Die Erfindung betrifft einen Verpackungsbeutel aus einem mehrschichtigen,
folienförmigen und flexiblen Verbundmaterial, wobei eine der Schichten eine im
wesentlichen linienförmige Schwächung als integrierte Aufreisshilfe aufweist.
Es ist bekannt, feste Nahrungsmittel wie Schokoladeriegel und Biskuits in
Schlauchbeutel einzufüllen und die Beutel durch Siegelung zu verschliessen.
Die Entnahme des Beutelinhaltes kann beispielsweise durch Aufreissen des
Beutels erfolgen. Je nach Art des Verpackungsmaterials kann sich der Aufreissvorgang
schwierig gestalten. Insbesondere flexible Verpackungsmaterialien
aus dehnbaren Kunststoffen lassen sich nur schlecht aufreissen. Es wird
daher oft an einer Siegelnaht eine Anreisshilfe eingestanzt. Damit gelingt es
allenfalls, den Beutel zu öffnen. Sein Inhalt lässt sich jedoch oft nur dann sauber
entnehmen, wenn der Beutel über die Anreisshilfe hinaus weiter aufgerissen
wird, was für den Konsumenten mühsam und ärgerlich sein kann.
Es ist auch bekannt, Schlauchbeutel mit einem Aufreissstreifen zu versehen.
Dieser Aufreissstreifen kann über den Umfang des Beutels abgezogen werden,
wodurch sich das Verpackungsmaterial teilt und sich der Beutel öffnet. Die Bereitstellung
dieses Öffnungssystems ist jedoch mit einem aufwendigen Herstellverfahren
verbunden, da der Aufreissstreifen in den Schichtaufbau des Verpackungsmaterials
integriert werden muss.
Aus der EP-A 0 807 587 ist ein Verpackungsbeutel aus einem mehrschichtigen,
folienförmigen und flexiblen Verbundmaterial bekannt. Eine der Schichten weist
eine im wesentlichen linienförmige Schwächung als integrierte Aufreisshilfe auf.
Der Bereich der Schwächung ist mit einer filmbildenden Masse in der Form einer
Bedruckung mit Lackfarben überdeckt. Die Schwächung ist im Randbereich
der Verpackung über dem Beutelinhalt angeordnet. Zur Entnahme des Beutelinhaltes
wird die filmbildende Masse durch eine Zieh- oder Knickbewegung aufgebrochen
wodurch sich der Beutel im Schwächungsbereich geöffnet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Verpackungsbeutel der eingangs
genannten Art zu schaffen, welcher sich beim Zerbrechen des Beutelinhaltes
in zwei Teile gleichzeitig öffnet und eine einfache Entnahme der beiden
Teile ohne zusätzliche Öffnungsmanipulationen ermöglicht. Zudem soll die an
geschwächte Schicht angrenzende Schicht leicht reissen und damit ein problemloses
Öffnen des Beutels ermöglichen.
Zur erfindungsgemässen Lösung der Aufgabe führt, dass das Verbundmaterial
eine die Beutelaussenseite bildende, die Schwächung enthaltende Schicht aus
einem transparenten oder opaken Kunststofffilm oder aus Papier und entweder
eine mit dem Kunststofffilm oder dem Papier verbundene Aluminiumfolie und
eine mit der Aluminiumfolie verbundene, die Beutelinnenseite bildende Siegelschicht,
oder eine mit dem Kunststofffilm oder dem Papier verbundene, die
Beutelinnenseite bildende Polymerharzextrusionsschicht aufweist.
Der die Schwächung enthaltende Kunststofffilm oder das Papier kann bedruckt
sein. Bildet die bedruckte Seite die Beutelaussenseite, so ist die Bedruckung
zweckmässigerweise mit einem Schutzlack versehen.
Der Kunststofffilm oder das Papier ist mit der Aluminiumfolie bevorzugt über
eine Klebstoffschicht verbunden.
Als Material für den die Schwächung enthaltenden Kunststofffilm wird bevorzugt
orientiertes Polypropylen (OPP), Polyethylen (PE), insbesondere Polyethylen
hoher Dichte (PEHD), Polystyrol (PS) oder Polylactat (PLA) eingesetzt.
Eine bevorzugte Ausbildung der Schwächung ist eine im wesentlichen linienförmige
Perforation oder eine vollständige Durchtrennung, wobei sich die
Schwächung im wesentlichen über einen ganzen Umfang oder auch nur über
einen Teil des Umfanges des Beutels erstrecken kann.
Da der Beutel vor allem zur Verpackung von Riegeln, Biskuits und dgl. stückigen
Nahrungsmitteln mit einer vorgegebenen Sollbruchstelle zur Aufteilung in
zwei gleich grosse Teile vorgesehen ist, ist die Schwächung bevorzugt im wesentlichen
in der Mitte zwischen zwei Randbereichen des Beutels über dem
Beutelinnenrand angeordnet, so dass die Schwächung des Verpackungsbeutels
im wesentlichen über der Sollbruchstelle des Beutelinhaltes zu liegen
kommt.
Der erfindungsgemässe Verpackungsbeutel kann als Flachbeutel, Siegelrandbeutel,
Raumbeutel oder Schlauchbeutel ausgestaltet sein. Bevorzugt sind jedoch
Schlauchbeutel, welche sich durch endständige Quersiegelnähte und gegebenenfalls
eine Längssiegelnaht auszeichnen, sowie Siegelrandbeutel mit je
zwei Quer- und Längssiegelnähten.
Bei Siegelrandbeuteln kann es sich als zweckmässig erweisen, die Schwächung
nicht nur im wesentlichen in der Mitte zwischen zwei Siegelrandbereichen
des Beutels über dem Beutelinnenraum vorzusehen, sondern auch im
Siegelrandbereich. Damit können die nach dem Zerbrechen des Beutelinhaltes
gebildeten zwei Beutelteile im Bedarfsfall leicht voneinander getrennt werden.
Die Schwächungen können auf einer oder auf beiden der durch die Siegelränder
begrenzten Beutelseiten angeordnet sein.
Ein bevorzugter Verwendungszweck des erfindungsgemässen Verpackungsbeutels
liegt in der Verpackung von festen Nahrungsmitteln wie Schokoladeriegel,
Biskuits und mit Schokolade überzogene Riegel und Biskuits.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand
der Zeichnung; diese zeigt schematisch in
- Fig. 1 den Schichtaufbau einer ersten Ausführungsform eines Verbundmaterials
mit integrierter Aufreisshilfe;
- Fig. 2 den Schichtaufbau einer zweiten Ausführungsform eines Verbundmaterials
mit integrierter Aufreisshilfe;
- Fig. 3 die Draufsicht auf einen Siegelrandbeutel mit integrierter Aufreisshilfe;
- Fig. 4 die kontinuierliche Herstellung von Schlauchbeuteln mit Längssiegelnaht
und mit integrierter Aufreisshilfe;
- Fig. 5 die Schrägsicht auf einen Schlauchbeutel;
- Fig. 6 die Draufsicht auf die Vorderseite des Beutels von Fig. 5;
- Fig. 7 die Draufsicht auf die Rückseite des Beutels von Fig. 5;
- Fig. 8 die Seitenansicht des Beutels von Fig. 5 im geöffneten Zustand.
Ein in Fig. 1 gezeigte erste Ausführungsform eines Verbundmaterials 10 mit
integrierter Aufreisshilfe weist folgenden Aufbau auf:
11 Schutzlackschicht aus Nitrozelluloseharz, 1,0 +/- 0,5 g/m2 12 Bedruckung, z.B. durch Helio- oder Flexographie 14 Kunststofffilm, opak oder transparent, 15 bis 40 µm, aus
- orientiertem Polypropylen (OPP), oder
- Polyethylen hoher Dichte (PEHD), oder
- Polystyrol (PS), oder
- Polylactat (PLA), oder
- Zellglas, 30 bis 40 g/ m2, oder
Papierschicht, 20 bis 110 g/m2 16 Klebstoffschicht, hergestellt durch Auftrag von
- in Lösungsmittel gelöstem Klebstoff, 2,0 bis 4,0 g/m2, oder
- Klebstoff ohne Lösungsmittel, 1,3 bis 2,0 g/m2, oder
- wässrige Klebstofflösung, 0,9 bis 6,0 g/m2, oder
- einer Polymerharzextrusionsschicht, 2,0 bis 15,0 g/m2, beispielsweise
aus einem Polyolefin, z.B. Polypropylen,
auf die Aluminiumfolie 18 18 Aluminiumfolie aus Reinaluminium oder einer Aluminiumlegierung, 5,75
bis 12 µm 20 Siegelschicht, hergestellt durch Auftrag eines Lackes auf der Basis
- einer ionomeren Harzdispersion, 2,0 bis 6,0 g/m2, oder
- von Copolymeren aus Vinylacetat und Vinylchlorid, 2,0 bis 6,0 g/m2,
oder
- von Copolymeren von Ethylvinylacetat, 2,0 bis 6,0 g/m2, oder
- Acrylat, 2,0 bis 6,0 g/m2, oder
durch Auftrag einer Polymerharzextrusionsschicht, 2,0 bis 15,0 g/m2
auf die Aluminiumfolie 18.
Bei der Herstellung des Verbundmaterials 10 wird zunächst der als Druckträger
dienende opake oder transparente Kunststofffilm oder das Papier 14 bedruckt
und gleichzeitig mit den gewünschten Schwächungslinien 22 in Form von Materialdurchtrennungen
versehen. Hierbei wird die Schnittanordnung über Druckmarken
präzis gesteuert. Der so bedruckte und mit den Schwächungen 22 versehene
Kunststofffilm oder das Papier 14 wird nachfolgend mit der Schutzlackschicht
11 versehen, welche auf die Bedruckung 12 aufgetragen wird.
Die Aluminiumfolie 18 wird auf einer Seite mit der Siegelschicht 20 und auf der
anderen Seite mit der Klebstoffschicht 16 versehen. Anschliessend wird die mit
der Siegelschicht 20 versehene Aluminiumfolie 18 über die Klebstoffschicht 16
mit dem bedruckten und schutzlackierten Kunststofffilm oder Papier 14 zum
Verbundmaterial 10 mit integrierter Aufreisshilfe verklebt.
Die Bedruckung 12 mit der Schutzlackschicht 11 bildet die spätere Aussenseite
24, die auf die Aluminiumfolie 18 aufgetragene Siegelschicht 20 die Innenseite
26 eines aus dem Verbundmaterial 10 hergestellten Verpackungsbeutels.
Bei einer alternativen Ausführungsform kann an Stelle der mit der Siegelschicht
20 und mit der Klebstoffschicht 16 versehenen Aluminiumfolie 18 eine auch als
Siegelschicht 20 dienende Polymerharzextrusionsschicht mit einem Flächengewicht
von 2,0 bis 15,0 g/m
2 direkt auf den Kunststofffilm 14 oder auf die Papierschicht
aufgetragen werden.
Ein in Fig. 2 gezeigte zweite Ausführungsform eines Verbundmaterials 10 mit
integrierter Aufreisshilfe weist folgenden Aufbau auf:
14a Kunststofffilm, transparent, 15 bis 40 µm, aus
- orientiertem Polypropylen (OPP), oder
- Polyethylen hoher Dichte (PEHD), oder
- Polystyrol (PS), oder
- Polylactat (PLA) oder
- Zellglas, 30 bis 40 g/m2
12 Bedruckung, z.B. durch Helio- oder Flexographie 16 Klebstoffschicht, hergestellt durch Auftrag von
- in Lösungsmittel gelöstem Klebstoff, 2,0 bis 4,0 g/m2, oder
- Klebstoff ohne Lösungsmittel, 1,3 bis 2,0 g/m2, oder
- wässrige Klebstofflösung, 0,9 bis 6,0 g/m2, oder
- einer Polymerharzextrusionsschicht, 2,0 bis 15,0 g/m2, beispielsweise
aus einem Polyolefin, z.B. Polypropylen
auf die Aluminiumfolie 18 18 Aluminiumfolie aus Reinaluminium oder einer Aluminiumlegierung, 5,75
bis 12 µm 20 Siegelschicht, hergestellt durch Auftrag eines Lackes auf der Basis
- einer ionomeren Harzdispersion, 2,0 bis 6,0 g/m2, oder
- von Copolymeren aus Vinylacetat und Vinylchlorid, 2,0 bis 6,0 g/m2,
oder
- von Copolymeren von Ethylvinylacetat, 2,0 bis 6,0 g/m2, oder
- Acrylat, 2,0 bis 6,0 g/m2, oder
durch Auftrag einer Polymerharzextrusionsschicht, 2,0 bis 15,0 g/m2
auf die Aluminiumfolie 18.
Die in Fig. 2 gezeigte zweite Ausführungsform eines Verbundmaterials 10 unterscheidet
sich gegenüber der in Fig. 1 gezeigten ersten Ausführungsform dadurch,
dass der Kunststofffilm 14a transparent ist und die Bedruckung 12 im
Innern des Verbundmaterials 10 liegt. Bei dieser Variante entfällt eine Schutzlackschicht
für die Bedruckung. Zur Herstellung des Verbundmaterials 10 wird
auf gleiche Weise wie bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform von
Fig. 1 der bedruckte transparente Kunststofffilm 14a gegen die mit der Klebstoffschicht
16 versehene Aluminiumfolie 18 geklebt, wobei die Bedruckung 12
der Klebstoffschicht 16 anliegt. Bei dieser Ausführungsform bildet der transparente
Kunststofffilm 14a die Aussenseite 24 und die Siegelschicht 20 auf der
Aluminiumfolie 18 die Innenseite 26 eines aus dem Verbundmaterial 10 hergestellten
Verpackungsbeutels.
Bei einer alternativen Ausführungsform kann an Stelle der mit der Siegelschicht
20 und mit der Klebstoffschicht 16 versehenen Aluminiumfolie 18 eine auch als
Siegelschicht 20 dienende Polymerharzextrusionsschicht mit einem Flächengewicht
von 2,0 bis 15,0 g/m2 direkt auf die Bedruckung 12 des Kunststofffilms
14a aufgetragen werden.
Ein in Fig. 3 gezeigter, aus dem Verbundmaterial 10 hergestellter Siegelrandbeutel
28 ist mit einem umlaufenden Siegelrand 30 versehen. Die Vorder- und
Rückseite des Siegelrandbeutels 28 besteht üblicherweise aus dem gleichen
Verbundmaterial 10, mit Ausnahme der Bedruckung, die auf beiden Seiten unterschiedlich
sein kann. Die Schwächung 22 ist auf der Vorderseite des Siegelrandbeutels
28 in der Mitte zwischen zwei einander gegenüberliegenden Siegelrändern
30a,b und parallel zu diesen als vollständige Durchtrennung des
Kunststofffilms oder des Papiers angeordnet. Die Schwächung 22 endet in einem
Abstand a zu den beiden anderen Siegelrändern 30c,d.
In dem in Fig. 3 gezeigten Beispiel umfasst die Durchtrennung der Kunststofffolie
oder des Papiers zusätzlich den Bereich der beiden anderen Siegelränder
30c,d.
Gemäss Fig. 4 wird das zur Herstellung von Schlauchbeuteln vorgesehene,
bedruckte und bereits mit den Schwächungen 22 versehene Verbundmaterial in
Bandform von einer Vorratsrolle 32 abgerollt und in einer nicht näher gezeigten
Vorrichtung unter Bildung einer Längssiegelnaht 36 kontinuierlich zu einem
Schlauch geformt, in welchen in Pfeilrichtung A das Füllgut eingeschoben wird.
Nach jedem Füllguteinschub wird neben der kontinuierlich gebildeten Längssiegelnaht
36 jeweils eine Quersiegelnaht 34 angebracht. In einer nicht gezeigten
Schneidvorrichtung werden die zwischen aufeinanderfolgenden Quersiegelnähten
34 gebildeten Schlauchbeutel 38 vereinzelt.
Der in Fig. 5 gezeigte Schlauchbeutel 38 weist auf seiner Vorderseite in der
Mitte zwischen den beiden Quersiegelnähten 34 und parallel zu diesen die
Schwächung 22 auf.
Bei dem in Fig. 6 gezeigten Schlauchbeutel mit der auf seiner Vorderseite angebrachten
Schwächung 22 ist die Kontour eines im Beutel verpackten Biskuits
42 angedeutet. Das Biskuit 42 weist eine Kerbe 44 als Sollbruchlinie auf. Diese
Kerbe 44 verläuft im wesentlichen parallel zur ebenfalls lininienförmigen
Schwächung 22. Beim Zerbrechen des Biskuits 42 entlang der Sollbruchlinie 44
reisst der Schlauchbeutel 38 entlang der Schwächung 22 auf. Diese Trennung
des Verbundmaterials 10 an der Vorderseite des Schlauchbeutels 38 führt an
den beiden Enden der Schwächung 22 zu einer weiteren Öffnung des Beutels
entlang einer Reisslinie 40, die sich je nach Intensität des Aufreissvorganges
gemäss Fig. 7 bis auf die Rückseite des Schlauchbeutels 38, im Extremfall bis
zur Längssiegelnaht 36, fortsetzen kann.
Fig. 8 zeigt den geöffneten Schlauchbeutel 38, nachdem das Biskuit 42 entlang
seiner Sollbruchlinie 44 in zwei Teile 42a, b zerbrochen worden ist. Der
Schlauchbeutel 38 wird gleichzeitig in etwa zwei gleich grosse Teilbeutel 38a, b
aufgetrennt. Durch das weitere Aufreissen der Schwächung 22 entlang der
Reisslinie 40 werden die beiden Beutelteile 38a, b so weit geöffnet, dass die
beiden Biskuitteile 42a, b problemlos aus den Teilbeuteln herausgedrückt oder
herausgezogen werden können. Durch Auseinanderziehen der beiden gebildeten
Teilbeutel 38a, b können diese auch vollständig voneinander getrennt werden.
Eine derartige vollständige Trennung kann weiter dadurch unterstützt werden,
dass sich die Schwächung 22 auch auf den Bereich der Längssiegelnaht
36 erstreckt, wie dies in analoger Weise bei dem in Fig. 3 gezeigten Siegelrandbeutel
28 der Fall ist.