Dunstabzugsvorrichtung, System zur Installation und Montagesatz für einer Dunstabzugsvorrichtung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Dunstabzugsvorrichtung sowie ein System zur Installation und einen Montagesatz zur Montage einer solchen Dunstabzugsvorrichtung.
Es ist bekannt, eine Dunstabzugsvorrichtung in einer Arbeitsplatte einzubringen. Hierbei kann die Dunstabzugsvorrichtung zu einem Kochfeld benachbart oder in ein Kochfeld integriert sein. Bei diesen Dunstabzugsvorrichtungen werden Dünste und Wrasen, die beispielsweise beim Kochen entstehen, über eine Aussparung in oder neben dem Kochfeld eingesaugt. Die Dünste und Wrasen werden durch Filtern gereinigt und durch eine Luftauslassöffnung der Dunstabzugsvorrichtung als gereinigte Luft wieder ausgegeben.
Solche Dunstabzugsvorrichtungen können ein Umluftgerät darstellen. Als Umluftgerät wird eine Dunstabzugsvorrichtung bezeichnet, bei der die aus der Luftauslassöffnung austretende Luft in den Raum, in dem die Dunstabzugsvorrichtung betrieben wird, insbesondere die Küche, wieder abgegeben werden kann.
Alternativ ist es bekannt, solche Dunstabzugsvorrichtungen als Abluftgerät zu betreiben. In diesem Fall wird die Luft, die aus der Luftauslassöffnung der Dunstabzugsvorrichtung austritt, über einen Abluftkanal in die Umgebung, beispielsweise durch einen Mauerkasten in einer Raumwand, abgegeben.
Für Umluftgeräte es ist bekannt Geruchsfilter zu verwenden. Insbesondere werden Aktivkohlefilter eingesetzt, um die Luft von Geruchsstoffen zu befreien, bevor diese wieder in den Raum zurückgeführt wird.
Wird ein solches Umlufgerät an einen Abluftkanal angeschlossen, ist dies in mehrfacher Hinsicht nachteilig. Insbesondere werden das Filtermaterial beziehungsweise die Funktionalität des Geruchsfilters über die Zeit aufgebraucht beziehungsweise verringert, ohne, dass ein Nutzen für den Benutzer entsteht.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Lösung zu schaffen, mittels derer eine Dunstabzugsvorrichtung auf effiziente Weise in ein Abluftgerät umgewandelt und im Abluftbetrieb betrieben werden kann.
Gemäß einem ersten Aspekt wird die Aufgabe gelöst durch eine Dunstabzugsvorrichtung mit einem angeschlossenen Luftkanal, wobei die Dunstabzugsvorrichtung zur Installation in einem Küchenmöbel ausgebildet ist und die Dunstabzugsvorrichtung, eine Lufteinlassöffnung, die in der Oberseite der Dunstabzugsvorrichtung liegt, und ein Gerätegehäuse, das unterhalb der Lufteinlassöffnung angeordnet ist und in einer Seitenwand eine Luftauslassöffnung aufweist, und ein Gebläse, das in dem Gerätegehäuse angeordnet ist, umfasst. Die Dunstabzugsvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Dunstabzugsvorrichtung mindestens ein Geräuschfilterelement umfasst, das in dem Gerätegehäuse aufgenommen ist und dessen Filtermaterial chemisch inert ist.
Die Dunstabzugsvorrichtung stellt vorzugsweise eine in ein Kochfeld integrierte Dunstabzugsvorrichtung dar. Die Dunstabzugsvorrichtung weist ein Gerätegehäuse auf. In dem Gerätegehäuse ist das Gebläse der Dunstabzugsvorrichtung, das auch als Lüfter bezeichnet werden kann, angeordnet werden. Die Dunstabzugsvorrichtung weist eine Lufteinlassöffnung auf, die in der Oberseite der Dunstabzugsvorrichtung liegt. Die Lufteinlassöffnung kann bei einer in ein Kochfeld integrierten Dunstabzugsvorrichtung durch eine Aussparung in der Deckplatte des Kochfeldes gebildet sein. Bei einer zu dem Kochfeld separaten Dunstabzugsvorrichtung kann die Lufteinlassöffnung durch einen Ausschnitt in der Oberseite, insbesondere Arbeitsplatte, des Küchenmöbels, in dem die Dunstabzugsvorrichtung installiert wird, gebildet sein. Diese Arten der Lufteinlassöffnung bestehen bei Ausführungsformen des Gerätegehäuses, das nach oben offen ist. Ist das Gerätegehäuse nach oben geschlossen, so ist die Lufteinlassöffnung in die Oberseite des Gerätegehäuses eingebracht. In diesem Fall wird die Lufteinlassöffnung mit einer Aussparung in einer Deckplatte des Kochfeldes oder einem Ausschnitt einer Arbeitsplatte ausgerichtet. Indem die Lufteinlassöffnung in der Oberseite der Dunstabzugsvorrichtung liegt, kann Luft über diese Lufteinlassöffnung nach unten in die Dunstabzugsvorrichtung eingesaugt werden. Das Gerätegehäuse, in dem das Gebläse vorzugsweise in einem Gebläsegehäuse aufgenommen ist, liegt unterhalb der Lufteinlassöffnung. Hierbei kann
die Lufteintrittsöffnung des Gebläsegehäuses in senkrechter Draufsicht auf die Lufteinlassöffnung in der Lufteinlassöffnung oder zu dieser horizontal versetzt liegen.
Das Gerätegehäuse weist zumindest eine Luftauslassöffnung auf. Die Luftauslassöffnung ist in einer Seitenwand des Gerätegehäuses angeordnet. Vorzugsweise ist die Luftauslassöffnung in der Rückwand des Gerätegehäuses angeordnet, die nach der Installation der Dunstabzugsvorrichtung, die auch als Montage bezeichnet werden kann, einer Raumwand, die hinter dem Küchenmöbel steht, zugewandt ist. Die Luftauslassöffnung des Gerätegehäuses kann mit dem Luftauslass des Gebläsegehäuses ausgerichtet sein. Vorzugsweise liegt der Luftauslass in der Luftauslassöffnung.
In dem Gerätegehäuse sind bei einer in einem Kochfeld integrierten Dunstabzugsvorrichtung vorzugsweise auch die Heizmodule des Kochfeldes aufgenommen. Die Luftauslassöffnung dient zum Auslassen oder Ausblasen gereinigter Luft aus der Dunstabzugsvorrichtung. Das Küchenmöbel, das auch als Möbelstück bezeichnet werden kann, in dem die Dunstabzugsvorrichtung installiert wird, stellt vorzugsweise einen Küchenunterschrank dar. Der Küchenunterschrank steht vorzugsweise an einer Raumwand und weist keine Rückwand auf.
Der Luftkanal, der an der Dunstabzugsvorrichtung angeschlossen ist, stellt eine Luftführung dar. Vorzugsweise stellt der Luftkanal einen Abuftkanal dar, über den Luftkanal kann die Luft, die aus der Luftauslassöffnung austritt, zu einem Luftauslassende des Luftkanals geleitet werden, das zu der Dunstabzugsvorrichtung beabstandet ist. Das Luftauslassende des Luftkanals liegt nach der Montage für den Abluftbetrieb vorzugsweise in einer Raumwand oder Hauswand, und kann beispielsweise an einen Mauerkasten angeschlossen werden.
Die Dunstabzugsvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Dunstabzugsvorrichtung mindestens ein Geräuschfilterelement aufweist, das in dem Gerätegehäuse aufgenommen ist und dessen Filtermaterial chemisch inert ist.
Als Geräuschfilterelement wird ein Filterelement bezeichnet, durch das Geräusche reduziert werden können. Insbesondere können Geräusche durch das Geräuschfilterelement gedämmt werden. Das Geräuschfilterelement kann aber auch zur
Geräuschdämpfung dienen. Das Geräuschfilterelement kann daher auch als Schalldämpfer bezeichnet werden. Als Geräuschdämmung wird hierbei insbesondere die Umwandlung der Schallenergie in Schwingungswellen verstanden, die in einem nichthörbaren Bereich liegen. Als Dämpfung wird insbesondere die Verhinderung der Ausbreitung von Schallwellen in angrenzende Räume durch Reflexion verstanden. Das Geräuschfilterelement ist in dem Gerätegehäuse aufgenommen, das heißt in diesem angeordnet.
Das Filtermaterial des Geräuschfilterelementes ist erfindungsgemäß chemisch inert. Als chemisch inert wird erfindungsgemäß ein Material bezeichnet, das mit dem Luftstrom, der in das Gerätegehäuse eingesaugt wird, nicht oder nur in einem verschwindend geringem Maß reagiert. Insbesondere reagiert das Filtermaterial weder mit der Luft und den darin enthaltenen gasförmigen Verunreinigungen des Luftstroms noch mit Partikeln, die in dem Luftstrom enthalten sind, chemisch. Im Gegensatz dazu reagiert bei einem Geruchsfilter, insbesondere Aktivkohlefilter, das Filtermaterial, insbesondere die Aktivkohle zumindest mit den gasförmigen Verunreinigungen in einem diesen passierenden Luftstrom chemisch. Das Geräuschfilterelement kann vorzugsweise als aktiv-kohlefrei bezeichnet werden.
Indem die Dunstabzugsvorrichtung ein Geräuschfilterelement aufweist, kann eine Belästigung des Benutzers der Dunstabzugsvorrichtung durch Geräusche, die in der Dunstabzugsvorrichtung entstehen, verhindert werden. Insbesondere können Geräusche, die durch den Betrieb des Gebläses entstehen, gedämmt und/oder gedämpft werden. Indem das Geräuschfilterelement in dem Gerätegehäuse angeordnet ist, in dem auch das Gebläse angeordnet ist, kann die Geräuschreduzierung in unmittelbarer Nähe zu dem Entstehungsort erfolgen und damit eine Geräuschübertragung an andere Komponenten verhindert werden, was bei einem dem Gerätegehäuse nachgeschalteten Geräuschfilterelement der Fall wäre. Indem weiterhin das Filtermaterial des Geräuschfilterelementes chemisch inert ist, ändert dieses seine chemischen Eigenschaften während des Betriebs nicht und es entsteht daher keine Verringerung der Funktionalität des Filtermaterials oder ein Aufbrauchen des Filtermaterials. Somit werden keine Ressourcen verschwendet.
Gemäß einer Ausführungsform besteht das Filtermaterial des Geräuschfilterelementes aus Kunststoff, insbesondere Polyethylenterephthalat, PET. Dieses Material ist vorteilhaft, da dieses auf einfache Weise in die gewünschte Form gebracht werden kann. Somit wird zum einen die Herstellung des Geräuschfilterelementes vereinfacht und zum anderen kann die Funktion des Geräuschfilterelementes durch gezieltes Einstellen der Form zuverlässig erzielt werden.
Gemäß einer Ausführungsform liegt das Filtermaterial als körniges Material, insbesondere als Granulat vor. Alternativ oder zusätzlich kann das Filtermaterial auch als Vlies vorliegen. Wird körniges Filtermaterial, insbesondere Granulat, als Filtermaterial verwendet, so kann dieses in eine Hülle eingebracht in dem Geräuschfilterelement vorliegen. Beispielsweise kann eine Vlieshülle eine Schicht aus Granulat umgeben. Alternativ kann das körnige Filtermaterial aber auch zwischen Gittern gehalten werden. Das Filtermaterial kann alternativ ausschließlich aus Vlieslagen bestehen. Das Granulat und/oder Vlies besteht vorzugsweise aus PET. Durch die Verwendung von körnigem Filtermaterial kann die Anzahl an Unstetigkeiten in dem Geräuschfilterelement hoch sein und damit die Ausbreitung von Geräuschen durch Reflexion verhindert werden. Auch bei einem Vliesmaterial ist die Anzahl an Unstetigkeiten hoch.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist das Geräuschfilterelement mindestens eine plissierte Matte auf, die zumindest teilweise aus Filtermaterial besteht. Die Matte kann ausschließlich aus Filtermaterial bestehen. Alternativ kann die Matte an deren Oberflächen eine Beschichtung oder eine Deckschicht aufweisen. Diese Beschichtung oder Deckschicht kann aus einem anderen Material als das Filtermaterial bestehen. Die Matte ist vorzugsweise plissiert. Als plissiert wird eine Matte bezeichnet, die zumindest bereichsweise und vorzugsweise vollständig gefaltet ist. Um die plissierte Form der Matte zu stabilisieren, kann die Matte zumindest bereichsweise durch einen Rahmen eingefasst sein. Insbesondere können zumindest die Ränder der Matte, die senkrecht zu der Längserstreckung der Falten liegen mit einem Rahmen abgedeckt sein. Es ist aber auch möglich, dass alle Ränder der plissierten Matte von einem Rahmen abgedeckt sind. Hierbei umgibt der Rahmen die plissierte Matte zu allen Seiten. Der Rahmen kann aus dem gleichen Material, wie das Filtermaterial bestehen. Insbesondere kann der Rahmen aus PET bestehen.
Durch die Verwendung einer plissierten Matte, die aus Filtermaterial besteht, kann die zur Verfügung stehende Filterfläche bei vorgegebenen Außenabmessungen des Geräuschfilterelementes optimiert werden. Insbesondere kann beispielsweise eine Matte mit einer Fläche von 0,1 m2 in einen Rahmen eingebracht werden, der eine Länge von 194mm, eine Breite von 75mm und eine Höhe von 34mm aufweist. Hierzu können beispielsweise 24 Falten in der Matte erzeugt werden. Da zudem bei einer plissierten Matte die Dicke der Matte selber gering sein kann, wird ein verhältnismäßig geringer Differenzdruck mit dem Geräuschfilterelement erzielt. Beispielsweise kann ein Differenzdruck von < 50 Pa bei einem Fördervolumen von 150 m3/h vorliegen. Aufgrund dieses geringen Differenzdrucks, kann das Gebläse mit einer geringen Leistung betrieben werden, so dass die Geräuschentwicklung verringert wird.
Gemäß einer Ausführungsform liegt das Geräuschfilterelement in Strömungsrichtung nach der Lufteinlassöffnung der Dunstabzugsvorrichtung und vor dem Gebläse der Dunstabzugsvorrichtung. Durch diese Anordnung des Geräuschfilterelementes kann dieses den Geräuschaustritt über die Lufteinlassöffnung verringern. Gemäß einer Ausführungsform kann das mindestens eine Geräuschfilterelement in Strömungsrichtung hinter einem Fettfilterelement angeordnet sein. Beispielsweise kann oder mehrere Fettfilterelemente in einer Filtereinheit zusammengefasst sein. Gemäß einer Ausführungsform sind beispielsweise zwei Filterelemente in einer V-förmigen Konstellation zueinander angeordnet und in einem gemeinsam Träger gehalten. Die Geräuschfilterelemente können bei dieser Ausführungsform beispielsweise an der Außenseite der Fettfilterelemente angeordnet sein. Die Geräuschfilterelemente können in einer Filteraufnahme, die beispielsweise eine Schiene oder einen zu einer Seite vollständig offenen Rahmen darstellen kann, aufgenommen und gehalten werden.
Gemäß einer Ausführungsform umfasst die Dunstabzugsvorrichtung mindestens zwei Geräuschfilterelemente. Hierbei weist vorzugsweise jedes der Geräuschfilterelemente eine Länge auf, die geringer ist als die Länge der Lufteinlassöffnung der Dunstabzugsvorrichtung. Die mindestens zwei Geräuschfilterelemente liegen vorzugsweise an deren Stirnseiten aneinander an und die Gesamtlänge der Geräuschfilterelement-Kombination ist größer ist als die Länge der Lufteinlassöffnung. Bei dieser Ausführungsform weist die Lufteinlassöffnung vorzugsweise eine Rechteckform auf. Die Geräuschfilterelemente stellen jeweils einen Quader dar, der eine Länge
aufweist, die größer ist als die Breite. Bei einem Geräuschfilterelement mit plissierter Matte wird vorzugsweise die Abmessung, die parallel zu den Falten liegt, als Breite und die Abmessung, die senkrecht zu den Falten liegt als Länge bezeichnet. Indem die Geräuschfilterelement-Kombination aus zwei Geräuschfilterelementen gebildet ist, kann die Kombination trotz der Gesamtlänge, die größer als die Länge der Lufteinlassöffnung ist, durch die Lufteinlassöffnung in die Dunstabzugsvorrichtung eingebracht werden und auch wieder durch diese entfernt werden. Die Lufteinlassöffnung erstreckt sich vorzugsweise in Tiefenrichtung der Dunstabzugsvorrichtung und insbesondere des Kochfeldes. Das Geräuschfilterelement kann vorzugsweise eine Lasche aufweisen, die an einer der Stirnwände des Geräuschfilterelementes oder zwei Laschen, die an den gegenüberliegenden Stirnseiten des Geräuschfilterelementes befestigt sind. Über diese Laschen können die Geräuschfilterelement besser gehandhabt, insbesondere in der Dunstabzugsvorrichtung ausgerichtet und aus der Dunstabzugsvorrichtung entnommen werden.
Gemäß einer Ausführungsform weist der Luftkanal mindestens ein Kanalelement auf. Weist der Luftkanal mehrere Kanalelemente auf, kann dieser durch Zusammenstecken der Kanalelemente erzeugt werden.
Vorzugsweise weist der Luftkanal ein gerades Kanalelement auf, das teilweise in die Luftauslassöffnung des Gerätegehäuses eingebracht ist. Die Größe und Form des Querschnitts des Kanalelementes entspricht daher der Größe und Form des Querschnitts der Luftauslassöffnung des Gerätegehäuses. Vorzugsweise ist die Größe des Querschnitts des Kanalelementes geringer als die Größe des Querschnitts der Luftauslassöffnung. Hierdurch besteht zwischen dem Außenumfang des Kanalelementes und dem Innenumfang der Luftauslassöffnung ein Spalt. Besonders bevorzugt ist hierbei an dem Außenumfang des Kanalelementes ein Dichtstreifen aufgebracht, durch den der Spalt abgedichtet wird.
Das gerade Kanalelement kann ein Rohrstück sein und beispielsweise einen rechteckigen Querschnitt aufweisen. Das Ende des geraden Kanalelementes, das dem Ende, mit dem dieses in die Luftauslassöffnung eingeführt ist, gegenüberliegt, wird auch als freies Ende des Kanalelementes bezeichnet. Dieses freie Ende kann in eine Öffnung in der
Raumwand, die hinter der Dunstabzugsvorrichtung steht, eingeführt werden. Vorzugsweise wird das freie Ende mit einem Mauerkasten verbunden.
Zusätzlich zu einem geraden Kanalelement kann der Luftkanal zumindest ein gebogenes Kanalelement aufweisen. Indem zumindest ein gerades und zumindest ein gebogenes Kanalelement vorliegen, kann ein eventuell gegebener vertikaler oder horizontaler Versatz der Öffnung in der Raumwand zu der Luftauslassöffnung des Gerätegehäuses überbrückt werden.
Die Dunstabzugsvorrichtung stellt bei der Ausführungsform des Luftkanals, die mit einer Raumwand oder einer Hauswand verbunden ist, Abluftgerät dar. Da die Luft aus dem Luftkanal gegebenenfalls über einen Mauerkasten in die Umgebung abgegeben wird, ist ein Geruchsfilter, wie dieser bei einem Umluftgerät notwendig ist, nicht erforderlich.
Gemäß einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung ein System zum Installation einer Dunstabzugsvorrichtung in einem Küchenmöbel, wobei das System eine Dunstabzugsvorrichtung mit einer Lufteinlassöffnung, die in der Oberseite der Dunstabzugsvorrichtung liegt, und einem Gerätegehäuse, das unterhalb der Lufteinlassöffnung angeordnet ist und in einer Seitenwand eine Luftauslassöffnung aufweist, und einem Gebläse, das in dem Gerätegehäuse angeordnet ist. Das System ist dadurch gekennzeichnet, dass die Dunstabzugsvorrichtung eine Schnittstelle für einen lösbar anzuschließenden Luftkanal, die an der Luftauslassöffnung gebildet ist, und mindestens eine Filteraufnahme für ein Filterelement, die in Strömungsrichtung nach der Lufteinlassöffnung und vor dem Gebläse angeordnet ist, aufweist und das System weiterhin einen Luftkanal und mindestens ein Filterelement umfasst. Die Filteraufnahme kann auch als Filterhalter bezeichnet werden.
Vorteile und Merkmale, die bezüglich der erfindungsgemäßen Dunstabzugsvorrichtung beschrieben werden, gelten - soweit anwendbar - auch für das erfindungsgemäße System und den erfindungsgemäßen Montagesatz sowie jeweils umgekehrt. Der Montagesatz wird später genauer beschrieben.
Durch das System, das eine Dunstabzugsvorrichtung mit einer Schnittstelle für einen lösbar anzuschließenden Luftkanal sowie mindestens eine Filteraufnahme für eine
lösbare Aufnahme mindestens eines Filterelementes aufweist, wird eine Reihe von Vorteilen erzielt. Zum einen kann dadurch, dass sowohl das mindestens eine Filterelement als auch der Luftkanal von der Filteraufnahme beziehungsweise der Schnittstelle und damit von der Dunstabzugsvorrichtung abgenommen und ausgetauscht werden. Dies ist nicht nur zum Reinigen der Filterelemente oder Instandhaltung des Luftkanals von Vorteil. Vielmehr wird es durch diesen modularen Aufbau möglich eine Dunstabzugsvorrichtung ohne bauliche Änderungen an der Dunstabzugsvorrichtung selber, insbesondere dem Gerätegehäuse, entweder im Abluftbetrieb oder im Umluftbetrieb zu betreiben.
Gemäß einer Ausführungsform umfasst das System daher einen Luftkanal, der aus einem Kanalelement besteht, zum Einführen in die Schnittstelle der Dunstabzugsvorrichtung, und mindestens ein Geräuschfilterelement zum Einbringen in die mindestens eine Filteraufnahme. Die Schnittstelle für den Luftkanal wird durch die Luftauslassöffnung des Gerätegehäuses gebildet. Das Ende des Kanalelementes, das in die Luftauslassöffnung eingeführt werden soll, weist daher vorzugsweise einen Querschnitt auf, dessen Größe und Form der Größe und Form des Querschnitts der Luftauslassöffnung entspricht und vorzugsweise geringfügig kleiner ist. Der Spalt zwischen der Luftauslassöffnung und dem Kanalelement wird dabei erfindungsgemäß durch einen Dichtstreifen, der auch als Dichtring bezeichnet wird, abgedichtet. Das mindestens eine Geräuschfilterelement weist eine solche Größe und Form auf, dass dieses zumindest bereichsweise in die Filteraufnahme der Dunstabzugsvorrichtung eingebracht und dort gehalten werden kann. Vorzugsweise können mindestens zwei Geräuschfilterelement in eine gemeinsame Filteraufnahme eingebracht werden. Insbesondere können die zwei Geräuschfilterelement dabei mit deren einander zugewandten Stirnseiten aneinander anliegen.
Ist die Dunstabzugsvorrichtung so ausgestattet, dass diese ein Umluftgerät bildet, wobei in der Schnittstelle ein Luftkanal für einen Umluftbetrieb eingebracht ist und in der Filteraufnahme ein oder mehrere Geruchsfilterelemente vorgesehen, so kann mit der vorliegenden Erfindung dieser Zustand durch den Benutzer auf einfache Weise so geändert werden, dass, die Dunstabzugsvorrichtung in einen Abluftzustand versetzt wird. Hierzu ist lediglich erforderlich, dass das oder die Geruchsfilterelemente entnommen werden und das oder die Geräuschfilterelemente in die Filteraufnahme eingebracht werden und der Luftkanal ausgetauscht wird. Insbesondere kann ein Kanalelement eines
io
Umluftkanals, das heißt eines Luftkanals, dessen freies Ende in den Raum, in dem die Dunstabzugsvorrichtung betrieben wird, weist, das in die Luftauslassöffnung eingebracht war, aus dieser herausgezogen werden und statt dessen ein Abluftkanal, insbesondere ein gerades Kanalelement in die Luftauslassöffnung eingebracht und mit einer Öffnung in der Raumwand verbunden werden.
Gemäß einem weiteren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung daher einen Montagesatz für eine Dunstabzugsvorrichtung eines erfindungsgemäßen Installationssystems, wobei der Montagesatz dadurch gekennzeichnet ist, dass der Montagesatz einen Luftkanal, der aus einem Kanalelement besteht, und mindestens ein Geräuschfilterelement umfasst. Mit einem solchen Montagesatz kann ein Benutzer auf einfache Weise eine als Umluftvorrichtung ausgestatte Dunstabzugsvorrichtung in eine Dunstabzugsvorrichtung für den Abluftbetrieb Umrüsten.
Richtungsangaben, wie vorne, hinten, oben und unten, beziehen sich, soweit nicht anders angegeben auf eine Dunstabzugsvorrichtung und deren Teile in dem in das Möbelstück eingebrachten Zustand.
Die Erfindung wird im Folgenden erneut unter Bezugnahme auf die beiliegenden
Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
Figur 1: eine schematische Blockdarstellung einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugsvorrichtung im montierten Zustand für den Abluftbetrieb;
Figur 2: eine schematische Perspektivansicht der Ausführungsform nach Figur 1 während der Montage;
Figur 3: eine weitere schematische Perspektivansicht der Ausführungsform nach
Figur 1 während der Montage;
Figur 4: eine schematische Perspektivansicht einer Ausführungsform eines
Geräuschfilterelementes;
Figur 5: eine schematische Vorderansicht der Ausführungsform des
Geräuschfilterelementes nach Figur 4;
Figur 6: eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Montagesatzes;
Figur 7: eine schematische Detailansicht einer Kante des Kanalelementes des
Montagesatzes noch Figur 7;
Figur 8: eine schematische, perspektivische Rückansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugsvorrichtung während der Installation;
Figur 9: eine schematische, perspektivische Rückansicht einer Ausführungsform einer Dunstabzugsvorrichtung für den Umluftbetrieb während der Installation; und
Figur 10: eine schematische, perspektivische Schnittansicht einer
Dunstabzugsvorrichtung für den Umluftbetrieb.
In Figur 1 ist eine schematische Blockdarstellung einer Ausführungsform der Dunstabzugsvorrichtung 11 gezeigt. Die Dunstabzugsvorrichtung 1 ist bei dieser Ausführungsform in einem Kochfeld 10 integriert. Das Kochfeld 10 und die
Dunstabzugsvorrichtung 11 gemeinsam werden im Folgenden auch als
Kombinationsgerät 1 bezeichnet. Das Kombinationsgerät 1 ist in einem Küchenmöbel 4, das auch als Küchenschrank 4 bezeichnet wird, eingebaut. Der Küchenschrank 4 weist an der Oberseite eine Arbeitsplatte 40 auf, die den Innenraum des Küchenschrankes 4 nach oben begrenzt. Zu den Seiten wird der Innenraum des Küchenschrankes 4 durch Seitenwände begrenzt, von denen in Figur 1 nur eine sichtbar ist. Nach hinten ist der Innenraum des Küchenschrankes 4 in der gezeigten Ausführungsform offen.
Das Kombinationsgerät 1 besteht aus einem Kochfeld 10 und einer darin integrierten Dunstabzugsvorrichtung 11. Das Kochfeld 10 weist eine Deckplatte 101 auf. Unter der Deckplatte 101 kann ein Kochfeldgehäuse mit darin angeordneten Heizmodulen (nicht
gezeigt) angeordnet sein. In der Deckplatte 101 ist eine Aussparung 102 im mittleren Bereich der Deckplatte 101 vorgesehen, die eine rechteckige Form aufweist.
Die Dunstabzugsvorrichtung 11 umfasst ein Dunstabzugsgehäuse 110 und einen Luftkanal 2. Unterhalb des Kochfeldes 10 ist das Dunstabzugsgehäuse 110 der Dunstabzugsvorrichtung 11 angeordnet. In dem Dunstabzugsgehäuse 110 ist das Gebläsegehäuse 112 für einen Lüfter (nicht gezeigt) gebildet. Der Lüfter ist vorzugsweise ein Radiallüfter. Das Gebläsegehäuse 112 ist so gestaltet, dass die Lüfterachse des Lüfters in der Vertikalen liegt. Dies ist in Figur 1 durch die gestrichelte Linie angedeutet. In der Oberseite des Dunstabzugsgehäuses 110 und insbesondere des Gebläsegehäuses 112, die der Unterseite des Kochfeldes 10 zugewandt ist und an diesem bereichsweise anliegt, ist eine Lufteintrittsöffnung (nicht gezeigt) eingebracht. Über die Lufteintritts öffnung kann Luft von oben in das Gebläsegehäuse 112 eintreten.
Zur besseren Erkennbarkeit der Komponenten der Dunstabzugsvorrichtung 1 ist in Figur 1 die Aussparung 102 in Breitenrichtung der Deckplatte 101 des Kochfeldes 10 dargestellt. Vorzugsweise erstreckt sich die Aussparung 102 aber in Tiefenrichtung der Deckplatte 101 (s. Figuren 2 und 3).
Die Lufteinlassöffnung 113 der Dunstabzugsvorrichtung 11 wird in der gezeigten Ausführungsform durch die Aussparung 102 der Deckplatte 101 des Kochfeldes 10 gebildet. In die Lufteinlassöffnung 113 beziehungsweise die Aussparung 102 ist eine Fettfiltereinheit 116 eingebracht. An den Seiten der Fettfiltereinheit 116 sind Fettfilterelemente (nicht gezeigt) vorgesehen. Zu der Fettfiltereinheit 116 nach außen versetzt sind Geräuschfilterelemente 3 angeordnet, die in der gezeigten Ausführungsform parallel zu den Fettfiltern liegen und jeweils in einer Filteraufnahme 115 gehalten sind. Die Filteraufnahme 115 ist in der gezeigten Ausführungsform durch einen zu der Filteraufnahme 115 hin offenen Rahmen gebildet, der von Luft durchströmt werden kann. In der gezeigten Ausführungsform kann die Filteraufnahme 115 und das darin vorgesehene Geräuschfilterelement 3 in horizontaler Richtung durchströmt werden.
Das Gerätegehäuse 110 weist eine Luftauslassöffnung 114 auf, die in der gezeigten Ausführungsform durch einen Luftauslass des Gebläsegehäuses 112 gebildet ist und die in der Rückseite der Dunstabzugsvorrichtung 11 liegt.
An die Luftaustrittsöffnung 114 ist der Luftkanal 2 angeschlossen. Der Luftkanal 2 besteht in der dargestellten Ausführungsform der Figur 1 aus einem Kanalelement 20, das ein gerades Kanalelement 20 darstellt. Das freie Ende des Luftkanals 2 ist in eine Öffnung der Raumwand R eingebracht.
In den Figuren 2 und 3 ist die Dunstabzugsvorrichtung 11 nach Figur 1 in Perspektivansicht gezeigt. Die Ausrichtung der Aussparung 102 ist hier im Gegensatz zu Figur 1 in Tiefenrichtung der Deckplatte 101 des Kochfeldes 10 gezeigt. Dies ist die bevorzugte Ausrichtung der Aussparung 102. Auch die weiteren Elemente, Fettfiltereinheit (in Figur 2 nicht gezeigt), Filteraufnahme 115 und Geräuschfilterelemente 3 erstrecken sich somit in der Tiefenrichtung.
In Figur 2 und 3 sind Schritte der Montage der Dunstabzugsvorrichtung 11 gezeigt. Insbesondere wird in den Figuren 2 und 3 das Einbringen der Geräuschfilterelemente 3, 3‘ gezeigt. Bei der gezeigten Ausführungsform sind für jede Filteraufnahme 115 zwei Geräuschfilterelemente 3, 3‘ vorgesehen. Die Geräuschfilterelement 3 und 3‘ weisen dabei einen identischen Aufbau auf.
Beispielsweise können die Geräuschfilterelement 3, 3‘ den in den Figuren 4 und 5 gezeigten Aufbau aufweisen. Jedes Geräuschfilterelement 3 weist hierbei eine Quaderform auf. Das Geräuschfilterelement 3 weist insbesondere einen Rahmen 31 auf, in dem eine plissierte Matte 31 aus Filtermaterial, insbesondere aus PTE gehalten ist. Das Geräuschfilterelement 3 weist eine Länge auf, die größer ist als die Breite des Geräuschfilterelementes 3. Als Tiefe des Geräuschfilterelementes 3 wird die Abmessung in der Richtung bezeichnet, in der Geräuschfilterelement 3 durchströmt werden kann. In der Figur 5 ist die Tiefe des Geräuschfilterelementes daher die Abmessung, die in die Bildebene gerichtet ist.
An den Seitenwänden, die auch als Stirnwände bezeichnet werden, weist das Geräuschfilterelement 3 jeweils eine Lasche 32 auf. Die Laschen 32 ragen über den Rahmen 31 hinaus.
Wie sich aus Figur 2 ergibt, werden in einem ersten Schritt zwei Geräuschfilterelemente 3, die im montierten Zustand die vorderen Geräuschfilterelemente 3 darstellen, durch die Aussparung 102 in der Deckplatte 101 in das Innere der Dunstabzugsvorrichtung 11 eingebracht. Die Geräuschfilterelemente 3 sind dabei so ausgerichtet, dass deren Länge in der Längsrichtung der Aussparung 102 liegen. Das linke Geräuschfilterelement 3 wird nachdem dieses unterhalb der Aussparung 102 liegt, nach links und das rechte Geräuschfilterelement 3 nach rechts geschoben. Hierdurch werden die Geräuschfilterelemente 3 in die Filteraufnahmen 115 eingebracht. In den Filteraufnahmen 115 werden die Geräuschfilterelemente 3 anschließend nach vorne geschoben. Diese Bewegungen sind in der Figur 2 durch Blockpfeile angedeutet. Mit den vorderen Geräuschfilterelementen 3, in der im vorderen Bereich der Filteraufnahmen 115 platzierten Position, werden anschließend zwei weitere Geräuschfilterelemente 3‘ durch die Aussparung 102 in die Dunstabzugsvorrichtung 11 eingebracht. Nachdem diese Geräuschfilterelemente 3‘ durch die Aussparung 102 in das Innere der Dunstabzugsvorrichtung 11 gelangt sind, werden diese nach außen verschoben, wie in Figur 3 durch die Blockpfeile schematisch angedeutet.
In dem fertig montierten Zustand liegen somit in jeder der Filteraufnahmen 115 zwei Geräuschfilterelemente 3, 3‘. Die Geräuschfilterelemente 3, 3‘ liegen dabei mit einer Stirnseite aneinander an. Die Laschen 32 (in Figuren 2 und 3 nicht sichtbar) ragen dabei in Richtung der Mitte der Aussparung 102 über die Geräuschfilterelemente 3, 3‘ hinaus. Hierdurch sind die Laschen 32 durch den Benutzer auch nach dem Einbringen der Geräuschfilterelemente 3, 3‘ in die Filteraufnahme 155 durch Hineingreifen in die Aussparung 102 erreichbar und die Geräuschfilterelemente 3, 3‘ können aus der Filteraufnahme 115 entnommen werden.
In Figur 6 ist eine Ausführungsform eines Montagesatzes 5, der für eine Dunstabzugsvorrichtung 11 bereitgestellt werden kann, gezeigt. Der Montagesatz 5 umfasst hierbei vier Geräuschfilterelemente 3, 3‘ und einen Luftkanal 2 in Form eines geraden Kanalelementes 20. An einem Ende des Kanalelementes 20 ist ein Dichtstreifen 25 gezeigt, der um den Außenumfang des Kanalelementes 20 gelegt und an diesem festgeklebt wird. Dies ist schematisch in Figur 6 gezeigt. Nach der Anbringung liegt der Dichtstreifen 25 vorzugsweise in einem Abstand, beispielsweise 5mm, von dem Ende des Kanalelementes 20 entfernt. Dies ist in Figur 7 gezeigt.
In Figur 8 ist die Rückansicht der Dunstabzugsvorrichtung 1 nach Figuren 1 bis 3 gezeigt. In der Rückseite der Dunstabzugsvorrichtung 11 ist die Luftauslassöffnung 114 zu erkennen. In diese Luftauslassöffnung 114 wird das Kanalelement 20 mit dem Dichtstreifen 25 eingeschoben. Dies ist durch den Blockpfeil in Figur 8 gezeigt.
Wie oben beschrieben, kann mit der vorliegenden Erfindung eine Dunstabzugsvorrichtung 11, die für den Umluftbetrieb ausgestattet ist, auf einfache Weise für den Abluftbetrieb umgerüstet werden.
In den Figuren 9 und 10 ist eine Dunstabzugsvorrichtung 11, die für den Umluftbetrieb ausgestattet ist, gezeigt. Die Dunstabzugsvorrichtung 11 für den Umluftbetrieb unterscheidet sich von der erfindungsgemäßen oder erfindungsgemäß erzielbaren Dunstabzugsvorrichtung 11 für den Abluftbetrieb dadurch, dass der Luftkanal 2 eine andere Form aufweist und dass anstatt der Geräuschfilterelemente Geruchsfilterelemente (nicht sichtbar) in die Filterhalterungen eingebracht sind.
Der Luftkanal 2 für den Umluftbetrieb ist in den Figuren 9 und 10 erkennbar. Dieser besteht aus einem ebenen Kanalelement 20, das in die Luftauslassöffnung 114 der Dunstabzugsvorrichtung 11 eingebracht ist. Zudem weist der Luftkanal 2 ein erstes gebogenen Kanalelement 21, das auch als Eingangsbogen des Luftkanals 2 bezeichnet werden kann, auf. Über dieses gebogene Kanalelement 21 kann der Luftstrom von der Horizontalen in die Vertikale umgelenkt werden. An den Eingangsbogen schließt sich ein weiteres Kanalelement 22 an, das ein gerades Kanalelement darstellt. Somit gelangt Luft von dem Eingangsbogen in den vertikalen Teil des Luftkanals 2. An den vertikalen Teil schließt sich ein weiteres gebogenes Kanalelement 23 an, das auch als Ausgangsbogen bezeichnet werden kann. Von dem vertikalen Teil gelangt die Luft somit in den Ausgangsbogen, in dem die Luftströmung von der Vertikalen in die Horizontale nach vorne umgelenkt wird. Von dem Ausgangsbogen gelangt die Luft in einen Diffusor 24. Über den Diffusor 24 kann die Luft somit im Umluftbetrieb der Dunstabzugsvorrichtung 11 in dem Sockelspalt zwischen einem Boden 41 des Küchenschrankes 4 und dem Küchenboden ausgegeben werden. Der Sockelspalt wird durch die Füße 42 des Küchenschrankes 4 erzeugt.
Eine solche Dunstabzugsvorrichtung für den Umluftbetrieb kann unter Benutzung des erfindungsgemäßen Montagesatzes auf einfache Weise in eine Dunstabzugsvorrichtung für den Abluftbetrieb umgewandelt werden, ohne bauliche Maßnahmen an der Dunstabzugsvorrichtung selber, insbesondere dem Gerätegehäuse vornehmen zu müssen.
Bezugszeichenliste
1 Kombinationsgerät
10 Kochfeld
101 Deckplatte
102 Aussparung
11 Dunstabzugsvorrichtung
110 Gerätegehäuse
112 Gebläsegehäuse
113 Lufteinlassöffnung
114 Luftauslassöffnung
115 Filteraufnahme
116 Fettfiltereinheit
2 Luftkanal
20 gerades Kanalelement
21 gebogenes Kanalelement
22 gerades Kanalelement
23 gebogenes Kanalelement
24 Diffusor
25 Dichtstreifen
3, 3‘ Geräuschfilterelement
30 Rahmen
31 Matte
32 Lasche
4 Küchenmöbel
40 Arbeitsplatte
41 Boden
42 Fuß
5 Montagesatz
R Raumwand