EP0314964B1 - Hängeschrank aus Stahlblech - Google Patents
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- EP0314964B1 EP0314964B1 EP88117176A EP88117176A EP0314964B1 EP 0314964 B1 EP0314964 B1 EP 0314964B1 EP 88117176 A EP88117176 A EP 88117176A EP 88117176 A EP88117176 A EP 88117176A EP 0314964 B1 EP0314964 B1 EP 0314964B1
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- European Patent Office
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- cupboard
- front panel
- hanging cupboard
- pivot
- hanging
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- Expired - Lifetime
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-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47B—TABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
- A47B63/00—Cabinets, racks or shelf units, specially adapted for storing books, documents, forms, or the like
-
- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E06—DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
- E06B—FIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
- E06B3/00—Window sashes, door leaves, or like elements for closing wall or like openings; Layout of fixed or moving closures, e.g. windows in wall or like openings; Features of rigidly-mounted outer frames relating to the mounting of wing frames
- E06B3/32—Arrangements of wings characterised by the manner of movement; Arrangements of movable wings in openings; Features of wings or frames relating solely to the manner of movement of the wing
- E06B3/34—Arrangements of wings characterised by the manner of movement; Arrangements of movable wings in openings; Features of wings or frames relating solely to the manner of movement of the wing with only one kind of movement
- E06B3/38—Arrangements of wings characterised by the manner of movement; Arrangements of movable wings in openings; Features of wings or frames relating solely to the manner of movement of the wing with only one kind of movement with a horizontal axis of rotation at the top or bottom of the opening
- E06B3/385—Arrangements of wings characterised by the manner of movement; Arrangements of movable wings in openings; Features of wings or frames relating solely to the manner of movement of the wing with only one kind of movement with a horizontal axis of rotation at the top or bottom of the opening specially adapted for furniture
Definitions
- the invention relates to a wall cabinet made of sheet steel, the double-walled front plate is pivotable about a cabinet-fixed pivot axis.
- Fig. 1 shows a wall cabinet 1, the front panel 2 is locked in the horizontal open position. In this position, a wall of the front plate 2 forms a continuous surface with the top of the cabinet base 5 and thus enables easy removal of files or other objects.
- the area created in this way can be used as a storage area, the usable area being able to be increased further by arranging a second cabinet 1. If two or more cabinets 1 are arranged side by side, it has proven to be advantageous if the front plate 2 comes to rest against the side walls and closes with the outer sides thereof, so that there is no gap between the storage surfaces between two wall cabinets 1 when the front panel 2 is opened.
- Fig. 3 shows an embodiment in which two frame frames 10 are provided in the interior of the cabinet, which divide the interior by its intermediate floors in height. If more than one frame 10 is provided, exact and safe guidance of the frames 10 is necessary. For this purpose, they have a guide profile 12 on their upper side, which engages in a corresponding recess in the stop 7 on the underside of the cabinet ceiling 8.
- the guide profile 12 runs in the pull-out direction over the entire length of the upper side and has at its end facing away from the front end a device which brings about an at least temporary locking before the complete removal of the frame.
- the intermediate shelves can also be designed as drawers which rest on guide rails 11.
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Description
- Die Erfindung betrifft einen Hängeschrank aus Stahlblech, dessen doppelwandige Frontplatte um eine schrankfeste Schwenkachse schwenkbar ist.
- Derartige Hängeschränke kommen bereits vielerorts zum Einsatz. Bspw. zeigt die BE-A-496 208 einen gattungsgemäßen Schrank aus Metall, mit einer doppelwandigen Frontplatte, die um eine senkrecht angeordnete Achse schwenkbar ist. Diese Schränke eignen sich für die Aufbewahrung von verschiedenen Gegenständen, die Entnahme bzw. das Einlagern von Gegenständen wird aber dadurch erschwert, daß kein geeigneter Raum zum kurzfristigen Ablegen der einzulagernden Dinge zur Verfügung steht.
- Bei Standschränken aus Holz ist es bereits bekannt, die Frontplatte um eine waagerechte Achse schwenkbar zu lagern, damit in Offenstellung der Frontplatte diese als Ablagefläche genutzt werden kann (BE-A-637 406 und BE-A-338 862). Bei der BE-A-637 406 wird die waagerechte Frontplatte in Offenstellung zum einen durch Verbindungsstangen arretiert, die an den Seitenwänden des Schrankes und an der Frontplatte befestigt sind, zum anderen ist die untere Längskante der Frontplatte abgeschrägt und diese Schräge stützt sich an einer spiegelbildlich abgeschrägten Längskante des Schrankbodens ab. Eine andere Form der Arretierung der Frontplatte zeigt die BE-A-338 862, bei der die untere Längskante der Frontplatte eine Abstufung aufweist, die an einer entsprechend ausgebildeten Abstufung der Längskante des Schrankbodens zur Anlage kommt. Auch hier ist eine zusätzliche Arretierung notwendig, um die Frontplatte in ihrer waagerechten Offenstellung zu fixieren. Beim Gebrauch dieser Schränke ist nachteilig, daß die Klappenhalter sowohl die Ablagefläche einengen als auch den Eingriffsraum in das Schrankinnere einschränken und somit eine Nutzung der Frontplatte nur bedingt möglich ist. Zudem sind solche Halterungen meistens kostenintensiv und werden optisch als störend empfunden.
- Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Hängeschrank aus Stahlblech der gattungsgemäßen Art so zu verbessern, daß Ordner oder andere Gegenstände gut greifbar in ihm untergebracht werden können, seine Frontplatte in Offenstellung in voller Breite und Tiefe nutzbar ist und er außerdem vielseitig verwendbar und kostengünstig in der Herstellung ist.
- Gelöst wird diese Aufgabe dadurch, daß die Schwenkachse waagerecht angeordnet ist und die Frontplatte aus einer senkrechten Geschlossenstellung in eine waagerechte Offenstellung schwenkbar und in dieser arretierbar ist, wobei die schwenkbare Frontplatte nach unten über die Schwenkachse hinaus verlängert ist und im Bereich ihrer Innenwand eine Abstufung aufweist, bei welcher die Schwenkachse eine Anordnung hat, durch die die Abstufung in Offenstellung der Frontplatte mit der Unterseite des Schrankbodens fluchtet, wobei die Schwenkachse für die Frontplatte von zwei in einer Hülse verschiebbar geführten und innerhalb derselben gegeneinander federnd abgestützten Gelenkbolzen gebildet ist, deren jeder sich in einem Durchbruch von Seitenzargen der Frontplatte axial verschiebbar führt, und wobei an die Schrankseitenwände ein in das Schrankinnere gerichteter Flansch anschließt, der Lagerlöcher enthält, in die die Gelenkbolzen der Schwenkachse mit ihren freien Enden federnd einrastbar sind.
- Dabei ist nach Anspruch 2 auch die Möglichkeit gegeben, die Unterseite des Schrankbodens im Bereich der Abstützung spiegelbildlich zur Abstufung der Frontplatte abzustufen. Durch diese Ausbildungsformen kann die Frontplatte in ihrer waagerechten Offenstellung ohne Einsatz von Halterungen arretiert werden.
- Nach Anspruch 3 ist vorgesehen, daß auf mindestens einer der beiden Abstützflächen elastische Puffer angeordnet sind.
- Die Erfindung schlägt - gemäß Anspruch 4 - vor, daß die Frontplatte in Geschlossenstellung mit ihrer oberen Längskante gegen mindestens einen Anschlag an der Unterseite der Schrankdecke zur Anlage kommt, auf dem mindestens ein elastischer Puffer angeordnet ist. Die Längskante der Frontplatte sollte - nach Anspruch 5 - als C-förmige, zur Vorderseite der Frontplatte offene Eingriffsleiste ausgebildet sein.
- Gemäß Anspruch 6 ist eine Öffnung im oberen Flansch der C-förmigen Eingriffsleiste zum Eingriff eines Riegels eines in der Schrankdecke angeordneten Schließsystems vorgesehen.
- Damit eine möglichst vielseitige Nutzung des Hängeschrankes gegeben ist, schlägt die Erfindung - gemäß Anspruch 7 - weiterhin vor, daß der Hängeschrank mindestens ein ausziehbares Rahmengestell mit mehreren übereinander angeordneten Zwischenböden oder dergleichen aufweist, wobei die Rahmengestell-Abmaße in etwa den lichten Schrankmaßen entsprechen. Dabei sollten - gemäß Anspruch 8 - die Zwischenböden oder dergleichen auf am Rahmengestell angebrachten Fürhungsschienen aufliegen.
- Andererseits können jedoch auch - nach Anspruch 9 - mindestens zwei ausziehbare Rahmengestelle vorgesehen sein, wobei jedes Rahmengestell auf seiner Oberseite ein seine Abmaße überragendes, in Ausziehrichtung verlaufendes Führungsprofil aufweist und der Anschlag an der Unterseite der Schrankdecke entsprechende Ausnehmungen aufweist.
- Frontplatte axial verschiebbar führt, und daß an die Schrankseitenwände ein in das Schrankinnere gerichteter Flansch anschließt, der Lagerlöcher enthält, in die die Gelenkbolzen der Schwenkachse mit ihren freien Enden federnd einrastbar sind.
- Es hat sich dabei als vorteilhaft erwiesen, wenn - gemäß Anspruch 10 - die freien Enden der Gelenkbolzen eine konisch zugespitzte, vorzugsweise kegelstumpfförmige, Gestalt haben, weil hierdurch das Einrücken der Gelenkbolzen in die Lagerlöcher der Flansche vereinfacht und erleichtert wird.
- Schließlich hat es sich erfindungsgemäß aber auch bewährt, wenn jeder Gelenkbolzen - nach Anspruch 11 - in einer Buchse, z.B. aus Kunststoff, geführt ist, die im Durchbruch der Seitenzargen der Frontwand sitzt.
- In der Zeichnung ist der Gegenstand der Erfindung in Ausführungsbeispielen dargestellt. Es zeigen
- Figur 1
- eine räumliche Ansichtsdarstellung eines erfindungsgemäßen Hängeschrankes,
- Figur 2
- einen Querschnitt durch einen erfindungsgemäßen Hängeschrank entlang der Linie II-II in Fig. 1,
- Figur 3
- eine Ansicht eines erfindungsgemäßen Hängeschrankes einer abgewandelten Ausführungsform,
- Figur 4
- einen Horizontalschnitt durch die Frontplatte und den Hängeschrank in Höhe der die Frontplatte mit dem Hängeschrank verbindenden Schwenkachse.
- Fig. 1 zeigt einen Hängeschrank 1, dessen Frontplatte 2 in der waagerechten Offenstellung arretiert ist. In dieser Stellung bildet eine Wand der Frontplatte 2 mit der Oberseite des Schrankbodens 5 eine durchgehende Fläche und ermöglicht so eine einfache Entnahme von Ordnern oder anderen Gegenständen. Die so entstandene Fläche kann als Ablagefläche genutzt werden, wobei durch die Anordnung eines zweiten Schrankes 1 die nutzbare Fläche noch vergrößert werden kann. Werden zwei oder mehr Schränke 1 nebeneinander angeordnet, so hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Frontplatte 2 gegen die Seitenwände zur Anlage kommt und mit deren Außenseiten abschließt, so daß zwischen zwei Hängeschränken 1 bei aufgeklappter Frontplatte 2 kein Spalt zwischen den Ablageflächen entsteht.
- In Fig. 2 ist zu erkennen, daß die doppelwandige Frontplatte 2 über die Schwenkachse 3 hinaus verlängert ist. Sowohl die Verlängerung 4 der Frontplatte 2 als auch die Längskante des Schrankbodens 5 sind spiegelbildlich zueinander abgestuft. Der Abstand zwischen der schrankfesten Schwenkachse 3 und der Abstufung des Schrankbodens 5 muß so bemessen sein, daß ein problemloses Öffnen und Schließen der Frontplatte 2 möglich ist. In Offenstellung fluchtet die Abstufung der Frontplatte 2 in etwa mit der Abstufung des Schrankbodens 5 und kommt gegen diese bzw. gegen einen zwischengefügten Puffer 6 zum Anschlag.
- An der Oberseite des Schrankes 1 kommt die Frontplatte 2, die in diesen Bereich vorteilhafterweise als C-förmige Eingriffsleiste 9 ausgebildet ist, gegen einen an der Unterseite der Schrankdecke 8 angebrachten Anschlag 7 zur Anlage.
- Hier muß eine zusätzliche Arretierung vorgesehen werden, die z.B. dadurch erfolgen kann, daß ein in die Schrankdecke 8 eingelassenes Schließsystem in eine Öffnung im oberen Flansch der Eingriffsleiste 9 eingreift. Es ist aber auch denkbar, daß ein Feststellen der Frontplatte 2 in Geschlossenstellung durch schwenkbare Hebel, Rastnoppen, Magnete oder ähnliches erfolgt.
- Fig. 3 zeigt eine Ausbildungsform, bei der im Innenraum des Schrankes zwei Rahmengestelle 10 vorgesehen sind, die durch ihre Zwischenböden den Innenraum in seiner Höhe unterteilen. Ist mehr als ein Rahmengestell 10 vorgesehen, so ist eine exakte und sichere Führung der Gestelle 10 notwendig. Zu diesem Zweck weisen diese an ihrer Oberseite ein Führungsprofil 12 auf, das in eine entsprechende Ausnehmung des Anschlags 7 an der Unterseite der Schrankdecke 8 eingreift. Das Führungsprofil 12 verläuft in Ausziehrichtung über die gesamte Länge der Oberseite und weist an seinem der Vorderfront abgewandten Ende eine Vorrichtung auf, die vor der vollständigen Entnahme des Gestells eine zumindest vorübergehende Arretierung herbeiführt. Die Zwischenböden können auch als Schubladen ausgebildet sein, die auf Führungsschienen 11 aufliegen.
- In Fig. 4 der Zeichnung ist zu sehen, daß die Schrankseitenwände 13 im Bereich der Frontöffnung einmwärts gerichtete Abkantungen 14 aufweisen, die einen zu den Schrankseitenwänden 13 parallelen, aber hiervon beabstandeten Flansch 15 haben.
- In jedem dieser Flansche 15 ist dabei ein Lagerloch 16 ausgebildet, in das die Schwenkachse 3 für die Frontplatte 2 mit ihren Enden eingreift.
- Die Schwenkachse 3 wird gemäß Fig. 4 von zwei in einer Hülse bzw. einem Rohr 17 koaxial verschiebbar geführten Gelenkbolzen 18 gebildet, welche innerhalb der Hülse bzw. des Rohres 17 durch eine Schraubdruckfeder 19 gegeneinander abgestützt sind.
- Jeder Gelenkbolzen 18 wird darüber hinaus in einer Buchse 20, z.B. aus Kunststoff, gehalten, die in einen Durchbruch 21 der Seitenzargen 22 der Frontplatte 2 eingesetzt ist. Dabei steht das freie Ende 23 der Gelenkbolzen 18 aus der Buchse 20 vor. Es ist dabei konisch zugespitzt, vorzugsweise kegelstumpfförmig gestaltet, wie das der Fig. 4 deutlich entnommen werden kann.
- Unter der Einwirkung der Schraubdruckfeder 19 lassen sich die beiden Gelenkbolzen 18 der Schwenkachse 3 mit ihren freien Enden in die Lagerlöcher 16 der Flansche 15 einrücken, womit die Frontplatte 2 klappbeweglich zwischen den Seitenwänden 13 des Hängeschrankes 1 aufgehängt ist, ohne daß ihre Lagerstellen außenseitig sichtbar sind.
- Abschließend sei lediglich noch erwähnt, daß Hängeschränke der vorstehend im einzelnen beschriebenen Bauart im Bedarfsfalle ohne weiteres auch, vorzugsweise unter Benutzung von Sockeln oder Fußsgestellen als Standschränke in Gebrauch genommen werden können. Ebenso ist es möglich, mehrere baugleiche Einheiten von Hängeschränken im Bedarfsfalle unmittelbar neben- und/oder übereinander anzuordnen.
- Es besteht schließlich aber auch die Möglichkeit einer Benutzung von Wandkonsolen als Träger für eine einzelne oder auch mehrere neben- und/oder übereinander angeordnete, baugleiche Einheiten von Hängeschränken.
Claims (12)
- Hängeschrank (1) aus Stahlblech, dessen doppelwandige Frontplatte (2) um eine schrankfeste Schwenkachse schwenkbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenkachse (3) waagerecht angeordnet ist und die Frontplatte (2) aus einer senkrechten Geschlossenstellung in eine waagerechte Offenstellung schwenkbar und in dieser arretierbar ist, wobei die schwenkbare Frontplatte (2) nach unten über die Schwenkachse (3) hinaus verlängert ist und im Bereich ihrer Innenwand eine Abstufung aufweist, bei welcher die Schwenkachse (3) eine Anordnung hat, durch die die Abstufung in Offenstellung der Frontplatte (2) mit der Unterseite des Schrankbodens (5) fluchtet, wobei die Schwenkachse (3) für die Frontplatte (2) von zwei in einer Hülse (17) verschiebbar geführten und innerhalb derselben gegeneinander federnd (19) abgestützten Gelenkbolzen (18) gebildet ist, deren jeder sich in einem Durchbruch (21, 20) von Seitenzargen (22) der Frontplatte (2) axial verschiebbar führt, und wobei an die Schrankseitenwände (13) ein in das Schrankinnere gerichteter Flansch (15) anschließt, der Lagerlöcher (16) enthält, in die die Gelenkbolzen (18) der Schwenkachse (3) mit ihren freien Enden (23) federnd einrastbar sind. - Hängeschrank aus Stahlblech nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Unterseite des Schrankbodens (5) im Bereich der Abstützung spiegelbildlich zur Abstufung der Frontplatte (2) abgestuft ist. - Hängeschrank nach mindestens einem der Ansprüche 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf mindestens einer der beiden Abstützflächen elastische Puffer (6) angeordnet sind. - Hängeschrank nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Frontplatte (2) in Geschlossenstellung mit ihrer oberen Längskante gegen mindestens einen Anschlag (7) an der Unterseite der Schrankdecke (8) zur Anlage kommt, auf dem mindestens ein elastischer Puffer (6) angeordnet ist. - Hängeschrank nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die obere Längskante der Frontplatte (2) als C-förmige, zur Vorderseite der Frontplatte (2) offene Eingriffsleiste (9) ausgebildet ist. - Hängeschrank nach Anspruch 5,
gekennzeichnet durch
eine Öffnung im oberen Flansch der C-förmigen Eingriffsleiste (9) zum Eingriff eines Riegels eines in der Schrankdecke (8) angeordneten Schließsystems. - Hängeschrank nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Hängeschrank (1) mindestens ein ausziehbares Rahmengestell (10) mit mehreren übereinander angeordneten Zwischenböden oder dergleichen aufweist, wobei die Rahmenprofil-Abmaße in etwa den lichten Schrankmaßen entsprechen. - Hängeschrank nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zwischenböden oder dergleichen auf am Rahmengestell (10) angebrachten Führungsschienen (11) aufliegen. - Hängeschrank nach Anspruch 7 oder 8 mit mindestens zwei ausziehbaren Rahmengestellen (10),
dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Rahmengestell (10) auf seiner Oberseite ein seine Abmaße überragendes, in Ausziehrichtung verlaufendes Führungsprofil (12) aufweist und der Anschlag (7) an der Unterseite der Schrankdecke (8) entsprechende Ausnehmungen aufweist. - Hängeschrank nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die freien Enden (23) der Gelenkbolzen (18) eine konisch zugespitzte, vorzugsweise kegelstumpfförmige, Gestalt haben. - Hängeschrank nach einem der Ansprüche 1 und 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Gelenkbolzen (18) in einer Buchse 20), z.B. aus Kunststoff, geführt ist, die im Durchbruch (21) der Seitenzargen (22) der Frontplatte (2) sitzt. - Hängeschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß er auf einen Unterbau, bspw. in Form eines Sockels, eines Fußgestells oder einer Wandkonsole einzeln oder mit mehreren baugleichen Einheiten neben- und/oder übereinander aufsetzbar ist.
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