Ladungsfixierung für Weichentransportwagen
[0001] Die vorliegende Erfindung betrifft einen Weichentransportwagen mit zumindest einer Ladeplattform zur Aufnahme eines Ladeguts, die um eine in Wagenlängsrichtung verlaufende Schwenkachse in eine Transportposition und eine Ladeposition schwenkbar ist, und zumindest einer länglichen Ladungs-Halteeinrichtung zum Fixieren des Ladeguts auf der Ladeplattform, wobei die Ladungs-Halteeinrichtung an einem Ende ein Halteelement aufweist, das zum Fixieren lösbar und formschlüssig mit dem Ladegut zusammenwirkt.
[0002] Derartige Weichentransportwagen sind allgemein bekannt, beispielsweise aus der Druckschrift EP 0 617 169 B1 . Es handelt sich hierbei um Transportwagen mit Schienenfahrwerken, die dazu ausgelegt sind, breite Ladegüter wie beispielsweise Gleis-
und Weichenteile zu transportieren. Die hierfür vorgesehene Ladeplattform ist schwenkbar am Transportwagen-Gestell angebracht, so dass sie aus einer waagerechten Ladeposition in eine schräg aufgestellte Transportposition verschwenkbar ist. In dieser schräg gestellten Transportposition ist es erforderlich, die Ladegüter wie Gleis- und Weichenteile etc. zu fixieren, insbesondere gegen ein Herunterrutschen zu fixieren.
[0003] Hierzu sind längliche Ladungs-Halteeinrichtungen vorgesehen, die einerseits an der Ladeplattform festgelegt sind und andererseits beispielsweise über hakenförmige Halteelemente mit dem Ladegut zusammenwirken, um die notwendige Fixierung herzustellen. Da die Ladegüter unterschiedlich sein können, ist es bei jedem Ladevorgang erforderlich, diese Ladungs-Halteeinrichtungen entsprechend an das Ladegut anzupassen.
[0004] Bei der Ladungsfixierung ergibt sich sowohl bei der Beladung als auch bei der Entladung das Problem, dass die Ladeplattform betreten werden muss. Da eine Absturzsicherung aus Verfahrensgründen nicht mit vertretbarem Aufwand realisierbar ist, besteht folglich für die tätigen Personen Absturzgefahr. Darüber hinaus erfordert das Befestigen und Lösen der einzelnen Halteelemente der Ladungs-Halteeinrichtungen einen großen Arbeitszeitaufwand.
[0005] Vor diesem Hintergrund besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, den eingangs genannten Weichentransportwagen so weiterzubilden, dass eine Vereinfachung und Erleichterung insbesondere beim Lösen der Ladungsfixierung während des Entladevorgangs auf einer Baustelle erreicht wird. Eine weitere Aufgabe besteht darin, die Begehung der Ladeplattform während des Entladevorgangs auf der Baustelle zu vermeiden.
[0006] Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird bei dem eingangs genannten Weichentransportwagen dadurch gelöst, dass die Ladungs-Halteeinrichtung an ihrem anderen Ende schwenkbar um eine in Wagenlängsrichtung verlaufende
Schwenkachse und verlagerbar in eine Richtung senkrecht zur Schwenkachse (Fixierungsrichtung) an der Ladeplattform angebracht ist.
[0007] Das heißt mit anderen Worten, dass die Ladungs-Halteeinrichtung beweglich mit der Ladeplattform verbunden ist, so dass ein Lösen der Fixierung ohne Begehung der Ladeplattform möglich wird, indem die Ladungs-Halteeinrichtung in Fixierungsrichtung, d.h. senkrecht zur Schwenkachse verlagert wird. Bevorzugt ist die gesamte Ladungs-Halteeinrichtung verlagerbar. Die Länge der Ladungs-Halteeinrichtung wird folglich beim Fixieren und Lösen nicht verändert.
[0008] Durch diese Verlagerung löst sich das Halteelement vom Ladegut, und die schwenkbare Ausgestaltung lässt es dann zu, dass das Halteelement sich durch Schwerkraft nach unten weg vom Ladegut bewegt.
[0009] Bei einer bevorzugten Weiterbildung ist das andere Ende der Ladungs- Halteeinrichtung mit einer Antriebseinheit für die Verlagerung in Fixierungsrichtung verbunden.
[0010] Ein solcher Antrieb, wie beispielsweise ein Hydraulikzylinder, ermöglicht einerseits das Lösen der Fixierung und andererseits das Einspannen und Fixieren des Halteelements, so dass das Halteelement formschlüssig mit dem Ladegut zusammenwirkt.
[0011] Bei einer bevorzugten Weiterbildung weist die Antriebseinheit eine in Wagenlängsrichtung verlaufende Antriebsstange und einen Antrieb auf, wobei die Antriebsstange um eine Schwenkachse drehbar ist, die parallel und versetzt zu der Antriebsstange verläuft. Bevorzugt ist das andere Ende der Ladungs-Halteeinrichtung lösbar an der Antriebsstange angebracht.
[0012] Das bedeutet mit anderen Worten, dass die Ladungs-Halteeinrichtung über die Antriebsstange in Fixierungsrichtung verlagerbar ist, wobei die Position der Ladungs-Halteeinrichtung an der Antriebsstange veränderbar ist. Das heißt, dass das andere Ende der Ladungs-Halteeinrichtung beliebig entlang der Antriebsstange, die sich in Wagenlängsrichtung erstreckt, anbringbar ist.
[0013] Der Vorteil dieser Maßnahme ist darin zu sehen, dass die Ladungs- Halteeinrichtung sehr flexibel in Wagenlängsrichtung angebracht werden kann.
[0014] Bei einer bevorzugten Weiterbildung ist die Ladungs-Halteeinrichtung so ausgebildet, dass deren Länge zwischen den beiden Enden einstellbar ist. Bevorzugt weist die Ladungs-Halteeinrichtung ein erstes stangenförmiges Element und ein zweites rohrformiges Element auf, wobei das erste Element in dem zweiten Element verschiebbar und festlegbar aufgenommen ist. Weiter bevorzugt weist das erste Element mehrere in Längsrichtung verteilte Öffnungen zur Aufnahme eines Verriegelungselements auf, und das zweite Element weist zumindest eine Öffnung zur Aufnahme des Verriegelungselements auf, so dass das erste Element an dem zweiten Element in unterschiedlichen Positionen über das Verriegelungselement festlegbar ist. Weiter bevorzugt ist die Öffnung des zweiten Elements als Langloch ausgeführt, so dass das Verriegelungselement innerhalb des Langlochs verschiebbar ist, und ist ein verlagerbares Abstützelement vorgesehen, das das Verriegelungselement in einer wählbaren Position innerhalb des Langlochs zumindest in eine Richtung fixiert. Weiter bevorzugt ist das Abstützelement als Drehelement, beispielsweise als Stellmutter, ausgebildet, das über ein Gewinde am zweiten Element in Längsrichtung durch Drehen verlagerbar ist. Weiter bevorzugt ist das Verriegelungselement als Bolzen ausgebildet, der durch das Langloch und die Öffnung im ersten Element durchsteckbar ist.
[0015] Durch diese verschiedenen Maßnahmen ist die Ladungs-Halteeinrichtung in ihrer Längserstreckung zwischen den beiden Enden einstellbar, so dass sie parallel zur Ladeplattform und quer zur Wagenlängsachse vorzugsweise in definierten Stufen zum Sichern voreingestellt werden kann. Eine Feinjustage der Längserstreckung ist dann mittels des Drehelements möglich.
[0016] Bei einer bevorzugten Weiterbildung ist das erste Element um dessen Längsachse drehbar.
[0017] Diese Maßnahme ermöglicht, dass das Halteelement der Ladungs- Halteeinrichtung auch an einem Streben der Ladeplattform festlegbar ist, beispielsweise dann, wenn kein Ladegut fixiert werden muss.
[0018] Bei einer bevorzugten Weiterbildung sind mehrere Ladungs-Halte- einrichtungen in Wagenlängsrichtung verteilt vorgesehen.
[0019] Bei einer bevorzugten Weiterbildung ist ein Anschlagelement an der Ladeplattform vorgesehen, das die Ladungs-Halteeinrichtung in einer unteren Schwenkposition abstützt.
[0020] Das heißt mit anderen Worten, dass das Anschlagelement an der Ladeplattform dazu dient, die Ladungs-Halteeinrichtung nach dem Lösen der Fixierung und der durch die Gewichtskraft verursachten Schwenkbewegung nach unten in einer unteren Position zu halten und abzustützen.
[0021] Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
[0022] Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und der beiliegenden Zeichnung. Dabei zeigen:
Fig. 1 a bis h
schematische Ansichten eines Weichentransportwagens mit unterschiedlich positionierter Ladeplattform und Ladegutfixierung;
Fig. 2 eine schematische Darstellung des Weichentransportwagens, wobei die
Ladeplattform in Transportposition steht;
Fig. 3 eine vergrößerte schematische Darstellung der Ladeplattform;
Fig. 4 eine schematische Darstellung der Ladeplattform mit Ladungs- Halteeinrichtung, und
Fig. 5 eine schematische Darstellung einer Ladungs-Halteeinrichtung gemäß einer alternativen Ausgestaltung.
[0023] In den Fig. 1 a bis 1 h ist jeweils schematisch ein Schienenfahrzeug, insbesondere ein Weichentransportwagen, in einer Vorderansicht dargestellt und mit dem Bezugszeichen 10 gekennzeichnet. Das Schienenfahrzeug 10 weist ein Fahrwerk 12 und ein Fahrgestell 14 auf, wobei auf diese Baugruppen nicht weiter eingegangen werden soll. Am Fahrgestell 14 ist eine Ladeplattform 16 schwenkbar um eine in Wagenlängsrichtung verlaufende Schwenkachse angebracht, wobei die Schwenkbewegung über einen Antrieb 18, beispielsweise in Form von Hydraulikzylindern, erfolgt. Die Ladeplattform 16 ist zwischen einer Transportposition und einer Ladeposition verstellbar, wobei die Transportposition in Fig. 1 a gezeigt ist und gegenüber der Waagerechten schräg verläuft.
[0024] Somit lassen sich Ladegüter wie Gleis- bzw. Weichenteile etc. transportieren, die bei waagerechter Lagerung für den Schienentransport zu breit wären.
[0025] In Fig. 1 a ist als Ladegut 22 ein Weichenteil 24 schematisch dargestellt, das auf der Ladeplattform 16 aufliegt und vorzugsweise über mehrere Ladungs-Halte- einrichtungen 30 fixiert ist, um ein Herunterrutschen des Ladeguts von der Ladeplattform zu vermeiden.
[0026] Eine Ladungs-Halteeinrichtung 30 weist hierfür ein an einem Ende eines länglichen Elements 31 vorgesehenes Halteelement 32 auf, das bevorzugt als Hakenelement 33 ausgebildet ist und mit einem Teil 34 des Weichenteils 24 formschlüssig zusammenwirkt.
[0027] Am gegenüberliegenden Ende der Ladungs-Halteeinrichtung 30 ist ein Verstellelement 36 vorgesehen, das an der Ladeplattform 16 festgelegt ist.
[0028] Das Verstellelement 36 ermöglicht es, das Halteelement 33 in Längsrichtung der Ladungs-Halteeinrichtung zu verlagern. Das heißt mit anderen Worten, dass der Abstand zwischen dem Verstellelement 36 und dem Halteelement 32 einstellbar ist. Diese Einstellbarkeit ermöglicht die Anpassung der räumlichen Position des Halteelements an unterschiedliche Ladegüter.
[0029] In Fig. 1 b ist das Schienenfahrzeug 10 mit der Ladeplattform 16 in waagerechter Position gezeigt. Diese waagerechte Position wird zum Be- und Entladen des Ladeguts 22 verwendet, wobei hier gut zu erkennen ist, dass das Ladegut seitlich weit über die zulässige Wagenbreite hinausragt. Deshalb ist in dieser Position der Ladeplattform ein regulärer Transport nicht zulässig.
[0030] In Fig. 1 b ist das Ladegut 22 über das Halteelement 32 weiterhin fixiert, so dass ein Entladen noch nicht möglich ist. Hierzu wird die Fixierung des Halteelements 32 gelöst, indem das Halteelement 32 in x-Richtung nach links verlagert wird, was in Fig. 1 c gut zu erkennen ist. Das Halteelement 32 wurde aus dem Formschluss mit dem Teil 34 des Weichenteils 24 gelöst, so dass es, wie in Fig. 1 d dargestellt, bedingt durch die Schwerkraft nach unten fällt und an einem Abstützelement 35 anschlägt.
[0031] Betrachtet man nun die Fig. 1 b bis d, hat die Ladungs-Halteeinrichtung 30 und insbesondere das Halteelement 32 zwei Bewegungen ausgeführt, nämlich einerseits eine translatorische Bewegung in x-Richtung nach links aus dem Formschluss und eine Schwenkbewegung um eine Achse S1 , die in Wagenlängsrichtung verläuft. Das Verstellelement 36 ist folglich schwenkbar um die Achse S1 an der Ladeplattform 16 angebracht.
[0032] Im nächsten Schritt, der in Fig. 1 e zu erkennen ist, wird das Halteelement 32, das über das Element 31 im Verstellelement 36 drehbar gelagert ist, um 180° gedreht, so dass das Halteelement nun nach unten zeigt.
[0033] Im nächsten Schritt, der in Fig. 1f dargestellt ist, wird das Halteelement 32 und damit auch das Element 31 translatorisch in x-Richtung nach rechts verlagert, um
es in Formschluss mit einem entsprechenden Bauteil an der Ladeplattform 16 zu bringen. In dieser Position ist die gesamte Ladungs-Halteeinrichtung 30 fest an der Ladeplattform 16 fixiert. In Fig. 1 g und 1 h ist das Schienenfahrzeug 10 in entladenem Zustand gezeigt, wobei in Fig. 1 h die Ladeplattform 16 wieder in die Transportposition gebracht wurde und die Ladungs-Halteeinrichtung 30 weiterhin an der Ladeplattform 16 fixiert ist. Ein regulärer Transport des Schienenfahrzeugs ist nun in dieser Position der Ladeplattform 16 möglich.
[0034] Bezug nehmend auf die Fig. 2 wird nachfolgend der Mechanismus zur Verlagerung und zur Drehung der Ladungs-Halteeinrichtung 30 erläutert. In Fig. 2 ist in einer Längsansicht die Rückseite der Ladeplattform 16 zu sehen. Zu erkennen sind zwei gleich aufgebaute Ladungs-Halteeinrichtungen 30, die in Wagenlängsrichtung beabstandet vorgesehen sind.
[0035] Wie bereits erwähnt weist die Ladungs-Halteeinrichtung 30 ein Verstellelement 36 auf, welches ein Einhängeelement 38 umfasst. Das Verstellelement 36 und das Einhängeelement 38 können fest miteinander verbunden sein, bspw. durch verschweißen, oder können alternativ auch gelenkig miteinander verbunden sein, was mit Bezug auf Fig, 5 noch erläutert werden wird. Das Einhängeelement 38 ist hakenförmig ausgebildet und dient dazu, vorzugsweise formschlüssig in eine Stange 40 eingehängt zu werden. Die Stange 40 erstreckt sich, wie in Fig. 2 zu erkennen ist, in Wagenlängsrichtung, wobei sie über die gesamte Länge der Ladeplattform 16 vorgesehen sein kann oder aber nur abschnittsweise. Es ist auch denkbar, dass mehrere solcher Stangen 40 entlang der Ladeplattform vorgesehen werden.
[0036] Über das Einhängeelement 38 ist die Ladungs-Halteeinrichtung 30 damit schwenkbar um die Längsachse der Stange 40 gehalten. Ferner lässt das Einhängeelement 38 auch ein Verschieben der Ladungs-Halteeinrichtung 30 in Wagenlängsrichtung zu.
[0037] Die Stange 40 ist wiederum an einer parallel dazu angeordneten Stange 42 angebracht, wobei die Stange 42 ihrerseits um die Achse S1 drehbar an der Ladeplatt-
form 16 fixiert ist. Entsprechende Fixierungslaschen sind schematisch in Fig. 2 gezeigt und mit dem Bezugszeichen 44 gekennzeichnet.
[0038] Über einen nicht dargestellten Antrieb, beispielsweise in Form eines Hydraulikzylinders, kann die Stange 42 gedreht werden, so dass die parallel verlaufende Stange 40 eine Schwenkbewegung ausführt. Die beiden Fig. 1 b und 1 d verdeutlichen diese Schwenkbewegung der Stange 40 sehr deutlich. Durch diese Schwenkbewegung erfährt die Ladungs-Halteeinrichtung 30 eine translatorische Bewegung, die zum Lösen und Fixieren des Halteelements 32 genutzt wird. Der Umfang dieser translatorischen Bewegung ist dabei so eingestellt, dass sich das Halteelement 32 vollständig lösen kann.
[0039] In Fig. 2 ist noch zu erkennen, dass das Halteelement 32 mit einem entsprechenden Element 46 der Ladeplattform zusammenwirkt, um die Ladungs-Halteeinrichtung 30 an der Ladeplattform 16 zu fixieren.
[0040] Um die Ladungs-Halteeinrichtung 30, insbesondere die Position des Halteelements 32, an unterschiedliche Ladegüter anpassen zu können, weist das Verstellelement 36 einen Verstellmechanismus auf, der eine Einstellung des Abstands des Halteelements 32 zu dem Einhängeelement 38 ermöglicht.
[0041] Bevorzugt ist dieser Verstellmechanismus zweistufig aufgebaut. Zum einen lässt sich die Länge in vordefinierten Stufen über ein Verriegelungselement 50 einstellen. Zum anderen ist in einer zweiten Stufe eine Feinjustierung möglich, die über eine Stellmutter 52 erfolgt.
[0042] In der vorliegenden Ausführungsform ist das Verstellelement 36 rohr- förmig ausgebildet und nimmt das Element 31 , vorzugsweise ein stangenförmiges Element 54, auf, an dessen einem Ende das Halteelement 32 angebracht ist. Das stan- genförmige Element 54 lässt sich in dem rohrförmigen Verriegelungselement 50 in Längsrichtung verschieben.
[0043] In dem stangenförmigen Element 54 sind vorzugsweise senkrecht zur Längsachse des Elements 54 Bohrungen vorgesehen, die in Fig. 2 mit dem Bezugszeichen 58 gekennzeichnet und als schwarze Punkte zu erkennen sind. Diese Bohrungen 58 definieren die vorbestimmten Positionen der ersten Stufe der Verstellung. Das Verriegelungselement 50 ist dabei so ausgebildet, dass es durch eine entsprechende Öffnung im Verstellelement 36 und entsprechende Bohrungen im Element 54 steckbar ist, um eine Verriegelung der beiden Elemente zu erreichen.
[0044] Statt einer Bohrung ist im Verstellelement 36 ein Langloch 56 vorgesehen, so dass das Verriegelungselement 50 in eingestecktem Zustand innerhalb des Langlochs verlagerbar ist.
[0045] Mit Hilfe der Stellmutter 52 kann das Verriegelungselement 50 nun innerhalb des Langlochs in die gewünschte Position gebracht werden, so dass darüber eine Feinjustierung möglich ist.
[0046] In Fig. 4 ist die Ladungs-Halteeinrichtung 30 nochmals deutlicher gezeigt, wobei insbesondere die beiden parallel zueinander verlaufenden Stangen 40, 42 und das Einhängeelement 38 gut zu erkennen sind.
[0047] In Fig. 5 ist eine alternative Ausgestaltung des Verstellelements 36 dargestellt und mit dem Bezugszeichen 36' gekennzeichnet. Der Unterschied zu dem vorbeschriebenen Verstellelement besteht darin, dass das Einhängeelement 38 nicht fest sondern gelenkig mit dem Verstellelement 36' verbunden ist. Das Einhängeelement 38 läßt sich um eine Achse S2, die senkrecht zur Längsachse des Elements 54 verläuft, in gewissem Maß drehen. Der mögliche Drehbereich ist in der oberen Darstellung in Fig. 5 als gestrichelter Umriss des Elements 54 zu erkennen.
[0048] Diese gelenkige Verbindung ermöglicht die parallel Ausrichtung zur Nutzlast, z.B. zu den Schwellen einer Weiche, auch wenn die Nutzlast unter einem bestimmten Winkel in der Ladeebene verdreht abgelegt wurde. Das kann in Abhängigkeit von der Form der Nutzlast notwendig sein, um das zulässige Wagenladeprofil einzuhal-
ten. Weiterhin wird unabhängig von der Ausrichtung des Verstellelements eine ßige Kraftübertragung auf die Ladungs-Halteeinrichtung am Wagen erreicht.