Beschreibung
Ergonomiesystem für ein verstellbares Bettensystem Die Erfindung betrifft ein Ergonomiesystem für ein verstellbares Bettensystem.
Zur Erhaltung einer körperlichen Gesundheit trägt in großem Maße ein gesunder und erholsamer Schlaf bei. Moderne verstellbare Bettensysteme, bei welchen beispielsweise ein Kopfteil oder ein Fußteil verstellt werden kann oder bei welchen Bereiche einer Matratze oder einer Matratzenauflage unterschiedlich hart oder weich eingestellt werden können, sollen dazu beitragen, dass einem Benutzer ein solch gesunder Schlaf ermöglicht ist. Insbesondere im medizinischen Bereich sind derartige verstellbare Bettensysteme vonnöten, um einem Benutzer beispielsweise nach einem operativen Eingriff eine ideale Schlafhaltung oder -position zu gewährleisten, sodass diese sich optimal regenerieren kann.
In der Praxis jedoch achten Benutzer solcher Bettensysteme selbst in der Regel selten auf eine ergonomische Schlafhaltung oder Einstellung eines Bettensystems. Vielfach fehlt es Benutzern auch an Muße, ein Bettensystem ideal hinsichtlich der Ergonomie anzupassen. Andererseits ist es beispielsweise Patienten, die auf sogenannte Dekubitusliegen angewie- sen sind, selbst aufgrund körperlicher Eingeschränktheit nicht möglich, eine Dekubituslie- ge selbst zu verstellen. In der Regel erfolgt die Verstellung einer Dekubitusliege automatisiert in bestimmten vorgegebenen Mustern, jedoch nicht immer ergonomisch ideal an die jeweilige Situation und Vorlieben des Patienten angepasst. Eine Aufgabe, welche der Erfindung zugrunde liegt, ist es, ein flexibles Konzept für ein Ergonomiesystem anzugeben, welches für ein verstellbares Bettensystem nutzbar ist.
Die Aufgabe wird mit dem Gegenstand des unabhängigen Patentanspruchs gelöst. Ausgestaltungsformen und Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche.
Das flexible Konzept für ein Ergonomiesystem basiert auf der Idee, Positionsdaten und Haltungsdaten eines Benutzers des Bettensystems aus Bilddaten zu gewinnen, welche über eine Bildaufzeichnungseinrichtung aufgenommen werden. Somit lassen sich aktuelle ergo-
nomische Parameter eines Benutzers aufnehmen und auswerten. Diese Daten können durch einen Vergleich mit Referenzdaten, welche beispielsweise in einer Ergonomiedatenbank gespeichert sind, verwendet werden, um eine Einstellung des Bettensystems, beispielsweise das Verstellen eines Kopfteils oder Fußteils, anzupassen. Alternativ können auch Berei- che eines Liegebereichs härter oder weicher eingestellt werden, beispielsweise durch Veränderung eines Luftdrucks in entsprechenden Luftkissen oder Luftkammern einer Matratze oder einer Matratzenauflage. Somit kann automatisiert eine Einstellung des Bettensystems verändert werden. Auch ist es mittels des flexiblen Konzepts möglich, dass ein Benutzer aktiv eine Einstellung des Bettensystems verändert, in dem er vorgegebene Gesten anwendet, welche mittels der Datenverarbeitungsvorrichtung erkannt werden können, sodass abhängig von den Gesten eine Einstellung des Bettensystems verstellt wird. Als Ergonomiesystem ist allgemein ein System zu verstehen, welches einen Beitrag dazu leistet, ergonomische Parameter eines Benutzers oder einer Person zu detektieren und zu beeinflussen, um gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder -problemen vorzubeugen und/oder diese zu behandeln. Die Datenverarbeitungsvorrichtung umfasst beispielsweise einen handelsüblichen Arbeitsplatzcomputer oder einen Notebook-Computer. Es ist alternativ ebenso möglich, dass die Datenverarbeitungsvorrichtung ein mobiles Kommunikationsgerät, wie beispielsweise ein Smartphone oder einen Tablet-Computer, umfasst. Alternativ ist es auch denkbar, dass die Datenverarbeitungsvorrichtung mit der Bildaufzeichnungsvorrichtung als integrierte Einheit ausgebildet ist. Diese kann beispielsweise separat von einem Arbeitsplatzcomputer genutzt werden. Es ist allerdings auch möglich, eine Kamera, die in einen Arbeitsplatzcomputer integriert ist oder an diesem angeschlossen ist, als Bildaufzeichnungsvorrichtung zu verwenden. Ebenso ist es möglich, einen Tablet- Computer mit entsprechender Front- oder Rückkamera als Datenverarbeitungsvorrichtung mit integrierter Bildaufzeichnungsvorrichtung zu nutzen.
In einer beispielhaften Ausführungsform weist ein Ergonomiesystem für ein verstellbares Bettensystem eine Datenverarbeitungsvorrichtung und eine mit der Datenverarbeitungsvorrichtung verbundene Bildaufzeichnungsvorrichtung auf. Die Bildaufzeichnungsvorrichtung ist derart angeordnet und dazu eingerichtet, dass Bilddaten, die ein Abbild eines Benutzers des Bettensystems darstellen, an die Datenverarbeitungsvorrichtung übermittelt werden. Die Datenverarbeitungsvorrichtung ist mit einer Ergonomiedatenbank verbunden und eingerichtet, die Bilddaten auszuwerten, um Positionsdaten und Haltungsdaten des Benutzers zu ermitteln, die ermittelten Positionsdaten und Haltungsdaten mit Referenzdaten in der Ergonomiedatenbank zu vergleichen, um abhängig von dem Vergleich ein Maß für eine ergonomische Korrektheit einer entsprechenden Position und Haltung des Benutzers zu ermitteln. Abhängig von dem ermittelten Maß ist die Datenverarbeitungsvorrichtung weiter eingerichtet, eine Einstellung des Bettensystems anzupassen.
Das Ergonomiesystem sieht vor, dass aus Bilddaten Positionsdaten und Haltungsdaten ei- nes Benutzers gewonnen werden, aus welchen eine aktuelle Haltung, beispielsweise eine Schlafhaltung oder -position, ermittelt wird. Durch Vergleich mit Referenzdaten der Ergonomiedatenbank kann das Maß dafür ermittelt werden, inwieweit der Benutzer sich in einer ergonomisch optimalen oder ergonomisch unvorteilhaften Haltung befindet. Ausgehend von diesem Maß kann nun eine Einstellung des Bettensystems verändert werden, um eine Haltung des Benutzers in ergonomischer Hinsicht zu verbessern. Das Ergonomiesystem erlaubt also, dass automatisch eine Einstellung des Bettensystems angepasst wird, so dass ein Benutzer eine ergonomisch günstigere Position oder Haltung einnimmt. Dabei kann die Anpassung der Einstellung bewirken, dass der Benutzer direkt in eine bessere Position bewegt wird oder dass der Benutzer angeregt wird, sich intuitiv in diese bessere Position zu bewegen.
In einer Ausgestaltung wird abhängig von dem ermittelten Maß eine Härte eines Liegebereichs des Bettensystems, insbesondere bereichsweise, eingestellt. Somit kann abhängig von einer Position und/oder Haltung einer Person auf dem Liegebereich eine Härte des Liegebereichs angepasst werden, so dass die Person beispielsweise eine ergonomisch günstigere Haltung und/oder Position einnimmt oder damit eine Person in ihrer aktuellen Haltung angenehmer liegt. Insbesondere können beispielsweise einzelne Bereich des Liegebereichs unterschiedlich hart eingestellt werden. Dies kann beispielsweise mittels einer oder
mehreren Luftkammern einer Matratze oder einer Matratzenauflage geschehen, welche zum Anpassen der Einstellung des Bettensystems, etwa der Härte der Matratze beziehungsweise Matratzenauflage, mit Luft befüllt oder entleert werden können. Somit ist es möglich, Bereiche einer Matratze beziehungsweise einer Matratzenauflage härter oder weicher einzustellen, sodass ein Benutzer beispielsweise im Schlaf dazu veranlasst wird, sich in eine ergonomisch günstigere Haltung oder Position zu begeben.
Alternativ kann der Liegebereich zumindest bereichsweise auch mittels gelartiger Flüssigkeiten, beispielsweise in einer Matratze oder Matratzenauflage, unterschiedlich hart einge- stellt werden. Beispielsweise kann einer oder mehreren mit Flüssigkeit gefüllten, abgeschlossenen Kammern einer Matratze oder einer Matratzenauflage Gel-Granulat mittels einer Steuervorrichtung und entsprechenden Aktoren hinzugefügt werden, so dass diese Bereiche härter werden. Umgekehrt können auch Salze einem oder mehreren dieser Kammern zugeführt werden, wobei die Salze die Wirkung des Gel-Granulats rückgängig ma- chen, so dass die entsprechenden Kammern wieder weicher werden. In einer weiteren Alternative können auch mehrere Bänder wie beispielsweise Stoffbänder für den Liegebereich vorgesehen sein, welche mittels Motoren gespannt oder entspannt werden können, so dass bestimmte Bereiche des Liegebereichs härter oder weicher werden. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung werden abhängig von dem ermittelten Maß ein oder mehrere VerStellmotoren eines Bettgestells des Bettensystems betätigt zum Anpassen der Einstellung des Bettensystems. Somit ist es beispielsweise möglich, ein Kopf- und/oder ein Fußteil des Bettensystems zu verstellen. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung weist das Ergonomiesystem weiter einen mit der Datenverarbeitungsvorrichtung verbundenen Bewegungssensor auf, welcher dazu eingerichtet ist, von einem Benutzer getragen zu werden, insbesondere integriert in ein Armband, und dass Bewegungsdaten, welche eine Bewegung eines Benutzers darstellen, an die Datenverarbeitungsvorrichtung übermittelt werden. Die Datenverarbeitungsvorrichtung ist dazu eingerichtet, die Bewegungsdaten auszuwerten, um eine Bewegung des Benutzers zu ermitteln und abhängig von der Bewegung die Einstellung des Bettensystems anzupassen. Somit ist es möglich, dass zusätzlich zu den Bilddaten auch Bewegungsdaten eines Benutzers aufgenommen werden können, von welchen sich eine Bewegung des Benutzers ablei-
ten lässt. Somit lässt sich in Kombination mit den Positions- und Haltungsdaten des Benutzers das Maß für die ergonomische Korrektheit besonders präzise bestimmen. Alternativ ist es auch möglich, lediglich auf Grundlage der Bewegungsdaten des Bewegungssensors die Einstellung des Bettensystems anzupassen, ohne auf die Bilddaten zurückgreifen zu müs- sen und/oder ohne das Maß für die ergonomische Korrektheit zu ermitteln.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung sind die Bildaufzeichnungsvorrichtung und/oder der Bewegungssensor kabellos mit der Datenverarbeitungsvorrichtung verbunden. Dies kann beispielsweise mittels einer Bluetooth- Verbindung oder einer Wireless LAN- Verbindung geschehen.
Vorzugsweise umfasst die Bildaufzeichnungsvorrichtung eine Digitalkamera, welche weiter bevorzugt eine Videoerfassungsfunktion aufweist, um bewegte Bilddaten aufnehmen zu können. Grundsätzlich können für die Auswertung aber auch Einzelbilder verwendet wer- den, die in bestimmten Abständen aufgenommen werden. Alternativ ist es auch denkbar, dass die Bildaufzeichnungsvorrichtung mehrere Kameras umfasst, wie beispielsweise drei Kameras, sodass unter anderem ein größerer Erfassungsbereich ermöglicht wird. Außerdem ist es dadurch beispielsweise möglich, die Position und Haltung des Benutzers räumlich, das heißt in dreidimensionaler Hinsicht, zu erfassen oder zu beurteilen. Alternativ ist es auch möglich, anstelle einer Kamera eine Infrarotbeleuchtung für die räumliche Erfassung der Position und Haltung des Benutzers zu verwenden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Bildaufzeichnungsvorrichtung geeignet ist, im Dunkeln, also beispielsweise bei Nacht, die entsprechenden Bilddaten aufzunehmen, mittels welcher eine sinnvolle Auswertung der Daten möglich ist. Hierzu kann die Bildaufzeichnungsvorrichtung selbst eine ent- sprechende Vorrichtung wie beispielsweise eine Infrarotbeleuchtung besitzen.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist die Datenverarbeitungsvorrichtung eingerichtet, durch Auswerten der Bilddaten eine Gestenerkennung durchzuführen und abhängig von einer erkannten Geste die Einstellung des Bettensystems anzupassen. Dadurch ist es einem Benutzer ermöglicht, durch aktive Handlung beziehungsweise durch aktives Gestikulieren, dem Ergonomiesystem mitzuteilen, die Einstellung des Bettensystems zu verändern. Beispielsweise ist es möglich, durch entsprechende Auf-und-ab-Bewegungen einer Hand zu signalisieren, dass ein Kopfteil oder ein Fußteil des Bettensystems nach oben oder nach
unten verschwenkt werden soll. Mittels der Gestenerkennung ist es somit möglich, dass das Bettensystem manuell und nicht automatisch verstellt wird. Es gilt zu beachten, dass abhängig von dem Erkennen der Gesten nicht zwingend das Maß für die ergonomische Korrektheit ermittelt werden muss. Zudem ist es denkbar, ein Ergonomiesystem zu verwenden, welches lediglich eine Gestenerkennung als Grundlage für eine Anpassung einer Einstellung des Bettensystems aufweist.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist die Datenverarbeitungsvorrichtung eingerichtet, abhängig von den ermittelten Positions- und Haltungsdaten und/oder der ermittelten Be- wegung eine Schlafphase des Benutzers zu ermitteln. Beispielsweise ist es möglich, eine Tiefschlafphase oder eine sogenannte REM- Schlafphase (englisch Rapid Eye Movement), welche auch als Traumschlafphase bezeichnet wird, zu detektieren.
Bevorzugt ist die Datenverarbeitungsvorrichtung eingerichtet, abhängig von der ermittelten Schlafphase die Einstellung des Bettensystems anzupassen, insbesondere zum Wecken eines Benutzers. Somit ist es möglich, dass das Ergonomiesystem automatisch auf eine ermittelte Schlafphase eines Benutzers reagiert und die Einstellung des Bettensystems an- passt. Somit ist es auch möglich, dass ein Benutzer innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne besonders ergonomisch, das heißt besonders angenehm, geweckt wird. Abhängig von der ermittelten Schlafphase kann somit beispielsweise der Benutzer durch Verstellen eines Kopfteils oder eines Fußteils oder durch wechselnde häufige Veränderung der Härtebeziehungsweise Weicheeinstellung zumindest eines Bereichs eines Liegebereichs geweckt werden. Dabei kann der Benutzer beispielsweise wachgerüttelt werden. Optional können beispielsweise verschiedene Vibrationen oder Vibrationsmuster zum Wecken in wenigstens einem Bereich des Liegebereichs erzeugt werden, beispielsweise mittels der eingangs erwähnten (Stoff-)Bänder oder Luftkissen. So können beispielsweise zum Wecken nur Kopfbereiche des Liegebereichs verändert werden. Optional ist es auch möglich, zum Wecken vorhandene Massagevorrichtungen des Bettensystems zu verwenden. Nachfolgend wird die Erfindung anhand mehrerer Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Figuren detailliert erläutert. Hierbei sind die Ausführungsbeispiele nicht auf ihre konkrete Darstellung beschränkt. Wirkungs- beziehungsweise funktionsgleiche Ele-
mente tragen darüber hinaus die gleichen Bezugszeichen, sodass eine wiederholte Erläuterung im Einzelfall entfallen kann.
In den Figuren zeigen:
Figur 1 ein Ausführungsbeispiel eines Ergonomiesystems mit einem verstellbaren
Bettensystem,
Figur 2 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Ergonomiesystems und
Figur 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Ergonomiesystems.
Figur 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Ergonomiesystems 1 mit einem verstellbaren Bettensystem 2. Dabei sind eine Datenverarbeitungsvorrichtung 3, eine Bildaufzeich- nungsvorrichtung 4, Audiomittel 5, eine Datenbank 6 sowie eine Identifikationseinrichtung 7 dargestellt. Diese Komponenten können wie im Ausführungsbeispiel gezeigt auf einem Tisch 8 angeordnet sein. Das Bettensystem 2 weist neben einem ortsfesten Rahmengestell ein verstellbares Rahmengestell 9 mit einem verstellbaren Kopfteil 10 und einem verstellbaren Fußteil 11 auf. Das Bettensystem 2 weist des Weiteren zwei Motoren 12 zum Ver- stellen des Kopfteiles 10 beziehungsweise des Fußteiles 11 auf.
Die Datenverarbeitungsvorrichtung 3 weist einen Arbeitsplatzrechner 13 und eine Anzeigeeinrichtung 14 auf, welche beispielsweise als Standardmonitor eines PC- Arbeitsplatzsystems ausgeführt ist. Alternativ kann die Datenverarbeitungsvorrichtung 3 nur einen Arbeitsplatzrechner 13 umfassen.
Das Ergonomiesystem 1 umfasst die Datenverarbeitungsvorrichtung 3 und die Bildaufzeichnungsvorrichtung 4, welche miteinander verbunden sind. Die Datenbank 6, die als Ergonomiedatenbank genutzt wird, kann im Ergonomiesystem 1 integriert oder extern an- geordnet sein. Ebenso können die Identifikationseinrichtung 7 und die Audiomittel 5 sowohl eigenständig sein als auch dem Ergonomiesystem 1 zugeordnet werden. Vorzugsweise ist die Datenbank 6 zentral gehalten und über eine Netzwerkverbindung von der Datenverarbeitungsvorrichtung 3 erreichbar. Die Datenbank 6 kann auch als Cloud-Datenbank
ausgestaltet und extern angeordnet sein, so dass die Datenverarbeitungsvorrichtung 3 über eine bestehende Internet- Verbindung auf die Datenbank 6 zugreifen kann. Alternativ kann die Datenbank 6 auch über ein mobiles Endgerät, wie ein Smartphone oder ein Tablet, bereitgestellt werden, wobei die Datenverarbeitungsvorrichtung 3 hierzu über eine Netz- Werkverbindung, vorzugsweise kabellos, mit dem mobilen Endgerät verbunden werden kann.
Bei dem Bettensystem 2 können beispielsweise nicht dargestellte Bedienelemente vorgesehen sein, mittels welcher es möglich ist, die Motoren 12 anzusteuern, um das Kopfteil 10 und/oder das Fußteil 11 des Bettensystems 2 anzupassen. Beispielsweise kann das Kopfteil 10 höher oder niedriger gestellt werden. Beispielsweise ist es auch möglich, das Rahmengestell 9 in einer horizontalen Ebene bezüglich des ortsfesten Rahmengestells mittels eines Motors 12 oder eines weiteren Motors (nicht dargestellt) zu verschieben. Somit lassen sich unterschiedliche Einstellungen des Bettensystems 2 vornehmen, wobei beispielsweise er- gonomisch günstige Bedingungen für einen Benutzer des Bettensystems 2, welcher beispielsweise auf einem nicht dargestellten Liegebereich des Bettensystems 2 befindet, erreicht werden. Das Einstellen ergonomisch günstiger Bedingungen wird durch das Ergonomiesystem 1 weiter unterstützt. Die Bildaufzeichnungsvorrichtung 4 ist eingerichtet, Bilddaten, die ein Abbild eines Benutzers des Bettensystems 2 darstellen, an die Datenverarbeitungsvorrichtung 3 zu übermitteln. Dabei ist die Bildaufzeichnungsvorrichtung 4 vorteilhaft auf den Benutzer des Bettensystems 2 beziehungsweise das Bettensystem 2 generell ausgerichtet, um möglichst das gesamte Bettensystem 2 beziehungsweise den Benutzer erfassen zu können. Die Da- tenverarbeitungsvorrichtung 3 ist eingerichtet, die Bilddaten auszuwerten, um persönliche
Daten wie etwa Positionsdaten und Haltungsdaten des Benutzers zu ermitteln. Die Positionsdaten und Haltungsdaten können beispielsweise angeben, ob ein Benutzer, welcher schlafend auf einer Matratze des Bettensystems 2 liegt, auf dem Rücken liegt, seitlich liegt oder sich in weiteren Positionen auf der Matratze oder in Relation zu dem Rahmengestell 9 befindet. Des Weiteren lässt sich beispielsweise feststellen, wo sich bestimmte Körperteile wie beispielsweise Schulter oder Gesäß zueinander selbst oder in Relation zu dem Rahmengestell 9 befinden. Für die Ermittlung der Positionsdaten und Haltungsdaten ist beispielsweise entsprechende Software in der Datenverarbeitungsvorrichtung 3 implementiert.
Weiter ist die Datenverarbeitungsvorrichtung 3 in der Lage, Referenzdaten aus der Datenbank 6 zu beziehen und diese mit den ermittelten persönlichen Daten, insbesondere den Positionsdaten und Haltungsdaten des Benutzers, zu vergleichen. Abhängig von diesem Vergleich kann die Datenverarbeitungsvorrichtung 3 ein Maß für eine ergonomische Kor- rektheit einer entsprechenden Position und Haltung des Benutzers bestimmen. Abhängig von dem ermittelten Maß ist die Datenverarbeitungsvorrichtung 3 weiter eingerichtet, eine Einstellung des Bettensystems 2 anzupassen beziehungsweise zu verändern.
Das Anpassen einer Einstellung des Bettensystems kann beispielsweise ein Verstellen des Kopfteils 10 oder des Fußteils 11 umfassen. Hierzu kann die Datenverarbeitungsvorrichtung 3 beispielsweise mit einer Steuerung 15 gekoppelt sein, welche wiederum mit den Motoren 12 verbunden ist (gestrichelt dargestellt) und die Motoren 12 ansteuert. Die Kopplung zwischen der Steuerung 15 und der Datenverarbeitungsvorrichtung 3 kann beispielsweise drahtlos oder kabelgebunden sein. Die Steuerung 15 ist in Figur 1 außerhalb des Bettensystems 2 separat angeordnet. Die Steuerung 15 kann allerdings auch an dem Rahmengestell 9 angeordnet sein oder in der Datenverarbeitungsvorrichtung 3 integriert sein. Alternativ ist es auch möglich, dass die Steuerung 15 zusammen mit jeweils einem Motor 12 eine Antriebseinheit bildet und in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Motor 12 angeordnet ist.
Weitere Einstellungen des Bettensystems 2 können den nicht dargestellten Liegebereich des Bettensystems 2 betreffen, wobei beispielsweise unterschiedliche Bereiche des Liegebereichs hinsichtlich einer Härte separat angepasst werden können (siehe auch Figur 2 mit dazugehöriger Beschreibung). Zum Anpassen der Härte des Liegebereichs können bei- spielsweise Komponenten des Rahmengestells 9 oder die eingangs erwähnten (Stoff-
Länder dienen, welche über Motoren oder Aktoren spannbar sind. Auch können ein oder mehrere Bereiche des Liegebereichs mittels Aktoren wie den Motoren 12 abgesenkt oder angehoben werden, so dass beispielsweise eine Gesäß- oder Schulterabsenkung einer auf dem Liegebereich liegenden Person bewerkstelligt werden kann. Hierzu kann die Steue- rung 15 oder eine weitere Steuerung vorgesehen sein, welche die Gesäßabsenkung oder
Schulterabsenkung bewirkt, beispielsweise durch Spannen oder Entspannen der (Stoff- Länder. Alternativ oder zusätzlich kann das Anpassen der Einstellung des Bettensystems
2 auch die Veränderung der Härte des Liegebereichs mittels Gel-Granulat wie eingangs beschrieben umfassen.
In Figur 2 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Ergonomiesystems 1 mit einem ver- stellbaren Bettensystem 2 gezeigt. Das Ergonomiesystem 1 weist im Wesentlichen dieselben Merkmale und Funktionen auf, welche in Zusammenhang mit Figur 1 gezeigt beziehungsweise beschrieben worden sind. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind weder das Ergonomiesystem 1 noch das Bettensystem 2 dargestellt. In Figur 2 ist lediglich eine Matratze 16 schematisch dargestellt, welche beispielsweise an dem Rahmengestell 9 montiert und/oder auf diesem angeordnet ist. Die Matratze 16 kann auch eine Matratzenauflage darstellen, welche auf einer Matratze angeordnet ist. Die Matratze 16 stellt einen Liegebereich dar und weist eine Mehrzahl von Luftkissen 17 auf. Die Luftkissen 17 weisen jeweils eine Luftkammer auf, welche mittels der Steuerung 15 (siehe Figur 1) mit Luft befüllt beziehungsweise wieder entleert werden können. Dazu kann die Steuerung 15 beispielweise einen Kompressor oder eine Luftpumpe ansteuern, welche mit den einzelnen Luftkammern verbunden sind.
Es gilt zu beachten, dass die Darstellung der Matratze 16 in Figur 2 lediglich schematisch ist. Die Matratze 16 kann eine deutlich höhere Anzahl von Luftkissen 17 und/oder eine unterschiedliche Anordnung der Luftkissen 17 aufweisen. Beispielweise können die Luftkissen 17 in Längsrichtung oder in Querrichtung parallel zueinander angeordnet sein. Anstelle der Luftkissen 17 können auch entsprechende Kammern oder Bereiche für die Verwendung von Gel-Granulat für eine Härteeinstellung des Liegebereichs verwendet werden. Auch können (Stoff-)Bänder wie beschrieben für eine Härteeinstellung vorgesehen sein.
Wie bereits anhand von Figur 1 beschrieben, kann die Datenverarbeitungsvorrichtung 3 ein Maß für eine ergonomische Korrektheit einer entsprechenden Position und Haltung eines Benutzers, welcher auf der Matratze 16 liegt, bestimmen. Abhängig von dem bestimmten Maß der ergonomischen Korrektheit können nun die Luftkissen 17 unterschiedlich mit Luft befüllt beziehungsweise geleert werden, sodass die Luftkissen 17 mit unterschiedlichen Luftdrücken beaufschlagt werden können. Dadurch kann die Matratze 16 unterschiedlich harte oder weiche Bereiche beziehungsweise Luftkissen 17 aufweisen. Somit ist es beispielsweise möglich, die Person während des Schlafes durch Veränderung der Luft-
drücke innerhalb der Luftkissen 17 in eine ergonomische Haltung zu zwingen, indem beispielsweise bestimmte Bereiche weicher eingestellt werden, sodass ein Teil des Körpers der Person in einem weicheren Bereich absinkt und somit der Körper insgesamt seine Lage beziehungsweise Position verändert. Hierbei kann auch die erwähnte Gesäß- und/oder Schulterabsenkung erreicht werden. Des Weiteren kann beispielsweise erkannt werden, wenn sich die Person im Schlaf unabsichtlich von der Matratze 16 weg bewegt. Durch entsprechende Veränderung der Härte in dem Randbereich der Matratze 16, über welchen hinweg sich die Person bewegen möchte, kann einem Herunterfallen der Person von der Matratze 16 entgegengewirkt werden.
Das Ergonomiesystem 1 mit einer solchen Matratze 16 lässt sich beispielsweise für eine Dekubitusliege verwenden, wobei erkannt werden kann, wenn sich eine Person auf einer Dekubitusliege unwohl fühlt oder sich in einer ergonomisch schlechten Haltung befindet und gerne in eine andere Haltung oder Lage gebracht werden möchte. Aufgrund der in der Regel körperlichen Einschränkungen solcher Personen, die auf Dekubitusliegen angewiesen sind, ist es nicht möglich, dass die Personen ihre Haltung selbstständig verändern. Das beschriebene Ergonomiesystem 1 ermöglicht es, dass die Haltung solcher Personen automatisiert angepasst werden kann. In alternativen Ausführungsbeispielen können die anhand der Figuren 1 und 2 beschriebenen Ausführungsbeispiele auch kombiniert werden, so dass beispielsweise das Bettensystem 2 sowohl die in Figur 1 dargestellten Motoren 12 zum Verstellen des Kopfteiles 10 beziehungsweise des Fußteiles 11 als auch die in Figur 2 dargestellte Matratze 16 mit den Luftkissen 17 aufweist. Hierbei ist die Datenverarbeitungsvorrichtung 3 eingerichtet, ab- hängig von dem Maß für eine ergonomische Korrektheit sowohl das Kopfteil 10 beziehungsweise das Fußteil 11 zu verstellen als auch die Luftkissen 17 unterschiedlich mit Luft zu befüllen oder zu entleeren.
In einer alternativen Ausführungsform kann das Ergonomiesystem 1 einen mit der Daten- Verarbeitungsvorrichtung 3 verbundenen Bewegungssensor 18 aufweisen, welcher in ein
Armband 19 integriert ist (siehe Figur 1). Das Armband 19 kann von einem Benutzer getragen werden, und ist dazu eingerichtet, Bewegungsdaten, welche eine Bewegung eines Benutzers darstellen, an die Datenverarbeitungsvorrichtung 3 zu übermitteln. Die Daten-
verarbeitungsvorrichtung 3 ist dazu eingerichtet, die Bewegungsdaten auszuwerten, um eine Bewegung des Benutzers zu ermitteln und abhängig von der Bewegung eine Einstellung des Bettensystems 2 gemäß der anhand von Figuren 1 und 2 vorgestellten Funktionsweisen anzupassen.
Der Bewegungssensor 18 kann somit in Kombination mit der Bildaufzeichnungsvorrichtung 4 verwendet werden, sodass das Maß für eine ergonomische Korrektheit einer entsprechenden Position und Haltung des Benutzers besonders genau bestimmt werden kann. Beispielsweise kann erkannt werden, ob sich ein Benutzer von dem Bettensystem 2 bezie- hungsweise der Matratze 16 bewegt. Abhängig von einer solchen Bewegung kann nun die Datenverarbeitungsvorrichtung 3 über die Steuerung 15 die Luftkissen 17 der Matratze 16 und/oder das Kopfteil 10 oder das Fußteil 11 verstellen, um beispielsweise zu verhindern, dass die Person von der Matratze 16 beziehungsweise dem Rahmengestell 9 auf einen Boden fällt.
Wie beschrieben, wird der Bewegungssensor 18 zusätzlich zu der Bildaufzeichnungsvorrichtung 4 in dem Ergonomiesystem 1 verwendet. Der Bewegungssensor 18 kann allerdings auch losgelöst von der Bildaufzeichnungsvorrichtung 4 in einem System verwendet werden, welches keine Bildaufzeichnungsvorrichtung 4 aufweist. In einem solchen System ist die Datenverarbeitungsvorrichtung 3 so eingerichtet, eine Einstellung des Bettensystems
2 lediglich in Abhängigkeit des Bewegungssensors 18 anzupassen. Dabei muss die Datenverarbeitungsvorrichtung 3 auch nicht zwingend ein Maß für die ergonomische Korrektheit ermitteln, so lediglich anhand der ausgewerteten Bewegungsdaten entscheiden, ob eine Einstellung des Bettensystems 2 vorgenommen werden muss.
Optional ist das Ergonomiesystem 1 gemäß den Figuren 1 und 2 auch eingerichtet, eine Benutzererkennung durchzuführen. Dies kann durch die Datenverarbeitungsvorrichtung 3 auf der Basis der Bilddaten durchgeführt werden. Alternativ kann eine Benutzererkennung auch über ein Zugangsmedium erfolgen, das beispielsweise über die Identifikationseinrich- tung 7 implementiert ist. Beispielsweise weist der Benutzer hierzu eine Datenkarte oder ein
Gerät auf, welches für Nahfeldkommunikation, englisch Near Field Communication (NFC), eingerichtet ist. Grundsätzlich ist aber auch gegebenenfalls eine Anmeldung mit
Benutzername und Passwort am Ergonomiesystem 1 über den Arbeitsplatzrechner 13 möglich.
Erkennt das Ergonomiesystem 1 entsprechend einen Benutzer, können personalisierte Er- gonomiedaten auf Basis der Benutzererkennung gespeichert und abgerufen werden. Dies kann etwa in der Ergonomiedatenbank 6 erfolgen, alternativ aber auch in einem separaten Speichersystem. Vorzugsweise wird das Maß für die Korrektheit einer Position und Haltung des Benutzers zusätzlich auf Basis der personalisierten Ergonomiedaten bestimmt. Beispielsweise können die personalisierten Ergonomiedaten Profile von Bewegungsdaten aufweisen, welche mittels der Bewegungssensoren vergangener Schlafperioden aufgenommen worden sind. Somit lässt sich mittels der Datenverarbeitungsvorrichtung 3 beispielsweise ein Muster erkennen, welches den normalen Schlafgepflogenheiten des Benutzers entspricht. Somit kann beispielsweise zeitbasiert im Voraus auf wahrscheinlich eintreffende Bewegungen des Benutzers während des Schlafes reagiert werden.
Neben einer Benutzerkennung kann das Ergonomiesystem 1 auch in der Lage sein, grundsätzlich die Anwesenheit eines Benutzers am Bettensystem 2 zu erkennen. Beispielsweise kann das Ergonomiesystem 1 eine Abwesenheit des Benutzers detektieren und gegebenenfalls Energiesparmaßnahmen ergreifen, beispielsweise das Abstellen verschiedener Dienste oder der Datenbank 6. Auch ist es denkbar, dass das Ergonomiesystem 1 mit externen Geräten oder Komponenten gekoppelt ist. Beispielsweise kann das Ergonomiesystem 1 an Haussysteme wie eine Heizung oder Jalousie angeschlossen sein und diese entsprechend betätigen. So kann beispielsweise zum Energiesparen die Heizung bei Erkennen einer Abwesenheit einer Person entsprechend ausgeschaltet werden.
Die anhand von Figuren 1 und 2 beschriebenen Ergonomiesysteme 1 sind auf dem Tisch 8 im Wesentlichen angeordnet. Alternativ sind verschiedene Anordnungen des Ergonomiesystems 1 denkbar. Beispielsweise kann das Ergonomiesystem 1 auf einem Nachttisch oder in einem Regal angeordnet sein oder an eine Wand montiert sein. Auch ist es denkbar, dass ein solches Ergonomiesystem 1 an dem ortsfesten Rahmengestell oder dem verstellbaren
Rahmengestell 9 des Bettensystems 2 angebracht ist.
In einer weiteren Ausführungsform, welche im Wesentlichen die anhand von Figur 1 und 2 beschriebenen Merkmale und Funktionen aufweist, kann die Datenverarbeitungsvorrichtung 3 eingerichtet sein, durch Auswerten der Bilddaten und/oder der Bewegungsdaten des Bewegungssensors 18 eine Gestenerkennung durchzuführen und abhängig von einer er- kannten Geste eine Einstellung des Bettensystems 2 gemäß der Beschreibung anhand der Figuren 1 und 2 anpassen. Ein solches Ergonomiesystem 1 kann beispielsweise neben der Ermittlung eines Maßes für eine ergonomische Korrektheit auch die Gestenerkennung durchführen. Mittels der Gestenerkennung ist es beispielsweise möglich, dass ein Benutzer durch Gestikulieren das Kopfteil 10 oder das Fußteil 11 des Bettensystems 2 gemäß Figur 1 in einer Höhe verstellt. Alternativ oder zusätzlich ist es auch möglich, dass ein Benutzer mittels Gesten den Druck bestimmter Luftkissen 17 verändert oder auch weitere der beschriebenen Einstellungen anpasst. Somit ist es möglich, dass nicht automatisch eine Einstellung des Bettensystems 2 vorgenommen wird, sondern durch aktives Handeln eines Benutzers. Es sei darauf hingewiesen, dass die Gestenerkennung auch allein aufgrund der Bewegungsdaten des Bewegungssensors 18 erfolgen kann. Auch kann ein Ergonomiesystem 1 lediglich für eine solche Gestenerkennung ausgebildet sein, wobei nicht automatisch durch Auswerten der Bilddaten Einstellungen des Bettensystems 2 vorgenommen werden.
Die anhand der Figuren 1 und 2 beschriebene Datenverarbeitungsvorrichtung 3 kann auch eingerichtet sein, abhängig von den ermittelten Positions- und Haltungsdaten und/oder der ermittelten Bewegung eine Schlafphase des Benutzers zu ermitteln. So ist es beispielsweise möglich, durch Auswerten dieser Daten zu erkennen, ob sich ein Benutzer in einer Tiefschlafphase oder in einer Traumphase befindet. Das Ermitteln der Schlafphase kann beispielsweise zu statistischen Zwecken durchgeführt werden, wobei solche Statistiken über die Anzeigevorrichtung 14 beispielsweise angezeigt werden können.
Optional kann die Datenverarbeitungsvorrichtung 3 weiter eingerichtet sein, abhängig von den ermittelten Schlafphasen eine Einstellung des Bettensystems anzupassen, insbesondere zum Wecken eines Benutzers. Beispielsweise ist es somit möglich, einen Benutzer in ei- nem von dem Benutzer vorbestimmten Zeitraum ergonomisch optimal, das heißt in einer geeigneten Schlafphase, zu wecken. Ein solcher vorbestimmter Zeitraum kann beispielsweise von 6:30 Uhr bis 7:00 Uhr am Morgen sein, in welchem der Benutzer geweckt werden möchte. Befindet sich der Benutzer innerhalb dieses Zeitraums in einer leichten
Schlafphase, wie beispielsweise der Traumschlafphase, kann dies mittels der Datenverarbeitungsvorrichtung 3 detektiert werden und der Benutzer beispielsweise durch ruckartiges Verstellen des Kopfteils 10 oder des Fußteils 11, durch häufiges und schnelles Befüllen und Entleeren der Luftkissen geweckt werden oder mittels der beschriebenen Betätigung von Stoffbändern. Dabei können mit den genannten Maßnahmen Vibrationen oder Vibrationsmuster erzeugt werden. So kann ein Benutzer beispielsweise bereits um 6:35 geweckt werden. Erkennt das Ergonomiesystem 1 , dass sich der Benutzer in einer Tiefschlafphase befindet, so ist es angehalten, den Benutzer vorerst nicht zu wecken beziehungsweise spätestens um 7:00 Uhr.
Optional kann in einer weiteren Ausführungsform das Ergonomiesystem 1 ein Mikrofon aufweisen, welches derart angeordnet und eingerichtet ist, dass Audiodaten, welche Tonsignale eines Benutzers repräsentieren, an die Datenverarbeitungsvorrichtung 4 übermittelt werden, und die Datenverarbeitungsvorrichtung 3 weiter dazu eingerichtet ist, die Audio- daten auszuwerten, um ein Audiomuster zu ermitteln und abhängig von dem Audiomuster eine Einstellung des Bettensystems 2 anzupassen. Beispielsweise kann so als Audiomuster ein Schnarchen erkannt werden. Wird ein Schnarchen erkannt, kann das Bettensystem 2 entsprechend der vorstehenden Beschreibungen angepasst werden. Beispielsweise kann somit eine Positionsveränderung des Benutzers auf dem Bettensystem 2 erzwungen wer- den, sodass sich das Schnarchen einstellt. Dies kann ebenfalls durch das Erzeugen von Vibrationen wie oben beschrieben erreicht werden.
In einer weiteren Ausführungsform kann die Datenverarbeitungsvorrichtung 3 wie in Figur 1 gezeigt mit Audiomitteln 5 verbunden sein und eingerichtet sein, abhängig von den er- mittelten Positions- und Haltungsdaten, den ermittelten Schlafphasen und/oder den ermittelten Audiomustern Audiosignale erzeugen und über die Audiomittel 5 ausgeben. Beispielweise kann zum Wecken eines Benutzers so ein Weckton oder eine Weckmelodie signalisiert werden. Figur 3 zeigt eine beispielhafte Implementierung eines Ergonomiesystems 1, bei dem die
Datenverarbeitungsvorrichtung 3 und die Bilderfassungsvorrichtung 4 in einem gemeinsamen Gehäuse integriert sind. Zudem ist in dem Gehäuse eine Anzeigevorrichtung 20 vor-
gesehen. Beispielsweise kann mittels der Anzeigevorrichtung 20 eine Uhrzeit wie in Figur 3 gezeigt ausgegeben werden.
In der dargestellten Ausfuhrungsform weist die Bildaufzeichnungseinrichtung 4 mehrere, insbesondere drei Kameras auf, die jeweils Bilddaten liefern, aus denen sich auch räumliche Eigenschaften besser herleiten lassen. Es ist auch vorgesehen, zwei Kameras für die räumliche Bilderfassung einzusetzen und im dritten Platz beziehungsweise Kreisloch eine Infrarotbeleuchtung für eine bessere räumliche Erfassung mittels des reflektierten Lichts anzuordnen.
Das Ergonomiesystem in der dargestellten Form lässt sich etwa über eine Kabelverbindung oder eine drahtlose Verbindung mit einem Arbeitsplatzrechner, wie beispielsweise dem Arbeitsplatzrechner 13 gemäß Figur 1, verbinden. Zudem kann auch eine Verbindung zu einem Tablet-Computer oder einem anderen elektronischen Rechner hergestellt werden. Dazu ist beispielsweise auf dem Tablet-Computer eine entsprechende Applikation installiert.
Das in Figur 3 dargestellte Ergonomiesystem 1 lässt sich in vielfältiger Weise für ein Bettensystem 2 verwenden, wobei dieses insbesondere platzsparend an oder im Bereich des Bettensystems 2 platziert werden kann. Beispielsweise kann ein solches Ergonomiesystem 1 an dem Rahmengestell 9 oder einer Wand eines Zimmers befestigt werden.
Die anhand der Ausführungsbeispiele beschriebenen Ergonomiesysteme verwenden unterschiedliche Daten, wie beispielsweise die Bilddaten, die Positions- und/oder Haltungsda- ten, Audiomuster oder die Schlafphasen. Diese Daten können beispielsweise statistisch ausgewertet werden mittels der Datenverarbeitungsvorrichtung 3 und bei Bedarf visuali- siert werden. So können beispielsweise Schlafstatistiken angelegt werden und/oder andere Auswertungen, wie das Ermitteln einer Schnarchhäufigkeit, vorgenommen werden. Zudem sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die verwendeten Daten, insbesondere die Bilddaten, aus Datenschutzgründen nicht zwingend gespeichert werden, so dass keine Eingriffe in Persönlichkeitsrechte der Benutzer stattfinden können. Beispielsweise können die Daten für die Auswertung sogleich nach Auswertung wieder gelöscht werden.
Mit den verschiedenen Ausführungsbeispielen des Ergonomiesystems 1 , die zuvor beschrieben worden sind, wird erreicht, dass ein Benutzer dauerhaft zu einem ergonomischen Verhalten angeregt wird. Durch die Nutzung der Bildaufzeichnungsvorrichtung 4 und der Bilddaten mit entsprechender Auswertung durch die Datenverarbeitungsvorrichtung 3 wird sozusagen ein ergonomischer Regelkreis mit dem Benutzer geschlossen.