Gebiet der Erfindung
Die Erfindung geht aus von einem Schutzhandschuh mit den im Oberbegriff des Anspruchs
1 angegebenen Merkmalen.
Stand der Technik
Ein Schutzhandschuh nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 ist aus der EP 790
785 B1 bekannt und wird z.B. von Metzgem getragen, um sich gegen Hieb-, Stichund
Schnittverletzungen zu schützen. Metallringgeflechte sind üblicherweise so aufgebaut,
dass in ihnen von Nähten und Rändern abgesehen jeder Ring mit vier benachbarten
Ringen verkettet ist. Solche Metallringgeflechte sind hoch flexibel und
erhalten der Hand, die sie schützen sollen, ihre Beweglichkeit.. Bei diesem Handschuh
ist ein federelastisches Element vorgesehen, dass geschützt in einen Aufnahmekanal
aus Metallringgeflecht eingelegt ist. Die Feder sorgt auf Grund Ihrer
Spannung dafür, dass der Benutzer durch die Einlassöffnung unter Dehnung der
Feder den Handschuh anziehen kann, und hält ihn am Arm oder Unterarm des Benutzers
fest. Allerdings liegt der Handschuh während des Tragens ständig mit seiner
Federspannung vollumfänglich am Arm des Benutzers an, was den Tragekomfort
verringert.
Um in der WO 95/30346 A1 ein Herunterrutschen eines Schutzhandschuhs zu vermeiden,
ist der Handschuh mit einem Band aus Metallringgeflecht zu versehen.
Hierbei ist das Metallringgeflecht des Bandes im rechten Winkel zur Laufrichtung des
Metallringgeflechts des Handschuhs angeordnet, um durch ein Ineinandergreifen der
Metallringgeflechte den Effekt einer Verzahnung zu erzielen. Dies hat allerdings den
Nachteil, dass der Schutzhandschuh nicht unter Zug lösbar ist.
Offenbarung der Erfindung
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe
zugrunde, einen vielseitig einsetzbaren und den Hygieneanforderungen genügenden
Schutzhandschuh zu schaffen, der bequem anzuziehen und zu tragen ist.
Diese Aufgabe wird durch einen Schutzhandschuh mit den in Anspruch 1 angegebenen
Merkmalen gelöst.
Der Schutzhandschuh besteht vollständig aus metallischen Teilen, wobei als Zugelement
zur Befestigung des Handschuhs an der Hand des Benutzers ein metallischer,
elastischer Federspanner vorgesehen ist, der am Schutzhandschuh verankerbar
ist. Dadurch ist der Schutzhandschuh dauerbeständig und leicht zu reinigen.
Beim Anziehen kann der Federspanner gelöst werden, sichert aber nach seiner Verankerung
am Handschuh dennoch den Handschuh. Er ermöglicht aber auch eine
Lösung des Handschuhs unter Zug gegen die Kraft des Federspanners. Dadurch
kann der Schutzhandschuh nicht versehentlich zusammen mit der Hand des Benutzers
in eine Maschine hineingezogen werden. Soll eine wechselweise Verwendung
des Handschuhs für Links- oder Rechtshänder bzw. für die linke oder rechte Hand
erfolgen, so ist lediglich der Federspanner an den entsprechenden Befestigungsstellen
auszuhängen und nach Befestigung wieder auf der gegenüberliegenden Seite
einzuhängen.
Vorzugsweise besitzt der Federspanner an seinem einen Ende eine Kralle, die in
eine in Umfangsrichtung der Hand des Benutzers angebrachte Ringreihe einhängbar
ist. Die Ringreihe ist in ihrem Durchmesser größer als das restliche Metallringgeflecht.
Dies gewährleistet, dass sich die Kralle bei einer maschinellen Reinigung des
Schutzhandschuhs nicht im Metallringgeflecht verhaken kann, was bis zur Beschädigung
des Metallringgeflechts und der Kralle führen kann.
Um dennoch eine Positionierung des Federspanners gerade auch bei der Reinigung
zu gewährleisten, wird aus dem Metallringgeflecht eine Aufnahme gebildet, in der
der Federspanner aufgrund seiner Lagerung üblicherweise so gesichert ist, dass er
sich nicht ungewollt aus dieser Fixierung lösen kann.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Kurzbeschreibung der Figuren
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert.
Es zeigen:
- Fig. 1
- Eine schematische Ansicht eines Schutzhandschuhs,
- Fig. 2
- eine Ansicht eines Schutzhandschuhs mit Spannfeder
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
Die Figuren zeigen einen Schutzhandschuh wie er üblicherweise zum Schutz der
Hand des Trägers beispielsweise von Metzgern getragen wird. Der Schutzhandschuh
besteht aus einem in Figur 2 dargestellten Metallringgeflecht. Über ein Zugelement
wird der Schutzhandschuh im Bereich des Handgelenks oder des Unterarms
des Benutzers befestigt. In Figur 1 ist lediglich ein Zugelement durch den Federspanner
30 dargestellt, grundsätzlich kann am Ende der Stulpe 22 ein weiteres
derartiges Spannelement vorgesehen werden. In Figur 1 wurde dort jedoch ein gesondertes
Schließmittel angedeutet. Bei dem in Figur 2 dargestellten Schutzhandschuh
hingegen wurde das Ende der Stulpe nicht dargestellt. Grundsätzlich bestehen
verschiedene Möglichkeiten die Befestigung und den Verschluss des Schutzhandschuhs
zu bewirken. Für die vorliegende Erfindung genügt es jedoch, wenn lediglich
an einer Stelle des Schutzhandschuhs ein Federspanner 30 eingesetzt wird.
Der metallische, elastische Federspanner 30 ist am Schutzhandschuh verankerbar.
Der Federspanner 30 ist gemäß Fig. 2 an seinem einen Ende mit dem Metallringgeflecht
verkettet, wobei die Verkettung über ein metallisches Verbindungselement 30a
erfolgt. Grundsätzlich kann auch das Ende der Feder so geformt werden, dass es
ohne ein metallisches Verbindungsmittel mit dem Metallringgeflecht dauerhaft oder
auch lösbar verbunden ist. Eine dauerhafte Verbindung ist jedoch vorteilhaft.
An seinem anderen Ende besitzt der Federspanner eine Kralle 31. Um den Schutzhandschuh
an der Hand des Benutzers festzulegen, muss lediglich der am einen
Ende mit dem Schutzhandschuh verbundene Federspanner 30 gedehnt und mit dem
Metallringgeflecht des Schutzhandschuhs verkrallt werden, um dadurch den Umfang
des Schutzhandschuhs in diesem Bereich zu verringern. Aus diesem Grunde ist der
Federspanner 30 auch quer zur Längserstreckung des Schutzhandschuhs ggf. an
einem quer gelegten Band aus Metallringgeflecht angeordnet. Vorzugsweise sind zur
Erzielung einer Wirkverbindung mit der Kralle 31 am Schutzhandschuh wenigstens
eine Reihe von Ringen 33 vorgesehen, die vorzugsweise in Umfangsrichtung der
Hand des Benutzers angebracht sind. Der Durchmesser dieser Ringe 33 ist größer
als das restliche Metallringgeflecht, so dass die Kralle 31 sich nicht ungewollt in dem
Metallringgeflecht verhaken kann, was insbesondere bei der Reinigung des Schutzhandschuhs
bis zur Zerstörung des Schutzhandschuhs führen kann.
Um sicher zu stellen, dass der Federspanner 30 auch in gelöstem Zustand in seiner
Lage verbleibt, ist eine Fixiervorrichtung vorgesehen. Die Fixiervorrichtung ist eine
aus dem Metallringgeflecht gebildete Aufnahme 35, durch die der Federspanner 30
hindurchgeführt ist. Im Ausführungsbeispiel wird insofern eine Aufnahme 35 gebildet,
die über Öffnungen 35a und 35b verfügt. Der Federspanner 30 ist dabei länger als
der Abstand zwischen dem Befestigungspunkt 32 für das eine Ende des Federspanners
und der von diesem Befestigungspunkt 32 beabstandeten Öffnung 35b der Aufnahme
35. Dadurch ragt der Federspanner, wie in den Figuren dargestellt, über die
Aufnahme 35 bis zur Kralle 31 hinaus.
Neben dem Federspanner kann auch ein weiteres Schließmittel in Form von z.B.
bekannten Druckknopfverbindungen vorgesehen sein, um möglichst eine mehrmalige
Verstellung der umfangsmäßigen Einstellung von Druckknopf und Druckknopfaufnahme
nach einer einmaligen Anpassung an den Umfang des Handgelenks oder
des Unterarms des Benutzers zu vermeiden. Daher kann der Schutzhandschuh
problemlos an der linken oder rechten Hand getragen werden, ist es jedoch erforderlich,
den Schutzhandschuh an einen neuen Benutzer anzupassen, kann dies ebenfalls
ohne Probleme erfolgen.
Zu diesem Zweck lässt sich der Umfang des Schließmittels 10 durch eine gesonderte
Verstelleinrichtung 14 so verändern, dass stets wieder eine Anpassung an den
Umfang von Handgelenk oder Unterarm möglich ist.
Die Figur 1 zeigt eine Ausführungsform des Schutzhandschuhs, bei dem das metallische
Schließmittel 10 durch ein Metallband 18 gebildet ist. Dieses Metallband 18 ist
in dem in gepunktet angedeuteten Verbindungsbereich 25 mit dem Schutzhandschuh
verkettet. Es weist hierzu ebenfalls Durchbrechungen auf, in die das Metallringgeflecht
eingreift. Das Metallband 18 selbst ist wie ein Armband aufgebaut, wobei
die Verstelleinrichtung 14 den Druckknopf 12 trägt. Die Verstelleinrichtung kann
unter Veränderung des Umfangs des Schutzhandschuhs im Handgelenkbereich wie
bei einem üblichen Armband entlang des Metallbands 18 verstellt werden. Ist es jedoch
einmal in seiner Stellung fixiert, liegt damit auch der Umfang des Handschuhs
bis zur nächsten Verstellung bzw. Anpassung fest.
Der Schutzhandschuhs ist mit einer Stulpe 22 versehen. Im Bereich der Stulpe 22
sind Aussteifungen 23 vorgesehen, die mit dem Metallringgeflecht der Stulpe unmittelbar
verkettet sind. Dies ist lediglich im äußeren Bereich durch Punkte als Verkettung
24 angedeutet. Dadurch ist es nicht mehr erforderlich, gesonderte Taschen für
die Aufnahme von z. B. Silikonaussteifungen vorzusehen, stattdessen kann bereits
bei der Herstellung das Metallteil mit entsprechenden Öffnungen versehen werden,
in die das Metallringgeflecht eingreift.
Bezugszeichenliste
- 10
- Schließmittel
- 11
- Druckknopfeinrichtung
- 12
- Druckknopf
- 13
- Druckknopfaufnahme
- 14
- Verstelleinrichtung
- 18
- Metallband
- 22
- Stulpe
- 23
- Aussteifungsmittel
- 24
- Verkettung
- 25
- Verbindungsbereich
- 30
- Federspanner
- 30a
- Verbindungsmittel
- 31
- Kralle
- 32
- Befestigungspunkt
- 33
- Ring
- 35
- Aufnahme
- 35a, 35b
- Öffnung