Vorrichtung zur Erkennung von Lebewesen oder Gegenständen
Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zur Erkennung von Lebewesen oder Gegenständen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Vorrichtungen zur Erfassung und Erkennung der physikalischen, biologischen oder medizinischen Daten von Gegenständen oder Lebewesen werden auch als biometrische Sensoren bezeichnet. Derartige Vorrichtungen sind beispielsweise zur Aufnahme von Fingerabdrücken oder Teilen des Gesichts von Personen bekannt. Außerdem werden derartige Vorrichtungen beispielsweise verwendet, um Gegenstände bei ihrer Herstellung zu überwachen. Mit Hilfe der bekannten Vorrichtungen kann überprüft werden, ob die erfaßten Daten zweier Aufnahmen identisch sind. Hierdurch können Lebewesen registriert oder identifiziert oder Gegenstände auf die Übereinstimmung mit einem vorgegebenen Muster überprüft werden. Dies geschieht meist durch den direkten Vergleich der durch die Vorrichtung ermittelten Daten. Dieser Vergleich wird entweder durch den in der Vorrichtung vorgesehenen Rechner oder durch den Benutzer vorgenommen. So können beispielsweise zwei Aufnahmen mit Fingerabdrücken miteinander verglichen werden, um die Identität einer Person zu überprüfen.
Als nachteilig erweist sich bei diesen bekannten Vorrichtungen, daß sie in Ihrer Anwendung beschränkt sind, da sie lediglich Daten aufnehmen und diese gegebenenfalls mit abgespeicherten Werten vergleichen. Eine direkte Anwendungsmöglichkeit ist hierbei häufig nicht gegeben, da die ermittelten Daten nicht unmittelbar für eine entsprechende Anwendung zur Verfügung stehen.
BESTATIGUMGSKOPIE
Die erfindungsgemäße Vorrichtung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß die Vorrichtung zur Erkennung Teil einer zweiten Vorrichtung ist, die in Abhängigkeit von den ermittelten Daten Handlungen der Lebewesen, insbesondere von Personen, gestattet oder registriert oder bestimmte Verfahrensschritte durchführt, und daß die zweite Vorrichtung durch den Rechner der Vorrichtung zur Erkennung gesteuert wird. Diese Steuerung besteht nicht allein in einer ja/ nein-Abfrage, es können auch in Abhängigkeit von den erfaßten Daten mehrere verschiedene Maßnahmen von der zweiten Vorrichtung durchgeführt werden. Dabei kann die Vorrichtung zur Erkennung beispielsweise in das Gehäuse, in Teile des Gehäuses oder in Bedienfelder der zweiten Vorrichtung eingebaut sein. Beim Einbau muß lediglich berücksichtigt werden, daß das Aufnahmegerät die von dem betreffenden Gegenstand oder Lebewesen aufzunehmenden Daten erfassen kann. Zur Weiterverarbeitung der gemessenen Daten und zur Steuerung der zweiten Vorrichtung ist der Rechner mit einer entsprechenden Software ausgestattet. Der mit der Software betriebene Rechner steuert die zweite Vorrichtung so, daß in Abhängigkeit von den durch die Vorrichtung zur Erkennung ermittelten Daten bestimmte Verfahrensschritte durchgeführt oder Handlungen der Lebewesen gestattet oder registriert werden. Hierzu sind bei der Software logische Verknüpfungen vorgesehen. Auf diese Weise kann z. B . eine durch die Vorrichtung zu Erkennung identifizierte Person an einem Geldautomaten Geld abheben oder an einem Computer be s timmte B efehle eingeben . Weitere mögliche Anwendungsbeispiele sind Bestandteil der Unteransprüche.
Die zweite Vorrichtung kann auch aus mehreren Vorrichtungen zusammengesetzt sein oder mit mehreren Vorrichtungen korrespondieren.
Die Erfassung der biometrischen Daten und die von der zweiten V o rri c h tu n g d ur ch g efü h rte n H a n dl u n g e n o d er
Verfahrensschritte können für den Benutzer gleichzeitig ablaufen.
Die mit Hilfe der Vorrichtung zur Erkennung ermittelten Daten können im Hinblick auf die zweite Vorrichtung dazu verwendet werden, Handlungen von Personen oder Tieren zu überwachen, zu regeln, zu definieren, zu registrieren oder zu kontrollieren. Entsprechendes gilt für Gegenstände. Darüber hinaus kann die Vorrichtung auch verwendet werden, um die Identität von lebendigen oder toten Lebewesen festzustellen. Die Vorrichtung kann damit auch in der Gerichtsmedizin Anwendung finden. Ferner können mithilfe der Vorrichtung auch teure Zuchttiere, wie beispielsweise Rennpferde oder Brieftauben eindeutig identifiziert werden, ohne daß hierbei Manipulationen möglich sind. Die Identifizierung kann zum Beispiel anhand ihres Gesichts oder ihrer typischen Verhaltensformen erfolgen. Nach der Identifizierung werden durch die zweite Vorrichtung bestimmte Maßnahmen ausgelöst.
Die von den Lebewesen oder Gegenständen ermittelten Daten können auf eines oder mehrere charakteri stische Erkennungsmerkmale zurückgreifen. So kann eine Person beispielsweise anhand nicht nur eines Fingers sondern mehrer Finger identifiziert werden. Je größer die Anzahl der ausgewerteten Erkennungsmerkmale ist, um so geringer ist die Wahrscheinlichkeit, daß nicht berechtigte Lebewesen oder Gegenstände zugelassen werden. Sollen Lebewesen oder Gegenstände wiedererkannt oder identifiziert werden, so können die ermittelten Daten auch auf externen Datenträgern abgespeichert sein.
Bei der Realisierung der logischen Verknüpfungen können die Mechanismen des Petri-Netzes Anwendung finden. Die Berechtigungen von Lebewesen können auch zusammengefaßt
oder unterteilt oder nachträglich aberkannt werden. Das Verfahren kann in einer Prozeß steuerungs- oder Überwachungssprache oder in eine Instrumentierungsdatenfluß- oder Darstellungssprache integriert werden. Beispiele hierfür sind die Software-Werkzeuge der Firma National Instruments wie Labview, Labwindows/CVI oder Bridgeview.
Je nach Anwendung kann der Rechner durch die Software unterschiedlich betrieben werden. Sollen beispielsweise nur ganz bestimmte Lebewesen oder Gegenstände im Zusammenhang mit der zweiten Vorrichtung zugelassen werden, so müssen diese zunächst identifiziert werden. Hierzu ist der Vergleich der ermittelten Daten mit einer Referenzaufnahme notwendig. Diese muß auf einem Speicher, auf den der Rechner Zugriff hat, abgelegt sein. Soll dagegen protokolliert oder registriert werden, daß ein Lebewesen eine Handlung durchgeführt oder daß an einem Gegenstand eine Handlung vorgenommen wurde, so ist es ausreichend, die ermittelten Daten entsprechend abzuspeichern. Ein Vergleich mit einer Referenzaufnahme ist in diesem Fall nicht notwendig. Neben diesen beiden Anwendungen können die ermittelten Daten einer Person außerdem dazu verwendet werden, weitere für die Person notwendige oder wichtige Daten festzulegen oder zu verschlüsseln, wie beispielsweise die Nummer eines Bankkontos, einer Versicherung, eines Auftrags oder eines Schließfaches.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung erfaßt das Aufnahmegerät Teile der Epidermis der Hand oder einzelner Finger einer Person. Das Auswerten charakteristischer Merkmale der Finger oder Hand einer Person ist besonders geeignet, da diese Körperteile selten durch Kleidungsstücke bedeckt sind. Zur Aufnahme der Daten muß die betreffende Person ihre Hand oder ihren Finger an das Aufnahmegerät heranführen. Zur Auswertung werden die Position von Hautleisten, Schweiß- und Talgdrüsen sowie deren Öffnungen, Gefäße, insbesondere Blutgefäße oder deren Bewegungen aufgrund des Pulsschlages
herangezogen. Besonders vorteilhaft ist es hierbei, die Positionen der Drüsenöffnungen relativ zu den Hautleisten anzugeben. Werden die ermittelten Daten zeitaufgelöst aufgenommen, so können außerdem dynamische Effekte registriert werden, wie bei spielsweise Pump- oder Fließbewegungen oder Durchmesseränderungen der Gefäße. Zur Aufnahme eignet sich insbesondere die dem Fingernagel abgewandte Seite des Fingers einer Person. Diese wird auch in den bekannten Verfahren der Daktyloskopie zur Aufnahme und Auswertung von Fingerabdrücken verwendet. Es kann auch vorgesehen sein, daß nicht nur ein sondern mehrere Finger aufgenommen und ausgewertet werden. In diesem Fall stehen bei einer Verletzung an einem der Finger die übrigen Finger für die Anwendung zur Verfügung . Darüber hinaus können verschiedene Finger unterschiedliche Absichten der Person zum Ausdruck bringen.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung erfaßt das Aufnahmegerät Teile des Gesichts einer Person oder eines Tieres. Als Merkmale können auch hier die Eigenschaften der Epidermis oder aber die Stellung oder Farbe der Augen, die Position der Nase, die Form des Mundes, die Position von Hautfalten, oder die Form des Gesichts herangezogen werden. Derartige Aufnahmegeräte sind beispielsweise geeignet, um eine Person oder einem Tier bei entsprechender Berechtigung Zugang zu einem Gebäude oder einem Gebäudeteil zu verschaffen. In diesem Fall ist die Vorrichtung zur Erkennung beispielsweise mit einer Schließanlage kombiniert. Eine derartige Anlage ermöglicht es beispielsweise Haustieren, die Wohnung oder das Haus der Tierhalter zu betreten oder zu verlassen, wobei der Zutritt anderer Tiere verhindert wird. Weitere Anwendungen dieses Aufnahmegeräts sind Bestandteil der Unteransprüche.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung erfaßt das Aufnahmegerät charakteristische Bewegungen des Körpers oder der Körperteile einer Person oder eines Tieres. Derartige Aufnahmegeräte können Lebewesen beispielsweise
anhand ihrer charakteristischen Verhaltensweisen erkennen. Darüber hinaus ist eine Erkennung anhand einer beispielsweise charakteristischen Handbewegung möglich.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung erfaßt das Aufnahmegerät die Herzfrequenz einer Person oder eines Tieres. Diese kann beispielsweise dadurch ermittelt werden, daß ein Lichtstrahl im sichtbaren oder infraroten Wellenlängenbereich unter einem Winkel auf die Fingerspitze auftrifft und man den von der Oberfläche reflektierten Anteil detektiert. Da sich die Oberfläche des Fingers mit der Herzfrequenz bewegt, kann aus den Bewegungen des reflektierten Lichtstrahls die Herzfrequenz ermittelt werden. Bei Messungen der Herzfrequenz kann außerdem festgestellt werden, ob das für die Erkennung von der Person zur Verfügung gestellte Körperteil durchblutet ist. Eine Manipulation der Vorrichtung durch tote Körperteile kann so ausgeschlossen werden. Die Herzfrequenz kann neben anderen Merkmalen zusätzlich ermittelt werden, um auch in diesen Fällen Manipulationen auszuschließen.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Aufnahmegerät in ein Bedienfeld, eine Tastatur oder eine einzelne Taste zur Eingabe von Daten in die zweite Vorrichtung integriert. Die Daten werden damit automatisch aufgenommen, sobald die betreffende Person die Taste oder das Bedienfeld betätigt. Zur Erkennung der Person muß diese daher keine besonderen Handlungen vornehmen. Wird die betreffende Person hierbei nicht erkannt, so kann diese die Vorrichtung nicht betätigen, die über die Taste eingebenen Befehle werden von der Vorrichtung nicht ausgeführt. Wird dagegen die Berechtigung der Person festgestellt, so werden die Befehle dieser Person von der Vorrichtung akzeptiert. Da die Person zu ihrer Identifizierung keine besonderen Handlungen vornehmen muß, kann der Vorgang der Berechtigungsüberprüfung auf schnelle und einfache Weise und gegebenenfalls ohne ihr Wissen
stattfinden. Dies erschwert eine Manipulation der betreffenden Anlage.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Aufnahmegerät in die Enter-Taste einer Computertastatur integriert. Es könnte sich beispielsweise auch um eine Taste oder eine spezielle Auflagestelle der Computer- Maus oder eines anderen an den Computer angeschlossenen Zeigegeräts handeln. Diese Tasten eignen sich insbesondere deshalb, weil sie bei der Eingabe von Befehlen stets betätigt werden müssen.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Aufnahmegerät in eine Computer-Maus integriert.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist als zweite Vorrichtung ein Geldausgabeautomat oder eine Zahlungsvorrichtung vorgesehen. Hierzu zählen die bei Banken aufgestellten Kundenterminals und Geldautomaten, die in Geschäften, Restaurants oder Hotels zur Bezahlung von Rechnungen vorhandenen Zahlungsvorrichtungen und die Terminals, mit denen Electronic-Banking von zu Hause oder vom Büro aus ermöglicht wird. Um bei derartigen Vorrichtungen eine Zahlung oder Auszahlung zu veranlassen, muß die Person stets identifiziert werden. Das Aufnahmegerät zur Erfassung der Daten der Person kann in das Gehäuse des Geldausgabeautomats oder der Zahlungsvorrichtung integriert sein und beispielsweise in einer Taste des Bedienfelds vorgesehen sein. Die Auswertung der ermittelten Daten erfolgt über den Rechner der auch die Auszahlung oder Bezahlung steuert und überwacht. Die Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) ist in diesem Fall nicht notwendig.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist als zweite Vorrichtung ein Prozeßüberwachungsgerät vorgesehen. Dieses kann beispielsweise einen Herstellungsprozeß
oder ein Experiment überwachen oder steuern. Um die Manipulation des Prozesses durch nicht berechtigte Personen zu verhindern, können bestimmte Handlungen nur durchgeführt werden wenn die betreffende Person identifiziert und ihre Berechtigung festgestellt ist. So kann erreicht werden, daß beispielsweise Produktionsstraßen oder Kernkraftwerke nur von einigen wenigen hierzu berechtigten Personen abgeschaltet werden können, da das Abschalten bei derartigen Vorrichtungen stets mit Risiken oder hohen finanziellen Nachteilen verbunden ist. Da Prozeßüberwachungsgeräte häufig durch Rechner gesteuert werden, kann das Aufnahmegerät der Vorrichtung zur Erkennung in das Bedienfeld, die Tastatur oder die Maus des Rechners integriert sein.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist als zweite Vorrichtung ein Fahrzeug, Flugzeug oder Schiff vorgesehen. Hierbei sind häufig Rechner zur Steuerung oder Überwachung vorgesehen. Bevor das Fahrzeug, Flugzeug oder Schiff gestartet werden kann, wird die Identität der betreffenden Person mit Hilfe der Vorrichtung zur Erkennung überprüft. Auf dieser Weise kann die Gefahr einer Nutzung des Fahrzeugs, Flugzeugs oder Schiffes durch Unbefugte minimiert werden. Dies kann sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich von Bedeutung sein. Das Aufnahmegerät kann hierbei entweder in eine ohnehin von dem Benutzer zu betätigende Vorrichtung wie beispielsweise eine Lenkvorrichtung oder eine Taste des Bedienfeldes integriert sein, oder an einer speziell hierfür vorgesehenen Position angeordnet sein.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist als zweite Vorrichtung eine Waffe oder ein Waffensystem vorgesehen. Bevor die Waffe ausgelöst werden kann, wird die Identität des Benutzers mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung überprüft. Hierzu kann das Aufnahmegerät beispielsweise in die Auslösevorrichtung der Waffe oder des Waffensystems integriert sein.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist als zweite Vorrichtung eine Schließanlage für Türen vorgesehen. Durch Integration einer Vorrichtung zur Erkennung, kann bei Zutritt oder Zugang die Berechtigung der betreffenden Person überprüft werden, und ihre Identität registriert werden. Auf diese Weise können Türen einfach und sicher überwacht werden.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist als zweite Vorrichtung ein an einen Zentralrechner angeschlossenes Terminal vorgesehen. In diesem Fall empfiehlt sich wiederum die Integration des Aufnahmegeräts in das Bedienfeld, die Tastatur oder eine einzelne Taste des Terminals. Eine Person kann sich nur dann über das Terminal Zugang zum Zetralrechner verschaffen, wenn anhand der Vorrichtung zur Erkennung ihre Berechtigung festgestellt wird. In diesem Fall ist die Vergabe einer Kennung oder eines Paßwortes nicht mehr nötig. Bei der zweiten Vorrichtung kann es sich auch ein TV- Gerät, Anzeigegerät, Radiogerät, Verkehrsleitgerät oder Orientierungsgerät handeln.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist als zweite Vorrichtung ein Computer zur Verwaltung von Daten vorgesehen. Dabei kann es sich beispielsweises um einen PC oder eine Workstation handeln.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist als zweite Vorrichtung eine Zeiterfassungsanlage vorgesehen. Diese ermöglicht es, die Arbeitszeit von Personen zu erfassen. Wird eine Vorrichtung zur Erkennung von Personen in die Zeiterfassungsanlage integriert, so müssen diese keine gesonderten Datenträger oder Karten mit sich führen.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist als zweite Vorrichtung ein kryptologsiches System
vorgesehen. Durch ein derartiges System werden die Daten mit Hilfe einer einen Schlüssel liefernden Verschlüsselungsfunktion so verschlüsselt, daß Unbefugte aus dem Schlüsseltext den Klartext nicht rekonstruieren können. Die Umkehrfunktion der Schlüsselfunktion dient dazu, die verschlüsselten Daten zu entschlüsseln. Diese aus der Krytolopgie bekannten Methoden werden in der Regel dazu verwendet, Daten zu schützen. Die von der Vorrichtung zur Erkennung ermittelten Daten einer Person können dazu verwendet werden, einen individuellen Schlüssel, beispielsweise einen Private Key, zu erzeugen. Die Auswertung der von der Person aufgenommenen Daten, die Erzeugung des Schlüssels und die Verschlüsselung der zu schützenden Daten kann dabei durch einen Rechner erfolgen. Mit einer derartigen Verschlüsselung können auch die auf einem Datenträger, beipielsweise einer Chipkarte, abgespeicherten Referenzdaten gegen fremden Zugriff gesichert werden.
Die erfaßten physikalischen, biologischen oder medizinischen Daten können entweder einen eindeutigen reproduzierbaren oder einen eindeutigen nicht reproduzierbaren Wert erzeugen. Dies hängt von der jeweiligen Anwendung ab. Zur Erstellung eines Nummernkontos, einer Zugangsberechtigung für einen Safe oder zur Herstellung einer Verbindung ist ein reproduzierbarer Wert geeignet. Zur Erzeugung einer Nummer oder einer Zugriffsbezeichnung ist ein nicht reproduzierbarer Wert ausreichend. Das Nummernkonto oder der Safe können ohne Hinterlegung eines Ausweises oder anderer Dokumente vergeben werden. Die Identität der betreffenden Person bleibt damit unbekannt.
Die biometrischen Daten können allein oder zusammen mit weiteren Referenzdaten für das kryptologische System verwendet werden. Die zusätzlichen Daten können in einer Datei beispielsweise auf einer Chip-Karte abgelegt sein. Die zusätzlichen Daten dienen zur Erhöhung der Funktionalität und zur zusätzlichen Datensicherung.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung dienen die physikalischen, biologischen oder medizinischen Daten zur Erzeugung oder Prüfung eines kryptologischen Schlüssels. Die Aufgaben der Schlüsselverwaltung können auch in Abhängigkeit von diesen Daten ausgeführt oder verwaltet werden. Bei den Schlüsseln kann es sich um öffentliche oder private Schlüssel handeln. Die Schlüssel können durch symmetrische oder unsymmetrische Algorithmen, zum Beispiel RSA, erzeugt werden.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist als zweite Vorrichtung ein Mobiltelefon oder ein Terminal zur drahtlosen Datenübertragung vorgesehen. Darüber hinaus kann die Vorrichtung zur Erkennung in andere von einer Person mitgeführte Gegenstände wie Taschenrechner, Uhr, Chipkarte, Schlüsselanhänger integriert sein.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist eine Prüfvorrichtung zur Überprüfung und Vergabe von Berechtigungen, Aufgaben oder Verantwortungen vorgesehen. Diese Prüfvorrichtung kann Berechtigungen, Aufgaben oder Verantwortungen festlegen, ändern, zurücknehmen, weitergeben oder kontrollieren.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist eine Protokollierungsvorrichtung vorgesehen, welche die von der zweiten Vorrichtung durchgeführten Maßnahmen zusammen mit den physikalischen, biologischen oder medizinischen Daten aufzeichnet. Auf diese Weise können zum Beispiel von Personen mithilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgenommene Handlungen protokolliert oder quittiert werden.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung erfaßt das Aufnahmegerät den äußeren Umriß oder die Oberfläche eines Gegenstandes. Auf diese Weise können in
Abhängigkeit von der jeweiligen Ausgestaltung des Gegenstandes bestimmte Verfahrens- oder Produktionsschritte vorgenommen werden.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist für den Betrieb des Rechners zur Steuerung der zweiten Vorrichtung eine mit einem graphischen Entwicklungssystem hergestellte Software vorgesehen. Dies ermöglicht für den betreffenden Anwender eine einfache und schnelle Anpassung der erfindungsgemäßen Vorrichtung an die jeweiligen Anwendung und die diesbezüglichen Vorgaben. Die Verknüpfung der in der Vorrichtung zur Erkennung und in der zweiten Vorrichtung ablaufenden Prozesse erfolgt durch eine grafische Programmiersprache. Dies erleichert den Einbau und die Verknüpfung der Vorrichtung zur Erkennung in eine bereits bestehende Vorrichtung.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung und den Ansprüchen entnehmbar.
Alle in der Beschreibung und den nachfolgenden Ansprüchen dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.