SEILZUGVORRICHTUNG ZUM EINZIEHEN VON ROHREN
Die Erfindung betrifft einen Vorrichtung und Verfahren zum Einbringen von Langkörpern und/oder Werkzeugen in eine Erdumgebung und nimmt die Priorität der deutschen Patentanmeldungen 101 25 848.8, 101 25 861.5 und 101 25 869.0 in Anspruch, auf die inhaltlich Bezug genommen wird.
Zum Einziehen von Vortriebskörpern, insbesondere von Langkörpern wie Produktrohren in einen Erdkanal, ist es bekannt, eine Zug- oder Schubkraft mit Hilfe eines Gestänges auf den unterirdisch zu bewegenden Körper auszuüben. Als Erdkanal ist beispielsweise eine vorhandene Erdbohrung, ein vorhandenes Altrohr oder ein geborstenes oder zerteiltes Altrohr anzusehen. Der Einsatz von nicht flexiblen Zug- oder Schubgestängen zwingt im wesentlichen zu einer vorgegebenen Positionierung des Gestängeantriebs. Ein solcher Antrieb, der in der Regel hydraulisch oder pneumatisch ausgestaltet ist, kann somit entweder in einer dafür vorgesehenen Ziel- oder Startgrube im Ausgangs- oder Eingangsbereich des Erdkanals angeordnet sein oder oberirdisch so angeordnet werden, daß das Gestänge in die Achse der Erdbohrung nach einer bestimmten Krümmung eintritt, der jedoch durch die Starrheit des Gestänges begrenzt ist. Der Einsatz von nicht flexiblen Zug- oder Schubgestängen erlaubt zwar einen Betrieb in zwei Richtun-
gen, behält jedoch den Nachteil der im wesentlichen vorgegebenen Positionierung des Gestängeantirebs bei.
Alternativ lassen sich Langkörper oder Bohrwerkzeuge unter bestimmten Umständen mit Hilfe einer Seilzugvorrichtung in eine Erdöffnung einziehen. Hierzu sind verschiedene Seilwinden, wie auch neuerdings eine hydraulische Seilzugvorrichtung bekannt, wie sie in der DE 100 11 994 A1 beschrieben ist. Diese erlaubt es, die Vorteile eines hydraulischen Linearantriebs zu nutzen, ohne diesen in einer Start- oder Zielgrube positionieren zu müssen oder ohne diesen im Biegeradius des aus dem Erdreich heraustretenden Gestänges anzuordnen, lässt aber keinen Betrieb in zwei Richtungen zu, da mit dem Seil nicht geschoben werden kann.
Häufig ist die beispielsweise zum Einziehen eines Rohres aufgrund der Mantelreibung erforderliche Zugkraft hoch. Dies erfordert starke Antriebsaggregate und birgt darüber hinaus bei bestimmten Materialien die Gefahr einer Überdehnung des Rohres.
Eines der wesentlichen Ziele bei der Weiterentwicklung der horizontalen Vortriebstechnik besteht darin, Vortriebssysteme und Verfahren zu schaffen, die es erlauben, auch problematische Erdstoffsituationen zu bewältigen. Der
Einsatz von Seilantrieben ist aufgrund der festgelegten Richtung nicht für schwierige Böden bevorzugt, in denen das Werkzeug oder das Rohr stecken bleiben kann. Eine bedeutsame Entwicklung ist in diesem Zusam- menhang die umsteuerbare Erdrakete, die es erlaubt, die Erdrakete durch
Richtungsumkehr des Antriebs aus einer festgefahrenen Situation zu befreien, wie dies sonst nur mit einem Gestänge möglich ist. Eine solche umsteuerbare Rakete ist jedoch kostenaufwendig und daher nicht in jedem
Falle erwünscht. Des weiteren sind Kombinationen von Erdraketen und Gestängeantrieben bekannt. Dies ist jedoch ebenso wie das zusätzliche verwenden einer Seilwinde, um das Werkzeug zurückzuziehen in der Praxis sehr aufwendig.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zu schaffen, mit dem Vorrichtungen zum Einbringen von Langkörpern oder Werkzeugen flexibler eingesetzt werden können. Insbesondere liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zu schaffen, mit dem ein Linearantrieb zum Bewegen von Bohrgestängen in vorteilhafter Weise zum Einziehen von Langkörpern oder Bohr- oder Aufweitwerkzeugen in einen Erdkanal eingesetzt werden kann. Ferner ist es Aufgabe der Erfindung, entsprechende Vorrichtungen zur Verfügung zu stellen.
Die Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren und eine Vorrichtung gemäß den unabhängigen Ansprüchen. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, anstelle einer Vorrichtung, die nur auf eine Art der Bewegung des Rohres ausgerichtet ist, den Einsatz mehrerer Bewegungsmittel für einen Langkörper (Rohr) und/oder ein Werkzeug vorzusehen. Dies erfolgt durch das Vorsehen von mindestens zwei Verbindungsmittel für Bewegungsmittel von Langkörpern oder Werkzeugen. Dabei können die mehreren Verbindungsmittel und die damit verbundene Flexibilität des Einsatzes der Vorrichtung dadurch bereitgestellt werden, daß die Vorrichtung Mittel zum Umbau der Verbindungsmittel von einem Bewegungsmittel, beispielsweise einem Gestänge, auf ein anderes Bewegungsmittel, beispielsweise einen Seilzug, aufweist. Vorzugsweise ist die Vorrichtung jedoch stets mit zwei Verbindungsmitteln für Bewegungsmittel von Langkörpern oder Werkzeugen ausgestattet.
Insbesondere kann ein herkömmlicher Linearantrieb, der in der Regel für einen Gestängeantrieb genutzt wird, für den Einsatz mit einer Seilzugein- richtung verwendet werden bzw. derart auszugestalten sein, daß ein Einsatz oder ein Umbau des Linearantriebs die Verwendung als Seilzugvorrichtung
zum Einziehen von Langkörpern oder Bohr- oder Aufweitwerkzeugen in einen Erdkanal erlaubt.
Als Langkörper kommen jegliche Art von Leitungen, Gestängen oder Roh- ren einschließlich Lang- und Kurzrohre in Betracht. Als Erdkanal ist jegliche Art von aufzuweitender Bohrung einschließlich einer Pilotbohrung, ein verlegtes Rohr einschließlich eines zu berstenden oder geborstenen oder zu zerteilenden Rohres zu verstehen. Als Werkzeugen, bzw. Bohr- oder Aufweitwerkzeug sind sämtliche Bohr-, Schneid-, Fräs- oder Schlagwerkzeuge oder verschiedene Arten von Räumern oder andere Vortriebskörper zu verstehen, also auch Reinigungsköpfe. Der Begriff "Seil" steht dabei stellvertretend für sämtliche flexiblen Zugmittel, die sich erfindungsgemäß einsetzen lassen. Die Erfindung läßt sich aber auch mit anderen Vortriebskörpern wie Bohrköpfen, Backreamern oder Erdraketen einsetzen.
Insbesondere ist die Verwendung eines herkömmlichen Schub-/Zuggerätes, wie es beispielsweise in der DE 41 03 196 A1 beschrieben ist als Kombinationsgerät mit einer Seilzugvorrichtung der Art, wie sie in der DE 100 11 994 A1 beschrieben ist, vorteilhaft. Dabei ist der Gestängezug- bzw. Schuban- trieb entweder so ausgestaltet, daß die Zugelemente für das Seil nachträglich mit dem Linearantrieb verbunden werden können oder bereits neben der Gestängezug- bzw. -Schubeinrichtung an dem Linearantrieb vorgesehen sind. Prinzipiell ist ein solches Kombinationsgerät mit jeder Art von hydraulischem oder pneumatischem Linearantrieb verwirklichbar.
Die Erfindung erlaubt es, mit einem einzigen Gerät, je nach Bedarf, sowohl Gestängeschüsse in das Erdreich einzubringen oder aus dem Erdreich herauszuziehen, als auch ein Seil oder anderes Zugmittel für den unterirdischen Horizontalvortrieb einzusetzen. Hierfür waren bislang zwei Geräte erforderlich.
So kann je nach Anforderung der Baustelle, beispielsweise bei ausreichenden Platzverhältnissen, der erfindungsgemäße Antrieb in einer Grube in herkömmlicher Weise unter Verwendung von zu verbindenden Gestängeschüssen oder bei mangelndem Platzbedarf - wie beispielsweise beim Einsatz in einem Abwasserkanal mit Mannloch und Schacht - oberirdisch oder, wie in der DE 100 11 994 A1 beschrieben, vertikal für den Horizontalvortrieb eingesetzt werden. Dabei muß lediglich ein Seil in die bereits an dem Gerät vorgesehenen Zugelemente eingelegt oder zunächst die Zugelemente in hierfür vorgesehene Verbindungsmittel eingesetzt werden. Beim Ziehen mittels Seil können sich die Zug- bzw. Schubelemente für das Gestänge dann im Leerlauf befinden.
Die Erfindung läßt sich auch parallel zum Gestängeantrieb einsetzen. Sie kann mit einer Zugmeßvorrichtung, insbesondere zum parallelen Messen der auf den Langkörper wirkenden Zugkraft verwendet werden.
Das Vorsehen zweier Verbindungsmittel für Bewegungsmittel für Langkörper oder Werkzeuge bietet zudem den Vorteil, mindestens zwei Seile zum Einziehen der Langkörper oder Werkzeuge einzusetzen zu können, wobei die Seile in unterschiedlichen Bereichen fixiert werden. So kann ein Seil im Kopfbereich und ein zweites Seil im hinteren Bereich eines Rohres fixiert sein. Dadurch kann durch einen Antrieb für mehrere Arten des Einbringens des Langkörpers oder Werkzeugs eingesetzt werden, was einen flexibleren Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung bedeutet.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind die Seile unabhängig antreibbar oder entkoppelbar. Sie lassen sie sich in diesem Fall besonders gut dazu einsetzen, sowohl einen Zug am vorderen Ende des Langkörpers bzw. Vortriebskopfes mit dem ersten Seil und einen Druck am hinteren Ende des Rohres durch den Zug des zweiten Seils aufzubringen. Letztere Verfahrensweise ist insbesondere für das Verlegen von Kurzrohren geeignet. Hierzu werden die jeweiligen Rohrabschnitte auf das hintere Ende des
Produktrohres aufgesteckt und mit Hilfe des an einer Spannplatte fixierten "Schub"-Seils miteinander verspannt und in die Erdbohrung eingezogen. Aus der DE 44 27 119 A1 und aus der DE 196 08 056 A1 sind Vorrichtungen zum Verbinden von Rohrabschnitten bekannt, die jedoch sämtlich mit- tels einer hinter dem Produktrohr angeordneten Zugvorrichtung arbeiten.
Als Seilantrieb lassen sich die aus dem Stande der Technik bekannten Antriebe oder Seilwinden einsetzen, indem zusätzlich zu dem einen bekannten Antrieb mindestens ein weiterer Antrieb vorgesehen wird, der das zweite oder weitere Seil antreibt. Des weiteren lässt sich die Erfindung auch mit einer Ausgleichsvorrichtung betreiben, die eine gleichmäßige Verteilung der auf die Seile ausgeübten Zugkraft gewährleistet.
Ein bevorzugter Antrieb weist erfindungsgemäß mindestens zwei der Zug- elementgruppen auf, wie sie in der DE 100 11 994 A1 beschrieben sind, die jeweils unabhängig voneinander eine Zugkraft auf das jeweilige Seil ausüben können. Auch diese Ausführungsform kann durch eine entsprechende Steuereinrichtung mit einem einzigen Antrieb oder mit Hilfe von mindestens zwei unabhängigen Antrieben verwirklicht sein.
Mit der beschriebenen Ausführungsform läßt sich eine Vortriebskraft besonders wirkungsvoll auf unterirdische Vortriebskörper übertragen. So läßt sich beispielsweise ein am Vortriebskopf befestigtes Zugseil mit 15 t und ein am hinteren Rohrende befestigtes "Schub"-Seil mit 5 t beaufschlagen, so daß eine Gesamtvortriebskraft von 20 t entsteht. Die Herstellung der beschriebenen Vorrichtung erfordert dabei einen Bruchteil derjenigen Kosten, die für eine herkömmliche Seilwinde mit einer Zugkraft von 20 1 aufzubringen sind.
Eines der Seile lässt sich auch zur Messung der beispielsweise auf das Pro- duktrohr wirkenden Zugkraft einsetzen, um eine Überdehnung des Rohres zu vermeiden.
Das Vorsehen mehrerer Verbindungsmittel für Bewegungsmittel von Langkörpern oder Werkzeugen ermöglicht es zudem, neben dem Antrieb des Vortriebskörpers oder des Langkörpers eine zusätzliche Rückzugsvorrichtung, insbesondere einen Kontraktionsschlauch nach Art der EP 0 161 750 B1 vorzusehen, der sich durch Druckluftbeaufschlagung verkürzt und dadurch einen Zug auf ein Verbindungsmittel, wie beispielsweise ein Seil, ausübt. Die Erfindung kann aber auch mit vergleichbaren anderen Antrieben eingesetzt werden, um entweder einen Zug in die dem Vortrieb entgegengesetzte Richtung erst zu ermöglichen oder bei einem Schub/Zugantrieb oder einer umsteuerbaren Erdrakete eine unterstützende Funktion zu erfüllen. Die Vorrichtung kann über ein Seil mit einem Rohr- oder Werkzeugadapter an dem Langkörper oder Kopf des Vortriebsgeräts befestigt werden und eine Umlenkrolle aufweisen, die eine Kraftumleitung beispielsweise von der Vertikalen in die Horizontale erlaubt, so daß ein stehender Einsatz in einer Start- oder Zielgrube möglich ist.
Erfindungsgemäß kann zum Beispiel die in der EP 0 161 750 B1 beschriebene Vorrichtung hinter einem Produktrohr oder sonstigen Vortriebskörper als Rückzugsvorrichtung vorgesehen sein, die ein Ziehen des Vortriebskör- pers, des Langkörpers - oder auch das Lösen einer Spannplatte für Kurzrohre - in die dem Vortrieb entgegengesetzte Richtung erlaubt.
Besonders vorteilhaft läßt sich die Erfindung zum Einziehen von Kurzrohren einsetzen. So kann die Spannplatte oder ein ähnliches Spannelement an dem Produktrohr angeordnet sein und mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens oder der erfindungsgemäßen Vorrichtung von dem eingezogenen Rohrende abgezogen werden, um das Einsetzen des nächsten Rohrabschnitts vorzubereiten. Dies vermeidet ein Herausziehen der Spannplatte aus dem Produktrohr per Hand. So läßt sich das Produktrohr schrittweise einziehen, ohne daß es einer manuellen Tätigkeit, z.B. zum Lösen der Spannplatte in einem Schacht eines Mannlochs, bedarf.
Die beschriebene Rückzugsvorrichtung kann folglich besonders vorteilhaft beim Einziehen von Rohren in bestehende Abwasserkanäle eingesetzt werden. In diesen Fällen läßt es sich nämlich vermeiden, daß im Bereich des engen und schmutzbelasteten Kanalschachtes schwierige manuelle Arbei- ten durchgeführt werden müssen, wobei z.B. in dem Startschacht ein Lösen und Aufsetzen neuer Rohrabschnitte automatisiert werden kann. Des weiteren läßt sich ein Arbeiten in dem Zielschacht gänzlich vermeiden, da erfindungsgemäß eine Seilzugvorrichtung über eine oder mehrere Umlenkrollen oberirdisch betrieben werden kann. Die Kombination der erfindungsgemä- ßen Vorrichtung mit einem automatisierten Antrieb erlaubt es somit, von einer Steuerungsposition aus den gesamten Vorgang des Einziehens eines Neurohres einschließlich schrittweisen Anfügens von Rohrabschnitten zu steuern.
Alternativ läßt sich die Rückzugvorrichtung zum Reinigen von Rohren durch Hin- und Herbewegen eines Werkzeugs einsetzen. Hierzu wird anstatt eines Berst- oder Aufweitkopfes ein Zugkopf mit Reinigungselementen, wie beispielsweise Bürsten oder Schabelementen, verwendet. Mit einer bevorzugten Ausführungsform der Rückzugsvorrichtung, wie beispielsweise dem beschriebenen Kontraktionsschlauch, läßt sich ein besonders effektives Reinigen von Kanälen durchführen, indem die Hin- und Herbewegung des Reinigungskopfes durch wechselweises Ziehen mit Hilfe eines Seilantriebs an der Bohrkopfspitze und mit Hilfe des Kontraktionsschlauches am Bohrkopfende durchgeführt wird.
Dieses Hin- und Herbewegen läßt sich neben dem beschriebenen Reinigen von Kanalrohren auch für andere Arten von Bohrvorgängen wie beispielsweise das Aufweiten einer Pilotbohrung oder das Einziehen von Rohren einsetzen. Sowohl beim Reinigen als auch beim Aufweiten besteht ein Vorteil darin, daß beim Rückhub des Kopfes der Abraum aus dem Rohr bzw. aus der Bohrung nach außen transportiert wird. Dieser Effekt kann durch Klappelemente, die vorzugsweise am Bohrkopf befestigt sind und beim Vor-
wärtshub einklappen, während sie beim Rückwärtshub ausklappen und Erdreich abtransportieren, verstärkt werden.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen des näheren erläutert.
In der Zeichnung zeigen:
Fiq.1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung,
Fiq.2a. b die Vorrichtung der Fig. 1 im Einsatz am Mannloch und
Fig. 3 die Vorrichtung der Fig. 1 im Einsatz mit einer Rückzugsvorrichtung.
In Fig. 1 ist ein Linearantrieb 1 mit einem Rahmen 2, einem auf dem Rahmen angeordneten Wagen 4 und einem Hydraulikantrieb 6 dargestellt. Der Wagen 4 läßt sich mit Hilfe des Hydraulikantriebs 6 auf dem Rahmen hin- und herbewegen. Die in Fig. 1 dargestellte Vorrichtung dient in ihrer Grund- ausstattung zum horizontalen Vortrieb von Langkörpern und Bohrwerkzeugen mit Hilfe eines Zug/Schubgestänges, welches in den Rahmen 2 eingelegt und mittels eines Spannfutters 8 mit dem Wagen 4 verbunden und über eine Muffe 10 in das Erdreich eingebracht oder aus dem Erdreich herausgezogen wird. Dieser Linearantrieb ist erfindungsgemäß so ausgestaltet, daß er neben der Verwendung für den Zug und Schub von Gestängeschüssen auch für den Seilzug vorgesehen ist.
Der Rahmen 2 ist zu diesem Zweck so ausgebildet, daß die nachfolgend beschriebenen Bauteile nachträglich mit diesem verbunden werden können, so daß der Linearantrieb nach dem Umbau die in Fig. 1 dargestellte Ausführung zum Ziehen von Seilen aufweist. Die Bauteile können aber auch von vornherein an dem Rahmen vorgesehen sein.
Der Grundrahmen wird hierzu mit Seilklemmen 20, 22, 30, 32 zum Ziehen und zum Halten zweier unabhängig voneinander betriebener Spannseile 26, 36 versehen. Je nach Anordnung des Linearantriebs 1 an der Erdoberfläche in der Vertikalen in der Ziel- oder Startgrube oder in der Horizontalen auf der Ebene des Erdlochs können zusätzlich Umlenkrollen 28, 38 vorgesehen sein.
Zum unabhängigen Betrieb der Spannseile 26, 36 ist die Klemmbacke 30 mit dem Hydraulikantrieb des Grundrahmens 2 verbunden und linear beweglich auf dem Wagen 4 angeordnet, während die Klemmbacke 20 über einen zusätzlichen Linearantrieb 24 mit dem Grundrahmen verbunden ist. Durch Hin- und Herbewegen der Klemmbacken 20 bzw. 30 wird jeweils im Vorwärtshub ein bestimmter Seilabschnitt des Seils 26 bzw. 36 überwunden und das Seil 26 bzw. 36 bei der Rückzugsbewegung aufgrund der von den Klemmbacken 20, 30 ausgehenden Haftreibung zurückgezogen. Die stationären Klemmbacken 22, 32 dienen dazu, das Seil beim Vorwärtshub der beweglichen Klemmbacken 20, 30 zu fixieren und so eine gerichtete Bewegung des Seils 26, 36 zu bewirken.
Das Seil 36 läßt sich vorzugsweise als Zugseil für einen im Erdloch 40 befindlichen Vortriebskörper 42 (siehe Fig. 2a) einsetzen, bei dem in der in Fig. 2a dargestellten Form ein Schlauch 44 eingezogen wird. Das Seil 26 läßt sich als Spannseil mit dem in dem Vortriebskopf befindlichen Rohr oder Schlauch verbinden und gleichzeitig mit einer Zugkraftmeßeinheit (nicht dargestellt) am Grundrahmen des Linearantriebs verbinden, um eine Überdehnung des einzuziehenden Rohres aufgrund der Haftreibung des Erdlochs zu vermeiden.
Das Spannseil 26 kann aber auch durch das Rohr hindurchgeführt und am hinteren Ende des Rohres befestigt sein, um den unterirdischen Vortrieb des Rohres zu unterstützen (siehe Fig. 2b). Hierzu ist am hinteren Ende des
Rohres 46 eine Spannplatte 48 angeordnet, auf die die Zugkraft des Seils 26 übertragen wird. Die auf diese Art auf den Vortriebskörper bzw. das einzuziehende Rohr aufgebrachte Vortriebskraft ist ohne die erfindungsgemäße Vorrichtung nur mit leistungsstarken und kostenintensiven Seilwinden zu erreichen.
Zum Lösen der Spannplatte 48 läßt sich eine Rückzugsvorrichtung einsetzen.
Fig. 3 zeigt die Verwendung einer solchen Rückzugsvorrichtung in Form eines vertikal in einem Schacht 100 angeordneten Kontraktionsschlauchs 200 mit einer Umlenkrolle 220. Dieser wird mit dem Linearantrieb 1 zum Einzug eines aus Kurzrohrabschnitten bestehenden Rohres 46 eingesetzt. Der Kontraktionsschlauch 200 ist mit einer Druckluftquelle (nicht dargestellt) ver- bunden und weist in Rautenform angeordnete Fasern auf, die bei einer Beaufschlagung des Schlauches mit Druckluft aufgrund einer Radialausdehnung zu einer Längenkontraktion des Schlauches führen. Der Kontraktionsschlauch 200 ist über ein Seil 240 mit der Spannplatte 48 verbunden, mit der sich die einzelnen Rohrabschnitte 46 ineinander ziehen lassen. Zum Einfügen eines neuen Rohrabschnitts wird der Kontraktionsschlauch 200 betätigt, so daß die Kontraktionsplatte 48 über das Seil 240 von dem hinteren Rohrabschnitt 46 abgezogen wird. So kann dann ohne weiteres ein neuer Rohrabschnitt aufgesetzt und mit Hilfe eines Zugseils 36 in dem bereits im Erdreich befindlichen Rohrabschnitt 46 fixiert werden.
Der Kontraktionsschlauch eignet sich in einer analogen Anordnung auch zum Einsatz mit Reinigungs- und Fräswerkzeugen im Erdkanal. Hierbei kann wechselweise ein Zug von dem linearen Antrieb über das Seil 36 in eine Richtung und von dem Kontraktionsschlauch über das Seil 36 in entge- gengesetzter Richtung auf einen Reinigungs- oder Fräskopf aufgebracht werden, so daß dieser die Kanalwandung 40 im Wege einer Hin- und Herbewegung bearbeitet.