DE977522C - Verpackungsmaterial in Form von Behaeltern mit Interferenzabsorption fuer elektromagnetische Wellen - Google Patents
Verpackungsmaterial in Form von Behaeltern mit Interferenzabsorption fuer elektromagnetische WellenInfo
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- DE977522C DE977522C DED24707A DED0024707A DE977522C DE 977522 C DE977522 C DE 977522C DE D24707 A DED24707 A DE D24707A DE D0024707 A DED0024707 A DE D0024707A DE 977522 C DE977522 C DE 977522C
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- B32B27/00—Layered products comprising a layer of synthetic resin
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Description
AUSGEGEBEN AM 3. NOVEMBER 1966
D 24707 IXd/ 21Φ
Als Verpackungsmaterial für metallische Gegenstände — beispielsweise Büchsen, metallische Hülsen,
metallische Festkörper jeglicher Art — werden meistens Behälter aus Pappe, Holz, Faserplatten,
Geflecht u. a. verwendet. Dies können also Kisten, Schachteln oder Körbe jeglicher Art sein. Werden
solche Behälter mit metallischem Inhalt im Freien gestapelt, dann stellen sie für Radarwellen ein
stark reflektierendes Ziel dar, und sie können leicht auf einem Radarschirm ausgemacht werden, insbesondere
wenn die Wellenlänge im Gebiet zwischen o,i und 15 cm, vorzugsweise bei 3 cm bis 8 mm,
liegt. Größere Stapel werden auch noch von Wellenlängen über 10 cm nachgewiesen.
Sehr häufig sollen nun diese Stapel gegen Radarwellen getarnt werden, und es soll allenfalls gleichzeitig
noch die Möglichkeit bestehen, in diese Tarnung auch eine solche gegen Sicht und Infrarot
einzubeziehen. Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, die als Verpackungsmaterial dienenden Behälter
jeglicher Art bei der Bildung von Interferenzabsorbern für elektromagnetische Wellen, die aus
einer Kombination von Schichten bestehen, mitzuverwenden. Die Tarnung kann dabei so ausgestaltet
werden, daß die mechanischen Eigenschaften der Verpackung verbessert werden.
Diese Art der Tarnung ist allerdings nur dann zu verwirklichen, wenn sie leicht ist und in einem
breiten Wellenlängengebiet noch verhältnismäßig gute Absorptionseigenschaften zeigt. Da die Stapel
des Verpackungsmaterials mit Inhalt zumeist auf dem Lande verwendet werden, ist die Höhe der Absorption
durch die Reflexion in der Umgebung, in welcher das Material gestapelt ist, bedingt. Die Re-
609 715/10
flexionsverminderung soll als unterste Grenze 5 db,
maximal 10 bis 20 db, betragen. Verfahren für eine dünne, wirksame und doch leichte und mechanisch
widerstandsfähige Tarnung durch Interferenzabsorption sind anderweit bereits vorgeschlagen
worden.
Es handelt sich hierbei um eine Gruppe von Interferenzabsorbern, die die Eigenschaft haben, in einem
relativ breiten Wellenlängengebiet -eine gute Absorption zu geben, wobei innerhalb des Wellenlängengebietes
Maxima und Minima auftreten können. Die Minima der Absorption unterschreiten
jedoch nicht die geforderte Bedingung der Reflexionsverminderung von 5 db. Sobald es genügt,
in einem einzigen Wellenlängengebiet, beispielsweise von 3 cm mit einer Bandbreite von 10 bis
20 mm, eine Tarnung vorzunehmen, ist es möglich, einen Interferenzabsorber zu verwenden, dessen
Schichtdicke h gegeben ist durch die Beziehung
4p-μ
oder
h — η — ; 4
A0 = Wellenlänge im freien Raum, λ = Wellenlänge im Material,
η = ι, 3>
5 · · -j
ε = Dielektrizitätskonstante, μ = Permeabilität.
ε = Dielektrizitätskonstante, μ = Permeabilität.
Soll die Anpassung in einem breiteren Band vorgenommen werden, beispielsweise von 0,5 bis 15 cm,
so ist es notwendig, Absorber zu verwenden, deren Schichtdicke 3V4, 5V4. . . nlU beträgt. Es sind nur
ungerade Vielfache von η möglich, da bei geraden Vielfachen von η nicht Absorption, sondern Verstärkung
eintritt. Die Wellenlänge λ wird hierbei für die Berechnung vorzugsweise so gewählt, daß
sie 8 bis 10 cm beträgt.
Die erfindungsgemäße Einbeziehung des Verpackungsmaterials in die Tarnung kann auf zweierlei
Art und Weise geschehen:
A. Der Interferenzabsorber wird auf dem Verpackungsmaterial aufgebaut, d. h., die eigentlichen
absorbierenden Schichten liegen nach dem Außenraum zu, von dem her die zu absorbierenden
Radarwellen kommen.
B. Die absorbierenden Schichten liegen im Inneren der Verpackung, so daß die Radarwellen zuerst
das Verpackungsmaterial durchdringen müssen und dann auf den eigentlichen Interferenzabsorber
treffen.
Die Radartarnung kann demnach entsprechend dem angegebenen Verfahren folgendermaßen aufgebaut
werden:
FaIlA
Schicht ι:
Auflage für den Absorber bildet das Verpackungsmaterial, beispielsweise das Holz
einer Kiste, welches 3 bis 4 mm stark sein kann. Da es sich um einen Interferenzabsorber
handelt, ist eine Seite der Kiste zu metallisieren. Dabei wird vorteilhafterweise das Kistenmaterial
noch in den phasendrehenden Untergrund mit einbezogen und die Metallisierung somit hinter dem Kistenmaterial, d. h. in der
Kiste selbst, vorgenommen.
Schicht 2:
Dünne Schicht mit einem anorganischen Pulver als Füllstoff, die die Aufgabe hat, die naturbedingten
Schwankungen der Hochfrequenzeigenschaften der Holzarten auszugleichen.
Schicht 3:
Aufgespritzte oder aufgeklebte Schicht, welche ein Hochfrequenzeisen mittlerer Korngröße
von 5 bis 10 μ enthält.
Schicht 4:
Schicht mit etwas Gasruß, Graphit oder Halbleiterpulver, wie ZnO, BeO, Ge, InAs u. ä.,
oder auch Metallpulver, wie Al allein oder in Gemischen.
Schicht 5:
Schicht mit
größe < 3 μ.
größe < 3 μ.
Schicht6: Hochfrequenzeisen der KornSchicht mit anorganischem Pulver als Füllmittel,
welche als sogenannte Entspiegelungsschicht wirkt.
Sehr häufig können die Schichten 2, 3 und 4, besonders aber 3 und 4, zusammengefaßt werden, insbesondere
dann, wenn die Absorption "nicht so hohe Werte zu erreichen braucht und an Stelle der eisengefüllten
Schicht eine Gesamtschicht verwendet wird, die 1 bis 30% Ruß und/oder 1 bis 30% Graphit,
vorzugsweise 10% Ruß und/oder ι ο %■ Graphit,
als Füllmittel enthält.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Schicht 6 ebenfalls wegzulassen. Notwendig und unerläßlich
ist auf jeden Fall die Schicht 5.
Zum Zweck der infraroten Tarnung kann die Schicht 6 mit einem Farbstoff gefüllt sein, der außer
den hochfrequenztechnisch erforderlichen Eigenschaften noch eine bestimmte Infrarotreflexion aufweist;
weiter kann diese letzte Schicht mit der gewünschten Farbe versehen werden.
FaIlB
Schicht ι:
Das Verpackungsmaterial wird als Deckschicht des Interferenzabsorbers verwendet und muß
demnach die Eigenschaften einer Entspiegelungsschicht annehmen, d. h., die Amplitude
der an der Oberfläche reflektierten Welle muß
möglichst klein und in ihrer Größe ungefähr entgegengesetzt gleich sein der Amplitude derjenigen
Wellen, welche aus dem Material herauskommen. Sehr häufig zeigt das verwendete Material nicht die theoretisch geforderten
Eigenschaften, so daß es meistens notwendig ist, das Verpackungsmaterial an der Oberfläche
noch mit einem dünnen Überzug zu versehen, der nicht nur als eigentliche Entspiegelungsschicht
wirken soll, sondern gleichzeitig als Tarnung im sichtbaren und Infrarotgebiet herangezogen
werden kann.
Schicht 2:
Diese Schicht an der Innenseite der Verpackung enthält ein Hochfrequenzeisen der
Korngröße unter 3 μ. Die Schicht kann spritzbar oder klebbar sein.
Schicht 3:
Sie enthält etwas Gasruß oder Halbleiterpulver in Art und Aufbau analog A, 4.
Schicht 4:
Schicht mit Hochfrequenzeisen mittlerer Korngröße von etwa 5 bis 10 μ.
Schicht 5:
Schicht mit anorganischem Pulver als Füllstoff, welche den sogenannten phasendrehenden
Untergrund darstellt.
Schicht 6:
Diese Schicht ist eine Metallisierung entweder in Form eines Metallackes oder einer Metallfolie,
die in ihrer Wirkung durch den metallischen Inhalt des Verpackungsmaterials verstärkt
wird.
Aus Vereinfachungsgründen können für die Schichten 4 und 5 dieselben Maßnahmen getroffen
werden, wie in Fall A für die Schichten 2, 3 und 4 beschrieben.
Zusätzlich ist es im Fall B möglich, bei dem die eigentlichen Tarnschichten innerhalb der Verpackung
liegen, diese Tarnschichten so aufzubauen, daß sie gleichzeitig elastische Eigenschaften zeigen
und so in der gleichen Art und Weise verwendet werden können wie zusätzliches Verpackungsmaterial,
ζ. B. Filz, Stroh, Holzwolle od. ä. Sie schützen damit das verpackte Gut vor Stoß, Erschütterungen
u. ä. durch ihre elastisch dämpfende Wirkung. In diesem Fall wird vorzugsweise ein
leichtes, billiges und eventuell voluminöses Material verwendet. Hierfür eignen sich z. B. verfilzte Fasern
aus Cellulose oder Kunststoffen. Dieses Fasermaterial hat den Vorzug, daß es gleichzeitig bei
seiner Herstellung mit den in den Schichten 2, 3, 4 und 5 angegebenen Füllstoffen anorganischer Natur
oder den angegebenen Hochfrequenzeisensorten bis zu einem Gehalt von 30 bis 40%, vorzugsweise
10%, während des Herstellungsprozesses gefüllt werden kann.
Es ist auch möglich, jede Schicht, z. B. B, 3, in mehrere Teilschichten aufzuspalten, wobei diese
Teilschichten aus obigem Fasermaterial bestehen können. Diese Teilschichten sind untereinander
wieder getrennt durch Zwischenschichten. Das sind dünne Kleberschichten, welche möglichst hoch mit
dem jeweiligen Füllstoff pigmentiert sind. Es besteht hierbei guter Kontakt zwischen Faserschichten
und Kleberschichten, und die Gesamtschicht weist beste mechanische Eigenschaften auf.
Weiter eignen sich hierfür die üblichen dünnsten Folien aus Kunststoffen und kautschukähnlichen
Produkten, welche aufeinandergeklebt werden.
Für die in den Beispielen A und B genannten spritzbaren Schichten sind als Lackgrundlage alle
Kondensations-, Polymerisations- und Additionskunststoffe mit den entsprechenden Hochfrequenz-
und mechanischen Eigenschaften verwendbar; die Dielektrizitätskonstante muß möglichst hoch sein,
der Verlustwinkel der Gesamtschicht unter 0,1 liegen. Als Beispiele seien genannt: natürliche und
synthetische Kautschukarten, Butylkautschuk, kau- 8g
tschukartige Kunststoffe, wie Polyurethane.
Als Füllmittel der Schichten A, 1, 4, 6 und B, 3
und 5 eignen sich alle anorganischen Pulver sowie auch Metallpulver, wenn sie in einer solchen Größenordnung
vorliegen, daß die dielektrischen Verlustwinkel der Gesamtschicht den Wert von 0,1 nicht
übersteigen. Besonders seien hierzu folgende anorganische Substanzen aufgeführt: Al2O3, Titanate
jeglicher Art, Karbonate, Silikate, Sulfate, Phosphate. Ein Teil dieser Materialien soll Gase, wie
z. B. CO2, abgeben, so daß das Material eine porige
Struktur erhält.
Das als Hochfrequenzeisen bezeichnete Material schließt sämtliche in der Hochfrequenztechnik verwendete
Eisensorten ein. Prinzipiell lassen sich alle Materialien, welche in der Hochfrequenztechnik als
Ferromagnetika mit Wirksamkeit in dem gewünschten Wellenlängengebiet erkannt wurden, verwenden.
Außer den reinen Eisenpulvern, welche aus Carbonylen reduziert sein können oder durch Zer-Setzung
anderer organischer oder anorganischer Eisenverbindungen erhalten werden, gehören hierher
vor allem die Ferrite, Mischferrite mit Nickel, Zink, Mangan sowie Magnetit, desgleichen Nickel
und Cobaltpulver bzw. sauerstoffhaltige Verbindüngen.
Wird Verpackungsmaterial aus Geflecht verwendet, so ist dies dann besonders vorteilhaft, wenn
die zwischen dem Geflecht bestehenden Lücken in ihren Dimensionen x/s nicht überschreiten. Als
Wellenlänge ist hierbei immer die mittlere Wellenlänge des zu sperrenden Bereiches verstanden. Wenn
also der Bereich von 1 bis 10 cm gesperrt werden soll, soll die mittlere Weite der Lücke, wobei die
Form gleichgültig ist, 1 cm betragen. Am besten variiert die Größe in Form einer Fehlerverteilungskurve
um den Wert von 1 cm. Im Durchschnitt soll nicht mehr als 40% der Oberfläche unterbrochen
sein. In dem angegebenen Beispiel eines Geflechtes nimmt dann die Gesamtschicht noch zusätzlich die
Eigenschaft einer diffusen, nach allen Seiten
streuenden Schicht an, wodurch die Absorption noch wesentlich verbessert wird.
Für den Fall A werden nachfolgend zwei Beispiele von Interferenzabsorbern mitgeteilt und die
auf die einzelnen Schichten aufzubringenden Gewichtsmengen angegeben. Die in den Beispielen angegebenen
Mengen beziehen sich auf ι qm.
Beispiel ι
V4-Interferenzabsorber
V4-Interferenzabsorber
Schicht ι:
Sie besteht aus einem phasendrehenden Untergrund mit Metallisierung auf der Innenseite,
Sperrholz 2 bis io mm dick, vorzugsweise 5 mm.
Die Metallisierung besteht aus 100 bis 600 g pro Quadratmeter einer Aluminiumfarbe, vorzugsweise
300 g.
Schicht 2:
Ausgleichsschicht für den phasendrehenden Untergrund der Schicht 1. Es werden auf die
der Metallisierung entgegengesetzt liegenden Außenseite folgende Teilschichten aufgebracht:
a) 100 bis 500 g Desmodur—Desmophen (Isocyanat-Polyester
aus Adipinsäure, Glycerin, Butylenglykol, insgesamt die möglichen Kombinationen der Polyurethane) im Verhältnis
9:1.
b) 200 bis 900 g Desmodur—Desmophen, vorzugsweise
500 g, im Verhältnis 9 :1, gefüllt mit 20 bis 40% anorganischem Pulver,
vorzugsweise MgCO3.
c) 110 bis 180 g Desmodur—Desmophen im
Verhältnis 9 :1 + 1 bis 5 °/o Gasruß (oder Graphit), feinkörnig.
Schicht 3:
2000 bis 3000 g Desmodur—Desmophen im
Verhältnis 9 :1 + 50 bis 85 °/o Hochfrequenzeisen der mittleren Korngröße von 5 bis 10 μ.
Die gesamte Masse wird in fünf Teilschichten aufgebracht. In noch plastischem Zustand
können bei Bedarf mit Hilfe von Matrizen in diese Schicht Halbkugeln, Kegel, Pyramiden,
Kugelzonen, Kegelstümpfe bzw. Pyramidenstümpfe im positiven bzw. im negativen Sinne
eingepreßt werden. Die Kanten der quadratischen bzw. der Durchmesser der runden Körper sowie die Entfernung der einzelnen
geometrischen Körper voneinander sind durch das zu schützende Wellenlängengebiet bestimmt.
Schicht 4:
350 bis 550 g Desmodur—Desmophen im Verhältnis
9:1, wovon zwei Drittel 20 bis 40·% MgCO3 als Füllmittel und ein Drittel 1 bis
5% Gasruß und/oder Graphit feinkörnig enthalten.
Schicht 5:
450 bis 650 g Desmodur—Desmophen im Verhältnis
9:1 + 50 bis 85 °/o Hochfrequenzeisen mit Korngröße unter 3 μ.
Schicht 6:
a) 80 bis 120 g Desmodur—Desmophen im Verhältnis
9 : i, wovon zwei Drittel 20 bis 40% MgCO3 als Füllmittel und ein Drittel 1 bis
5°/o Gasruß und/oder Graphit feinkörnig enthalten.
b) 80 bis 120 g Desmodur—Desmophen im Verhältnis
9 : ι mit 5 bis 20% eines infrarotreflektierenden
Farbkörpers und mit Farbstoffen für das sichtbare Gebiet.
Die angegebenen Verhältniszahlen sind natürlich nur als Mittelwerte zu verstehen, im übrigen hängen
sie von der verlangten Härte und Widerstandsfähigkeit ab. Grundsätzlich kann man bei dem Verhältnis
von 9,5 :0,5 bis 7 :3 gehen, wobei die Gesamtsumme
der verwendeten Materialien immer 10 ergibt, d. h. daß 9,5 :0,5 auftreten können, 8,5 :1,5,
7,5:2,5. An Stelle von Gasruß können auch die weiter oben angegebenen Materialien Verwendung
finden.
Aus Vereinfachungsgründen kann die Schicht 2, b) und c) weggelassen bzw. um die Hälfte verringert
werden. Die Schicht 6, a) und b) kann ganz wegfallen. Dadurch sinkt zwar die Dämpfung, die
Schicht selbst ist aber für viele Anwendungszwecke noch genügend wirksam.
Die vorliegende */4-Schicht sperrt das Gebiet von
0,8 bis 5 cm; soll jedoch mit dieser Vi-Schicht die 1°°
Bandbreite bis 15 cm mit 4 bis 5 db an Dämpfung an den Bandgrenzen ausgelegt werden, so lassen
sich zwischen die Schichten 4 und 5 oder 5 und 6 dämpfende Folien einbauen, die beispielsweise aus
Aluminium bestehen können oder aus Nichtleitern, welche mit einer leitenden Ruß- oder Graphitschicht
überzogen sind und deren geometrische Länge ungefähr im Mittel —j=- ist, wobei ε und μ den
2J/e· μ
Mittelwert der Dielektrizitätskonstante bzw. Permeabilität der Schichten darstellen, welche die
Folien umgeben.
Im allgemeinen soll diese nach obiger Faustformel berechnete geometrische Länge zu nicht
mehr als 5% in der Schicht vertreten sein, und alle übrigen Längen sollen weitgehend um diesen Wert
streuen. Die Bedeckung einer Schicht mit solchen Folien soll nicht mehr als 30%, bezogen auf die
Fläche, betragen. Die Dicke der Folie wird vorzugsweise ein Zehntel der geometrischen Länge gewählt,
wobei auch dieser Wert streuen soll.
Sämtliche angegebenen Gewichte stellen Trockengewichte dar und müssen bei Verwendung von Verdünnungsmitteln
entsprechend umgerechnet werden. Die Schichtdicke ohne die Schicht 1 bewegt sich 12s
zwischen 3 und 5 mm.
Beispiel 2
3 */4-Interf erenzabsorber
3 */4-Interf erenzabsorber
Im Beispiel 1 wurde angegeben, daß die Dämpfung in einem sehr breiten Band aufrechterhalten
werden kann, wenn in die tyi-Schicht dämpfende Folien eingebaut werden. Eine 1,5- bis 2fache
größere Bandbreite wird erreicht, wenn nicht eine Schicht mit der Dicke von 1U (wobei λ immer die
Wellenlänge im Material bedeutet), sondern eine Schicht von 3V4 Dicke verwendet wird.
Während beispielsweise eine ^A-Schicht gegebener
Dicke die größte Dämpfung bei 5 cm erreicht und eine gesamte Schichtdicke von 3 bis 5 mm
ohne die Schicht 1 hat, so wird bei einer3A/4-Schicht
diese 9 bis 15 cm dick, und das zu sperrende Band beginnt mit dem ersten Absorptionsmaximum
bei 3'5 cm= 15 cm. Das zweite Maximum liegt dann
bei 15/3 cm = 5 cm, das dritte Maximum bei 1V5, das
vierte Maximum bei 15A, das fünfte Maximum
bei 15Ia usw. Da die verwendeten Materialien die
Eigenschaften haben, ihre Hochfrequenzkonstanten, insbesondere ε und μ, mit der Wellenlänge zu verändern,
und zwar fallen diese mit fallender Wellenlänge, so ergibt sich, daß das erste Maximum sehr
breit wird und das zweite Maximum je nach der Stärke des Abfalles von ε und μ nach kürzeren
Wellenlängen rückt. Insgesamt überschreiten die zwischen den einzelnen Maxima liegenden Minima
in ihren Dämpfungswerten nicht die Grenze von 5 db, und die Minima und Maxima bewegen
sich meistens um eine Mittellinie von 10 db. Auch in diese Schicht kann entsprechend Beispiel 1 in die
dort angegebenen Einzelschichten ein Dämpfungsbelag in Form von dämpfenden Folien vorzugsweise
der Art eingebracht werden, daß ihre Wirksamkeit immer in die Gegend der einzelnen Minima
der Schicht fällt.
Schicht ι:
Diese Schicht besteht wie im Beispiel 1 aus dem gleichen Material und wird ebenso behandelt.
Schicht 2:
Ausgleichsschicht für den phasendrehenden Untergrund der Schicht 1.
a) Wie Schicht 2, a) unter Beispiel 1.
b) 500 bis 1500 g Desmodur—Desmophen,
vorzugsweise 800 g, im Verhältnis 9:1, gefüllt mit 20 bis 40%· anorganischem Pulver,
vorzugsweise MgCO3.
c) 150 bis 300 g Desmodur—Desmophen, vor-
zugsweise 250g, im Verhältnis 9 : 1 +
Gasruß feinkörnig.
Gasruß feinkörnig.
Schicht 3:
2500 bis 6000 g Desmodur—Desmophen, vorzugsweise
4500 g, im Verhältnis 9:1 + 5° bis 85%' Hochfrequenzeisen der mittleren Korngröße
5 bis 10 μ.
Für diese Schicht gilt sinngemäß das gleiche, wie unter Beispiel 1, Schicht 3, beschrieben.
Schicht 4:
400 bis 800 g Desmodur—Desmophen, vorzugsweise
700 g, im Verhältnis 9 : i, bestehend aus zwei Dritteln mit 20 bis 40% MgCO3 als
Füllmittel und einem Drittel mit 1 bis 5% Gasruß, feinkörnig.
Schicht 5:
500 bis 900 g Desmodur—Desmophen, vorzugsweise
800 g, im Verhältnis 9 : 1 + 50 bis 85% Hochfrequenzeisen einer Korngröße
unter 3 μ.
Schicht 6:
a) 100 bis 200 g Desmodur—Desmophen, vorzugsweise
150 g, im Verhältnis 9 : 1, bestehend aus zwei Dritteln mit 20 bis 40% MgCO3 als
Füllmittel und einem Drittel mit 1 bis 5% Gasruß, feinkörnig.
b) 80 bis 120 g Desmodur—Desmophen im Verhältnis
9 : ι mit 5 bis 20% eines infrarotreflektierenden Farbkörpers.
Diese 3 ^-Schicht sperrt das Gebiet von 0,8 bis 20 cm mit dem ersten Dämpfungsmaximum
bei 15 cm und den Werten von 4 bis S db an
den Bandgrenzen.
Das für Beispiel 1 Gesagte bezüglich Vereinfachung der Schichtkombination gilt sinngemäß
auch für Beispiel 2.
Beispiel 3
V4-Interf erenzabsorber
V4-Interf erenzabsorber
Fall B.
Für diesen Fall wird die Außenschicht, d. h. das Holz, als Deckschicht verwendet, und sie übernimmt
die Funktion der Schicht 6, a) des Beispiels 1, d. h., die Absorptionsschichten liegen an der Innenseite
des Verpackungsmaterials.
Schicht ι:
Diese Schicht besteht aus Sperrholz der Dicke 2 bis 10 mm, vorzugsweise 4 mm, wobei das Holz
auf seiner Außenseite mit einer anorganischen oder organischen Schutzschicht überzogen sein
kann, die gleichzeitig die Funktion der Infrarot-Tarnung übernimmt.
Sie besteht vorzugsweise aus 100 bis 150 g
Desmodur—Desmophen im Verhältnis 4: 1
+ 20 bis 40% anorganischem Pulver, welches die gewünschte Eigenschaft im Infrarot sowie
die gewünschte sichtbare Farbe dem Objekt verleiht.
Schicht 2:
a) 110 bis 180 g Desmodur—Desmophen im Verhältnis
9 :1 werden auf 1 qm Fläche auf der
609 715/10
Innenseite des Holzes, beispielsweise im Inneren einer Kiste, aufgespritzt und dienen in
der Hauptsache als Haftgrund für die nachfolgenden Schichten.
b) 450 bis 650 g Desmodur—Desmophen im Verhältnis
9 : ι + 50 bis 85 °/o Hochfrequenzeisen einer Korngröße unter 3 μ.
Schicht 3:
350 bis 550 g Desmodur—Desmophen im Verhältnis
9:1, bestehend aus zwei Dritteln mit 20 bis 40% MgCO3 als Füllmittel und einem
Drittel mit 1 bis 5 °/o Gasruß und/oder Graphit, feinkörnig.
Schicht 4:
2000 bis 4000 g Desmodur—Desmophen im
Verhältnis 9 :1 mit 50 bis 85 °/o Hochf requenzeisen der Korngröße 5 bis 10 μ.
Dieses ganze Material wird nicht wie bisher als einheitliche Masse aufgetragen, sondern in
Form von dünnen Zwischenschichten zwischen Bahnen aus speziellem isolierendem Material.
Es werden vorzugsweise fünf Zwischenschichten verwendet, wozu sechs Isolierbahnen notwendig
sind. Diese sollen aus einem Stoff möglichst niederer Dichte und möglichst hoher Festigkeit
in chemischer und mechanischer Hinsicht bestehen. Derartige Materialien finden sich bereits
als Isolierstoffe für die verschiedensten \^erwendungszwecke
auf dem Markt. Sie sind chemisch im allgemeinen verfilzte Fasern aus Cellulose und anderen Kunststoffen. Derartige
Bahnen wiegen pro Quadratmeter bei einer angenommenen Schichtdicke von 0,10 mm 20 bis
50 g. Die Vereinigung von Zwischenschichten und Isolierschichten kann von Hand oder maschinell
erfolgen und soll eine Gesamtschicht mit genügender Elastizität ergeben. Als Bindemittel
für die Zwischenschichten kann außer Desmodur—Desmophen jeder übliche organische
Kleber verwendet werden.
Schicht 5:
a) 110 bis 180 g Desmodur—Desmophen, vorzugsweise
130 g, im Verhältnis 9:1 + 1 bis 5% Gasruß und/oder Graphit, feinkörnig.
Auch diese Schicht kann vorteilhaft in drei
Zwischenschichten aufgeteilt werden, die sich zwischen vier Isolierstoffbahnen — wie bei
Schicht 4 besprochen — befinden.
b) 700 bis 1400 g Desmodur—Desmophen, vorzugsweise
1100 g, im Verhältnis 9:1 +20 bis 40% anorganisches Pulver, vorzugsweise
MgCO3.
Dieses Material wird entweder als eine einheitliche Masse gespritzt oder nach obigen Angaben
in Form von fünf Teilschichten zwischen sechs Isolierbahnen auf die vorhergehende
Schicht aufgebracht. Dabei ist zu beachten, daß die Desmodur-Desmophen-Gemische der
art eingestellt werden, daß keine harten, sondern elastische, weiche, kautschukähnliche
Schichten entstehen und damit zugleich ein gewisser Erschütterungsschutz für das verpackte
Gut erreicht wird.
Schicht 6:
Als Abschlußschicht und phasendrehender Untergrund dient eine auf die Schicht 5, b)
geklebte Metallfolie bzw. ein daraufgespritzter Aluminiumlack (100 bis 600 g/m2 bzw. 300 g).
Die auf die Schicht 5, b) aufgeklebte Metallfolie braucht keinesfalls plan zu sein, sondern
es hat sich als günstig herausgestellt, diese Metallfolie mit Einprägungen oder Riffelungen
zu versehen, deren Höhe bzw. Tiefe nicht mehr als ι bis 2 mm betragen soll und die damit den
gesamten Absorber mit streuenden Eigenschaften versehen.
Auch für den Fall B kann eine 3 V-i-Schicht verwendet
werden. Die Gewichte der einzelnen Teilschichten werden in der gleichen Weise erhöht wie
bei den entsprechenden Teilschichten im Beispiel 2 gegenüber 1.
Da nunmehr die Gewichtsmengen größer werden, muß auch die Anzahl der Teilschichten und Isolierschichten
entsprechend erhöht werden; so werden bis zu doppelt soviel Teilschichten erforderlich.
Die vorstehend beschriebenen Beispiele 1, 2, 3, 4 stellen nur einen Ausschnitt aus der Vielzahl der
möglichen Kombinationen dar. Sie lassen sich, insbesondere was das Verpackungsmaterial anbetrifft,
beliebig abwandeln und ändern damit natürlich etwas ihre Dämpfungseigenschaften in dem verwendeten
Gebiet. Es hat sich als günstig herausgestellt, wenn als Material der Schicht 1 in den Beispielen
i, 2, 3 und 4 solches Material verwendet wird, das nicht kompakt ist, sondern das aus einem
Gerüst oder einem Geflecht aufgebaut wurde. Es ist i°5 demnach günstig, solche Sperrholzplatten zu verwenden,
die Luftzwischenräume besitzen, oder eine feste Wellpappe mit erheblichen Luftzwischenräumen
oder verhältnismäßig weitmaschig geflochtenen Materialien.
An Stelle des in den Beispielen genannten Gemisches Desmodur—Desmophen, d. h. Kunststoffen
auf Basis der Polyurethane, lassen sich für diesen Zweck alle gummi- und kautschukartigen Substanzen
sowie alle Künstharze entsprechender ehemischer und mechanischer Eigenschaften verwenden.
Das erfindungsgemäße Verfahren bringt einen bedeutenden technischen Fortschritt, da bisher kein
Verfahren bekannt wurde, das gestapelte Vorräte verschiedenster Art, d. h. Kisten, Dosen usw., in
irgendeiner Form gegen Radaranpeilung zu schützen in der Lage war. Mit Hilfe des obigen Verfahrens
ist es möglich, derartige Objekte durch wirtschaftlich tragbare Schichten den Anforderungen der
modernen Technik entsprechend der Umgebungsreflexion elektromagnetischer Wellen anzupassen.
Claims (8)
- PATENTANSPRÜCHE:ι. Die Mitverwendung von als Verpackungsmaterial dienenden Behältern jeglicher Art bei der Bildung von Tnterferenzabsorbern für elektromagnetische Wellen, die aus einer Kombination von Schichten bestehen.
- 2. Verpackungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es die unterste Schicht im Aufbau des Absorbers bildet.
- 3. Verpackungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es die äußerste Schicht des Absorbers bildet und die anderen Absorptionsschichten innerhalb der Verpackung liegen.
- 4. Verpackungsmaterial nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schichtkombination folgenden Aufbau hat:A. eine Schicht aus mit Aluminiumfarbe metallisiertem Sperrholz;B. auf der der Metallisierung entgegengesetzten Außenseite Teilschichten ausa) Bindemitteln, vorzugsweise Polyurethanen,b) Bindemitteln, vorzugsweise Polyurethanen, mit anorganischen Füllstoffen, vorzugsweise Magnesiumkarbonat,c) Bindemitteln, vorzugsweise Polyurethanen, welche mit Gasruß und/oder Graphit pigmentiert sind;C. fünf Teilschichten aus Bindemitteln, wie Polyurethanen, mit Hochfrequenzeisen der mittleren Korngröße von 5 bis 10 μ;D. Bindemittel, wie Polyurethane, von denen zwei Drittel mit anorganischen Füllstoffen, wie MgCO3, und ein Drittel mit Gasruß und/oder Graphit gefüllt sind;E. Bindemittel, wie Polyurethane, mit Hochfrequenzeisen der Korngröße unter 3 μ;F. Teilschichten ausa) Bindemitteln, wie Polyurethanen, von denen zwei Drittel mit einem anorganischen Füllmittel und ein Drittel mit Gasruß und/oder Graphit versetzt sind,b) Bindemittelschicht, welche mit ■infrarotreflektierenden Farbstoffen und Farbstoffen für das sichtbare Gebiet versetzt sind, um eine Tarnung für beide Wellenlängenbereiche zu erreichen.
- 5. Verpackungsmaterial nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrholzschicht auf der Außenseite mit einer anorganischen oder organischen Schutzschicht überzogen ist, die für Infrarot getarnt sein kann, und daß auf der Innenseite folgende weitere Schichten aufgebracht sind:Schicht 2:a) Bindemittelschicht, vorzugsweise Polyurethane, als Haftgrund;b) Bindemittelschicht, vorzugsweise Polyurethane, die Hochfrequenzeisen einer Korngröße unter 3 μ enthält;Schicht 3:Bindemittelschicht, wie Polyurethane, die zu zwei Dritteln mit anorganischen Füllstoffen, wie Magnesiumkarbonat, und zu einem Drittel mit Gasruß und/oder Graphit „ versetzt ist;Schicht 4:Bindemittelschicht, wie Polyurethane, die mit Hochfrequenzeisen der Korngröße 5 bis 10 μ pigmentiert ist und in fünf Teilschichten zwischen sechs dünnen isolierenden Bahnen aufgebracht ist;Schicht 5:a) Bindemittelschicht, wie Polyurethane, mit feinkörnigem Gasruß und/oder Graphit, vorzugsweise in drei Teilschichten mit vier dazwischenliegenden Isolierstoffbahnen aufgebracht;b) Bindemittel, wie Polyurethane, mit anorganischen Füllstoffen, wie Magnesiumkarbonat, ist in fünf Teilschichten mit sechs dazwischenliegenden Isolierbahnen aufgebracht;Schicht 6:Metallfolie oder aufgespritzter Aluminiumlack.
- 6. Verpackungsmaterial nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Schichten 4 und 5 oder zwischen den Schichten 5 und 6 dämpfende Folien aus Aluminium oder Nichtleitern, die mit einer leitenden Ruß- oder Graphitschicht überzogen sind, vorhanden sind.
- 7. Verpackungsmaterial nach einem der Ansprüche ι bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine oder mehrere Schichten in Teilschichten aufgespalten sind und diese voneinander durch elastische Bahnen aus verfilzten Cellulose- bzw. Kunststoffasern oder aus dünnen gummi- oder kautschukartigen Folien getrennt sind.
- 8. Verpackungsmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenschicht für sichtbares und infrarotes Licht getarnt ist.© 609 715/10 10.66
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