Kältegerät mit Wasserleitung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kältegerät mit einem wenigstens einen Innenraum umschließenden wärmeisolierenden Gehäuse und einer Wasserleitung, die eine Wand des Gehäuses kreuzt, um zum Beispiel einen in dem Innenraum untergebrachten Eisbereiter oder eine Zapfstelle mit Wasser zu versorgen.
Aus DE 10 2005 057 137 A1 ist ein derartiges Kältegerät bekannt, bei dem in die Wasserleitung ein Wasserfilter eingefügt ist. Das Wasserfilter befindet sich entweder in einem Sockelbereich des Kältegeräts, außerhalb von dessen Isolationsschicht, oder innerhalb von dieser in engem thermischem Kontakt mit dem Innenraum. Bei der ersten Ausgestaltung tritt das Problem auf, dass gleichzeitig Abwärme erzeugende Vorrichtungen wie etwa Verdichter und/oder Verflüssiger in dem Sockelbereich untergebracht sind, und diese den Wasserfilter erwärmen. Eine warme Umgebung fördert jedoch das Wachstum von Keimen in dem Filter und verkürzt so die Zeit, die dieser betrieben werden kann, ohne ausgetauscht oder regeneriert zu werden. Eine Anbringung des Wasserfilters in engem thermischem Kontakt mit dem Innenraum hingegen ist nur praktikabel, wenn dieser mit Gewissheit keine Temperaturen unter 00C annimmt. Ein enger thermischer Kontakt des Filters mit dem umgebenden Innenraum führt außerdem dazu, dass jedes Mal, wenn warmes Frischwasser von außen in den Filter nachströmt, dessen Umgebung im Innenraum erwärmt wird, was die Haltbarkeit von dort untergebrachtem Kühlgut beeinträchtigen kann.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, ein Kältegerät mit einer eine Gehäusewand kreuzenden Wasserleitung und einer in der Wasserleitung gebildeten Kammer anzugeben, bei der Wasser in der Kammer kühl gehalten werden kann, ohne dass dies zu einer unzweckmäßigen Erwärmung von der Kammer benachbarten Bereichen des Innenraums führt.
Die Aufgabe wird gelöst, indem bei einem Kältegerät der oben angegebenen Art die Kammer in eine Isolationsschicht der Wand eingebettet ist. So nimmt das Wasser in der
Kammer in stationärem Zustand eine Temperatur an, die zwischen derjenigen des
Innenraums und der Umgebung liegt. Dies ermöglicht eine Anbringung der Kammer auch
an einem Gefriergerät, ohne dass das Innere der Kammer gefrieren muss. Derjenige Teil der Isolationsschicht, der zwischen der Kammer und dem Innenraum liegt, verhindert zwar nicht, dass das Wasser seine Wärme an den Innenraum abgibt, doch kann er den Wärmeübergang so weit verlangsamen, dass dieser Wärmeeintrag nur noch einen kleinen Anteil des Gesamtwärmeeintrags in den Innenraum ausmacht. Somit kommt es in der Umgebung der Kammer auch zu keiner Erwärmung des Innenraums, die die Haltbarkeit von dort untergebrachtem Kühlgut beeinträchtigen könnte.
Wenn das Gehäuse in an sich bekannter Weise einen Korpus und eine an den Korpus angelenkte Tür umfasst, ist die Wand, in der die wassergefüllte Kammer untergebracht ist, vorzugsweise Teil des Korpus. Insbesondere kann sie eine Seitenwand, eine Decke, ein Boden oder, bei einem Kältegerät mit zwei Innenräumen, auch eine Trennwand zwischen diesen sein.
Zweckmäßig ist eine Unterbringung der Kammer in einer Decke des Kältegeräts insbesondere deshalb, weil, falls die dem Innenraum zugewandte Unterseite der Kammer auf unter 00C abkühlt, daran abgekühltes Wasser in der Kammer so lange aufsteigt, anstatt zu gefrieren, bis der gesamte Kammerinhalt auf 00C abgekühlt ist. Falls hingegen die Unterseite der Kammer wärmer als 4°C ist, bildet sich im Inneren der Kammer eine
Temperaturschichtung des Wassers aus, so dass das Wasser in der Kammer zur thermischen Isolation des Innenraums beiträgt.
Die Kammer kann in aus DE 10 2005 057 137 A1 bekannter Weise ein Wasserfilter enthalten, oder sie kann einfach als Wassertank vorgesehen sein.
Um ein Gefrieren des Inhalts der Kammer sicher auszuschließen, kann der Kammer eine elektrische Heizeinrichtung zugeordnet sein.
Bei einem Kältegerät, das sowohl einen Tank als auch ein Wasserfilter umfasst, ist eine gute Platzausnutzung erreichbar, wenn beide in einer gleichen Wand untergebracht sind.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
Fig. 1 einen schematischen Schnitt durch ein Kältegerät gemäß einer ersten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 einen Schnitt durch das Kältegerät der Fig. 1 entlang der in Fig. 1 mit II- Il bezeichneten Ebene;
Fig. 3 einen zu Fig. 1 analogen Schnitt gemäß einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung;
Fig. 4 einen zu Fig. 2 analogen Schnitt gemäß einer dritten Ausgestaltung der
Erfindung;
Fig. 5 einen zu Fig. 2 analogen Schnitt gemäß einer vierten Ausgestaltung der
Erfindung;
Fig. 6 einen zu Fig. 2 analogen Schnitt gemäß einer fünften Ausgestaltung der
Erfindung; und
Fig. 7 einen zu Fig. 2 analogen Schnitt gemäß einer sechsten Ausgestaltung der Erfindung.
Fig. 1 zeigt einen schematischen Schnitt in Tiefenrichtung durch ein Kältegerät gemäß einer ersten Ausgestaltung der Erfindung. Ein Korpus 1 und eine am Korpus 1 angelenkte Tür 2 sind in dem Fachmann vertrauter Weise hergestellt, indem ein Zwischenraum zwischen einer aus Kunststoff einstückig tiefgezogenen Innenwand und einer aus einem oder mehreren gebogenen Blechen zusammengefügten Außenwand mit einem festen Isolierschaum 4 ausgefüllt ist. Der Isolierschaum 4 erstreckt sich bis in eine in einen Sockelbereich 5 des Korpus vorspringende Tasche 6, in der eine zur Vorderseite des Korpus 1 hin offene Aussparung 7 gebildet ist. In der Aussparung 7 ist eine Filterkartusche 8 untergebracht. An die Filterkartusche 8 ist ein wärmeisolierender Deckel 9 angefügt, der die Aussparung 7 zur Vorderseite des Geräts hin dicht abschließt. Die Aussparung 7 ist somit sowohl gegen die Umgebung als auch gegen den Innenraum 3 thermisch isoliert, wobei aber die Dicke der Isolierschicht zwischen der Aussparung 7 und
dem Innenraum 3 geringer ist als zum Beispiel an Seiten- oder Rückwand des Korpus 1. Eine Wasserleitung 10 verläuft von einem nicht dargestellten, außerhalb des Geräts liegenden Versorgungsanschluss zur Filterkartusche 8 und von dieser innerhalb des Isolierschaums 4 zu einem an einer Rückwand 11 des Korpus 1 montierten Eisbereiter 12 sowie zu einer Zapfstelle 13 für gekühltes Wasser, die in einer Nische 14 an der Vorderseite der Tür 2 angebracht ist.
Durch geeignete Wahl der Schichtdicken des Isolierschaums 4 zwischen dem Innenraum 3 und der Aussparung 7 bzw. zwischen der Aussparung 7 und der Umgebung kann eine Temperatur von wenig über 00C in der Aussparung 7 auch dann eingestellt werden, wenn der Innenraum 3 selbst auf einer Temperatur unter 00C gehalten ist.
Um ein Einfrieren der Kartusche auch bei ungewöhnlich niedrigen Umgebungstemperaturen zu verhindern, kann in der Aussparung 7 ein Temperaturfühler 15 und eine durch diesen gesteuerte elektrische Heizung 16 vorgesehen sein, die immer dann in Betrieb geht, wenn die Temperatur in der Aussparung 7 der 0°-Grenze kritisch nahe kommt.
In der Filterkartusche 8 gekühltes Wasser kann unmittelbar dem Eisbereiter 12 oder der Zapfstelle 13 zugeführt werden. Insbesondere zur Deckung des Bedarfs des Eisbereiters 12 ist der Inhalt der Kartusche 8 in der Regel ausreichend. Um an der Zapfstelle 13 auch größere Mengen kalten Wassers abzapfen zu können, als dem Fassungsvermögen der Filterkartusche 8 entspricht, ist diese über die Wasserleitung 10 vorzugsweise noch mit einem Wassertank 17 in Reihe verbunden, der, wie in dem Schnitt der Fig. 2 zu sehen, ebenfalls in den Isolierschaum 4 der Tasche 6 eingebettet ist.
Fig. 3 zeigt eine abgewandelte Ausgestaltung, bei der die thermische Isolation zwischen dem Innenraum 3 und der Filterkartusche 8 und, sofern vorhanden, einem Wassertank durch einen mit Isolationsmaterial ausgefüllten, in den Boden des Innenraums 3 eingefügten Deckel 18 gebildet ist. Um die Filterkartusche 8 leicht austauschen zu können, kann eine Fassung 19, die in die Filterkartusche 8 eingeschraubt ist, mit anderen Teilen der Wasserleitung 10 flexibel, zum Beispiel über Schlauchabschnitte, verbunden sein.
Falls ein Benutzer keine Filterung des Trinkwassers benötigt, kann die Filterkartusche 8 in allen Ausgestaltungen der Erfindung auch durch eine Leerkartusche ersetzbar sein, die keine Filterwirkung aufweist und lediglich einen Wassertank bildet.
Fig. 4 zeigt eine Ausgestaltung, bei der die Filterkartusche 8 und der Wassertank 17 in die Decke 20 des Korpus verlagert sind. Um eine gute Platzausnutzung zu erreichen und
Stufen an der Unterseite der Decke 20 zu vermeiden, sind die Filterkartusche 8 und der
Wassertank 17 hier flach quaderförmig ausgeführt. Da Filter 8 und Tank 17 bei dieser
Ausgestaltung von unten gekühlt sind, kann ihr gesamter Inhalt bis auf 00C abkühlen, bevor es zur Eisbildung darin kommt. Diese Anordnung ist daher relativ tolerant gegen eine Unterkühlung.
Fig. 5 zeigt in einem zu Fig. 2 analogen Schnitt eine Ausgestaltung mit einem in der Decke 20 des Korpus 1 benachbart zur Filterkartusche 8 und Wassertank 17 angeordneten Verdampfer 21. Obwohl Tank und Filter ihre Wärme an den Innenraum über eine im Vergleich zur Ausgestaltung der Fig. 4 relative kleine Oberfläche an den Innenraum 3, nämlich im Wesentlichen nur über den Deckel 18 abgeben, ist eine unerwünschte Erwärmung von Kühlgut dadurch kaum zu befürchten, da dieses die Decke 20 nur selten unmittelbar berührt. Durch eine Anbringung des Eisbereiters 12 unterhalb des die Nische des Tanks 17 und der Filterkartusche 8 verschließenden Deckels 18 kann ein Kontakt des relativ warmen Deckels 18 mit Kühlgut vollständig ausgeschlossen werden.
Fig. 6 zeigt eine Ausgestaltung, bei der die Filterkartusche 8 und der Wassertank 17 in einer Seitenwand 22 des Korpus 1 untergebracht sind, wobei eine die Filterkartusche 8 aufnehmende Nische vom Innenraum durch den Deckel 18 abgeteilt ist. Eine entsprechende Anbringung von Filter und/oder Tank an der Rückwand des Korpus 1 kommt ebenfalls in Betracht, sofern diese nicht von einem Verdampfer belegt ist.
Fig. 7 zeigt einen Schnitt durch ein Kombinationskältegerät mit einem Gefrierfach 23 und einem Normalkühlfach 24, bei dem eine austauschbare Filterkartusche 8 und ein Wassertank 17 in einer horizontalen Trennwand 25 zwischen den Fächern 23, 24 untergebracht sind. Im Falle der Fig. 7 sind Filter und Tank hier nebeneinander dargestellt, doch können sie, wenn in an sich bekannter Weise ein Verdampfer in der
Trennwand 25 untergebracht ist, so wie in Fig. 5 gezeigt neben dem Verdampfer und übereinander angeordnet sein.
Bei der Ausgestaltung der Fig. 8 sind die Filterkartusche 8 und der Tank 17 in einer vertikalen Trennwand 25 zwischen Gefrierfach 23 und Normalkühlfach 24 eines Side-by- Side Kältegeräts untergebracht.