Die Erfindung betrifft eine Antennenanordnung mit einer Masseplatte
und mit einer Mehrzahl von Strahlern, die parallel
zu der Masseplatte im Abstand von dieser angeordnet sind,
wobei die Strahler zur Abdeckung eines vorgegebenen Frequenzbereichs
eine ähnliche Länge haben und einander benachbart
und zueinander parallel sind, ein erster Anschluss jedes
Strahlers im Bereich des jeweils einen Endes jedes
Strahlers angeordnet und mit der Masseplatte über eine erste
Verbindung verbunden ist, die genannten ersten Verbindungen
einander dicht benachbart sind oder zusammenfallen, und wobei
an jedem Strahler in einem Abstand von seinem ersten Anschluss
ein zweiter Anschluss für eine Speiseleitung vorgesehen
ist, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine derartige Antennenanordnung ist beispielsweise aus der
Druckschrift EP 0 884 796 A2, Fig. 61 bekannt. Bei der bekannten
Anordnung sind für zwei Frequenzbänder jeweils mehrere
Strahler von geringfügig abweichender Länge im wesentlichen
parallel zueinander im Abstand von einer Masseplatte
und parallel zu dieser angeordnet. Die Strahler sind abgebogen,
damit sie auf einem verhältnismäßig kleinen Flächenstück
untergebracht werden können. Die Speisung jedes Strahlers
erfolgt in einem kleinen Abstand von demjenigen Ende
des Strahlers, das mit der Masseplatte verbunden ist. Die
anderen Enden der Strahler sind frei. Die Länge der einzelnen
Strahler dürfte etwa einem Viertel der jeweiligen Betriebswellenlänge
entsprechen.
Die bekannte Antenne ist sehr niederohmig bei der lambda/4-Resonanz,
deshalb muss ein separater Speisepunkt mit höherem
Impedanzniveau gewählt werden, der im allgemeinen noch zusätzlich
angepasst werden muss. Die Bandbreite der bekannten
Anordnung ist eingeschränkt. (lambda ist die Wellenlänge
beim interessierenden Frequenzbereich.)
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung
der eingangs geschilderten Art zu schaffen, bei der
keine Maßnahmen zur Anpassung erforderlich sind, die die
Bandbreite einschränken könnten.
Diese Aufgabe wird bei der Erfindung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teil
des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass jeder Strahler (13,14;
51a,51b; 52a,52b) in Form einer flachen Schleife mit zwei
dicht benachbarten langen Leitern, die an benachbarten Enden
durch einen kurzen Leiter verbunden sind, ausgebildet ist,
und die zweiten Anschlüsse im Bereich des jeweils anderen
Endes jedes Strahlers vorgesehen sind, und dass die gesamte
Länge jedes einzelnen Strahlers etwa 1/2 Wellenlänge (=
lambda/2) bei dem vorgegebenen Frequenzbereich entspricht.
Wenn man einen einzigen der Strahler betrachtet, so wird bei
der Erfindung dieser somit an einem seiner Enden gespeist,
während sein anderes Ende mit der Masseplatte verbunden ist.
In Abweichung von einem halben Faltdipol, der rechtwinklig
zu einer Masseplatte oder leitenden Ebene angeordnet ist,
wobei das eine seiner beiden Enden mit der Masseplatte verbunden
ist das andere Ende als Speiseanschluss dient, wobei
die Leiterlänge insgesamt lambda/2 beträgt, ist bei der Erfindung
der Strahler parallel zur Masseplatte und in relativ
kleinen Abstand von dieser (im Vergleich zur Wellenlänge)
angeordnet. Dieser halbe Faltdipol wird nachfolgend auch als
Faltmonopol bezeichnet. Durch Führung des Strahlerelements
parallel zu einer Masseplatte wird einerseits der Eingangswiderstand
kleiner als bei Anordnung rechtwinklig zu einer
Masseplatte. Andererseits wirkt dieser Eigenschaft bei der
vorgesehenen Anordnung entgegen, dass ein Faltmonopol im
Vergleich zu einem herkömmlichen Dipol einen um den Faktor 4
höheren Eingangswiderstand hat. Hierdurch wird zusätzlich
die Parallelschaltung mehrerer Strahlerelemente (nämlich
Faltmonopole) zur Vergrößerung der Bandbreite ermöglicht,
ohne dass durch diese Parallelschaltung der Eingangswiderstand
zu weit absinkt. Insbesondere kann der Eingangswiderstand
in eine Größe gebracht werden, die für die Speisung
von Antennen üblich ist und die daher leicht mit einer zum
Speisen dienenden Schaltung, zum Beispiel einer Senderausgangsschaltung
oder einer Empfangsschaltung, zu verbinden
ist.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung haben zwei oder mehr
Strahler, die für einen einzigen Frequenzbereich vorgesehen
sind, die gleiche Länge und somit, einzeln betrachtet, die
gleiche Resonanzfrequenz. Es ergibt sich infolge der engen
Kopplung eine gegenüber einem Einzelstrahler verbreiterte
resultierende Resonanzkurve. Die Verbreiterung der Resonanzkurve
kann dadurch unterstützt werden, dass gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung die Längen der einzelnen Strahler
unterschiedlich sind und somit die einzelnen Strahler eine
unterschiedliche Resonanzfrequenz haben.
Bei Ausführungsformen der Erfindung sind die Strahler abgebogen.
Dadurch ist eine platzsparende Anordnung möglich.
Zur Abdeckung eines zusätzlichen abweichenden Frequenzbereichs
ist bei Ausführungsformen der Erfindung eine weitere
Mehrzahl von Strahlern vorgesehen, deren Länge an den weiteren
Frequenzbereich angepasst ist, und die im übrigen erfindungsgemäß
ausgebildet sind.
Zur Erfindung gehört auch ein Mobiltelefon, das eine erfindungsgemäße
Antennenanordnung aufweist.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der
Erfindung anhand der Zeichnung, die erfindungswesentliche
Einzelheiten zeigt, und aus den Ansprüchen. Die einzelnen
Merkmale können je einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger
Kombination bei einer Ausführungsform der Erfindung
verwirklicht sein. Es zeigen:
- Fig. 1a
- eine vereinfachte Darstellung einer Antennenanordnung
für ein einziges Frequenzband mit zwei Strahlern
- Fig. 1b
- eine der Fig. 1a ähnliche Anordnung, bei der jedoch
die Anschlüsse des hinteren Strahlers gegenüber
Fig. 1a vertauscht sind,
- Fig. 1c
- eine aus der Fig. 1b abgeleitete Anordnung, bei der
die beiden einander unmittelbar benachbarten Teile
der beiden Strahler zu einem einzigen Leitungszug
mit gegenüber Fig. 1a und 1b verdoppelter Breite
zusammengefasst sind,
- Fig. 2
- eine Antennenanordnung mit insgesamt vier Strahlern,
wobei zwei Strahler für ein Band mit niedrigerer
Frequenz und zwei weitere Strahler für ein
Band mit höherer Frequenz bestimmt sind,
- Fig. 3
- eine vereinfachte Ansicht eines Mobiltelefons,
teilweise aufgebrochen, mit einer im oberen Teil
des Mobiltelefons untergebrachten Antennenanordnung
nach Fig. 2,
- Fig. 4
- eine Antennenanordnung mit insgesamt vier Strahlern,
wobei zwei Strahler für ein Band mit niedrigerer
Frequenz und zwei weitere Strahler für ein
Band mit höherer Frequenz bestimmt sind, und alle
Strahler mehrfach abgebogen sind und teilweise über
eine Masseplatte hinausragen.
Bei der Anordnung nach Fig. 1a weist eine Antennenanordnung
11 eine leitende Masseplatte 12 auf, und parallel im Abstand
von dieser sind zwei völlig gleich ausgebildete Strahler 13
und 14 im Abstand voneinander angeordnet. Es genügt daher,
den Strahler 13 zu besprechen. Dieser besteht im wesentlichen
aus einer langgestreckten Schleife aus zwei parallel
zueinander angeordneten Leiterabschnitten 13a (in Fig. 1a
vorn) und 13b (in Fig. 1a hinten), die in der Fig. 1a an der
rechten Seite durch einen Abschnitt 13c leitend miteinander
verbunden sind. Das linke Ende des Strahlerabschnitts 13a
ist mit der Masseplatte 12 leitend verbunden, das linke Ende
des anderen Strahlerabschnitts 13b bildet den Speiseanschluss
des Strahlers 13. Die Anordnung in der Art, dass in
der Darstellung der Fig. 1a der hintere Strahlerabschnitt
13b den Speiseanschluss aufweist, trifft auch auf den Strahler
14 zu. In der Praxis ist die dargestellte Anordnung so
verwirklicht, dass eine ursprünglich auf zwei Seiten metallisierte
Isolierstoffplatte aus verlustarmem Material auf
ihrer oberen Seite so geätzt wird, dass sich die Leiterzüge
der Strahler 13 und 14 ergeben. Die mit der Masseplatte 12
zu verbindenden Anschlüsse werden dann zu der die Masseplatte
bildenden unteren Metallisierung dieser Isolierstoffplatte
durchkontaktiert. Es ist bei Ausführungsformen der Erfindung
vorgesehen, auch die beiden anderen Anschlüsse, nämlich
die Speiseanschlüsse, durch die Isolierstoffplatte hindurch
nach unten zu führen und an der Unterseite natürlich die Metallisierung
im Bereich des Durchtritts dieser Durchführung
auszusparen, so dass dort eine Speiseleitung angeschlossen
werden kann.
Da die Isolierstoffplatte eine gleichmäßige Dicke aufweist,
sind alle Strahlerteile 13a, 13b, 14a und 14b von der Leiterplatte
im gleichen Abstand angeordnet, sind also zu dieser
parallel; außerdem sind sie zueinander parallel;
schließlich ist der gegenseitige Abstand der beiden Strahlerteile
jedes einzelnen Strahlers 13 und 14 im Vergleich zu
der Wellenlänge im interessierenden Frequenzbereich sehr
klein, insbesondere kleiner als ein Zehntel der Wellenlänge.
Auch der gegenseitige Abstand der beiden Strahler 13 und 14
ist so klein gewählt, dass sich zwischen den beiden Strahlern
eine Kopplung im gewünschten Ausmaß ergibt.
Obwohl die beiden Strahler 13 und 14, je einzeln für sich
gesehen die gleiche Resonanzfrequenz haben, wird durch die
Kopplung eine Verbreiterung der Resonanzkurve gegenüber dem
Fall eines einzelnen Strahlers erreicht, wie dies bei Bandfiltern
an sich bekannt ist. Die Länge jedes der Strahlerteile
13a und 13b hat etwa die Länge einer viertel Wellenlänge
beim Betrieb im vorgesehenen Frequenzbereich.
Die abgewickelte Länge des gesamten Strahlers entspricht daher
einer halben Wellenlänge. Die Hochfrequenzströme in den
parallel zur Leiterplatte verlaufenden langen Strahlerabschnitten
fließen jeweils in gleicher Richtung. Die Antennenanordnung
11 verhält sich hinsichtlich ihrer Strahlungscharakteristik
infolge der Spiegelung der Antennenanordnung
an der Masseplatte 12 so, als wäre die Masseplatte 12 nicht
vorhanden und stattdessen wären spiegelsymmetrisch zu den
Strahlern 13 und 14 zwei weitere Strahler vorhanden, deren
Ströme in umgekehrter Richtung wie bei den real vorhandenen
Strahlerabschnitten fließen.
Bei der Anordnung nach Fig. 1b sind die beiden Anschlüsse
des weiter hinten liegenden Strahlers, der hier das Bezugszeichen
13' trägt, bezüglich Masseanschluß und Speiseleitungsanschluss
vertauscht. Dadurch befinden sich nun die
beiden Strahlerabschnitte 13a und 14a unmittelbar nebeneinander
und werden gemeinsam an ihrem in der Fig. 1b linken
Ende mit der Speiseleitung verbunden.
Bei der Anordnung nach Fig. 1c sind diese beiden einander
benachbarten Strahlerabschnitte 13a und 14a der Fig. 1b
durch einen gemeinsamen leitenden Abschnitt 16 ersetzt, der
die doppelte Breite aufweist wie die Leiterzüge, die die
Strahlerteile 13a und 14a der Fig. 1b jeweils bilden.
Die Figuren 1a bis 1c zeigen Antennenanordnungen, die für
den Betrieb in einem einzigen Band geeignet sind. Statt der
dort exakt gleich langen Strahler 13 bzw. 14 könnten die
Strahler auch eine unterschiedliche Länge aufweisen, so dass
die Strahler je für sich gesehen bereits eine unterschiedliche
Resonanzfrequenz haben, um hiermit das Erreichen einer
Resonanzkurve in der gewünschten Breite unter Mitwirkung einer
entsprechend engen Kopplung der Strahler zu unterstützen.
Bei der Mehrbandantennenanordnung nach Fig. 2 sind zwei unterschiedliche
Antennenanordnungen, die für zwei unterschiedliche
Frequenzbänder dimensioniert sind, gemeinsam auf
einer Isolierstoffplatte mit darunter befindlicher Masseplatte
vorgesehen. Jede dieser Antennenanordnungen weist,
wie auch bei den Fig. 1a bis 1c, zwei Strahler auf, die, wie
bereits erläutert, zwei dicht benachbarte und parallel zueinander
verlaufende Leiterabschnitte aufweisen, die an einem
Ende miteinander verbunden sind, und an den anderen Enden
dieser Leiterabschnitte sind diese mit der Masseplatte
bzw. mit einer Speiseleitung zu verbinden.
Damit die Antennenanordnungen bei den heute üblichen Frequenzbereichen
und den heute üblichen Größen von Mobiltelefonen
in einem solchen Gerät untergebracht werden können,
insbesondere wenn an einen Betrieb im Bereich von etwa 900
MHz und von etwa 1800 MHz gedacht ist, sind die einzelnen
Strahler im Gegensatz zu den Fig. 1a bis 1c, wo sie geradlinig
verlaufen, einmal bzw. mehrfach um jeweils 90° gebogen.
Wenn die Anordnung so getroffen ist, dass die Enden und Anfänge
der Strahler bei weitgehend paralleler Anordnung zu
einer rechteckigen Masseplatte jeweils im gleichen Abstand
von dem Rand der Masseplatte enden, wie dies in Fig. 2 gezeigt
ist, weisen somit die beiden Strahler, die zu einer
einzelnen Antennenanordnung gehören, eine etwas abweichende
Länge auf, weil sich sozusagen der eine Strahler etwas innerhalb
von dem anderen befindet. Je kleiner der Abstand der
beiden Strahlerabschnitte untereinander ist, je kleiner der
Abstand der beiden Strahler voneinander ist, und je kleiner
die Leiterbreite der einzelnen Strahlerabschnitte ist, umso
kleiner ist auch dabei der Längenunterschied der beiden einzelnen
Strahler.
In der Fig. 2 ist die obere Antennenanordnung, die allgemein
mit dem Bezugszeichen 21 bezeichnet ist, für einen niedrigen
Frequenzbereich vorgesehen, im Beispiel für einen Bereich
für Mobiltelefone im 900 MHz-Band, z.B. nach dem Standard
GSM900. Die einzelnen Strahler dieser Antennenanordnung haben
eine größere Länge als bei der anderen Antennenanordnung
22 in Fig. 2. Die Längen der Strahler der Strahleranordnung
22 sind etwa halb so groß wie die Längen der-Strahler bei
der Anordnung 21, denn die Antennenanordnung 22 für einen
Frequenzbereich im Band 1800 MHz bestimmt. Es versteht sich,
dass mit nur geringen Änderungen stattdessen die Antennenanordnung
22 auch für einen Frequenzbereich für GSM1900 (Bereich
1900 MHz) vorgesehen werden kann.
Fig. 2 zeigt noch schematisch ein als Koaxialkabel 30 dargestelltes
Speisekabel, das von unten her mit der Antennenanordnung
verbunden ist, wobei der Mantel des Koaxialkabels 30
mit der Masseplatte zu verbinden ist und der Mittelleiter
des Koaxialkabels mit den Speiseanschlüssen der einzelnen
Strahler zu verbinden ist.
Beim Betrieb der Antennenanordnung der Fig. 2 im unteren
Frequenzbereich (wie erwähnt z.B. GSM 900) wird die Antennenanordnung
21 zumindest nahe der Resonanzfrequenz betrieben,
die Antennenanordnung 22 wird weit unterhalb ihrer Resonanzfrequenz
betrieben, so dass die Antennenanordnung 22
wie eine Belastung des Anschlusses der Antennenanordnung 21
wirkt. Dieser Einfluss kann bei der Speisung der Antennenanordnung
21 ohne weiteres berücksichtigt werden. Wird die Antennenanordnung
der Fig. 2 dagegen bei der hohen Resonanzfrequenz
betrieben, für die die Antennenanordnung 22 vorgesehen
ist, so befindet sich möglicherweise die andere Antennenanordnung
21 bei einer derartigen Frequenz in einer höheren
Resonanz.
Wenn hierdurch unerwünschte Einflüsse auftreten, beispielsweise
ein scharfer Resonanzverlauf oder eine verringerte
Bandbreite, so kann diesen Einflüssen durch mehrere Maßnahmen
(einzeln oder in Kombination) entgegengewirkt werden:
1. Orthogonale Platzierung der Strahlerelemente der Antennenanordnungen
21 und 22. 2. Verringerung der Kopplung zwischen den Strahlerelementen
der Antennenanordnungen 21 und 22 durch eine größtmögliche
räumliche Trennung. 3. Platzierung der Strahlerelemente der Antennenanordnung 22
so, dass sie über die Masseplatte hinausragen; dies gilt
auch für die Antennenanordnung 21.
Fig. 3 zeigt stark vereinfacht die Lage einer Antennenanordnung
gemäß Fig. 2 in einem Mobiltelefon, das bequem in einer
Hand gehalten werden kann. Die Antennenanordnung ist im oberen
Bereich des Mobiltelefons untergebracht, und die Orientierung
der Antennenanordnung ist so, dass die Speiseanschlüsse,
die gleichzeitig die Stellen des größten Stromflusses
in den Strahlern sind, sich möglichst weit oben im
Gerät befinden.
Es versteht sich, dass die Art der Abknickung in Form eines
Buchstaben L, wie er für die Antennenanordnung 22 vorgesehen
ist, oder wie in Form eines Buchstaben U, wie für die Antennenanordnung
21 vorgesehen, beispielhaft ist und durch andere
Konfigurationen, bei denen die Strahler in irgendeiner
Weise abgeknickt oder aufgewickelt sind, ersetzt werden
kann.
Bei der für zwei Frequenzbänder vorgesehenen Anordnung nach
Fig. 4 ist die in Fig. 4 sichtbare Struktur der Strahler in
Form von verschiedenen Layern oder Lagen eines Trägermaterials
angeordnet. Zur Vereinfachung der Darstellung sind jedoch
alle Strahler als für den Betrachter voll sichtbar gezeigt.
Die so gebildete Multilayerplatte 41 liegt an einer
Masseplatte 42 an. Im Beispiel ist die Masseplatte 42 die im
wesentlichen durchlaufend ausgeführte rückseitige Metallisierung
einer Leiterplatte, deren andere Seite zumindest
Teile einer Schaltung eines Mobiltelefons bildet. Die Schaltungselemente
dieser Schaltung befinden sich daher in der
Draufsicht der Fig. 4 unterhalb der Masseplatte 42.
Die Speisung aller Strahlerelemente erfolgt über einen Anschluss
43, und der Masseanschluß für alle Strahlerelemente
erfolgt über einen Anschluss 44, der mit der Masseplatte 42
verbunden ist. Für den Betriebsfrequenzbereich mit größerer
Wellenlänge ist eine Antennenanordnung 51 vorgesehen, die
zwei als Faltmonopole ausgebildete Strahlerelemente 51a und
51b aufweist. Jedes dieser Strahlerelemente ist im wesentlichen
durch zwei in dichtem Abstand voneinander und parallel
geführte Leiterbahnen gebildet, und am Ende der Strahler
sind die beiden genannten Leiterbahnen jeweils durch einen
Kurzschluss 51c bzw. 51d miteinander verbunden. Für den Betriebsfrequenzbereich
mit kürzerer Wellenlänge ist eine Antennenanordnung
52 vorgesehen, die in der Blickrichtung des
Betrachters der Fig. 4 oberhalb der Ebene liegt, in der sich
die Antennenanordnung 51 befindet. Diese räumliche Anordnung
ist auch aus der Zeichnung klar erkennbar.
Im folgenden werden bei der Beschreibung der Konfiguration
der Fig. 4 die Begriffe oben und unten sowie links und
rechts jedoch nicht auf die tatsächliche räumliche Anordnung,
sondern auf die Fig. 4, wie sie sich dem Betrachter
darstellt, bezogen. Gemäß dieser Ausdrucksweise liegt beispielsweise
der Anschluss 43 weiter unten und weiter links
als die Kurzschlussverbindung 52c der Strahler 52a.
Die beiden Strahler 51a und 51b der Antennenanordnung 51 gehen
ohne Knick nahtlos in einander über, wobei bezüglich des
einen Leiters dieser Übergang zwischen den beiden Strahlern
durch den Anschlusspunkt, an dem die Verbindung mit dem Anschluss
43 hergestellt ist, gebildet ist. Für den anderen
Leiter der beiden Strahlerelemente 51a und 51b findet dieser
Übergang an der Verbindung des genannten Leiters mit dem Anschluss
44 statt. Diese zuletzt genannte Verbindung liegt,
wie auch die erstgenannte Verbindung mit dem Anschluss 43,
oberhalb der Anschlüsse 43 und 44 in Fig. 4. Unterhalb dieser
genannten Anschlüsse erfolgt die Verbindung mit den beiden
Strahlern 52a bzw. 52b der Antennenanordnung 52. In der
gesamten Figur 4 bedeutet keine Überkreuzung von Linien eine
elektrische Verbindung.
Die Antennenanordnung 51 ist insgesamt durch eine an ihren
beiden Enden kurzgeschlossene Anordnung zweier dicht benachbarter
paralleler Leiter gebildet, die insgesamt sieben Mal
rechtwinklig abgebogen sind, und zwar immer im gleichen
Sinn, so dass sich eine spiralartige Anordnung mit etwas weniger
als zwei Windungen ergibt. Dabei sind die beiden
Strahler 51a und 51b in einem Abstand voneinander angeordnet,
der sehr viel kleiner ist als die kurze Seite des
Rechtecks, das von dieser Antennenanordnung 51 im wesentlichen
ausgefüllt wird.
Die Antennenanordnung 52 liegt teilweise innerhalb und teilweise
außerhalb (in der Draufsicht der Fig. 4 gesehen) der
Antennenanordnung 51. Die beiden in dichten Abstand voneinander
parallel geführten Leiter, die diese Antennenanordnung
52 bilden, verlaufen beginnend an dem Kurzschluss 52c ganz
oben in Fig. 4 zunächst parallel zu dem obersten Zweig der
Antennenanordnung 51 nach links, mit einem rechtwinkligen
Knick dann nach unten, anschließend nach rechts bis in die
Nähe des vertikalen Teils des weiter innen liegenden Strahlers
51a, dann mit einer Abbiegung um 90° im gleichen Sinne
wie bisher nach oben bis auf die gleiche Höhe wie der erste
Abschnitt 52a dieser Antennenanordnung, anschließend mit einer
Abbiegung von 90° in anderem Sinne weiter nach rechts
und schließlich mit einer Abbiegung um 90° nach unten. Dieser
zuletzt genannte nach unten verlaufende Abschnitt des
Strahlers 52b endet etwa dort, wo auch die obere Kante der
Masseplatte 42 endet. Demzufolge verläuft von der Antennenanordnung
52 mehr als die Hälfte der gesamten Strahlerlänge
in einen Bereich, der (bei der tatsächlichen räumlichen Anordnung)
nicht oberhalb der Masseplatte 52 liegt, sondern
seitlich außerhalb von dieser versetzt ist. Auch in diesem
Bereich ist die Antennenanordnung durch die Mehrschichtleiterplatte
41 gestützt. Von der erstgenannten Antennenanordnung
51 verläuft der oberste, die Längsseite eines Rechtecks
einnehmende Strahlerteil außerhalb der Masseplatte, außerdem
der sich an den Kurzschluss 51c anschließende parallel zum
soeben genannten Strahlerteil laufende Teil des Strahlerelements
51a, sowie die diesen Elementen unmittelbar benachbarten,
rechtwinklig zu ihnen verlaufenden und die Verbindung
mit den übrigen Teilen herstellenden Abschnitte der Leiterelemente.
Insgesamt lässt sich die gegenseitige Anordnung der Antennenanordnungen
51 und 52 teilweise auch so beschreiben, dass
die beiden Anordnungen relativ zueinander exzentrisch sind,
wobei die Anordnung für den Bereich mit kurzer Betriebswellenlänge
prozentual sehr viel weiter über die Masseplatte 52
hinausragt als die andere Antennenanordnung.
Die Antennenanordnung 52 befindet sich somit mit einigen ihrer
Teile relativ weit entfernt von benachbarten Teilen der
Antennenanordnung 51, und dort, wo Überkreuzungen zwischen
den unterschiedlichen Antennenanordnungen erforderlich sind,
erfolgen diese rechtwinklig und somit mit geringer Kopplung.
Die Antennenanordnung 4 ist für ein Mobiltelefon gemäß den
Normen GSM 900 und GSM 1800 vorgesehen, kann jedoch wie ohne
weiteres verständlich ist, ohne Schwierigkeiten für den Bereich
GSM 900 und GSM 1900 modifiziert werden.
Da eine parallele Führung der Strahlerelemente in kleinem
Abstand weitgehend vermieden ist, ist eine starke Verkopplung
verhindert. Daher treten auch beim Betrieb im 1800-MHz-Bereich,
bei dem die für den Bereich 900 MHz bestimmte Antennenanordnung
in Resonanz sein kann, keine schwerwiegenden
Störungen auf.