Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Verbundprofilanordnung, und insbesondere
auf eine Verbundprofilanordnung für Fenster-, Türen- und Fassadenelemente.
Verbundprofile für Fenster-, Türen- und Fassadenelemente der in Rede stehenden Art weisen
zwei Profilteile, ein Außenprofil und ein Innenprofil, die durch ein oder mehrere als Isolierelemente
ausgebildete Verbindungsteile miteinander verbunden werden, auf. 90 % der heute
üblichen Verbundprofile werden aus Aluminium hergestellt, wobei die Verbindung der Profilteile
und der Isolierelemente durch ein Einrollen hergestellt wird, wie es zum Beispiel in der
DE 1 101 734 beschrieben ist.
Fig. 7 zeigt ein Beispiel eines solchen Verbundprofils am Beispiel von Fensterelementen.
Eine Isolierglasscheibe 63 wird zwischen Dichtungen 61, 62 in einem Fensterrahmen gehalten,
der aus Verbundprofilen gebildet ist, nämlich einem bewegbaren Verbundprofil (Fensterflügel)
und einem stationären, z.B. gebäudeseitigen, Verbundprofil. Das bewegbare Verbundprofil
weist ein Profilteil 200 (Innenprofil), das über zwei als Verbindungsteile ausgebildete
Isolierelemente 400, 500 mit einem weiteren Profilteil 300 (Außenprofil) verbunden ist, auf.
An dem Profilteil 200 ist ein weiteres Profilteil 60 befestigt, das über die Dichtungen 61, 62
die Isolierglasscheibe 63 an dem aus den Teilen 200, 300, 400, 500 gebildeten Verbundprofil
hält. Der gebäudeseitige Teil des Fensterrahmens wird von einem weiteren Verbundprofil aus
den Profilteilen 700, 800, die über die als Verbindungsteile ausgebildeten Isolierelemente
900, 900 verbunden sind, gebildet. Die Dichtungen 65, 640 dichten den Zwischenraum zwischen
den beiden Verbundprofilen ab. In Fig. 7 ist am Beispiel der Verbindung des Profilteils
300 mit dem Verbindungsteil 500 eine eingerollte Verbindung gezeigt. Das Profilteil 300 besteht
wie die Profilteile 200, 700, 800 aus Aluminium. Ein im Querschnitt schwalbenschwanzförmiger
Verbindungsteilverbindungsbereich 501 wird durch Formschluß in einer im
Querschnitt schwalbenschwanzförmigen Nut gehalten, die von dem Verbindungsbereich 301,
302 gebildet wird. Die eine Seitenwand 301 des Profilteilverbindungsbereichs wird nach dem
Einsetzen des Verbindungsteilverbindungsbereichs 501 in die zu diesem Zeitpunkt noch nicht
schwalbenschwanzförmige Nut in Richtung der anderen Wand 302 durch Einrollen gedrückt,
wie es zum Beispiel in der DE 1 101 734 beschrieben ist.
Die durch dieses Verbindungsverfahren hergestellten Verbundprofile stoßen jedoch an ihre
Grenzen, wenn es darum geht, bessere thermische Werte zu erzielen und/oder unterschiedliche
oder andere Werkstoffe wie Holz, Kunststoff, Stahl zusätzlich zu oder alternativ zu Aluminium
für die Innenprofilteile und die Außenprofilteile zu benutzen.
Die Dicke des Verbundprofils oder seiner Elemente in der Richtung, in der sich die Profilteile
gegenüberliegen (siehe auch die richtung x in Fig. 1), ist die sogenannte Bautiefe. Das Einrollen
erfordert eine Profilgestaltung, bei der nur rund 50 % der Bautiefe des Verbundprofils
durch die Isolierelemente gebildet werden können. Das reduziert bei gleicher Bautiefe des
Verbundprofils die erzielbaren thermischen Werte.
Die Wanddicken müssen bei Innenprofilteilen und Außenprofilteilen aus Aluminium für einen
sicheren Einrollprozeß größer sein als es für die statische Festigkeit notwendig ist. Das
bedeutet, daß ungefähr 2 mm Wanddicke für ein sicheres Einrollen benötigt werden, während
ungefähr 1,5 mm zur Erzielung der statischen Festigkeit ausreichend wären.
Wenn die Bautiefe der Isolierelemente zur Erzielung guter thermischer Werte groß gewählt
wird, wächst die Bautiefe des Verbundprofils stark an. Die Folge ist, daß zum Beispiel Fenster
mit kleinen Fügebreiten nicht mehr mit Dreh-Kipp-Beschlägen geöffnet werden können.
Große Bautiefen bei solchen Verbundprofilen erfordern außerdem größere Toleranzen bei der
Bautiefe. Die Gründe liegen vor allem darin, daß bei Isolierelementen aus Kunststoff die Fertigungstoleranzen
gegeben sind und daß auch nach der Fertigung noch Maßveränderungen
durch Nachkristallisation und/oder Feuchtigkeitsaufnahme und/oder Feuchtigkeitsabgabe oder
ähnliches auftreten.
Im Stand der Technik gibt es einige Ansätze, einzelne Merkmale eines solchen Verbundprofils
zu verbessern, die nachfolgend beispielhaft genannt werden. Aus der EP 0 103 272 A2 ist
ein Ausschäumverfahren bekannt. Aus der DE 1 260 105 ist ein geklebtes Verbundprofil bekannt.
Aus der DE 75 22 009 U ist ein Verbundprofil bekannt, bei dem die Profilteile in Ausnehmungen
einer Profilleiste einschnappen und die Sicherung durch einen aushärtbaren Kleber
erfolgen soll. Aus der DE-OS 2 033 442, der DE-OS 27 12 956, der DE 34 23 712 A1 und
der US 3,393,487 sind jeweils Verbundprofile bekannt, die einen aushärtbaren Kunststoff bei
Verbundprofilen verwenden. Aus der DE 100 33 861 A1 ist ein Verbundprofil bekannt, bei
dem das Isolierprofil in Längsrichtung eingeschoben und dann mit einem aushärtbaren Kunststoff
verbunden wird.
Die EP 0 085 410 A2 offenbart ein anderes Verbundprofil, das durch Einrollen hergestellt
wird, bei dem ein Zusatzmaterial wie ein Klebstoff zur zusätzlichen Sicherung der Verbindung
verwendet wird. Die US 2003/0217818 A1 offenbart eine Faltvorrichtung (wie einen
Drehbeschlag) für einen Raumteiler oder einen Raumabschluss (wie eine Tür), die Verbundprofile
verwendet. Die US 4,338,753 offenbart eine Anordnung zum Verbinden zweier Profilteile,
bei der ein Hohlraum mit einem aushärtbaren Füller gefüllt wird. Die DE 26 50 944 A1
offenbart ein Verbundprofil für Fenster- und Fassedenkonstruktionen, bei dem die Verbindung
zwischen dem inneren Profil und dem äußeren Profil durch einen Verbindungssteg und
einen aushärtbaren Füller hergestellt wird und bei dem Relativbewegungen der Profile und
des Verbindungsstegs in der Längsrichtung derselben möglich sind.
Alle diese Ansätze, die aushärtbare Materialien verwenden, haben ein Problem dahingehend,
daß bei längerem Gebrauch ein Verlust der Schubfestigkeit in Längsrichtung auftritt. Bisher
hat nur der oben beschriebene Einrollverbund, bei dem eine gute Rändelung an der Innenseite
auf dem Aluminiumprofilteil vorgesehen ist, eine ausreichende Schubfestigkeit auch im Dauergebrauch.
Die anderen beschriebenen Verbundprofile mit Ausschäumungen, Klebungen,
geclipsten Verbundprofilen oder der Verwendung von aushärtbaren Kunststoffen versagen
alle im Dauergebrauch aufgrund einer Alterung der ausgeschäumten Materialen, der Klebungen,
des Gießharzes usw., was zu einem Verlust der Schubfestigkeit in Längsrichtung führt.
Weiterhin treten bei der Verwendung von aushärtbaren Materialien häufig Probleme mit überschüssigem
Material und der Sichtbarkeit von solchem überschüssigem Material auf.
Die DE 30 33 206 A1 offenbart eine Verbundprofilanordnung nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1, bei der ein Formschluss von Vorsprüngen und einem aushärtbaren Füller das Problem
der Schubfestigkeit in Längsrichtung löst.
Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, die beschriebenen Nachteile der Verbundprofile
wenigstens teilweise zu überwinden.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Verbundprofilanordnung nach Anspruch 1.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
Bei dem Verbundprofil wird die Schubfestigkeit in Längsrichtung des Verbundprofils auch
bei einem alterungsbedingten Versagen der Haftung zwischen der ausgehärteten Verbindungsmasse
und den Profilteilen und/oder dem Verbindungsteil dadurch sichergestellt, daß
über die ausgehärtete Verbindungsmasse ein Formschluß zwischen Formschlußelementen wie
den ersten und zweiten Halteelementen hergestellt ist und bleibt. Dieser Formschluß besteht
in allen Richtungen und nicht nur in der Längsrichtung. Da kein Einrollen mehr notwendig
ist, können alle Materialen wie Aluminium, Holz, Kunststoff, Stahl in beliebiger Kombination
für die Profilteile verwendet werden. Außerdem fallen konstruktive Beschränkungen, die
durch das Einrollen notwendig waren, weg, so daß sowohl der Anteil der Profilteile an der
Bautiefe des Verbundprofils reduziert werden kann als auch die Anordnung der Profilteilverbindungsbereiche
und der Verbindungsteilverbindungsbereiche ohne die geometrischen Beschränkungen,
die durch das Einrollen erzwungen werden, möglich sind.
Weiterhin können das Toleranzproblem und das Problem der sichtbaren Verschmutzungen
gelöst werden.
Bei Ausbildung der Dichtvorrichtungen als Haltevorrichtungen können außerdem externe
Haltevorrichtungen überflüssig gemacht werden.
Weitere Vorteile und Zweckmäßigkeiten ergeben sich aus der Beschreibung von Ausführungsbeispielen
anhand der Figuren. Von den Figuren zeigen:
- Fig. 1
- eine Querschnittsansicht senkrecht zur Längsrichtung eines Fensterrahmens, der zwei
Verbundprofile nach Ausführungsformen der Erfindung aufweist;
- Fig. 2
- in Ansicht a) die Ansicht aus Fig. 1, und in den Ansichten b) und c) vergrößerte Teilansichten
von Details, die in Ansicht a) durch Umrandung markiert sind, in einer Abfolge
von Schritten der Montage und dem Endzustand;
- Fig. 3
- schematisch in den Ansichten a) bis c) die Montage des in Fig. 1 auf der rechten Seite
gezeigten Verbundprofils;
- Fig. 4
- eine Modifikation der Ausführungsform aus Fig. 1 in Ansichten, die den Ansichten
aus Fig. 2 entsprechen;
- Fig. 5
- eine weitere Modifikation der Ausführungsform aus Fig. 1 in Ansichten, die den Ansichten
aus Fig. 2 entsprechen;
- Fig. 6
- eine weitere Modifikation der Ausführungsform aus Fig. 1, wobei die Ansichten in a)
und b) den Ansichten aus Fig. 2 b) und c) entsprechen, und Ansicht c) ein noch nicht
gebogenes Blech mit Rändelung zeigt; und
- Fig. 7
- einen Fensterrahmen mit Verbundprofilen nach dem Stand der Technik.
Fig. 1 zeigt einen Fensterrahmen mit Verbundprofilen nach Ausführungsformen der Erfindung.
Die Verbundprofile erstrecken sich in ihrer Längsrichtung senkrecht zur Papierebene
aus Fig. 1. Der Fensterrahmen weist zwei Verbundprofile auf. Ein erstes Verbundprofil 10
weist ein erstes Profilteil 20 (Innenprofil, d.h. das Profil, das z.B. an der Innenseite des Gebäudes
angeordnet wird) und ein zweites Profilteil 30 (Außenprofil, d.h. das Profil, das z.B.
an der Außenseite des Gebäudes angeordnet wird) auf. Das erste Profilteil 20 ist durch ein
Isolierelement , das als erstes Verbindungsteil 40 ausgebildet ist, mit dem zweiten Profilteil
30 verbunden. Die Verbindung des ersten Profilteils und des zweiten Profilteilsdurchdas erste
Verbindungselement wird durch eine ausgehärtete Verbindungsmasse 50 wie ein ausgehärtetes
Gießharz oder ähnliches in einer weiter unten im Detail beschriebene Weise hergestellt.
Derart bilden die Teile 20, 30, 40 das erste Verbundprofil 10. An dem ersten Verbundprofil
10 ist ein weiteres Profilteil 60 derart befestigt, daß eine Isolierglasscheibe 63 zwischen Dichtungen
61, 62 an diesem ersten Verbundprofil 10 gehalten wird. Die so gebildete Baueinheit
bildet den beweglichen Teil eines Fensterrahmens.
Der gebäudeseitige Teil des Fensterrahmens wird durch ein zweites Verbundprofil 11 gebildet,
das aus einem dritten Profilteil 11 und einem vierten Profilteil 21, die über ein Isolierelement
, das als zweites Verbindungsteil 41 ausgebildet ist, verbunden sind. Der Zwischenraum
zwischen den beiden Verbundprofilen 10, 11 wird durch die Dichtungen 64, 65 im geschlossenen
Zustand des Fensters gedichtet. Die Verbindung der Teile 21, 31 und 41 wird wiederum
in der später beschriebenen Weise durch eine aushärtbare Verbindungsmasse 50 hergestellt.
Die in Fig. 1 gezeigte Richtung x, d.h. die Richtung, in der sich das erste Profilteil 20 und das
zweite Profilteil 30 gegenüberliegen, wird im folgenden als Querrichtung bezeichnet. Die
Bautiefe der Verbundprofile bzw. ihrer Elemente bezeichnet die Bautiefe in Querrichtung.
Die Richtung senkrecht zur Querrichtung und senkrecht zur Längsrichtung wird im folgenden
als horizontale Richtung y bezeichnet (von links nach rechts in Fig. 1). Die Definitionen der
Längsrichtung, der Querrichtung und der horizontalen Richtung gelten für alle Figuren und
die Beschreibung aller Ausführungsformen und Modifikationen.
In Fig. 2 ist in Ansicht a) die Ansicht aus Fig. 1 gezeigt, und in Ansicht b) ist eine vergrößerte
Teilansicht eines Details, das in Ansicht a) durch Umrandung markiert ist, in einer Abfolge
von Schritten der Montage und dem Endzustand gezeigt, und in Ansicht c) ist analog die vergrößerte
Teilansicht des anderen umrandeten Details in Ansicht a) gezeigt.
Das erste Profilteil 20 weist einen ersten Profilteilverbindungsbereich auf, der in Fig. 2a) in
der Umrandung gezeigt ist. Dieser erste Profilteilverbindungsbereich erstreckt sich über wenigstens
einen Teil der Länge des ersten Profilteils 20 in der Längsrichtung, bevorzugterweise
über die gesamte Länge des ersten Profilteils. Der erste Profilteilverbindungsbereich weist
eine Fügeausnehmung 22 auf, die sich in Längsrichtung erstreckt. Die Fügeausnehmung wird
gebildet von einem Ausnehmungsboden 22b und zwei Wänden 23, 24, die von dem Ausnehmungsboden
22 im wesentlichen in der Querrichtung vorstehen, und weist einen im wesentlichen
U-förmigen oder ähnlichen Querschnitt, der an einer Seite derart offen ist, dass sich die
Tiefenrichtung der Fügeausnehmung im wesentlichen in der selben Richtung wie die Querrichtung
erstreckt, d.h. im wesentlichen parallel zu dieser ist, auf.. Bei der in Fig. 1 gezeigten
Ausführungsform ist eine der beiden Wände, nämlich die Wand 24, freistehend. Das Volumen
der Fügeausnehmung 22 entspricht dem Volumen, das von dem Ausnehmungsboden 22b, den
beiden Wänden 23, 24 und einer Linie, die in horizontaler Richtung die Oberkante der freistehenden
Wand 24 berührt, begrenzt wird.
Erste Formschlußelemente sind als Halteelemente 25 in Form von zahnartigen Vorsprüngen
auf einer der beiden Wände 23, 24 ausgebildet. Bei der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform
sind drei in Längsrichtung angeordnete Reihen von Vorsprüngen 25 vorgesehen. Die Mehrzahl
von Vorsprüngen weist in Längsrichtung jeweils einen Abstand voneinander auf.
Der in Fig. 2 nicht im Detail gezeigte andere Profilteilverbindungsbereich des ersten Profilteils
20 ist in ähnlicher Weise aufgebaut, wobei bei diesem beide die Fügeausnehmung begrenzenden
Wände freistehend sind. Ob und wieviele Wände von der Fügeausnehmung freistehend,
d.h. gegenüber dem Profilteil vorspringend, ausgebildet sein sollen, wird später im
Zusammenhang mit einer Haltevorrichtung diskutiert.
Das erste Verbindungsteil 40 weist einen ersten Verbindungsteilverbindungsbereich auf, der
von einem Fügevorsprung 47 gebildet wird. Der Fügevorsprung ist als Vorsprung ausgebildet,
da er in die Fügeausnehmung zum Verbinden des Profilteils und des Verbindungsteils einzuführen
ist, d.h. von dem Verbindungsteil wenigstens insoweit vorspringen muß, daß ein solches
Einführen möglich ist. Auf einer Seite des Fügevorsprungs 47 sind Formschlußelemente
als zweite Halteelemente 45 in Form von Vorsprüngen ausgebildet. Bei der in Fig. 2 gezeigten
Ausführungsform sind wiederum drei in Längsrichtung angeordnete Reihen von Vorsprüngen
45, die in Längsrichtung einen Abstand voneinander aufweisen, vorgesehen.
Im fertig montierten Zustand (die Abbildung ganz rechts in Ansicht c)) ist der Fügevorsprung
47 in die Fügeausnehmung 22 eingesetzt, die als Vorsprünge ausgebildeten ersten und zweiten
Halteelemente 25, 45 sind einander zugewandt und überlappen in Längsrichtung gesehen
nicht, und die Fügeausnehmung bzw. genauer der Zwischenraum zwischen der die ersten Halteelemente
25 aufweisenden Wand 23 und dem die zweiten Halteelemente 45 aufweisenden
Fügevorsprung 47 ist mit der ausgehärteten Verbindungsmasse 50, die vor dem Einsetzen in
die Fügeausnehmung 22 in nicht ausgehärtetem Zustand eingefüllt wurde, gefüllt.
Aufgrund der in Längsrichtung durch die mit Abstand aufgereihten Vorsprünge 25, 45 besteht
ein Formschluß zwischen den ersten und zweiten Halteelementen (Vorsprüngen) 25, 45 und
der ausgehärteten Verbindungsmasse 50. Damit ist die Schubfestigkeit in Längsrichtung sichergestellt,
und zwar unabhängig davon, ob die Haftung zwischen dem ersten Profilteil 20
und der Verbindungsmasse 50 und/oder zwischen dem Verbindungsteils 40 und der Verbindungsmasse
50 bestehen bleibt oder nicht.
Die Schubfestigkeit in Querrichtung und in horizontaler Richtung ist ebenfalls offensichtlich
durch diesen Formschluß zwischen den Vorsprüngen 25, 45 und der Verbindungsmasse 50
sichergestellt, und zwar ebenfalls unabhängig von dem Bestehen einer Haftung der Verbindungsmasse
50 an dem ersten oder zweiten Profilteil 20, 30 und dem Verbindungsteils 40.
Bei der in Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsform weist der erste Verbindungsteilverbindungsbereich
zusätzlich eine sich in Längsrichtung parallel zu dem Fügevorsprung 47 erstreckende
Wand 48 auf. Zwischen dem Fügevorsprung 47 und der zusätzlichen Wand 48 ist ein
Zwischenraum 49 gebildet. Die Breite (in der horizontalen Richtung) des Zwischenraums 49
ist so bemessen, daß er minimal kleiner als die oder gleich zu der Breite (in der horizontalen
Richtung) der freistehenden Wand 24 ist. Wenn der Fügevorsprung 47 in die Fügeausnehmung
22 eingeführt wird, wird die freistehende Wand in den Zwischenraum 49 eingeführt,
was nur unter Aufbringung einer Kraft geschehen kann, die den Zwischenraum 49 gegen die
Elastizität des Fügevorsprungs 47 und der zusätzlichen Wand 48 erweitert (aufbiegt). Dadurch
entsteht, nachdem der Fügevorsprung 47 auf das gewünschte Maß in die Fügeausnehmung
22 eingeführt ist, eine Haltekraft durch die Reibung zwischen der freistehenden Wand
24, dem Fügevorsprung 47 und der zusätzlichen Wand 48, die die relative Positionierung zwischen
dem ersten Profilteil 20 und dem Verbindungsteil 40 unabhängig von dem Aushärten
der Verbindungsmasse 50 hält, sofern keine größere Kraft als diese Haltekraft dem entgegenwirkt.
Bei dieser Ausführungsform bilden also die freistehende Wand 24, der Fügevorsprung
47 und die zusätzliche Wand 48 eine Halteeinrichtung. Daraus ergibt sich auch, daß für den
Fall, daß eine Halteeinrichtung, vorgesehen sein soll, mindestens eine freistehende Wand vorhanden
sein muß.
Wie aus der Alternative in Fig. 5 zu erkennen ist, ist eine solche Halteeinrichtung aber nicht
zwingend notwendig. Bis zum Aushärten der Verbindungsmasse kann die relative Positionierung
der Bauteile auch durch andere externe Mittel gehalten werden.
Bei den in den Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsformen ist die freistehende Wand 24 auf der
Seite der Fügeausnehmung 24 angeordnet, die zu der Außenseite des Profilteils gewandt ist,
d.h. der potentiell sichtbaren Seite, wenn wenigstens zwei Verbindungsbereiche pro entsprechendem
Profilteil/Verbindungsteil vorhanden sind. Durch diese Anordnung wird sichergestellt,
dass irgendein Überschuss des aushärtbaren Materials oder eine Verschmutzung mit
diesem, die während oder nach dem Einführen des Fügevorsprungs in die Fügeausnehmung
entsteht, unsichtbar von außerhalb des Verbundprofils bleibt. Das gilt offensichtlich auch für
alle anderen Verbindungsbereiche der entsprechendem Profilteile/Verbindungsteile.
Das zweite Profilteil 30 weist einen zweiten Profilteilverbindungsbereich auf, der in Ansicht
b) in größerem Detail gezeigt ist. Dieser zweite Profilteilverbindungsbereich weist einen Fügevorsprung
37 auf, auf dem Formschlußelemente als zweite Halteelemente 35 in Form von
Vorsprüngen in derselben Weise wie auf dem Fügevorsprung 47 vorgesehen sind. Das erste
Verbindungsteil 40 weist einen zweiten Verbindungsteilverbindungsbereich auf, der in Ansicht
b) ebenfalls im Detail gezeigt ist. Dieser zweite Verbindungsteilverbindungsbereich
weist eine Fügeausnehmung 42 auf, die in ähnlicher Weise wie die Fügeausnehmung 22
durch einen Ausnehmungsboden 42b und zwei sich in Längsrichtung erstreckende Wände 43,
44 gebildet wird. Auf der einen Wand 44 sind Formschlußelemente als erste Halteelemente in
Form von Vorsprüngen 45 in der gleichen Weise wie die Vorsprünge 25 vorgesehen. Der
Formschluß zwischen dem zweiten Profilteil 30 und dem ersten Verbindungsteils 40 wird in
der selben Weise, wie sie bezüglich des Formschlusses zwischen dem ersten Profilteil 20 und
dem ersten Verbindungsteil 40 diskutiert wurde, nach dem Aushärten der Verbindungsmasse
50 hergestellt.
Eine Halteeinrichtung wird bei dem in Ansicht b) gezeigten Detail durch die freistehende
Wand 34, die parallel zu dem Fügevorsprung 37 ausgebildet ist, und eine weitere freistehende
Wand 46, die parallel zu der Wand 44 außerhalb der Fügeausnehmung 42 ausgebildet ist, gebildet.
Die Wände 44, 46 bilden einen Zwischenraum 49, dessen Breite minimal kleiner als
die oder gleich zu der Dicke der freistehenden Wand 34 ist, so daß analog zur vorher beschriebenen
Halteeinrichtung eine Haltekraft zwischen diesen Wänden nach dem Einsetzen
des Fügevorsprungs 37 in die Fügeausnehmung 32 erhalten wird.
Die Halteeinrichtung in der in Fig. 1 und 2 gezeigten ersten Ausführungsform besteht also aus
einer freistehenden Wand (die ein geklemmtes Element darstellt) an einem Bauteil, und zwei
parallel verlaufenden Wänden (die Klemmelemente darstellen) an einem zweiten Bauteil, die
einen Abstand aufweisen, der geringfügig kleiner ist als die oder gleich zu der Dicke der anderen
freistehenden Wand ist, so daß nach dem Einführen der anderen freistehenden Wand in
diesen Zwischenraum eine Haltekraft durch die Reibung erhalten wird. Natürlich müssen diese
Wände so positioniert sein, daß die freistehende Wand in den Zwischenraum eingeführt ist
bzw. wird, wenn der Fügevorsprung in die Fügeausnehmung eingeführt ist bzw. wird.
Bei der in Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsform weist das erste Verbindungsteil 40 vier
Verbindungsteilverbindungsbereiche auf. Je zwei Verbindungsteilsverbindungsbereiche sind
dem ersten Profilteil 20 und dem zweiten Profilteil 30 zugeordnet. Die beiden Profilteile weisen
entsprechend jeweils zwei Profilteilverbindungsbereiche auf, so daß insgesamt vier
Verbindungsbereichspaare vorhanden sind. Bei der in Fig. 1 und 2 gezeigten
Ausführungsform ist zu bemerken, daß die Verbindungsbereiche nicht notwendigerweise in
einer Ebene in der horizontalen Richtung liegen (siehe die Verbindungsbereiche zwischen
dem ersten Profilteil 20 und Verbindungsteil 40).
Alle Fügeausnehmungen sind identisch orientiert, in anderen Worten, in der selben Richtung,
d.h. ihre Tiefenrichtung ist im wesentlichen parallel ( d.h Abweichung < ± 30°, oder < ± 20°,
oder < ± 10° oder bevorzugt < ± 5°, oder noch bevorzugter < ± 2°,).zu der Querrichtung und
sie haben ihre Öffnung alle auf der selben Seite in der Tiefenrichtung.
Weiter sind die freistehenden Wände (geklemmte Elemente) jeder Haltevorrichtung, eine Haltevorrichtung
für jedes Paar von Verbindungsbereichen der entsprechenden Profil- und Verbindungsteile,
derart angeordnet, dass sie auf der Außenseite des entsprechenden Verbindungsabschnitts
positioniert sind. Als ein Ergebnis bleibt überschüssiges Harz (Verbindungsmasse)
von außerhalb des Verbundprofils unsichtbar, wenn die freistehende Wand in dem
Zwischenraum zwischen den beiden parallelen Wänden der Haltevorrichtung, aufgenommen
ist. Die Haltevorrichtung ist also auch eine "Verbindungsmasse-Abdeckvorrichtung" oder
eine "Verbindungsmasse-Abdichtvorrichtung". Die zusätzlichen oder alternativen Funktionen
des Abdeckens bzw. Abdichtens der Verbindungsmasse sind nicht durch die Funktion des
Haltens begrenzt. Wenn die Haltekraft nicht zum Halten der Teile bis zum Aushärten des
Verbindungsmasse ausreicht oder zur Sicherheit zusätzlich trotzdem externe Haltevorrichtungen
verwendet werden, dann bleibt die Abdichtfunktion trotzdem erhalten.
Es gibt grundsätzlich zwei Typen von Verbindungsbereichen, nämlich einen ersten Typ, der
die Fügeausnehmung aufweist, wie den ersten Profilteilverbindungsbereich und den zweiten
Verbindungsteilverbindungsbereich, und einen zweiten Typ, der den Fügevorsprung aufweist
wie den ersten Verbindungsteilverbindungsbereich und den zweiten Profilteilverbindungsbereich.
Bervorzugt weisen die Verbindungsbereiche des selben Typs innerhalb eines Verbundprofils
alle die selbe Orientierung auf.
Weiterhin ist zu beachten, daß der Anteil des ersten Verbindungsteils 40, d.h. des Isolierelementes,
an der Bautiefe wesentlich größer als beim Stand der Technik ist. Dieses wird unter
anderem dadurch möglich, da die Konstruktion nicht mehr die hohen, beim Einrollen auftretenden
Kräfte etc. aufnehmen muß.
Die obige Beschreibung gilt analog für das zweite Verbundprofil 11.
Die Probleme der Maßhaltigkeit in Querrichtung können auf sehr einfache Weise dadurch
gelöst werden, daß die Fügevorsprünge bis zu dem gewünschten Maß in die Fügeausnehmungen
eingeführt werden. Die Bauteile werden dann auf diesem gewünschten Maß in Querrichtung
entweder durch eine externe Haltevorrichtung oder durch die oben beschriebenen integrierten
Haltevorrichtungen gehalten, bis die Verbindungsmasse 50 ausgehärtet ist. Dadurch
können die Fertigungstoleranzen der Bauteile ausgeglichen werden, die zum Beispiel aufgrund
der Herstellung an unterschiedlichen Maschinen, aus leicht unterschiedlichen Materialien,
der Nachkristallisation, Wasseraufnahme, Wasserabgabe etc. immer vorliegen. Es kann
damit also eine Vielzahl von Verbundprofilen 10, 11 hergestellt werden, die unabhängig von
diesen Toleranzen der Ausgangsmaterialien immer dasselbe Maß in Querrichtung (= Bautiefe)
aufweisen.
Die eingangs beschriebenen Probleme der durch ein Einrollverfahren hergestellten Verbundprofile
können also alle gelöst werden, ohne die Nachteile der eingangs beschriebenen Alternativlösungen
einzuhandeln. Insbesondere können signifikant mehr als 50 % der Bautiefe des
Verbundprofils mit dem Isolierelement versehen werden, die Wanddicken reduziert werden,
beliebige Materialien für die Innenprofilteile und die Außenprofilteile kombiniert werden und
gute thermische Werte ohne Erhöhung der Bautiefe erzielt werden, und gleichzeitig das
bestehende Problem der Bautiefentoleranz und das Problem der Sichtbarkeit von Harzverschmutzungen
überwunden werden. Gleichzeitig wird jedwedes Versagen der Schubfestigkeit
in Längsrichtung durch ein altersbedingtes Versagen der Haftung des Verbindungsmaterials
mit den Materialien der Profilteile und der Verbindungsteils ausgeschlossen.
Darüber hinaus werden zum Beispiel 5-Kopflösungen, wie sie in Fig. 1 und 2 für das Verbundprofil
11 gezeigt sind, problemlos möglich, die mit dem Einrollverfahren unmöglich gewesen
wären.
Die Fügeausnehmung dient als Reservoir für die noch nicht ausgehärtete Verbindungsmasse.
Es sollte lediglich sichergestellt werden, daß das eingefüllte Volumen der Verbindungsmasse
nicht das Volumen der Fügeausnehmung überschreitet. Bevorzugterweise liegt das Volumen
der eingefüllten Verbindungsmasse unterhalb des Volumens, das nach Abzug des Volumens
des Volumens des eingefügten Fügevorsprungs in die Fügeausnehmung noch verbleibt (siehe
Fig. 2b), rechte Abbildung). Zumindest aber liegt das Volumen unterhalb des Volumens, das
zwischen dem eingesetzten Fügevorsprung und der gegenüberliegenden Wand der Fügeausnehmung
verbleibt (siehe Fig. 2c), rechte Abbildung).
Ein weiterer Vorteil der in Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsform liegt darin, daß das Zusammenfügen
der Bauteile in Querrichtung erfolgt, d.h. daß kein Einschieben von wie auch
immer gearteten Vorsprüngen, Bauteilen, Schwalbenschwänzen, Verbindungselementen oder
ähnlichem in Längsrichtung der Verbundprofile erfolgen muß, wie dieses bei herkömmlichen
Lösungen mit Einrollen und vielen anderen herkömmlichen Lösungen der Fall ist. Damit ist
ein weiteres Toleranzproblem gelöst.
Als Materialien für die Profilteile 20, 21, 30, 31 können alle Materialien frei ausgewählt werden,
z.B. Holz, Stahl, Kunststoff, Aluminium. Es können z.B. für das Außenprofil witterungsbeständige
Materialien und für das Innenprofil mehr nach Aussehen ausgewählte Materialien
verwendet werden. Die als Verbindungsteil ausgewählten Isolierelemente sind aus einem
gut wärmeisolierenden Kunststoff, z.B. Polyamid oder PET ausgebildet.
Die aushärtbare Verbindungsmasse kann ein Gießharz wie PUR, PIR oder ein Epoxidharzsystem
sein.
Das Harz sollte vorzugsweise pulverlackierbar sein, d.h. einer Temperatur von 200 bis 220°C
für 20 bis 30 Minuten überstehen und/oder es sollte vorzugsweise beständig gegenüber Reinigungsbädern
sein, wie sie beim Eloxieren verwendet werden.
Bevorzugterweise sind wenigstens die sichtbaren Oberflächen des Verbindungsteils 40 derart
leitfähig, daß der Widerstand kleiner als 10-9 Ω ist. Das dient dazu, daß die Materialien beschichtet
werden können. Diese Leitfähigkeit wird entweder mit einem aufgebrachten leitfähigen
Primer und/oder durch das Einbringen eines leitfähigen Materials in das Isolierelement
erzielt.
In Fig. 3 ist schematisch ein Verfahren zum Herstellen des ersten Verbundprofils gezeigt.
Zuerst werden das erste Profilteil 20 und das zweite Profilteil 30 sowie das erste Verbindungsteil
40 bereitgestellt. Dann werden die (identisch orientierten) Fügeausnehmungen des
ersten Profilteils und des ersten Verbindungsteils mit einem vorbestimmten Volumen der aushärtbaren
Verbindungsmasse 50 befüllt, z.B. über Fülldüsen 102 einer entsprechenden Befüllungsmaschine
101 (siehe Fig. 3a)). Anschließend werden in Querrichtung die (identisch orientierten)
Fügevorsprünge des ersten Verbindungsteils und des zweiten Profilteils in die Fügeausnehmungen
eingeführt (siehe Fig. 3b)). Bei der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform des
Verbundprofils sind die beschriebenen Halteeinrichtungen vorgesehen, so daß nach dem Einfügen
das Halten der Bauteile auf dem in Querrichtung gewünschten Maß (= Bautiefe) ohne
das Verwenden einer externen Halteeinrichtung erfolgen kann. Außerdem sind potentielle
Verschmutzungen mit der Verbindungsmasse von außerhalb des Verbundprofils nicht sichtbar.
Fig. 4 ist eine Modifikation der in Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsformen gezeigt. Der
Unterschied besteht lediglich darin, daß die Haltevorrichtungen anders ausgebildet sind. Bei
der in Fig. 4 gezeigte Modifikation sind die Zwischenräume 49 bei den Halteeinrichtungen so
ausgebildet, daß sie sich in Richtung der Öffnung im Querschnitt senkrecht zur Längsrichtung
verjüngen. Auf den dem Zwischenraum zugewandten Innenseiten der Wände 44, 46 bzw. 47,
48 sind Rändelungen oder Rasterungen 46r, 48r ausgebildet. Auf den in die Zwischenräume
einzuführenden freistehenden Wänden sind entsprechenden Rändelungen oder Rasterungen,
die nicht gezeigt sind, ausgebildet. Beim Einführen wird nun der Zwischenraum gegen die
elastische Kraft der begrenzenden Wände aufgebogen und die Rasterungen greifen in der
Endposition ineinander, so daß die Haltekraft nicht allein durch die elastische Kraft der Wände
und die dadurch entstehende Reibung, sondern insbesondere durch die ineinandergreifenden
Rasterungen oder Rändelungen aufgebracht wird. Dadurch kann die Haltekraft wesentlich
erhöht werden und das Halten damit sicherer gemacht werden.
In Fig. 5 ist eine weitere Modifikation der in Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsformen gezeigt.
Die in Fig. 5 gezeigte Modifikation unterscheidet sich dadurch, daß keine Haltevorrichtungen
vorgesehen sind. Bei der in Fig. 5 gezeigten Ausführungsform wäre es auch noch
möglich, die freistehende Wand 34 (siehe Fig. 5b)) wegzulassen.
In Fig. 6 ist eine weitere Modifikation gezeigt. Die ersten und zweiten Halteelemente sind
dabei teilweise als Rändelung 25r, 45r ausgebildet. Auch eine solche Rändelung besteht letzten
Endes aus Vorsprüngen und/oder Einschnitten und ergibt bei geeigneter Wahl der aushärtbaren
Verbindungsmasse dieselben Wirkungen und Vorteile wie größere Vorsprünge. Die
in Fig. 6 gezeigten Profilteile 20 und 30 können durch Biegen eines vorgerändelten Bleches,
wie es in Fig. 6c gezeigt ist, in einfacher Weise hergestellt werden.
Alternativ können die ersten und/oder zweiten Halteelemente, d.h. die Vorsprünge und/oder
Einschnitte, auch durch netzartige Strukturen, gerasterte Strukturen, Einprägungen, besonders
rauhe Oberflächenstrukturen wie die eines aufgerauhten Holzes etc. erhalten werden.
In allen beschriebenen und in den Figuren gezeigten Ausführungsformen entsprechen die Orientierung
der Tiefenrichtung der Fügeausnehmung und der Richtung des Vorspringens des
Fügevorsprungs und die resultierende Richtung des Einführens des Fügevorsprungs in die
Fügeausnehmung jeweils der Querrichtung. Unter anderem dadurch ist der Toleranzausgleich
möglich. Der Toleranzausgleich ist aber natürlich auch möglich für eine Orientierung der Tiefenrichtung
der Fügeausnehmung und der Richtung des Vorspringens des Fügevorsprungs
und die resultierende Richtung des Einführens von < ± 90° relativ zur Querrichtung. Aber
selbst bei entsprechenden Orientierungen und einem Einführen senkrecht zur Querrichtung
werden alle Vorteile außer dem Toleranzausgleich erhalten.
Die ersten, zweiten und dritten Materialien aus den Ansprüchen können frei gewählt werden
und sind nicht auf ein einzelnes Material beschränkt. Zum Beispiel kann das dritte Material
mehrere Materialien aufweisen, d.h. das Verbindungsteil kann z.B. teilweise aus Polyamid
und teilweise aus PU-Schaum ausgebildet sein, und/oder das erste Profilteil (erstes Material)
kann teilweise aus Kunststoff und teilweise aus Holz ausgebildet sein und/oder das zweite
Profilteil (zweites Material) kann teilweise aus Metall und teilweise aus Kunststoff ausgebildet
sein.
Es wird ausdrücklich erklärt, daß alle Merkmale, die in der Beschreibung und/oder den Ansprüchen
offenbart sind, zum Zwecke der ursprünglichen Offenbarung ebenso wie zum Zwecke
des Beschränkens der beanspruchten Erfindung unabhängig von der Zusammenstellung
der Merkmale in den Ausführungsformen und/oder den Ansprüchen getrennt und unabhängig
voneinander offenbart sein sollen. Es wird ausdrücklich erklärt, daß alle Bereiche von Werten
oder angegebene Gruppen von Gegenständen jeden möglichen Zwischenwert oder jeden
möglichen Gegenstand aus der Gruppe zum Zwecke der ursprünglichen Offenbarung ebenso
wie zum Zweck des Beschränkens der beanspruchten Erfindung, auch als Bereichsgrenze,
offenbaren.