Ausstattungsteil für ein Fahrzeug, insbesondere ein Kraftfahrzeug und Verwendung eines Ausstattungsteils als Lautsprecher
Die Erfindung betrifft ein Ausstattungsteil für Fahrzeuge nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Beispielsweise aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 199 03 393 ist ein Kraftfahrzeug mit elektroakustischer Anlage bekannt, bei dem Teile der Innenverkleidung zur Verwendung als Lautsprecher nach dem Biegeschwingerprinzip vorgesehen sind. Hierzu ist mit dem Innenverkleidungsteil verbunden ein anregendes System vorgesehen, das das Innenverkleidungsteil zu Schwingungen anregt. Hierbei ist es nachteilig, dass die Lebensdauer solcher anregenden Systeme aufgrund der extremen Belastungen an und in einem Fahrzeug, insbesondere einem Kraftfahrzeug, unzureichend und das Ausfallrisiko solcher anregenden Systeme zu hoch ist. Weiterhin ist nachteilig, wenn bei der Herstellung des Innenverkleidungsteils zu große Anforderungen an die Genauigkeit beispielsweise der Abmessungen gestellt werden müssen, was das Ausstattungsteil insgesamt stark verteuert.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Ausstattungsteil für ein Fahrzeug zu schaffen, das die Nachteile des Standes der Technik vermeidet. Die Anbringung eines das Ausstattungsteil zu mechanischen Schwingungen anregenden Anregers muss neben extremen thermischen und mechanischen Belastungen - beispielsweise hohe Beschleunigungen, insbesondere bei einer Anbringung des anregenden Systems in bzw. an einer Fahrzeugtür oder im Falle eines Unfalls des Fahrzeugs - natürlich auch die geforderten akustischen Eigenschaften aufweisen, sowie leicht und kostengünstig herstellbar und leicht austauschbar, d.h. ersetzbar, sein.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Ausstattungsteil für ein Fahrzeug, insbesondere ein Kraftfahrzeug, gelöst, wobei das Ausstattungsteil wenigstens einen zur Anregung mechanischer Schwingungen, insbesondere Biegeschwingungen, vorgesehenen Anreger aufweist, wobei der Anreger zur Erzeugung der Schwingungen auslenkbar vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der
Anreger über ein Schutzmittel mit dem Ausstattungsteil verbunden vorgesehen ist, wobei das Schutzmittel eine über eine vorgegebene Maximalauslenkung des Anregers hinausgehende Auslenkung weitestgehend verhindert. Dadurch ist es vorteilhaft möglich, einerseits den Anreger derart weich mit dem Ausstattungsteil zu verbinden, dass die akustischen Ansprüche an das Bauteil erfüllt werden können, und andererseits den Anreger vor einer zu großen und möglicherweise schädlichen Auslenkung zu bewahren. Hierdurch wird die Lebensdauer des Anregers mit einfachen Mitteln erheblich gesteigert. Bevorzugt ist weiterhin vorgesehen, dass das Schutzmittel eine Auslenkung des Anregers unterhalb der Maximalauslenkung zulässt. Hierdurch wird erfindungsgemäß vorteilhaft bewirkt, dass durch das Schutzmittel ein möglichst geringer Einfluss auf die akustischen Eigenschaften des Systems genommen wird.
Vorzugsweise ist weiterhin vorgesehen, dass das Ausstattungsteil im wesentlichen flächenhaft ausgebildet ist und/oder dass das Ausstattungsteil eine zur Schallabstrahlung geeignete Oberfläche aufweist. Dadurch ist es in einfacher Weise möglich, die akustischen Eigenschaften einer schwingenden Fläche für die erfindungsgemäße Verwendung des Ausstattungsteils als Lautsprecher des Fahrzeugs zu verwenden.
Vorzugsweise ist weiterhin vorgesehen, dass der Anreger ein erstes Masseteil und ein zweites Masseteil aufweist, wobei die Auslenkung des Anregers einer Auslenkung des zweiten Masseteils relativ zum ersten Masseteil entspricht. Ganz besonders bevorzugt ist es vorgesehen, dass das erste Masseteil und das zweite Masseteil mittels eines ersten Federmittels verbunden vorgesehen sind. Jede dieser Maßnahmen erlaubt es vorteilhafterweise einem herkömmlicherweise bekannten Anreger zu verwenden, der insbesondere auf elektrodynamischem Funktionsprinzip beruht.
Vorzugsweise ist es weiterhin vorgesehen, dass das Schutzmittel als ein am Ausstattungsteil und am Anreger befestigter Bügel vorgesehen ist. Hierdurch wird der Anbindung des Anregers an das Ausstattungsteil eine erhöhte Stabilität verliehen. Vorzugsweise ist es weiterhin vorgesehen, dass das Schutzmittel ein zweites Federmittel umfasst. Hierdurch ist es auf einfache Weise möglich, der Verbindung zwischen Ausstattungsteil und Anreger eine ausreichende Flexibilität zu geben, um
herstellungsbedingte, insbesondere geometrische, Toleranzen ohne Auswirkungen auf die akustischen Eigenschaften des Gesamtsystems ausgleichen zu können. Vorzugsweise ist es weiterhin vorgesehen, dass das Schutzmittel am ersten Masseteil des Anregers und/oder das zweite Masseteil des Anregers am Ausstattungsteil befestigt vorgesehen ist. Hierdurch ist es erfindungsgemäß auf einfache Weise möglich, ein vorteilhaftes akustisches Verhalten mit einer auf besonders einfache und damit kostengünstige Weise herstellbaren mechanischen Stabilität des Gesamtsystems des Ausstattungsteils zu kombinieren. Durch die erfindungsgemäße Befestigung der beiden Masseteile ist deren Verbindung untereinander, nämlich beispielsweise über das erste Federmittel ein Beispiel für eine Störungsquelle die durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen auf einfache Weise reduziert bzw. vermieden wird. Es ist nämlich so, dass zur Erzielung eines guten akustischen Verhaltens sowie einer hohen Ausfallsicherheit des Systems die statische Relativposition der Massenteile zueinander und ihre dynamische Relativposition für die Benutzungsdauer des Ausstattungsteils kontrollierbar und festlegbar sein muss. Für Fahrzeuganwendungen ist diese Anforderung - insbesondere zusammen mit gleichzeitig bestehenden Kostenanforderungen an das Gesamtsystem des Ausstattungsteils - besonders kritisch, weil sowohl die Fahrzeugvibrationen, die Temperaturveränderungen von ab ca. -40 °C bis zu ca. 120°C, die Feuchtigkeitsveränderungen und die Belastungen durch Unfälle oder durch das Öffnen und Schließen von Türen verkraftet werden müssen.
Überraschenderweise hat sich herausgestellt, dass die dargestellten Probleme und Anforderungen auf kostengünstige Weise durch das erfindungsgemäße Schutzmittel, insbesondere die hierdurch bewirkte (zusätzlich zur Verbindung des zweiten Masseteils mit dem Ausstattungsteil vorhandene) weitere Verbindung des Anregers mit dem Ausstattungsteil, behoben werden können, so dass das Schutzmittel höchstens eine Maximalauslenkung des Anregers, d.h. insbesondere der beiden Masseteile voneinander, zulässt. Hierbei ist das Schutzmittel, insbesondere in Form eines Bügels, in besonders vorteilhafter Weise dafür ausgelegt, - zusätzlich zur Ermöglichung einer stabilen und vor zu großen Auslenkungen geschützten Position der Masseteile des Anregers - eine schnelle und einfache Wartung bzw. Austausch des Anregers zu ermöglichen.
Vorzugsweise ist es weiterhin vorgesehen, dass an einer ersten Verbindungsstelle zwischen dem Schutzmittel und dem Ausstattungsteil dritte Federmittel angeordnet sind und insbesondere, dass die dritten Federmittel zumindest teilweise von einer Befestigungsmasse umgeben sind. Hierdurch kann die Einstellung der Charakteristik der Verbindungsstelle besonders einfach realisiert werden. Weiterhin ergeben sich hierdurch für die Montage besondere Vorteile, da die Charakteristik an der ersten Verbindungsstelle in einem sehr großen Bereich eingestellt werden kann.
Ferner ist bevorzugt, dass das Schutzmittel als ein am Ausstattungsteil und am Anreger befestigter Befestigungsbügel vorgesehen ist. Die Anbringung des Anregers am Ausstattungsteil ist dadurch besonders fest und langlebig ausführbar.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung eines Ausstattungsteils, wobei ein Anreger zur Erzeugung von Schwingungen auslenkbar ist, wobei der Anreger über ein Schutzmittel mit dem Ausstattungsteil verbunden ist, wobei das Schutzmittel eine über eine vorgegebene Maximalauslenkung des Anregers hinausgehende Auslenkung weitestgehend verhindert, wobei das Schutzmittel an dem Ausstattungsteil zunächst mittels eines dritten Federmittels befestigt wird, wobei anschließend das dritte Federmittel zumindest teilweise mittels einer Befestigungsmasse umgeben wird. Hierdurch kann vorteilhafterweise die Charakteristik der Verbindung an der Verbindungsstelle zwischen dem Ausstattungsteil und dem Schutzmittel durch die gezielte Aufbringung der Befestigungsmasse gezielt beeinflusst werden.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Verwendung des erfindungsgemäßen Ausstattungsteils als Lautsprecher eines Fahrzeugs, insbesondere Kraftfahrzeugs. Hierdurch ist es erfindungsgemäß möglich, dass vorteilhafte akustische Wirkungen erzielbar sind.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung eines Ausstattungsteils, wobei ein Anreger zur Erzeugung von Schwingungen auslenkbar ist, wobei der Anreger über ein Schutzmittel mit dem Ausstattungsteil verbunden ist, wobei das Schutzmittel eine über eine vorgegebene Maximalauslenkung des Anregers hinausgehende Auslenkung weitestgehend
verhindert, wobei der Anreger mittels einer Positioniereinrichtung zunächst gegenüber dem Ausstattungsteil positioniert und anschließend das Schutzmittel mit dem Ausstattungsteil verbunden wird. Hierdurch kann der Aufwand zur Herstellung des Ausstattungsteils bzw. der Aufwand zur Montage des Anregers am Ausstattungsteil erfindungsgemäß zum einen reduziert werden und zum anderen die Montage bzw. die Herstellung besonders genau durchgeführt werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Figur 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Ausstattungsteil mit einer ersten
Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Schutzmittels.
Figur 2 zeigt ein erfindungsgemäßes Ausstattungsteil mit einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Schutzmittels.
Figur 3 zeigt ein Diagramm zur Veranschaulichung der erfindungsgemäßen Wirkung des Schutzmittels
Figur 4 zeigt eine schematische Darstellung eines Fahrzeugs mit mehreren Anbringungsmöglichkeiten für erfindungsgemäße Ausstattungsteile.
Figur 5 zeigt ein erfindungsgemäßes Ausstattungsteil mit einer dritten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Schutzmittels.
Figur 6 zeigt eine Veranschaulichung des Montageprozesses des erfindungsgemäßen Ausstattungsteils.
Figur 7 zeigt eine Positioniereinrichtung in verschiedenen Ansichten.
In den Figuren 1 und 2 ist ein erfindungsgemäßes Ausstattungsteil 10 mit Schutzmittel 20 dargestellt. Das Ausstattungsteil 10 weist erfindungsgemäß beispielsweise eine innere Schicht 13 und eine Oberfläche 11 auf, wobei die Oberfläche 11 zur Schallabstrahlung geeignet ist. Insbesondere in der inneren
Schicht 13 bilden sich durch die zu mechanischen Schwingungen anregende Wirkung eines mit dem Ausstattungsteil 10 verbundenen Anregers 30 mechanische Schwingungen 12, insbesondere Biegewellen bzw. Biegeschwingungen, aus. Die Schwingungen 12 werden über die Oberfläche 11 an die das Ausstattungsteil 10 umgebende Atmosphäre weitergegeben, so dass das Ausstattungsteil 10 als Lautsprecher in bzw. an einem in Figur 4 dargestellten Fahrzeug 1 verwendbar ist. In Figur 1 und 2 ist jeweils ein Koordinatensystem 2 zur Definition der x-, y- und z- Achse dargestellt. Der Anreger 30 bzw. das anregende System 30 ist erfindungsgemäß als piezoelektrisches und/oder als elektrodynamisches, vorzugsweise jedoch als elektrodynamisches System, vorgesehen. Der Anreger 30 weist erfindungsgemäß beispielhaft ein erstes Masseteil 31 und ein zweites Masseteil 32 auf, wobei das erste Masseteil 31 insbesondere eine größere (träge) Masse aufweist als das zweite Masseteil 32. Das erste Masseteil 31 weist insbesondere einen Permanentmagneten auf und das zweite Masseteil 32 weist insbesondere eine Spule auf, in welcher über nicht dargestellte Signalleitungen ein zeitlich veränderlicher Strom fließen kann, so dass zwischen dem ersten Masseteil
31 und dem zweiten Masseteil 32 insgesamt eine elektrodynamische Kraft bewirkt wird. Die Masseteile 31, 32 sind insbesondere mittels eines ersten Federmittels 33 verbunden vorgesehen, so dass die elektrodynamische Kraftwirkung zu einer Auslenkung des ersten Masseteil 31 relativ zum zweiten Masseteil 32 führt, welcher jedoch durch die Wirkung des ersten Federmittels 33 entgegengewirkt wird. Das erste Federmittel 33 ist erfindungsgemäß insbesondere als einachsige, insbesondere sehr weiche, Feder, die auch als Spinne bezeichnet wird, vorgesehen. Das erste Masseteil 31 ist erfindungsgemäß insbesondere als das schwerere der Masseteile 31 , 32 vorgesehen und umfasst erfindungsgemäß insbesondere einen oder mehrere Magnete, insbesondere Permanentmagnete, ein Gehäuse, welches insbesondere als metallenes Gehäuse vorgesehen ist, und andere kleinere Teile. Das zweite Masseteil
32 ist erfindungsgemäß insbesondere als das leichtere der Masseteile 31, 32 vorgesehen und umfasst erfindungsgemäß insbesondere eine vorzugsweise als Tauchspule vorgesehene Schwingspule. Wegen der Masseunterschiede zwischen den Masseteilen 31 , 32 und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Bewegungen der Masseteile 31 , 32 relativ zum gemeinsamen Schwerpunkt des Anregers 30 wird das (schwerere) erste Masseteil 31 auch die „unbewegliche,, oder
„nicht-bewegliche,, Masse 31 genannt und das zweite Masseteil 32 auch die „bewegliche,, Masse 32 genannt.
Der Anreger 30 ist mittels seiner beweglichen Masse 32 an bzw. auf dem Ausstattungsteil 10 befestigt. Diese Befestigung - in den Zeichnungen nicht in größerem Detail dargestellt -, ist entweder mittels einer kraftschlüssigen, formschlüssigen oder stoffschlüssigen Verbindung direkt zwischen dem Ausstattungsteil 10 und der beweglichen Masse 32 vorgesehen oder aber es ist die Befestigung der beweglichen Masse 32 an dem Ausstattungsteil 10 über ein nicht dargestelltes erstes Zwischenteil vorgesehen. Im zweiten Fall ist die bewegliche Masse 32 über das erste Zwischenteil beispielsweise wiederbefestigbar vorgesehen, so dass der Anreger 30 leicht an dem Ausstattungsteil 10 angebracht und wieder davon gelöst werden kann.
Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, dass die unbewegliche Masse 31 - zusätzlich zur Anbindung der beweglichen Masse 32 - über das Schutzmittel 20 mit dem Ausstattungsteil 10 verbunden ist. Hierzu ist das Schutzmittel 20 entweder mittels einer kraftschlüssigen, formschlüssigen oder stoffschlüssigen Verbindung direkt mit dem Ausstattungsteil 10 verbunden vorgesehen oder aber es ist die Befestigung des Schutzmittels 20 an dem Ausstattungsteil 10 über ein nicht dargestelltes zweites Zwischenteil vorgesehen. Im zweiten Fall ist das Schutzmittel 20 über das zweite Zwischenteil beispielsweise wiederbefestigbar vorgesehen, so dass der Anreger 30 mitsamt dem Schutzmittel 20 leicht an dem Ausstattungsteil 10 angebracht und wieder davon gelöst werden kann. Die - direkte oder indirekte - Verbindung des Schutzmittels 20 zum Ausstattungsteil 10 ist in den Figuren 1 und 2 als erste Verbindungsstelle 21 bezeichnet. Eine zweite Verbindungsstelle 29 ist zwischen dem Schutzmittel 20 und dem Anreger 30 bzw. seiner unbeweglichen Masse 31 vorgesehen. Sofern nicht die für das ganze Ausstattungsteil 10 veranschlagten Kosten ungefähr denjenigen Kosten des Anregers 30 samt des Schutzmittels 20 entsprechen, können die erste und zweite Verbindungsstellen 21, 29 von unterschiedlicher Art sein, sobald sie die Wartung bzw. Instandsetzung des Anregers 30 erlauben. Lediglich beispielhaft sei erwähnt, dass die erste Verbindungsstelle 21 in diesem Sinne durch eine Klebung realisiert sein kann, während die zweite Verbindungsstelle 29 als ein Rastmechanismus vorgesehen sein kann. Bei der
Notwendigkeit des Austausche des Anregers 30 ist es damit möglich, lediglich den Anreger 30 ohne das Schutzmittel 20 auszutauschen, weil das Schutzmittel 20 (durch Klebung!) fest mit dem Ausstattungsteil 10 verbunden ist. Erfindungsgemäß ist es insbesondere vorgesehen, dass das Schutzmittel 20 als ein Bügel 20 vorgesehen ist, der eine ausreichende Steifigkeit besitzt, um die unbewegliche Masse 31 zu halten und um ihre Position, insbesondere gegenüber der (Ruhe-) Position der beweglichen Masse 32, während der gesamten Betriebsdauer bzw. Gebrauchsdauer des Ausstattungsteils 10 zu fixieren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Toleranzanforderung in z-Richtung hinsichtlich der Anordnung der beiden Masseteile 31 , 32 relativ zueinander etwa bei ±0,1 mm liegt, während dem die Toleranz in z-Richtung bei der Herstellung und dem Betrieb des Ausstattungsteils 10 bei etwa ±0,5 mm, d.h. mehr als eine halbe Größenordnung darüber, liegt. Aufgrund dieses Unterschieds hinsichtlich der geforderten zur (im vorgegebenen Kostenrahmen) machbaren Toleranz, muss der Anreger 30 den Formänderungen des Ausstattungsteils 10 - insbesondere kleine Translations- bzw. Rotationsbewegungen, beispielsweise auch aufgrund von Temperatur- und/oder Feuchtigkeitsschwankungen - folgen. Der Bügel 20 bzw. das Schutzmittel 20 ist erfindungsgemäß nun derart vorgesehen sein, dass diese Toleranzen bzw. Formänderungen kompensiert werden und trotzdem eine stabile und vor zu großen Auslenkungen geschützten Position der Masseteile 31, 32 des Anregers zueinander ermöglicht sowie eine schnelle und einfache Wartung bzw. den Austausch des Anregers erlaubt. Hierzu weist der Bügel 20 bzw. das Schutzmittel 20 mechanische Mittel, insbesondere in Form von zweiten Federmitteln 24 auf, mit denen das erste Masseteil 31 gehalten und damit auch die zweite Verbindungsstelle 29 realisiert wird. Hierbei sind die zweiten Federmittel 24 derart vorgesehen, dass sie eine gewisse Translationsbewegung bwz. Rotationsbewegung des Anregers 30 - beispielsweise herrührend von einem kleineren Stoß - erlauben, jedoch eine größere Auslenkung der Massen 31, 32 voneinander nicht erlauben.
In Figur 3 ist zur Darstellung der Kennlinie 200 des zweiten Federmittels 24 ein Diagramm zur Veranschaulichung der erfindungsgemäßen Wirkung des Schutzmittels 20 angegeben. Auf der Abszisse 210 ist hierbei das Ausmaß einer der oben genannten Translations- bzw. Rotationsbewegungen aufgetragen und auf der Ordinate 220 stellt die Rückstellkraft des Schutzmittels 20 gegen eine solche
Bewegung dargestellt. Eine vorgegebene Maximalauslenkung 212 ist auf der Abszisse 210 angegeben oberhalb derer das Schutzmittel 20 keine Bewegung erlaubt, weil eine solche Bewegung durch eine große Rückstellkraft 222 des Schutzmittels 20 verhindert wird. Hingegen erlaubt das Schutzmittel 20 Bewegungen unterhalb der Maximalauslenkung 212, insbesondere solche, die mittels eines grau hinterlegten Bereichs 201 mit linearem Verlauf der Kennlinie 200 mit einer verhältnismäßig "weichen" Charakteristik des Schutzmittels 20 gekennzeichnet sind. Dieser Bereich 201 - etwa bis zur mit dem Bezugszeichen 211 bezeichneten "regulären" Auslenkung - entspricht dem Bereich der maximalen statischen Kraft 221 des Anregers 30 - d.h. des ersten Federmittels 33 - während seiner Gebrauchsdauer. Der steil ansteigende "harte" Teil der Charakteristik 200 des Schutzmittels 20 bei Auslenkungen zwischen der Regulärauslenkung 211 und der Maximalauslenkung 212 entspricht der Schutzfunktion des Schutzmittels 20.
Die in Figur 1 dargestellte erste Ausführungsform des Schutzmittels 20 und die in Figur 2 dargestellte zweite Ausführungsform des Schutzmittels 20 unterscheiden sich dahingehend, dass bei der zweiten Ausführungsform die ersten Verbindungsstellen 21 zusätzlich über eine steife Verbindung 23 des Bügels 20 bzw. des Schutzmittels 20 verbunden sind, währenddem bei der ersten Ausführungsform der die Verbindung 22 (vgl. Figur 1 ) des Bügels 20 lediglich über das zweite Federmittel 24 angebunden ist. Die Realisierung der zweigeteilten Charakteristik erfolgt bei der zweiten Ausführungsform damit erfindungsgemäß beispielsweise dadurch, dass das zweite Federmittel 24 die dargestellte weiche Charakteristik aufweist und dass bei zu großen Auslenkungen in z-Richtung der erste Masseteil 31 des Anregers 30 an die Verbindung 23 stößt, was zu einer Begrenzung seiner Auslenkung führt. Auch die zweite Ausführungsform erfüllt die genannten Anforderungen an das Schutzmittel 20, jedoch können durch die steife Anbindung der ersten Verbindungsstellen 21 und damit letztlich von Stellen des Ausstattungsteils 10 die akustischen Eigenschaften verändert werden, in dem das Verhalten der unterschiedlichen (Biege-) Schwingungsmoden des Ausstattungsteils 10 und seine mechanischen Eigenschaften verändert wird.
In Figur 4 ist eine schematische Darstellung eines Längsschnitts durch ein Fahrzeug 1 mit mehreren Anbringungsmöglichkeiten für erfindungsgemäße Ausstattungsteile
10 dargestellt. Das Fahrzeug 1 weist eine Karrosserie 41 und einen Fahrgastraumes 42 auf. Als Möglichkeiten eines erfindungsgemäßen Ausstattungsteils 10 seien hier erwähnt: eine seitliche Innenverkleidung 43, ein Dachhimmel 44, die Rückseitenverkleidung 45 eines Sitzes 55, eine Verkleidung 46 des Armaturenbretts 56, eine Kofferraumabdeckung 47 bzw. Heckabdeckung 47.
In Figur 5 und 6 ist eine dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Ausstattungsteils 10 bzw. eine Veranschaulichung des Montageprozesses des Ausstattungsteils 10 dargestellt. Außer dem Ausstattungsteil 10 ist weiterhin das Schutzmittel 20, der Anreger 30, das erste Masseteil 31 , das zweite Masseteil 32 und das ersten Federmittel 33 in zu den Figuren 1 und 2 ähnlicher Weise dargestellt. Das Ausstattungsteil 10 weist wiederum eine innere Schicht 13 und eine Oberfläche 11 auf, wobei die Oberfläche 11 zur Schallabstrahlung geeignet ist. Insbesondere in der inneren Schicht 13 bilden sich mechanische Schwingungen 12 aus. In Figur 5 und 6 ist wiederum jeweils ein Koordinatensystem 2 zur Definition der x-, y- und z-Achse dargestellt. Der Anreger 30 ist wiederum mittels seiner beweglichen Masse 32 an bzw. auf dem Ausstattungsteil 10 befestigt.
In Figur 5 ist die dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Ausstattungsteils 10 dargestellt. Dabei sind nun an der ersten Verbindungsstelle 21 dritte Federmittel 27 zwischen dem Schutzmittel 20 und dem Ausstattungsteil 10 vorgesehen. Die dritten Federmittel 27 sind bei der dritten Ausführungsform insbesondere mittels einer Befestigungsmasse, insbesondere einer Klebemasse bzw. einer Heißschmelzmasse, zumindest teilweise umgeben. Das Schutzmittel 20 umfasst bei der dritten Ausführungsform einen Befestigungsbügel 26 zwischen der ersten Verbindungsstelle 21 und der zweiten Verbindungsstelle 29, wobei der Befestigungsbügel auch als Halteklammer bezeichnet wird.
In Figur 6 ist eine Veranschaulichung des Montageprozesses des Ausstattungsteils 10 dargestellt. Der Anreger 30 wird hierbei mittels einer Positioniereinrichtung 100 gegenüber dem Ausstattungsteil 10 positioniert. Dies geschieht erfindungsgemäß dadurch, dass an der Positioniereinrichtung 100 eine oder mehrere Positionierstellen 101 vorgesehen sind, die mit dem Anreger 30 bzw. der gesamten Baueinheit aus Anreger 30 und Schutzmittel 20 zusammenwirken. Weiterhin weist die
Positioniereinrichtung 100 auch einen oder mehrere Positionierpins 102 auf. Durch ein Zusammenwirken der Positioniereinrichtung 100 mit dem Ausstattungsteil 10 und dem Anreger 30 bzw. der gesamten Baueinheit aus Anreger 30 und Schutzmittel 20 über die Positionierpins 102 und die Positionierstellen 101 ist es erfindungsgemäß möglich, dass zum einen von der dem Ausstattungsteil 10 gegenüberliegenden Seite der Positioniereinrichtung 100 eine Kraft zum Fixieren auf die Positioniereinrichtung 100 ausgeübt wird und zum anderen trotzdem ein bestimmter erforderlicher Positionierabstand 104 zwischen dem ersten Masseteil 31 und dem zweiten Masseteil 32 des Anregers 30 eingehalten wird. Dies wird erfindungsgemäß insbesondere dadurch erreicht, dass die Positionierpins 102 eine vorgegebene Länge aufweisen, so dass die Positionierstellen 101 in einem vorgegebene weiteren Positionierabstand 105 vom Ausstattungsteil 10 angeordnet sind. Hierbei entspricht der weitere Positionierabstand 105 im wesentlichen der Summer aus einerseits der Dicke des zweiten Masseteils 32 mit einer etwaigen Befestigungs- oder Klebeschicht auf dem Ausstattungsteil 10, weiterhin der Dicke des ersten Masseteils 31 im Bereich der betrachteten Positionierstelle 101 und schließlich dem Positionierabstand 104. Es ist wesentlich, dass es mittels des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens möglich ist, zum einen die für einen sicheren und verlässlichen Montageprozess notwendige Kraft auf die Positioniereinrichtung 100 auszuüben, ohne dass es zu einer Kraftausübung auf das erste Federmittel 33 kommt.
In Figur 7 ist ein Ausführungsbeispiel der Positioniereinrichtung 100 in einer im zentralen Bereich der Figur dargestellten Draufsicht, in einer im linken Teil der Figur dargestellten Seitenansicht und in einer im rechten oberen Bereich der Figur dargestellten perspektivischen Ansicht abgebildet. Erkennbar sind in Figur 7 insbesondere zwei Positionierstellen 101 sowie der weitere Positionierabstand 105.
zugszeichenliste 1 Fahrzeug 2 Koordinatensystem 10 Ausstattungsteil 11 Oberfläche 12 Schwingungen 13 innere Schicht 20 Schutzmittel 21 erste Verbindungsstelle 22 Verbindung 23 Verbindung 24 zweite Federmittel 25 Befestigungsmasse 26 Befestigungsbügel 27 dritte Federmittel 29 zweite Verbindungsstelle 30 Anreger 31 erstes Masseteil 32 zweites Masseteil 33 erstes Federmittel 41 Karrosserie 42 Fahrgastraum 43 seitliche Innenverkleidung 44 Dachhimmel 45 Rückseitenverkleidung 46 Verkleidung des Armaturenbretts 47 Kofferraumabdeckung 55 Sitz 56 Armaturenbrett 100 Positioniereinrichtung 101 Positionierstelle 104 Positionierabstand 105 weiterer Positionierabstand 200 Kennlinie des zweiten Federmittels 201 Bereich linearer Kennlinie 210 Abszisse 211 Regulärauslenkung 212 vorgegebene Maximalauslenkung 220 Ordinate 221 maximale statische Kraft des ersten Federmittels 222 große Rückstellkraft