungsvorrichtung 14 am zweiten bewegbaren Möbelteil 4 befestigt ist. Das zweite bewegbare Möbelteil 4 bildet beim gezeigten Ausführungsbeispiel die Ladenschiene, an der das Eingriffselement 8 im Gehäuse 10 der Verstelleinrichtung 9 linear bewegbar gelagert ist. Unter Zwischenschaltung der Mittelschiene 15 ist das zweite bewegbare Möbelteil 4 mit dem ersten Möbelteil 3 relativ zu diesem bewegbar verbunden. Das erste Möbelteil 3 wird beim gezeigten Ausführungsbeispiel von der Korpusschiene gebildet, die ortsfest am Möbelkorpus 2 des Möbels 1 angeordnet ist. Mittels einer Befestigungsplatte 12 ist die verriegelbare Ausstoßvorrichtung 5 am ersten Möbelteil 3 befestigt.
Um den Frontspalt zu verändern, wird wie in Fig. 3 und Fig. 4 dargestellt, das
Betätigungselement 11 der Verstelleinrichtung 9 mittels eines geeigneten Werkzeuges 16, in diesem Fall einem Schraubenzieher, betätigt, wodurch die Position des Eingriffselementes 8 in Öffnungs-/Schließrichtung OR verändert wird. Ausgehend von der in Fig. 2a dargestellten
Position wurde das Betätigungselement 11 der Verstelleinrichtung nach links gedreht, wodurch das Eingriffselement 8 ebenfalls nach links, d.h. weiter in das Gehäuse 10 der Verstelleinrichtung 9 hineinbewegt wurde (Fig. 2b). Durch diese Linearverstellung des Eingriffselementes 8 hat sich die relative Lage des zweiten, bewegbaren Möbelteiles 4 gegenüber dem ersten, ortsfesten Möbelteil 3 - bei Eingriff des Eingriffselementes 8 mit dem Aufnahmeelement 7 der verriegelbaren Ausstoßvorrichtung - verändert, sodass der in Fig. 2b gezeigte Frontspalte x' um das Maß der Linearbewegung des Eingriffselementes 8 kleiner ist als der in Fig. 2a gezeigte Frontspalte x. Im gleichen Maß hat sich der Abstand d des hinteren Endes der Schublade 13 vom hinteren Ende der Mittelschiene 15 auf den in Fig. 2b gezeigten Abstand d' verkürzt.
In den Fig. 5a und 5b ist im Detail die Verstelleinrichtung 9 in zwei unterschiedlichen Positionen des Eingriffselementes 8 dargestellt. Dabei ist das Eingriffselement 8 im Gehäuse 10 in Bewegungsrichtung L linear bewegbar gelagert und steht mit dem um seine Rotations- achse R drehbaren Betätigungselement 11 in Wirkverbindung. Das Betätigungselement 11 weist auf seiner dem Eingriffselement 8 zugewandten Seite eine spiralförmige Kulisse auf, die in eine am Eingriffselement 8 ausgebildete Verzahnung eingreift. Durch diese Anordnung wird eine Drehbewegung des Betätigungselementes 11 um seine Rotationsachse R in eine Translationsbewegung des Eingriffselementes 8 in Bewegungsrichtung L umgewandelt, wobei die Rotationsachse R mit der Bewegungsrichtung L beim dargestellten Ausführungsbeispiel einen im Wesentlichen rechten Winkel einschließt. Auf seiner der spiralförmigen Kulisse gegenüberliegenden Seite ist das Betätigungselement 11 zum Eingriff mit einem Werkzeug 16 ausgebildet.
Wird nun - ausgehend von der in Fig. 5a gezeigten Position - das Betätigungselement 11 mittels des Werkzeuges 16 um seine Rotationsachse R gedreht, bewegt sich das Eingriffselement 8 nach rechts weiter in das Gehäuse 10 der Verstelleinrichtung 9 hinein, wodurch sich der Abstand y zwischen dem Anschlag 19 des Eingriffselementes 8 und dem Gehäuse 10 (Fig. 5a) zu dem in Fig. 5b dargestellten Abstand y' verkleinert. Dabei entspricht das Maß, in dem sich der Abstand zwischen dem Anschlag 19 und dem Gehäuse 10 verändert, dem Maß, um den sich der Frontspalt zwischen der Frontblende 18 und dem Möbelkorpus 2 verändert.
Die Anordnung des Betätigungselementes 11 der Verstelleinrichtung 9 in einer zur Ebene des Eingriffselementes 8 schräg verlaufenden Ebene hat den Vorteil, dass die am
Eingriffselement 8 ausgebildete Verzahnung die am Betätigungselement 11 ausgebildete spiralförmige Kulisse nicht verlassen kann, wodurch sich ein längerer Verstellweg für das Eingriffselement 8 in Bewegungsrichtung L ergibt.
Die dargestellten Ausführungsbeispiele einer Tiefenverstellung eines bewegbaren Möbelteils in Bezug auf den Möbelkorpus zur Justierung des Frontspaltes sind selbstverständlich nicht in einschränkendem Sinne zu verstehen, sondern eben nur einzelne Beispiele von zahlreichen Möglichkeiten, den Erfindungsgedanken eines Möbels mit einem Justiermechanismus für den Frontspalt zu realisieren.