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Reibradantrieb für endlose Förderbänder oder Bandabschnitte
Es ist
bekannt, endlose Förderbänder oder Bandabschnitte mit Rundgliederketten, Laschenketten
oder einem verzahnten Mittelsteg zu versehen und hieran die Antriebselemente in
Form von Ketten- oder Zahnrädern angreifen zu lassen. Diese Art der Übertragung
der Zug- bzw. Bremskräfte bringt Nachteile mit sich, da dauernd eine genaue Übereinstimmung
zwischen Rad- und Kettenteilung (bzw. Stegteilung) vorhanden sein muß.
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Es ist deshalb schon bekanntgeworden, das Gummi-oder Stahlgliederförderband
mit einem durchgehenden Steg in Form eines Flacheisens oder rechteckigen bzw. keilförmigen
Wulstes zu versehen, an dem z. B. ein federnd gelagertes, waagerechtes Reibrad und
eine federnd gelagerte Gegenrolle angreifen, welche die Antriebs- bzw. Bremskräfte
durch Reibung übertragen.
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Von diesen beiden waagerechten Rollen kann selbstverständlich auch
nur eine federnd abgestützt sein, wie es auch möglich ist, beide Rollen in abgefederter
oder nicht abgefederter Weise mit dem Motor zu verbinden. Ebenso wie bei einem bekannten
rechteckigen oder keilförmigen Längswulst seitlich oder unten eine Verzahnung vorgenommen
wird, könnte natürlich das Reibrad nicht nur seitlich, sondern in senkrechter Lage
auch von unten her angreifen.
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Durch die Reibantriebe wird die gewünschte Unabhängigkeit von der
Kettenteilung erreicht und damit eine einwandfreie und stoßfreie Übertragung der
Antriebs- bzw. Bremskräfte gewährleistet. Da jedoch die übertragbare Kraft vom Reibungskoeffizienten
und
Anpreßdruck abhängig ist, lassen sich größere Kräfte nur bei
entsprechend starker Anpressung des Reibrades übertragen. Die Reibradantriebe müssen
daher verhältnismäßig groß und schwer ausgebildet sein. Sie sind daher teuer und
beanspruchen verhältnismäßig viel Raum, so daß sie beispielsweise im Bergbau unter
Tage kaum verwendbar sind.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabenstellung zugrunde, eine Vorrichtung
zum Antreiben bzw. Abbremsen eines Fördermittels zu schaffen, die die Nachteile
der Kettenradantriebe und Reibradantriebe vermeidet, jedoch deren Vorteile vereinigt.
Dies wird dadurch erreicht, daß das Reibrad zusätzlich mit radial gegen Federdruck
verschiebbaren Zähnen und der Steg mit einer entsprechenden Lochreihe versehen ist.
Bei einer derartigen Gestaltung kommt beim Einlaufen des Steges in die Antriebs-
bzw. -Abbremsvorrichtung das Reibrad sofort zumindest reibend auf den Steg zur Einwirkung,
wobei es unerheblich ist, wie die Lochung des Steges zur Verzahnung des Antriebsrades
steht.
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Die Reibungsmitnahme vollzieht sich, wenn die Zähne infolge versetzter
Teilung nicht gleich in Eingriff kommen, zunächst unter kurzzeitigem Schlupf, bis
die Verzahnung in die Eingriffsstellung geIangt ist, so daß dann die volle Kraft
auf den Steg übertragen wird.
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(Radial gegen Federdruck verschiebbare Zähne sind an sich bei endlosen
Antriebsketten und bei Umlenkkettenrädern bekannt.) Vorteilhafterweise weist das
Reibrad zwei Reibung auf, zwischen denen die in bekannter Weise zylindrischen und
mit einem abgerundeten Kopf versehenen Zähne angeordnet sind. Im weiteren Ausbau
der Erfindung kann aber auch zwischen den beiden Reibringen ein Zahnkranz mittels
federnder Stützglieder exzentrisch nachgiebig gelagert sein. Wird ein an sich bekannter
Steg mit keilförmigem Querschnitt verwendet, so werden zwei Antriebsräder in entsprechend
den Stegfiächen schräger Lage angeordnet, von denen zumindest eines mit den zusätzlichen
Zähnen versehen ist.
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Im Gegensatz zu einem senkrechten Flachsteg, auf welchen von beiden
Seiten her die Rollen einwirken, kann natürlich bei einem waagerechten oder einem
keilförmigen Flachsteg keine abgefederte Gegenrolle angebracht werden. Wenn nötig,
kann aber hier eine federnde Gegenabstützung dadurch erreicht werden, daß eine in
senkrechter Ebene federnd gelagerte Füirungsschiene für die Laufrollen vorgesehen
wird, wie es schon Gegenstand eines älteren Vorschlages ist.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
Es zeigen Fig. r einen Querschnitt des Förderbandes an der Antriebsstelle, Fig.
2 die Kraftübertragungsmittel in größerem Maßstab, Fig. 3 und 4 zwei weitere Ausführungsformen
im Querschnitt, Fig. 5 einen Zahnkranz in größerem Maßstab.
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Nach Fig. I und z ist das mittels Laufrollen 3 in U-Schienen 4 geführte
Stahlglieder-Förderband 2 auf der Unterseite mit einem mittleren Flacheisensteg
I versehen, an welchem die Zwischenantriebe angreifen.
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Die Zwischenantriebe bestehen aus einem über ein Getriebe 6 von einem
Motor 10 angetriebenen Rad 5 und einer Gegenrolle I7. Das Antriebsrad 5 weist zwei
mit Abstand voneinander angeordnete und mit Reibbelägen II versehene Ringe und dazwischen
gleichmäßig verteilte Bohrungen 12 auf. In jede Bohrung 12 ist ein radial beweglicher
und durch eine Feder I3 nach außen gedrückter Zahn 14 eingesetzt, dessen radiale
Bewegung nach außen hin mittels eines Ansatzes 15 begrenzt wird. Um das Einsetzen
der Zähne 14 und Federn 13 zu ermöglichen, ist das Rad 5 geteilt und besteht aus
dem eigentlichen Radkörper und einer aufgesetzten Scheibe 5a. Das Antriebsrad 5
kann einerseits mit seinen Zähnen 14 und andererseits mit seinen Reibringen II treibend
auf den Steg I einwirken, wozu dieser außer den Reibflächen noch eine Reihe von
Löchern I6 aufweist. Zur Aufrechterhaltung des Zahneingriffes und vor allem zur
Erzielung einer reibungsschlüssigen Anlage des Steges I wird die Gegenrolle 17 vorgesehen,
welche in einer Gabel I8 gelagert und unter der Wirkung der Feder 19 in der Führung
20 verschiebbarist. Läuft der Steg I soin denZwischenantrieb ein, daß die Zähne
14 nicht in die Löcher I6 einrasten können, so weichen die Zähne 14 aus. Der Antrieb
erfolgt dann zunächst nur reibungsschlüssig unter einem gewissen Schlupf, bis die
Zähne 14 einrasten können, woraufhin dann auch die formschlüssige Mitnahme des Stranges
I stattfindet. Die Zähne 14 haben einen abgerundeten Kopf, damit nicht etwa Zahnkanten
schabend an dem Steg 1 angreifen können, wenn die Zähne 14 noch nicht in die Löcher
16 eingerastet sind. Damit kann zugleich erreicht werden, daß bei Überbelastung
die Zähne 14 wieder außer Eingriff kommen und nur noch die Reibkraft auf den Steg
1 einwirkt.
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Nach Fig. 3 ist der Flacheisensteg 21 flach unter dem Stahlgliederband
2 angeordnet, um so einen Förderer geringer Bauhöhe zu erhalten. Da sich jedoch
wegen dieser Steganordnung und des senkrechten Antriebsrades 22 keine Gegenrolle
anbringen läßt, sind zusätzliche, unter dem Druck der Federn 26 stehende Führungsschienen
27 vorgesehen, welche auf die Laufrollen 3 des Förderbandes einwirken und den Steg
21 gegen das Antriebsrad 22 drücken.
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Nach Fig. 4 ist ein Steg 30 mit keilförmigem Querschnitt angeordnet,
auf welchen zwei schräg gelagerte Antriebsräder 3I, 32 einwirken. Infolge der Keilform
des Steges 30 ergibt sich schon bei verhältnismäßig kleinen Kräften, die von denFührungsschienen
27 aufzubringen sind, eine starke Anpressung an die Reibflächen der Antriebsräder.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich daraus, daß zwei Antriebsräder den Steg 30 fassen.
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Dies wäre zwar auch bei der Ausführungsform nach Fig. I zu erreichen,
wenn die Druckrolle (Gegenrolle) angetrieben wäre. Dies ist jedoch wegen der nachgiebigen
Lagerung der Druckrolle nur durch einen komplizierteren Antrieb zu erreichen. Diese
Schwierigkeiten treten bei der Ausführungsform gemäß Fig. 4 nicht auf, da beide
Antriebsräder starr gelagert sein können.
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Nach Fig. 5 wird zwischen den beiden Reibringen des Antriebsrades
ein Zahnkranz 36 angeordnet, welcher ebenso wie die Nabe 35 mit radialen Nuten 37
versehen und mit dieser durch federnde Lamellen 38
verbunden ist.
Die Lamellen 38 sind in die Nuten 37 mit einem Spiel eingesetzt, das eine exzentrische
Verstellung des Zahnkranzes 36 zur Nabe 35 um die Zahnhöhe h ermöglicht.