DE9413641U1 - Gehäuse, insbesondere für eine Geschirrspülmaschine, mit einer Sicherheitsverriegelung der Tür - Google Patents
Gehäuse, insbesondere für eine Geschirrspülmaschine, mit einer Sicherheitsverriegelung der TürInfo
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Description
Gehäuse, insbesondere für eine Geschirrspülmaschine, mit einer Sicherheitsverriegelung der Tür
Die Neuerung bezieht sich auf ein Gehäuse, insbesondere auf ein Gehäuse für eine Geschirrspülmaschine, mit einer Zugangstür, welche mittels einer zum Öffnen der Tür von Hand betätigbaren,
einen federbelasteten Kniehebel aufweisenden Sicherheitsverriegelung
verschließbar ist.
Mit einem Kniehebelmechanismus arbeitende Sicherheitsverriegelungen
sind bekanntlich sehr einfach und kompakt, so daß sie sich besonders für den Einbau in die Tür eines Geschirrspülers
eignen, wo der für den Einbau verfügbare Raum relativ begrenzt ist. Außerdem kann ein Kniehebelmechanismus eine beträchtliche
Kraft ausüben, um die Tür geschlossen zu halten und die an dieser vorhandene Dichtung fest an ihren Sitz zu pressen, um
den Austritt von Wasser zu verhindern.
Das Entriegeln des Kniehebelmechanismus geschieht gewöhnlich dadurch, daß der Benutzer die Tür kraftvoll in Richtung auf
die geöffnete Stellung zieht, wobei der Kniehebel über einen toten Punkt hinweg bewegt wird und sich dabei von einem an dem
Gehäuse verankerten Fangbügel löst. Das Öffnen der Tür erfolgt also durch einfaches "Aufreißen", was den Vorteil bietet, daß
die Tür auf diese Weise auch von Innen geöffnet werden kann, was bei der Verwendung des Geräts im häuslichen Bereich eine
erhöhte Sicherheit bietet.
Durch einfaches Aufreißen lösbare Sicherheitsverriegelungen sind jedoch zumeist recht unhandlich für den Benutzer, der es
vorziehen würde, wenn für das Lösen der Verriegelung und das Öffnen der Tür ein geringerer Kraftaufwand notwendig wäre.
Dies könnte theoretisch dadurch ermöglicht werden, daß man die Sicherheitsverriegelung mit einem zusätzlichen Hebeltrieb versieht,
wodurch die Verriegelung jedoch einen komplizierteren Aufbau erhielte, ganz abgesehen von dem größeren Raumbedarf
und den erhöhten Kosten.
Ein Ziel der Neuerung ist die Schaffung eines Gehäuses, insbesondere
für eine Geschirrspülmaschine, mit einer der Zugangstür zugeordneten Sicherheitsverriegelung, welche einen einfachen
und kompakten Aufbau hat, betriebssicher und besonders mühelos betätigbar ist.
Insbesondere ist ein Ziel der Neuerung die Schaffung eines Gehäuses der genannten Art, bei welchem die Sicherheitsverriegelung
der Tür unter Ausübung einer relativ geringen Kraft auf sanfte Weise betätigbar ist.
Gemäß der Neuerung sind diese Ziele erreicht durch ein Gehäuse insbesondere für eine Geschirrspülmaschine, mit einer der Tür
zugeodneten Sicherheitsverriegelung, welche die in den Ansprüchen genannten Merkmale aufweist.
Im folgenden ist ein Ausführungsbeispiel der Neuerung anhand
der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1, 2 und 3 schematisierte Darstellungen von Teilen eines Gehäuses entsprechend einer bevorzugten Ausführungsform
der Neuerung, in drei aufeinander folgenden Betätigungszuständen.
Ein in der Zeichnung dargestelltes Gehäuse gehört z. B. zu einer Haushalts-Geschirrspülmaschine im wesentlichen herkömmlicher
Bauweise, mit einer Tür 1, welche im unteren Bereich der Vorderseite der Maschine angelenkt ist. Die Tür 1 hat eine
äußere Wand 2, welche sich oben in einer Blende 3 od. dergl. für den Einbau von Bedienungselementen und dergl. für die
Maschine fortsetzt. Ferner hat die Tür 1 eine innere Wand 4, welche so mit der äußeren Wand 2 verbunden ist, daß dazwischen
ein Hohlraum vorhanden ist. Dieser dient der Aufnahme einer Sicherheitsverriegelung 5, welche einen federbelasteten Kniehebelmechanismus
von im wesentlichen bekannter Ausführung aufweist .
Zu der Verriegelung 5 gehört ein Fanghebel 6 mit einer Klaue 7
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welche zum Festhalten der Tür 1 im geschlossenen Zustand mit einem am Gehäuse der Maschine verankerten Fangbügel 8 in Eingriff
bringbar ist (Fig. 1). Für das Eindringen des Fangbügels 8 in die Tür 1 ist diese mit einer Öffnung 9 versehen.
Nahe der Klaue 7 ist der Fanghebel 6 mittels eines Bolzens 10 auf einer fest mit der Tür 1 verbundenen Grundplatte 11 gelagert.
Das freie Ende des Fanghebels 6 trägt einen Stift 12, welcher in einem Längsschlitz 13 eines Stützhebels 14 gleitend
geführt ist. Der Stützhebel 14 ist mittels eines Bolzens 15 auf der Grundplatte 11 gelagert und trägt wenigstens eine
Druckfeder 16, welche sich an dem Stift 12 des Fanghebels 6 abstützt. Der Stift 12 bildet somit das Gelenk eines aus den
Hebeln 6 und 14 gebildeten federbelasteten Kniehebels.
Dem Kniehebelmechanismus 5 zugeordnet sind zwei vorzugsweise an der Grundplatte 11 ausgebildete Begrenzungsanschläge 23,24,
an denen der Fanghebel 6 in der Verriegelungsstellung (Fig. 1) bzw. in der Freigabestellung (Fig. 3) in Anlage ist. Diese
Stellungen liegen beiderseits eines toten Punkt, welcher auf einer die beiden Bolzen 10 und 15 miteinander verbindenen
Geraden liegt. Die einzelnen Teile der Verriegelung 5 sind in bekannter Weise so dimensionert, daß der Kniehebel in seinem
Gelenk 12 in der Verriegelungsstellung stärker abgeknickt ist als in der Freigabestellung. Die zum Bewegen der Verriegelung
5 in die Verriegelungsstellung durch den Angriff des Fangbügels 8 an der Klaue 7 des Fanghebels 6 notwendige Kraft ist
deshalb auch geringer als die zum Bewegen der Verriegelung in die Freigabestellung Erforderliche. In jedem Falle ist die
Verriegelung 5 durch "Aufreißen" lösbar, d.h. dadurch, daß auf die Tür 1 ein zum Überwinden der von der Feder 16 ausgeübten
Belastung ausreichende Kraft in Öffnungsrichtung ausgeübt wird.
Die Blende 3 hat in der Vorderseite eine Öffnung 17 für den Zugang zu einem im Schnitt etwa rechteckigen Handgriff 18,
welcher im Hohlraum der Tür angeordnet und mittels eines Bolzens 19 vorzugsweise unter Federbelastung verschwenkbar auf
der Grundplatte 11 gelagert ist. Am unteren Teil der Vorderseite weist der Handgriff 18 eine Schrägfläche 20 auf, welche
vorzugsweise die in der Zeichnung dargestellte gekrümmte Form aufweist. Im oberen Bereich des vorderen Teils hat der Handgriff
einen gegebenenfalls mit einer (nicht dargestellten)
Führungsnut versehenen Finger 21, welcher in bewegungsübertragender Gleitberührung mit einem am Fanghebel 6 hervorstehenden
Stift 22 steht. Dieser erstreckt sich vorzugsweise in einer durch den Bolzen 10 hindurch verlaufenden Richtung
zur Vorderseite der Tür 1 hin.
Beim Angriff an der Schrägfläche 20 des Handgriffs 18 durch die Öffnung 17 hindurch zum Öffnen der Tür 1 wird der Handgriff
18 automatisch im Gegenzeigersinn um den Bolzen 19 herum verschwenkt (Fig. 2). Dabei bewirkt der quer am Stift 22
angreifende Finger 21 des Handgriffs 18 eine im Gegenzeigersinn gerichtete Schwenkbewegung des Fanghebels 6. Das Drehmoment
dieser Bewegung ist proportional der im dargestellten Beispiel abnehmenden Länge des Hebelarms von der Achse des
Bolzens 10 zum Angriffspunkt des Fingers 21 am Stift 22.
Abhängig von der Dimensionierung der einzelnen Teile ist der Schwenkwinkel dieser gleichzeitigen Schwenkbewegung des Handgriffs
18 und des Fanghebels 6 ausreichend, um die Klaue 7 aus dem Eingriff mit dem Fangbügel 8 zu lösen (Fig. 3). Auf diese
Art ist die Verriegelung 5 mühelos und mit geringem Kraftaufwand zum Öffnen der Tür 1 lösbar. Das Lösen der Klaue 7 aus
dem Eingriff mit dem Fangbügel 8 geschieht dabei in bekannter Weise, indem der Kniehebel 5 unter Überwindung der von der
Druckfeder 6 ausgeübten Belastung vom Anschlag 23 über den toten Punkt hinweg zum Anschlag 24 bewegt wird.
Um den für die Schwenkbewegung des Handgriffs 18 benötigten Raum zu begrenzen, ist vorzugsweise ein (der Vereinfachung
halber nicht dargestellter) Anschlag vorgesehen, welcher nur eine begrenzte Schwenkbewegung des Handgriffs gestattet. In
• ·
diesem Falle unterstützt die Schwenkbewegung des Handgriffs 18 die Auslösebewegung des Fanghebels in der vorstehend beschriebenen
Weise nur während einer Eingangsphase, d.h. solange ein relativ großer Kraftaufwand notwendig ist, um die Tür 1 in
Öffnungsrichtung zu ziehen. Das vollständige Lösen des Fanghebels 6 vom Fangbügel 8 erfolgt dann in herkömmlicher Weise,
d.h. durch weiteres Ziehen der Tür 1 in Öffnungrichtung, wozu dann nur noch ein relativ kleiner Kraftaufwand notwendig ist.
In jedem Fall ist die Verriegelung 5 einfach und mühelos lösbar, selbst wenn die Feder 16 relativ stark gewählt wird, um
ein sicheres Festhalten der Tür 1 in der in Fig. 1 gezeigten geschlossenen Stellung zu gewährleisten. Dabei hat der Verriegelungsmechanismus
5 zusammen mit dem Handgriff 18 einen einfachen Aufbau mit relativ kleinen Abmessungen, und bietet
ein großes Maß an Sicherheit im Gebrauch.
Das beschriebene Gehäuse und die zugeordnete Sicherheitsverriegelung können im Rahmen des Neuerungsgedankens selbstverständlich
in verschiedener Weise abgewandelt werden, beispielsweise im Hinblick auf die Anordnung der einzelnen
Teile relativ zueinander.
Claims (2)
1. Gehäuse, insbesondere für eine Geschirrspülmaschine, mit einer Tür und einer in dieser angeordneten, einen federbelasteten
Kniehebelmechanismus aufweisenden Verriegelung mit einem Fanghebel, welcher zum Sichern der Tür in der geschlossenen
Stellung mit einem am Gehäuse verankerten Fangbügel in Eingriff bringbar und durch eine Bewegung des Kniehebelmechanismus
über einen Totpunkt hinweg aus dem Eingriff mit dem Fangbügel lösbar ist, und ferner mit einer in der Vorderseite
der Tür ausgebildeten Öffnung für den Zugang zu einem Handgriff, welcher eine Schrägfläche aufweist und im Inneren
der Tür schwenkbar gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (18) ein Teil (21) aufweist, welches in bewegungsübertragender
Gleitberührung mit wenigstens einem am Fanghebel (6) hervorstehenden Teil (22) steht, so daß das
Lösen des Fanghebels (6) aus dem Eingriff mit dem Fangbügel (8) wenigstens während der Eingangsphase der entsprechenden
Bewegung durch Ausübung einer in der Öffnungsrichtung der Tür (1) gerichteten Zugkraft auf die Schrägfläche (20) des
Handgriffs (18) erleichtert ist.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das genannten Teil (21) in einem vorderen Bereich des Handgriffs
(18) ausgebildet ist und daß sich das am Fanghebel (6) hervorstehende Teil (22) in einer durch die Schwenkachse (10)
des Fanghebels hindurch verlaufenden Richtung erstreckt.
G 2964 1 570 Wörter
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DE19504796A1 (de) * | 1995-02-14 | 1996-08-22 | Ymos Ag Ind Produkte | Schließvorrichtung für die Tür einer Spülmaschine |
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-
1993
- 1993-09-21 IT ITPN930021 patent/IT231974Y1/it active IP Right Grant
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1994
- 1994-08-24 DE DE19949413641 patent/DE9413641U1/de not_active Expired - Lifetime
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Also Published As
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