DE9411816U1 - Vorrichtung zum Tränken einer breitgeführten Warenbahn - Google Patents
Vorrichtung zum Tränken einer breitgeführten WarenbahnInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung der dem Oberbegriff des Anspruchs 1 entsprechenden Art.
Eine solche Vorrichtung ist in Gestalt des Foulards allgemein bekannt. Die Warenbahn wird hierbei von oben in
einen nach oben offenen Trog mit der Behandlungs fluss igkeit hineingeleitet, über eine nahe am Grund des Troges
angeordnete Umlenkwalze nach oben umgelenkt und nach dem Austritt aus der Behandlungsflüssigkeit in dem Trog durch
das darüber angeordnete Quetschwalzenpaar abgequetscht, wobei die abgequetschte Flüssigkeit über eine Leitfläche
in den Trog zurückläuft.
Durch das Vorhandensein der Umlenkwalze ist das Volumen des Troges aus konstruktiven Gründen ziemlich beträchtlich.
Es ist zwar ebenfalls bekannt, in dem Trog Verdrängerkörper unterzubringen, doch bleibt immer noch
ein erhebliches Flüssigkeitsvolumen bestehen, welches bei der Beendung der Behandlung oder bei einem Wechsel der
Behandlungsflüssigkeit aufzubewahren oder zu entsorgen
ist. Die sorgfältige Reinigung ist durch das Vorhandensein der Verdrängerkörper erschwert.
* * pöstgM? &kgr;&udiagr;&Igr;&Lgr; "(Bl2 Vo 1M So) 1 te 2 11 ■ 504
Das allgemeine Ziel in der Textiltechnologie ist es, die Mengen an Behandlungsflüssigkeiten in den Apparaten
immer mehr zu verringern.
Dementsprechend liegt auch der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Behandlungsvorrichtung im
Sinne einer Verringerung des Flotteninhalts weiterzuentwickeln.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 wiedergegebene Erfindung gelöst.
Der flache Trog des Foulards kann zwar die Flüssigkeitsmenge durch seine Trogform ohne Dichtprobleme aufnehmen,
bedarf dafür aber eines Innenraums, der den einlaufenden Abschnitt und den auslaufenden Abschnitt der
Warenbahn und die Umlenkwalze aufnehmen kann.
Dieser Trog wird bei der Erfindung durch den aufrechten
flachen Kanal ersetzt, der von der Warenbahn nur einmal von unten nach oben durchlaufen wird und der am unteren
Ende durch die Dichtungsanordnung begrenzt, d.h. flüssigkeitsmäßig abgedichtet ist. Die Abdichtung gegenüber
der laufenden Warenbahn tritt an die Stelle der Geschlossenheit des Troges, welch letztere aber ein zweimaliges
Hindurchleiten der Warenbahnabschnitte bedingt.
Der Kanal soll "flach" sein. Damit ist gemeint, daß der lichte Abstand zwischen den Flachseiten des Kanals
gerade so groß ist, daß eine Warenbahn locker in Breitlage hindurchführbar ist. Ob sich die Warenbahn auf ihrem Weg
durch den Kanal der einen oder anderen Flachseite mehr oder weniger annähert, spielt für die Tränkwirkung keine
Rolle. Welches konkrete Abstandsmaß im Einzelfall zu wählen ist, hängt von der Ware ab. Ein flaches Material wie
ein Baumwollstoff bedarf nur eines geringeren Abstandes als ein flauschiges oder einen Pol aufweisendes Material.
Die Anordnung der Flachseiten des flachen Kanals mit dem geringstmöglichen Abstand zur Warenbahn hat einerseits
die Wirkung, daß das Volumen an Behandlungsflüssigkeit in dem Kanal gering gehalten werden kann und bei einer Warenbreite
von 1800 mm nur etwa 11 Liter beträgt. Eine solche
geringe Menge wird von der durchlaufenden Warenbahn in kurzer Zeit "verbraucht", so daß keine Probleme mit einer
etwaigen Flottenverarmung auftreten.
Andererseits hat aber die Flachheit des Kanals auch eine Wirkung auf die physische Wirksamkeit der Tränkung.
Durch die Nähe der Flachseiten des Kanals zur durchlaufenden Warenbahn stellt sich eine strömungsmäßige Wechselwirkung
ein, insofern auf den beiden Seiten der Warenbahn stark turbulente Strömungsschichten entstehen, deren
Druckpulsationen die Entlüftung der Warenbahn und damit einhergehend die Penetration der Behandlungsflüssigkeit
in die Warenbahn fördern. Der Tränkungswirkungsgrad bei vergleichbarer Tränkstrecke steigt gegenüber den Verhältnissen
im Foulardbecken deutlich an.
Die Dichtungsanordnung am unteren Ende des Kanals kann in der in Anspruch 2 wiedergegebenen Weise ausgeführt
sein.
Eine Auftragseinrichtung mit einem flachen aufrechten,
mit Behandlungsflüssigkeit füllbaren Kanal mit einer Dichtungsanordnung der beschriebenen Art ist für sich
genommen aus der DE-OS 14 60 265 bekannt. Allerdings wird bei der bekannten Ausführungsform die Warenbahn von oben
nach unten durch den flachen Kanal hindurchgeführt und sind die Quetschwalzen unterhalb des Kanals angeordnet.
Im einzelnen kann die Dichtungsanordnung in der in den Ansprüchen 3 und 4 wiedergegebenen Weise ausgestaltet
sein, die aber für sich genommen bekannt ist, z.B. aus der DE-OS 14 60 268 und der DE-OS 14 60 265.
Die Ansprüche 5 und 6 geben konstruktive Einzelheiten der Ausbildung des Kanals wieder. Materialien für den
Kanal sind geeignete Kunststoffe oder korrosionsfester Stahl.
Bei der bevorzugten Ausführungsform beträgt der lichte
Abstand zwischen den Flachseiten des Kanals gemäß Anspruch 7 etwa 6 bis 12 mm. In Betracht kommt generell
eine Größenordnung von etwa 10 mm.
Die Beschickung des flachen Kanals kann in an sich
bekannter Weise nach den Ansprüchen 8 und 9 erfolgen, wobei das Aufbringen der zuzuführenden Behandlungsflussigkeit
auf die Ablaufflächen für sich genommen aus der DE 37 33 996 C 2 hervorgeht.
Um der Tränkvorrichtung auch im Hinblick auf die Rückführung der abgequetschten Behandlungsflüssigkeit
foulardähnliche Eigenschaften zu bewahren, empfiehlt sich die Ausgestaltung nach Anspruch 10.
Besonders wichtig ist die Anordnung des Schlauchabschnitts gemäß Anspruch 11, die eine problemlose und billig
zu realisierende Abdichtung zwischen dem Ende des formsteifen Kanals und den aufblasbaren Schläuchen bildet,
die insbesondere die Abdichtung zu den Seiten der Warenbahn hin leicht und ohne an eine bestimmte Warenbahnbreite
gebunden zu sein, realisiert.
Ein ähnlicher Schlauchabschnitt ist auch in der DE 14 60 265 A 1 zu sehen, jedoch ist er dort im Innern des
flachen Kanals angeordnet und dessen oberem Rand befestigt. Wegen der bei der Erfindung unter Umständen größeren
Höhe der Tauch- oder Tränkstrecke bedeutet dies die Notwendigkeit der Anordnung eines ziemlich langen
Schlauchabschnitts mit entsprechenden Kosten, wobei das Material außerhalb der eigentlichen Dichtzone keine Funktion
zu erfüllen hat. Bei der Erfindung hingegen braucht der Schlauchabschnitt nur gerade die Zone zwischen dem
unteren Ende des flachen Kanals und der darunter angeordneten Dichtungsanordnung zu überbrücken.
Besonders wichtig ist das Merkmal, den Schlauchabschnitt außen auf dem flachen Kanal anzubringen, wenn
zusätzlich eine Gleitfolie vorgesehen sein soll, die das Hindurchgleiten der Warenbahn durch die einander gegenüberstehenden
aufblasbaren Schläuche erleichtern soll. Die Anbringung einer solchen Gleitfolie wäre bei der aus der
DE 14 60 265 A 1 bekannten Ausführungsform vernünftigerweise
nur am oberen Rand des Kanals zu verwirklichen. Die Gleit folien müßten sich dann über die gesamte Höhe des
flachen Kanals erstrecken oder in halber Höhe an dem
Schlauchabschnitt angebracht sein. Beide Lösungen sind konstruktiv nicht günstig. Bei der Erfindung, soweit sie
sich im Zusammenwirken der Ansprüche 11 und 12 manifestiert, können die Gleitfolien jedoch eine optimale Kürze
aufweisen, ohne daß es Probleme mit ihrer Festlegung gegen den Zug der Warenbahn gibt.
Der Schlauchabschnitt und die Befestigung der Gleitfolie sind Merkmale die auch unabhängig von der Frage
anwendbar sind, ob oberhalb des oberen Endes des flachen Kanals Quetschwalzen angeordnet sind. Diese Merkmale haben
also eine Bedeutung auch ohne die Abhängigkeit von Anspruch 1.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Fig. 1 zeigt einen Vertikalschnitt senkrecht zur Warenbahn durch eine Tränkeinrichtung;
Fig. 2 zeigt den Bereich der Dichtungsanordnung aus dem unteren Teil der Fig. 1 in vergrößertem Maßstab;
Fig. 3 zeigt einen horizontalen Teilschnitt nach der Linie III-III in Fig. 2.
Die in Fig. 1 als Ganzes mit 100 bezeichnete Tränkvorrichtung dient zur Tränkung einer beispielsweise textlien
Warenbahn 1 mit einer Behandlungsflüssigkeit in einem vorgebbaren Feuchtegehalt. Die Tränkvorrichtung 100 umfaßt
einen aufrechten flachen Kanal 10, der mit der Behandlungsflüssigkeit
füllbar ist und von der Warenbahn 1 von unten nach oben durchlaufen wird. Nach unten wird der
flache Kanal durch eine Dichtungsanordnung 20 abgeschlossen, die von beiden Seiten an der Warenbahn 1 anliegt und
das Herauslaufen der Behandlungsflüssigkeit aus dem flachen Kanal 10 nach unten verhindert.
Oberhalb des flachen Kanals 10 ist ein Quetschwerk 30 mit zwei gegeneinander arbeitenden Quetschwalzen 32,33 angeordnet,
die die in dem flachen Kanal 10 getränkte Warenbahn 1 auf einen vorgebbaren Feuchtegehalt abquetschen, so
daß eine bestimmte Menge an Behandlungsflüssigkeit auf der Warenbahn 1 in gleichmäßiger Verteilung verbleibt.
Die Warenbahn 1 läuft von oben über eine unterhalb der Tränkvorrichtung 100 angeordneten Breitstreckwalze 2,
wird dort um etwa 90° umgelenkt und erreicht etwa horizontal eine Umlenkwalze 3. Von deren in Fig. 1 rechter Seite
verläuft die Warenbahn vertikal nach oben und oberhalb des flachen Kanals 10 über eine weitere Breitstreckwalze 4, um
dann in den Walzspalt 31 der Quetschwalzen 32 und 33 einzulaufen.
Der flache Kanal 10 besteht aus zwei mit geringem Abstand einander gegenüberstehenden rechteckigen Blechen,
die die Flachseiten 5,5 des Kanals 10 bilden. Die längeren Seiten der rechteckigen Bleche sind in Breitenrichtung der
Bahn gelegen. Zwischen den aufrechten kürzeren Seiten ist am Rand jeweils ein im Querschnitt rechteckiges Abstandsprofil
6 angeordnet, dem auf der Außenseite Beilageprofile 7,7 gegenüber stehen. Das Ganze ist durch eine Reihe von
Schrauben 8 verbunden und geeigneter Weise abgedichtet, so daß sich ein in einem horizontalen Schnitt geschlossener
Kanal ergibt. Oben und unten mündet der flache Kanal 10 offen aus. Am unteren Ende des flachen Kanals 10 ist eine
Stützkonstruktion vorgesehen, von der nur zwei in gleicher Höhe einander gegenüberliegende I-Träger 11,12 wiedergegeben
sind. Die Träger 11,12 liegen mit jeweils einem Quersteg 11',12' einander mit Abstand gegenüber. In dem Abstandsraum
sind an den Querstegen 11',12' Haltestücke 13,14,15 montiert, die das untere Ende des flachen Kanals
10 und die Dichtungsanordnung 20 festhalten. Erforderlichenfalls kann der flache Kanal 10 noch an einer weiteren
Stelle in nicht wiedergegebener Weise abgestützt sein.
Am oberen Ende 10" sind die die Flachseiten 5,5 des flachen Kanals 10 bildenden Platten oder Bleche nach außen
abgewinkelt und bilden nach innen geneigte Ablaufflächen 16, über die die Behandlungsflüssigkeit in einem Film oder
einer Schicht schräg nach unten in das obere Ende des flachen Kanals 10 hineinläuft. Außerhalb der Ablaufflächen
16 sind horizontale, sich parallel zu den Flachseiten 5,5 erstreckende Zuführrohre 17 für Behandlungsflüssigkeit
vorgesehen, die in geeigneter Weise damit versorgt werden und mit einer Vielzahl von in Breitenrichtung aufeinanderfolgender
Bogenröhrchen in Verbindung stehen, die spazierstockartig
abgebogen sind und über den oberen Rand der Ablaufflächen 16 reichen. Die an einer Vielzahl von ziemlich
nahe beieinanderliegenden Stellen durch die Bogenröhrchen 18 auf die Ablaufflächen 16 gebrachte Behandlungsflüssigkeit
strömt über die Ablauf flächen 16 hinab und vergleichmäßigt sich dabei, so daß der flache Kanal 10
ohne wesentliche Niveauunterschiede in Breitenrichtung der Warenbahn 1 gefüllt gehalten werden kann.
Die Quetschwalzen 32,33 sind oberhalb der Ablaufflächen
16 und Bogenröhrchen 18 im Bereich des Grundrisses des flachen Kanals 10 mit seiner Stützanordnung vorgesehen.
Die in dem Walzspalt 31 abgequetschte Behandlungsflüssigkeit fließt entlang der Warenbahn 1 nach unten oder
tropft ab. Um diese Behandlungsflüssigkeit aufzufangen sind zu beiden Seiten der Warenbahn 1 Leitflächen 34,35
vorgesehen, die die unterhalb und seitlich von den Quetschwalzen 32,33 anfallende Behandlungsflüssigkeit auffangen
und auf die Ablaufflächen 16 leiten, wo sie wieder in den flachen Kanal 10 zurückgeführt wird.
In Fig. 2 ist der Bereich der Dichtungsanordnung 20 aus Fig. 1 vergrößert dargestellt. Die Dichtungsanordnung
20 umfaßt zwei in gleicher Höhe zu beiden Seiten der Warenbahn 1 einander gegenüberstehende aufblasbare Schläuche
25, die auf der Rückseite in Längsrichtung durchgehende T-förmige Rippen 26 aufweisen, die in entsprechende hinterschnittene
Ausnehmungen 27 der Haltestücke 13 bzw. 14 eingreifen. In ganz aufgeblasenem Zustand liegen die
Schläuche 25 unter Druck gegeneinander an. Im drucklosen oder evakuierten Zustand sind sie flach, wie es jeweils
bei 25' gestrichelt angedeutet ist.
Die Anordnung der Schläuche 25,25 ist so getroffen, daß sie im aufgeblasenen Zustand die Warenbahn 1 in der
Mitte des flachen Kanals 10 halten.
Die Dichtungsanordnung 20 ist kurz unterhalb des
unteren Endes 10' des flachen Kanals 10 angeordnet. Im Bereich des unteren Randes ist der flache Kanal 10 auf
seiner Außenseite von einem kurzen Schlauchabschnitt 40 aus einer Kunststoffolie umgeben, die den flachen Kanal 10
dicht umschließt. Der Schlauchabschnitt 40 ist also in seinem horizontalen Querschnitt so bemessen, daß er genau
um den flachen Kanal 10 herumpaßt und gegebenenfalls unter Zuhilfe-nahme von Dichtungsmitteln gegenüber diesem abgedichtet
werden kann. Der Schlauchabschnitt wird zwischen der Außenseite der Flachseiten 5 und Haltewinkeln 29 eingespannt,
die sich auf den Haltestücken 15 bzw. 13 und 14 abstützen.
Der Schlauchabschnitt 40 hängt über das untere Ende 10' des flachen Kanals 10 nach unten herab und greift
zwischen den Schläuchen 25,25 hindurch, um sich noch ein Stück darüberhinaus bis zu seinem unteren Rand 40' zu
erstrecken.
Zwischen den Haltewinkeln 29 und der Außenseite der Flachseiten 5 ist auf jeder Seite der Warenbahn 1 außerdem
eine Gleitfolie 50 mit ihrem oberen Rand eingespannt, und zwar innenseitig des Schlauchabschnitts 40- Die Gleitfolien
50 erstrecken sich innerhalb des Schlauchabschnitts
40 durch den Spalt zwischen den Schläuchen 25,25 hindurch und sind am unteren Ende bei 41 an nachgiebigen Winkeln 42
befestigt, die die Gleitfolien 50 gegen die Reibungs-Mitnahme-Kräfte der von unten nach oben laufenden Warenbahn 1
abfangen.
Die Gleitfolien 50,50 liegen unmittelbar an der Warenbahn 1 an und bestehen aus einem dauerhaften gleitgünstigen
Material z.B. Polytetrafloräthylen oder korrosionsfestem Stahl. Sie halten durch ihre Befestigung bei
41 den Schlauchabschnitt 40 und bleiben also von in Laufrichtung der Warenbahn 1 wirkenden Kräften frei. Der
Schlauchabschnitt 40 hat also eine reine Dichtfunktion
ohne Ansprüche an mechanische Festigkeit oder besonders gleitgünstige Eigenschaften. Insbesondere ist durch den
Schlauchabschnitt die Abdichtung des Abstandsraums zwi-
• ·
sehen dem unteren Ende 10' des flachen Kanals 10 und der
Dichtungsanordnung 20 auf einfache Weise gelöst.
In Fig. 3 ist ein Horizontalschnitt in Höhe der Schläuche 25,25 im Randbereich der Warenbahn 1 dargestellt.
Die Dickenverhältnisse sind übertrieben wiedergegeben. Durch die Elastizität der Schläuche 25,25 werden
die Gleitfolien 50,50 und die Ränder des Schlauchabschnitts 40 außerhalb des Randes 1' der Warenbahn durch
den Innendruck der Schläuche 25,25 zusammengedrückt und abgedichtet, so daß es auf eine genaue Anpassung der Breite
der Warenbahn an die Breite der Gleitfolien 50,50 und des Schlauchabschnitts 40 nicht ankommt.
In Fig. 1 ist der flache Kanal 10 in der Höhe an der Stelle 19 unterbrochen. Dies soll andeuten, daß die Höhe
des Kanals 10 und damit die Tränkstrecke bedarfsweise unterschiedlich sein kann. In Betracht kommt in der Praxis
eine Höhe von etwa 400 - 500 mm.
Claims (12)
1. Vorrichtung zum Tränken einer breitgeführten Warenbahn
(1) mit einer Behandlungsflüssigkeit,
i mit einem Vorratsbehälter für die Behandlungsflüssigkeit,
durch den die Warenbahn (1) auf einer Tränkstrecke hindurchgeleitet wird,
und mit einem oberhalb des Vorratsbehälters angeordneten Quetschwalzenpaar (30) durch welches die Warenbahn
(1) unmittelbar nach dem Verlassen des Vorratsbehälters von unten hindurchleitbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Vorratsbehälter durch einen aufrechten flachen Kanal (10) gebildet ist, dessen Flachseiten (5,5)
einander dicht gegenüberstehen, durch den die Warenbahn (1) von unten nach oben hindurchleitbar ist, der mit Behandlungsflüssigkeit
bis zu einer wählbaren Füllstandshöhe gefüllt haltbar ist und der am unteren Ende (10') durch
eine von beiden Seiten an der Warenbahn (1) anliegende nachgiebige Dichtungsanordnung (20) begrenzt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der flache Kanal (10) am unteren Ende (10') min-
# · · ·· ·······
D-40239 DÜSSELDORF -'fflClLWifSTR^SSE 2j- &Tgr;&xgr;&iacgr;&Egr;&phgr;&Ngr; 4|/ 2j1 /$8 145 - 0 · TELEFAX 49/211 /SB 145 - 20
destens auf einer Seite der Warenbahn (1) durch eine in einer quer über die Warenbahn (1) reichenden Zone von
einem fluiden Druckmedium gegen die Warenbahn (1) aufblasbare, dichtend an ihr anliegende und hin dichtend gegen
eine Gegenfläche auf der anderen Seite der Warenbahn (1) drückende flexible Wandung (25) begrenzt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß auf beiden Seiten der Warenbahn (1) aufblasbare flexible Wandungen vorgesehen sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die flexiblen Wandungen durch einander gegenüberliegende
aufblasbare Schläuche (25,25) gebildet sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der flache Kanal (10) aus formsteifem Material besteht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Flachseiten (5,5) des flachen Kanals (10) aus zwei einander mit Abstand parallel gegenüberstehenden
rechteckigen Platten bestehen, die an den aufrechten Rändern durch dazwischen angeordnete Randstege (6) aus einem
Rechteckprofil dicht miteinander verbunden sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder &dgr;, dadurch gekennzeichnet,
daß der lichte Abstand (A) zwischen den Flachseiten (5,5) des Kanals (10) etwa 6 bis 12 mm beträgt
.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der flache Kanal (10) von oben mit Behandlungsflüssigkeit beschickbar ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß am oberen Ende (10") des Ka-
nals (10) in einer zur Warenbahn (1) senkrechten Vertikalebene
gegen das Innere des Kanals (10) abfallende Ablaufflächen (16,16) vorgesehen sind, auf die außerhalb des
Grundrisses des Kanals (10) die Behandlungsflüssigkeit
aufbringbar ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß unter dem Quetschwalzenpaar
(30) zu beiden Seiten der Warenbahn (1) in einer zur Warenbahn (1) senkrechten Vertikalebene gegen den Kanal (10)
hin geneigte, bis oberhalb der Ablaufflächen (16,16) reichende Leitflächen (34,35) für die abgequetschte Behandlungsflüssigkeit
des Quetschwerks (30) vorgesehen sind.
11. Vorrichtung, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der flache Kanal
(10) unten dicht oberhalb der Dichtungsanordnung (20) endet und am unteren Ende (10') durch einen im horizontalen
Querschnitt geschlossenen und den Kanal (10) dicht umschließenden Schlauchabschnitt (40) umschlossen ist, der
sich im flachgedrückten Zustand nach unten durch die Dichtungsanordnung
(20) hindurch bis unterhalb derselben erstreckt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Außenseite der Flachseiten (5,5) des
flachen Kanals (10), jedoch innerhalb des Schlauchabschnitts (40) sich über die Breite der Warenbahn (1) erstreckende
Gleitfolien (50,50) mit ihrem oberen Rand befestigt sind, die sich nach unten durch die Dichtungsanordnung
(20) hindurch bis unterhalb derselben erstrecken, dort in Laufrichtung der Warenbahn (1) festgelegt sind und
unter dem Anlagedruck der Dichtungsanordnung (20) von beiden Seiten an der Warenbahn (1) anliegen.
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