Schaltschrank insbesondere für Niederspannunαsschaltanlaαen
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Schaltschrank gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Es besteht das Bedürfnis, in einen solchen Schaltschrank Profilstäbe einzusetzen, mit denen Komponenten wie Schalt- und Steuergeräte oder Einschübe und dergleichen im Schaltschrank fixiert werden können. Dabei sind die Profilstäbe für den Schaltschrankrahmen z. B. dreieckförmig, wobei die Katheten einen Winkel von 90° zueinander einnehmen, wogegen die Hypothenuse in einem Winkel von 45° hierzu angeordnet ist. Diese dreieckförmigen Profilstäbe besitzen bestimmte Ausnehmungen auf jeder Kathete, die im Wesentlichen mittig in einer rechteckigen Form ausgebildet sind, wobei zwischen den rechteckigen Durchbrechungen kreisförmige Durchbrechungen angeordnet sein können.
Im Inneren des Schaltschrankes vorhandene Profilstäbe können als U-förmige Profilstäbe ausgebildet sein und senkrecht oder horizontal verlaufen, wobei im Steg und in den Schenkeln der U-Form Durchbrüche einer bestimmten Form vorgesehen sind, deren Formen und Abstände zueinander unter anderem von den Einbauten, die an den Profilstäben zu befestigen sind, abhängig sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, Profile sowie Halter zu schaffen, mit denen eine Montage des Schaltschrankes vereinfacht ist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Erfindungsgemäß ist zur Befestigung der Profilstangen mit- bzw. aneinander ein etwa quaderförmiger Traversenhalter vorgesehen, der eine Auflagefläche zum Auflegen der Profilstäbe und an einer senkrecht dazu verlaufenden Fläche Arme aufweist, die in Ausnehmungen an den anderen Profilstangen eingreifen und damit lediglich durch Gewichtskraft fixiert sind.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind drei Arme vorgesehen, wobei die Arme in die rechteckförmigen Ausnehmungen in den Schenkeln der U- förmigen Profilstäbe einfügbar sind.
An wenigstens einem Arm, vorzugsweise am mittleren Arm, ist ein Zapfen angeformt, der in Richtung der Traversenerstreckung zur Profilstange (oder Profilstab) vorspringt und an seinem Stirnende eine Endplatte aufweist, die außermittig am Zapfen angeformt ist, wobei der Abstand der Endplatte vom Arm etwa der Dicke der Wandung der Profilstange entspricht.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung ist der Halter so ausgebildet, dass er in zwei Stellungen an der Profilstange anbringbar ist, wobei auf beiden Seiten des Halters je eine Traverse befestigbar ist.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung können in den Stegen der U-Form rechteckige Durchbrüche in einer Reihe vorgesehen sein, zwischen denen kreisförmige Durchbrüche angeordnet sind; jeder einzelne kreisförmige Durchbruch befindet sich in der Mitte zwischen zwei rechteckförmigen Durchbrüchen. An den Schenkeln sind im wesentlichen kreisförmige Durchbrüche vorgesehen.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung können weitere Profilstäbe in einen Schaltschrank eingebaut werden, bei denen im Steg zwei parallel verlaufende Reihen von rechteckigen Ausnehmungen oder Durchbrechungen vorgesehen sind, wobei zwischen den einzelnen rechteckigen Ausbrechungen oder Durchbrüchen jeweils einer Reihe kreisförmige Durchbrüche vorgesehen sind; darüber hinaus befindet sich mittig zwischen den Reihen der rechteckigen Durchbrüche eine Reihe kreisförmige
Durchbrüche; dabei sind zwischen je zwei Paaren von rechteckigen Durchbrechungen, drei kreisförmige Durchbrechungen angeordnet.
In den Schenkeln dieser U-förmigen weiteren Profilstäbe befinden sich abwechselnd rechteckige und kreisförmige Durchbrechungen. Die längere Achse aller rechteckförmigen Durchbrüche sowohl im Steg als auch in den Schenkeln verläuft quer zur Längserstreckung des Profilstabes.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der Erfindung sind den weiteren Unteransprüchen zu entnehmen.
Anhand der Zeichnung, in der einige Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt sind, sollen die Erfindung so wie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der Erfindung näher erläutert und beschrieben werden.
Es zeigen:
Fig. 1 die Verbindung zweier Profilstangen einer ersten Ausführungsform,
Fig. 2 die Verbindung zweier Profilstangen in einer anderen Ausführungsform,
Fig. 3 eine Aufsicht auf den Halter,
Fig. 4 eine Seitenansicht auf den Halter,
Fig. 5 eine Schnittansicht durch einen Halter gemäß Schnittlinie V-V der Fig. 6,
Fig. 6 eine Aufsicht auf den Halter gemäß Pfeilrichtung VI der Fig. 4,
Fig. 7 eine perspektivische Darstellung einer Verbindung eines Profilstabes mit einem dreieckförmigen Profilstab,
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung des Halters, gesehen in Richtung VI der Fig. 4, in einer Variante und
Fig. 9 . die Fixierung einerweiteren Profilstange an einer dreieckförmigen Profilstange.
Die Figuren 1 und 2. zeigen zwei U-förmige Profilstäbe 101 , 100a bzw. 211 , 201 , die mittels eines Halters 10 miteinander verbunden sind.
Es sei Bezug genommen auf die Figuren 3 bis 6.
Wie aus- den Figuren 3 bis 6 ersichtlich ist, ist der Halter 10, auch Traversenhalter 10 genannt, etwa quaderförmig, wobei zwei parallel zueinander verlaufende Flächen 11 und 12 vorgesehen sind, von denen die Fig. 3 eine Aufsicht auf die Fläche 11 zeigt; die senkrecht dazu verlaufenden Stirnflächen 13 und 14 sind mit den Flächen 12 bzw. 11 über Anschrägungen 15, 16 verbunden. Dabei sind die Flächen 11 und 12 gegeneinander versetzt, wo bei die Abschrägung 15 einen kleineren Winkel zur Fläche 11 einnimmt als die Abschrägung 16. Hinzu kommt noch, dass zwischen der Fläche 11 und der Abschrägung 15 die Stirnfläche 13 liegt.
An der Stirnfläche 14, die in der Darstellung gemäß Fig. 3 oben liegend dargestellt ist, sind drei Arme 17, 18 und 19 angeformt, die senkrecht zur Stirnfläche 14 vorspringen, von denen die Arme 17 und 19 die halbe Breite aufweisen wie der Arm 18; dies ist gemessen in der Längserstreckung der Stirnfläche 14. Alle drei Arme 17, 18 und 19 überragen die Stirnfläche 14 in Richtung zur Fläche 11 , wobei auf der der Schräge 16 zugewandten Seite jedes Armes eine zur Schräge 16 offene Aussparung 20 gebildet ist.
Am mittleren Arm 18 springt in gleiche Richtung wie der Arm 18 ein Zapfen 21 vor, an dessen freiem Ende eine Platte 22 angeformt ist, die außermittig zur Mittelachse des Zapfens 21 angeordnet ist, so dass sich im Bereich der zur Fläche 12 hin gerichteten Mantellinie 23 des Armes 21 ein Rücksprung 24 ergibt.
An den Armen 17 und 19, die nur halb so breit sind wie der Arm 18, sind entsprechende weitere Zapfen 25 und 26 vorgesehen, die im Vergleich zu dem Zapfen 21 Halbzapfen sind, wobei der dem mittleren Zapfen 21 zugewandte Umfangsabschnitt halb zylindrisch
abgerundet ist; die entgegengesetzt liegende Fläche ist eben und fluchtet dabei mit der Außenfläche jedes Armes 17 und 19.
Im Übergangsbereich zwischen der Schräge 16 und der Aussparung 20 ist eine V- förmige rillenartigen Vertiefung 27 vorgesehen, was zu einer Verbesserung der Montage bzw. des Einhängens der Arme in die entsprechenden Ausnehmύngen führt.
Auf der Fläche 11 sind drei Bohrungen 28, 29 und 30 vorgesehen, die als Sacklöcher ausgebildet sind.
Die Fig. 3 zeigt eine Aufsicht gemäß Pfeilrichtung III der Fig. 4 und die Fig. 6 zeigt eine Aufsicht gemäß Pfeilrichtung 6 der Fig. 4.
Aus der Fig. 5, die eine Schnittansicht gemäß Schnittlinie V-V darstellt, ist ersichtlich, dass der Halter einen plattenförmigen Grundkörper 50 aufweist, dessen eine Seitenfläche die Fläche 11 bildet; auf der entgegengesetzten Seite oder Fläche des Grundkörpers 50, die zur Fläche 12 hin gerichtet ist, besitzt der Halter 10 drei senkrecht zum Grundkörper 50 in Richtung der Längserstreckung der Zapfen 17, 19 verlaufende Wandungen 51 , 52 ,53, die Aussparungen 54 und 55 zwischen sich bilden, die hin zu den Armen mitteis einer je einen Durchbruch 56 und 57 aufweisenden, senkrecht zum Grundkörper 50 und den Wandungen verlaufenden Endwand 58 bzw.59 abgeschlossen bzw. begrenzt sind.
In die Aussparung 54 bzw. 55 münden die Bohrungen 28 und 29 ein, und in der als Zwischenwand bezeichneten Wandung 52 ist eine Gewindebohrung 60 vorgesehen, wobei die Verbindungslinie zwischen den Bohrungen 28 und 29 und die Schnittlinie V-V parallel verlaufen; der Abstand der beiden Linien voneinander ist bedingt durch die Ausgestaltung der einzelnen Profilstangen.
Die Figuren 3 bis 6 zeigen den Halter in vereinfachter schematischer Darstellung; die Fig. 8 lässt eine Variante erkennen, wobei gleiche Bezugsziffern für gleiche Bereiche verwendet werden sollen. Dabei zeigt die Fig. 8 eine perspektivische Einsicht in die Unterseite des Halters, mit den Wandungen 51 , 52, 53, den Aussparungen 54 und 55 (auch Räume genannt) sowie den Durchbrüchen 56 und 57. In der Wandung 52, die
aus Gewichts- und Festigkeitsgründen eine sich verändernde Dicke besitzt, ist die Gewindebohrung 60 zu erkennen, wogegen die Bohrungen 28 und 29 von auf der sogenannten Unterseite angeordneten bzw. angeformten Kragen 80 und 81 umfasst sind. Bezug genommen auf die Fig. 4 kann gesagt werden, dass die Abschrägungen der Wandungen 51 , 53 der Abschrägung 16 der Fig. 4 entspricht.
Die Fig. 8 zeigt weiterhin den Arm 19 mit dem vorspringenden Halbzapfen 26, wobei auch die halbe Endplatte 26a dargestellt ist, die der Endplatte 22 entspricht. Die Endplatte 22 ist dabei hinter den Abschlusswänden 58 und 59 ebenso wie die Halbplatte 25a des Halbzapfens 25 hervor.
Mittels dieses Halters können nun unterschiedliche Profile miteinander verbunden werden.
Wie in Fig. 1 dargestellt werden zwei Traversen 100 miteinander verbunden, die U- förmig ausgebildet sind, mit einem Steg 101 und zwei Schenkeln 102 und 103.
In dem Steg 101 sind zwei Reihen 104 und 105 von rechteckigen Ausnehmungen 106 und 107 vorgesehen, wobei die Erstreckung der längeren Seite der rechteckförmigen Ausnehmungen 106, 107 senkrecht zur Längserstreckung des Profils bzw. der Profilstange 100 verläuft. \
Zwischen den beiden Reihen 104 und 105 befindet sich eine Reihe von kreisförmigen Durchgangslöchern 108 und zwischen den rechteckförmigen Durchbrechungen 106 und 107 jeder Reihe 104 und 105 sind ebenfalls kreisförmige Durchbrüche oder Löcher 109 vorgesehen, wobei insgesamt drei Reihen von Löchern vorhanden sind: die Löcher 109 zwischen den einzelnen Durchbrüchen 106 der Reihe 104, die zwischen den beiden Reihen verlaufenden Löcher 108 sowie die Löcher 110, die zwischen den Durchbrüchen 107 der Reihe 105 liegen.
Die Schenkel 102 und 103 weisen abwechselnd rechteckförmige Ausnehmungen 111 und kreisförmige Ausnehmungen 112 auf, wobei die rechteckförmigen Ausnehmungen 111 in einer Ebene mit den zugehörigen rechteckförmigen Durchbrechungen 106 und
107 am Steg 101 in einer Ebene liegen, die senkrecht zur Längserstreckung des Profilstabes 100 verläuft.
In rechteckförmige Ausnehmungen 111 werden die Arme 17, 18 und 19 des Halters 10 eingesetzt, wobei die Fläche 11 nach oben (in der Fig. 1 dargestellt) weist und einen Abstand von der Außenfläche des Schenkels 101 einnimmt, der der Dicke des Steges 101 entspricht.
Über den Halter 10 wird dann die Traverse 100a aufgeschoben, wobei die Innenfläche des Steges auf der Fläche 11 aufliegt; durch die drei Öffnungen bzw. Löcher 115, die sich im Bereich der Stirnseite des Profilstabes 100a befinden, können Schrauben in die Gewindebohrungen 28, 29 und 30 eingeschraubt werden.
Bei der Ausführung gemäß Fig. 2 werden zwei Traversen 200 und 201 mittels des Traversenhalters 10 verbunden, wobei die beiden Traversen ebenfalls U-förmig ausgebildet sind, wobei im Steg 202 mittig eine Reihe 203 rechteckförmiger Ausnehmüngen 204 und beidseitig dazu je eine Reihe 205 und 206 mit kreisförmigen Löchern 207 und 208 vorgesehen sind; dabei liegen die Löcher 207 und 208, die sich in einer Ebene befinden, die senkrecht zur Längserstreckung des Profilstabes 200 angeordnet ist, mittig zwischen je zwei rechteckförmigen Ausnehmungen. Die Reihen 204 und 205 erstrecken sich bis in den Bereich der Stirnflächen oder Stirnkanten jeder Traverse 200, 201 und in diesem Bereich sind zwischen den beiden zugehörigen Löchern 207 und 208 jeweils ein Loch 209 angeordnet.
Die Schenkel 210 und 211 besitzen eine Reihe von kreisförmigen Löchern 212 und in diese Löcher 212 sind die Zapfen 21 , 25 und 26 eingehängt, wobei die durch die parallel zur Fläche 11 gebildete Fläche oder Seite 12 (siehe Fig. 4) nach oben hin gerichtet ist, so dass die Aussparungen 54, 55 (siehe Fig. 8) ebenfalls nach oben offen sind, so dass die außermittigen Endplatten 22 in die Löcher 212 eingebracht oder eingesteckt werden und dann die Löcher die Hinterschneidung 24 übergreifen, wobei die Profilstange oder der Profilstab 201 über den Halter geschoben wird; durch das mittige Loch 209 der Stange 201 wird eine Schraube in die Gewindebohrung 60 eingeschraubt.
Die Fig. 7 zeigt eine der Anordnung gemäß Fig. 1 ähnliche Form, wobei hier nur eine dreieckförmige Profilstange 70 vorgesehen ist, wobei diese dreieckförmige Profilstange 70 rechteckförmige Ausnehmungen aufweist, in die die Arme genauso einfügbar sind wie bei der Anordnung gemäß Fig. 1 gezeigt. Die Profilstange ist Teil eines Schaltschrankes; der zur Aufnahme von elektrischen Schalt-, Steuer- und Regelgeräten und dergleichen dient und aus einem Rahmen aufgebaut ist, welcher aus diesen Profilstangen 70 zusammengesetzt ist, die miteinander mittels geeigneter Eckverbinder verbunden sind. Ein derartiger Schaltschrank ist als solcher bekannt, so dass hier nicht näher darauf eingegangen werden soll.
Anstatt, wie in Fig. 7 dargestellt eine U-förmige Profilschiene 201 oder 200 zu befestigen, kann, wie in Fig. 9 dargestellt ist, auch eine C-förmige Profilschiene 90 befestigt werden, wobei im Steg 91 dieser C-förmigen Profilschiene wenigstens ein Loch 92 eingebracht ist, durch welches eine Schraube hindurchsteckbar ist, die in die Gewindebohrung 29 des Halters 10 eingeschraubt werden kann.
Die Ausnehmungen und Löcher in den Traversen, Profilschienen und Rahmenstangen sind einander zugeordnet und passen zu einander.