Hängefördereinrichtung
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Hängefördereinrichtung mit wenigstens einer Führungsschiene, Fördergutträgern, die an der Führungsschiene längs einer Förderstrecke geführt bewegbar sind, und wenigstens einer zur Bewegung längs der Führungsschiene angetriebenen Schleppeinrichtung, insbesondere Schleppkette, als Antriebsmittel für die Fördergutträger, wobei die Antriebsverbindung zwischen der Schleppeinrichtung und jeweiligen Fördergutträgern lösbar ist, um Fördergutträgerstaus längs der Förderstrecke bei Weiterbewegung der Schleppeinrichtung zu bilden.
Ein Fördergutträger und eine Fördereinrichtung der vorstehend genannten Art sind beispielsweise aus der EP 0 623 497 B1 und aus der WO 99/52799 A1 bekannt. Bei diesen bekannten Systemen sind die Fördergutträger sogenannte Bügelträger zum Transport von an Kleiderbügeln hängenden Kleidungsstücken. Jeder Bügelträger ist im Förderbetrieb mit einer von zwei symmetrisch zu einer vertikalen Mittelebene des Fördergutträgers abstehenden Laufrollen an einer Führungsschiene der Fördereinrichtung seitlich angehängt, wobei die Laufrolle an einer Führungsfläche der Schiene zur Bewegung in Schienenlängsrichtung geführt ist. Als Schleppeinrichtung zur Mitnahme der Fördergutträger längs der Führungsschiene weist die bekannte Fördereinrichtung ein Reibband auf, an dem die Fördergutträger im Förderbetrieb mit einer jeweiligen Reibfläche anliegen. Das längs der Führungsschiene bewegte Reibband nimmt die Fördergutträger über die reibschlüssige Kopplung zwischen den Reibflächen und dem Reibband mit, wobei die an der Führungsschiene geführten Laufrollen der Fördergutträger an der Lauffläche der Führungsschiene abrollen.
Bei der bekannten Hängefördereinrichtung handelt es sich um einen staufähigen Power-and-free-Förderer, bei dem eine Gruppe von gleichartigen Fördergutträgern der vorstehend genannten Art in einem Staubereich bei weiterlaufendem Reibband aufgestaut werden kann. Die jeweiligen Förder- gutträger haben eine Freischalteinrichtung zur Trennung der Antriebsverbindung zwischen Fördergutträger und Reibband. Die Freischalteinrichtung eines betreffenden Fördergutträgers wird durch Auftreffen des Fördergutträgers auf einen vorausgehend gestoppten Fördergutträger oder auf ein ähnliches Hindernis aktiviert, wobei die Reibfläche des Fördergutträgers dann von dem Reibband freikommt. Es kann somit ein Fördergutträgerstau bei weiterlaufendem Reibband gebildet werden.
Die vorstehend genannten Fördereinrichtungen nach dem Stand der Technik mit Laufrollen-Bügelträgern haben sich in der Praxis gut bewährt. Sie erlauben eine vergleichsweise große Fördergeschwindigkeit. Die Laufrollen- Bügelträger gemäß der WO 99/52799 A1 haben einen geringen Platzbedarf und ermöglichen daher im Förderbetrieb eine große Packungsdichte. Nachteilig ist jedoch der relativ komplizierte Aufbau der Laufrollen-Bügelträger.
Bei diesen bekannten Systemen mit an einer jeweiligen Laufrolle einseitig seitlich angehängten Bügelträgern ist es ferner schwierig und aufwändig, Weichen zum bedarfsweisen Ausschleusen von Fördergutträgern aus einer ersten Förderstrecke und zum Einschleusen der Fördergutträger in eine zweite Förderstrecke zu realisieren.
Zum Transport von Kleidungsstücken an Kleiderbügeln in Herstellungsbetrieben für Bekleidung, Bekleidungslagern, Wäschereien usw. sind ferner Hängefördereinrichtungen bekannt, bei denen die Kleiderbügel mit ihren Haken an Führungsschienen angehängt sind und längs dieser Führungs- schienen verschiebbar sind. Derartige Hängefördereinrichtungen können z.B. als Klinkenförderer oder als Pinförderer ausgebildet sein, wobei Mitnehmerklinken bzw. Mitnehmerstifte an einer zur Bewegung längs der
Führungsschiene angetriebenen Mitnehmerkette einzelne Kleiderbügel an der Führungsschiene hintergreifen und zur Bewegung längs der Förderstrecke mitnehmen. Derartige an sich unkomplizierten Fördersysteme haben jedoch den Nachteil, dass sich Kleiderbügel insbesondere in Zuleitungs- und Ableitungsstrecken mit ihren Haken überkreuzen bzw. sich verhaken, so dass dann ein Separieren der einzelnen Kleiderbügel schwierig ist. Bei derartigen Klinkenförderern oder Pinförderern hat es sich ferner als schwierig herausgestellt, eine zuverlässige automatisierte Kleiderbügel-Erkennung vorzusehen.
Des Weiteren sind Fördergutträger bekannt, die einen V-förmigen Bügel als Laufrollenhalterungskörper aufweisen, wobei an den abstehenden freien Bügelschenkelenden zwei Laufrollen drehbar befestigt und symmetrisch in Bezug auf eine Mittenebene angeordnet sind, die zwischen den Bügel- schenkein verläuft. Die Laufrollen sind schräg zueinander orientiert. In der Transportstellung an einer Führungsschiene der betreffenden Hängefördereinrichtung stützt sich der Fördergutträger mit seinen beiden Laufrollen an schräg zueinander orientierten oberen Laufflächen der Führungsschiene ab, wobei die Bügelschenkel des Laufrollenhalterungskörpers die Laufschiene zwischen sich aufnehmen, so dass der die Bügelschenkel miteinander verbindende Basisbereich des Laufrollenhalterungskörpers unterhalb der Laufschiene liegt. Von diesem Basisbereich des Laufrollenhalterungskörpers stehen Vorsprünge der Zahnung eines Kopplungselementes nach oben zur Führungsschiene hin ab, so dass sie von einer an der Unterseite der Füh- rungsschiene geführten, in Längsrichtung der Führungsschiene verlaufenden und zur Bewegung angetriebenen Förderkette in Eingriff genommen werden können und der Fördergutträger somit von der Antriebskette bei deren Bewegung mitgeschleppt wird. Solche V-Bügel-Fördergutträger werden häufig als Laufwerke für Trolleys eingesetzt, wobei jeweils zwei solcher V-Bügel-Fördergutträger an ihren unteren Enden durch eine Tragstange miteinander verbunden sind. An der Tragstange können mehrere Kleiderbügel hängen. Überdies können mehrere Fördertrolleys zu einem
Förderzug aneinander gekoppelt werden. Zum Stand der Technik wird diesbezüglich auf die EP 1 132 320 A1 verwiesen. Für eine Einzel-Kleiderbügel-Förderung sind die bekannten V-Bügel-Fördergutträger aufgrund ihres aufwändigeren Aufbaus und ihres größeren Platzbedarfs nicht sehr gut geeignet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Fördereinrichtung, insbesondere Hängefördereinrichtung der eingangs genannten Art bereitzustellen, welche mit sehr einfach aufgebauten Fördergutträgern zuverlässig funktio- niert und vielseitig einsetzbar ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass die Führungsschiene eine Gleitführungsschiene ist und dass die Fördergutträger als mit Gleitflächen ausgestattete Gleitelemente ausgebildet sind, die bei ihrer geführten Bewegung längs der Förderstrecke auf einer Gleitbahn der Führungsschiene gleiten, wobei die Fördergutträger jeweils wenigstens einen die Gleitflächen aufweisenden Hängestützabschnitt zur hängenden Abstützung an der Gleitbahn - und einen im Förderzustand an der Gleitbahn von dem Hängestützabschnitt nach unten abstehenden Förderguthalte- abschnitt, insbesondere in Form eines Hakens, aufweisen.
Bei den Fördergutträgern kann somit auf Laufrollen, Laufrollenhalterungen usw. verzichtet werden, was eine erhebliche Vereinfachung und Kostenreduzierung bei der Herstellung der Fördergutträger im Vergleich zu dem Aufwand und den Kosten konventioneller Fördergutträger mit Laufrollen bedeutet.
Die gleitenden Fördergutträger können überdies sehr kompakt mit extrem geringem Eigengewicht hergestellt werden. In Anpassung an die kompakte Geometrie der Fördergutträger kann auch das Führungsschienensystem kompakt gestaltet werden. Es ist dann auf einfache Weise möglich, die Geometrie der Fördergutträger und die Geometrie der Führungsschienen
aufeinander abzustimmen, so dass die Fördergutträger bei ihrer Förderbewegung exakt von den Führungsschienen geführt werden und insbesondere keine nennenswerten Kippbewegungen oder dgl. ausführen.
Hängefördereinrichtungen nach der Erfindung eignen sich insbesondere zur Förderung von Gegenständen, deren Masse kleiner als 7 kg, besser noch kleiner als 4 kg beträgt. In diesen Belastungsbereich fallen insbesondere Kleidungsstücke an Kleiderbügeln. Eine bevorzugte Verwendung der Hängefördereinrichtung nach der Erfindung ist somit der Transport von an Kleider- bügeln hängenden Kleidungsstücken, wobei den einzelnen Fördergutträgern einzelne Kleiderbügel zugeordnet sind. So lässt sich auf der Basis einer Hängefördereinrichtung nach der Erfindung ein dynamisches Lager, insbesondere Bekleidungslager realisieren, in dem die einzelnen Kleidungsstücke mit ihren Kleiderbügeln während ihres gesamten Aufenthaltes im Warenlager an den einzelnen Fördergutträgern verbleiben. Dabei sind die Kleiderbügel oder die Fördergutträger mit Identifizierungshilfsmitteln ausgestattet. Als Identifizierungshilfsmittel kommen in Frage Barcode-Markierungen oder sonstige maschinenlesbare Markierungen, Speicherchips, insbesondere Transponderchips, oder dgl.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Gleitbahn der Führungsschiene der Länge nach von einem Längsspalt in eine linke Gleitspur und in eine rechte Gleitspur geteilt. Ferner weisen die Fördergutträger an ihren Hängestützabschnitten seitlich abstehende Gleit- flächenbereiche zur gleichzeitigen Abstützung an der linken Gleitspur und an der rechten Gleitspur auf. Im Förderzustand erstreckt sich der Förderguthalteabschnitt durch den Längsspalt hindurch nach unten in einen von außen zugänglichen Bereich, so dass an dem vorzugsweise als Haken ausgebildeten Förderguthalteabschnitt ein Kleiderbügel angehängt oder ggf. davon abgehängt werden kann.
Gemäß einer bevorzugten Führungsschienengestaltung haben die linke Gleitspur und die rechte Gleitspur im Wesentlichen keine Seitenneigung. In horizontalen Streckenabschnitten liegen die beiden Gleitspuren somit in horizontalen Ebenen, insbesondere in einer gemeinsamen horizontalen Ebene. Weiterhin können die Gleitspuren mit gleicher Spurbreite ausgebildet sein, so dass sich eine im Führungsschienenquerschnitt im Wesentlichen symmetrische Gleitspuranordnung ergibt. Vorzugsweise sind auch die jeweiligen Fördergutträger in Bezug auf eine Symmetrieebene, relativ zu der sich die Gleitflächenbereiche in einander entgegengesetzte Richtungen nach außen erstrecken, im Wesentlichen symmetrisch ausgebildet. Solche symmetrischen Formgestaltungen der Fördergutträger lassen sich herstellungstechnisch auf unkomplizierte Weise verwirklichen. Symmetrische Fördergutträger können bei entsprechend komplementär im Gleitflächenbereich gestalteten Gleitbahnen der Führungsschienen ferner mit sehr günstiger, gleichmäßiger Gewichtsverteilung an der Führungsschiene abgestützt werden, so dass bei der Förderbewegung der Fördergutträger günstige Reibungsverhältnisse gegeben sind.
Vorzugsweise sind der Hängestützabschnitt und der Förderguthalteab- schnitt des Fördergutträgers Teile eines einstückig ausgebildeten Grundkörpers des Fördergutträgers. Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung handelt es sich bei diesem Grundkörper um ein Kunststoff spritzgussteil. Kunststoff, z.B. ein Niederdruck-Polyethylen, ist ein bevorzugtes Material für die Herstellung der Hauptkomponenten der Fördergutträger. So können die benötigten Kunststoffelemente in großer Stückzahl preiswert hergestellt werden. Die Kunststoff-Fördergutträger haben ein geringes Eigengewicht und weisen günstige Gleitreibungseigenschaften bei extrem geringer Verschleißanfälligkeit auf. Ein für die Herstellung von Fördergutträgern der hier betrachteten Art geeigneter Kunststoff ist z.B. unter der Marktbezeichnung "S800" erhältlich. Bevorzugt sind Kunststoffe, welche antistatische Eigenschaften haben, um elektrostatische Aufladungen der Fördergutträger zu unterdrücken.
Die Führungsschienen können z.B. aus Strangpressprofilen, insbesondere Aluminium-Strangpressprofilen, gebildet sein und Führungskanäle oder dgl. für die Schleppeinrichtung aufweisen. Bei der Schleppeinrichtung handelt es sich vorzugsweise um ein Schleppband in Form einer Schleppkette, etwa eine Laschenkette, welche Mitnehmerelemente zur Ineingriffnahme von Fördergutträgern aufweist.
Die Hängefördereinrichtung nach der Erfindung ist als Power-and-free- Fördersystem ausgestaltet, wobei die Fördergutträger eine jeweilige Frei- schalteinrichtung zur Trennung der Antriebsverbindung zwischen Fördergutträger und Schleppeinrichtung aufweisen. Die Freischalteinrichtung jedes Fördergutträgers umfasst ein Betätigungselement und ein durch Aktivierung des Betätigungselementes von einer Kopplungsbereitschafts- stellung in eine Freischaltstellung umschaltbares Kopplungselement, wel- ches in der Kopplungsbereitschaftsstellung von einem betreffenden Mitnehmerelement der Schleppeinrichtung zur Mitnahme des Fördergutträgers beaufschlagbar ist, nicht aber in der Freischaltstellung, wobei das Betätigungselement durch Auftreffen auf einen vorausgehend gestoppten Fördergutträger zum Freischalten des Kopplungselementes aktivierbar ist.
Eine zuverlässig funktionierende und preiswert herstellbare Variante der Freischalteinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement und das Kopplungselement an einem zwischen der Kopplungsbereitschaftsstellung und der Freischaltstellung schwenkbar gelagerten und insbesondere mit Betätigungselement und Kopplungselement einstückig ausgebildeten Hebel vorgesehen sind, dessen Normalstellung die Kopplungsbereitschaftsstellung ist. Dieser Betätigungshebel ist aufgrund der Gewichtsverteilung oder/und einer Federvorspannung zur Normalstellung hin vorbelastet. Der Hebel kann ebenso wie der Fördergutträger-Grundkör- per, an dem er schwenkbar gelagert ist, als ein Kunststoffspritzgussteil ausgebildet sein.
3Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Führungsschiene wenigstens eine Abzweigung auf, an welcher Fördergutträger in einen alternativen Förderstreckenzweig einschleusbar oder ggf. aus verschiedenen Förderstreckenzweigen einer gemeinsamen weiterführenden Förderstrecke zuführbar sind.
Eine solche Abzweigung lässt sich mit sehr einfachen Mitteln auf der Basis der bereits oben angesprochenen Ausführungsform der Erfindung mit geteilter Gleitbahn realisieren. Auf der Seite der Abzweigung ist dann die Gleitspur der Führungsschiene von einem Spalt unterbrochen, der im weiteren Verlauf der Abzweigung die Gleitbahn einer dem alternativen Förderstreckenzweig zugeordneten Anschluss-Führungsschiene in eine linke Gleitspur und eine rechte Gleitspur unterteilt. Zum Ausschleusen von Fördergutträgern aus der zuführenden Führungsschiene ist dann lediglich ein Separator in Form einer Barriere in den ursprünglichen Weg der Fördergutträger einzubringen, um diese zur Weiterbewegung entlang der Anschlussführungsschiene abzulenken. Vorzugsweise ist eine dem alternativen Förderstreckenzweig zugeordnete weitere Schleppeinrichtung für die Fördergutträger vorgesehen. Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung handelt es sich dabei um eine Schleppkette mit Mitnehmerelementen. In dem Ausgangsbereich der Abzweigung verlaufen die beiden Schleppketten oder Schleppbänder nebeneinander, so dass sie beide mit einem Mitnehmerelement das Kopplungselement eines betreffenden Fördergutträgers hintergreifen können. Dabei kann dann ein Wechsel des Antriebs des Fördergutträgers von einer Schleppeinrichtung auf die andere Schleppeinrichtung stattfinden.
Mit den vorstehend geschilderten Merkmalen und Maßnahmen lassen sich auf einfache Weise Weichenanordnungen in einer Hängefördereinrichtung nach der Erfindung realisieren, welche störungsfrei und zuverlässig funktionieren. Insbesondere ist kein beweglicher Weichenschenkel zum Aufbau einer Weiche notwendig, wodurch die Weiche sehr stabil und auch kosten-
günstig wird. Mit der erheblichen mechanischen Vereinfachung der Weiche geht auch eine Verringerung des Steuerungs- und Pneumatikhardwareaufwandes sowie Elektrohardwareaufwandes einher.
Insgesamt stellt die Hängefördereinrichtung nach der Erfindung ein kostengünstiges System für Einzel-Kleiderbügelförderung und -speicherung sowie für Sortierung dar. Sie eignet sich zum Aufbau eines dynamischen Bekleidungslagers, in dem Kleidungsstücke an Kleiderbügeln hängend untergebracht sind. Ein jeweiliger Kleiderbügel mit daran befindlicher Ware kann von der Anlieferung bis zur Auslieferung an einem zugeordneten Fördergutträger in dem Lager verbleiben. Mit der Hängefördereinrichtung nach der Erfindung können problemlos Stich- und Ringstrecken aufgebaut werden.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt ferner darin, dass die Hängeförder- einrichtung raumgängig mit Steigungsstrecken und Gefällestrecken ausgeführt werden kann. Der formschlüssige Antrieb der Fördergutträger durch die Schleppeinrichtung garantiert eine hohe Funktionssicherheit. Als Schleppantriebe können unkomplizierte Kettenantriebe zum Einsatz kommen. Ketten- und Kettenführungsprofile können vorteilhafterweise im Profil der Führungsschiene integriert sein.
Bei Funktionstests wurde festgestellt, dass bei der Hängefördereinrichtung nach der Erfindung im Normalbetrieb nur geringe Laufgeräusche im Vergleich zu Hängefördereinrichtungen nach dem Stand der Technik entste- hen.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines in der Figur dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
In der Figur sind Komponenten des Ausführungsbeispiels der Erfindung in perspektivischer Darstellung teils schematisch gezeigt, nämlich ein Füh- rungsschienenprof ilabschnitt mit darin geführten Schleppketten, eine zuf üh-
rende Anschlussführungsschiene an dem Führungsschienenprofilabschnitt und ein Fördergutträger.
Das geradlinige Führungsschienenprofil 1 ist ein Aluminium-Strangpress- profil. Die Führungsschiene 1 weist Montage- und Befestigungsnuten 3, 5 auf, in welche Schraubelemente oder Klemmelemente zur Befestigung der Führungsschiene 1 an eine Wand, Decke oder Halterung - oder ggf. zum Anbau von Komponenten an die Führungsschiene aufgenommen werden können.
Die Führungsschiene 1 weist ferner in axialer Richtung verlaufende Hohlräume bzw. Kanäle 8 auf, die zur Aufnahme von Kettenführungsprofilen 10 dienen können. In den Kettenführungsprofilen 10 sind Schleppketten 12, 14 als Antriebsmittel für längs der Führungsschiene 1 bzw. 60 zu trans- portierende Fördergutträger 16 bewegbar geführt. In ihrem unteren Bereich weist die Führungsschiene 1 eine zweispurige Gleitbahn 18 für die Fördergutträger 16 mit einer - in Förderrichtung gesehen - rechten Gleitspur 20 und einer linken Gleitspur 22 auf. Die im Beispielsfall seitenneigungsfreien Gleitspuren 20, 22 grenzen an einen gemeinsamen Längsspalt 24 an, welcher nach unten hin durchgängig offen ist. Die Gleitspuren 20, 22 dienen zur gleitenden Abstützung der Fördergutträger 16 bei deren Bewegung längs der Führungsschiene 1 . Jeder Fördergutträger 16 hat an seinem oberen Ende einen Hängestützabschnitt 25 und einen daraus nach unten hervorgehenden Förderguthalteabschnitt 26 in Form eines Hakens. Dieser Haken 26 liegt in einer vertikalen mittleren Symmetrieebene 28. In Bezug auf diese Symmetrieebene 28 erstrecken sich Gleitflächenbereiche 30, 32 an der Unterseite des Hängestützabschnittes 25 in einander entgegengesetzte Richtungen seitlich nach außen. Die Gleitflächenbereiche 30, 32 liegen im Wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene.
Im Förderzustand an der Führungsschiene 1 stützen sich die Fördergutträger 16 mit den Gleitflächenbereichen 30, 32 an den Gleitspuren 20, 22
der Gleitbahn 18 ab, wobei sich die Haken 26 der Fördergutträger 16 durch den Trennspalt 24 hindurch nach unten erstrecken und unterhalb der Führungsschiene 1 zugänglich sind, um Kleiderbügel daran anzuhängen bzw. davon abzunehmen.
Die im Beispielsfall vertikalen Spaltbegrenzungswände 36 bieten eine Seitenführung für die Fördergutträger unterhalb der Hängestützabschnitte 25. Die im Beispielsfall vertikalen Seiten wände 38 der Gleitbahn 18 können ebenfalls Seitenführungsfunktion für die Fördergutträger 16 an deren Stützabschnitten 25 übernehmen.
Von den Seitenwänden 38 erstrecken sich Vorsprünge 40 in dem Führungsschienenprofil 1 nach innen, wobei diese Vorsprünge 40 eine obere Anschlagführung für die Fördergutträger 16 bilden. In dem Führungsprofil, welches von den Bereichen 20, 22, 36, 38, 40 gebildet ist, können die Fördergutträger 16 mit geeignetem Spiel in Förderrichtung bewegt werden. Die Förderrichtung ist in der Figur mit dem Pfeil 42 angedeutet.
Die Fördergutträger 16 sind an den unteren Rändern ihrer Hängestützab- schnitte 25 vorzugsweise abgerundet. Ferner weisen sie gewichtsreduzierende Materialaussparungen bei 44 und 46 auf.
Der Führungsschiene 1 ist die über dem Führungsprofil 20, 22, 36, 38, 40 laufende Schleppkette 12 als Antriebsmittel für die Fördergutträger 16 zugeordnet. Die Schleppkette 12 ist im Beispielsfall eine Gelenkkette mit Laschen 50, wobei in Abständen voneinander Mitnehmervorsprünge 48 von Laschen 50 nach unten hin abstehen. Die Mitnehmervorsprünge 48 reichen so weit nach unten, dass sie betreffende Fördergutträger 16 im Förderzustand an der Laufschiene 1 an Kopplungsanschlägen 49 hinter- greifen und zur Bewegung mitnehmen können. Bei jedem Fördergutträger 16 steht der Kopplungsanschlag 49 in der gezeigten Kopplungsbereit- schaftsstellung über den oberen Rand des Hängestützabschnittes 25 nach
oben hin ab. Er ist Bestandteil einer Freischalteinrichtung 52 des Fördergutträgers 16 und befindet sich an einem zweiarmigen Hebel, der bei 54 an dem Grundkörper 26 um eine quer zur normalen Bewegungsrichtung verlaufende Schwenkachse schwenkbar gelagert ist.
Eine bei 56 angedeutete Druckfeder stützt sich einerseits an dem Hebel 51 und andererseits an dem Grundkörper des Fördergutträgers ab, um den Hebel 51 in die in der Figur gezeigte Kopplungsbereitschaftsstellung vorzuspannen, in der der Kopplungsanschlag 49 in den Weg der Mitnehmer- vorsprünge 48 hineinragt. An dem von dem Kopplungsanschlag 49 entfernten Hebelarm weist der Hebel 51 ein keilförmiges Betätigungselement 58 auf, welches sich bei an der Führungsschiene 1 befindlichem Fördergutträger 16 unterhalb der Führungsschiene 1 befindet. Durch Hochschwenken dieses Betätigungselements 58 entgegen der Vorspannkraft der Feder 56 kann der Kopplungsanschlag 49 nach unten hin so weit eingezogen werden, dass er nicht mehr in den Weg der Mitnehmervorsprünge 48 der Kette 12 reicht, so dass die Antriebsverbindung zwischen dem Fördergutträger 16 und der Schleppkette 12 unterbrochen ist. Eine solche Unterbrechung der Antriebsverbindung erfolgt bei Staubildung automatisch, wenn ein jeweiliger Fördergutträger 16 mit seinem Betätigungselement 58 auf eine Schrägfläche 61 eines im Stau vorausgehenden Fördergutträgers 16 auftrifft, so dass das Betätigungselement 58 an der Schrägfläche 61 zu einer Bewegung nach oben gezwungen wird, um den zugehörigen Kopplungsanschlag 49 in die Freischaltstellung nach unten zu verschwenken.
Damit in bestimmten Förderstreckenbereichen Fördergutträgerstaus gezielt aufgebaut bzw. abgebaut werden können, weist die Fördereinrichtung nach der Erfindung an betreffenden Förderstreckenbereichen Stoppereinrichtungen (nicht gezeigt) auf, welche ein wahlweise in den Weg der Betätigungs- elemente 58 der Fördergutträger einbringbares Stopperelement (nicht gezeigt) aufweisen. Die Stopperelemente sind mit Schaltflächen ähnlich den Schrägflächen 61 der Fördergutträger ausgestattet. Trifft ein Förder-
gutträger mit seinem Betätigungselement 58 auf ein Stopperelement auf, so wird der Fördergutträger 16 freigeschaltet. Dabei verliert der Fördergutträger 16 die Antriebsverbindung zur Kette 12 (oder ggf. 14). Der Fördergutträger 16 ist dann in dem entstehenden Stau das erste gestaute Ele- ment. Die nachfolgenden Fördergutträger 16 schalten sich dann gegenseitig frei.
Sobald das vorausgehende Hindernis, so etwa das Stopperelement oder ein im Stau vorn benachbarter Fördergutträger 16, beseitigt ist, sorgt die Rückstellfeder 56 dafür, dass der Hebel 51 des betreffenden Fördergutträgers 1 6 wieder in die Kopplungsstellung gelangt, so dass die Antriebsverbindung zwischen Fördergutträger 16 und Schleppkette 12 wiederhergestellt werden kann.
Seitlich an der Führungsschiene 1 ist eine Anschlussführungsschiene 60 angeschlossen. Abgesehen von der bogenartigen Krümmung an der Anschlussstelle weist die Anschlussführungsschiene 60 einen Profilquerschnitt auf, der im Wesentlichen dem Querschnitt der Führungsschiene 1 entspricht. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel können von der An- Schlussführungsschiene 60 her zugeführte Fördergutträger 16 zur Weiterbewegung längs der Führungsschiene 1 in diese eingeschleust werden. Der Spalt 24', welcher an der Anschlussführungsschiene 60 die Gleitbahn unterteilt, geht von einem nach unten hin offenen Durchbruch 62 der Gleitspur 22 der Führungsschiene 1 aus. Damit Fördergutträger 16 und die Schleppkette 14 von der Anschlussführungsschiene 60 zu der Führungsschiene 1 kollisionsfrei übergehen können, sind in der Anschlussseite 1 6 der Führungsschiene 1 Ausschnitte 64, 65 vorgesehen.
Als Antriebsmittel zur Bewegung von Fördergutträgern 16 längs der An- Schlussführungsschiene 60 ist die Gelenkkette 14 vorgesehen, welche in einem (nichtgezeigten) Kettenführungsprofil der Anschlussführungsschiene
60 geführt ist und im Anschlussbereich in ein Kettenführungsprofil 10 der
Führungsschiene 1 einläuft, so dass über eine kurze gemeinsame Teilstrecke die Schleppkette 12 und die Schleppkette 14 nebeneinander verlaufen und einen Kopplungsanschlag 49 eines betreffenden Fördergutträgers 16 ggf. gleichzeitig oder aufeinander folgend beaufschlagen können, wobei in einer solchen Situation die Kette 14 den Antrieb des Fördergutträgers 16 dann der Kette 12 überlassen kann.
Damit die Kette 14 der Krümmung der Anschlussführungsschiene 60 folgen kann, ist sie mit vertikal ausgerichteten Gelenkstiften 66 angeordnet. Im Beispielsfall sind Gelenkstifte 66 nach unten hin verlängert, so dass sie als Mitnehmerelemente Kopplungsanschläge 49 betreffender Fördergutträger 16 hintergreifen können.
Die Ketten 12 und 14 sind Endlosketten, die in einer Schleife geführt umlaufen. In der Zeichnung sind die Ketten 12, 14 daher nur der übersichtlicheren Darstellung wegen in einer Auftrennung mit Endgliedern gezeigt. Bei 10' ist eine Führung für den Rücklauf der Kette 12 an der Führungsschiene 1 angedeutet. Die Kette 14 läuft in dem gezeigten Beispiel in einer Ringanordnung und benötigt daher keine Rücklaufführung. Bei Bedarf könnte jedoch auch für die Kette 14 eine Rücklaufführung eingerichtet werden.
Bei einer der in der Figur gezeigten Anordnung ähnlichen Anordnung kann die Förderrichtung umgekehrt sein oder ggf. wahlweise umkehrbar sein, so dass die Zulaufführungsschiene dann die Rolle einer Ableitungsführungsschiene übernimmt. Ein schaltbarer Separator bzw. eine Barriere könnten dann zugeführte Fördergutträger wahlweise zu der Abzweigung hin umleiten. Somit sind auf einfache Weise auch schaltbare Weichen mit alternativ auswählbaren Förderstrecken realisierbar und somit auch Sortiervor- gänge durchführbar.
Wie in dem Ausführungsbeispiel gezeigt, sind die Fördergutträger vorzugsweise als symmetrisch in das Führungssystem einzuhängende Innenläufer ausgebildet.
Eine bisher noch nicht angesprochene Variante der Erfindung könnte darin bestehen, dass insbesondere an den Gleitspuren Luftaustrittsdüsen oder dgl. vorgesehen sind. Daraus austretende Luft würde die Fördergutträger an deren Gleitflächen beaufschlagen und die Reibung zwischen Fördergutträgern und Gleitspuren herabsetzen. Ein entsprechender Effekt kann erzielt werden, wenn an der Oberseite der Fördergutträger eine Saugkraft mittels Saugkanälen ausgeübt wird.
Alternativ oder zusätzlich könnten magnetische oder elektrische Kräfte erzeugt und zur Verminderung der Reibung zwischen den Fördergutträgern 16 und der Schiene 1 genutzt werden. Dieser Aspekt kann im Rahmen der Erfindung noch dahingehend weitergeführt werden, dass die Hängefördereinrichtung als Magnetschwebebahnsystem ausgestaltet wird mit den Fördergutträgern als Schwebefahrzeugen, welche dann mit betreffenden Magnetmitteln auszustatten wären. Eine solche Lösung könnte den soge- nannten Power-and-free-Betrieb noch wesentlich vereinfachen, etwa in der Weise, dass Fördergutträger zur Staubildung aus dem Schwebezustand auf die Schienenfläche abgesenkt werden und somit vom Antrieb in Förderrichtung abgekoppelt werden. Eigene Freischaltmittel der Fördergutträger können dann entbehrlich sein. Die Steuerung des Absenkens und Anhebens der Fördergutträger erfolgt in diesem Fall vermittels der Steuerung der für die Realisierung des Schwebebahnprinzips vorzusehenden Elektromagnetanordnungen an den Schienen.
Auch der Vortrieb der Fördergutträger in Förderrichtung könnte bei Reali- sierung des Schwebebahnprinzips elektromagnetisch erfolgen, so dass ggf. auf die Ketten 12, 14 verzichtet werden kann.
Einem Schienensystem der in der Figur gezeigten Art bzw. einer darauf basierenden Hängefördereinrichtung kommt z.B. gemäß Anspruch 13 unter einem weiteren Aspekt der Erfindung selbständige Bedeutung zu. So ist es unter diesem weiteren Aspekt der Erfindung denkbar, dass Fördergutträger nicht als Gleitelemente ausgebildet sind, sondern in ihren Auflagebereichen Rollkörper bzw. Wälzkörper aufweisen, mit denen sie auf den Führungsbahnen 20, 22 rollen können.
Eine andere Variante könnte dadurch gekennzeichnet sein, dass die Füh- rungsbahnen der Schiene mit drehbar gelagerten Rollenkörpern ausgestattet sind, auf denen die Fördergutträger mit ihren Auflagebereichen 30, 32 aufliegen.
Eine weitere Variante der Erfindung ist dadurch charakterisiert, dass Förder- gutträger 16 paarweise oder zu größeren Gruppen mittels Verbindungsgestängen oder dgl. aneinander zur gemeinsamen Bewegung koppelbar sind. So könnten aus zwei Fördergutträgern und einem Traggestänge dazwischen Trolleys zur Aufnahme mehrerer Kleiderbügel gebildet werden.