Verfahren und Vorrichtung zum Erfassen des Rüstzustands einer Bau- und/oder
Materialumschlagsmaschine
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zum Erfassen des Rüstzustands einer Bau- und/oder Materialumschlagsmaschine, insbesondere eines Krans, und/oder des Aufenthaltsorts einzelner Rüstelemente der Bau- und/oder Materialumschlagsmaschine, mit elektronischen Identifikations-Elementen, die an den Rüstelementen der Bau- und/oder Materialumschlagsmaschine angebracht sind, sowie einer elektronischen Auswerteeinrichtung zum Bestimmen des Rüstzustands und/oder Aufenthaltsorts der Rüstelemente anhand von den Identifikationselementen empfangener Informationen. Die Erfindung betrifft ferner auch eine solche Bau- und/oder Materialumschlagsmaschine, insbesondere in Form eines Krans.
Bau- und/oder Materialumschlagsmaschinen wie Krane, beispielsweise Turmdrehkrane oder Teleskopausleger-Mobilkrane, aber auch Derrick-Krane oder maritime Krane wie Schiffsverladekrane werden oft in unterschiedlichen Rüstzuständen betrieben, in denen einzelne Rüstelemente wie beispielsweise Auslegerteile, Ballastelemente, Abspannungen oder Turmstücke ein- oder ausgebaut, zusätzlich angebaut oder an verschiedenen Orten montiert werden. Dies beeinflusst einerseits die Belastung und damit Lebensdauer der Bauteile. Zum
anderen beeinflusst der Rüstzustand maßgeblich aber auch die zulässige Traglast des Krans, was durch Auswahl entsprechender Traglastkurven in der Last- Überwachungseinrichtung bzw. durch unterschiedliche Konfiguration der Kransteuerung berücksichtigt werden muss.
Bislang ist es in großem Maße üblich, dass der Kranführer oder -monteur beim Kranaufbau relevante Eckdaten des Rüstzustandes wie beispielsweise die Gesamtlänge der Baugruppen wie beispielsweise die Auslegerlänge, die Turmhöhe und die Gegenauslegerlänge, oder auch die Anzahl der montierten Ballastelemente händisch in die Steuerung eingibt, so dass die Steuerung halbautomatisch die relevanten Traglastkurven auswählen kann.
In jüngerer Zeit wurde jedoch auch vorgeschlagen, die Rüstzustände einer solchen Bau- und/oder Materialumschlagsmaschine automatisiert zu überwachen, indem an der Maschine entsprechende Überwachungsvorrichtungen oder eine geeignete Sensorik angebracht wird, um die gerüsteten Maschinenelemente und/oder die Montageposition der verbauten Maschinenelemente zu erfassen.
Beispielsweise zeigt die Schrift EP 1724230 B1 einen Raupenkran bzw. - seilbagger, bei dem die am Oberwagen auflegbaren Ballastelemente sowie die am Unterwagen befestigbaren Traktionsgewichte jeweils mit einem RFID-Tag versehen sind. Ein Lesegerät liest die von den RFID-Tags bereitgestellten Informationen ein und gibt diese an die Steuereinrichtung weiter, die daraufhin die Überlastsicherung entsprechend einstellt.
In ähnlicher Weise sieht die DE 10 2012 025 111 A1 an einem Teleskopausleger- Mobilkran RFID-Transponder an den Gegengewichten sowie an einem ggf. montierbaren Spitzenausleger vor, wobei eine Steuereinheit des Krans anhand der von den RFID-Transpondern übermittelten Daten den Rüstzustand ermittelt und Lastabschaltwerte berechnet.
Die Schrift DE 10 2014 018 063 A1 sieht die Bestimmung des Rüstzustands eines Krans mittels solcher RFID-Tags als nachteilig an und will den Rüstzustand eines Raupen- oder Mobilkrans mittels einer Kamera bestimmen, die eine optische Erfassung charakteristischer Rüstzustandsparameter ermöglichen soll. Beispielsweise soll die Anzahl der Seileinscherungen am Lasthaken oder die Anzahl der verwendeten Ballastplatten am Oberwagen mit der Kamera bestimmt werden.
Die Schrift EP 2799386 B1 schlägt vor, die Anzahl der an einem Kran vorgesehenen Ballastgewichtsplatten mittels eines Gewichtssensors zu bestimmen, der die Gewichtsbelastung der Stahlbaukonstruktion des Oberwagens erfasst.
Weiterhin beschreibt die Schrift WO 2017/162336 A1 einen Turmdrehkran, an dessen Gitterstücken sog. RuBee-Tags angebracht sind, die im niedrigfrequenten Bereich senden und Identifikationsdaten an eine Steuereinrichtung übertragen, die anhand der empfangenen Informationen den Rüstzustand bestimmt. Alternativ zu solchen, im Niedrigfrequenzbereich kommunizierenden LWID-Elementen können die entsprechenden Daten auch per Lichtleiter an die Steuereinrichtung übertragen werden, was jedoch eine entsprechende Lichtfaserverkabelung mit Kupplungsstücken zwischen den Kranelementen voraussetzt. Die Datenübertragung soll dabei per Multihop-Übertragung erfolgen.
Die für die Datenübertragung erforderliche Energieversorgung der Identifikationselemente ist jedoch gerade bei Bau- und/oder Materialumschlagsgeräten wie Kranen nicht ganz einfach. Einerseits ergeben sich durch große Auslegerlängen und Turmhöhen bzw. entsprechende Maschinenabmessungen beträchtliche Distanzen zwischen den an entfernten Rüstelementen angebrachten Informationselementen und der Maschinensteuerung, so dass eine drahtlose Energieübertragung nicht ohne weiteres möglich ist. Zwar ist es bei RFID-Tags bekannt, durch die hochfrequenten Radiowellen des RFID- Lesegeräts nicht nur Daten zu übertragen, sondern auch den Transponder mit Energie zu versorgen. Dies ist jedoch hinsichtlich der Reichweite nur beschränkt möglich und wird zudem auch oft durch die metallischen Bauteile und die hierdurch
hervorgerufene Abdeckung beeinträchtigt. Aktive RFID-Transponder mit eigener Energieversorgung aus einer Batterie oder einem Akku können zwar das Problem der Reichweite mildern, leiden jedoch andererseits daran, dass die Energie nicht ausreichend lange gespeichert werden kann.
Etliche Rüstelemente wie beispielsweise die Turm- und Auslegerstücke eines Krans oder andere mechanische, oft metallische Strukturbauteile sind nämlich sehr langlebige Bauteile, die oftmals über viele Jahre eingesetzt werden. Zudem werden Baumaschinenelemente oft auch über längere Zeit auf einem Lagerplatz beispielsweise über den Winter eingelagert, was den Batterien solcher Transponderchips weiter zusetzt.
Von der genannten Energieversorgungsproblematik abgesehen kann es auch bei der Informationsübertragung zu Problemen kommen, beispielsweise wenn aufgrund einer Vielzahl von RFID-Chips gegenseitige Störungen der Funksignale oder von der Umgebung her Beeinträchtigungen vorliegen. Gerade bei an Stahlbauteilen angebrachten RFID-Tags ist es oft nicht ganz einfach, die Kommunikation stabil zu halten.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Verfahren und eine verbesserte Vorrichtung zum Erfassen des Rüstzustands und/oder des Aufenthaltsorts eines Rüstelements sowie eine verbesserte Bau- und/oder Materialumschlagsmaschine der eingangs genannten Art zu schaffen, die Nachteile des Standes der Technik vermeiden und Letzteren in vorteilhafter Weise weiterbilden. Insbesondere soll auch bei größeren Beabstandungen durch große Ausleger- oder Turmlängen eine stabile Kommunikation mit den Informationselementen erreicht und damit eine verlässliche Bestimmung des Rüstzustands bzw. des Aufenthaltsorts der Rüstelemente ermöglicht werden und eine verlässliche Funktionsweise auch über eine sehr lange Lebensdauer der Maschine hinweg sichergestellt werden.
Erfindungsgemäß wird die genannte Aufgabe durch ein Verfahren nach Anspruch 1 , eine Vorrichtung nach Anspruch 4, sowie eine Bau- und/oder Materialumschlagsmaschine gemäß Anspruch 31 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Um eine ausreichende Energieversorgung der an den Rüstelementen angebrachten Identifikationselemente, die eine Datenübertragung bzw. Kommunikation auch über größere Distanzen ermöglicht, über eine längere Lebensdauer aufrechtzuerhalten, wird vorgeschlagen, die Energiespeicher der Identifikationselemente durch Energy Harvesting immer wieder aufzuladen. Erfindungsgemäß sind die Identifikationselemente, die an den Rüstelementen angebracht sind, mit Energiegewinnungsmitteln zum Gewinnen elektrischer Energie aus Umgebungseinflüssen sowie einem Energiespeicher zum Speichern der gewonnenen Energie und Versorgen der Identifikationselemente versehen. Die Rüstelemente, an denen die Identifikationselemente angebracht sind, sowie die Identifikationselemente selbst sind über ihre Lebensdauer diversen Umwelteinflüssen wie mechanischen Beanspruchungen, Sonnen- und Tageslichtbestrahlung, Temperaturbeaufschlagung oder Wärmedifferenzen ausgesetzt, die es erlauben, die Energiespeicher der Identifikationselemente immer wieder aufzufüllen.
Um möglichst jede Energiegewinnungschance zu nutzen, können in Weiterbildung der Erfindung die genannten Energiegewinnungsmittel mehrere, unterschiedlich arbeitende Energiegewinnungsbausteine umfassen. Durch solche mehreren, unterschiedlich arbeitenden Energiegewinnungsbausteine können verschiedene Umwelteinflüsse ausgenutzt bzw. aus verschiedenen Umwelteinflüssen Energie in Form elektrischer Spannung bzw. elektrischen Stroms gewonnen werden. Die verschiedenen Energiegewinnungsmittel können die gleichzeitig oder nacheinander gewonnene Energie in einen gemeinsamen Energiespeicher speichern.
Insbesondere kann zumindest eines der Identifikationselemente, die an den Rüstelementen der Maschine angebracht sind, mit zumindest einem
thermoelektrischen Energiegewinnungsbaustein versehen sein, der thermische Beaufschlagungen und/oder thermische Gradienten an dem Rüstelement und/oder dem Identifikationselement in elektrische Energie umwandeln kann. Insbesondere kann das Identifikationselement mit einem Peltier-Element versehen sein, das mit verschiedenen, insbesondere gegenüberliegenden Flächen an Bauteilabschnitten angebracht wird, die regelmäßig oder zumindest bisweilen unterschiedliche Temperaturen aufweisen. Durch das Anlegen einer Temperaturdifferenz an die beiden Seiten des Peltier-Elements kann elektrischer Strom erzeugt werden, was bisweilen auch als Seebeck-Effekt bezeichnet wird. Insbesondere kann das Peltier- Element über ein thermisch hochleitfähiges Material, beispielsweise eine Wärmeleitpaste, einerseits an ein üblicherweise warmes und andererseits an ein üblicherweise kaltes Umgebungselement angeschlossen werden. Diese warmen bzw. kalten Umgebungselemente können die unmittelbare Umgebung des Identifikationselements oder einen Teil hiervon bilden. Beispielsweise kann dies ein Abschnitt eines Stahlbauträgers einerseits und eine elektronische Baugruppe des Identifikationselements andererseits sein.
Alternativ oder zusätzlich zu einem solchen thermoelektrischen Energiegewinnungsbaustein kann das Identifikationselement auch mittels eines elektromechanischen Energiegewinnungsbausteins mit elektrischer Energie versorgt werden. Ein solcher elektromechanischer Energiegewinnungsbaustein kann beispielsweise zumindest ein Piezoelement umfassen, welches elastische Verformungen in elektrische Energie wandeln kann. Ein solches Piezoelement kann vorteilhafterweise an einen Abschnitt des jeweiligen Rüstelements, an dem das Identifikationselement angebracht ist, angebracht bzw. damit verbunden sein, welcher Abschnitt regelmäßig höheren mechanischen Beanspruchungen bzw. Spannungen unterliegt und somit elastische Verformungen zeigt. Beispielsweise kann dies ein Längs- oder Quergurt eines Stabwerkträgers oder ein anderer starken Spannungen unterliegender Abschnitt eines Rüstelementes sein. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, ein solches Piezoelement an einem Ausleger- und/oder Turmstück eines Krans anzubringen, an dem ein entsprechendes Identifikationselement angebracht ist.
Alternativ oder zusätzlich zu einem solchen Piezoelement, welches bereits auf kleinere Verformungen anspricht, kann ein elektromechanischer Wandler aber auch im Maschinenbetrieb auftretende Stellbewegungen des Rüstelements abgreifen und in elektrische Energie wandeln. Beispielsweise kann dies ein Dynamo oder Generator sein, der an einem Schwenklager oder einer Seilumlenkrolle angebracht ist.
Alternativ oder zusätzlich zu einem solchen elektromechanischen Energiegewinnungsbausein kann auch ein photoelektrischer Energiegewinnungsbaustein vorgesehen sein, der eintreffendes Licht wie z.B. Sonneneinstrahlung in elektrische Energie umwandeln kann. Ein solcher photoelektrischer Energiegewinnungsbausein kann unmittelbar an dem Identifikationselement angebracht sein, ggf. jedoch auch davon beabstandet am Rüstelement angebracht sein, um den Energiespeicher des Identifikationselements zu speisen.
Alternativ oder zusätzlich kann das Identifikationselement auch einen Energiegewinnungsbaustein umfassen, der elektrische Energie aus Nahfeldkommunikationsbeaufschlagung des Identifikationselements gewinnt. Insbesondere kann ein induktiver Energiegewinnungsbaustein vorgesehen sein.
Die von den Energiegewinnungsmitteln gewonnene elektrische Energie kann in einem gemeinsamen Energiespeicher oder auch in mehreren, separaten Energiespeichern gespeichert werden. Dabei kann eine Energiesteuer- und/oder - Verwaltungseinrichtung vorgesehen sein, die das Ein- und/oder Ausspeichern der Energie in den bzw. aus dem zumindest einen Energiespeicher steuert und/oder verwaltet. Ein solches elektrisches Power-Management kann einerseits an den zumindest einen Energiespeicher angebunden und andererseits an die ggf. verschiedenen, mehreren Energiegewinnungsmittel angebunden sein, um das Einspeichern der gewonnenen Energie in den Energiespeicher zu steuern. Andererseits kann das Power-Management aber auch an elektrische Verbraucher
wie beispielsweise eine Sendeeinrichtung zum Versenden von Informationen angebunden sein, um aus dem Energiespeicher bereitgestellte Energie an den Verbraucher zu geben und/oder die Verbraucherversorgung zu steuern.
Um Energie zu sparen bzw. möglichst wenig Energie zu verbrauchen, kann die Energiesteuer- und/oder -Verwaltungseinrichtung beispielsweise die Verbraucher wie beispielsweise die Sendeeinrichtung nur innerhalb vorbestimmter Zeitfenster und/oder vorgegebener Funktionsanforderungen mit Energie versorgen, wobei die genannten Zeit- und/oder Funktionsfenster beispielsweise anhand einer dem Identifikationselement zugewiesenen Funktion bestimmt oder anhand einer abgespeicherten Logik bestimmt werden kann, die beispielsweise in dem Identifikationselement selbst beispielsweise in Form von Software gespeichert sein kann. Alternativ oder zusätzlich kann die Energiesteuer- und/oder -
Verwaltungseinrichtung die Energieversorgung auch in Abhängigkeit eines äußeren Signals freischalten, welches am Identifikationselement empfangen wird, beispielsweise in Abhängigkeit eines Informations-Abrufsignals, welches von einem anderen Identifikationselement oder einer anderen Steuereinrichtung oder Gegenstelle kommt.
Als Energiespeicher können verschiedene Speicherbausteine wie beispielsweise ein Kondensator oder ein Akkumulator vorgesehen sein, wobei auch eine Mischung umfassend zumindest einen Kondensator und zumindest einen Akku vorgesehen sein kann. Die genannte Energiesteuer- und/oder Verwaltungseinrichtung kann dabei entscheiden, in welchen Energiespeicher eine von den Energiegewinnungsmitteln bereitgestellte Energie gerade eingespeichert wird, beispielsweise anhand der Höhe und/oder Zeitdauer der Energiegewinnung. Zum Beispiel können niedrige und/oder über einen längeren Zeitraum bereitgestellte Spannungen wie beispielsweise von einem Peltier-Element in den Akku gespeist werden, während kurzfristige und/oder höhere Spannungen wie beispielsweise aus einem Piezoelement einem Kondensator zugeführt werden können.
Alternativ oder zusätzlich kann auch ein Ausgleich zwischen mehreren Energiespeichern vorgesehen werden, beispielsweise dahingehend, dass ein kurzfristig im Kondensator gespeicherter Energieanteil von diesem in den Akku eingespeichert wird.
Um Informationen effizient übermitteln zu können, können die Identifikationselemente jeweils eine Kommunikationseinrichtung vorzugsweise in Form einer Sende-/Empfangseinrichtung mit zumindest einer Antenneneinrichtung aufweisen, um Informationen bzw. Signale über die Antenneneinrichtung drahtlos übermitteln bzw. empfangen zu können.
Um mit geringem Energieaufwand mit einer jeweiligen Gegenstelle kommunizieren zu können, können vorteilhafterweise an einem jeweiligen Identifikationselement verschiedene Antenneneinrichtungen vorgesehen sein.
Um eine jeweilige Information bzw. ein jeweiliges Signal energieeffizient übermitteln zu können, kann eine Sende-Steuereinrichtung in Abhängigkeit der jeweils zu übertragenden Information auswählen, über welche Antenneneinrichtung das jeweilige Signal übermittelt wird.
In Weiterbildung der Erfindung kann die genannte Antenneneinrichtung an zumindest einem der Identifikationselemente, vorzugsweise an allen Identifikationselementen, eine Multifrequenzantenne umfassen, die Signale in verschiedenen Frequenzen bzw. Frequenzbereichen senden und/oder empfangen kann. Die genannte Multifrequenzantenne kann beispielsweise dazu ausgebildet sein, Signale in verschiedenen Frequenzbereichen gleichzeitig zu senden und/oder zu empfangen, wobei eine solche Multifrequenzantenne beispielsweise in Form einer Lakhovsky- Antenne ausgebildet sein kann. Alternativ oder zusätzlich kann die Multifrequenzantenne aber auch nur dazu ausgebildet sein, wahlweise in dem einen oder anderen Frequenzband zu senden.
Vorteilhafterweise kann der Antenneneinrichtung eine Frequenz-Steuereinrichtung zugeordnet sein, die ein Festlegen bzw. Auswahlen der Frequenz zur Datenkommunikation übernimmt, um dann über die Multifrequenzantenne im gewünschten Frequenzband zu senden und/oder zu empfangen.
Alternativ oder zusätzlich kann die genannte Antenneneinrichtung eine Richtantenne beispielsweise in Form einer Richtfunkantenne und/oder einer Phased-Array- Antenne, also einer phasengesteuerten Gruppenantenne mit Richtwirkung, die eine Bündelung der Strahlungsenergie durch die Anordnung und Verschaltung von Einzelstrahlern erreicht.
Alternativ oder zusätzlich kann die Antenneneinrichtung auch eine Nahfeldantenne für die Nahfeldkommunikation aufweisen, beispielsweise in Form einer Near Field Radio-Antenne. Mittels einer solchen Nahfeldantenne kann das Informationselement insbesondere mit anderen Informationselementen, die an der jeweiligen Maschine angebracht sind, und/oder anderen Gegenstellen an der Maschine oder in unmittelbarer Umgebung der Maschine kommunizieren, beispielsweise Informationen übertragen oder Signale empfangen.
Alternativ oder zusätzlich kann die Antenneneinrichtung aber auch eine Positionsortungsantenne aufweisen, um Signale von einem Positionsortungssystem, beispielsweise von einem Navigationssatelliten zu empfangen.
Alternativ oder zusätzlich zu einer GPS-Ortungseinrichtung kann ein jeweiliges Informationselement aber auch eine anders arbeitende Ortungseinrichtung zur Positionsbestimmung aufweisen. Beispielsweise kann die Ortungseinrichtung eine Mobilfunkeinrichtung mit Positionsbestimmung umfassen, beispielsweise um zu bestimmen, in welcher Mobilfunkzelle sich das Informationselement jeweils befindet, und/oder bei Empfangen mehrere Mobilfunksignale zu bestimmen, an welchem Punkt oder in welchem Bereich zwischen mehreren Mobilfunkmasten sich das jeweilige Informationselement befindet. Solche Mobilfunk-Ortungsverfahren beispielsweise umfassend eine Triangulations-Bestimmung sind per se bekannt und
können dazu dienen, aus den bekannten Standorten mehrerer Funkzellen-Masten bzw. -Antennen und der Stärke und/oder Richtung der jeweiligen Signale zu bestimmen, wo genau sich das Mobilfunkgerät, das an dem Informationselement vorgesehen ist, befindet.
Alternativ oder zusätzlich kann die Ortungseinrichtung auch eine Positionsbestimmungseinrichtung zum Bestimmen der Position relativ zu den anderen Informationselementen aufweisen, wobei eine solche Positionsbestimmung beispielsweise mittels einer Laufzeit-Messeinrichtung erfolgen kann, die die Laufzeit der Signale zwischen den Informationselementen messen kann.
Um bei der Datenkommunikation Energie zu sparen und keine unnötig weiten Übertragungsstrecken zu haben und damit Übertragungsleistungen zu benötigen, kann in vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung vorgesehen sein, dass zumindest ein Teil der Informationselemente seriell miteinander kommunizieren bzw. verbindbar sind, um eine Information nach Art einer Informationskette von Informationselement zu Informationselement zu übertragen. Insbesondere können die Informationselemente ein Daisy Chain-System bilden, welche Informationen seriell von Informationselement zu Informationselement überträgt und von einem Informationselement aus auf die eingangs genannte Auswerteeinrichtung oder eine andere externe Datenverarbeitungseinrichtung überträgt, wobei eine solche externe Datenverarbeitungseinrichtung an der Bau- und/oder Materialumschlagsmaschine oder auch von dieser separat vorgesehen sein kann.
Vorteilhafterweise können die Informationselemente derart konfiguriert sein, dass zu übertragende Informationen und/oder Signale aneinander gereiht werden können und/oder zu übertragende Datenpaket dynamisch angepasst werden kann. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass ein Informationselement, welches eine eigene Information und zusätzlich auch eine „fremde“ Information von einem benachbarten Informationselement zu übertragen hat, nur ein Datenpaket überträgt, in welchem sowohl die eigene als auch die fremde Information enthalten ist. Soll beispielsweise die Empfangszeit eines Signals an einem ersten
Identifikationselement und an einem zweiten Identifikationselement rückgemeldet werden, kann das zweite Identifikationselement seine Empfangszeit und seine Identifikations-Information an das erste Informationselement übermitteln, welches sodann ein Datenpaket weiterübermittelt, welches einerseits den Identifikationscode und die Empfangszeit des zweiten Elements enthält und darüber hinaus die Empfangszeit und den Identifikationscode des ersten Elements.
Eine dynamische Telegrammanpassung und ein Aneinanderreihen von zu übertragenden Informationen in einer Daisy Chain-Struktur ermöglicht es, die Reihenfolge der einzelnen Baugruppen und Identifikationselemente zu bestimmen.
Vorteilhafterweise können alle Informationen oder Daten der Identifikationselemente oder einer Untergruppe von Identifikationselementen in einem übergeordneten System, beispielsweise einer Maschinensteuerung oder einer Cloud, zusammengeführt werden.
Insbesondere kann die schon genannte Auswerteeinrichtung, die in dem genannten übergeordneten System, beispielsweise der Maschinensteuerung oder einer Cloud implementiert sein kann, jedoch auch separat hiervon ausgebildet und/oder einem der Identifikationselemente zugeordnet sein kann, den Rüstzustand der Bau- und/oder Materialumschlagsmaschine bzw. die Position der Identifikationselemente und der damit gekennzeichneten Rüstelemente bestimmen. Dies erlaubt es, den kompletten Lebenszyklus eines Rüstelements nachzuvollziehen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels und zugehöriger Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1: eine Darstellung zweier Bau- und Materialumschlagsmaschinen in Form von Turmdrehkranen, deren Rüstelemente umfassend Turm- und Auslegerstücke sowie Ballastelemente jeweils mit einem Identifikationselement versehen sind, wobei die Kommunikationswege zwischen den Identifikationselementen und die Kommunikationswege zu
einem Ortungssystem, einem Mobilfunksystem und einer Cloud dargestellt sind,
Fig. 2: eine Darstellung eines der Identifikationselemente aus Fig. 1 in einer detaillierten Darstellung, die Energiegewinnungsbausteine, einen Energiespeicher und eine Energieverwaltungseinrichtung des Identifikationselements zeigt,
Fig. 3: eine Darstellung der an den Auslegerstücken eines der Turmdrehkrane aus Fig. 1 angebrachten Identifikationselemente und deren Kommunikation miteinander, die das von den Identifikationselementen gebildete Daisy Chain-System verdeutlicht,
Fig. 4: eine Darstellung eines der Rüstelemente der Bau- und
Materialumschlagsmaschine aus Fig. 1 beim Ein- bzw. Auslagern an einem Lagerplatz, wobei die Informationsübermittlung zwischen dem an dem Rüstelement angebrachten Identifikationselement und einer Registrierstation am Lagerplatz dargestellt ist, und
Fig. 5: eine Darstellung der am Lagerplatz eingelagerten Rüstelemente mit den daran angebrachten Identifikationselementen, wobei das Einlesen der Informationen der Identifikationselemente mittels eines Handsenders bzw. -empfängers dargestellt ist.
Wie Fig. 1 zeigt, kann die Bau- und/oder Materialumschlagsmaschine 11 als Kran, beispielsweise in Form eines Turmdrehkrans, ausgebildet sein und eine Vielzahl von Rüstelementen 12 umfassen, aus denen die Bau- und/oder Materialumschlagsmaschine 11 aufgebaut werden kann. Typischerweise können die Rüstelemente 12 dabei variabel vorgesehen und/oder an unterschiedlichen Stellen verbaut werden, so dass die Maschine je nach Vorhandensein, Anzahl und Einbauposition der Rüstelemente 12 in verschiedenen Konfigurationen betreibbar ist.
Solche Rüstelemente 12 können insbesondere mechanische Strukturbauteile wie beispielsweise Stahlbauteile, Abspannungen, Ballastgewichte und Ähnliches sein. Bei einem Kran können die Rüstelemente 12 beispielsweise Auslegerstücker und/oder Turmstücke umfassen, aus denen der Ausleger 13 bzw. der Turm 14 des Krans zusammengesetzt werden kann. Je nach Krantyp können dies beispielsweise Fachwerkträger, Teleskopschürze oder Turm- bzw. Auslegersegmente sein.
Andere Rüstelemente 12 können Ballastgewichte, Ober- und/oder Unterwagenelemente, Abspannungselemente oder andere Baugruppen der jeweiligen Bau- und/oder Materialumschlagsmaschine 11 aufweisen.
Wie Fig. 1 zeigt, könne an den genannten Rüstelementen 12 elektronische Identifikationselemente 1 angebracht sein, insbesondere starr befestigt sein, was beispielsweise durch Verkleben oder in anderer Weise erfolgen kann. Vorteilhafterweise ist jedem Rüstelement 12 zumindest ein Identifikationselement 1 fest zugeordnet.
Die genannten Identifikationselemente 1 können als ID-Etiketten bzw. Smartlabels ausgebildet sein, die auf das jeweilige Rüstelement 12 aufgeklebt werden.
Wie Fig. 2 zeigt, können die Identifikationselemente 1 eine elektronische Datenverarbeitungs- und/oder Kommunikationseinrichtung umfassen, um Informationen zu verarbeiten und/oder zu speichern und/oder zu senden und/oder zu empfangen. Vorteilhafterweise kann das Identifikationselement 1 eine Datenverarbeitungslogik beispielsweise in Form einer festen Verdrahtung oder in Form eines in einem Programmspeicher abgelegten Programms umfassen, welches von einem Mikroprozessor verarbeitet werden kann.
Um über längere Zeit auch unter ungünstigen Bedingungen energieautark zu sein, umfasst das Identifikationselement 1 Energiegewinnungsmittel 10, die aus der Umgebung des Identifikationselements 1 Energie gewinnen können. Die genannten Energiegewinnungsmittel 10 können dabei vorteilhafterweise mehrere, in
verschiedener Weise arbeitende Energiegewinnungsbausteine umfassen, um verschiedene Umwelteinflüsse in elektrische Energie wandeln zu können.
Wie Fig. 2 zeigt, können die Energiegewinnungsmittel 10 vorteilhafterweise zumindest einen thermoelektrischen Energiegewinnungsbaustein 8 umfassen, oder beispielsweise in Form eines Peltier-Elements ausgebildet sein.
Ein solcher thermoelektrischer Energiegewinnungsbaustein 8 kann vorteilhafterweise über ein thermisch hochleitfähiges Material, beispielsweise eine Wärmeleitpaste 9, einerseits an einem üblicherweise warmen Umgebungsbaustein und andererseits an einem üblicherweise kalten Umgebungsbaustein angeschlossen sein. Beispielsweise kann eine Seite des Peltier-Elements bzw. des thermoelektrischen Energiegewinnungsbausteins 8 einen Teil der Befestigungsfläche des Identifikationselements 1 bilden, welche Befestigungsfläche an das jeweilige Rüstelement 12 angeschlossen wird, beispielsweise auf die Oberfläche des metallischen Rüstelements 12 flächig gefügt, beispielsweise angeklebt wird. Ist das Rüstelement 12 ein Metallbauteil, unterliegt dieses größeren Temperaturschwankungen, beispielsweise großer Flitze bei Sonneneinstrahlung oder großer Kälte bei Nacht oder kalten Außentemperaturen.
Eine andere Oberfläche des thermoelektrischen Energiegewinnungsbausteins 8, insbesondere eine gegenüberliegende Oberfläche des Peltier-Elements kann beispielsweise über das genannte Leitmaterial 9 an die Innenseite des elektronischen Elements 1 , insbesondere an dessen Datenverarbeitungs- und/oder Sendeeinrichtungen angebunden sein.
Der an den beiden Oberflächen des Bausteins 8 anliegende Temperaturgradient wird von dem Baustein 8 in elektrische Energie umgewandelt.
Alternativ oder zusätzlich zu einem solchen thermoelektrischen Energiebaustein 8 können die Energiegewinnungsmittel 10 vorteilhafterweise auch zumindest einen mechanisch-elektrischen Energiegewinnungsbaustein 4 beispielsweise in Form
eines Piezoelements aufweisen. Ein solcher mechanisch-elektrischer Energiegewinnungsbaustein 4 kann in das Identifikationselement 1 integriert und/oder an Umgebungsbauteile angeschlossen werden, um Verformungen des Identifikationselements 1 und/oder eines jeweiligen Umgebungsbausteins mitzumachen bzw. von solchen Verformungen verformt zu werden. Wie Fig. 2 zeigt, kann beispielsweise ein mechanisch-elektrischer Energiegewinnungsbaustein 4 an der Anschlussoberfläche des Identifikationselements 1 angebracht sein, die flächig mit dem jeweiligen Rüstelement 12 verbunden wird. Alternativ oder zusätzlich kann ein anderer mechanisch-elektrischer Energiegewinnungsbaustein 4 in das Gehäuse und/oder in das Innere des Identifikationsbausteins 1 integriert sein, um bei Verformungen und/oder Dehnungen des Elements 1 eine entsprechende Verformung zu erfahren. Die genannte mechanische Verformung wird in elektrische Energie gewandelt.
Alternativ oder zusätzlich kann auch zumindest ein photoelektrischer Energiegewinnungsbaustein 5 vorgesehen sein, der an einer Außenseite oder einem Außengehäuse des Identifikationselements 1 angebracht sein kann, um auf das Identifikationselement 1 fallendes Umgebungslicht einzufangen, insbesondere Sonnenstrahlung bzw. -licht einzufangen. Das eingefangene Licht wird von dem Baustein 5 in elektrische Energie gewandelt.
Alternativ oder zusätzlich kann das Identifikationselement 1 auch einen induktiven Energiegewinnungsbaustein 3 umfassen, beispielsweise in Form einer Spule, um Kommunikationssignale bzw. -wellen, die von der Umgebung her auf das Identifikationselement 1 einwirken wie beispielsweise Nahfeld- Kommunikationssignale oder Radiofunksignale in Energie umzuwandeln.
Die verschiedene Energiegewinnungsbausteine der Energiegewinnungsmittel 10 sind vorteilhafterweise über eine Energiesteuer- und/oder -Verwaltungseinrichtung 6 an zumindest einen Energiespeicher 7 angebunden, in dem die von den genannten Bausteinen gewonnene elektrische Energie gespeichert werden kann. Die genannte Energiesteuer- und/oder Verwaltungseinrichtung 6 kann dabei beispielsweise die
Einspeicherung von Energie begrenzen, beispielsweise wenn mehrere Energiegewinnungsbausteine mehr Energie bereitstellen als in den Energiespeicher 7 eingespeichert werden können. Alternativ oder zusätzlich kann die genannte Energiesteuer- und/oder Verwaltungseinrichtung die von den Energiegewinnungsmitteln 10 bereitgestellte elektrische Energie auf verschiedene Energiespeicher 7 aufteilen, was in der eingangs erläuterten Weise beispielsweise in Abhängigkeit der Höhe und/oder der zu erwartenden Zeitdauer der Energiegewinnung gesteuert werden kann.
Die genannte Energiesteuer- und/oder Verwaltungseinrichtung 6 kann in umgekehrter Weise auch mit Verbrauchern des Identifikationselements 1 verbunden sein, um deren Energieversorgung und/oder das Ausspeichern von Energie aus dem Energiespeicher 7 zu steuern.
Ein solcher Verbraucher kann beispielsweise eine Kommunikationseinrichtung 15 sein, die eine Daten-Sende- und/oder -Empfangseinrichtung umfassen kann, um Informationen zu versenden und/oder zu empfangen.
Um mit verschiedenen Gegenstellen kommunizieren zu können, kann die genannte Kommunikationseinrichtung 15 vorteilhafterweise verschiedene
Antenneneinrichtungen 16 aufweisen. Beispielsweise kann die Antenneneinrichtung 16 eine Multifrequenzantenne und/oder eine Richtantenne beispielsweise in Form einer Phased-Array-Antenne oder einer Richtfunkantenne, und/oder eine Nahfeld- Kommunikationsantenne und/oder eine Mobilfunkantenne und/oder eine GPS- und/oder Ortungsantenne zur Kommunikation mit einem Navigationssatelliten oder einer anderen Ortungseinrichtung aufweisen.
Wie Fig. 1 zeigt, können die Identifikationselemente 1 vorteilhafterweise untereinander bzw. miteinander kommunizieren, was beispielsweise über die Nahfeld-Kommunikationsantenne der Kommunikationseinrichtung 15 erfolgen kann. Alternativ oder zusätzlich können die genannten Identifikationselemente 1 oder zumindest eines der Identifikationselemente 1 mit einer Mobilfunkeinrichtung 17
und/oder mit einem Navigationssatelliten 17 oder einer anderen Ortungseinrichtung beispielsweise in Form eines Richtfunkmasts kommunizieren.
Alternativ oder zusätzlich kann die Kommunikationseinrichtung 15 zumindest eines Identifikationselements 1 dazu ausgebildet sein, mit einer Cloud 18 zu kommunizieren, in der die Information bzw. Daten aller Identifikationselemente 1 abgespeichert werden können.
In Weiterbildung der Erfindung ist es auch möglich, dass nicht die Identifikationselemente 1 selbst, sondern eine zwischengeschaltete Kommunikationseinrichtung, beispielsweise ein Kommunikationsbaustein einer Maschinensteuerung, beispielsweise der Kransteuereinrichtung, mit dem genannten Navigationssatelliten 17 und/oder der Mobilfunkeinrichtung 16 und/oder der Cloud 18 kommuniziert, um von den Identifikationselementen 1 empfangene Daten dorthin weiterzuleiten oder zu übertragen oder umgekehrt Informationen von den genannten Einrichtungen zu empfangen und an die Identifikationselemente 1 weiterzusenden bzw. in verarbeiteter Form zu übertragen.
Um für die Kommunikation Energie zu sparen, kann die Kommunikationseinrichtung 15 zumindest eines Identifikationselements 1 eine Funkleistungs-Steuereinrichtung 19 umfassen, die die Funkleistung erhöht oder erniedrigt oder abstellt, je nachdem, wie hoch die benötigte Funkleistung ist. Dies kann beispielsweise in Abhängigkeit des Abstands zu einem benachbarten Identifikationselement 1 oder zu einer anderen Gegenstelle, und/oder in Abhängigkeit einer auszuführenden Sendefunktion und/oder in Abhängigkeit eines empfangenen Informationssignals gesteuert werden.
Vorteilhafterweise ist die genannte Funkleistungs-Steuereinrichtung 19 dazu ausgebildet, Funksignale nur in dem für die jeweilige Aufgabe nötigen Umfeld zu senden. Insbesondere können Kreuzungen zwischen Elementgruppen vermieden werden. Darüber hinaus kann vorteilhafterweise mit der geringstmöglichen Leistung gesendet und damit Energie gespart werden.
Alternativ oder zusätzlich kann die Kommunikationseinrichtung 15 dazu ausgebildet sein, die Sendefrequenzen an das Umfeld anzupassen, um Funkverbindungen zu verschiedenen Gegenstellen aufzubauen und die Kommunikation stabil zu halten.
In Weiterbildung der Erfindung ist eine Positionsbestimmungseinrichtung 20 vorgesehen, die in eines oder jedes der Identifikationselemente 1 integriert und/oder an einem externen Datenverarbeitungsbaustein der Bau- und/oder Materialumschlagsmaschine 1 wie beispielsweise einer Kransteuereinrichtung vorgesehen sein kann.
Mittels einer solchen Positionsbestimmungseinrichtung 20 kann die exakte Position eines jeweiligen Identifikationselement 1 und damit des hierdurch gekennzeichneten Rüstelements 12 bestimmt werden. Die genannte Positionsbestimmungseinrichtung 20 kann dabei in verschiedener Weise arbeitend ausgebildet sein. Beispielsweise kann die Positionsbestimmungseinrichtung 20 eine GPS-Ortung vornehmen, beispielsweise indem ein im jeweiligen Identifikationselement 1 empfangenes Navigationssatellitensignal ausgewertet wird. Alternativ oder zusätzlich kann die Positionsbestimmungseinrichtung 20 aus dem von der Mobilfunkeinrichtung 16 empfangenen Mobilfunksignal die Position des das Signal empfangenden Identifikationselements 1 bestimmen, beispielsweise unter Zuhilfenahme von Triangulationsverfahren und/oder unter Zuhilfenahme von Richttechnik.
Alternativ oder zusätzlich kann die Positionsbestimmungseinrichtung 20 die Position der Identifikationselemente 1 auch durch Laufzeitmessung der Funksignale zwischen den Elementen 1 bestimmen.
Um Energie zu sparen, sind die Identifikationselemente 1 vorteilhafterweise dazu ausgebildet, nur die nötigsten Daten eines vorbestimmten Zeitraums wie beispielsweise eines Tags zu senden, um so möglichst kurze Übertragungszyklen zu erhalten und Energie zu sparen. Vorteilhafterweise wird dabei eine dynamische Telegrammanpassung vorgenommen und/oder es werden Informationen beispielsweise nach Art einer Daisy Chain-Struktur aneinandergereiht.
Ein solches Aneinanderreihen von Informationen ermöglicht es vorteilhafterweise auch, die Reihenfolge der einzelnen Baugruppen und Elemente zu bestimmen, wie dies Fig. 3 zeigt.
Vorteilhafterweise kann eine von einem ersten Identifikationselement veranlasste Abfrage von einem zweiten Identifikationselement an ein drittes Identifikationselement bis zu einem n-ten Identifikationselement weitergereicht werden, wobei jeweils die Empfangszeit und/oder Laufzeit der Abfragesignale und/oder der Empfangsbestätigungssignale bestimmt und zurückgesendet wird, vgl. Fig. 3. Anhand der Signallaufzeiten und/oder Empfangszeitpunkte und/oder anhand der dynamisch zusammengesetzten Datenpakete, die beispielsweise die Summe der Identifikationscodes der einzelnen Elemente in einer vorbestimmten Reihenfolge umfassen können, kann die Reihenfolge und/oder die Beabstandung der Elemente 1 bestimmt werden.
Alle Informationen der Elemente 1 können vorteilhafterweise in einem übergeordneten System, beispielsweise einer Maschinensteuerung, die eine Kransteuerung sein kann, oder einer Datencloud zusammengeführt werden, wie dies Fig. 1 zeigt.
Ferner können die Identifikationselemente auch dazu verwendet werden, einen Lagerort des jeweiligen Rüstelements 12 zu bestimmen, wenn das Rüstelement 12 nicht an einer Maschine verbaut, sondern auf einem Lagerplatz gelagert wird. Wie Fig. 4 zeigt, kann die Position eines jeweiligen Identifikationselements 1 und damit eines zugehörigen Rüstelements 12 beispielsweise in der vorgenannten Weise über Mobilfunk-Ortung und/oder GPS-Satellitennavigationsortung bestimmt werden. Alternativ oder zusätzlich kann die Positionsbestimmungseinrichtung 20 aber auch eine zentrale Funkstation 21 des Lagers auswerten, ggf. über Richtfunk verfeinert auswerten.
Alternativ oder zusätzlich kann eine Kommunikation auch mit einem Handsender 22 erfolgen, mithilfe dessen die Rüstelemente 12 bzw. die daran angebrachten Identifikationselemente 1 an ihrem Lagerplatz eingescannt bzw. geortet werden können, vgl. Fig. 5.