[Technologisches Gebiet]
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Diese Erfindung erstreckt sich auf eine Dunstabzugsvorrichtung, vor allem auf eine Dunstabzugsvorrichtung, die in der Nähe von Kochplatten in einer Küche montiert wird.
[Technologischer Hintergrund]
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Für die Reinigung der Gasströmung, die im Verlauf des Kochens entsteht und Stoffe wie Öl, Fett und Wasserdampf enthält, und für deren Abgabe nach außerhalb der Räumlichkeiten, ist es bereits eine allgemein bekannte und üblicherweise verwendete Lösung, in der Umgebung der Kochplatten, insbesondere oberhalb der Kochplatten, eine Dunstabzugsvorrichtung anzubringen.
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Das chinesische Gebrauchsmusterpatent ZL02204038.2 legt eine Dunstabzugsvorrichtung offen, die oberhalb der Kochplatten montiert wird. Diese Dunstabzugsvorrichtung umfasst einen Kaminteil mit Ventilatorsystem, wobei der durch den Ventilator eingesaugte Gasstrom den Kaminteil und die entsprechenden Abgasrohre durchfließt und nach außerhalb der Räumlichkeit abgegeben wird. Die Dunstabzugsvorrichtung ist unterhalb des Kaminteils außerdem mit einem Haubenmodul versehen. Das Haubenmodul umfasst eine Haubenplatte, die sich in waagerechter Richtung über den Kaminteil hinaus erstreckt, um die Bewegung der Gasströmung, die während des Kochens entsteht, zu beschränken und/oder zu lenken. Das Haubenmodul bildet einen unterhalb der Haubenplatte befindlichen Hohlraum, um das Steuerelement für die Steuerung der Dunstabzugsvorrichtung (zum Beispiel Anschalten und Abschalten des Ventilators, Regelung der Rotationsgeschwindigkeit des Ventilators) und/ oder elektrische Elemente wie eine Beleuchtungsvorrichtung zwecks Bereitstellung von Beleuchtung für die Kochplatten aufzunehmen.
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Wir stellten fest, je glatter der Übergang zwischen der unteren Platte des Hohlraums unterhalb des Haubenkörpers und der Haubenplatte ist, umso besser gelangt die Gasströmung in den Lufteinlass, und je kleiner die Höhe der Seitenwand ist, welche die untere Platte dieses Hohlraums mit der oberen Platte verbindet, umso einfacher lässt sich ein solcher glatter Übergang erreichen. In der herkömmlichen Technologie ist jedoch das Volumen der Zone ohne Funktion zur Absorption der Öldünste unterhalb der Haubenplatte sehr groß, was nachteilig für den Eintritt des Gases in den Lufteinlass der Dunstabzugsvorrichtung ist, insbesondere bei Anbringung des Lufteinlasses an der unteren Platte. Des weiteren hat die Zone unterhalb der Haubenplatte ständig mit der ungefilterten Gasströmung direkten Kontakt, die Öl, Fett und Wasserdampf enthält. Dieser Teil der Zone wird sehr schnell schmutzig, weswegen die Häufigkeit und der Kraftaufwand für die erforderliche Reinigung der Dunstabzugsvorrichtung durch den Nutzer sehr stark zunehmen.
[Inhalt der Erfindung]
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Das Ziel dieser Erfindung besteht darin, eine Dunstabzugsvorrichtung bereitzustellen, die eine Reduzierung der Zone ohne Funktion zur Öldunstabsorption unterhalb der Haubenplatte unterstützt.
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Deshalb erstreckt sich diese Erfindung auf eine Dunstabzugsvorrichtung, einschließlich eines Kaminteils mit Ventilator sowie eines mit dem unteren Ende des Kaminteils verbundenen Haubenkörpers, wobei der Haubenkörper eine Haubenplatte zur Lenkung und/ oder Beschränkung der Bewegungsrichtung der Gasströmung sowie einen Aufnahmeraum zur Aufnahme mindestens einer elektrischen Vorrichtung umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeraum einen auf der Haubenplatte befindlichen oberen Aufnahmeraum sowie unter der Haubenplatte befindliche untere Aufnahmeräume umfasst.
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Da der Aufnahmeraum zwei jeweils oberhalb und unterhalb der Haubenplatte befindliche Teile umfasst, kann das Volumen der unterhalb der Haubenplatte befindlichen unteren Aufnahmeräume angemessen verkleinert werden. Dies dient der Vereinfachung der Konstruktion ohne Funktion zur Öldunstabsorption unterhalb der Haubenplatte und der Reduzierung des Volumens dieser Teile, was wiederum die Möglichkeit bietet, dass die öldunsthaltigen Gase noch ungehinderter in das Innere der Dunstabzugsvorrichtung gelangen. Aufgrund der relativen Verkleinerung der Teile unterhalb der Haubenplatte, die ständig mit Gasen in Kontakt kommen müssen, die keine Separierung durchlaufen haben und Öldünste enthalten, kommt es außerdem zu einer relativen Vereinfachung der Tätigkeiten zur Säuberung der Dunstabzugsvorrichtung durch den Nutzer.
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Andere alleinstehende oder mit anderen Merkmalen kombinierte und als Eigenschaften dieser Erfindung betrachtete Merkmale werden in den nachfolgend beigefügten Ansprüchen beschrieben.
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Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung erstreckt sich die Haubenplatte bis in das Innere des Aufnahmeraums, wobei die Haubenplatte jeweils die untere Grenze des oberen Aufnahmeraums und die obere Grenze der unteren Aufnahmeräume bildet. Damit kann gleichzeitig mit einer Unterstützung der Befestigung der Haubenplatte auch der Aufnahmeraum in verschiedene Teile aufgeteilt werden.
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In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel sind der obere Aufnahmeraum und die unteren Aufnahmeräume verbunden, wodurch die elektrische Vorrichtung noch flexibler angeordnet werden kann.
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Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung umfasst die elektrische Vorrichtung ein Steuerelement, wobei das Steuerelement mindestens teilweise im oberen Aufnahmeraum und/ oder den unteren Aufnahmeräumen aufgenommen wird.
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In einem äußerst vorteilhaften Ausführungsbeispiel ist die Haubenplatte an den entsprechenden Stellen des Steuerelements mit einem Loch versehen, das den oberen Aufnahmeraum und die unteren Aufnahmeräume verbindet, wobei das Steuerelement durch das Loch hindurchführt und teilweise im oberen Aufnahmeraum und teilweise in den unteren Aufnahmeräumen aufgenommen wird. Dies dient der Reduzierung der Höhe des gesamten Haubenkörpers.
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In einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst die elektrische Vorrichtung eine Beleuchtungsvorrichtung, wobei die Beleuchtungsvorrichtung in den unteren Aufnahmeräumen aufgenommen wird. Auf diese Weise wird den Kochplatten eine Beleuchtung bereitgestellt und gleichzeitig auch die Anordnung der Beleuchtungsvorrichtung unterstützt.
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Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung umfassen die unteren Aufnahmeräume einen nach unten eingesenkten Vertiefungsteil, wobei die Beleuchtungsvorrichtung mindestens teilweise in dem Vertiefungsteil aufgenommen wird. Dadurch kann gleichzeitig mit einer Reduzierung der Höhe der sonstigen Stellen der unteren Aufnahmeräume außerdem der Beleuchtungsvorrichtung ein ausreichender Wärmeableitungsraum bereitgestellt werden, wodurch wiederum Schäden vermieden werden, die durch ungenügende Wärmeableitung der Beleuchtungsvorrichtung anderen Elementen zugefügt würden.
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Um das Volumen der Teile, die sich unterhalb der Haubenplatte befinden und die unteren Aufnahmeräume bilden, weiter zu reduzieren, ist gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung das Volumen der unteren Aufnahmeräume kleiner als das Volumen des oberen Aufnahmeraums.
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Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung umfasst die Dunstabzugsvorrichtung ein oberes Hohlelement, das gemeinsam mit der Haubenplatte den oberen Aufnahmeraum bildet, sowie ein unteres Hohlelement, das gemeinsam mit der Haubenplatte die unteren Aufnahmeräume bildet. In vorteilhafter Weise umfasst das obere Hohlelement eine obere Wand, welche die obere Grenze des oberen Aufnahmeraums bildet, und das untere Hohlelement untere Wände, welche die untere Grenze der unteren Aufnahmeräume bilden.
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Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung umfasst die Dunstabzugsvorrichtung mindestens eine Befestigungsvorrichtung zur Befestigung der Haubenplatte mit dem oberen Hohlelement und/ oder dem unteren Hohlelement, wobei sich die Befestigungsvorrichtung insgesamt unterhalb der oberen Wand befindet. Da die Befestigungsvorrichtung in Richtung der Längsachse bedeckt wird, ist sie oberhalb der oberen Wand nicht sichtbar. Dies ist nicht nur vorteilhaft für die Außenansicht des Haubenkörpers oberhalb der Haubenplatte, sondern erleichtert auch die Reinigung dieses Teils. Weitergehend kann auch erwartet werden, dass die Probleme der Befestigungsvorrichtung (besonders wenn es sich bei ihr um Schrauben handelt) und der unschönen Verschmutzung in ihrer Umgebung, wie sie in der herkömmlichen Technologie bestehen, gelöst werden.
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Gemäß einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung befindet sich die Befestigungsvorrichtung als Ganzes oberhalb der unteren Wände, wodurch die Befestigungsvorrichtung unterhalb der unteren Wände nicht sichtbar ist. Dies ist nicht nur vorteilhaft für die Außenansicht des Haubenkörpers unterhalb der Haubenplatte, sondern erleichtert auch die Reinigung dieses Teils. Weitergehend kann auch erwartet werden, dass die Probleme der Befestigungsvorrichtung (besonders wenn es sich bei ihr um Schrauben handelt) und der unschönen Verschmutzung in ihrer Umgebung, wie sie in der herkömmlichen Technologie bestehen, gelöst werden. Wenn sich die Befestigungsvorrichtung zwischen der oberen Wand und den unteren Wänden befindet, kann diese Befestigungsvorrichtung vollständig verborgen werden.
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In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung umfasst die Dunstabzugsvorrichtung Montageränder, die sich von den Seitenwänden des Aufnahmeraums biegen und sich in den Aufnahmeraum erstrecken, wobei die Haubenplatte mit den Montagerändern von der Befestigungsvorrichtung befestigt wird.
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Obwohl die Befestigungsvorrichtung auch als Bolzen oder Nagel konstruiert sein kann, handelt es sich bei der Befestigungsvorrichtung gemäß einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung jedoch um eine Schraube, wobei der Kopf der Schraube sich zwischen der Haubenplatte und der oberen Wand oder zwischen der Haubenplatte und den unteren Wänden befindet.
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Gemäß einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung bilden die obere Wand und die unteren Wände jeweils einen Teil des Gehäuses der Dunstabzugsvorrichtung.
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Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung umfasst die Dunstabzugsvorrichtung ein Stützelement, das sich in Richtung der Längsachse der Haubenplatte erstreckt und die Haubenplatte stützt, wodurch die Haubenplatte zusätzlich stabilisiert wird. Diese Stützwirkung wird nach der Aufhängung der Dunstabzugsvorrichtung an der Wand ganz besonders deutlich.
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Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung ist das Stützelement mit dem Kaminteil verbunden. Nach der Aufhängung der Dunstabzugsvorrichtung an der Wand können dadurch die nach unten wirkenden Kräfte verringert werden, denen die anderen Teile des Haubenkörpers ausgesetzt sind.
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Obwohl auch ein Verfahren angewendet werden kann, bei dem die Haubenplatte nach oben gezogen wird, umfasst jedoch gemäß einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung das Stützelement einen unterhalb der Haubenplatte befindlichen Stützteil.
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Damit der Stützteil noch ausgewogener der Haubenplatte nach oben gerichtete Stützkräfte bereitstellt, umfasst die Dunstabzugsvorrichtung gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung ein aus elastischem Material gefertigtes Federelement, das sich zwischen dem Stützteil und der unteren Oberfläche der Haubenplatte befindet. Außerdem kann auf diese Weise auch vermieden werden, dass der Haubenplatte Kratzer und andere Beschädigungen zugefügt werden.
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Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung umfasst die Haubenplatte eine Vorderzone, die sich in horizontaler Richtung vor dem Kaminteil befindet, wobei, aus Richtung der Längsachse betrachtet, der Schwerpunkt der Haubenplatte mit der Vorderzone überlappt und der Stützteil unterhalb der Vorderzone angebracht ist. Auf diese Weise kann die Haubenplatte noch stabiler auf den anderen Elementen befestigt werden. Außerdem können auch die Kräftediskrepanzen zwischen den Befestigungsvorrichtungen zur Verbindung der Haubenplatte und des oberen Hohlelements verringert werden.
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Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung umfasst das untere Hohlelement ein jeweils bereitgestelltes erstes unteres Hohlelement sowie ein vor dem ersten unteren Hohlelement befindliches zweites unteres Hohlelement.
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Gemäß einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung wird die Haubenplatte aus vorgespanntem Glas gefertigt. Dadurch wird nicht nur eine formvollendete Dunstabzugsvorrichtung erzielt, sondern auch das Reinigen der Dunstabzugsvorrichtung erleichtert.
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Der Aufbau dieser Erfindung sowie die anderen Ziele der Erfindung und ihr Nutzeffekt werden in Verbindung mit den Figuren durch die nachfolgenden Ausführungsformen klar und leicht verständlich beschrieben.
[Beschreibung der Figuren]
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Als ein Teil der Beschreibung und zur Vertiefung des Verständnisses dieser Erfindung werden anhand der nachfolgenden Figuren die konkreten Ausführungsformen dieser Erfindung bildlich erläutert und gemeinsam mit der Beschreibung das Prinzip dieser Erfindung erklärt.
- Figur 1
- zeigt eine dreidimensionale Darstellung der Dunstabzugsvorrichtung 1 gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung.
- Figur 2
- zeigt eine partielle Explosionsdarstellung der Dunstabzugsvorrichtung 1 gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung.
- Figur 3
- zeigt ein partielles Schnittbild entlang der Linie I-I der Dunstabzugsvorrichtung 1 aus Figur 1.
- Figur 4
- zeigt ein partielles Schnittbild entlang der Linie II-II in Figur 1.
- Figur 5
- zeigt eine partielle vergrößerte Darstellung des Teils A in Figur 4.
- Figur 6
- zeigt ein partielles Schnittbild entlang der Linie III-III in Figur 2.
- Figur 7
- zeigt eine partielle vergrößerte Darstellung des Teils B in Figur 6.
[Beschreibung der konkreten Ausführungsformen]
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In der nachfolgenden konkreten Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen sind gleiche oder ähnliche Merkmale mit gleichen Symbolen in den Figuren versehen.
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Es wird auf die Figuren verwiesen, zuerst besonders auf die Figuren 1 und 2. Figur 1 zeigt eine dreidimensionale Darstellung der Dunstabzugsvorrichtung 1 gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung. Figur 2 zeigt eine partielle Explosionsdarstellung der Dunstabzugsvorrichtung 1 gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung. Die Dunstabzugsvorrichtung 1 umfasst einen Kaminteil 42 mit Ventilator 40 sowie einen mit dem unteren Ende des Kaminteils 42 verbundenen Haubenkörper 2. In diesem Ausführungsbeispiel ist das untere Ende des Kaminteils 42 mit dem Verbindungsrahmen 38 versehen, der eine Verbindung mit dem Kasten (nicht abgebildet) herstellt, der den Ventilator 40 umschließt. Der Haubenkörper 2 wird durch diesen Verbindungsrahmen 38 mit dem Kaminteil 42 verbunden.
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Die zur Wand gerichtete Seite des Kaminteils 42 (auch bezeichnet als Rückseite) ist mit einer Aufhängevorrichtung versehen (nicht abgebildet), um die Dunstabzugsvorrichtung 1 an der Wand der Küche aufzuhängen. In diesem Ausführungsbeispiel wird die Dunstabzugsvorrichtung 1 oberhalb der Kochplatten (nicht abgebildet) montiert. Nach der Montage der Dunstabzugsvorrichtung 1 in der Küche verläuft die Mittelachse des Kaminteils 42 parallel zur Längsachse.
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Die Dunstabzugsvorrichtung 1 verfügt über einen Abluftweg, der sich vom Haubenkörper 2 bis zum oberen Ende des Kaminteils 42 erstreckt. Der Haubenkörper 2 verfügt über einen Gaseingang, der mit dem Kaminteil 42 in Strömungsverbindung steht und dem Fluid den Eintritt in den Gaseingang des Abluftwegs erlaubt. Dadurch werden die im Verlauf des Kochens entstehenden, Öl- und Fettpartikel enthaltenden Gase durch den in Gang gesetzten Ventilator 40 in den Kaminteil 42 eingesaugt. Zwecks Säuberung der partikelhaltigen Gase ist die Dunstabzugsvorrichtung 1 mit einer Filtervorrichtung 9 versehen, um die Partikel im Gas zumindest teilweise zu separieren und zu entfernen. In diesem Ausführungsbeispiel ist die Filtervorrichtung 9 am Gaseingang angebracht, um den Kontakt von Öl, Fett und Wasserdampf mit dem Inneren der Dunstabzugsvorrichtung 1 möglichst zu verringern. Die Dunstabzugsvorrichtung 1 kann in ihrem Inneren noch mit einer weiteren einstufigen oder mehrstufigen Reinigungsvorrichtung versehen werden, um die partikelhaltigen Gase zu separieren und zu filtern. Diese Erfindung legt in dieser Hinsicht keine Beschränkungen auf. Die gereinigten Gase werden über einen nicht abgebildeten Kanal nach außerhalb der Küche ausgestoßen.
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Der Haubenkörper 2 umfasst eine Haubenplatte 4 zur Lenkung und/ oder Begrenzung der Strömungsrichtung des Gases. Die Haubenplatte 4 erstreckt sich über die linke und rechte Seite und die Vorderseite des Kaminteils 42 hinaus, um das Gas daran zu hindern, dass es nach oberhalb des Haubenkörpers 2 entweicht. In diesem Ausführungsbeispiel ist die Haubenplatte 4 aus vorgespanntem Glas gefertigt. Die Haubenplatte 4 weist einen bestimmten Krümmungsgrad auf, um die Bewegung der Gasströmung besser zu begrenzen und/ oder zu lenken. Der Hinterteil der Haubenplatte 4 ist mit einer Öffnung (nicht abgebildet) versehen, deren Form und Maße annähernd der Form des unteren Endes des Kaminteils 42 entsprechen. Im Verhältnis zu dieser Öffnung umfasst die Haubenplatte 4 die linke Zone 4a und die rechte Zone 4b, die sich jeweils linksseitig und rechtsseitig von dieser Öffnung befinden, sowie die Vorderzone 4c, die sich vor dieser Öffnung befindet. Die beschriebene linke Zone 4a und rechte Zone 4b sind symmetrisch relativ zur Mittelachse der Öffnung. Aus Richtung der Längsachse betrachtet, überlappt der Schwerpunkt der Haubenplatte 4 mit der Vorderzone 4c.
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Der Haubenkörper 2 umfasst außerdem das oberhalb der Haubenplatte 4 befindliche obere Hohlelement 50 sowie das unterhalb der Haubenplatte 4 befindliche untere Hohlelement 60, wobei dieses obere Hohlelement 50 und untere Hohlelement 60 aus rostfreiem Stahlblech gefertigt werden. Zwischen dem oberen Hohlelement 50 und dem unteren Hohlelement 60 entsteht der Aufnahmeraum 6, der die elektrische Vorrichtung der Dunstabzugsvorrichtung 1 aufnehmen kann. Weiter unten erfolgt eine konkrete Beschreibung der elektrischen Vorrichtung.
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Es muss darauf hingewiesen werden, dass mit den in dieser Erfindung genannten Richtungstermini "oberhalb", "unterhalb", "auf" und "unter" usw. die relativen Beziehungen zwischen den einzelnen Elementen nach der Montage der Dunstabzugsvorrichtung 1 an der Wand bezeichnet werden.
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Figur 3 zeigt ein partielles Schnittbild entlang der Linie I-I der Dunstabzugsvorrichtung 1 aus Figur 1. Wie in Figur 3 dargestellt, erstreckt sich in diesem Ausführungsbeispiel die Haubenplatte 4 in das Innere des Aufnahmeraums 6, wodurch dieser Aufnahmeraum 6 durch die Haubenplatte 4 geteilt wird. Das obere Hohlelement 50 und die Haubenplatte 4 bilden den oberen Aufnahmeraum 12, der sich oberhalb der Haubenplatte 4 befindet. Zwischen dem unteren Hohlelement 60 und der Haubenplatte 4 werden die unteren Aufnahmeräume 14a und 14b gebildet, die sich unterhalb der Haubenplatte 4 befinden.
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Da der Aufnahmeraum 6 zwei Teile umfasst, die sich jeweils oberhalb und unterhalb der Haubenplatte 4 befinden, kann das Volumen der unteren Aufnahmeräume 14a und 14b angemessen verkleinert werden. Dies dient der Vereinfachung der Konstruktion ohne Funktion zur Öldunstabsorption unterhalb der Haubenplatte 4 und der Reduzierung des Volumens dieser Teile, was wiederum die Möglichkeit bietet, dass die öldunsthaltigen Gase noch ungehinderter in das Innere der Dunstabzugsvorrichtung 1 gelangen. Aufgrund der relativen Verkleinerung der Teile unterhalb der Haubenplatte 4, die ständig mit Gasen in Kontakt kommen müssen, die keine Separierung durchlaufen haben und Öldünste enthalten, kommt es außerdem zu einer relativen Vereinfachung der Tätigkeiten zur Säuberung der Dunstabzugsvorrichtung 1 durch den Nutzer.
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Die Summe des Volumens von erstem unteren Aufnahmeraum 14a und zweitem unteren Aufnahmeraum 14b ist kleiner als das Volumen des oberen Aufnahmeraums 12. Durch eine Anordnung des Aufnahmeraums 6 mehr oberhalb der Haubenplatte 4 kann die Zone unterhalb der Haubenplatte 4 weiter reduziert werden.
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In Verbindung mit Figur 1 wird auf Figur 3 verwiesen. Das obere Hohlelement 50 umfasst die obere Wand 8, die einen mit Vorderzone 4c der Haubenplatte 4 identischen Krümmungsradianten aufweist. Diese obere Wand 8 bildet einen Teil des Gehäuses der Dunstabzugsvorrichtung 1. Die obere Wand 8 und die Haubenplatte 4 bilden in Richtung der Längsachse einen Abstand. Dadurch wird der obere Aufnahmeraum 12 mit der Haubenplatte 4 als unterer Grenze gebildet.
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Der Hinterteil der oberen Wand 8 bildet eine Öffnung (nicht abgebildet), deren Form dem Verbindungsrahmen 38 des Kaminteils 42 entspricht. Die Seiten dieser Öffnung krümmen sich nach innen und bilden einen L-förmigen Stufenteil (nicht abgebildet). Das obere Hohlelement 50 ist durch diesen Stufenteil mit dem Verbindungsrahmen 38 des Kaminteils 42 verbunden.
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Figur 4 zeigt ein partielles Schnittbild entlang der Linie II-II in Figur 1. Figur 5 zeigt eine partielle vergrößerte Darstellung des Teils A in Figur 4. Es wird auf die Figuren 4 und 5 verwiesen. Das obere Hohlelement 50 umfasst außerdem die untere Seitenwand 54, die sich von der oberen Wand 8 jeweils nach Krümmung in Richtung der Längsachse erstreckt, sowie den Montagerand 56, der sich von dieser oberen Seitenwand 54 krümmt und nach innen bis unterhalb der oberen Wand 8 erstreckt. Dieser Montagerand 56 ist annähernd parallel zur oberen Wand 8. Auf dem Montagerand 56 sind mehrere Montagelöcher (nicht abgebildet) angebracht, die zu den entsprechenden Schrauben 28 passen. Auf diese Weise wird die Haubenplatte 4 durch die Schrauben 28 am oberen Hohlelement 50 befestigt. Zur Vereinfachung der Montage beginnt die Montage der Schrauben 28 von der Seite der Haubenplatte 4. Nach der Montage verbleiben die Köpfe 34 der Schrauben auf der Seite der Haubenplatte 4 und befinden sich unterhalb der Haubenplatte 4.
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Zwecks zusätzlicher Stabilisierung der Haubenplatte 4 umfasst die Dunstabzugsvorrichtung 1 ein Stützelement 36, um die Haubenplatte 4 nach oben abzustützen, wie in den Figuren 2 und 3 dargestellt. Das Stützelement 36 wird am unteren Ende des Kaminteils 42 befestigt (in diesem Ausführungsbeispiel verbunden mit dem Verbindungsrahmen 38). Das Stützelement 36 umfasst den Stützteil 40, der sich bis unterhalb der Haubenplatte 4 erstreckt. In diesem Ausführungsbeispiel verfügt der Stützteil 40 über eine der Haubenplatte 4 angepasste Form und ist entlang des Randes der Öffnung der Haubenplatte 4 angebracht. Damit der Stützteil 40 noch ausgewogener der Haubenplatte 4 nach oben gerichtete Stützkräfte bereitstellt, und damit vermieden wird, dass der Stützteil 40 der Haubenplatte 4 Kratzer und andere Beschädigungen zufügt, wird zwischen dem Stützteil 40 und der unteren Oberfläche der Haubenplatte 4 das aus elastischem Material gefertigte Federelement 46 angeordnet, zum Beispiel eine Unterlegplatte
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Wie vorstehend beschrieben, überlappt in diesem Ausführungsbeispiel, aus Richtung der Längsachse betrachtet, der Schwerpunkt der Haubenplatte 4 mit ihrer Vorderzone 4c. Um die Kräftediskrepanzen zwischen den Schrauben 28 zur Verbindung von Haubenplatte 4 und oberem Hohlelement 50 zu verringern, erstreckt sich der Stützteil 40 des Stützelements 36 bis unterhalb der Vorderzone 4c der Haubenplatte 4 und stellt für diese Vorderzone 4c nach oben gerichtete Stützkräfte bereit.
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Wie in den Figuren 1 bis 3 dargestellt, umfasst in diesem Ausführungsbeispiel das untere Hohlelement 60 das hinten befindliche erste untere Hohlelement 62 und das vorn befindliche zweite untere Hohlelement 64. Das erste und das zweite untere Hohlelement 62 und 64 werden getrennt angebracht. Zwischen diesem ersten unteren Hohlelement 62 und zweiten unteren Hohlelement 64 erfolgt die Abtrennung durch die Sperrplatte 66.
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Das erste untere Hohlelement 62 und das zweite untere Hohlelement 64 umfassen jeweils die erste untere Wand 10a und die zweite untere Wand 10b, die einen Teil des Gehäuses der Dunstabzugsvorrichtung 1 bilden. Entlang des zentralen Schnitts der Dunstabzugsvorrichtung 1 befinden sich die erste untere Wand 10a und die zweite untere Wand 10b unterhalb der Haubenplatte 4 und bilden einen bestimmten Abstand zur Haubenplatte 4. Dadurch können die erste untere Wand 10a und die zweite untere Wand 10b jeweils mit der Haubenplatte 4 den ersten unteren Aufnahmeraum 14a und den zweiten unteren Aufnahmeraum 14b bilden, wie in Figur 3 dargestellt.
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Ähnlich wie die obere Wand 8 bildet die erste untere Wand 10a eine Öffnung, die annähernd dem Verbindungsrahmen 38 des Kaminteils 42 entspricht. Die Seiten dieser Öffnung sind nach innen gekrümmt und bilden einen U-förmigen Verbindungsteil (nicht abgebildet). Dieser Verbindungsteil ist mit dem Verbindungsrahmen 38 des Kaminteils 42 verbunden, um das erste untere Hohlelement 62 auf dem Haubenkörper 2 zu montieren. Die Filtervorrichtung 9 ist an der Stelle der Öffnung mit der ersten unteren Wand 10a verbunden.
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Die erste untere Wand 10a ist mit der Montageöffnung 7 zur Montage der Beleuchtungsvorrichtung 20 der Dunstabzugsvorrichtung 1 versehen. Die erste untere Wand 10a bildet an der Stelle, die der Montageöffnung 7 entspricht, den nach unten eingesenkten Vertiefungsteil 11 (wie in den Figuren 3 und 4 dargestellt). Dieser Vertiefungsteil wird folgendermaßen eingerichtet: Er wird durch eine Vertiefung der ersten unteren Wand 10a gebildet, wobei sich die Montageöffnung 7 am Boden des Vertiefungsteils 11 befindet und der Vertiefungsteil 11 einen Teil des ersten unteren Aufnahmeraums 14a bildet. In diesem Ausführungsbeispiel vergrößert sich der Vertiefungsteil 11 allmählich von unten nach oben. Ein Teil der Beleuchtungsvorrichtung 20 wird in diesem Vertiefungsteil 11 aufgenommen. Ein Teil erstreckt sich über diesen Vertiefungsteil 11 hinaus, geht jedoch nicht in den oberen Aufnahmeraum 12 hinein.
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Durch eine zumindest partielle Aufnahme der Beleuchtungsvorrichtung 20 im von der ersten unteren Wand 10a gebildeten Vertiefungsteil 11 stellt der Vertiefungsteil 11 der Beleuchtungsvorrichtung 20 einen größeren Wärmeableitungsraum bereit, was vorteilhaft für die Wärmeableitung der Beleuchtungsvorrichtung 20 ist. Da durch das Verfahren der Einrichtung des Vertiefungsteils 11 auf der Grenze, die den ersten unteren Aufnahmeraum 14a bildet, für die Beleuchtungsvorrichtung ein Wärmeableitungsraum bereitgestellt wird, kann des weiteren darauf verzichtet werden, wegen der Beleuchtungsvorrichtung 20 die Höhe der anderen Stellen des Aufnahmeraums 14a zu vergrößern. Es kann deshalb erwartet werden, dass die Höhe der Seitenwand des ersten unteren Aufnahmeraums 14a nicht vergrößert oder sogar reduziert wird.
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Da die Haubenplatte 4 eine gekrümmte Form aufweist, erstreckt sich die erste untere Wand 10a annähernd in waagerechter Richtung nach oben. Deshalb befindet sich die maximale Höhe in Richtung der Längsachse des ersten unteren Aufnahmeraums 14a auf dem Längsschnitt der Mittelachse. Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung übersteigt diese maximale Höhe nicht 30 mm, wodurch die Höhe des ersten unteren Aufnahmeraums 14a stark reduziert wird. In besonders bevorzugter Weise liegt die maximale Höhe dieses ersten unteren Aufnahmeraums 14a zwischen 20 mm bis 25 mm. Der Abstand zwischen erster unterer Wand 10a und Haubenplatte 4 erreicht das Minimum an der Stelle des Randes der ersten unteren Wand 10a. Da der Abstand zwischen erster unterer Wand 10a und Haubenplatte 4 sehr klein ist, kann ein solcher kleiner Abstand in bestimmtem Maße die Auswirkungen verringern, die durch die Bildung des Übergangsteils von erster unterer Wand 10a und Haubenplatte 4 auf die Bewegung der Gasströmung durch die Filtervorrichtung 9 in das Innere der Dunstabzugsvorrichtung 1 entstehen.
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Figur 6 zeigt ein partielles Schnittbild entlang der Linie III-III in Figur 2. Figur 7 zeigt eine partielle vergrößerte Darstellung des Teils B in Figur 6. Es wird auf die Figuren 6 und 7 verwiesen. Das zweite untere Hohlelement 64 umfasst die untere Seitenwand 70, die sich von beiden Seiten der zweiten unteren Wand 10b jeweils krümmt und dann nach oben erstreckt, sowie den Montagerand 72, der sich von dieser unteren Seitenwand 70 nach innen krümmt und anschließend bis zur Überlappung mit der zweiten unteren Wand 10b in Längsrichtung erstreckt. Der Montagerand 72 ist mit mehreren Montagelöchern (nicht abgebildet) versehen, die zu den entsprechenden Schrauben 28' passen. Hier werden die Schrauben 28' zur Befestigung des zweiten unteren Hohlelements 64 auf der Haubenplatte 4 verwendet. In diesem Ausführungsbeispiel werden zwecks einfacher Montage die Schrauben 28' von der oberen Seite der Haubenplatte 4 eingeführt. Dadurch verbleiben die Köpfe 34' der Schrauben 28' nach der Montage auf einer Seite der Haubenplatte 4 und befinden sich oberhalb der Haubenplatte 4. Da sich diese Schrauben 28' insgesamt oberhalb der zweiten unteren Wand 10b befinden und ihre Köpfe 34' vom oberen Hohlelement 50 umschlossen werden, sind diese Schrauben 28' nicht am Gehäuse der Dunstabzugsvorrichtung 1 sichtbar.
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In gleicher Weise, wie vorstehend aufgeführt, befinden sich die Schrauben 28 zur Verbindung von Haubenplatte 4 und oberem Hohlelement 50 ebenfalls insgesamt unterhalb der oberen Wand 8. Ihre Köpfe 34 werden von der ersten unteren Wand 10a und der zweiten unteren Wand 10b verdeckt, die sich unter der Haubenplatte 4 befinden. Deshalb werden auch diese Schrauben 28 verborgen. Dies ist vorteilhaft für die Reinigung der Dunstabzugsvorrichtung 1 und gleichzeitig auch vorteilhaft für die Erhaltung eines schnörkellosen Äußeren der Dunstabzugsvorrichtung 1.
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In diesem Ausführungsbeispiel werden die Schrauben 28 und 28' für die Realisierung der Verbindung zwischen Haubenplatte 4 und oberem Hohlelement 50 sowie Haubenplatte 4 und zweitem unterem Hohlelement 64 verwendet. Jedoch ist diese Erfindung nicht darauf beschränkt. In dieser Erfindung können auch Befestigungsvorrichtungen wie Bolzen oder Nägel für die Realisierung dieser Verbindungen verwendet werden.
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Wie vorstehend beschrieben, weisen die zweite untere Wand 10b und die Haubenplatte 4 einen annähernd identischen Krümmungsgrad auf. Die Höhe zwischen der zweiten unteren Wand 10b und der Haubenplatte 4 kann durch die untere Seitenwand 70 repräsentiert werden. In diesem Ausführungsbeispiel kann die Höhe der unteren Seitenwand 70 in Richtung der Längsachse sehr gering sein. Sie kann zum Beispiel nicht größer als 20 mm sein, beispielsweise 8 - 15 mm.
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Wie in Figur 3 dargestellt, ist die Dunstabzugsvorrichtung 1 mit einem Steuerelement 18 zur Steuerung der Dunstabzugsvorrichtung 1 versehen. In diesem Ausführungsbeispiel umfasst das Steuerelement 18 einen Schalter sowie eine mit dem Schalter verbundene Schaltkarte.
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Um den Nutzern die Bedienung zu erleichtern, ist das Steuerelement 18 auf dem Haubenkörper 2 angeordnet. Zwecks Reduzierung der Höhe des gesamten Haubenkörpers 2 ist die Haubenplatte 4 an der Stelle oberhalb der zweiten unteren Wand 10b mit einem Loch 16 versehen, wodurch der obere Aufnahmeraum 12 und der zweite untere Aufnahmeraum 14b in Strömungsverbindung stehen. Das Steuerelement 18 führt durch dieses Loch 16 hindurch und befindet sich teilweise im oberen Aufnahmeraum 12 und wird teilweise im zweiten unteren Aufnahmeraum 14b aufgenommen. Das heißt, das Steuerelement 18 befindet sich teilweise oberhalb der Haubenplatte 4 und teilweise unterhalb der Haubenplatte 4.
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Es muss darauf hingewiesen werden, dass es sich vorstehend um bevorzugte Ausführungsbeispiele dieser Erfindung handelt. Der Schutzumfang dieser Erfindung ist nicht auf diese konkreten Beispiele beschränkt, sondern soll sich nach dem Inhalt der Ansprüche richten. Es liegt auf der Hand, dass diese Erfindung noch andere Ausführungsformen aufweisen kann. Zum Beispiel umfasst in den vorstehenden Ausführungsbeispielen das untere Hohlelement 60 das jeweils bereitgestellte und getrennte erste und zweite untere Hohlelement 62 und 64, bilden das erste und zweite untere Hohlelement 62 und 64 jeweils mit der Haubenplatte 4 den ersten und zweiten unteren Aufnahmeraum 14a und 14b. In einem weiteren Ausführungsbeispiel kann das untere Hohlelement 60 auch über einen integrativen Aufbau ähnlich dem oberen Hohlelement 50 verfügen, und der untere Aufnahmeraum, der von dem unteren Hohlelement 60 und der Haubenplatte 4 gebildet wird, wird nicht nochmals in mehrere Teile aufgeteilt.