Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind ein Rollstuhl mit Vorderradträger nach dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1, ein Rollstuhl mit verstellbar geneigtem Sitz nach dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 6, ein Rollstuhl mit variabel geneigten Hinterradachsen
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 9, ein Sitzmodul für einen Rollstuhl nach dem
Oberbegriff des Patentanspruch 10, eine Verwendung des Sitzmoduls nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 19 und eine Verwendung des Rollstuhls nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 21.
Herkömmliche Rollstühle weisen zwei Räderpaare auf, nämlich ein hinteres Räderpaar mit
zwei grossen, manuell antreibbaren Hinterrädern und ein vorderes Raderpaar mit zwei wesentlich
kleineren, seitlich am Rollstuhl angeordneten Vorderrädern, deren Achsen sich in
einer Horizontalebene um einen Drehpunkt drehen können. Die nach diesem Prinzip gebauten
Rollstühle sind nicht besonders gut manövrierbar, was insbesondere bei Sportrollstühlen
ein grosser Nachteil ist. Die Manövrierbarkeit von Rollstühlen kann bedeutend verbessert
werden, wenn die Räder des vorderen Räderpaares mittig in einem kleinen gegenseitigen
Abstand angeordnet werden oder wenn, was noch vorteilhafter ist, nur ein einziges
Vorderrad vorhanden ist. Daher werden als Sportrollstühle schon seit einiger Zeit Dreirad-Rollstühle
mit einem hinteren Räderpaar und einem einzigen mittigen Vorderrad angeboten.
Bekannt ist beispielsweise ein Dreirad-Sportrollstuhl der Firma Sopur mit einem Rahmen,
der ein rückwärtiges, die Achsen der Hinterräder verbindendes Achsrohr aufweist, von welchem
sich ein mittiger, etwa horizontaler Längsträger nach vorne erstreckt. An diesem
Längsträger sind vorne als Fussauflage zwei Platten und vor der Fussauflage, das heisst
zuvorderst am Längsträger, das Vorderrad angeordnet. Im weiteren ist am horizontalen
Längsträger zwischen dem Achsrohr und dem Vorderrad ein weiterer, schräg rückwärts
aufwärts gerichteter Längsträger angeordnet, der sich unter der Sitzfläche in einen Querträger
gabelt. An diesem Querträger sind seitliche, in Längsrichtung verlaufende Sitzrohre
angebracht. Der Nachteil dieses Rollstuhls ist seine teilweise mangelnde seitliche Stabilität,
die auf die spezifische Rahmenkonstruktion zurückzuführen ist.
Ein weiterer Dreirad-Sportrollstuhl der Firma Off.Carr, nämlich das Modell Top Spin, ist bezüglich
der Rahmenstabilität geringfügig besser, da er anstelle des schräg rückwärts aufwärts
gerichteten Längsträgers des oben beschriebenen Rollstuhls zwei von der Befestigungsstelle
des Vorderrades ausgehende, schräg rückwärts aufwärts und auswärts gerichtete,
etwa ein V bildende Träger besitzt, deren freie Enden unterhalb der Sitzfläche abgebogen
sind und schräg nach hinten und unten gerichtete seitliche Längsträger bilden, auf
welchen ein Sitz montiert wird. Zusätzliche Verstrebungen verbinden die seitlichen Längsträger
mit dem mittigen, horizontalen Längsträger und mit dem Achsrohr, und auch dies
zusätzlichen Streben sind miteinander verbunden. Der Rahmen dieses Rollstuhls ist zwar,
wie schon erwähnt, um ein weniges stabiler als der Rahmen des erstgenannten Rollstuhls,
weist aber den Nachteil einer sehr komplizierten, aufwendigen Konstruktion auf.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen gut manövrierbaren Rollstuhl der eingangs genannten
Art zu schaffen, der die genannten Nachteile nicht aufweist und der sich besonders
zum Gebrauch im Alltag eignet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des
Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind durch die entsprechenden abhängigen
Patentansprüche 2 bis 5 definiert.
Im allgemeinen besteht der Wunsch, verschiedene Elemente eines Rollstuhls relativ zueinander
zu verstellen, um den Rollstuhl an verschiedene Benutzer und/oder momentane Erfordernisse
anzupassen. Insbesondere soll die Neigung des Sitzes verstellbar sein. Es sind
zwar verschiedene Rollstühle bekannt, bei denen sich die Neigung des Sitzes verstellen
lässt, jedoch sind sie mit dem Nachteil behaftet, dass Verstellungen des Sitzes nicht unabhängig
von anderen Elementen durchgeführt werden können. So bedingt eine Veränderung
der Neigung des Sitzes im allgemeinen das Ummontieren gewisser anderer Teile des Rollstuhls.
Es ist daher ebenfalls Aufgabe der Erfindung, einen Rollstuhl mit verstellbar geneigtem Sitz
zu schaffen, bei dem der genannte Nachteil nicht auftritt, so dass die Veränderung des
Sitzwinkels ohne dass zusätzlich Ummontierungs-, Einstellungs- oder Justierungsvorgänge
möglich ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Patentanspruchs
6. Vorzugsweise verwendete Weiterbildungen dieses erfindungsgemässen Rollstuhls
sind durch die vom Patentanspruch 6 abhängigen Unteransprüche 7 und 8 definiert.
Viele der heute gebräuchlichen Rollstühle besitzen Hinterräder mit einem Radsturz, das
heisst, die Hinterräder befinden sich nicht in Vertikalebenen sondern in zur Längsmittelebene
des Rollstuhls symmetrischen, nach aussen und unten geneigten Ebenen, wobei die
Drehachsen dieser Hinterräder zur Längsmittelebene hin ansteigen. Um einen Rollstuhl
unterschiedlichen Benutzern oder äusseren Gegebenheiten anzupassen, ist es vorteilhaft,
wenn die Neigung dieser Achsen wahlweise eingestellt werden kann.
Es ist daher im weiteren Aufgabe der Erfindung, einen Rollstuhl mit einstellbar geneigten
Hinterradachsen zu schaffen.
Dies wird bei einem Rollstuhl erreicht, der die Merkmale des kennzeichnenden Teils des
Patentanspruchs 9 aufweist.
Um einen Rollstuhl In unterschiedliche Benutzer anzupassen, ist es insbesondere notwendig,
ihn so zu gestalten, dass er ein in einfacher Weise montierbares bzw. demontierbares
Sitzmodul umfasst, welches seinerseits noch gewisse Verstellmöglichkeiten aufweist.
Es ist daher ebenfalls Aufgabe der Erfindung, ein geeignetes Sitzmodul zu schaffen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des
Patentanspruchs 10 gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen und Einzelheiten des erfindungsgemässen
Sitzmoduls werden durch die vom Patentanspruch 10 abhängigen Unteransprüche
11 bis 18 definiert.
Ferner ist es Aufgabe der Erfindung ist die Verwendung des neuen Sitzmoduls an einem
Rollstuhl.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des
Patentanspruchs 19 gelöst. Vorteilhafte Einzelheiten sind durch den vom Patentanspruch
19 abhängigen Unteranspruch 20 definiert.
In neuerer Zeit werden Rollstühle vorzugsweise so konzipiert, dass sie sich zusammen mit
einem sogenannten Bike verwenden lassen. Ein Bike ist eine Einrichtung mit einem Frontrad,
einem Antrieb und einer Lenkung. Der Rollstuhl wird an das Bike angehängt und bildet
zusammen mit dem Bike eine motorisch antreibbare Einheit. Diese Einheit läuft auf drei
Rädern, nämlich dem Rad des Bikes, welches ein vorne angeordnetes Triebrad bildet, und
den Hinterrägern des Rollstuhls, welche hinten angeordnete Laufräder bilden. Beim Ankoppeln
des Rollstuhles wird dieser leicht nach hinten gekippt, so dass sein Vorderrad bzw.
seine Vorderräder keinen Bodenkontakt mehr haben. Diese Anordnung ist mit einem gewichtigen
Nachteil behaftet, nämlich der Tendenz des Rollstuhls und damit der Einheit,
nach hinten zu kippen.
Es ist daher schliesslich auch Aufgabe der Erfindung, Massnahmen zur Verwendung des
Rollstuhls mit einem Bike vorzuschlagen, durch welche der genannte Nachteil vermieden
werden wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des
Patentanspruchs 21 gelöst. Besonders vorteilhafte Möglichkeiten der erfindungsgemässen
Verwendung werden durch die vom Patentanspruch 21 abhängigen Unteransprüche 22 bis
24 definiert.
Der erfindungsgemässe Rollstuhl mit Vorderradträger nach der Erfindung weist einen sehr
einfachen U-ähnlichen, jedoch dreidimensionalen Integralträger auf, dessen freie Enden mit
dem Achsrohr verbunden sind, wodurch ein geschlossener und daher sehr stabiler Rahmen
entsteht. Der U-ähnliche Integralträger ist so geformt, dass der mittlere Schenkel des U ein
Querträger ist, welcher den Vorderradträger für die Befestigung der Vorderradeinrichtung
bildet, die daran anschliessenden Teile der seitlichen Schenkel des U etwa vertikal und
etwa parallel zur Längsmittelebene des Rollstuhl gerichtet sind, und die Enden der freien
Schenkel des U Längsträger bilden bzw. mindestens annähernd parallel zur Fahrtrichtung
angeordnet sind. Durch diese Rahmenkonstruktion, die eine Federwirkung entwickelt, ist
das Fahrverhalten des neuen Rollstuhls sehr komfortabel und leicht, so dass er dem Benutzer
das Gefühl vermittelt, auch unebenes Gelände fast fliegend zu überwinden.
Um einen Rollstuhl mit bester Manövrierbarkeit zu erhalten, wird eine Vorderradeinrichtung
mit einem einzigen, zentralen Vorderrad verwendet. Im Vergleich mit den bisherigen Vierrad-Rollstühlen
wird dabei das vierte Rad mit der Halterung der Gabel eingespart, was sich
gewichts- und kostenmässig vorteilhaft auswirkt.
Obwohl das Ziel der Erfindung ursprünglich darin gesehen wurde, einen Rollstuhl mit einer
Vorderradeinrichtung zu schaffen, die ein einziges zentrales Vorderrad enthält, lässt sich
der neue Rollstuhl mit dem dreidimensionalen Integralträger auch für Vorderradeinrichtungen
mit zwei Vorderrädern verwenden. Werden die Vorderräder mit dem minimal für ihre
Drehbarkeit notwendigen Abstand angeordnet, so erhält man einen Rollstuhl, der noch
recht gut manövrierbar, jedoch etwas kippsicherer ist als ein Rollstuhl mit nur einem Vorderrad.
Ein zunehmender Abstand zwischen den Vorderrädern verschlechtert die Manövrierbarkeit
und verbessert gleichzeitig die Seitenkippstabilität. Um den Abstand zwischen
den Vorderrädern wahlweise zu vergrössern oder zu verkleinern kann die Vorderradbefestigung
jedes Rades so ausgebildet sein, dass sie sich längs des Vorderradträgers verschieben
und an beliebigen Stellen befestigen lässt.
Insbesondere bei Rollstühlen, bei welchen die Vorderradeinrichtung nur ein einziges Vorderrad
oder zwei sehr nahe beieinander montierte Vorderräder aufweist, ist die Standfläche
des Rollstuhls prinzipiell geringer als bei einem herkömmlichen Rollstuhl mit seitlich angebrachten
Vorderrädern. Um dennoch eine möglichst grosse Standfläche und damit eine
hohe Kippstabilität zu erhalten, ist es vorteilhaft, das Vorderrad so anzuordnen, dass es
den vordersten Teil des Rollstuhls bildet. Zu diesem Zweck wird die Vorderradbefestigung
nicht unten oder hinten sondern an der Front des Vorderradträgers angeordnet. Durch die
Anordnung der Fussauflage hinter dem Vorderradträger ist der neue Rollstuhl wesentlich
drehfreudiger in der Handhabung, da sich die Masse der Füsse und Beine des Benutzers
näher am Gesamtschwerpunkt befindet.
Die Anordnung der Vorderradbefestigung an der Front des Vorderradträgers verhilft zu einem
weiteren Vorteil. Der Raum hinter dem Vorderradträger ist frei und bietet sich für eine
durchgehende, nicht durch einen längs gerichteten Vorderradträger geteilte, komfortable
Fussauflage an. Infolge der Ausbildung des Vorderradträgers als Querträger und der seiner
Anordnung vor der Fussauflage bildet der Vorderradträger zugleich einen Schutz für die
Fussauflage bzw. für die auf der Fussauflage ruhenden Füsse des Benutzers; dies wirkt
sich vorteilhaft aus, da die meisten Benutzer infolge ihres Gebrechens keine Nerven und
damit keine Schmerzempfindlichkeit im Fuss- und Beinbereich besitzen, so dass kein warnender
Schmerz vor grösseren Verletzungen auftritt, die beim Anschlagen der Füsse während
der Vorwärtsbewegung des Rollstuhls auftreten können.
Vorzugsweise ist die Position der Fussauflage wählbar, und zwar sowohl bezüglich ihres
Abstandes vom Vorderradträger wie auch bezüglich ihrer Höhe wie auch bezüglich ihres
Neigungswinkels. Die Fussauflage kann dazu an Fussstreben befestigt sein, die an den
Schrägträgern montiert sind und deren Abmessungen und Montagehöhe den Abstand der
Fussauflage vom Querträger und die Höhe der Fussauflage bestimmen. Je nach Bedarf
können Fussstreben mit unterschiedlichen Abmessungen die geeigneten gewählt oder
stets dieselben Fussstreben in unterschiedlichen Höhen montiert werden. Zur Verstellbarkeit
des Neigungswinkels der Fussauflage können beispielsweise die Fussstreben rohrförmig
ausgebildet und unten zur Rollstuhllängsachse abgebogen sein; diese Enden sind zwischen
zwei Schenkeln einer Brideneinrichtung aufgenommen, die mittels Schrauben zusammenspannbar
sind.
Anstelle der oben beschriebenen plattenförmigen Fussauflage kann auch eine bügelförmige
Fussauflage vorgesehen sein.
Der Rollstuhl weist eine auf die Hinterräder wirkende Bremseinrichtung auf, die vorzugsweise
aus zwei prinzipiell gleiche Bremseinheiten bestehen, die gegengleich ausgebildet
und spiegelsymmetrisch zur Rollstuhllängsachse an den Sitzträgern montiert sind.
An den Längsträgern des Integralträgers des Rollstuhls ist ein Sitz des Rollstuhls befestigt.
Je nach der gewünschten Neigung des Sitzes können die Längsträger mehr oder weniger
geneigt sein.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Längsträger so schräg nach hinten unten verlaufen,
dass sie direkt auf die Enden des Achsrohres treffen; auf diese Weise erübrigen sich zusätzliche
Verbindungsstreben, welche den Integralträger mit dem Achsrohr zu einem geschlossenen
Rahmen verbinden.
Während, wie weiter oben erwähnt, bei herkömmlichen Rollstühlen mit an sitzhohen
Längsträgern des Rollstuhls befestigten Sitzlängsträgern eine Verstellung der Sitzneigung
zusätzliche Verstellarbeiten notwendig macht, lässt sich beim erfindungsgemässen Rollstuhl
mit verstellbar geneigtem Sitz dieser derart verstellen, dass kein zusätzlicher Montageaufwand
erforderlich ist. Der Rollstuhl weist dazu nach hinten unten gerichtete Längsträger
auf. An diesen geneigten Längsträgern sind die Sitzlängsträger so befestigt, dass sie
vorne um einen Punkt der Längsträger schwenkbar sind und hinten einen verstellbaren
Abstand von den Längsträgern haben. Zu diesem Zwecke ist eine Sitzstrebenvorrichtung
angeordnet; diese weist zwei Sitzstreben auf, von denen jede schwenkbar an einem Drehpunkt
an einem der Sitzlängsträger befestigt ist und in wählbarer wirksamer Sitzstrebenlänge
am Längsträger des Integralträgers befestigt ist. Beidseitig unterhalb des Sitzes bilden
somit der Längsträger, der Sitzlängsträger und die Sitzstrebe je ein Dreieck in einer Vertikalebene.
Die maximale Neigung nach hinten unten, die der Sitz einnehmen kann, ist durch
die Neigung der Längsträger des Integralträgers bestimmt, und die maximale Neigung nach
vorne unten, die der Sitz einnehmen kann, ist durch die Länge der Sitzstreben bestimmt.
Obwohl auch längenverstellbare Sitzstreben, ggfs. mit fluidbetätigte Zylinder/Kolben-Einrichtungen
oder mit Spindeln, verwendet werden könnten, wird eine einfache Ausführungsform
des Rollstuhls nach der Erfindung so ausgebildet, dass die Sitzstreben über ihre
Länge eine Vielzahl von Bohrungen aufweisen. Je nach gewählter Sitzneigung werden zwei
Schrauben durch zwei im gleichen Abstand von den Drehpunkten befindliche Bohrungen
geführt, mittels welchen die Sitzstreben an den zugehörigen Längsträgern befestigt sind.
Zur Stabilisierung hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die beiden Sitzstreben mittels einer
Querstangenanordnung zu parallelisieren.
Die Sitzlängsträger können an zwei einzelnen Längsträgern des Rahmens des Rollstuhls
befestigt werden; besonders vorteilhaft ist es aber, sie an zwei Längsträgern eines Integralträgers
eines Rollstuhls gemäss obiger Beschreibung zu montieren.
Vorzugsweise sind mehrere mögliche Befestigungspunkte der Sitzlängsträger an den vorderen
Enden der Längsträger des Integralträgers in Längsrichtung vorgesehen.
Die Lager für die Hinterräder befinden sich in der Hinterradnabe und sind so ausgebildet,
dass die Hinterräder in bekannter Weise mit Steckachsen in Winkeladapterhülsen montiert
und dadurch leicht demontierbar sind.
Im montierten Zustand sind die Winkeladapterhülsen für die Achsen der Hinterräder, die im
allgemeinen als Steckachsen ausgebildet sind, quer zur Fahrtrichtung und seitlich leicht
aufwärts gerichtet, damit die Räder, wie bei Rollstühlen üblich, unter einem gewissen Radsturz
angeordnet sind. Um die Spurparallelität der Hinterräder genau einzustellen, kann das
Achsrohr, mit den in ihm befestigten Winkeladapterhülsen, gedreht werden, bis es diejenige
Lage einnimmt, in der die Winkeladapterhülsen korrekt gerichtet sind, seine richtige Lage
einnimmt; zu diesem Zweck kann am Achsrohr eine Wasserwaage eingebaut sein.
Erfindungsgemäss ist die Neigung der Hinterachsen verstellbar, so dass der winkelmässige
Radsturz verändert werden kann. Dieser Radsturz richtet sich einerseits nach den Abmessungen
des Rollstuhls und anderseits nach dem jeweiligen Verwendungszweck des Rollstuhls.
Zur Veränderung des Radsturzes können winkelfeste Winkeladapterhülsen, die in
das Achsrohr eingepresst sind und die Winkeladapterhülsen für die Achsen der Hinterräder
enthalten, jeweils paarweise ausgewechselt werden. Vorteilhafter ist aber der Einbau eines
Paares von einstellbaren Winkeladapterhülsen; der Radsturz kann mittels solcher einstellbarer
Winkeladapterhülsen in einem ungefähren Bereich zwischen 0° und etwa 25° verändert
werden.
Das erfindungsgemässe Sitzmodul umfasst den eigentlichen Sitz und einen am Sitz und
damit nur mittelbar am Rahmen des Rollstuhls befestigten Rücken. Der Sitz weist zwei
Sitzlängsträger auf, die am Rahmen des Rollstuhls befestigbar sind und zwischen denen
sich die Sitzfläche erstreckt.
Die Sitzlängsträger sind zur Erhöhung der Stabilität vorzugsweise durch mindestens einen
Sitzquerträger verbunden, und in einer besonders geeigneten Ausführungsform bilden die
Sitzlängsträger und ein hinten angeordneter Sitzquerträger einen U-förmigen Sitzrahmen,
der durch einen weiteren, in seinem vorderen Bereich vorgesehenen, nach unten ausgewölbten
Sitzverstärkungsträger verstärkt werden kann.
Die Sitzquerträger bestehen bei sogenannten Klapprollstühlen, bei denen ein Zusammenklappen
eine Reduktion der Rollstuhlbreite bewirkt, aus zwei Teilsitzquerträgern, die gelenkig
miteinander verbunden und zusammenklappbar sind, jedoch in betriebsbereitem Zustand
des Rollstuhls in linear ausgerichteter Anordnung fixiert sind. Bei solchen Rollstühlen
muss auch die eigentliche Sitzfläche so ausgebildet sein, dass sie das Zusammenklappen
des Rollstuhl erlaubt. Bei breitenfesten Rollstühlen sind die Sitzquersträger steif.
Ist der Rollstuhl trotz der weiter unten beschriebenen Möglichkeit des Umklappens des
Rückens kein eigentlicher unter Breitenverminderung zusammenklappbarer Klapprollstuhl,
so könnte die Sitzfläche starr sein. Vorzugsweise wird aber auch bei solchen breitenfesten
Rollstühlen für die Sitzfläche ein flexibles Material wie beispielsweise ein Gewebeabschnitt
verwendet, auf dem im allgemeinen ein austauschbares Sitzkissen liegt. Ein als Keilkissen
ausgebildetes Sitzkissen erlaubt eine weitere Einflussnahme auf die Neigung des Sitzes.
Das neue Sitzmodul umfasst, wie schon erwähnt, den soeben beschriebenen Sitz sowie
einen Rücken, der am Sitz befestigt ist, ohne unmittelbar mit dem Rahmen des Rollstuhls
verbunden zu sein. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemässen
Sitzmoduls weist der Rücken zwei seitliche, meist rohrförmige Rückenstützen auf, deren
untere Enden über Winkelplatten am hinteren Bereich der Sitzlängsträger befestigt sind;
eine gewisse Einstellbarkeit kann erreicht werden, indem für die Befestigung der Winkelplatten
verschiedene Bohrungen, sei es in den Winkelplatten und/oder in den Sitzlängsträgern
und/oder in den Rückenstützen vorgesehen werden.
Soll zur Verkleinerung des Transportvolumens des Rollstuhls der Rücken auf den Sitz abklappbar
sein, so werden die Winkelplatten so befestigt, dass sie sich um ihre beiden Befestigungsachsen
am Sitzlängsträger und an der Rückenstütze drehen können. Um dennoch
beim Gebrauch des Rollstuhls den Rücken relativ zum Sitz zu fixieren, sind zwei seitliche
Fixierplatten vorgesehen, die fest an den Sitzlängsträgern befestigt sind und die schlitzförmige
Durchbrüche enthalten, durch welche Zapfen der Rückenstützen ragen. Die Fixierplatten
bilden, wenn der Rücken nicht auf den Sitz geklappt ist, Winkelstreben zwischen
den Sitzlängsträgern und den Rückenstützen. Die Durchbrüche weisen an ihren hinteren
Enden quer zu ihnen und bei nicht abgeklapptem Rücken nach oben gerichtete Rastöffnungen
für die Zapfen auf. Die leicht elastischen Fixierplatten sind an ihren hinteren Enden
durch eine Kordel verbunden. Ein Aufwärtszug an der Kordel bewirkt das Ausrasten der
Zapfen aus den Rastöffnungen und erlaubt das Abklappen des Rücken auf den Sitz. Die
Fixierplatten sind mittels Schrauben an den Sitzlängsträgern befestigt; um eine wahlweise
Befestigung in verschiedenen Stellungen zu ermöglichen, können sie anstelle einer einzigen
Bohrung mehrere nebeneinanderliegende Bohrungen für die Schrauben enthalten.
Die Fixierplatten können auch zur Befestigung von seitlichen Kleiderschutzplatten benutzt
werden, die an den Fixierplatten angeschraubt werden können, oder zur Befestigung eines
Radspritzschutzes. Vorzugsweise wird der Radspritzschutz so ausgebildet, dass er an seiner
dem Benutzer abgewandten Fläche eine leicht federnde, in verschiedenen Stellungen
montierbare Radschutzbride besitzt, so dass der Radspritzschutz werkzeuglos auf die Fixierplatte
oder ggfs. auf die Kleiderschutzplatte aufsteckbar ist, so dass im montierten Zustand
die Fixierplatte oder die Kleiderschutzplatte zwischen dem eigentlichen Spritzschutzteil
und der Radschutzbride eingeklemmt ist.
Obwohl man zur Einsparung von Gewicht beim Rückenteil auf Querträger verzichten kann,
werden vorzugsweise die beiden seitlichen Rückenstützen durch einen nach hinten ausgebogene
Querträger verbunden. Dieser kann gleichzeitig als Griff zum Schieben des Rollstuhls
durch eine Drittperson dienen und erleichtert das Ausüben des eben erwähnten Kordelzuges,
wenn mit der gleichen Hand die Querstange und die Kordel erfasst werden, um
die letztere nach oben zu ziehen.
Zum Schieben des Rollstuhls können auch an den oberen Enden der Rückenträger demontierbare
Schiebegriffe befestigt sein, die vorzugsweise höhenverstellbar sind.
Zur Bildung einer Fläche für den Rücken kann, wie beim Sitz, ein starres Material oder ein
Gewebeabschnitt vorgesehen sein. Um einen einstellbaren und damit an den Benutzer des
Rollstuhls anpassbaren Rücken zu erhalten, ist es aber vorteilhaft, die Rückenstützen
durch ein breites oder, was eine individuellere Anpassung ermöglicht, mehrere schmale
längenverstellbare flexible Bandpaare zu verbinden.
Um den Sitzkomfort zu verbessern, kann der Rücken ferner mit einem Rückenkissen versehen
sein. Ein solches Rückenkissen weist vorzugsweise zwei zusammenhängende, vorne
und hinten an der Verbindung der Rückenträger anliegende Rückenkissenteile auf und
ist von oben über die Verbindung der Rückenträger gestülpt.
Damit das Rückenkissen auch bei Bewegungen des Benutzers in seiner Lage bleibt, und
damit das Sitzkissen nicht zwischen dem Sitzfläche und dem Rücken nach hinten entfernt,
kann am vorderen Teil des Rückenkissens unten ein textiler Rückenkissenlappen angesetzt
sein, der zwischen das Gewebe der Sitzfläche und das Sitzkissen zu liegen kommt.
Das Rückenkissen kann an seinem hinteren Teil auch eine Tasche aufweisen.
Beim neuen Sitzmodul müssen vielerorts zwei Gewebeteile aneinander befestigt werden,
wobei diese Befestigungen vorzugsweise lösbar und ggfs. in kleinen Bereichen einstellbar
sein sollten; das Sitzkissen muss auf der Sitzfläche befestigt werden, die beiden Teile des
Rückenkissen müssen gegenseitig und/oder an den die Rückenstützen verbindenden Teilen
befestigt werden, und jeweils zwei Bänder eines der Bandpaare, die die Rückenstützen
verbinden, müssen gegenseitig befestigt werden. Es hat sich als günstig erwiesen, alle diese
Teile so auszubilden, dass zur Befestigung Klettband verwendet werden kann.
Bei der erfindungsgemässen Verwendung des neuen Sitzmoduls wird dieses mit seinen
Sitzlängsträgern auf einem Rahmen eines Rollstuhls montiert.
Vorzugsweise wird das Sitzmodul an Längsträgern des Rahmens befestigt, und besonders
vorteilhaft ist die Verwendung des neuen Sitzmoduls bei einem erfindungsgemässen Rollstuhl
mit einem Integralträger, wie er weiter oben beschrieben wurde.
Zur Verwendung des neuen Sitzmoduls an einem Rollstuhl, dessen Sitz eine verstellbare
Neigung haben soll, kann das neue Sitzmodul eine Sitzstrebenvorrichtung aufweisen, wie
sie mit Bezug auf den erfindungsgemässen Rollstuhl mit verstellbar geneigter Sitzfläche
weiter oben beschrieben wurde.
Um einen Rollstuhl mit angehobenem Vorderrad bzw. angehobenen Vorderrädern mit einem
Bike zu koppeln, ohne dass die Gefahr des Rückwärtskippens besteht, wird beispielsweise
der Radstand, das heisst der Abstand der Vorderachse des Bikes und des Hinterradpaares
des Rollstuhls, vergrössert. Zu diesem Zwecke wird erfindungsgemäss vorgeschlagen,
die Hinterräder und ihre Befestigung so zu gestalten, dass die Hinterräder zwischen
einer vorderen Lage, in der sie sich bei der Verwendung des Rollstuhls ohne Bike
befinden, und einer hinteren Lage, in der der Rollstuhl weniger kippgefährdet und damit
biketauglich ist, verschieben lassen.
Besonders geeignet zur Verwendung mit einem Bike ist der Rollstuhl mit dem U-ähnlichen
Integralrahmen, dessen Längsträger strebenlos mit dem Achsrohr verbunden sind. Um die
Möglichkeit der Vergrösserung des Radstandes zu schaffen, können bei einem solchen
Rollstuhl die Längsträger hinten beispielsweise teleskopartig verlängerbar sein. Vorzugsweise
wird aber die Vergrösserung des Radstandes dadurch erreicht, dass an den Längsträgern
Zusatzlängsträger befestigt werden, die hinten durch ein Zusatzachsrohr miteinander
verbunden sind. Bei der Verwendung des Rollstuhls mit einem Bike werden dann die
Räder vom Achsrohr demontiert und am Zusatzachsrohr montiert. Wenn mehrere Befestigungsstellen
für die Zusatzlängsträger vorgesehen sind, kann der Radstand wahlweise in
gewissen Grenzen verstellt werden. Bei Verwendung des Rollstuhls ohne Bike wirken die
unter der Sitzfläche angeordneten Zusatzlängsträger nicht störend. Der Radstand kann
zwecks Verbesserung der Kippsicherheit natürlich auch vergrössert werden, ohne dass der
Rollstuhl mit einem Bike gekoppelt wird, allerdings muss dabei eine Verschlechterung der
Manövrierbarkeit in Kauf genommen werden.
Weitere Eigenschaften und Vorteile der Erfindung werden im folgenden anhand eines bevorzugten
Ausführungsbeispieles und mit Bezug auf die Zeichnung ausführlich beschrieben.
Es zeigt:
- Fig. 1
- einen Rollstuhl nach der Erfindung, mit einem Vorderradträger
und mit einstellbarer Neigung des Sitzes, in einem
Schaubild;
- Fig. 2A
- den Rollstuhl der Fig. 1, jedoch ohne Sitz- und Rücken.
Kissen, in vereinfachter Darstellung, von vorne gesehen;
- Fig. 2B
- den Rollstuhl der Fig. 1 und 2A, in gleicher Darstellung wie
Fig. 2, von der rechten Seite gesehen; rechts;
- Fig. 3A
- eine erste, feste Winkeladapterhülse, in einem Schnitt längs
der Achse;
- Fig. 3B
- eine zweite, feste Winkeladapterhülse, in gleicher Darstellung
wie Fig. 3A;
- Fig. 4A
- ein erstes Ausführungsbeispiel einer verstellbaren Winkeladapterhülse,
in einer ersten Stellung, in einem Schnitt längs
der Achse;
- Fig. 4B
- die verstellbare Winkeladapterhülse der Fig. 4A, in einer
zweiten Stellung, in gleicher Darstellung wie Fig. 4A;
- Fig. 4C
- ein zweites Ausführungsbeispiel einer verstellbaren Winkeladapterhülse,
in gleicher Stellung und Darstellung wie
Fig. 4A;
- Fig.4D
- die Winkeladapterhülse der Fig. 4C, in gleicher Stellung und
Darstellung wie die Winkeladapterhülse der Fig. 4B;
- Fig. 5A
- eine Fussauflage in einer ersten Ausführungsart, in
einem Schaubild;
- Fig. 5B
- eine Fussauflage in einer zweiten Ausführungsart, in
einem Schaubild;
- Fig. 6
- eine Fussauflage in einer dritten Ausführungsart, in
einem Schaubild;
- Fig. 7
- eine Bremseinheit in einer ersten Ausführung, in einem
Schaubild;
- Fig. 8
- eine Bremseinheit in einer zweiten Ausführung, in einem
Schaubild;
- Fig. 9
- eine Bremseinheit in einer dritten Ausführung, in einem
Schaubild;
- Fig. 10
- ein erfindungsgemässes Sitzmodul für einen Rollstuhl, in
einem Schaubild;
- Fig. 11
- ein Rücken mit einem Rückenkissen für das Sitzmodul der
Fig. 10, in einem Schaubild;
- Fig. 12A
- ein Rückenteil mit Schiebegriffen einer ersten Art, ausschnittweise,
in einem Schaubild;
- Fig. 12B
- ein Rückenteil mit Schiebegriffen einer zweiten Art, ausschnittweise,
in einem Schaubild;
- Fig. 12C
- ein Rückenteil mit Schiebegriffen einer dritten Art, ausschnittweise,
in einem Schaubild;
- Fig. 13
- den Bereich einer Fixierplatte mit einer Kleiderschutzplatte, in
einem Schaubild;
- Fig. 14
- einen Radspritzschutz; in einem Schaubild;
- Fig. 15
- eine Transitrolleneinrichtung, in einem Schaubild;
- Fig. 16
- eine Antikippeinrichtung, in einem Schaubild;
- Fig. 17A
- einen Zusatzlängsträger zur Verwendung des
Rollstuhls mit einem Bike; und
- Fig. 17B
- einen Längsträger, in welchem das Achsrohr in verschiedenen
Stellungen befestigbar ist, zur Verwendung des Rollstuhls
mit einem Bike.
Der in den Fig. 1, 2A und 2B dargestellte Rollstuhl 10 ist ein Dreirad-Rollstuhl. Er weist
einen Integralträger 12 mit einem horizontalen, quer zur Fahrtrichtung verlaufenden Vorderradträger
12.1, zwei seitlich daran anschliessenden Schrägträgern 12.2, die schräg nach
hinten oben und leicht nach auswärts geneigt sind, und zwei diese fortsetzende Längsträger
12.3 auf. Der Integralträger 12 ist aus einem gebogenen Rohr hergestellt.
Die freien hinteren Enden der Längsträger 12.3 des Integralträgers 12 sind durch einen
Querträger in Form eines Achsrohrs 14 miteinander verbunden, so dass der Integralträger
12 zusammen mit dem Achsrohr 14 einen geschlossenen und sehr stabilen Rahmen bildet.
Zur Verbindung des Achsrohres 14 mit den hinteren Enden der Schrägträger 12.3 dienen
Achshaltereinrichtungen 16.
Zwei Hinterräder 18 eines Hinterradpaares sind seitlich mittels in den Fig. 3A, 3B, bzw. 4A
und 4B, bzw. 4C und 4D dargestellten Winkeladapterhülsen 20.1 bzw. 20.2 bzw. 22 bzw.
122 am Achsrohr 14 befestigt. Jede Winkeladapterhülse 20.1 bzw. 20.2 bzw. 22 bzw. 122,
die mit einem Teil ihrer Länge in eines der offenen Enden des Achsrohres 14 eingepresst
ist und mit ihrer restlichen Länge aus dem Achsrohr 14 hinausragt, bildet ein Lager für eine
in ihr aufgenommene, nicht dargestellte Steckachse, mit welcher ein Hinterrad 18 befestigt
ist. Um den Radsturz zu verändern, muss entweder die für einen bestimmten Radsturz gefertigte
Winkeladapterhülse 20.1 gemäss Fig. 3A gegen eine für einen anderen Radsturz
gefertigte Winkeladapterhülse 20.2 gemäss Fig. 3B ausgetauscht werden, oder es wird
eine verstellbarer Winkeladapterhülse 22 gemäss Fig. 4A und Fig. 4B oder eine verstellbare
Winkeladapterhülse 122 gemäss Fig. 4C und 4D verwendet. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass sich austauschbare Winkeladapterhülsen gemäss 4A, 4B oder 4C, 4D
an praktisch allen Rollstuhltypen verwenden lassen, nicht nur an dem zuvor beschriebenen
Rollstuhl mit Integralrahmen.
Die in Fig. 3A dargestellte Winkeladapterhülse ergibt einen minimalen Radsturz von 0°,
und die in Fig. 3B dargestellte Winkeladapterhülse ergibt einen Radsturz im Bereich des
bei der Konstruktion der vorliegenden Winkeladapterhülse etwa maximalen Wertes von ca.
15°.
Die Fig. 4A und 4B zeigen eine einstellbare Winkeladapterhülse 22 in zwei verschiedenen
Einstellungen, wobei der Radsturz mit einer Einstellung gemäss Fig. 4A 1° und mit einer
Einstellung gemäss Fig. 4B 10° beträgt. Die Winkeladapterhülse 22 weist einen zylindrischen
Teil 22.1 mit einer Lagerbohrung 22.2 und einen asymmetrisch zulaufenden Teil 22.3
auf, wobei der zylindrische Teil 22.1 je nach Radsturz und der asymmetrisch zulaufende
Teil 22.3 stets im Ende des Achsrohrs 14 bzw. in einer Verbindungshülse 14.1 zum Achsrohr
14 aufgenommen sind. Der asymmetrisch zulaufende Teil 22.3 weist einen schlitzartigen
Durchbruch 22.4 auf und kann eine Längs/Kippbewegung ausführen, wobei er am
Durchbruch 22.4 mittels eines an einer Zwischenhülse 14.1 zum Achsrohr 14 fixierten Führungsstiftes
22.5 geführt ist. Der zylindrische Teil 22.1 weist an seinem Umfang mehrere
Ausnehmungen 22.6 auf. Je nach Stellung der Winkeladapterhülse 22 greift eine nicht dargestellte,
in ein am Ende der Zwischenhülse 14.1 vorgesehenes Gewinde 22.7 eingeschraubte
Fixierschraube in eine der Ausnehmungen 22.6 ein. Wie die austauschbaren
Adapterhülsen, so können auch die einstellbaren Winkeladapterhülsen an beliebigen Rollstuhltypen
verwendet werden.
Die Fig. 4C und 4D zeigen eine weitere verstellbare Winkeladapterhülse 122 in zwei verschiedenen
Einstellungen, wobei der Radsturz mit einer Einstellung gemäss Fig. 4C etwa
1° und mit einer Einstellung gemäss Fig. 4D etwa 10° beträgt. Die Winkeladapterhülse 122
weist einen zylindrischen Teil 122.1 mit einer Lagerbohrung 122.2 und einen asymmetrischen,
schräg zur Achse der Lagerbohrung 122.2 gerichteten Ansatz 122.3 auf. Der zylindrische
Teil 122.1 verläuft durch einen Lagerzylinder 122.4, der drehbar über ein Achsrohr-Einsatzstück
122.5 im hinteren Querträger bzw. Achsrohr 14 gelagert ist. Der asymmetrische
Ansatz 122.3 ist über ein weiteres Achsrohr-Einsatzstück 122.6 und eine Querwelle
122.7 im hinteren Querträger bzw. Achsrohr 14 abgestützt. Ein Stempel 122.8, der über
einen Exzenterhebel 122.9 betätigbar ist, drückt in montierter Stellung den asymmetrischen
Ansatz 122.3 gegen die Kraft einer Feder nach unten. Durch eine Schwenkung des Exzenterhebels
122.9 entfernt sich der Stempel 122.8 unter der Kraft der Feder vom asymmetrischen
Ansatz 122.3, so dass die Winkeladapterhülse 122 in eine andere Stellung gebracht
werden kann, in welcher sie durch erneute Drehung des Exzenterhebels 122.9 in
dieser neuen Stellung wieder fixiert wird.
Damit die Spuren der Hinterräder 18 parallel zur Fahrtrichtung bzw. zur Längsmittelachse
des Rollstuhls 10 verlaufen, muss das Achsrohr 14 mit den eingepressten Winkeladapterhülsen
20.1, 20.2 bzw. 22 bzw. 122 so eingestellt sein, dass sich die Lager und damit die
nicht dargestellten Steckachsen der Hinterräder 18, die entsprechend dem gewünschten
Radsturz nach aussen leicht aufwärts gerichtet sein müssen, genau in einer Querebene zur
Längsmittelachse des Rollstuhls 10 befinden. Zur Einstellung der Winkeladapterhülsen
bzw. des Achsrohres 14 ist am Achsrohr 14 eine nicht dargestellte Wasserwaage angebracht.
Die Hinterräder 18 sind in üblicher Weise mittels an ihnen befestigten, zu ihnen konzentrischen
Greifringen 19 manuell antreibbar
Die Vorderradeinrichtung weist gemäss den Fig. 5A und 5B ein nicht antreibbares Vorderrad
24 auf, dessen Durchmesser bedeutend kleiner ist als der Durchmesser der Hinterräder
18: Das Vorderrad 24 ist in einer Gabel 26 gelagert. Die Gabel 26 weist an ihrem oberen
Ende einen vertikalen Drehzapfen auf, der drehbar in einem Zapfenlager 28 aufgenommen
ist, welches über einen Ansatz 30 am Vorderradträger 12.1 befestigt ist.. Der Ansatz 30
und damit auch das Zapfenlager 28 sind an der Vorderfront des Vorderradträgers 12.1 des
Integralträgers 12 montiert, so dass sich der Drehzapfen vor dem als Querträger ausgebildeten
Vorderradträgers 12.1 befindet. Die beiden Enden der Gabel 26 weisen für die Aufnahme
einer Vorderradachse 32 paarweise Bohrungen 33 in zwei oder mehr Höhen auf, so
dass das Vorderrad 24 in verschiedenen Höhen eingebaut werden kann, wodurch die Neigung
des gesamten Rollstuhls 10 verändert werden kann. Eine weitere Möglichkeit zur
Veränderung der Neigung des gesamten Rollstuhls 10 erhält man durch den Einbau kleinerer
oder grösserer Vorderräder 24. Anstelle des einen, mittig angeordneten Vorderradträgers
kann sie Vorderadeinrichtung auch ein Paar Vorderräder aufweisen, die symmetrisch
am Integralrahmen befestigt sind.
Fig. 5A und Fig. 5B zeigen den Vorderradträger 12.1 mit einer hinter dem Vorderradträger
12.1 und zwischen den Schrägträgem 12.2 angeordneten Fussauflage 40. Diese besteht
im wesentlichen aus einer Fussplatte 42, welche in den beiden Ausführungen gemäss Fig.
5A einerseits und Fig. 5B anderseits etwas anders ausgebildet ist. Die Fussplatte 42 gemäss
Fig. 5B ist weniger sperrig als die Fussplatte 42 gemäss Fig. 5A, erlaubt aber weniger
Freiheit in der Positionierung der Füsse des Benutzers. Ausserdem weist die Fussplatte
42 gemäss Fig. 5B Durchbrüche 42.1 zur Belüftung und zum Abfliessen von Regenwasser
und/oder Vorsprünge 42.2 auf, durch welche ein Verrutschen der Füsse des Benutzers
verhindert werden kann. gemäss Die Fussplatte 42 dient zum Abstellen der Füsse des Benutzers,
welche mittels zweier seitlicher Fussauflagenstreben 44 an den Schrägträgern
12.2 des Integralträgers 12 befestigt ist. Die Fussauflage 40 kann in verschiedenen Höhen
montiert werden, und die Neigung der Fussplatte 42 ist einstellbar.
In Fig. 6 ist eine andere Fussauflage 46 dargestellt, mit einer Bügelvorrichtung 48 zum
Aufsetzen der Füsse, die bezüglich der Höhenverstellbarkeit der Fussplatte 40 im Hinblick
auf kurze Unterschenkellängen der Fig. 5 überlegen ist.
Der Rollstuhl 10 weist ferner eine Bremsvorrichtung auf, die durch zwei Bremseinheiten
gebildet ist. Die Bremseinheiten sind gegengleich ausgebildet und spiegelsymmetrisch am
vorderen Bereich der Längsträger 12.3 befestigt. Die Fig. 7 bis 9 zeigen drei verschiedene,
an sich bekannte Ausführungsformen einer Bremseinheit 34 bzw. 36 bzw. 38 und bedürfen
keiner weiteren Erklärung.
In Fig. 10 ist ein Sitzmodul 50 nach der Erfindung dargestellt. Dieses Sitzmodul 50 besteht
im wesentlichen aus einem Sitz 52 und aus einem Rücken 54.
Der Sitz 52 weist zwei parallele Sitzlängsträger 56 auf, welche zusammen mit einem rückwärtigen
Sitzquerträger 58 gemäss Fig. 1 einen U-förmigen, aus einem entsprechend gebogenen
Rohr hergestellten Sitzrahmen bilden, der durch einen weiteren, nach unten gewölbten,
in der Zeichnung nicht sichtbaren Sitzquerträger 60 verstärkt ist. Zwischen den
Sitzlängsträgern 56 ist mittels mehrerer Schrauben 62 ein Abschnitt eines textilen Materials
befestigt, das im wesentlichen die Sitzfläche 64 bildet, und auf welchem ein nicht dargestelltes
Sitzkissen angeordnet ist.
Am seinem vorderen Ende weist jeder der Sitzlängsträger 56 einen Ansatz mit einer Befestigungslasche
66 auf, die Bohrungen enthält, welche zur Aufnahme einer Schraube vorgesehen
ist, mittels welcher das vordere Ende des Sitzlängsträgers 56 in einer von mehreren
in Fig. 1 sichtbaren Bohrungen 68 am vorderen Ende des Längsträgers 12.3 des Integralträgers
12 des Rollstuhls 10 befestigt ist.
Wie am besten aus Fig. 13 ersichtlich, ist an beiden Sitzlängsträgern 56 im hinteren Bereich
der eigentlichen Sitzfläche 64 je ein weiterer Ansatz mit einer weiteren Befestigungslasche
70 vorgesehen. Diese Befestigungslaschen dienen zur Anlenkung von je einer Sitzstrebe
72. Die beiden Sitzstreben 72 bilden ein Sitzstrebenpaar und sind durch eine sie
verbindende, nicht dargestellte Querstangenanordnung parallelisiert. Jede Sitzstrebe 72
weist eine Vielzahl von Bohrungen 76 auf, die zur Aufnahme einer Schraube 78 vorgesehen
ist, mittels welcher die Sitzstrebe 72 am hinteren Ende des zugehörigen Längsträgers
12.3 des Integralträgers 12. befestigt ist. Durch die jeweilige Wahl der Bohrung 76 für die
Schraube 78 wird die wirksame Länge der Sitzstreben 72 und damit der Neigungswinkel
der Sitzfläche 64 bestimmt, wobei die maximale Neigung der Sitzfläche 64 etwas geringer
ist als die Neigung der Längsträger 12.3.
Der Rücken 54 weist zwei seitliche Rückenstützen 80 auf, die mittels Winkelplatten 81 an
den Sitzlängsträgern 56 befestigt sind, wobei der Winkel zwischen Rücken 54 und Sitzfläche
64 verstellbar ist. Die beiden Rückenstützen 80 sind durch eine nach hinten gewölbte
Querstange 82 miteinander verbunden. Gemäss Fig. 11 erstrecken sich zwischen den
Rückenstützen in mehrerer Höhen Bänderpaare 84, deren Länge einstellbar ist, und die
teilweise mit Klettband 85 versehen sind.
Der Rücken 54 weist im weiteren ein Rückenkissen 86 mit einem hinteren Kissenteil 86.1,
einem vorderen Kissenteil 86.2 und einem am unteren Ende des vorderen Kissenteils 86.2
befestigten Rückenkissenlappen 86.3 auf, der im montierten Zustand zwischen der Sitzfläche
64 und dem Sitzkissen liegt. Wie die Bänderpaare 84 ist auch das Rückenkissen 86
entsprechend mit Klettband 87 versehen.
Zum Schieben des Rollstuhls 10 dient entweder die Querstange 82 gemäss Fig. 11 oder
Handgriffe 88 gemäss Fig. 12A oder höhenverstellbare Handgriffe 90 gemäss Fig. 12B
oder Fig. 12C.
Wiederum mit Bezug auf Fig. 13 wird nun beschrieben, welche konstruktiven Massnahmen
beim Sitzmodul 50 getroffen sind, um ein Abklappen des Rückens 54 auf den Sitz 52 zu
ermöglichen. Eine Fixierplatte 92 ist mit ihrem vorderen Ende bei 94 schwenkbar am Sitzlängsträger
56 befestigt, wobei mehrere Bohrungen die Montage in verschiedenen Stellungen
erlauben, welche die relative Neigung des Rückens 54 zur Sitzfläche 64 bestimmen.
Die Fixierplatte 92 weist ferner einen schlitzförmigen Durchbruch 96 auf, in welche ein an
der Rückenstütze 80 befestigter Zapfen 97 hineinragt. Der Durchbruch 96 ist an seinem
hinteren Ende nach oben erweitert und bildet eine Rastöffnung 96.1 für den Zapfen 97,
wenn der Rücken 54 hochgeklappt ist. Um den Rücken 54 abzuklappen, wird an einer die
hinteren Enden der Fixierplatte 92 verbindenden Kordel 98 ein Aufwärtszug ausgeübt. Dadurch
kommt der Zapfen 97 von der Rastöffnung 96.1 frei und der Rücken 54 kann nach
vorne geneigt werden, während sich der Zapfen 97 im Durchbruch 96 verschiebt. Die den
Rücken 54 mit dem Sitzlängsträger 56 verbindende Schraube 99 ist nicht fest angezogen
sondern dient als Schwenkachse bei der Klappbewegung des Rückens 54.
Die Fixierplatte 92 dient auch als Montageplatte für eine angeschraubte Kleiderschutzplatte
100 gemäss Fig. 13 oder einen aufsteckbaren Radspritzschutz 102, der in Fig. 14 dargestellt
ist. Der Radspritzschutz 102 weist einen zum Rad gebogenen Teil 102.1 und einen
vertikalen Teil 102.2 auf. Am letzteren ist eine Aufsteckbride 104 festgeschraubt, wobei am
vertikalen Teil für die nicht dargestellten Schrauben keine Bohrungen sondern Schlitze
102.3 vorhanden sind. Dadurch kann die Aufsteckbride 104 in verschiedenen Stellungen
festgeschraubt werden, wodurch der Radspritzschutz 102 relativ zur Fixierplatte 92 verschiedene
Lagen einnehmen kann.
Der Rollstuhl 10 kann bei Bedarf mit einer Transitrolleneinrichtung 106 nach Fig. 15
und/oder einer Antikippeinrichtung 108 nach Fig. 16 ausgerüstet werden.
Fig. 15 zeigt eine Transitrolleneinrichtung und Fig. 16 eine Antikippeinrichtung, die optional
am Rollstuhl 10 angeordnet werden können.
In Fig. 17A ist ein Zusatzlängsträger 110 mit einem Zusatzachsrohr 112 dargestellt. Dieser
Zusatzlängsträger 110 wird dann an einem Rahmenteil 12.3 eines Rollstuhls befestigt,
wenn dieser zeitweise mit einem Bike verwendet werden soll. Im abgebildeten Ausführungsbeispiel
ist der Rahmenteil 12.3, an dem der Zusatzlängsträger 110 befestigt ist, der
nach hinten unten geneigte und strebenlos mit dem Achsrohr 14 verbundene Längsträger
des U-ähnlichen Integralträgers 12, wie er in den Fig. 1 bis 3 dargestellt ist..
In Fig. 17B ist eine Ausführungsvariante des Rollstuhls 10 dargestellt, bei welcher der
Rahmenteil 12.3 an seinem hinteren Ende eine nach hinten ragende Verlängerung 111
aufweist. Eine solche Ausbildung wird gewählt, um den Radstand, das heisst den gegenseitigen
Abstand der Hinterräder 18 einerseits und der Vorderräder 25 anderseits, variieren
zu können, beispielsweise für beinamputierte Benutzer oder um den Rollstuhl 10 zeitweise
mit einem Bike zu verwenden.