DE9412236U1 - Selbsttragende Lärmschutzwand - Google Patents
Selbsttragende LärmschutzwandInfo
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- E01F8/02—Arrangements for absorbing or reflecting air-transmitted noise from road or railway traffic specially adapted for sustaining vegetation or for accommodating plants ; Embankment-type or crib-type noise barriers; Retaining walls specially adapted to absorb or reflect noise
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Description
Selbsttragende Lärmschutzwand Die Erfindung betrifft eine selbsttragende Lärmschutzwand.
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz hat der Umweltschutz,
hier Lärmschutz, Vorrang vor anderen, auch wirtschaftlichen
Belangen. Zum Schutz von Wohngebieten vor Verkehrslärm entlang den diesen Lärm verursachenden Verkehrswegen wie Straßen,
Autobahnen oder Schienenwegen müssen daher Lärmschutzwände in erforderlicher Ausführung und Höhe, d.h. mit geeigneter
Schalldämmungsfähigkeit, z.B. installiert werden.
Grundsätzlich sind zwei unterschiedliche Ausführungsformen von Lärmschutzwänden bekannt. Nach der einen Ausführungsform wird
die Lärmschutzwand als reiner Erdwall ausgebildet. Die Höhe des Erdwalles sollte dabei etwa 6 m betragen, um eine ausreichende
Schalldämmung zu erreichen. Bei dieser Höhe muß jedoch der Erdwall eine Sockelbreite von mindestens 12 m haben. Die
Ausbildung einer solchen Lärmschutzwand ist daher mit einem 0 sehr hohen Arbeitsaufwand verbunden. Darüberhinaus nimmt diese
Lärmschutzwand eine sehr große Grundfläche in Anspruch.
Die zweite Ausführungsform der Lärmschutzwand ist eine reine Mauer, die z.B. aus Stahl, Beton, Stahl mit Kunststoffpaneelen
hergestellt werden kann. Derartige Lärmschutzwände erfordern jedoch bei der nötigen Höhe von 6 m einen hohen materiellen
Aufwand, der sich außer aus der Wand selbst aus den für den sicheren Halt dieser Wände notwendigen Fundamenten ergibt.
Darüberhinaus sind sowohl die Lärmschutzfunktion wie auch die ästhetische Wirkung solcher Schutzwände ungünstiger als bei
begrünten Erdwällen.
Es ist auch bekannt, die erwähnten beiden Ausführungsformen zu kombinieren. Eine solche kombinierte Ausführungsform, wie z.B.
ein Erdwall bis 4 m Höhe und darauf eine Mauer, hat immer noch einen großen Platzbedarf, zum Beispiel im Sockelbereich eine
Breite von mindestens 9 m. Der Materialaufwand für Fundamente bleibt dabei noch immer sehr groß.
Dieser Stand der Technik kann z.B. an folgenden in jüngster Zeit fertiggestellten Lärmschutzwänden begutachtet werden:
Autobahn A3 Ratingen - Hilden (Rheinland) als Lärmschutzwand beidseitig reine Erdwälle; und
Autobahn A59 Duisburg - Düsseldorf zwischen Ausfahrt Duisburg - Wanheimerort und Ausbauende westlich und östlich
abwechselnd reiner Erdwall und Erdwall ca. 4 m hoch mit aufgesetzter Betonfertigteilkonstruktion.
Durch die Erfindung wird die Aufgabe gelöst, eine Lärmschutzwand bereitzustellen, die eine ausreichende
Schalldämmungsfähigkeit aufweist und mit der eine deutliche Einschränkung des Platzbedarfs wie auch des Materialaufwands
erreicht werden kann.
Dies wird erfindungsgemäß mit einer selbsttragenden Lärmschutzwand erreicht, die aus einer gerüstartigen
Rahmenkonstruktion gebildet ist, die aus über Verbindungselemente miteinander verbundenen Profilstäben
zusammengesetzt ist, mit den ihren Bodenteil bildenden Profilstäben in den Boden eingebettet ist oder auf diesem
aufliegt und deren durch Profilstäbe definierte Längsseiten nach oben konvergieren und mit einem auf den Profilstäben
aufliegenden und an diesen befestigten, zum Innenraum der Rahmenkonstruktion hin Öffnungen aufweisenden Abdeckmaterial
bekleidet sind, wobei der Innenraum der Rahmenkonstruktion wenigstens teilweise mit einem Füllmaterial aufgefüllt ist.
Die gerüstartige Rahmenkonstruktion kann einfach an Ort und Stelle der Lärmschutzwand aus den Einzelteilen zusammengesteckt
werden. Vorteilhaft ist jedoch besonders die Möglichkeit der Vormontage zumindest einzelner Teile der Konstruktion, die
transportiert und dann vor Ort fertig zusammengebaut werden. Dadurch ist eine zusätzliche Möglichkeit zur Kostenersparnis
5 gegeben.
Zur Montage werden die Profilstäbe und die Verbindungselemente
einfach zusammengesteckt und das Abdeckmaterial darauf
befestigt. Als Profilstäbe sind dabei sowohl halb-, hohl-, als auch vollprofilartige stabförmige Materialien verwendbar. Im
einfachsten Fall können Rohre, die aus einem Material gefertigt sind, das dem Rohr die notwendige Verwindungssteifigkeit
verleiht, auf vom Außendurchmesser her dem Innendurchmesser der Rohre entsprechend angepasste Verbindungselemente gesteckt
werden. Als Materialien können dabei Profile aus Kunststoff oder Metall verwendet werden, wobei aus Gründen der
mechanischen Festigkeit die Verwendung von gekanteten Stahlblechprofilen bevorzugt ist.
Als Verbindungselemente werden erfindungsgemäß mit mehreren
Aufnahmemöglichkeiten versehene Gegenprofilelemente verwendet,
die an die Form des Profils angepasste Aufsteckeinrichtungen aufweisen. Bei Verwendung von Profilstäben aus gekantetem
Stahlblech können die Verbindungselemente aus dem gleichen Material in Form von Stahlblechwinkeln hergestellt sein.
Zusätzlich können zur Sicherung der Verbindung Einrichtungen vorgesehen sein, die ein Auseinanderfallen oder -gleiten der
zusammengesteckten Bauteile verhindern. Im einfachsten fall können dazu Schrauben verwendet werden, die die beiden
ineinander gesteckten bauteile in ihrer relativen Lage zueinander fixieren.
Technisch gleichwirkend mit der Verbindung über Verbindungselemente ist selbstverständlich die Verwendung von
Profilstäben nach Art einer Zeltstange, deren eines Ende so verjüngt ist, daß dieses Ende in einen zweiten Profilstab der
gleichen Art gesteckt werden kann, so daß aus mehreren Stäben die Rahmenkonstruktion ohne Verbindungselemente
zusammengesteckt werden kann.
Da das in den Innenraum der Rahmenkonstruktion eingebrachte Füllmaterial nicht nur auf dem Boden selbst, sondern auch auf
den den Bodenteil der Rahmenkonstruktion bildenden, in den Boden eingebetteten Stahlblechprofilstäben aufliegt, enthält
die Lärmschutzwand eine hohe Standfestigkeit, ohne daß sie Fundamente benötigen würde, was bereits zu einer-erheblichen
Reduzierung des Materialaufwandes führt. Diese Standfestigkeit bei einer Wandhöhe von 6 m ist bereits dann gegeben, wenn die
Sockelbreite der Lärmschutzwand lediglich etwa 2 bis 3 m beträgt, was andererseits zu einem deutlich eingeschränkten
Platzbedarf führt. Geht man von der oben beschriebenen kombinierten Ausführungsform der Lärmschutzwand, die eine
Sockelbreite von 9 m aufweisen muß, aus, so beträgt die Einsparung an Fläche mit der erfindungsgemäßen Lärmschutzwand
mit einer Sockelbreite von 2,3m bereits bei einer Länge von 1
km 6700 qm.
Die Standfestigkeit der Lärmschutzwand wird ferner dadurch
erhöht, daß die Längsseiten der Rahmenkonstruktion nach oben konvergieren, wodurch der Schwerpunkt des Füllmaterials und
dadurch der Lärmschutzwand in deren unterem Bereich liegt. Die Standfestigkeit der Lärmschutzwand kann gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung dadurch noch weiter erhöht
werden, daß das Füllmaterial nach oben immer leichter wird, d.h., eine geringere spezifische Dichte aufweist, wodurch der
Schwerpunkt der Lärmschutzwand weiter nach unten versetzt wird.
Als Füllmaterial für den Innenraum der Rahmenkonstruktion können zwar die unterschiedlichsten Materialien verwendet
werden, die durch ihre spezifischen Gewichte eine ausreichende Standfestigkeit der Lärmschutzwand sicherstellen.
Erfindungsgemäß wird es jedoch bevorzugt, daß der Innenraum der
Rahmenkonstruktion in einem Bereich, der von den den Bodenteil und einen unteren Abschnitt der Längsseiten der
Rahmenkonstruktion bildenden Stahlblechprofilstäben begrenzt ist, mit einer Schüttung aus Reststoffen mit hoher Rohdichte
gefüllt ist. Nach diesem erfindungsgemäßen Vorschlag kann auch erreicht werden, daß die Lärmschutzwand auch als eine Deponie
von Reststoffen, insbesondere von Reststoffen aus Verbrennungsanlagen verwendet werden kann, wodurch die
5 erfindungsgemäße Lärmschutzwand auch zur Lösung des in heutiger Zeit bedeutenden Problems der Wiederverwendung und
sachgerechten Deponierung von solchen Reststoffen beiträgt.
Für ein sicheres und kontrolliertes Deponieren von Reststoffen wird erfindungsgemäß ferner vorgeschlagen, daß die
Reststoffschüttung allseitig mit einer Kunststoffolie und einer
an dieser anliegenden Bauschutzmatte abgeschlossen wird.'
5
Das Füllmaterial, das den Innenraum der Rahmenkonstruktion oder, falls in diesem eine Deponie vorgesehen ist, den
verbliebenen Innenraumteil der Rahmenkonstruktion wenigstens teilweise ausfüllt, ist bei einer weiter bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung derart gewählt, daß wenigstens
eine äußere, zu der Rahmenkonstruktion benachbarte Schicht aus einer Mischung besteht, die für eine Bepflanzung geeignet ist.
Hierdurch wird erreicht, daß die Lärmschutzwand begrünt werden kann, wodurch ihr Aussehen ästhetischer wird. Die Bepflanzung
der Lärmschutzwand kann dabei nach der Montage derselben durch die seitlichen Öffnungen des Abdeckmaterials oder dadurch
erfolgen, daß in das Füllmaterial von vorneherein geeignete Samenmaterialien beigemischt werden. Die Öffnungen des
Abdeckmaterials ermöglichen das Wachsen der Pflanzen sowie deren Bewässerung.
Als Abdeckmaterial werden erfindungsgemäß Abdeckplatten
verwendet, die Öffnungen in Form von zur Außenseite hin nach oben offenen Hohlnasen aufweisen und die aus einem
wiederverwerteten Kunststoffmaterial hergestellt sind, das vorzugsweise schwerentflammbar oder feuerhemmend ist oder mit
Zuätzen so ausgerüstet worden ist. Hierdurch wird ermöglicht, daß die Lärmschutzwand auch zur Wiederverwendung von Abfall-Kunststoffen
beiträgt. In den nach oben offenen Hohlnasen können die eingebrachten Pflanzen oder Pflanzensamen
zielgerichtet nach oben herauswachsen, und es ist ein einfaches Bewässern der Lärmschutzwand möglich. Infolge der Verbindung
der nach oben offenen Hohlnasen mit dem Innenraum der Lärmschutzwand und dem darin befindlichen Füllmaterial kann
auch die feuchtigkeitsspeichernde Wirkung des Füllmaterials ausgenutzt werden. Bei einer gleichmäßigen Verteilung der
Hohlnasen über das plattenartige Abdeckmaterial kann bei Bepflanzung ein ebenmäßiger Wuchs erreicht werden, und es kann
ein ansprechendes optisches Erscheinungsbild der Lärmschutzwand insgesamt bewirkt werden.
Die Abdeckplatten müssen, an den die Längsseiten der Rahmenkonstruktion bildenden Stahlblechprofilstäben befestigt,
eine ausreichende Festigkeit besitzen, um das Füllmaterial im Innenraum der Rahmenkonstruktion zu halten. Das äußere Aussehen
des Abdeckmaterials ist jedoch weniger von Bedeutung, da die ästhetische Wirkung der Lärmschutzwand im wesentlichen von den
herauswachsenden Pflanzen bestimmt wird.
Bei der erfindungsgemäßen Lärmschutzwand ist ein ausreichender Lärmschutz durch das Abdeckmaterial und das im Innenraum der
Rahmenkonstruktion vorhandene Füllmaterial sichergestellt. 15
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
Figur 1 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäßen
Lärmschutzwand, die mit einem wiederverwertetem Kunststoffmaterial bekleidet ist;
Figur 2 eine Seitenansicht der Lärmschutzwand nach Figur 1; Figur 3 eine Vergrößerung des in Figur 1 eingekreisten Teils
der Rahmenkonstruktion als ein Beispiel für die Verbindung der Stahlblechprofilstäbe.
Wie aus Figur 1 ersichtlich weist die erfindungsgemäße
Lärmschutzwand 1 eine gerüstartige Rahmenkonstruktion auf, die im Querschnitt trapezförmig ist und aus Stahlblechprofilstäben
2, 3, 4, 7 und 5 (Figur 2) zusammengesetzt ist. Die den Boden
der Rahmenkonstruktion bildenden Stahlblechprofilstäbe 2 sind vorzugsweise in ein vorbereitetes Kies- und Sandbett
eingebettet. An beiden Enden dieser Stahlblechprofilstäbe 2
sind nach oben verlaufende Stahlblechprofilstäbe 3 befestigt, welche waagerecht miteinander über Profilstäbe 5 verbunden sind
und zusammen mit diesen die Längsseiten der Rahmenkonstruktion bestimmen. Die oberen Enden der nach oben verlaufenden
Stahlblechprofilstäbe 3 sind in Querrichtung über einen
weiteren, die kürzere Trapezschmalseite bildenden Stahlblechprofilstab 7 miteinander verbunden. Die derart
gebildete Rahmenkonstruktion ist ferner mit Querstäben 4 versteift, die zwischen den nach oben verlaufenden
Stahlblechprofilstäben 3 verlaufen und an diesen befestigt sind, von denen die einander gegenüberliegenden Längsseiten der
Rahmenkonstruktion gebildet werden.
Der Innenraum der Rahmenkonstruktion ist in einem Bereich, der im Querschnitt durch die den Bodenteil derselben bildenden
Stahlblechprofilstäbe 2 und die untersten Querstäbe 4 bestimmt ist und in Längsrichtung der Lärmschutzwand 1 verläuft, mit
einer Schüttung 9 aus Reststoffen aus Verbrennungsanlagen gefüllt. Dieser Bereich des Innenraumes der Rahmenkonstruktion
wird also als Deponie für Reststoffe genutzt. Zum Zwecke der sicheren und kontrollierten Deponierung der aus Reststoffen
gebildeten Schüttung 9 ist diese mit einer säurefesten Kunststoffolie 10 umgeben, deren Enden miteinander säurefest
verschweißt sind. Die Kunststoffolie 10 ist ihrerseits 0 allseitig von einer Bauschutzmatte 11 umgeben.
Als Füllmaterial für den Innenraum der Rahmenkonstruktion ist ferner eine Schicht aus Sandschüttung 12, die auf der
Bauschutzmatte 11 aufliegt, und sonst eine Mischung 13 aus Bauschutt, Mutterboden, Torf und Kompost vorgesehen, die für
eine Bepflanzung der Lärmschutzwand 1 geeignet ist. Das Füllmaterial ist dabei derart zusammengesetzt, daß es nach oben
immer leichter wird, insbesondere dann, wenn der gesamte Innenraum der Lärmschutzwand damit angefüllt ist.
Die Rahmenkonstruktion ist an ihren beiden durch die Stahlblechprofilstäbe 3 und 5 gebildeten Längsseiten mit einem
an diesen befestigten Abdeckmaterial bekleidet, das in dieser Ausführungsform aus einem wiederverwerteten plattenartigen
Kunststoffmaterial 14 besteht. Wie aus Figur 1 und 2 ersichtlich, weist das Kunststoffmaterial 14 oben offene
Hohlnasen 15 auf, die zum Innenraum der Rahmenkonstruktion hin verlaufen. Durch diese offenen Hohlnasen kann das Füllmaterial
13, in das geeignetes Samenmaterial von vornherein oder nachträglich durch die Hohlnasen 15 beigemischt wird, bewässert
werden.
Figur 3 stellt als ein Beispiel für die Verbindung der Stahlblechprofilstäbe den eingekreisten Teil 8 aus Figur 1
vergrößert in seinen Einzelheiten dar. Der den Bodenteil der Rahmenkonstruktion bildende Stahlblechprofilstab 2 ist mit
Hilfe eines Stahlblechwinkels 21 mit dem nach oben verlaufenden Stahlblechprofilstab 3 der Rahmenkonstruktion verbunden. Mit
dem Stahlblechwinkel 16, der über den Stahlblechwinkel 17 auf dem Stahlblechprofilstab 3 aufliegt, ist der Querstab 4 an
diesem befestigt. Ähnlich wird der in horizontaler Richtung verlaufende Stahlblechprofilstab 5 der Rahmenkonstruktion mit
dem Stahlblechprofilstab 3 über einen Stahlblechwinkel 18 verbunden, der an diesem befestigt ist und in den
Stahlblechprofilstab 5 eingreift. Die Verbindung der Stahlblechprofilstäbe über die Stahlblechwinkel, welche beide
bevorzugt verzinkt und/oder kunststoffbeschichtet sind, erfolgt mit verzinkten Schrauben und Blindnieten. Durch die
entsprechende Wahl von Stahlblechwinkeln und Stahlblechprofilstäben sowie deren Anzahl und Materialstärke
können Rahmenkonstruktionen mit unterschiedlichen Abmessungen und den unterschiedlichsten örtlichen Gegebenheiten
entsprechend hergestellt werden.
Die erfindungsgemäße Lärmschutzwand 1 hat ferner den Vorteil,
daß sie einfach aufgebaut werden kann, indem man die Stahlblechprofilstäbe 2 im Abstand voneinander quer zur
Verlaufsrichtung der Lärmschutzwand 1 in das Kies- und Sandbett
einbettet, die Bauschutzmatte 11 und daran anliegend die Kunststoffolie 10 in Verlaufsrichtung der Lärmschutzwand 1
verlegt, wobei die Bauschutzmatte 11 und die Kunststoffolie 10
die Stahlblechprofilstäbe 2 beidseitig überragen, die Schüttung 9 aus Reststoffen mittig und in Verlaufsrichtung der
Lärmschutzwand 1 auf die Kunststoffolie 10 aufträgt, diese auf die Schüttung 9 hochschlägt und deren Kanten oben miteinander
säurefest verschweißt, die Baustahlgewebe 11 auf die Folie 10
hochschlägt, die Rahmenkonstruktion an den Stahlblechprofilstäben
2 befestigt aufbaut, ihren Innenraum mit Füllmaterial ausfüllt und ihre Längsseiten mit dem Abdeckmaterial bekleidet
Die durch die Stahlblechprofilstäbe 3, 4 und 7 gebildete Baueinheit kann dabei industriell vormontiert sein und eine
Transporteinheit bilden, wodurch die Herstellung der Lärmschutzwand 1 weiter vereinfacht wird.
Claims (3)
1. Selbsttragende Lärmschutzwand (1) aus einer gerüstartigen Rahmenkonstruktion, die aus über Verbindungselemente (16, 17)
miteinander verbundenen Profilstäben (2, 3, 4, 5, 7)
zusammengesetzt ist, mit den ihren Bodenteil bildenden Profilstäben (2) in den Boden eingebettet ist oder auf diesem
aufliegt, wobei die durch Profilstäbe {3, 5) definierten Längsseiten nach oben konvergieren und wobei die
Rahmenkonstruktion mit auf den Profilstäben (3, 5) aufliegenden
und an diesen befestigten, zum Innenraum der Rahmenkonstruktion hin Öffnungen in Form von zur Außenseite hin nach oben offenen
Hohlnasen (15) aufweisenden Abdeckplatten aus einem wiederverwerteten Kunststoffmaterial (14) verkleidet sind,
wobei der Innenraum der Rahmenkonstruktion wenigstens teilweise mit einem Füllmaterial (9, 13) aufgefüllt ist.
2. Selbsttragende Lärmschutzwand (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Füllmaterial (9, 13) nach oben immer
leichter wird.
3. Selbsttragende Lärmschutzwand (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenraum der
Rahmenkonstruktion in einem Bereich, der von den den Bodenteil und einen unteren Abschnitt der Längsseiten der
Rahmenkonstruktion bildenden Profilstäben (2 bzw. 3, 5)
begrenzt ist, mit einer Schüttung (9) aus Reststoffen mit hoher Rohdichte gefüllt ist.
4. Selbsttragende Lärmschutzwand (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schüttung (9) allseitig von einer
Kunststoffolie (10) und einer, an dieser anliegenden Bauschutzmatte (11) abgeschlossen ist.
5. Selbsttragende Lärmschutzwand (1) nach einem der Ansprüche
bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine äußere, zu der Rahmenkonstruktion benachbarte Schicht des Füllmaterials
(13) aus einer Mischung besteht, die für eine Bepflanzung
11
geeignet ist.
geeignet ist.
6. Selbsttragende Lärmschutzwand (1) nach einem der Ansprüche 1
bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilstäbe (2, 3, 5) aus gekanteten Stahlblechprofilstäben bestehen.
7. Selbsttragende Lärmschutzwand (1) nach einem der Ansprüche 1
bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplatten aus einem wiederverwerteten Kunststoffmaterial (14), das
schwerentflammbar oder feuerhemmend ist oder mit Zuätzen so ausgerüstet worden ist, bestehen.
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DE9412236U Expired - Lifetime DE9412236U1 (de) | 1993-08-04 | 1994-07-29 | Selbsttragende Lärmschutzwand |
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DE (1) | DE9412236U1 (de) |
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP0799936A2 (de) * | 1996-04-04 | 1997-10-08 | Wolfgang Markus | Selbsttragende Schutzwand |
EP3786362A1 (de) * | 2019-08-30 | 2021-03-03 | Klaus Wegenast | Begrünbares wandelement, bausatz zur montage eines begrünbaren wandelements sowie verfahren zur montage eines begrünbaren wandelements |
-
1994
- 1994-07-29 DE DE9412236U patent/DE9412236U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (4)
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EP0799936A2 (de) * | 1996-04-04 | 1997-10-08 | Wolfgang Markus | Selbsttragende Schutzwand |
DE19613633A1 (de) * | 1996-04-04 | 1997-10-09 | Wolfgang Markus | Selbsttragende Schutzwand |
EP0799936A3 (de) * | 1996-04-04 | 1998-04-22 | Wolfgang Markus | Selbsttragende Schutzwand |
EP3786362A1 (de) * | 2019-08-30 | 2021-03-03 | Klaus Wegenast | Begrünbares wandelement, bausatz zur montage eines begrünbaren wandelements sowie verfahren zur montage eines begrünbaren wandelements |
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