DE9416393U1 - Zangenanlegegerät - Google Patents
ZangenanlegegerätInfo
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- G01R1/20—Modifications of basic electric elements for use in electric measuring instruments; Structural combinations of such elements with such instruments
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Description
Anmelder:
Müller & Weigert GmbH
Kleinreuther Weg 88
90408 Nürnberg
Kleinreuther Weg 88
90408 Nürnberg
2937 013 F/mr 30.09.1994
WP94/11
Titel: Zangenanlegegerät
Beschreibung
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Zangenanlegegerät nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Mit Zangenanlegegeräten werden in Hochspannungs- und
Mittelspannungsanlagen bspw. Ströme und Spannungen in den betreffenden Leitern dadurch gemessen, daß die Zangen nach
Öffnen um den betreffenden Leiter gelegt werden. Dabei ist es entsprechend den Sicherheitsvorschriften notwendig, große
Kriech- und Luftstrecken einzuhalten.
Bei bekannten Zangenanlegegeräten dieser Art sind das Gehäuseoberteil und das Gehäuseunterteil im wesentlichen
stumpf aneinander gebracht. Um die sich dadurch ergebende kurze Kriech- und Luftstrecke zu kompensieren, sind
insbesondere Maßnahmen, wie große Bauform, Isolierfolien, Vergußmassen &ogr;.dgl. vorgesehen. Dies führt jedoch entweder
zu unhandlichen Geräte oder zu zusätzlichen Material- und Montageaufwendungen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, ein Zangenanlegegerät der eingangs genannten Art zu schaffen,
das bei ausreichend großen Kriech- und Luftstrecken zu einem kleinbauenderen und weniger aufwendigen Gerät führt.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei Zangenanlegegerät der genannten Art die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale
vorgesehen.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist erreicht, daß der elektrische Bauteilebereich von den mechanischen Bauteilen
und den Bedienelementen durch ausreichend große Kriech- und Luftstrecken getrennt ist, wobei sich dennoch eine kompakte
Bauform des Zangenanlegegerätes ergibt. Die Kriech- und Luftstrecken ergeben sich als Addition der Breite der
Flächen der umlaufenden Schutzwand, so daß es in einfacher Weise ausreicht, diese Schutzwand entsprechend hoch
auszubilden. Dabei ist gleichzeitig gewährleistet, daß die beiden Gehäuseteile lösbar miteinander verbindbar sind.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender
Erfindung, wie es durch die Merkmale gemäß Anspruch 2 verwirklicht ist, wird in konstruktiv und montagetechnisch
sehr einfacher Weise die Verbindung von Gehäuse-Oberteil und Gehäuse-Unterteil über eine Art Nutfederverbindung erreicht.
Zweckmäßige Ausgestaltungen dieser nutfederartigen Verbindung der beiden Gehäuseteile ergeben sich aus den
Merkmalen gemäß Anspruch 3 und/oder Anspruch 4.
Um auch im Bereich von ggf. vorgesehenen Tasten und/oder Tastenfeldern ausreichend große Kriech- und Luftstrecken zu
erreichen, ohne daß die kompakte Bauform des Zangenanlegegerätes verloren geht, sind die Merkmale gemäß
Anspruch 5 und/oder gemäß Anspruch 6 vorgesehen. Auch dabei ist es aus montage- und herstellungstechnischen Gründen von
Vorteil, die Maßnahmen gemäß Anspruch 7 vorzusehen.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand des
in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher beschrieben und erläutert ist. Es zeigen:
Figur 1 in teilweise abgebrochener Darstellung einen Längsschnitt durch den hinteren Bereich eines
Zangenanlegegerätes und
• ·
Figur 2 einen Schnitt längs der Linie II-II der Figur
1.
Das in der Zeichnung gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung dargestellte
Zangenanlegegerät 10 besitzt in nur schematisch dargestellter Weise eine Zangenanordnung 11, deren Zangen
mit Hilfe eines Bedienelementes 12 öffnenbar sind. Das bspw. schwenkbare Bedienelement 12 ist an seinem einen Endbereich
über eine Druckfeder 13 an einem Gehäuse 16 abgestützt. Das Gehäuse 16, in welchem die sog. Elektronik 14 des
Zangenanlegegerätes 10, d.h. elektrische und elektronische Bauteile für die Umsetzung der Messung, deren Anzeige u.dgl.
untergebracht ist bzw. sind, dient gleichzeitig als Handgriff für das Zangenanlegegerät 10. Dieses Gehäuse 16
ist, um entsprechenden Sicherheitsvorschriften gerecht zu werden, derart aufgebaut, daß ausreichend große Kriech- und
Luftstrecken, von außen nach innen vorhanden sind, um die im Gehäuse 16 untergebrachte Elektronik 14 und damit auch den
Bedienenden vor Hochspannungseinflüßen zu schützen.
Das Gehäuse 16 ist aus einem Gehäuse-Oberteil 17 und einem Gehäuse-Unterteil 18 zusammengesetzt. Die Grundform des
Gehäuses 16 bzw. der beiden Gehäuseteile 17 und 18 ergibt sich aus Figur 2, aus der ersichtlich ist, daß das Gehäuse
16 eine im wesentlichen quaderförmige Grundform aufweist,
die mit einer Einbuchtung 19 im Bereich des Bedienelementes
12 versehen ist. Beide Gehäuseteile 17 und 18 sind schalenartig ausgebildet, d.h. das Gehäuse-Oberteil 17
besitzt einen Boden 21 und einen umlaufenden Rand 22, während das Gehäuse-Unterteil 18 einen Boden 31 und einen
umlaufenden Rand 32 besitzt. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel sind die halbschalenartigen Gehäuseteile
17 und 18 etwa gleich hoch ausgebildet.
Das Gehäuse-Unterteil 18 ist an seinem umlaufenden Rand 32 mit einer diesen umlaufenden Rand 32 verlängernden bzw.
erhöhenden Schutzwand 33 versehen. Diese umlaufende Schutzwand 33 ist quermittig auf dem umlaufenden Rand 32
angeformt. Die Schutzwand 33 verläuft beim Ausführungsbeispiel zu seinem freien Ende hin konisch bzw.
keilförmig zu. Die Dicke der Schutzwand 33 entspricht etwa der halben Dicke des umlaufenden Randes 32, dessen Dicke
wiederum etwas größer ist als die des Bodens 31. Die umlaufende Schutzwand 33 besitzt zum Erreichen der
erforderlichen Kriech- und Luftstrecken eine entsprechende Höhe. Die Außenfläche des umlaufenden Randes 32 ist zur
Außenseite hin leicht schräg verlaufend vorgesehen.
Das Gehäuse-Oberteil 17 besitzt an seinem umlaufenden Rand 22 eine umlaufende Nut 23, die derart ausgebildet ist, daß
bei aneinandergesetztem Gehäuse-Oberteil 17 und Gehäuse-Unterteil 18 die umlaufende Schutzwand 33 in die umlaufende
Nut 23 ohne wesentliches Spiel paßt. Mit anderen Worten, die
6
umlaufende Nut 23 besitzt eine der umlaufenden Schutzwand
entsprechende Tiefe und Breite, d.h., eine konisch bzw. keilförmig zulaufende Form. Die umlaufende Nut 23 ist im
Quermittenbereich des umlaufenden Randes 22 angeordnet, dessen Breite etwa dem Doppelten der Breite der Nut 23
entspricht und dessen Dicke etwas größer ist als die des Bodens 21. Auch die Außenumfangsflache des umlaufenden
Randes 22 ist nach außen schräg verlaufend angeordnet. Die einander gegenüberstehenden Außen- und Innenkanten von
umlaufendem Rand 22 des Gehäuse-Oberteils 17 und umlaufendem Rand 32 des Gehäuse-Unterteils 18 fluchten miteinander. Beim
Ausführungsbeispiel entspricht die Höhe der umlaufenden Schutzwand 33 bzw. die Tiefe der umlaufenden Nut 23 etwa der
Höhe des umlaufenden Randes 22 das Gehäuse-Oberteils 17. Somit ergibt sich in zusammengebautem Zustand des Gehäuses
18 eine Kriech- bzw. Luftstrecke am Gehäuse 16 von außen nach innen, die sich durch die Summe der Einzelstrecken,
nämlich der Strecken von der Außenfläche bis zum Beginn der Schutzwand 33, der Strecke längs der Außenfläche der
Schutzwand 33, der Breite der Stirnfläche der Schutzwand 33, der Stecke längs der Innenfläche der Schutzwand 33 und der
Strecke von der Innenfläche der Schutzwand 33 bis Innenfläche des umlaufenden Randes 22 bzw. 32, darstellt.
Während sich beim dargestellten Ausführungsbeispiel die am Gehäuse-Unterteil 18 angeformte Schutzwand 33 nach Art einer
Nut-Feder-Verbindung mit dem Gehäuse-Oberteil 17 lösbar
verbinden läßt, versteht es sich, daß gemäß einem nicht
dargestellten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung diese Schutzwand 33 auch als einteilige Feder ausgebildet
sein kann, die in einander gegenüberliegende Nuten der umlaufenden Ränder 22 und 32 der beiden Gehäuseteil 17 und
18 einsetzbar ist. Es versteht sich weiterhin, daß die umlaufende Schutzwand 33 statt am Gehäuse-Unterteil 18 am
Gehäuse-Oberteil 17 angeformt und die umlaufende Nut dann im Gehäuse-Unterteil 18 eingearbeitet bzw. eingeformt sein
kann.
Das Gehäuse-Oberteil 17 ist an seinem Boden 21 mit einer Durchbrechung 24 für eine Taste 25 und mit weiteren, hier
zwei parallelen Durchbrechungen 26 und 27 für ein mit mehreren Tasten 29 versehenes Tastenfeld 28 vorgesehen. Um
die Durchbrechnungen 24, 26, 27 sind zur Gehäuseinnenseite hin umlaufende Schutzkragen 36, 37 bzw. 38 angeformt, die
eine der vorzusehenden Kriech- b2w. Luftstrecke entsprechende Höhe aufweisen. Diese Schutzkragen 36 bis 38
können an gegenüberliegenden Innenflächen in nicht dargestellter Weise mit Führungen für die Tasten 25 und 29
versehen sein. Die Schutzkragen 36, 37, 38 sind an ihren inneren freien Enden von einer Kappe 41 bzw. 42 überdeckt,
die aus einem Weichkunststoffteil hergestellt ist. Die Kappe 41 deckt den Schutzkragen 36 ab und übergreift diesen im
wesentlichen vollständig bis hin zur Innenfläche des Bodens 21. Die Kappe 42 überdeckt und umgreift die beiden
Schutzkragen 37 und 38 vollständig, wobei die Kappe 42 mit einer Zwischenwand 43 versehen ist, die parallel zu den
einen in Figur 1 dargestellten Seitenwänden verläuft und zwischen die einander gegenüberliegenden Seitenwandbereiche
der beiden Schutzkragen 37 und 38 ohne wesentliches Spiel greift. Auch hier übergreifen die betreffenden umlaufende
Randbereiche bzw. die Zwischenwand 43 der Kappe 42 die Schutzkragen 37 und 38 bis im wesentlichen zur Innenfläche
des Bodens 21. Auch dadurch ergeben sich Kriech- und Luftstrecken von der Außenseite des Bodens 21 zur Innenseite
des Gehäuses 16 hin, die sich aus der Summe der Einzelstrecken längs der Innenfläche der Kragen, der
Außenfläche der Kragen bzw. der Innenfläche der Kappen und der beiden Stirnflächen von Schutzkragen und Kappen ergeben.
Claims (7)
1. Zangenanlegegerät (10), mit einem dem Öffnungsbereich der Anlegezangen abgewandt angeordneten Gehäuse (16)
für elektrische und elektronische Bauteile, welches Gehäuse (16) ein Unterteil (18) und ein Oberteil (17)
aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß an den einander zugewandten umlaufenden Rändern (22, 32) von Gehäuse-Oberteil
(17) und Gehäuse-Unterteil (18) eine umlaufende Schutzwand (33) vorgesehen ist, mittels der
die beiden Gehäuseteile (17, 18) lösbar miteinander verbunden sind.
2. Zangenanlegegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die umlaufende Schutzwand (33) am
Gehäuse-Oberteil (17) oder -Unterteil (18) angeformt ist und in eine umlaufende Nut (23) am Gehäuse-Unterteil
(18) oder -Oberteil (17) eingreift.
3. Zangenanlegegerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die angeformte umlaufende
Schutzwand (32) eine Höhe aufweist, die etwa gleich der Höhe des mit der umlaufenden Nut (23) versehenen
umlaufenden Randes (22) des betreffenden Gehäuseteils (17, 18) ist.
4. Zangenanlegegerät nach mindestens einem der Ansprüche bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzwand (33)
zu ihrem Einführungsende hin keilförmig verläuft.
5. Zangenanlegegerät, in dessen Gehäuse-Oberteil (17) und/oder Gehäuse-Unterteil (18) mindestens ein
Gehäusedurchbruch (24) für mindestens eine Taste (25) vorgesehen ist, nach mindestens einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusedurchbruch (24) innenseitig mit einem
umlaufenden Schutzkragen (36) verbunden ist, der an seinem offenen Ende von einem haubenartigen
Weichkunststoffteil (41) übergriffen ist.
6. Zangenanlegegerät, in dessen Gehäuse-Oberteil (17) und/oder Gehäuse-Unterteil (18) parallele
Gehäusedurchbrüche (26, 27) für ein Tastenfeld (28) vorgesehen sind, nach mindestens einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäusedurchbrüche (26, 27) mit jeweils einem
umlaufenden Schutzkragen (37, 38) verbunden sind, welche Schutzkragen an ihren offenen Enden von einem
haubenartigen Weichkunststoffteil (42) übergriffen sind, das parallel 2u einem seiner umlaufenden Ränder
mit mindestens einem Zwischensteg (43) versehen ist.
ix
7. Zangenanlegegerät nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der umlaufende Schutzkragen (36,
37, 38) am Gehäuse-Oberteil (17) und/oder Gehäuse-Unterteil (18) angeformt ist.
Priority Applications (1)
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---|---|---|---|
DE9416393U DE9416393U1 (de) | 1994-10-12 | 1994-10-12 | Zangenanlegegerät |
Applications Claiming Priority (1)
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DE9416393U1 true DE9416393U1 (de) | 1996-02-08 |
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Family Applications (1)
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DE (1) | DE9416393U1 (de) |
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1994
- 1994-10-12 DE DE9416393U patent/DE9416393U1/de not_active Expired - Lifetime
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