SYSTEM FÜR DEN INTERMITTIERENDEN SELBSTKATHETERISMUS
Die Erfindung betrifft ein System für den intermittierenden Selbstkatheterismus (ISK), umfassend einen Katheter und eine Umverpackung zur sterilen Aufbewahrung des Katheters, wobei der Katheter einen Schlauch mit mindestens einer Öffnung am proximalen Ende und ein Anschlussstück am distalen Ende aufweist.
Zur Bewältigung der Inkontinenz männlicher Personen, insbesondere bei Querschnittslähmung, wird u.a. der sogenannte intermittierende Selbstkatheterismus (ISK) angewandt, wonach sich die inkontinente Person vier bis sechs Mal am Tag selbst katheterisiert. Um zwischen den Katheterisierungsphasen kontinent zu bleiben, wird üblicherweise vom behandelnden Arzt ein Medikament verordnet, welches die Blase deaktiviert bzw. ruhig stellt. Insbesondere für den Selbstkatheterismus werden bislang sogenannte Einmalkatheter zur Verfügung gestellt, die nach dem einmaligen Gebrauch zu entsorgen sind. Geht man davon aus, dass insbesondere bei Querschnittslähmung sechs Mal am Tag katheterisiert wird, benötigt eine solche Person über 40 Katheter nebst Zubehör pro Woche. Insbesondere auf Reisen erfordert dies die Mitnahme eines doch ganz erheblichen Volumens an Material einerseits und bedingt nicht unbeachtliche Kosten.
Wollte man einen mehrfach verwendbaren Katheter für die private Anwendung zur Verfügung stellen, müsste man sicherstellen, dass der Katheter vor der jeweiligen Anwendung steril ist. Zahlreiche Methoden zur Sterilisation scheiden für den privaten Gebrauch von vorne herein aus, jedenfalls dann, wenn man den Umfang der dazu erforderlichen Gerätschaft so gering wie möglich halten möchte. Außerdem besteht stets die Gefahr einer unzureichenden Sterilisation, so dass bei Anwendung eines mehrfach verwendbaren Katheters Keime, Bakterien, etc. bis in die Blase verschleppt werden können. Lebensbedrohliche Infektionen können die Folge sein.
Lediglich beispielhaft sei in Bezug auf den bislang bekannten Einmalkatheter auf die EP 0 384476 B1 verwiesen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein System für den intermittierenden Selbstkatheterismus anzugeben, welches auch im privaten, persönlichen Bereich die Mehrfachverwendung eines Katheters bei einfachster Konstruktion und sicherer Handhabung gestattet.
Die zuvor genannte Aufgabe ist durch ein System für den intermittierenden Selbstkatheterismus mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst. Danach ist das gattungsbildende System dadurch gekennzeichnet, dass die Umverpackung als beidseitig schließbare, schlauchartige Hülle zur Aufnahme und/oder zum Durchleiten einer Desinfektionsflüssigkeit ausgebildet ist und dass die Hülle zur Freigabe des Katheters entlang dem Katheter vom proximalen Ende zum distalen Ende hin zusammenschiebbar oder zusammenfaltbar ist.
Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass man die zur sterilen Bereitstellung ohnehin erforderliche Umverpackung des Katheters mit einer Doppelfunktion ausstatten kann, nämlich dahingehend, dass man diese Umverpackung auch zur Entkeimung bzw. Sterilisation nach Verwendung des Katheters nutzt. Dazu ist die Umverpackung als schlauchartige Hülle ausgebildet, die sich beidseitig, d.h. an den jeweiligen Enden der schlauchbaren Hülle, flüssigkeitsdicht schließen lässt. So lässt sich die Hülle nicht nur zur Aufbewahrung des Katheters, sondern auch zur Lagerung des Katheters in einer Desinfektionsflüssigkeit oder zum Durchströmen mittels Desinfektionsflüssigkeit und somit zur Desinfektion des Katheters verwenden.
Grundsätzlich ist es denkbar, dass man den Katheter nach einmaliger Verwendung wieder in die schlauchartige Hülle hinein schiebt oder diese über den Katheter stülpt. Bei einseitigem Verschluss der Hülle lässt sich aus einem bereitzustellenden Gefäß Desinfektionsflüssigkeit in die schlauchartige Hülle einfüllen. Verschließt man die Hülle auf der anderen Seite, verbleibt der Katheter mit seinem Anschlussstück in der Hülle, und zwar gemeinsam mit der Desinfektionsflüssigkeit. Über den Zeitverlauf hinweg findet eine sichere Desinfektion des Katheters statt, wobei es ohne weiteres möglich ist, die Desinfektionsflüssigkeit erst vor dem nächsten Gebrauch aus der Hülle zu entleeren.
Ebenso ist es möglich, dass man die Desinfektionsflüssigkeit nur kurze Zeit gemeinsam mit dem Katheter in der Hülle belässt und die Flüssigkeit nach vorgege-
bener Einwirkdauer entleert. Auch ist es denkbar, die Hülle und den Katheter mit der Desinfektionsflüssigkeit zu durchfluten bzw. die Desinfektionsflüssigkeit mit vorzugsweise geringer Strömungsgeschwindigkeit durch die Hülle und den Katheter hindurch zu leiten, so dass dadurch bereits die Desinfektion und Entkeimung stattfindet. Danach ist die Hülle beidseitig zu schließen, so dass der Katheter im sterilisierten Zustand - ggf. mit Restflüssigkeit - in der Hülle verbleibt.
Zur Freigabe des Katheters ist eine ganz besondere Eigenschaft der Hülle erforderlich, nämlich in Bezug auf ihr Material und ihre Elastizität bzw. Flexibilität. So ist in weiter erfindungsgemäßer Weise die Hülle zur Freigabe des Katheters entlang dem Katheter vom proximalen Ende zum distalen Ende hin zusammenschiebbar oder zusammenfaltbar. Im Konkreten lässt sich die Hülle im Bereich des Anschlussstücks fassen und bei geöffnetem proximalen Ende über den Schlauch des Katheters hinweg zum distalen Ende hin zusammenschieben oder - entsprechend der jeweiligen Konstruktion - zusammenfalten. So lässt sich bei freigelegtem proximalen Ende der Katheter in den Harnleiter einführen und kann je nach Arbeitsfortschritt durch Zurückschieben der Hülle entsprechend dem Maß des Einschiebens freigelegt werden. Eine solche Vorgehensweise ist insoweit optimal, als eine Kontamination des Katheterschlauchs durch unsachgerechte Handhabung weitestge- hend vermieden ist.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass der Katheter ungeachtet der voranstehenden Ausführungen mit einer gleitfähigen Beschichtung ausgestattet sein kann. Ebenso ist es denkbar, den Katheter durch ein Reservoir mit Gleitmittel hindurchzuziehen. Jedwede das Einführen des Katheters begünstigende technische/konstruktive Maßnahmen sind realisierbar, wobei es hier in erster Linie um die keimfreie Bereitstellung des Katheters geht.
Im Konkreten lässt sich die Hülle aus einem vorzugsweise transparenten Kunststoff im Sinne eines herkömmlichen Kunststoffbeutels herstellen. Vorzugsweise wird hier ein transparenter Kunststoff verwendet, um den Pflegezustand des Katheters erkennen zu können. Verwendung eines solchen Kunststoffs zur Bildung der schlauchartigen Hülle hat den Vorteil einer einfachen Konstruktion, da sich nämlich ein solches Kunststoffmaterial mühelos auf kleinstem Raum zusammenschieben lässt, ähnlich der Umverpackung eines Trinkröhrchens. So lässt sich mühelos das
proximale Ende des Katheterschlauchs bis hin zu dem Anschlussstück am distalen Ende freilegen und lässt sich entsprechend nach Anwendung die Hülle wieder über den Schlauch des Katheters hinweg in Richtung proximales Ende schieben, ohne dass eine durch Anwendung des Katheters bedingte Kontamination an die Außenseite der Hülle gelangt.
In weiter vorteilhafter Weise ist die Hülle am distalen Ende mit einer das Anschlussstück umgebenden Hülse ausgestattet, die zum freien Ende hin schließbar ist. Mit anderen Worten verfügt die schlauchartige Hülle über ein in sich steifes Anschlussstück im Sinne einer Hülse, die zum sicheren Verschluss wie auch zur Handhabung geeignet ist.
Ebenso kann die Hülle am proximalen Ende mit einer entsprechenden Hülse enden, die zum freien Ende hin schließbar ist. So könnte die schlauchartige Hülle an ihren beiden Enden mit einer Hülse ausgestattet sein, die zumindest so steif ausgestaltet ist, dass sich eine Verschlusskappe oder dergleichen aufstecken und flüssigkeitsdicht festlegen lässt, was bei der schlauchartigen Hülle alleine nur bedingt möglich ist.
Hier sei angemerkt, dass die endseitigen Hülsen nicht unbedingt erforderlich sind. Bei einfachster Konstruktion ist es durchaus auch denkbar, dass zum beidseitigen sicheren Verschluss der schlauchartigen Hülle unabhängig von der Hülle Klemmkörper bereitgestellt werden, die klammerartige, flächige Klemmleisten umfassen und durch Einklemmen der Hülle einen sicheren Verschluss bewerkstelligen. Ähnliche Klemmkörper sind zum Verschließen von Kunststoffbeuteln im Haushaltsbereich bekannt. Durch Öffnen der Klemmkörper lässt sich der Verschluss der Hülle entfernen. Eine mehrfache Anwendung wäre insoweit bei einfachster Konstruktion denkbar.
Sofern die schlauchartige Hülle mit einer Hülse endet, bietet es sich an, diese Hülse aus Kunststoff zu fertigen. Eine spritzgusstechnische Herstellung der Hülse wäre insoweit von Vorteil.
Die Vorkehrung ein- oder beidseitiger Hülsen an der Hülle ist nur dann zweckdienlich, wenn eine sichere, irreversible Verbindung zwischen der schlauchartigen Hülle
und der Hülse bzw. den Hülsen gewährleistet ist. Dazu ist es denkbar, dass der Schlauch - wie bei einem sogenannten Schrumpfschlauch - auf die Hülse regelrecht aufgeschrumpft ist. Zusätzlich oder alternativ kann der Schlauch mit den Hülsen verklebt oder verschweißt sein. Insoweit ist neben einer kraftschlüssigen Verbindung eine formschlüssige Verbindung mit adhäsiver Unterstützung oder gar eine materialschlüssige Verbindung bei Diffusion zwischen dem Material der Hülse und der Hülle denkbar.
Zum Schließen der Hülsen lassen sich unterschiedliche Vorkehrungen treffen. So könnten die Hülsen - beidseitig der Hülle - mit einer Art Pfropfen verschließbar sein. In besonders vorteilhafter Weise könnten zum Schließen der Hülsen besondere Verschlusskappen vorgesehen sein, die sich auf die Hülse aufschieben, aufstecken, aufrasten oder aufschrauben lassen.
Während beim kraftschlüssigen Einstecken eines pfropfenartigen Verschlusses eine Art in situ Abdichtung realisierbar ist, sind bei Vorkehrung von aufschiebbaren, aufsteckbaren, aufrastbaren oder aufschraubbaren Hülsen zusätzliche Dichtmaßnahmen erforderlich, so dass in weiter vorteilhafter Weise zwischen der Hülse und der Verschlusskappe, der Hülse oder der Verschlusskappe zugeordnet, eine Dichtung oder zwei Dichtungen vorgesehen ist bzw. sind. Bei der Dichtung kann es sich um konventionelle Dichtringe, aber auch um Dichtungen ähnlich der inneren Ausgestaltung des Schraubverschlusses einer Getränkeflasche, handeln. Beliebige Verschlussmöglichkeiten sowie Abdichtmaßnahmen sind entsprechend der konkreten Ausgestaltung der Hülse kombinierbar.
In Bezug auf eine sichere Handhabung, einerseits zum Transport bzw. zur Lagerung des Katheters und andererseits in Bezug auf den Vorgang des Desinfizierens, ist es von weiterem Vorteil, wenn der Katheter innerhalb der Hülle positioniert bzw. festgelegt ist. Dazu könnte das am distalen Ende ausgebildete Anschlussstück in der Hülse zumindest geringfügig festgeklemmt sein, so dass die das Anschlussstück haltende Hülse gleichzeitig auch zur Handhabung des in der Hülle befindlichen Katheters dient. Wäre das Anschlussstück mit rotationssymmetrischer, im Querschnitt kreisrunder Ausgestaltung allseitig in der Hülse festgelegt, so bliebe zum Einbringen der Desinfektionsflüssigkeit ausschließlich der Weg durch den Katheterschlauch hindurch.
Will man den Katheter auf der Innenseite und auf der Außenseite schnellstmöglich durch strömende Desinfektionsflüssigkeit entkeimen, so ist es von ganz besonderem Vorteil, wenn man gleichzeitig außen und innen am Katheter die Desinfektionsflüssigkeit vorbeileiten kann. Dazu könnte die Hülse auf der Innenseite sich in Längsrichtung erstreckende Stege zum zur Innenwandung beabstandeten Festlegen des Anschlussstücks aufweisen. Mit anderen Worten wird dabei die Hülse ausschließlich über die sich nach innen erstreckenden Stege gehalten, so dass entlang des Umfangs ein außenseitiges Einströmen der Desinfektionsflüssigkeit in den Bereich zwischen Innenwandung der Hülle und Außenwandung des Katheterschlauchs möglich ist. Die zum Festlegen des Anschlussstücks dienenden Stege behindern das Einströmen der Desinfektionsflüssigkeit nur unwesentlich.
Wie bereits zuvor ausgeführt, könnte die Desinfektionsflüssigkeit in die Hülle eingefüllt werden und dort für eine gewisse Einwirkzeit oder bis zur nächsten Verwendung des Katheters verbleiben. Zum sicheren Befüllen oder zum Durchströmen der Hülle mit Desinfektionsmittel ist ein unmittelbar oder mittelbar an die Hülse ansteckbares Desinfektionsbehältnis vorgesehen, welches ebenfalls zu dem hier beanspruchten System gehört. Eine mittelbare Strömungsverbindung zwischen dem Desinfektionsbehältnis und der den Katheter enthaltenden Hülle lässt sich beispielsweise über einen Schlauch bewerkstelligen. Zur Reduktion des erforderlichen Materials bzw. der erforderlichen Gerätschaft ist es jedoch auch möglich, das Desinfektionsbehältnis - es kann sich hier beispielsweise um einen Kunststoffbeutel mit Desinfektionsflüssigkeit handeln - unmittelbar an die Hülle anzuschließen bzw. anzustecken, nämlich im Konkreten an die Hülse am distalen Ende. Von dort aus kann die Desinfektionsflüssigkeit in die Hülle und durch den Katheter strömen.
Zur sicheren Handhabung lassen sich besondere Maßnahmen zum Anstecken des Desinfektionsbehältnisses an die Hülse realisieren, so beispielsweise unter Nutzung eines besonderen Kopplungsstückes, welches frei handhabbar oder der Hülse bzw. dem Desinfektionsbehältnis zugeordnet sein kann. Das Kopplungsstück könnte dabei derart ausgebildet sein, dass ein Einströmen bzw. Durchströmen der Desinfektionsflüssigkeit in bzw. durch den Katheter und in den Bereich um den Katheter möglich ist. Dabei könnte das Kopplungsstück nicht nur an die Hülse, sondern auch mit dem Anschlussstück des Katheters innerhalb der Hülse wirkverbunden sein bzw. wirkverbunden werden.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 in einer schematischen Seitenansicht ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Systems für den intermittierenden Selbstkatheterismus, wobei der Katheter in eine beidseitig schließbare Hülle mit zum Verschluss dienenden Hülsen und Verschlusskappen zur keimfreien Aufbewahrung eingeschoben ist, und
Fig. 2 in einer schematischen Seitenansicht den Gegenstand aus Fig. 1 bei zurückgeschobener Hülle bzw. freigelegtem Schlauch des Katheters.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Systems für den intermittierenden Selbstkatheterismus, umfassend einen Katheter 1 , der sich mit seinem Schlauch 2 in einer Umverpackung 3 befindet. Die Umverpackung 3 dient zur steril Aufbewahrung des Katheters 1. Fig. 1 zeigt des Weiteren, dass der Schlauch 2 des Katheters 1 am proximalen Ende 4 Öffnungen 5 zum Einströmen der abzuleitenden Harnflüssigkeit aufweist. Am distalen Ende 6 ist ein Anschlussstück 7 vorgesehen, über welches man üblicherweise den Katheter 1 mit einem Auffangbehältnis, beispielsweise einem Beutel, strömungsverbindet.
In erfindungsgemäßer Weise ist die Umverpackung 3 als beidseitig schließbare, schlauchartige Hülle 8 zur Aufnahme und/oder zum Durchleiten einer Desinfektionsflüssigkeit ausgebildet. Zur Freigabe des Katheters 1 ist die Hülle 8 entlang dem Katheter 1 vom proximalen Ende 4 zum distalen Ende 6 hin zusammenschiebbar bzw. zusammenfaltbar. Diese Situation, zur Freigabe des proximalen Endes 4 bzw. des Schlauchs 2, ist in Fig. 2 angedeutet.
Während Fig. 1 die Umverpackung 3 bzw. die schlauchartige Hülle 8 im geschlossenen Zustand zeigt, zeigt Fig. 2 die Umverpackung 3 bzw. Hülle 8 im geöffnetem Zustand.
So umfasst die Hülle 8 sowohl am distalen Ende 6 als auch am proximalen Ende 4 eine Hülse 9, die am distalen Ende 6 das Anschlussstück 7 umgibt. Genauer gesagt ist das Anschlussstück 7 innerhalb der Hülse 9 festgelegt bzw. festgeklemmt, so dass von dort aus eine sichere Handhabung möglich ist. Zum Festlegen bzw. Festklemmen des Anschlussstücks 7 kann sowohl das Anschlussstück 7 der Außenseite als auch die Hülse 9 auf der Innenseite Klemmmittel umfassen, so beispielsweise dort ausgebildete Klemmstege 10, die in den Fig. lediglich angedeutet sind.
Beidseitig des Schlauchs 2 sind Hülsen 9 vorgesehen, die fest mit dem Material des Schlauchs 2 verbunden sind. Der Schlauch 2 ist über die Hülsen 9 beidseitig schließbar, nämlich durch besondere Verschlusskappen 11 , die unter Einbindung einer Dichtung 12 auf die Hülsen 9 aufsteckbar und unter Nutzung der so entstehenden Klemmwirkung festlegbar sind. Die Vorkehrung eines Einrastmechanismus begünstigt den sicheren und dabei flüssigkeitsdichten Verschluss.
Der Schlauch 2 ist aus durchsichtigem Kunststoff gefertigt, ähnlich eines Kunststoffbeutels. Die Hülsen 9 und die Verschlusskappen 11 sind ebenfalls aus Kunststoff gefertigt, nämlich spritzgusstechnisch. Der Katheter 1 selbst ist als herkömmlicher Katheter ausgeführt, wobei sich herkömmliche Einmalkatheter zur mehrfachen Sterilisierung eignen.
Unter Bezugnahme auf Fig. 2 sei des Weiteren angemerkt, dass es nicht erforderlich und auch nicht zweckdienlich ist, den Katheter 1 insgesamt aus der Hülle 8 zu entnehmen. So verbleibt der Katheter 1 zumindest mit dem Anschlussstück 7, d.h. mit seinem distalen Ende 6, innerhalb der Hülle 8, wobei die Handhabung über die dem distalen Ende 6 zugeordnete Hülse 9 erfolgt. So wird die ganze Einrichtung an der Hülse 9 am distalen Ende 6 ergriffen und lässt sich die Hülle 8 nach Gebrauch wieder über den Schlauch 2 des Katheters 1 schieben, so dass in etwa der Zustand gemäß Fig. 1 erreicht wird. Danach kann ein Einströmen bzw. Durchströmen der Hülle 8 mit Desinfektionsflüssigkeit erfolgen, nämlich entsprechend den Ausführun-
gen aus dem allgemeinen Teil der Beschreibung. Anschließend wird die Hülle 8 an den Hülsen 9 mit den Verschlusskappen 11 geschlossen, und zwar bis zur nächsten Verwendung.
Zur Vermeidung von Wiederholungen sei ansonsten auf den allgemeinen Teil der Beschreibung verwiesen.
Schließlich sei angemerkt, dass das voranstehend erörterte Ausführungsbeispiel lediglich der beispielhaften Erörterung der beanspruchten Lehre dient, diese jedoch nicht auf das Ausführungsbeispiel einschränkt.