Die Erfindung betrifft eine Gardinenlaufschiene mit zumindest
einem Führungskanal für Gardinengleiter, Gardinenrollen
od. dgl., und mit einem Montagebereich für die
Befestigung der Gardinenlaufschiene an einer Wand, Decke
od. dgl.
Derartige Gardinenlaufschienen werden regelmäßig im Wege
der Kunststoffextrusion hergestellt und gleich im Werk auf
Länge geschnitten. Folglich werden die Gardinenlaufschienen
in unterschiedlichen aber aus Transportgründen in relativ
kurzen Längen angeboten, um eine flexible Anpassung vor Ort
im Zuge der Montage zu ermöglichen. Die Herstellung von
Gardinenlaufschienen mit unterschiedlicher Länge ist verhältnismäßig
aufwendig und teuer. Trotz einer breiten
Produktpalette kann eine exakte Anpassung an die Gegebenheiten
erst vor Ort durchgeführt werden, so daß es zwangsläufig
unerwünschtem Verschnitt kommt. Der dadurch erforderliche
Mehraufwand an Material ist erheblich. Bei der
Verwendung in großen Räumen oder Hallen werden oft sehr
lange Gardinenlaufschienen benötigt. Diese lassen sich bisher
lediglich aus einer Vielzahl einzelner, auf Länge geschnittener
Gardinenlaufschienen zusammensetzen. Die Verbindung
zwischen den einzelnen Gardinenlaufschienen
bereitet regelmäßig Schwierigkeiten und ist montageaufwendig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Gardinenlaufschiene
der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, die
einfach und kostengünstig zu fertigen und zu transportieren
ist und die zugleich eine flexible und problemlose Anpassung
an die Gegebenheiten vor Ort im Zuge der Montage
ermöglicht.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Gardinenlaufschiene
dadurch gelöst, daß die Gardinenlaufschiene als ein
biegsames Kunststoffprofil mit T-förmigem Querschnitt ausgebildet
ist, wobei der Führungskanal durch den T-Schenkel
des Kunststoffprofils gebildet wird und der Montagebereich
durch den T-Quersteg, und daß die Gardinenlaufschiene aufrollbar
ist. - Diese Maßnahmen der Erfindung haben zur
Folge, daß die Gardinenlaufschiene im Wege der Kunststoffextrusion
in großen Längen gefertigt werden kann und daß
ein unmittelbares Kürzen der Gardinenlaufschiene aus Transportgründen
nicht mehr notwendig ist. Vielmehr werden die
in großen Längen hergestellten und biegsamen Gardinenlaufschienen
aufgerollt. Dadurch wird ein problemloser Transport
gewährleistet. Außerdem lassen sich die Gardinenlaufschienen
vor Ort problemlos an die Gegebenheiten anpassen.
Ein Zusammensetzen mehrerer kurzer Gardinenschienen ist
nicht länger notwendig. Es fällt praktisch kein Verschnitt
an. Bei der Verwendung in großen Räumen ist es zudem nicht
länger notwendig, eine Gardinenlaufschiene aus mehreren
Einzelschienen zusammenzusetzen. Eine Schienenverbindung
ist praktisch nur noch in den Eckbereichen notwendig, so
daß nur noch wenig Stoßstellen auftreten.
Weitere erfindungswesentliche Merkmale sind im folgenden
aufgeführt. So weist bei der Gardinenlaufschiene der durch
den T-Schenkel gebildete Führungskanal einen rechteckigen
bzw. nahezu quadratischen Querschnitt auf und zwei im Querschnitt
L-förmige Seitenwände mit nach innen abgewinkelten
Führungsstegen, und zwar unter Bildung eines Führungsschlitzes.
Die Seitenwände des Führungskanals weisen im
Bereich der Führungsstege auf der Außenseite Ausgleichsstege
auf. Diese bilden gleichsam ein Gegengewicht für die
Führungsstege auf der Unterseite der Seitenwände. Dadurch
wird ein Einfallen der Seitenwände in den Führungskanal
verhindert. Vielmehr wird selbst bei relativ weichen Kunststoffen,
die sich gut zur Herstellung von biegsamen, aufrollbaren
Gardinenlaufschienen eignen, eine ausreichende
Festigkeit bzw. Steifigkeit gewährleistet. Nach bevorzugter
Ausführungsform ist der den Montagebereich bildende T-Quersteg
an seinen Rändern beidseitig als Hohlprofil ausgebildet,
und zwar unter Bildung von Hohlkanälen. Dadurch wird
im Montagebereich eine nicht unerhebliche Materialersparnis
erzielt. In stabilitätsmäßiger Hinsicht genügt eine solche
Gardinenlaufschiene mit Hohlkanälen im Montagebereich ohne
weiteres den Anforderungen. Es ist weiterhin vorgesehen,
daß auf der Außenseite des Montagebereichs zumindest ein
doppelseitiges Klebeband angeordnet ist. Die Montage wird
durch ein solches Klebeband bei einer biegsamen und aufrollbaren
Gardinenlaufschiene stark vereinfacht: Dabei kann
das Klebeband als einfache Montagehilfe, z. B. zur provisorischen
Befestigung, dienen, es kann jedoch auch die
Funktion eines Dauerbefestigungsmittels erfüllen. Selbstverständlich
können auch mehrere doppelseitige Klebebänder
auf der Außenseite des Montagebereiches angeordnet sein.
Dieses ist insbesondere bei breiten Gardinenlaufschienen
oder Doppelschienen vorteilhaft. Vorzugsweise weist die
Gardinenlaufschiene im Montagebereich Aussparungen zum
Durchtritt von Befestigungsmitteln, insbesondere von
Dübeln, Schrauben od. dgl. auf. Regelmäßig wird die Gardinenlaufschiene
also zunächst mit Hilfe des Klebebandes
provisorisch befestigt, und anschließend mittels Dübeln,
Schrauben od. dgl. dauerhaft in der Wand oder der Decke
fixiert. Die Aussparungen sind vorzugsweise als kreisförmige
Bohrungen ausgebildet und beidseitig des Führungskanals
in vorgegebenen Abständen im Montagebereich der
Gardinenlaufschiene angeordnet. Weiterhin ist vorgesehen,
daß die Gardinenlaufschiene als Doppelgardinenlaufschiene
mit zwei parallel angeordneten Führungskanälen und zwei
parallel angeordneten Montagebereichen ausgebildet ist,
wobei zwischen den Montagebereichen ein Verbindungsstreifen
angeordnet ist. Dabei kann der Verbindungsstreifen ebenfalls
als Hohlkammerprofil ausgebildet sein. Grundsätzlich
ist auch eine Ausführungsform mit drei oder mehr parallel
verlaufenden Führungskanälen denkbar. Die erfindungsgemäßen
Gardinenlaufschienen können gerade oder auch bogenförmig
ausgebildet sein.
Nach einem weiteren Vorschlag mit selbständiger Bedeutung
betrifft die Erfindung eine gattungsgemäße Gardinenlaufschiene,
die dadurch gekennzeichnet ist, daß sie als ein
bogenförmiges Kunststoffprofil mit T-förmigem Querschnitt
ausgebildet ist, wobei der Führungskanal durch den T-Schenkel
des Kunststoffprofils gebildet wird und der Montagebereich
durch den T-Quersteg, und daß die Gardinenlaufschiene
als Halbfertigprodukt in Längsrichtung geteilt mit
zwei Gardinenlaufschienenhälften ausgebildet ist, wobei die
eine Gardinenlaufschienenhälfte eine Verbindungsnut und die
andere Gardinenlaufschienenhälfte eine Verbindungsfeder im
Montagebereich aufweist und wobei die beiden Gardinenlaufschienenhälften
im Zuge der Montage unter Bildung des
Führungskanals zusammensetzbar sind. Eine solche Ausgestaltung
eignet sich besonders bei bogenförmigen Gardinenlaufschienen.
Die Bögen werden im Wege der Kunststoffextrusion
oder als Spritzteile zweiteilig gefertigt, anschließend zusammengesetzt
und miteinander dauerhaft verbunden. Nach bevorzugter
Ausführungsform werden die Gardinenlaufschienenhälften
miteinander verklebt, es ist jedoch auch eine
Schweißverbindung oder eine sonstige adhäsive Verbindung
denkbar. Weiterhin ist vorgesehen, daß die Gardinenlaufschiene
als bogenförmige Doppelgardinenlaufschiene mit zwei
parallel angeordneten Führungskanälen und Montagebereichen
ausgebildet ist, wobei zwischen den Montagebereichen ein
bogenförmiges Zwischenstück angeordnet ist, das im Zuge der
Montage mit den Montagebereichen verbindbar, z. B. verklebbar
ist. Grundsätzlich lassen sich sämtliche Merkmale der
eingangs beschriebenen Gardinenlaufschiene auch bei der in
Längsrichtung geteilten Gardinenlaufschiene verwirklichen.
Dieses betrifft insbesondere die Ausbildung des Führungskanals
und des Montagebereichs.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein
Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
- Fig. 1
- eine erfindungsgemäße Gardinenlaufschiene mit einem
Führungskanal im Querschnitt,
- Fig. 2
- eine erfindungsgemäße Gardinenlaufschiene mit zwei
Führungskanälen im Querschnitt,
- Fig. 3
- eine Draufsicht auf eine bogenförmige Gardinenlaufschiene,
- Fig. 4
- eine Draufsicht auf einen Gegenstand der Fig. 3,
jedoch in geteilter Bauweise,
- Fig. 5
- einen Querschnitt durch den Gegenstand nach Fig. 4,
- Fig. 6
- einen Gegenstand nach Fig. 5, jedoch in zusammengesetzter
Form und
- Fig. 7
- eine bogenförmige Doppelgardinenlaufschiene im
Querschnitt.
In der Fig. 1 ist eine Gardinenlaufschiene 1 mit einem
Führungskanal 2 für Gardinengleiter oder Gardinenrollen
dargestellt. Die Gardinenlaufschiene 1 weist einen Montagebereich
3 für die Befestigung der Gardinenlaufschiene 1 an
einer Wand oder eine Decke auf. Die Gardinenlaufschiene 1
ist als ein biegsames Kunststoffprofil mit T-förmigem Querschnitt
ausgebildet. In der Fig. 1 ist zu erkennen, daß der
Führungskanal 2 durch den T-Schenkel 4 des Kunststoffprofils
gebildet wird und daß der Montagebereich 3 durch
den T-Quersteg des Kunststoffprofils gebildet wird. Die
Gardinenlaufschiene ist aufrollbar. Im Ausführungsbeispiel
hat der durch den T-Schenkel 4 gebildete Führungskanal 2
einen quadratischen Querschnitt. Er besitzt zwei Seitenwände
6 mit jeweils L-förmigem Querschnitt. Die beiden
Seitenwände 6 mit L-förmigem Querschnitt weisen jeweils
einen nach innen abgewinkelten Führungssteg 7 auf, unter
Bildung eines Führungsschlitzes 8. Die Seitenwände 6 des
Führungskanals 2 weisen im Bereich der Führungsstege 7 auf
der Außenseite jeweils einen Ausgleichssteg 9 auf. Der den
Montagebereich 3 bildende T-Quersteg 5 ist an seinen
Rändern beidseitig als Hohlprofil ausgebildet, unter
Bildung von Hohlkanälen 10. Auf der Außenseite des Montagebereichs
3 ist ein doppelseitiges Klebeband 11 angeordnet.
Im Ausführungsbeispiel weist die Gardinenlaufschiene 1 im
Montagebereich 3 Aussparungen 12 in Form einer Bohrung zum
Durchtritt von Schrauben auf. Dieses ist insbesondere der
Fig. 3 zu entnehmen.
Die Fig. 2 zeigt eine Gardinenlaufschiene 1, die als
Doppelgardinenlaufschiene ausgebildet ist. Sie weist zwei
parallel zueinander angeordnete Führungskanäle 2 und
Montagebereiche 3 auf. Zwischen den Montagebereichen 3 ist
ein Verbindungsstreifen 13 angeordnet. Der Verbindungsstreifen
13 ist als Hohlkammerprofil ausgebildet.
Die Fig. 3 zeigt eine erfindungsgemäße Gardinenlaufschiene
mit einem Führungskanal 2 in einer bogenförmigen Ausführungsform.
In den Fig. 4 und 5 ist eine gattungsgemäße Gardinenlaufschiene
1 dargestellt, die als Halbfertigprodukt in Längsrichtung
geteilt mit zwei Gardinenlaufschienenhälften 14,
15 ausgebildet ist. Die eine Gardinenlaufschienenhälfte 14
weist eine Verbindungsnut 16 auf und die andere Gardinenschienenhälfte
15 weist eine Verbindungsfeder 17 auf. Die
Verbindungsnut 16 und die Verbindungsfeder 17 sind im
Montagebereich 3 der Gardinenlaufschiene 1 angeordnet. Im
Zuge der Montage sind die beiden Gardinenlaufschienenhälften
14, 15 unter Bildung des Führungskanals 2
zusammensetzbar. Dieses wird bei einer vergleichenden
Betrachtung der Fig. 5 und 6 deutlich. Dabei sind die in
Fig. 6 dargestellten zusammengesetzten Gardinenlaufschienenhälften
miteinander im Bereich von Nut und Feder
verklebt.
Die Fig. 7 zeigt eine bogenförmige Doppelgardinenlaufschiene
mit zwei parallel verlaufenden Führungskanälen 2
und Montagebereichen 3. Zwischen den Montagebereichen 3 ist
ein bogenförmiges Zwischenstück 18 angeordnet. Dieses
Zwischenstück wird als selbständiges Bauteil gefertigt und
im Zuge der Montage mit den Montagebereichen der einzelnen
Gardinenlaufschienen verklebt.