ÜBERWACHUNG EINES WIEDERKEHRENDEN BELASTUNGSWERTS DER UNTEREN EXTREMITÄTEN
10 Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren nach Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Oberbegriff von Anspruch 5.
Die Überwachung von Belastungswerten der unteren Extre- 15 mitäten ist im Hinblick auf Heilungsprozesse nach Brüchen, Operationen, dem Einbau von Prothesen oder operativen Korrekturen wichtig für einen optimierten Heilungsprozeß.
Es ist insoweit bekannt, daß medizinischerseits ein vor- 20 gegebener Belastungswert beim Gehen nicht überschritten werden sollte.
Die Messung dieses Belastungswertes erfolgt nach dem Stand der Technik mittels einer Personenwaage, wobei sich der 25 Patient den so ermittelten Belastungswert anhand des damit verbundenen Gefühls einprägen soll .
Dieses Verfahren ist nicht nur mit erheblichen Fehlerquellen behaftet, sondern auch kaum reproduzierbar. 30
Allerdings wird bekanntermaßen durch eine Beschränkung der Belastung verletztes Gewebe in der Aufbauphase geschützt. Es ist sogar wichtig, den Heilungsprozeß durch mäßige Aktivitäten in Form von Teilbelastung und Muskelanspannung bei phy- 35 siologischen Bewegungsabläufen zu unterstützen.
Mit den herkömmlichen Meß- und Kontrollverfahren ist dies jedoch nur eingeschränkt möglich.
Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren anzugeben und eine hierfür geeignete Vorrichtung, mit dessen/deren Hilfe der Heilungsprozeß aus medizinischer Sicht optimal unterstützt wird.
Diese Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 1 und 5.
Aus der Erfindung ergibt sich der Vorteil, daß die medizinisch verordnete Belastung innerhalb enger Grenzen bei jeder Belastungsperiode innerhalb des Meßzyklus stets genau er- faßt wird, so daß ein Vergleich des aktuellen IST-Wertes mit dem vorgegebenen SOLL-Wert der Belastung stets erfolgen kann. Dieser Vorteil wird dadurch erreicht, daß eine fortlaufend wiederkehrende physikalische Größe an den unteren Extremitäten erfaßt wird, die ein Äquivalent für den jeweiligen Bela- stungswert ist, wobei die erfaßte physikalische Größe über einen Wandler zum Beispiel auf eine von der Person mitgeführte Anzeige gebracht wird, welche somit jederzeit den aktuellen Belastungswert, den IST-Wert, auf einer entsprechenden Anzeige ablesen kann.
Als Anzeigemittel kommen optische oder akustisch wahrnehmbare Signale in Betracht.
Wesentlich ist insoweit allerdings, daß der IST-Wert der Belastung stets sowohl mit einem unteren und einem oberen Schwellwert verglichen wird. Unterer und oberer Schwellwert sind jeweils zugleich vorgegeben und spannen ein dazwischen liegendes Belastungsfenster auf, innerhalb dessen der IST- Wert der Belastung liegen sollte.
Diese Maßnahme berücksichtigt im wesentlichen eine Förderung des Heilungsprozesses durch eine Mindestbelastung und einen Ausschluß erneuter Verletzungsgefahr durch Vermeidung einer höheren als der höchst zugelassenen Belastung.
Insoweit werden die medizinisch verordneten Belastungswerte innerhalb der engen Grenzen zwischen oberem und unterem Belastungswert (= Schwellwert) gehalten und der Heilungsprozeß optimiert .
Durch die ständige Möglichkeit zur Kontrolle des aktuellen Belastungswerts im Hinblick auf die beiden Schwellwerte wird das betreffende Bein weder einer zu geringen Belastung ausgesetzt noch einer zu hohen.
Die Erfahrung hat gezeigt, daß ältere Patienten die vorgegebenen Belastungswerte oftmals unterschreiten, da sie befürchten, bei einer Überschreitung der Belastungswerte den Heilungsprozeß zu verhindern.
Auch in diesem Fall erfolgt erfindungsgemäß ein Warnsignal.
Eine Überschreitung der Belastungswerte hingegen kommt erfahrungsgemäß oftmals bei jüngeren Patienten vor, die die Tendenz zur Übertreibung zeigen.
Das Verfahren zentriert deshalb die IST-Werte der Belastungen innerhalb einer Bandbreite von Meßwerten, die zwischen einer oberen Grenze und einer unteren Grenze anzusiedeln sind, sodaß das optimale Belastungsfenster auf diese Weise relativ einfach zu überwachen ist.
Bei Überschreiten des oberen und bei Unterschreiten des unteren Grenzwerts kann das Verfahren mit der automatischen
Ausgabe eines Warnsignals gekoppelt sein. Diese Option läßt
sich vorteilhafterweise auch zeitweilig außer Kraft setzen, damit sich der Patient während der Lernphase auf sein Körpergefühl für die optimalen Belastungswerte einstellen kann.
Im praktischen Fall erfolgt die Messung in periodisch wiederkehrenden Zeitabständen während einer Belastungsphase, wobei auch bei jedem Schritt ein Meßzyklus durchfahren werden kann.
Eine geeignete Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens besteht aus einem Meßsensor, der an den unteren Extremitäten befestigt wird oder allgemein vorgesehen ist. Der Meßsensor kommuniziert mit einem Wandler. Weiterhin ist eine Kommunikationsvorrichtung vorgesehen, die den vom Meßsensor erfaßten Wert, der über den Wandler in einen Anzeigewert umgewandelt wird, auf eine optische und/oder akustische Anzeigeeinheit ausgibt.
Zweckmäßigerweise wird auf der optischen Anzeigeeinheit unmittelbar der jeweilige Belastungswert in kg oder N dargestellt, während die akustische Anzeige jeweils nur Unterbzw. Überschreiten der Grenzwerte anzuzeigen braucht.
Dabei verfügt die gesamte elektrische Schaltung vorzugs- weise über einen zugehörigen Speicher mit Eingabeeinheit, um die jeweils verordneten SOLL-Werte fest in das System einzuspeichern.
Über einen Prozessor läßt sich dann der jeweils erfaßte IST-Wert mit einem der beiden SOLL-Werte vergleichen und bei Überschreitung des oberen SOLL-Werts bzw. bei Unterschreiten des unteren SOLL-Werts in ein Warnsignal umwandeln.
Da die Erfassung des Meßwertes an den unteren Extremitä- ten, z.B. am Schienbein oder unterhalb der Fußsohle erfolgt, die Anzeige des Meßwertes jedoch im Hör- bzw. Sichtbereich
des Patienten liegen sollte, wird zusätzlich vorgeschlagen, die Übertragungsstrecke zwischen Sensor und Anzeige als drahtlose Kommunikationsvorrichtung auszustatten.
Dabei kann die Anzeigevorrichtung durchaus nach Art einer Armbanduhr oder eines Armbandes oder dergleichen zusammen mit der Eingabevorrichtung ausgestaltet sein und entsprechend am Handgelenk getragen werden. Wesentlich ist die Anbringung im Sichtbereich bzw. Hörbereich.
Hierzu wird vorgeschlagen, daß unmittelbar am Bein ein Sendemodul angeordnet wird, welches beispielsweise mittels eines Bandes um den Unterschenkel herum gelegt wird, wobei die gemessenen Daten an den am Handgelenk oder anderen oberen Extremitäten befestigten Empfänger laufend übermittelt werden.
Als Sensoren kommen insbesondere Drucksensoren in Betracht, die unterhalb der Fußsohle anzuordnen sind.
Die Erfindung kommt daher insbesondere bei Personen in Betracht, die nach einer entsprechenden Verletzung das vorsichtige Gehen erneut erlernen müssen und dabei die vorgegebenen Belastungsgrenzen nicht überschreiten sollen.
Es empfiehlt sich daher, zum Beispiel den Drucksensor in
Form einer flachen Platte auszugestalten, die im Schuh des
Patienten getragen wird. Damit wird das jeweils auf den
Drucksensor wirkende Teil-Gewicht des Patienten erfaßt, des- sen anderer Teil über übliche Gehhilfen abgetragen wird.
Alternativ hierzu kann eine mit Gel gefüllte Schuheinlage vorgesehen sein, die rundherum dicht verschlossen ist und in einen Schuh unter die Fußsohle eingebracht wird.
Die Geleinlage beinhaltet einen Drucksensor, der in geeigneter Weise mit dem Wandler kommuniziert.
Der Vorteil dieser Weiterbildung liegt darin, daß unab- hängig von der jeweils tatsächlich vorliegenden Belastungssituation an der Fußsohle allein der aufgrund des Körpergewichts entstehende Druckaufbau innerhalb der Gelsohle erfaßt wird, sodaß die gemessenen Werte genau reproduzierbar sind.
Da allein der Druckaufbau innerhalb der Gelsohle eine aussagekräftige physikalische Größe für den tatsächlichen Belastungswert liefert, ergibt sich eine große Variation von möglichen Anordnungen des Drucksensors innerhalb der Gelsohle.
Es sollte der Drucksensor jedoch außerhalb des von der Fußsohle beaufschlagten Bereichs liegen, damit er im Gebrauch möglichst allseitig vom Gel umgeben ist, um den im Gel herrschenden Druck zu erfassen.
Alternativ kann der Sensor zwischen Kniegelenk und Sprunggelenk angeordnet werden. Ein solcher Sensor erfaßt eine physikalische Größe, die sich mit der Belastung des Schienbeins ändert.
Diese Größe sollte sich bevorzugterweise über einen möglichst großen Belastungsbereich proportional ändern.
Geeignete Sensoren können dabei beispielsweise und ohne Anspruch auf Vollständigkeit den Hautwiderstand, den Wadenum- fang oder mittels Ultraschall den Spannungszustand eines Muskels oder Knochens erfassen.
Um eine Überwachung der Belastung dauernd, insbesondere netzunabhängig sicherzustellen, kann die Vorrichtung vorteilhafterweise so weitergebildet werden, daß Sensor, Wandler und
Anzeige in einen beispielsweise durch einen Akkumulator gespeisten Schaltkreis integriert sind.
Dieser Schaltkreis kann dahingehend modifiziert werden, daß zudem ein Spitzenwertspeicher integriert sein kann. Dieser Spitzenwertspeicher dient hauptsächlich dem Abruf von medizinischen Daten, zu denen neben der durch den Sensor zu bestimmenden physikalischen Größe auch Daten zur Belastungsdynamik und einer medizinisch sinnvollen Belastungsdauer hinzu- treten können.
Diesem Spitzenwertspeicher kann zusätzlich eine Schaltschwelle für den oberen Grenzwert sowie für den unteren Grenzwert angeschlossen sein. Die erste Schaltschwelle stellt eine sichere Handhabung der Vorrichtung, insbesondere außerhalb üblicherweise unter Aufsicht abgehaltener Trainingsstunden bzw. Rehabilitationsmaßnahmen, dar. Die zweite Schaltschwelle verhindert Überlastungen. Die obere Schaltschwelle kann zum Beispiel abhängig von einem soeben erfaßten Spitzen- wert auch veränderlich sein, um das betreffende Bein nach einer Überlastung zu schonen.
Um den Patienten bei Nutzung der Vorrichtung von einer hohen Ablesefrequenz der Anzeige zu entlasten, kann es wei- terhin vorgesehen sein, daß die Vorrichtung beim Erreichen der gespeicherten Schaltschwellen während der Belastungsphase ein optisches bzw. ein akustisches Warnsignal ausgibt.
Damit ein Rekonvaleszent das bei Überschreiten des obe- ren oder bei Unterschreiten des unteren Grenzwertes ausgelöste Warnsignal schnell und verwechslungsfrei mit einer zutreffenden Handlung beantworten kann, sind vorteilhafterweise unterschiedliche Warnsignale für den oberen und unteren Grenzwert vorgesehen.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung zweier Ausführungsbeispiele sowie aus den Zeichnungen, auf die nun Bezug genommen wird. Es zeigen:
Fig.l eine schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels ; Fig.2 die schematische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels zur Überwachung eines gewichtsmäßi- gen und fortlaufend wiederkehrenden Belastungswerts der unteren Extremitäten einer Person, Fig.3 ein Ausführungsbeispiel mit Gelsohle.
Soweit im folgenden nichts anderes gesagt ist, beziehen sich gleiche Bezugszeichen der Fig,l bis 3 stets auf dieselben konstruktiven Merkmale.
Anhand des in Fig,l gezeigten ersten Ausführungsbeispiels soll das allgemeine Funktionsprinzip der Erfindung er- läutert werden. An den unteren Extremitäten 1 einer Person ist ein Sensor 2 vorgesehen. Dieser Sensor 2 dient zum Erfassen einer fortlaufend wiederkehrenden physikalischen Größe während jeder einzelnen Belastungsphase der unteren Extremitäten 1. Diese physikalische Größe wird über einen Wandler 3 während dieser Belastungsphase so aufbereitet, daß die physikalische Größe auf einer Anzeigeeinheit 4 ausgegeben werden kann. Selbstverständlich kann die Erfassung und Anzeige der physikalischen Größe in jeder Belastungsphase erfolgen. Jedoch ist es auch möglich, daß die Erfassung und Anzeige der physikalischen Größe zufällig oder auf ein vordefiniertes Abrufsignal hin erfolgt. Der Sensor 2 ist - hier z.B. - mit dem Wandler 3 zumindest unidirektional zum Übertragen von Meßwerten verbunden. Diese Übertragung kann durch eine Kommunikationsvorrichtung 6, 6' mittels einer drahtgebundenen oder, wie in diesen Ausführungsbeispielen gezeigt, einer drahtlosen Kommunikation erfolgen.
Die Kommunikationvorrichtung 6, 6' weist hierzu ein mittels eines Bandes 8 am Bein zu befestigendes Sendemodul 6 und ein Empfangsmodul 6' auf. Das Empfangsmodul 6' ist dabei mit der Anzeigeeinheit 4 verbunden, die, wie hier gezeigt, als eine Art von Armbanduhr am Handgelenk der Person befestigt ist. Selbstverständlich kann die Anzeigeeinheit 4 auch in anderen Bereichen der oberen Extremitäten angeordnet werden, wobei sowohl eine optische als auch eine akustische Ausgabe der physikalischen Größe möglich ist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist zusätzlich eine Eingabeeinheit 7 auf, die mit einem zugehörigen Speicher zwei vorgegebene Belastungswerte aufnehmen kann, nämlich den oberen und den unteren Schwellwert .
Um eine sichere, rutschfeste und wiederverschließbare Befestigung des Bandes 8 am Bein der Person zu gewährleisten, weist das Band beispielsweise einen Klettverschluß 10 auf.
Der Sensor 2 ist als Meßsensor ausgelegt und dient der Erfassung einer zur aktuell ausgeübten Kraft äquivalenten Größe. Daher ist der Sensor 2 im ersten Ausführungsbeispiel als Drucksensor ausgelegt, der generell unterhalb der Fußsohle, hier als Beispiel im Fersenbereich, angeordnet ist. Die- ser Drucksensor bestimmt die Belastung der unteren Extremität 1 in Form der physikalischen Größe Druck bzw. eine Gewichtskraft, die von der Person während der einzelnen Belastungsphasen auf das Bein ausgeübt wird. Der Sensor 2 ist hierbei in Form einer flachen Platte ausgeführt, um beispielsweise in jeden handelsüblichen Schuh integrierbar zu sein.
Fig.2 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung. Hierbei ist der Sensor 2 zwischen Kniegelenk und Sprunggelenk angeordnet, und erfaßt eine sich mit der Bela- stung des Schienbeins ändernde physikalische Größe. Dieser Sensor 2 ist beispielsweise mittels eines Bandes 8 an der un-
teren Extremität 1 einer Person fest angebracht. Der Sensor 2 beinhaltet - hier z.B. - den Wandler 3, der mit der Anzeigeeinheit 4 Bestandteil eines elektrischen Schaltkreises ist. Dieser elektrische Schaltkreis umfaßt zudem einen Spitzen- wertspeicher, der sowohl eine Schaltschwelle für einen oberen Grenzwert als auch für einen unteren Grenzwert vorsieht. Die Grenzwerte können nach medizinischer Indikation mittels der Eingabeeinheit 7 in die Anzeigeeinheit 4 eingegeben werden. Die Anzeigeeinheit 4 löst bei Überschreiten des oberen Grenz- wertes bzw. bei Unterschreiten des unteren Grenzwertes während einer Belastungsphase ein z.B. optisches und/oder akustisches Warnsignal aus. Um der Person eine schnellere und verwechslungsfreie Identifikation des Warnsignals zu ermöglichen, unterscheidet sich das Warnsignal für den oberen Grenz- wert von dem Warnsignal für den unteren Grenzwert.
Ergänzend hierzu zeigt Fig.3 ein Ausführungsbeispiel, bei welchem zwischen der Fußsohle des Patienten und der Sohle eines betreffenden Schuhes eine Gelsohle 11 eingelegt ist. Die Gelsohle 11 besteht aus einem in sich geschlossenen Volumenbehältnis, welches mit einem entsprechenden Gel, zum Beispiel Silikonöl hoher Viskosität, gefüllt ist.
Es ist nachvollziehbar, daß bei Belastung der unteren Extremität durch die Fußsohle ein Druck auf die Gelsohle 11 ausgeübt wird, sodaß innerhalb der Gelflüssigkeit ein Druck entsteht der sich allseits fortsetzt.
Dabei ist der Druck innerhalb der Gelflüssigkeit ein Äquivalent für den tatsächlichen Belastungswert der unteren Extremität, und zwar unabhängig von der Frage, wo der Sensor 2 tatsächlich angebracht ist .
Zweckmäßigerweise sollte der Sensor 2 jedoch so ange- bracht sein, daß er allseits von Gel umgeben ist, damit er
den tatsächlich vorliegenden Druck auch zuverlässig erfassen kann.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel sitzt der Sensor 2 im Bereich der von der Fußsohle nicht beaufschlagten Fersenzone der Gelsohle 11, so daß die tatsächlichen innerhalb der Gelflüssigkeit entstehenden Druckverhältnisse auch zuverlässig erfaßt werden.
Anstelle des gezeigten Schuhs läßt sich die Gelsohle auch mit geeigneten Mitteln zum Beispiel innerhalb eines Gipsverbandes oder dergleichen anordnen.
In jedem Falle wird der Sensor 2 mit der betreffenden unteren Extremität so verbunden, daß eine zuverlässige Erfassung des IST-Wertes der Belastung möglich ist.
Der Vollständigkeit halber ist noch zu sagen, daß die Erfindung auch die Verwendung mehrerer Sensoren 2 ermöglicht, die auf eine einzige oder mehrere getrennte Anzeigeneinheiten 4 wirken. Insbesondere die Verwendung von zwei Sensoren 2 auf beiden Seiten vermeidet eine ungleichmäßige Belastung der Extremitäten während der Rekonvaleszenz, so daß die Gefahr von Problemen im Beckenbereich reduziert wird.
Bezugs zeichenliste
untere Extremität
Sensor
Wandler
Anzeigeeinheit
Sendemodul
Empfangsmodul
Eingabeeinheit
Band
Klettverschluß
Gelsohle