EP4511946A1 - Induktionsenergieübertragungssystem - Google Patents
InduktionsenergieübertragungssystemInfo
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- EP4511946A1 EP4511946A1 EP23718299.3A EP23718299A EP4511946A1 EP 4511946 A1 EP4511946 A1 EP 4511946A1 EP 23718299 A EP23718299 A EP 23718299A EP 4511946 A1 EP4511946 A1 EP 4511946A1
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Abstract
Die Erfindung geht aus von einem Induktionsenergieübertragungssystem (10), insbesondere Induktionsgarsystem, mit einer Versorgungseinheit (12), welche zumindest ein Versorgungsinduktionselement (14) zur induktiven Bereitstellung von Energie aufweist, mit einer Steuereinheit (16) zur Steuerung der Versorgungseinheit (12), und mit zumindest einer Aufstelleinheit (18, 20,) welche zumindest ein Aufnahmeinduktionselement (22) zu einem Empfang der induktiv bereitgestellten Energie aufweist. Um eine Betriebssicherheit zu verbessern wird vorgeschlagen, dass die Steuereinheit (16) bei einer angekündigten Änderung zumindest eines Betriebsparameters eines Betriebsparametersatzes der Aufstelleinheit (18, 20) dazu vorgesehen ist, eine Sicherheitsperiode (24) einzuleiten und eine Anpassung der durch die Versorgungseinheit (12) induktiv bereitgestellten Energie an den geänderten Betriebsparameter innerhalb der Sicherheitsperiode (24) durchzuführen.
Description
Induktionsenergieübertragungssystem
Die Erfindung betrifft ein Induktionsenergieübertragungssystem nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und ein Verfahren zum Betrieb eines Induktionsenergieübertragungssystems nach Anspruch 12.
Aus dem Stand der Technik sind bereits Induktionsenergieübertragungssysteme zur induktiven Übertragung von Energie von einer Primärspule einer Versorgungseinheit auf eine Sekundärspule einer Aufstelleinheit bekannt. Beispielsweise wird in der Druckschrift US 3,761 ,668 A ein Induktionskochfeld vorgeschlagen, welches neben einer induktiven Beheizung von Gargeschirr auch zu einer Energieversorgung von Haushaltskleingeräten, beispielsweise einem Mixer, vorgesehen ist. Eine induktiv durch eine Primärspule des Induktionskochfelds bereitgestellte Energie wird dabei teilweise auf eine in dem Haushaltskleingerät integrierte Sekundärspule übertragen. Einige Aufstelleinheiten können in verschiedene Betriebsmodi, beispielsweise in einem Heizmodus und einem Warmhaltemodus, betrieben werden. Nachteilig bei bisher bekannten Induktionsenergieübertragungssystemen ist, dass bei einem Lastwechsel der Aufstelleinheit, beispielsweise einem Wechsel von einem ersten Betriebsmodus in einen zweiten Betriebsmodus, während einer induktiven Bereitstellung von Energie durch die Primärspule, aufgrund von auftretenden Spannungsspitzen, eine erhöhte Gefahr einer Beschädigung elektrischer Komponenten, beispielsweise Wechselrichtern, besteht, wodurch eine Betriebssicherheit eingeschränkt ist.
Die Aufgabe der Erfindung besteht insbesondere, aber nicht beschränkt darauf, darin, eine gattungsgemäße Vorrichtung mit verbesserten Eigenschaften hinsichtlich einer Betriebssicherheit bereitzustellen. Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale der Ansprüche 1 und 12 gelöst, während vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung den Unteransprüchen entnommen werden können.
Die Erfindung geht aus von einem Induktionsenergieübertragungssystem, insbesondere Induktionsgarsystem, mit einer Versorgungseinheit, welche zumindest ein Versorgungsinduktionselement zur induktiven Bereitstellung von Energie aufweist, mit einer Steuereinheit zur Steuerung der Versorgungseinheit, und mit zumindest einer Aufstelleinheit, wel-
ehe zumindest ein Aufnahmeinduktionselement zu einem Empfang der induktiv bereitgestellten Energie aufweist.
Es wird vorgeschlagen, dass die Steuereinheit bei einer angekündigten Änderung zumindest eines Betriebsparameters eines Betriebsparametersatzes der Aufstelleinheit dazu vorgesehen ist, eine Sicherheitsperiode einzuleiten und eine Anpassung der durch die Versorgungseinheit induktiv bereitgestellten Energie an den geänderten Betriebsparameter innerhalb der Sicherheitsperiode durchzuführen.
Durch eine derartige Ausgestaltung kann vorteilhaft ein Induktionsenergieübertragungssystem mit verbesserter Betriebssicherheit bereitgestellt werden. Es kann insbesondere die Gefahr einer Beschädigung elektronischer Komponenten des Induktionsenergieübertragungssystems, insbesondere einer Wechselrichtereinheit der Versorgungseinheit, bei einem Lastwechsel der Aufstelleinheit reduziert, vorzugsweise minimiert, werden. Ferner kann vorteilhaft auch ein verbesserter Schutz von elektrischen Komponenten der Aufstelleinheit während eines Lastwechsels ermöglicht werden. Es kann somit vorteilhaft ein besonders zuverlässiges und langlebiges Induktionsenergieübertragungssystem bereitgestellt werden. Weiterhin kann vorteilhaft ein Benutzererlebnis verbessert werden.
Das Induktionsenergieübertragungssystem weist zumindest eine Hauptfunktionalität in Form einer drahtlosen Energieübertragung, insbesondere in einer drahtlosen Energieversorgung von Aufstelleinheiten, auf. In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist das Induktionsenergieübertragungssystem als ein Induktionsgarsystem mit zumindest einer von einer reinen Garfunktion abweichenden weiteren Hauptfunktion, insbesondere zumindest einer Energieversorgung und einem Betrieb von Haushaltskleingeräten, ausgebildet. Beispielsweise könnte das Induktionsenergieübertragungssystem als ein Induktionsbackofensystem und/oder als ein Induktionsgrillsystem ausgebildet sein. Insbesondere könnte die Versorgungseinheit als Teil eines Induktionsbackofens und/oder als Teil eines Induktionsgrills ausgebildet sein. Vorzugsweise ist das als Induktionsgarsystem ausgebildete Induktionsenergieübertragungssystem als ein Induktionskochfeldsystem ausgebildet. Die Versorgungseinheit ist dann vorzugsweise als Teil eines Kochfelds, insbesondere eines Induktionskochfelds, ausgebildet. In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist das Induktionsenergieübertragungssystem als ein Küchenenergieversorgungssystem ausgebildet und kann neben einer Hauptfunktion in Form einer Energieversorgung und eines Be-
triebs von Haushaltskleingeräten zusätzlich zur Bereitstellung von Garfunktionen vorgesehen sein.
Unter einer „Versorgungseinheit“ soll eine Einheit verstanden werden, welche in wenigstens einem Betriebszustand induktiv Energie bereitstellt und welche insbesondere eine Hauptfunktionalität in Form einer Energiebereitstellung aufweist. Zu der Bereitstellung von Energie weist die Versorgungseinheit zumindest ein Versorgungsinduktionselement auf, welches insbesondere zumindest eine Spule, insbesondere zumindest eine Primärspule, aufweist und/oder als eine Spule ausgebildet ist und welches insbesondere in dem Betriebszustand induktiv Energie bereitstellt. Die Versorgungseinheit könnte zumindest zwei, insbesondere zumindest drei, vorteilhaft zumindest vier, besonders vorteilhaft zumindest fünf, vorzugsweise zumindest acht und besonders bevorzugt mehrere Versorgungsinduktionselemente aufweisen, welche in dem Betriebszustand jeweils induktiv Energie bereitstellen könnten, und zwar insbesondere an ein einziges Aufnahmeinduktionselement oder an zumindest zwei oder mehrere Aufnahmeinduktionselemente zumindest einer Aufstelleinheit und/oder zumindest einer weiteren Aufstelleinheit. Zumindest ein Teil der Versorgungsinduktionselemente könnten in einem Nahbereich zueinander angeordnet beispielsweise in einer Reihe und/oder in Form einer Matrix angeordnet sein. Vorzugsweise weist die Versorgungseinheit zumindest eine Wechselrichtereinheit auf. Vorzugsweise führt die Wechselrichtereinheit in dem Betriebszustand eine Frequenzwandlung durch und wandelt insbesondere eine eingangsseitige niederfrequente Wechselspannung in eine ausgangsseitige hochfrequente Wechselspannung um. Vorzugsweise weist die niederfrequente Wechselspannung eine Frequenz von höchstens 100 Hz auf. Vorzugsweise weist die hochfrequente Wechselspannung eine Frequenz von mindestens 1000 Hz auf. Die Wechselrichtereinheit ist mit der Steuereinheit verbunden und durch die Steuereinheit mittels Steuersignalen steuerbar. Vorzugsweise ist die Wechselrichtereinheit dazu vorgesehen, die Einstellung der durch das zumindest eine Versorgungsinduktionselement induktiv bereitgestellten Energie durch Einstellung der hochfrequenten Wechselspannung vorzunehmen. Vorzugsweise weist die Wechselrichtereinheit zumindest ein Wechselrichterschaltelement auf. Vorzugsweise erzeugt das Wechselrichterschaltelement zu einem Betrieb des zumindest einen Versorgungsinduktionselements einen oszillierenden elektrischen Strom, vorzugsweise mit einer Frequenz von zumindest 15 kHz, insbesondere von wenigstens 17 kHz und vorteilhaft von mindestens 20 kHz. Vorzugsweise umfasst die Wechselrichtereinheit zumindest zwei Wechselrichterschaltelemente, welche bevor-
zugt als Bipolartransistoren mit isolierter Gateelektrode ausgebildet sind und besonders vorteilhaft zumindest einen Dämpfungskondensator. Vorzugsweise umfasst die Versorgungseinheit zumindest eine Gleichrichtereinheit, welche dazu vorgesehen ist, eine durch eine Netzwechselspannungsquelle, mit welcher das Induktionsenergieübertragungssystem in einem Betriebszustand verbunden ist, bereitgestellte Netzwechselspannung gleichzurichten
Unter einer „Aufstelleinheit“ soll eine Einheit verstanden werden, welche in wenigstens einem Betriebszustand induktiv Energie empfängt und die induktiv empfangene Energie zumindest teilweise in zumindest eine weitere Energieform zur Bereitstellung zumindest einer Hauptfunktion umwandelt. Beispielsweise könnte die von der Aufstelleinheit induktiv empfangene Energie in dem Betriebszustand, insbesondere direkt, in zumindest eine weitere Energieform umgewandelt werden, wie beispielsweise in Wärme. Alternativ oder zusätzlich könnte die Aufstelleinheit zumindest einen elektrischen Verbraucher, beispielsweise einen Elektromotor oder dergleichen, aufweisen. Die Aufstelleinheit weist zumindest ein Aufnahmeinduktionselement zu dem Empfang der induktiv bereitgestellten Energie auf. Die Aufstelleinheit könnte beispielsweise zumindest zwei, insbesondere zumindest drei, vorteilhaft zumindest vier, besonders vorteilhaft zumindest fünf, vorzugsweise zumindest acht und besonders bevorzugt mehrere Aufnahmeinduktionselemente aufweisen, welche insbesondere in dem Betriebszustand jeweils induktiv Energie, insbesondere von dem Versorgungsinduktionselement, empfangen könnten. Die Aufstelleinheit könnte beispielsweise als ein Gargeschirr ausgebildet sein. Das Gargeschirr weist vorzugsweise zumindest einen Lebensmittelaufnahmeraum auf und wandelt die induktiv empfangene Energie in dem Betriebszustand zumindest teilweise in Wärme zu einer Beheizung von in dem Lebensmittelaufnahmeraum angeordneten Lebensmitteln um. Vorzugsweise weist die als Gargeschirr ausgebildete Aufstelleinheit zumindest eine weitere Einheit, zu einer Bereitstellung zumindest einer weiteren Funktion, welche über eine reine Beheizung von Lebensmitteln hinausgeht und/oder von einer Beheizung von Lebensmitteln abweicht, auf. Beispielsweise könnte die weitere Einheit als ein Temperatursensor oder als eine Rühreinheit oder dergleichen ausgebildet sein. Alternativ könnte die Aufstelleinheit als ein Haushaltskleingerät ausgebildet sein. Vorzugsweise handelt es sich bei dem Haushaltskleingerät um ein standortungebundenes Haushaltsgerät, welches zumindest das Aufnahmeinduktionselement und zumindest eine Funktionseinheit, welche in einem Betriebszustand zumindest eine Haushaltsgerätefunktion bereitstellt, aufweist. Unter „standortun-
gebunden“ soll in diesem Zusammenhang verstanden werden, dass das Haushaltskleingerät in einem Haushalt durch einen Nutzer frei, und insbesondere ohne Hilfsmittel, positionierbar ist, insbesondere im Unterschied zu einem Haushaltsgroßgerät, welches an einer bestimmten Position in einem Haushalt fest positioniert und/oder installiert ist, wie beispielsweise ein Backofen oder ein Kühlschrank. Vorzugsweise ist das Haushaltskleingerät als ein Küchenkleingerät ausgebildet und stellt in dem Betriebszustand zumindest eine Hauptfunktion zu einer Bearbeitung von Lebensmitteln bereit. Das Haushaltskleingerät könnte, ohne darauf beschränkt zu sein, beispielsweise als eine Küchenmaschine und/oder als ein Mixer und/oder als ein Rührer und/oder als eine Mühle und/oder als eine Küchenwaage oder als ein Wasserkocher oder als eine Kaffeemaschine oder als ein Reiskocher oder als ein Milchaufschäumer oder als eine Fritteuse, insbesondere Heißluftfritteuse, oder als ein Toaster oder als ein Entsafter oder als eine Schneidemaschine oder dergleichen ausgebildet sein.
Das Aufnahmeinduktionselement der Aufstelleinheit umfasst zumindest eine Sekundärspule und/oder ist als eine Sekundärspule ausgebildet. In einem Betriebszustand der Aufstelleinheit versorgt das Aufnahmeinduktionselement zumindest einen Verbraucher der Aufstelleinheit mit elektrischer Energie. Darüber hinaus ist denkbar, dass die Aufstelleinheit einen Energiespeicher, insbesondere einen Akkumulator, aufweist, welcher dazu vorgesehen ist, eine über das Aufnahmeinduktionselement empfangene elektrische Energie in einem Ladezustand zu speichern und in einem Entladezustand zu der Versorgung der Funktionseinheit bereitzustellen.
Vorzugsweise weist das Induktionsenergieübertragungssystem zumindest eine Aufstellplatte zum Aufstellen der Aufstelleinheit auf. Unter einer „Aufstell platte“ soll zumindest eine, insbesondere plattenartige, Einheit verstanden werden, welche zu einem Aufstellen wenigstens einer Aufstelleinheit und/oder zu einem Auflegen wenigstens eines Garguts vorgesehen ist. Die Aufstellplatte könnte beispielsweise als eine Arbeitsplatte, insbesondere als eine Küchenarbeitsplatte, oder als ein Teilbereich zumindest einer Arbeitsplatte, insbesondere zumindest einer Küchenarbeitsplatte, insbesondere des Induktionsenergieübertragungssystems, ausgebildet sein. Alternativ oder zusätzlich könnte die Aufstellplatte als eine Kochfeldplatte ausgebildet sein. Die als Kochfeldplatte ausgebildete Aufstellplatte könnte insbesondere zumindest einen Teil eines Kochfeldaußengehäuses ausbilden und insbesondere gemeinsam mit zumindest einer Außengehäuseeinheit, mit welcher die als
Kochfeldplatte ausgebildete Aufstell platte in wenigstens einem montierten Zustand insbesondere verbunden sein könnte, das Kochfeldaußengehäuse wenigstens zu einem Großteil ausbilden. Vorzugsweise ist die Aufstellplatte aus einem nichtmetallischen Werkstoff hergestellt. Die Aufstellplatte könnte beispielsweise wenigstens zu einem Großteil aus Glas und/oder aus Glaskeramik und/oder aus Neolith und/oder aus Dekton und/oder aus Holz und/oder aus Marmor und/oder aus Stein, insbesondere aus Naturstein, und/oder aus Schichtstoff und/oder aus Kunststoff und/oder aus Keramik gebildet sein.
In der vorliegenden Anmeldung beziehen sich Lagebezeichnungen, wie beispielsweise „unterhalb“ oder „oberhalb“, auf einen montierten Zustand der Aufstellplatte, sofern dies nicht explizit anderweitig beschrieben ist. In dem montierten Zustand ist die Versorgungseinheit vorzugsweise unterhalb der Aufstellplatte angeordnet.
Unter einer „Steuereinheit“ soll eine elektronische Einheit verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, zumindest die Versorgungseinheit zu steuern und/oder zu regeln. Vorzugsweise umfasst die Steuereinheit eine Recheneinheit und insbesondere zusätzlich zur Recheneinheit eine Speichereinheit mit einem darin gespeicherten Steuer- und/oder Regelprogramm, das dazu vorgesehen ist, von der Recheneinheit ausgeführt zu werden.
Unter einem „Betriebsparametersatz“ soll eine Mehrzahl von zumindest zwei Betriebsparametern der Aufstelleinheit verstanden werden, anhand derer die Steuereinheit die durch die Versorgungseinheit induktiv bereitgestellte Energie entsprechend einem aktuellen Betriebsmodus der Aufstelleinheit steuert. Zumindest ein Betriebsparameter des Betriebsparametersatzes kann ein dynamischer, das heißt insbesondere zeitlich veränderlicher, Betriebsparameter sein. Der dynamische Betriebsparameter kann beispielsweise eine Leistungsstufe und/oder Art von gleichzeitig zu betreibenden elektrischen Lasten und/oder eine elektrische Gesamtlast und/oder eine Impedanz der Aufstelleinheit in einem bestimmten Betriebsmodus sein. Der Betriebsparametersatz kann neben dem zumindest einen dynamischen Betriebsparameter weitere Betriebsparameter, insbesondere statische Betriebsparameter, beispielsweise eine konstruktive und/oder geometrische Kenngröße der Aufstelleinheit, insbesondere des Aufnahmeinduktionselements, umfassen. Konstruktive und/oder geometrische Kenngrößen könnten dabei, ohne darauf beschränkt zu sein, beispielsweise eine Form und/oder Größe, insbesondere einen Radius und/oder Durchmesser, und/oder eine Querschnittsfläche und/oder eine Wicklungszahl und/oder ein Material und/oder eine räumliche Position des Aufnahmeinduktionselements innerhalb der
Aufstelleinheit beinhalten. Weiter Betriebs para meter des Betriebsparametersatzes können beispielsweise elektrische Kenngrößen des Aufnahmeinduktionselements, beispielsweise einen Betrag eines elektrischen Widerstands und/oder einer Impedanz und/oder einer Induktivität und/oder eine magnetische Flussdichte und/oder eine Resonanzfrequenz und/oder eine Materialkonstante, beispielsweise eine magnetische Permeabilität, umfassen. Vorzugsweise umfasst zumindest ein Betriebsparameter des Betriebsparametersatzes zumindest eine Betriebskenngröße der Aufstelleinheit, beispielsweise eine Maximalleistung und/oder eine Minimalleistung und/oder Anzahl von Leistungsstufen und/oder eine Anzahl und/oder Art von betreibbaren elektrischen Lasten und/oder eine in einem bestimmten Betriebsmodus benötigte Spannung und/oder Stromstärke.
Die Steuereinheit ist dazu vorgesehen, die Versorgungseinheit, insbesondere zumindest ein Wechselrichterschaltelement der Wechselrichtereinheit, während der Sicherheitsperiode in einem Sicherheitsmodus zu betreiben, wobei in dem Sicherheitsmodus Parameter der Versorgungseinheit, beispielsweise eine Schaltfrequenz und/oder ein Tastverhältnis des Wechselrichterschaltelements der Wechselrichtereinheit und/oder eine an dem Wechselrichterschaltelement anliegende Spannung und/oder Stromstärke, gegenüber einem Normalbetriebsmodus, verändert sind, um einen sicheren Wechsel des zumindest einen Betriebsparameters des Betriebsparametersatzes der Aufstelleinheit zu ermöglichen. Die Steuereinheit kann beispielsweise dazu vorgesehen sein, die Wechselrichtereinheit in dem Normalbetriebsmodus mit einer Schaltfrequenz zwischen 15 kHz und 50 Khz und einem Tastgrad von 1 ,0 und in dem Sicherheitsmodus mit einer Schaltfrequenz von 75 kHz und einem Tastgrad von 0,5 zu betreiben.
In dem vorliegenden Dokument dienen Zahlwörter, wie beispielsweise „erste/r/s“ und „zweite/r/s“, welche bestimmten Begriffen vorangestellt sind, lediglich zu einer Unterscheidung von Objekten und/oder einer Zuordnung zwischen Objekten untereinander und implizieren keine vorhandene Gesamtanzahl und/oder Rangfolge der Objekte. Insbesondere impliziert ein „zweites Objekt“ nicht zwangsläufig ein Vorhandensein eines „ersten Objekts“.
Unter „zumindest im Wesentlichen“ soll in diesem Dokument verstanden werden, dass eine Abweichung von einem vorgegebenen Wert weniger als 25%, vorzugsweise weniger als 10% und besonders bevorzugt weniger als 5% des vorgegebenen Werts abweicht.
Unter „vorgesehen“ soll speziell programmiert, ausgelegt und/oder ausgestattet verstanden werden. Darunter, dass ein Objekt zu einer bestimmten Funktion vorgesehen ist, sollverstanden werden, dass das Objekt diese bestimmte Funktion in zumindest einem An- wendungs- und/oder Betriebszustand erfüllt und/oder ausführt.
Ferner wird vorgeschlagen, dass die Aufstelleinheit dazu vorgesehen ist, eine geplante Änderung des zumindest einen Betriebsparameters des Betriebsparametersatzes bereits zumindest eine Periodendauer einer Netzwechselspannung vorher anzukündigen. Hierdurch kann vorteilhaft eine Betriebssicherheit weiter erhöht werden. Es kann insbesondere ein rechtzeitiges Einleiten der Sicherheitsperiode vor einer Änderung des zumindest einen Betriebsparameters der Aufstelleinheit sichergestellt werden. Die Netzwechselspannung bezieht sich hierbei auf eine elektrische Wechselspannung, welche von einer Spannungsquelle, beispielsweise einer Steckdose oder einem Dreiphasenanschluss, zum Betrieb des Induktionsenergieübertragungssystems bereitgestellt wird. Die Periodendauer der Netzwechselspannung entspricht dem Kehrwert der Netzfrequenz. In Europa wird eine Netzwechselspannung typischerweise bei einer Netzfrequenz von 50 Hz bereitgestellt, so dass eine Periodendauer der Netzwechselspannung in diesem Fall 20 Millisekunden beträgt.
Zudem wird vorgeschlagen, dass die Steuereinheit dazu vorgesehen ist, einen Zeitraum der Sicherheitsperiode an die Aufstelleinheit zu übermitteln. Durch eine derartige Ausgestaltung kann vorteilhaft eine Betriebssicherheit weiter verbessert werden. Es kann vorteilhaft eine sichere Änderung des zumindest einen Betriebsparameters des Betriebsparametersatzes der Aufstelleinheit ermöglicht werden. Es kann insbesondere ein verbesserter Schutz elektronischer Komponenten der Aufstelleinheit erreicht werden.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Steuereinheit dazu vorgesehen ist, die Versorgungseinheit in der Sicherheitsperiode mit einer gegenüber einer Normalbetriebsperiode verringerten Energie zu betreiben. Durch eine derartige Ausgestaltung kann vorteilhaft eine Betriebssicherheit weiter erhöht werden. Unter einer „Normalbetriebsperiode“ soll eine Betriebsperiode verstanden werden, in welcher die Steuereinheit die Versorgungseinheit, insbesondere die Wechselrichtereinheit der Versorgungseinheit, in dem Normalbetriebsmodus betreibt. Die Steuereinheit kann dazu vorgesehen sein, die Versorgungseinheit in der Sicherheitsperiode mit einer gegenüber der Normalbetriebsperiode um zumindest 40 %, insbesondere um zumindest 50 %, vorteilhaft um zumindest 60 %, beson-
ders vorteilhaft um zumindest 70 %, vorzugsweise um zumindest 80 % und besonders bevorzugt um zumindest 90 % verringerten Energie zu betreiben. In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung wird vorgeschlagen, dass die Steuereinheit dazu vorgesehen ist, die Energieversorgung der Versorgungseinheit während der Sicherheitsperiode zu unterbrechen. Hierdurch kann vorteilhaft eine Betriebssicherheit noch weiter verbessert werden.
Ferner wird vorgeschlagen, dass eine Dauer der Sicherheitsperiode zumindest der doppelten Dauer eines Betriebsparameterwechsels der Aufstelleinheit entspricht. Hierdurch kann vorteilhaft eine Flexibilität erhöht werden. Da eine Dauer eines Betriebsparameterwechsels bei verschiedenen Aufstelleinheiten, beispielsweise aufgrund von unterschiedlichen Schaltstrategien stark variieren kann, kann ein flexibler und sicherer Einsatz verschiedener Aufstelleinheiten ermöglicht werden, wenn die Dauer der Sicherheitsperiode zumindest der doppelten Dauer des Betriebsparameterwechsels der Aufstelleinheit entspricht. Vorzugsweise entspricht die Dauer der Sicherheitsperiode zumindest 5 Millisekunden. In einer vorteilhaften Ausgestaltung wird vorgeschlagen, dass eine Dauer der Sicherheitsperiode zumindest einer halben Periodendauer einer Netzwechselspannung entspricht. Die Dauer der Sicherheitsperiode kann einem ganzzahligen Vielfachen der halben Periodendauer der Netzwechselspannung, beispielsweise dem Doppelten oder dem Dreifachen oder dem Vierfachen der halben Periodendauer der Netzwechselspannung entsprechen. Vorzugsweise beträgt die Dauer der Sicherheitsperiode maximal 100 Millisekunden.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass das Induktionsenergieübertragungssystem eine Kommunikationseinheit zur drahtlosen Datenübertragung, insbesondere per NFC, zwischen der Aufstelleinheit und der Steuereinheit aufweist. Die Kommunikationseinheit weist zu der drahtlosen Datenübertragung zumindest ein Kommunikationselement auf. Denkbar wäre, dass die Kommunikationseinheit zumindest ein induktives Kommunikationselement aufweist, welches separat zu dem Versorgungsinduktionselement ausgebildet ist und mit der Steuereinheit verbunden ist. Eine drahtlose Kommunikation könnte dann zwischen dem induktiven Kommunikationselement und dem Aufnahmeinduktionselement oder einem weiteren induktiven Kommunikationselement der Kommunikationseinheit, welches in der Aufstelleinheit angeordnet ist, mittels induktiver Kommunikationssignale erfolgen. Die Kommunikationseinheit könnte alternativ oder zusätzlich zu einer drahtlosen Datenüber-
tragung zwischen der Steuereinheit und der Aufstelleinheit per RFID, oder per WIFI, oder per Bluetooth oder per ZigBee oder zur drahtlosen Datenübertragung nach einem anderen geeigneten drahtlosen Kommunikationsstandard vorgesehen sein. Vorzugsweise ist die Kommunikationseinheit zu einer drahtlosen Datenübertragung zwischen der Aufstelleinheit und der Steuereinheit per NFC vorgesehen, und weist zumindest ein Kommunikationselement auf, welches zu einer drahtlosen Datenübertragung per NFC vorgesehen ist. Die Kommunikationseinheit ist bevorzugt zu einer bidirektionalen drahtlosen Datenübertragung, das heißt sowohl zu einem drahtlosen Empfang als auch zu einem drahtlosen Senden von Daten, vorgesehen. Vorzugsweise weist die Kommunikationseinheit zumindest ein Kommunikationselement auf, welches mit der Steuereinheit verbunden und insbesondere zu einem drahtlosen Empfangen und Senden von Daten vorgesehen ist. Vorzugsweise weist die Kommunikationseinheit zumindest ein weiteres Kommunikationselement auf, welches innerhalb der Aufstelleinheit angeordnet und insbesondere zu einem drahtlosen Empfangen und Senden von Daten vorgesehen ist.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass die Aufstelleinheit als ein Haushaltskleingerät ausgebildet ist. Hierdurch kann vorteilhaft ein Induktionsenergieübertragungssystem mit einem besonders hohen Bedienkomfort bereitgestellt werden.
Die Erfindung betrifft ferner ein Haushaltskleingerät eines Induktionsenergieübertragungssystems nach einer der vorhergehend beschriebenen Ausgestaltungen. Ein derartiges Haushaltskleingerät zeichnet sich insbesondere durch eine hohe Betriebssicherheit, sowie eine hohe Zuverlässigkeit und Langlebigkeit bei einem Betrieb innerhalb des Induktionsenergieübertragungssystems aus.
Die Erfindung betrifft zudem ein Kochfeld eines Induktionsenergieübertragungssystems nach einer der vorhergehend beschriebenen Ausgestaltungen, wobei das Kochfeld die Versorgungseinheit aufweist. Ein derartiges Kochfeld zeichnet sich insbesondere durch eine hohe Betriebssicherheit, sowie eine hohe Zuverlässigkeit und Langlebigkeit bei einem Betrieb innerhalb des Induktionsenergieübertragungssystems aus. Das Kochfeld kann neben der Versorgungseinheit weitere Einheiten und/oder Elemente des Induktionsenergieübertragungssystems umfassen, beispielsweise die Steuereinheit und/oder die Aufstellplatte.
Die Erfindung geht ferner aus von einem Verfahren zum Betrieb eines Induktionsenergieübertragungssystems nach einer der vorhergehend beschriebenen Ausgestaltungen, mit einer Versorgungseinheit, welche zumindest ein Versorgungsinduktionselement zur induktiven Bereitstellung von Energie aufweist, und mit zumindest einer Aufstelleinheit, welche zumindest ein Aufnahmeinduktionselement zu einem Empfang der induktiv bereitgestellten Energie aufweist.
Es wird vorgeschlagen, dass bei einer angekündigten Änderung zumindest eines Betriebsparameters eines Betriebsparametersatzes der Aufstelleinheit eine Sicherheitsperiode eingeleitet wird, innerhalb derer eine Anpassung der durch die Versorgungseinheit induktiv bereitgestellten Energie an den geänderten Betriebsparameter durchgeführt wird. Mittels eines derartigen Verfahrens kann vorteilhaft ein besonders sicherer Betrieb des Induktionsenergieübertragungssystems ermöglicht werden.
Das Induktionsenergieübertragungssystem soll hierbei nicht auf die oben beschriebene Anwendung und Ausführungsform beschränkt sein. Insbesondere kann das Induktionsenergieübertragungssystem zu einer Erfüllung einer hierin beschriebenen Funktionsweise eine von einer hierin genannten Anzahl von einzelnen Elementen, Bauteilen und Einheiten abweichende Anzahl aufweisen.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Induktionsenergieübertragungssystem mit einer Versorgungseinheit, einer Steuereinheit und zwei Aufstelleinheiten in einer schematischen Darstellung,
Fig. 2 ein schematisches Diagramm zur Darstellung einer Funktionsweise des Induktionsenergieübertragungssystems und
Fig. 3 ein schematisches Verfahrensfließbild zur Darstellung eines Verfahrens zum Betrieb des Induktionsenergieübertragungssystems.
Figur 1 zeigt ein Induktionsenergieübertragungssystem 10 in einer schematischen Darstellung. Das Induktionsenergieübertragungssystem 10 weist eine Versorgungseinheit 12 auf. Die Versorgungseinheit 12 umfasst zumindest ein Versorgungsinduktionselement 14 zur induktiven Bereitstellung von Energie. Vorliegend umfasst die Versorgungseinheit 12 vier Versorgungsinduktionselemente 14.
Das Induktionsenergieübertragungssystem 10 weist eine Aufstellplatte 44 auf. Die Versorgungseinheit 12 ist unterhalb der Aufstellplatte 44 angeordnet.
Das Induktionsenergieübertragungssystem 10 weist eine Steuereinheit 16 zur Steuerung der Versorgungseinheit 12 auf. Die Versorgungseinheit 12 umfasst eine Wechselrichtereinheit mit zumindest einem Wechselrichter (nicht dargestellt), wobei die Wechselrichtereinheit durch die Steuereinheit 16 steuerbar ist. Das Induktionsenergieübertragungssystem 10 ist zu einem Anschluss an eine Netzwechselspannungsquelle (nicht dargestellt), beispielsweise eine Steckdose oder einen Dreiphasenanschluss, vorgesehen. In einem Betriebszustand wird das Induktionsenergieübertragungssystem 10 über die Netzwechselspannungsquelle mit einer Netzwechselspannung versorgt. Die Versorgungseinheit 12 weist eine Gleichrichtereinheit (nicht dargestellt) auf, welche dazu vorgesehen ist, die Netzwechselspannung gleichzurichten und die Wechselrichter der Wechselrichtereinheit eingangsseitig mit einer gleichgerichteten Netzwechselspannung zu versorgen.
Das Induktionsenergieübertragungssystem 10 ist vorliegend als ein Induktionsgarsystem ausgebildet und umfasst ein Kochfeld 42. Das Kochfeld 42 ist als ein Induktionskochfeld ausgebildet. Vorliegend ist die Aufstellplatte 44 als eine Kochfeldplatte des Kochfelds 42 ausgebildet. Vorliegend weist das Kochfeld 42 die Versorgungseinheit 12 auf. Vorliegend ist die Steuereinheit 16 ebenfalls Teil des Kochfelds 42.
Das Induktionsübertragungssystem 10 weist zumindest eine Aufstelleinheit 18 auf. Die Aufstelleinheit 18 weist ein Aufnahmeinduktionselement 22 zu einem Empfang der durch die Versorgungseinheit 12 induktiv bereitgestellten Energie auf. Vorliegend ist die Aufstelleinheit 18 als ein Haushaltskleingerät 38 ausgebildet, und zwar als eine Küchenmaschine.
Das Induktionsenergieübertragungssystem 10 weist vorliegend eine weitere Aufstelleinheit 20 auf. Die weitere Aufstelleinheit 20 umfasst ebenfalls ein Aufnahmeinduktionselement 22 zu einem Empfang der durch die Versorgungseinheit 12 induktiv bereitgestellten
Energie. Die weitere Aufstelleinheit 20 ist vorliegend als ein weiteres Haushaltskleingerät
40, und zwar als eine Fritteuse, insbesondere als eine Heißluftfritteuse, ausgebildet.
Das Induktionsenergieübertragungssystem 10 weist eine Kommunikationseinheit 36 auf. Die Kommunikationseinheit 36 ist zu einer drahtlosen Datenübertragung zwischen der Aufstelleinheit 18 und der Steuereinheit 16 vorgesehen. Vorliegend ist die Kommunikationseinheit 36 außerdem auch zu einer drahtlosen Datenübertragung zwischen der weiteren Aufstelleinheit 20 und der Steuereinheit 16 vorgesehen. Die Kommunikationseinheit 36 weist ein Kommunikationselement 48 auf, welches mit der Steuereinheit 16 verbunden und zu einem drahtlosen Senden und Empfangen von Daten vorgesehen ist.
Die Kommunikationseinheit 36 weist ein weiteres Kommunikationselement 50 auf, welches in der Aufstelleinheit 18 angeordnet und zu einem drahtlosen Senden und Empfangen von Daten vorgesehen ist. Die Kommunikationseinheit 46 weist außerdem ein weiteres Kommunikationselement 52 auf, welches in der weiteren Aufstelleinheit 20 angeordnet und zu einem drahtlosen Senden und Empfangen von Daten vorgesehen ist. Vorliegend ist die Kommunikationseinheit 46 als eine NFC-Kommunikationseinheit ausgebildet, und zu einer drahtlosen Datenübertragung per NFC zwischen der Steuereinheit 16 und der Aufstelleinheit 18 und/oder der weiteren Aufstelleinheit 20 vorgesehen.
Figur 2 zeigt ein schematisches Diagramm zur Darstellung einer Funktionsweise der Steuereinheit 16. Auf einer Abszisse 54 des Diagramms ist eine Zeit in Millisekunden aufgetragen. Auf einer Ordinate 56 des Diagramms ist eine durch ein Versorgungsinduktionselement 14 der Versorgungseinheit 12 induktiv bereitgestellte elektrische Leistung in Watt aufgetragen.
Die Steuereinheit 16 ist bei einer angekündigten Änderung zumindest eines Betriebsparameters eines Betriebsparametersatzes der Aufstelleinheit 18 dazu vorgesehen, eine Sicherheitsperiode 24 einzuleiten und eine Anpassung der durch die Versorgungseinheit 12 induktiv bereitgestellten Energie an den geänderten Betriebsparameter innerhalb der Sicherheitsperiode 24 durchzuführen. Bei dem Betriebsparameter der Aufstelleinheit 18 kann es sich, ohne darauf beschränkt zu sein, beispielsweise um eine gesamte elektrische Last und/oder eine Impedanz und/oder eine erforderliche elektrische Leistung der Aufstelleinheit 18 in einem bestimmten Betriebsmodus handeln. Beispielsweise kann die als Küchenmaschine ausgebildete Aufstelleinheit 18 in einem ersten Betriebsmodus zu
einem Aufheizen und Rühren von Lebensmitteln und in einem zweiten Betriebsmodus zu einem Warmhalten von Lebensmitteln vorgesehen sein, sodass eine gesamte elektrische Last und/oder eine Impedanz und/oder eine erforderliche elektrische Leistung der Aufstelleinheit 18 in dem ersten Betriebsmodus größer ist/sind als in dem zweiten Betriebsmodus.
Während einer Normalbetriebsperiode 30 stellt das Versorgungsinduktionselement 14 eine Energie induktiv an das Aufnahmeinduktionselement 22 bereit, wobei eine bereitgestellte elektrische Leistung während der Normalbetriebsperiode 30 einem Leistungsbedarf der Aufstelleinheit 18 in dem ersten Betriebsmodus entspricht. In dem Diagramm der Figur 2 ist die Normalbetriebsperiode 30 beispielhaft für eine Zeitdauer gezeigt, welche drei halben Periodendauern 46 der Netzwechselspannung entspricht. Eine Periodendauer 26 der Netzwechselspannung entspricht einem Kehrwert einer Netzfrequenz der Netzwechselspannung. Die Netzwechselspannung kann beispielsweise eine Netzfrequenz von 50 Hertz aufweisen, sodass die Periodendauer 46 der Netzwechselspannung 20 Millisekunden entspricht. Die gezeigte Zeitdauer der Normalbetriebsperiode 30 entspricht also 30 Millisekunden, wobei die Normalbetriebsperiode 30 selbstverständlich auch kürzer oder deutlich länger andauern kann.
Die Aufstelleinheit 18 ist dazu vorgesehen, eine geplante Änderung des zumindest einen Betriebsparameters des Betriebsparametersatzes, beispielsweise eine Änderung der gesamten elektrischen Last bei einem Wechsel von dem ersten Betriebsmodus in den zweiten Betriebsmodus, bereits zumindest eine Periodendauer 26 der Netzwechselspannung vorher anzukündigen. Die Aufstelleinheit 18 könnte die geplante Änderung des zumindest einen Betriebsparameters des Betriebsparametersatzes der Steuereinheit 16 beispielsweise zu einem ersten Zeitpunkt 58 innerhalb der Normalbetriebsperiode 30 ankündigen, und zwar mittels der Kommunikationseinheit 36. Die Änderung des zumindest einen Betriebsparameters des Betriebsparametersatzes erfolgt dann zu einem späteren zweiten Zeitpunkt 60, welcher von dem ersten Zeitpunkt 58 zumindest eine Periodendauer 26 der Netzwechselspannung, also zumindest 20 Millisekunden, zeitlich beabstandet ist.
Die Steuereinheit 16 ist ferner dazu vorgesehen, einen Zeitraum 28 der Sicherheitsperiode 24 an die Aufstelleinheit 18 zu übermitteln, und zwar mittels der Kommunikationseinheit 36. Nach einer Ankündigung der geplanten Änderung des zumindest einen Betriebsparameters des Betriebsparametersatzes durch die Aufstelleinheit 18 zum ersten Zeit-
punkt 58 übermittelt die Steuereinheit 16 den Zeitraum 28 der Sicherheitsperiode 24 an die Aufstelleinheit 18, und zwar mittels der Kommunikationseinheit 36. Die Änderung des zumindest einen Betriebsparameters des Betriebsparametersatzes erfolgt dann zu dem zweiten Zeitpunkt 60 innerhalb der Sicherheitsperiode 24.
Die Steuereinheit 16 ist dazu vorgesehen, die Versorgungseinheit 12 in der Sicherheitsperiode 24 mit einer gegenüber der Normalbetriebsperiode 30 verringerten Energie zu betreiben. Beispielsweise könnte die Steuereinheit 16 die Versorgungseinheit 12 in der Sicherheitsperiode 24 mit einer gegenüber der Normalbetriebsperiode 30 um zumindest 50 % verringerten Energie betreiben. Vorliegend ist die Steuereinheit 16 dazu vorgesehen, die Energieversorgung der Versorgungseinheit 12 während der Sicherheitsperiode 24 zu unterbrechen.
Eine Dauer 32 der Sicherheitsperiode 24 entspricht zumindest der doppelten Dauer 34 eines Betriebsparameterwechsels der Aufstelleinheit 18. Die Dauer 34 des Betriebsparameterwechsels der Aufstelleinheit 18 könnte beispielsweise 4 Millisekunden betragen, sodass die Dauer der Sicherheitsperiode 24 zumindest 8 Millisekunden entspricht. In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel entspricht die Dauer 32 der Sicherheitsperiode 24 zumindest einer, vorliegend genau einer, halben Periodendauer 26 der Netzwechselspannung, also zumindest 10 Millisekunden bei einer Netzfrequenz von 50 Hertz. Die Dauer 34 des Betriebsparameterwechsels der Aufstelleinheit 18 beträgt vorliegend 5 Millisekunden.
Nach Beendigung der Sicherheitsperiode 24 schließt sich eine weitere Normalbetriebsperiode 66 an, in welcher die Steuereinheit 16 die Versorgungseinheit 12 so betreibt, dass die durch das Versorgungsinduktionselement 14 induktiv bereitgestellte Energie an den geänderten Betriebsparameter des Betriebsparametersatzes der Aufstelleinheit 18 angepasst ist, wobei eine bereitgestellte elektrische Leistung während der weiteren Normalbetriebsperiode 66 einem Leistungsbedarf der Aufstelleinheit 18 in dem zweiten Betriebsmodus entspricht.
Figur 3 zeigt ein schematisches Verfahrensfließbild eines Verfahrens zum Betrieb des Induktionsenergieübertragungssystems 10. In dem Verfahren wird bei einer angekündigten Änderung zumindest eines Betriebsparameters des Betriebsparametersatzes der Aufstelleinheit 18 eine Sicherheitsperiode 24 eingeleitet, innerhalb derer eine Anpassung der durch die Versorgungseinheit 12 induktiv bereitgestellten Energie an den geänderten Be-
triebsparameter durchgeführt wird. Das Verfahren umfasst zumindest zwei Verfahrensschritte 62, 64. In einem ersten Verfahrensschritt 62 des Verfahrens wird eine geplante Änderung des Betriebsparameters durch die Aufstelleinheit 18 angekündigt, und zwar über die Kommunikationseinheit 36. In einem zweiten Verfahrensschritt 64 des Verfah- rens wird die Sicherheitsperiode 24 eingeleitet und die durch die Versorgungseinheit 12 induktiv bereitgestellte Energie an den geänderten Betriebsparameter angepasst.
Bezugszeichen
10 Induktionsenergieübertragungssystem
12 Versorgungseinheit
14 Versorgungsinduktionselement
16 Steuereinheit
18 Aufstelleinheit
20 weitere Aufstelleinheit
22 Aufnahmeinduktionselement
24 Sicherheitsperiode
26 Periodendauer
28 Zeitraum
30 Normalbetriebsperiode
32 Dauer der Sicherheitsperiode
34 Dauer eines Betriebsparameterwechsels
36 Kommunikationseinheit
38 Haushaltskleingerät
40 weiteres Haushaltskleingerät
42 Kochfeld
44 Aufstellplatte
46 halbe Periodendauer
48 Kommunikationselement
50 weiteres Kommunikationselement
52 weiteres Kommunikationselement
54 Abszisse
56 Ordinate
58 erster Zeitpunkt
60 zweiter Zeitpunkt
62 erster Verfahrensschritt
64 zweiter Verfahrensschritt
weitere Normalbetriebsperiode
Claims
Ansprüche Induktionsenergieübertragungssystem (10), insbesondere Induktionsgarsystem, mit einer Versorgungseinheit (12), welche zumindest ein Versorgungsinduktionselement (14) zur induktiven Bereitstellung von Energie aufweist, mit einer Steuereinheit (16) zur Steuerung der Versorgungseinheit (12), und mit zumindest einer Aufstelleinheit (18, 20), welche zumindest ein Aufnahmeinduktionselement (22) zu einem Empfang der induktiv bereitgestellten Energie aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (16) bei einer angekündigten Änderung zumindest eines Betriebsparameters eines Betriebsparametersatzes der Aufstelleinheit (18, 20) dazu vorgesehen ist, eine Sicherheitsperiode (24) einzuleiten und eine Anpassung der durch die Versorgungseinheit (12) induktiv bereitgestellten Energie an den geänderten Betriebsparameter innerhalb der Sicherheitsperiode (24) durchzuführen. Induktionsenergieübertragungssystem (10) nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Aufstelleinheit (18, 20) dazu vorgesehen ist, eine geplante Änderung des zumindest einen Betriebsparameters des Betriebsparametersatzes bereits zumindest eine Periodendauer (26) einer Netzwechselspannung vorher anzukündigen. Induktionsenergieübertragungssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (16) dazu vorgesehen ist, einen Zeitraum (28) der Sicherheitsperiode (24) an die Aufstelleinheit (18, 20) zu übermitteln. Induktionsenergieübertragungssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (16) dazu vorgesehen ist, die Versorgungseinheit (12) in der Sicherheitsperiode (24) mit einer gegenüber einer Normalbetriebsperiode (30) verringerten Energie zu betreiben.
5. Induktionsenergieübertragungssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (16) dazu vorgesehen ist, die Energieversorgung der Versorgungseinheit (12) während der Sicherheitsperiode (24) zu unterbrechen.
6. Induktionsenergieübertragungssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Dauer (32) der Sicherheitsperiode (24) zumindest der doppelten Dauer (34) eines Betriebsparameterwechsels der Aufstelleinheit (18, 20) entspricht.
7. Induktionsenergieübertragungssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Dauer (32) der Sicherheitsperiode zumindest einer halben Periodendauer (46) einer Netzwechselspannung entspricht.
8. Induktionsenergieübertragungssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Kommunikationseinheit (36) zur drahtlosen Datenübertragung, insbesondere per NFC, zwischen der Aufstelleinheit (18, 20) und der Steuereinheit (16).
9. Induktionsenergieübertragungssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufstelleinheit (18, 20) als ein Haushaltskleingerät (38, 40) ausgebildet ist.
10. Haushaltskleingerät (38, 40) eines Induktionsenergieübertragungssystems (10) nach Anspruch 9.
11. Kochfeld (42) eines Induktionsenergieübertragungssystems (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei das Kochfeld (42) die Versorgungseinheit (12) aufweist.
Verfahren zum Betrieb eines Induktionsenergieübertragungssystems (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einer Versorgungseinheit (12), welche zumindest ein Versorgungsinduktionselement (14) zur induktiven Bereitstellung von Energie aufweist, und mit zumindest einer Aufstelleinheit (18, 20), wel- ehe zumindest ein Aufnahmeinduktionselement (22) zu einem Empfang der induktiv bereitgestellten Energie aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer angekündigten Änderung zumindest eines Betriebsparameters eines Betriebsparametersatzes der Aufstelleinheit (18, 20) eine Sicherheitsperiode (24) eingeleitet wird, innerhalb derer eine Anpassung der durch die Versorgungsein- heit (12) induktiv bereitgestellten Energie an den geänderten Betriebsparameter durchgeführt wird.
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
EP4511946A1 true EP4511946A1 (de) | 2025-02-26 |
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