Aufblasbare Verpackung
Die Erfindung betrifft einen Verpackungsbehälter zur Aufnahme von insbesondere zerbrechlichem oder stoßempfindlichem Verpackungsgut, mit zumindest einem das Verpackungsgut umgebenden aufblasbaren Polsterelement, das zumindest zum Verpackungsgut hin volumenveränderlich ausgebildet ist.
Stoßempfindliche und zerbrechliche Verpackungsgüter benötigen eine geeignete Verpackung. Die Verpackung soll die Transportgüter gegen Beschädigungen schützen. Dabei sind nicht nur Oberflächenschäden zu befürchten und zu verhin- dern, sondern insbesondere auch Schäden, die durch Stöße, z. B. durch ein Herunterfallen des Verpackungsbehälters oder durch transportbedingte Stöße, wie beispielsweise Schlaglöcher bei einem Straßentransport. Um insbesondere Schäden durch Stöße zu verhindern, ist es üblich, derartige Güter durch lose Füllmaterialien wie Holzwolleschichten, Schaumstoffstücke od. dgl . zu umgeben. Auch sind flächige Folienelemente bekannt, welche mit noppenartigen, gas- oder luftgefüllten Ausformungen zylindrischen Umrisses ausgestattet sind, mit denen das Transportgut umwickelt werden kann.
Diese bekannten Verpackungshilfen weisen zwar die erforderliche Funktionalität auf, jedoch beinhalten diese ein nicht unerhebliches Entsorgungsproblem. Nach dem Auspacken ver- bleibt eine erhebliche Verpackungsmenge, insbesondere bezüglich des Volumens. Häusliche Abfallbehälter stoßen daher schnell an die Grenze ihrer Kapazität, wenn sie mit solchen Verpackungshilfen befüllt werden. Auch eine Rücknahme der Verpackungshilfen ist problematisch, da in einem solchen Fall erhebliche Volumen über zum Teil erhebliche Entfernungen zurücktransportiert werden müssen.
Aber auch unabhängig von den Transproblemen beinhaltet das Verpackungsgut eine erhebliche Umweltbelastung. Bei der Deponierung solcher Abfälle wird ein erhebliches Deponievolumen benötigt. Hinzu kommt, dass Verpackungsgut mit einem Kunststoffanteil entweder unverrottbar ist oder aber nur äußerst langsam verrottet.
Auch bei der Müllverbrennung sind die genannten Verpackungshilfen oftmals nicht unproblematisch, da sie bei ihrer Verbrennung Schadstoffe freisetzen können.
Um die genannten Probleme zu vermeiden, wurde in der Vergangenheit bereits vorgeschlagen, Verpackungsbehälter mit aufblasbaren Polsterelementen zu versehen. Die Polste- relemente umgeben das Transportgut und schützen dieses gegen äußere Einflüsse, wie insbesondere gegen Stöße. Die vorgeschlagenen Verpackungsbehälter mit aufblasbaren Polsterelementen wurden dabei teils als Einwegprodukt, teils als Mehrwegprodukt ausgebildet.
So wurde im deutschen Gebrauchsmuster DE 92 03 440 Ul ein Verpackungskarton vorgeschlagen, bei dem auf der Innenseite der Kartonwände Luftpolster angeordnet sind. Durch Aufblasen der Luftpolster wird der zu transportierende Gegenstand stoßsicher gelagert.
Das deutsche Gebrauchsmuster DE 90 01 604 Ul offenbart einen aufblasbaren Verpackungsballon, der im schlaffen Zustand in eine Kartonschachtel eingelegt wird und dort das Verpackungsgut umgibt. Der Schachteldeckel kann mit einem weiteren Ballon versehen werden. Nach dem Schließen der Schachtel wird der Luftballon aufgeblasen.
Ein weiteres Verpackungsmaterial zum Aufblasen ist in der DE 91 05 966 Ul beschrieben. Das dort beschriebene Verpackungsmaterial enthält eine nicht dehnbare ebene Außenfläche, auf deren Innenseite eine Innenfolie aus gegebenenfalls dehnbarem Werkstoff miteinander kommunizierende Luft-
polster bildet, die querschnittlich dreiecksförmig oder wulstartig von der Innenseite der Außenfolie abragen. In weiteren Ausführungen greifen die Luftpolster in Gestalt von Pyramiden in kugeliger oder kegelförmiger Gestalt in den Innenraum der Verpackung ein.
Weiter wurde in der deutschen Offenlegungsschrift Dl 9848533 AI ein Verpackungsbehälter vorgeschlagen, der aus mehreren streifenförmig aneinander gereihten Luftpolstern besteht, welche entlang von zwischen den Luftpolstern vorgesehenen Knicklinien zu einer Verpackung gefaltet werden können. In der derart ausgebildeten Verpackung kann das Transportgut stoßsicher gelagert werden.
Problematisch ist bei den bislang beschriebenen Verpackungsbehältnissen, dass durch das Aufblasen der Luftpolster eine nach außen gerichtete Kraft entsteht, die die geschlossene Verpackung zu öffnen versucht. Um dieses Öffnen zu vermeiden, müssen gesonderte Verschlussmittel vorgesehen werden, die eine der Öffnungstendenz entgegenwirkende, ausreichend große Gegenkraft ausüben. Dies erfordert einen zusätzlichen Verpackungsaufwand und erschwert darüber hinaus die Handhabung der entsprechenden Verpackungsbehältnisse. Darüber hinaus ist üblicherweise eine erhöhte Anzahl an Verpackungsmaterialien vorzusehen, die anschließend in der Abfallentsorgung aufwändig voneinander getrennt werden müssen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Ver- packungsbehälter der eingangs genannten Art so zu verbessern, dass er auf einfache Weise hergestellt sowie einfach gehandhabt werden kann und dennoch einen sicheren Transport vor allem zerbrechlicher und stoßempfindlicher Güter ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt die Lehre der unabhängigen Ansprüche. Die Unteransprüche geben günstige Weiterbildungen an.
Es wird vorgeschlagen, dass bei einem Verpackungsbehälter zumindest eine Einbringungsöffnung zum Einbringen des Verpackungsgutes vorgesehen ist, welche derart ausgebildet ist, dass sie sich beim Überführen des Verpackungsbehälters in einen Betriebszustand mittels einer Volumenanderung des Polsterelements zumindest verkleinert. Die durch das Aufblasen des Polsterelements entstehenden Kräfte werden somit vorteilhafterweise genutzt, um die Einbringungsöffnung zumindest zu verkleinern, oder aber auch vollständig zu ver- schließen. Dadurch können zusätzliche Verschlussmittel, die den Verpackungsbehälter in einem geschlossenen Zustand halten sollen entweder gänzlich entfallen, oder zumindest kleiner dimensioniert werden, da von diesen eine geringere Kraft aufgewendet werden uss. Auch die Handhabung des Ver- packungsbehälters kann erleichtert werden, da durch den Aufblasvorgang ein im Wesentliches selbsttätiges Schließen der Verpackung erfolgen kann und somit eine Reduzierung der Anzahl an erforderlichen Handhabungsschritten erfolgen kann.
Vorteilhaft ist es, wenn beim Verpackungsbehälter mehrere Polsterelemente vorzugsweise in mehreren Richtungen vorgesehen sind. Eine Unterscheidbarkeit von Polsterelementen ist in diesem Zusammenhang weit zu verstehen. So sind von diesem Begriff beispielsweise vollständig voneinander getrennte Polsterelemente, Polsterelemente die durch einen Strömungskanal miteinander verbunden sind, aber auch Polsterelemente, die im Wesentlichen keine Einschnürung ihres Querschnitts aufweisen, sondern nur in unterschiedliche Richtungen angeordnet sind, zu verstehen. Beispielsweise weist ein würfelförmiger Verpackungsbehälter, der einen Schutz zu allen Würfeloberflächen hin bietet, in diesem Sinne wenigstens sechs Polsterelemente auf. Mit der vorgeschlagenen Weiterbildung kann ein zu transportierender Ge- genstand besonders stoßsicher gelagert werden.
So ist es gemäß einer bevorzugten Realisierungsform der Erfindung insbesondere vorgesehen, eine Mehrzahl von Wände
des Verpackungsbehälters ausbildenden, einander benachbarten Polsterelementen so zu gestalten, dass diese einerseits in einem nicht montierten Zustand eine flache, in einer Ebene liegende Anordnung ausbilden und dann zum Herstellen eines Betriebszustandes die Einzelelemente aufstell- bzw. auffaltbar sind und mittels rand- bzw. kantenseitig an den Polsterelementen ansitzenden Verbindungselementen verbindbar sind, wiederum bevorzugt lösbar. Im Ergebnis entsteht so ein sehr flexibles Verpackungsbehältersystem, welches leichte Herstell- und Lagerbarkeit mit einfacher Montier- und Benutzbarkeit kombiniert.
Generell erweist es sich als besonders vorteilhaft, wenn die Polsterelemente strömungstechnisch miteinander verbun- den sind. In diesem Falle kann durch einen einzigen Aufblasvorgang eine Befüllung sämtlicher Polsterelemente erfolgen. Denkbar ist es selbstverständlich auch, dass die Polsterelemente zu mehreren Gruppen zusammengeschlossen sind, welche jeweils strömungstechnisch miteinander verbun- den sind. Auch hier kann eine Reduktion der erforderlichen Anzahl an Aufblasvorgängen erfolgen.
Vorzugsweise weist der Verpackungsbehälter zumindest eine Ventileinrichtung auf. In diesem Falle kann der Aufblasvor- gang nochmals vereinfacht werden, und kann insbesondere auch auf einfache Weise mit dem Mund erfolgen. Auch eine Wiederverwendbarkeit des Verpackungsbehälters wird durch das Vorsehen einer Ventileinrichtung gefördert.
Vorzugsweise ist die Einbringungsöffnung zum Einbringen des Verpackungsgutes schlitzartig ausgeführt. Durch eine derartig ausgeführte Einbringungsöffnung kann das Transportgut besonders leicht eingeführt bzw. entnommen werden. Auch kann eine derartige Öffnung, gegebenenfalls auch durch das Vorsehen zusätzlicher Dichtelemente, besonders dicht ausgeführt werden.
Alternativ bzw. ergänzend ist es gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, die Einbringungsöffnung so auszubilden, dass, wiederum mittels eines Polsterelements oder eines Teils desselben gebildet, ein ge- eignet klappbarer Deckel entsteht, so dass der erfindungsgemäße Schlitz insoweit einen durch Klappen verschließbaren Einschnitt in eine oder mehrere durch das Polsterelement gebildete Wände beschreibt.
Es kann sich ebenso als vorteilhaft erweisen, wenn zumindest ein zusätzliches Verschlussmittel zum Verschließen der Einbringungsöffnung vorgesehen ist. Dadurch kann ein besonders dichter oder fester Verschluss der Einbringungsöffnung erzielt werden. Auch kann die Verpackung dadurch manipula- tionssicher gestaltet werden, so dass beispielsweise klar ersichtlich ist, dass die Verpackung zwischenzeitlich nicht geöffnet wurde. Selbstverständlich können auch mehrere Verschlussmittel vorgesehen werden, die gegebenenfalls unterschiedlichen Aufgaben dienen.
Möglich ist es, dass zumindest ein zusätzliches Verschlussmittel als mehrfach verwendbarer Verschluss ausgeführt ist. Insbesondere ist hier an einen Druckknopf, einen Klettver- schluss, einen Reißverschluss, ein Zip-lock oder eine Kombination aus zwei oder mehreren dieser Verschlüsse zu denken. Durch eine derartige Ausführung des Verschlussmittels kann der Verpackungsbehälter besonders einfach mehrfach verwendet werden.
Ebenso ist es möglich, dass zumindest ein zusätzliches Verschlussmittel als Einwegverschluss ausgebildet ist. Hierbei ist insbesondere an einen Klebefilm, ein Etikett, einen Adressaufkleber oder eine Kombination aus zwei oder mehreren solcher Verschlussmittel zu denken. Derartige Ver- Schlussmittel sind in vielen Betrieben und Haushalten vorhanden. Darüber hinaus können derartige Verschlussmittel - neben der Verschlussfunktion - eine zusätzliche Funktion übernehmen, wie dies beispielsweise bei einem Adressauf le-
ber der Fall ist. Insbesondere flächige Verschlussmittel können auch eine besondere Dichtigkeit der Einbringungsöffnung bewirken.
Ebenso kann es vorteilhaft sein, wenn zumindest ein zusätzliches Verschlussmittel als Sicherheitsverschlussmittel, insbesondere als Prüfzeichen und/oder Siegel ausgebildet ist. Ein derartiges Sicherheitsverschlussmittel kann beispielsweise garantieren, dass die Verpackung zwischenzeit- lieh nicht geöffnet wurde, und dadurch die Herkunft des transportierten Produktes garantieren. Das Sicherheitsverschlussmittel kann dabei in an sich bekannter Bauweise ausgeführt werden, und ist beispielsweise derart gestaltet, dass es beim Öffnen der Verpackung zwangsweise beschädigt wird, um Manipulationsversuchen vorzubeugen. Ebenso kann das Sicherheitsverschlussmittel fälschungssicher ausgeführt sein und/oder das Ventil sichern.
Wenn wenigstens ein Handgriff am Verpackungsbehälter vorge- sehen ist, kann dieser besonders einfach gehandhabt werden. Der Handgriff kann beweglich ausgeführt sein, so dass er in einen Aufnahmeraum zurückgeführt werden kann, auch so die Außenkontur des Verpackungsbehälters beim Transport nicht nachteilig beeinflusst. Der Handgriff kann an einer oder an mehreren Stellen mit dem Verpackungsbehälter verbunden sein. Möglich ist es auch, dass der Handgriff gleichzeitig als Ventileinrichtung dient.
Weiterhin kann es sich als vorteilhaft erweisen, wenn zu- mindest eine Aufnahmevorrichtung für flächige Informationsträger, wie insbesondere für eine Paketkarte, ein Begleitschreiben und/oder eine Adressinformation vorgesehen ist, wobei diese Aufnahmevorrichtung vorzugsweise auf der Außenseite des Verpackungsbehälters vorgesehen ist. Auch durch diese Weiterbildung wird die Handhabung vereinfacht und die Wiederverwendbarkeit des Verpackungsbehälters nochmals gefördert.
Vorteilhaft kann es weiterhin sein, wenn der Verpackungsbehälter zumindest bereichsweise transparent, durchsichtig oder beides ausgeführt ist. Dadurch ist beispielsweise eine einfache Kontrolle des Inhalts des Verpackungsbehälters möglich, ohne dass dieser geöffnet werden muss. Eine Kontrolle, aber auch die Lagerhaltung kann dadurch vereinfacht werden. Durch einen entsprechenden Transparenzgrad - der gegebenenfalls auch sehr niedrig (auch undurchsichtig) gewählt werden kann - kann der Verpackungsbehälter auch für lichtempfindliche Produkte verwendet werden.
Generell ist es eine wichtige und bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung (und insoweit auch eine Abgrenzung vom eingangs zitierten Stand der Technik) , dass Wände des Polsterelements selbst (und nicht etwa ein Umkar- ton od. dgl.) eine Außenwand des erfindungsgemäß gebildeten Verpackungsbehälters darstellen. Nicht nur lässt sich auf diese Weise, wie oben dargelegt, einfach der Vorteil von transparentem Verpackungsmaterial zum Ermöglichen eines Au- genscheins auf das Verpackungsgut nutzen, auch lässt sich, etwa durch geeignete Materialwahl für eine Außenwand relativ zu einer (zum Verpackungsgut hin weisenden) Innenwand eine nahezu beliebige Formgebung erreichen. Zusätzlich und gemäß einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen ist es, auf einer Außenwand geeignete Vorsprünge (etwa Noppen) , Ausnehmungen, Klettelemente od. dgl. so vorzusehen, dass ein Stapeln aufeinanderliegender Verpackungsbehälter erleichtert ist.
Von Vorteil kann es sein, wenn der Verpackungsbehälter hochdicht ausgeführt ist, wobei insbesondere eine wasserdichte, eine luftdichte und/oder eine keimdichte Ausführung von Vorteil ist. Durch eine derartige Ausbildung kann der Verpackungsbehälter auch für hochempfindliche Produkte ver- wendet werden. Eine derartige Dichtigkeit kann insbesondere durch Verwendung zusätzlicher Verschlussmittel erreicht werden.
Vorzugsweise ist der Verpackungsbehälter derart ausgeführt, dass er in einem Ruhezustand zusammenlegbar ausführt ist. Wenn der Verpackungsbehälter nicht verwendet wird, kann durch einfaches Ablassen der Luft das Packmaß des Ver- packungsbehälters auf einen Bruchteil verkleinert werden, so dass eine Lagerung nicht benutzter Verpackungsbehälter erheblich vereinfacht werden kann.
Eine wichtige Weiterbildung der Erfindung sieht zudem vor, dass im Innenraum eines Polsterelements Verstrebungen vorgesehen sind, welche, geeignet auf Zug und/oder Druck belastbar, eine Form des betreffenden Polsterelements bestimmen bzw. beeinflussen. So können etwa im Innenraum vorgesehene und einander gegenüberliegende Wände verbindende Mate- rialstreifen eine mögliche Ausdehnung des aufgeblasenen Polsterelements begrenzen und so formbestimmend wirken.
Als Medium für das aufblasbare Polsterelement kann im übrigen Luft, ein sonstiges Gas oder aber auch eine Flüssigkeit sowie ein Gel verwendet werden.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigt in:
Fig. 1: ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters in sche- matischer Ansicht; Fig. 2: ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters in sche- matischer Ansicht;
Fig. 3: das zweite Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters im Querschnitt;
Fig. 4: das zweite Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters in einem Ruhezustand in schematischer Ansicht;
Fig. 5: ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters in schematischer Ansicht.
Fig. 6: eine schematische Perspektivansicht des erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters gemäß eines vierten Ausführungsbeispiels mit im Behälterinneren vorgesehenen Verstrebungen zur Stabili- sierung;
Fig. 7: eine schematische Perspektivansicht des erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters gemäß eines fünften Ausführungsbeispiels mit einer durch das Polsterelement realisierten Deckelstruktur und
Fig. 8: eine Prinzipdarstellung einer möglichen Herstellungskonfiguration als flache Anordnung aus einer Mehrzahl von in einer Ebene angeordneten und lösbar miteinander verbindbaren Pol- sterele enten.
In Fig. 1 ist eine mögliche Ausbildungsform eines aufblasbaren Behälters 10 dargestellt. Die Außenwände 12 des aufblasbaren Behälters 10 bilden im vorliegenden Ausführungs- beispiel eine quaderförmige Kontur. Auf der Oberseite 14 des aufblasbaren Behälters 10 ist eine Einbringungsöffnung in Form eines Schlitzes 15 zu erkennen. Weiterhin befindet sich auf der Oberseite 14 des aufblasbaren Behälters 10 ein nicht näher dargestelltes Ventil 16, über das der aufblas- bare Behälter 10 aufgeblasen werden kann, bzw. über das Luft abgelassen werden kann.
In Fig. 1 ist der aufblasbare Behälter 10 in seiner aufgeblasenen Betriebsstellung dargestellt. Im Inneren des auf- blasbaren Behälters 10 ist ein Hohlraum 18 angedeutet, in dem das vom Verpackungsbehälter aufzunehmende Transportgut aufgenommen werden kann. Durch das Aufblasen des aufblasbaren Behälters 10 schmiegen sich die Innenwände 11 im Hohlraum 18 an das Transportgut an, so dass dieses stoßgedämpft im Hohlraum gelagert ist. Dies kann durch eine Konturierung der Innenwände 11 gefördert werden.
Das Transportgut kann über den Schlitz 15 in den Hohlraum 18 eingebracht werden, bzw. aus diesem herausgenommen wer- den. Dazu ist es erforderlich, den aufblasbaren Behälter 10 zumindest teilweise zu entlüften, um anschließend den Schlitz 15 aufweiten zu können.
Im in Fig. 1 dargestellten Betriebszustand des aufblasbaren Behälters drücken die beiden Längsseiten 20 des Schlitzes 15 gegeneinander, so dass das Transportgut nicht aus dem Hohlraum 18 herausfallen kann. Zusätzlich befinden sich auf den Längsseiten 20 des Schlitzes 15 ein Klettverschluss 22,
welcher die Längsseiten 20 des Schlitzes 15 zusätzlich aneinander hält. Dadurch wird das Transportgut zusätzlich gegen ein Herausfallen aus dem Hohlraum 18 gesichert.
Das Transportgut ist im in der Fig. 1 dargestellten Betriebszustand dank der dicken Luftpolster hervorragend gegen Stöße gesichert.
Die Handhabung des aufblasbaren Behälters 10 ist denkbar einfach. In einem zumindest teilweise entlüfteten Zustand wird das Transportgut über den Schlitz 15 in den Hohlraum 18 eingebracht. Dazu ist es gegebenenfalls erforderlich, die beiden Längsseiten 20 des Schlitzes 15 per Hand auseinander zu ziehen, um so die Haftkraft des Klettverschlusses 22 zu überwinden. Anschließend wird der aufblasbare Behälter 10 über das Ventil 16 beispielsweise mit dem Mund, einem Blasebalg oder einer Druckluftleitung aufgeblasen. Durch das Aufblasen bauen sich die Luftpolster zwischen der Innenwand 11 des Hohlraums 18 und den Außenwänden 12 auf. Gleichzeitig werden die beiden Längsseiten 20 des Schlitzes 15 - und damit die beiden Klettverschlusshälften 22 - ge- geneinandergedrückt, so dass sich der Einführungsschlitz 15 schließt .
Im in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Schlitz 15 diagonal auf der Oberseite 14 des aufblasbaren Behälters 10 angebracht. Dadurch wird eine möglichst große Schlitzlänge zur Verfügung gestellt. Denkbar ist es jedoch ebenso, dass der Schlitz 15 senkrecht bzw. parallel zu den Wandflächen verläuft, dass ein gewinkeltes oder kreuzartiges Schlitzpaar auf einer Seite vorgesehen werden, oder dass Schlitze auf mehreren Seiten des aufblasbaren Behälters 10 vorgesehen werden.
In Fig. 2 ist ein weiteres mögliches Ausführungsbeispiel eines aufblasbaren Behälters 10 dargestellt. Auch hier ist an der Oberseite 14 des aufblasbaren Behälters 10 in einer seiner Außenwände 12 ein Schlitz 15 ausgebildet, über den
das Transportgut in den Hohlraum 18 eingebracht werden kann, bzw. aus diesem entnommen werden kann. Der Schlitz 15 steht im in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel senkrecht bzw. parallel zu den Außenwänden, könnte jedoch ebenso diagonal oder in anderer Form ausgebildet sein.
Auf der Oberseite 14 des aufblasbaren Behälters 10 ist weiterhin ein Handgriff 24 vorgesehen, welcher im in Fig. 2 dargestellten Zustand von einer Griffmulde 26 aufgenommen ist. Der Handgriff 24 ist an einer ersten Seite 28 fest mit der Außenwand 12 des aufblasbaren Behälters 10 verbunden. An seiner gegenüberliegenden zweiten Seite 30 kann jedoch der Griff 24 aus der Griffmulde 26 herausgezogen werden.
Der Handgriff 24 ist so angeordnet, dass er den Schlitz 15 überspannt. Auf diese Weise kann er als zusätzliches Verschlussmittel für den Schlitz 15 dienen.
Weiterhin ist an den Längsseiten 20 des Schlitzes 15 erneut ein Klettverschluss 22 vorgesehen, der in der Fig. 2 jedoch aus Übersichtlichkeitsgründen nicht dargestellt ist.
Der Aufbau des aufblasbaren Behälters 10 sowie die Anordnung des Handgriffs 24 wird im in Fig. 3 dargestellten Querschnitt durch den aufblasbaren Behälter 10 deutlich. Im Inneren des aufblasbaren Behälters befindet sich, begrenzt von Innenwänden 11, der Hohlraum 18 des aufblasbaren Behälters 10. Der Hohlraum 18 dient der Aufnahme des Transportgutes. Er ist über den Einführungsschlitz 15, der zusätz- lieh durch einen Klettverschluss 22 gesichert ist, zugänglich. Auf der Oberseite 14 ist der Handgriff 24 in der Griffmulde 26 untergebracht, so dass die Außenkontur des aufblasbaren Behälters 10 nicht gestört wird. An seiner ersten Seite 28 ist der Handgriff 24 mit der Außenwand 12 des aufblasbaren Behälters 10 verbunden. Dies kann beispielsweise durch Schweißnähte erfolgen. Die Folienschweißnähte 32 können darüber hinaus als Materialverstärkung dienen, so dass der Handgriff 24 nicht aus der Behälteraußenwand 12
herausreißt. Im in Fig. 3 dargestellten Transportzustand ist die zweite Seite 30 des Handgriffs 24 über einen zweiten Klettverschluss 23 mehrfach abnehmbar mit der Außenwand 12 des aufblasbaren Behälters verbunden. Weiterhin befindet sich an der zweiten Seite 30 des Handgriffs 24 ein Mundstück 34, das mittels eines Stöpsels 35 verschlossen werden kann. Weiterhin ist im Handgriff 24 eine Ventilanordnung 37 vorgesehen, so dass über das Mundstück 34 eingeblasene Luft nicht ohne weiteres aus dem aufblasbaren Behälter 10 ent- weichen kann. Wird jedoch der Handgriff im Bereich der Ventilanordnung 37 leicht zusammengepresst, kann Luft entweichen, so dass der aufgeblasene Behälter 10 problemlos entlüftet werden kann.
Um den Ventilbereich des Handgriffs 24 bedienen zu können, wird dieser zunächst aus der Griffmulde 26 herausgezogen (wobei die Haltekraft des zweiten Klettverschlusses 23 überwunden werden muss) . Anschließend wird der Stöpsel 35 aus dem Mundstück 34 herausgezogen. Nun kann Luft eingebla- sen bzw. herausgelassen werden. Durch die Entnahme des Handgriffs 24 aus der Griffmulde 26 ist gleichzeitig der Schlitz 15 frei zugänglich geworden, so dass das zu transportierende Gut problemlos eingebracht bzw. entnommen werden kann.
Der Stöpsel 35 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel durch eine kleine Fahne unverlierbar mit dem Handgriff 24 verbunden.
In Fig. 4 ist der aufblasbare Behälter 10 in einem Ruhezustand dargestellt. Die Luft ist im Wesentlichen vollständig aus dem aufblasbaren Behälter 10 herausgelassen, so dass dieser ein sehr geringes Restvolumen aufweist. Eine volumensparende Lagerung, bzw. ein volumenreduziertes Entsorgen ist ohne weiteres möglich.
In Fig. 5 sind weitere mögliche vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung schematisch angedeutet. Der aufblasbare
Behälter weist ebenso, wie in den vorherigen Ausführungsbeispielen dargestellt, an seiner Oberseite 14 einen Schlitz 15 auf, über den der Hohlraum 18 zugänglich ist. Im in Fig. 5 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Schlitz 15 von einem flächig ausgebildeten Siegel 39 überklebt. Das Siegel 39 ist derart ausgebildet, dass eine Öffnung des Schlitzes 15 nur möglich ist, wenn das Siegel 39 irreversibel zerstört wird. Der Empfänger der Sendung kann sich somit bei unbeschädigtem Siegel 39 sicher sein, dass ihn die Sendung ungeöffnet erreicht hat.
Gleichzeitig kann das Siegel 39 derart ausgebildet werden, dass der Schlitz 15 und damit der Hohlraum 18 wasserdicht, keimdicht bzw. luftdicht abgeschlossen ist. Das im Hohlraum 18 befindliche Transportgut kann somit wasserdicht, luftdicht bzw. keimdicht transportiert werden.
Weiterhin ist an einer seitlichen Außenwand 12 eine Aufnahmetasche 41 für flächig ausgebildete Gegenstände vorgese- hen. Die Aufnahmetasche 41 ist über einen seitlichen Schlitz 42 zugänglich. Die Aufnahmetasche 41 weist einen dünnen Rahmen 43 auf, in dem ein durchsichtiges Sichtfenster 44 angeordnet ist. So kann über den Seitenschlitz 42 beispielsweise ein Transportpapier, eine Adressinformation, eine Paketkarte oder ähnliches in die Aufnahmetasche 41 eingesteckt werden, wobei die beispielsweise auf einer Adressinformation angegebenen Informationen dank des Sichtfensters 44 von außen sichtbar bleiben. Obgleich hier nicht weiter dargestellt, kann eine Verschlusseinrichtung, bei- spielsweise ein Druckknopf, im Bereich des Seitenschlitzes 42 der Aufnahmetasche 41 vorgesehen werden, um ein Herausrutschen der Adressinformation bzw. anderer Gegenstände zu verhindern.
Die Fig. 6 zeigt eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. In Weiterentwicklung der etwa im Zusammenhang mit der Fig. 1 beschriebenen Ausführungsform ist hier zusätzlich vorgesehen, dass der sich aus den jeweili-
gen Innenwänden 11 des Behälters 10 ergebende Innenraum 18 dadurch in seiner Form stabilisiert ist, dass angesetzte bzw. angeschweißte Stege 50 aus einem Kunststoffmaterial eine jeweilige Innenwand 11 mit einer jeweils gegenüberlie- genden Außenwand 52 verbinden, so dass in einem aufgeblasenen Zustand der Anordnung der Innenraum 18 durch die auf Zug belastbaren Stege 50 in der gezeigten Weise aufgespannt wird. Herstellungstechnisch wird dies beispielsweise dadurch gelöst, dass während der Herstellung entsprechende Streifen des Kunststoffmaterials in die Hohlräume zwischen Innenwand 11 und Außenwand 52 eingeschweißt werden. Ergänzend zeigt das Ausführungsbeispiel der Fig. 6 noch randsei- tig vorgesehene Stapelnoppen 54, welche ein Aufeinandersta- peln einer Mehrzahl von Verpackungen der gezeigten Art er- leichtern.
Die Fig. 7 verdeutlicht eine Variante zu der etwa in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform mit oberseitig gebildetem Schlitz 15. Hier wird ein oberer Bereich des Behälters, wiederum mit einem Abschnitt 56 des Behälters 10 aufblasbar realisiert, so einstückig an den Behälter 10 angelenkt, dass sich in der gezeigten Weise ein zum Öffnen aufklappbarer Deckel ergibt. In ansonsten bekannter Weise ist dieser Dec??kel wiederum durch Klettabschnitte 58 od. dgl. ver- schließ- bzw. sicherbar, und die gezeigte Anordnung ist auch insbesondere dafür geeignet, dass sich bei aufgeblasenem Zustand des/der Polsterelements (e) der Deckelbereich 56 zum Verschließen auf den verbleibenden Verpackungsbereich auflegt. Im Ergebnis entsteht durch diese Variante dann eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters, die einen verbesserten Zugang bzw. Zugriff zum Behälterinnenraum 18 ermöglicht.
Die Fig. 8 verdeutlicht, wie die vorbeschriebenen Ausfüh- rungsbeispiele in einfacher und flexibler Weise montiert bzw. zur einfachen Montage bereitgestellt werden können. So verdeutlicht die Fig. 8, wie, zum Herstellen eines quader- förmigen Verpackungsbehälters, sechs in der gezeigten Weise
in einer Ebene aneinander angelenkte (und miteinander strömungstechnisch verbundene) Polsterelementabschnitte 60 jeweilige Seiten des quaderförmigen Verpackungsbehälters der Ausführungsform gemäß Fig. 8 ausbilden, wobei, wie anson- sten aus der Verpackungstechnologie bekannt, die einzelnen Bereiche dann zum Herstellen des Quaders aufgefaltet werden können. Wie zusätzlich in der Fig. 8 erkennbar ist, weisen die jeweiligen Abschnitte 60 randseitig Verbindungsabschnitte (Verbindungslaschen) 62 auf, welche etwa mit Druckknöpfen, Klettabschnitten od. dgl. zum Herstellen einer bevorzugt lösbaren Verbindung mit einem jeweiligen benachbarten Abschnitt 62 ausgebildet sind, so dass durch die gezeigte Anordnung in einfacher Weise eine wie gezeigt einfach lagerfähige und flexibel montierbare Anordnung ent- steht. Dabei kann die in Fig. 8 gezeigte Ausführungsform • prinzipiell beliebige Merkmale der vorbeschriebenen Ausführungsformen aufweisen, also etwa einen Schlitz zum Einführen des Verpackungsguts, eine Deckelkonstruktion (Fig. 7) od. dgl.. Im Ausführungsbeispiel der Fig. 7 sind schema- tisch im Boden- bzw. Deckelbereich die bereits in Fig. 6 gezeigten Stapelnoppen 54 erkennbar.
In der konkreten Realisierung ist beim Ausführungsbeispiel der Fig. 8 eine zweilagige Konstruktion aus einer Außen- und Innenlage eines Kunststoffmaterials vorgesehen, wobei die Außenlage (d. h. die im montierten Zustand außenliegende Schicht) typischerweise aus einem stärkeren bzw. belastbareren Material gebildet ist. Zum Herstellen der Anordnung gemäß Fig. 8 erfolgt eine randseitige bzw. kanten- seitige Verschweißung, auch im Bereich der Verbindungsabschnitte 62. Im Gebrauch würde dann der Verpackungsbehälter soweit aufgeblasen, bis er in etwa seine Endform erreicht hat, wobei zu diesem Zeitpunkt die Wandabschnitte bereits miteinander verbunden sind. Nach dem Eindringen des Trans- portguts wird ein Deckelabschnitt dann mittels Noppen od. dgl. Befestigungen gesichert.