DE9410298U1 - Optischer Stecker für eine Push/Pull-Steckverbindung - Google Patents
Optischer Stecker für eine Push/Pull-SteckverbindungInfo
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Description
Diamond SA, CH-6616 Losone
Optischer Stecker für eine Push/Pull-Steckverbindung
Die Erfindung betrifft einen optischen Stecker für eine Push/Pull-Steckverbindung gemäss dem Oberbegriff von Anspruch
1. Derartige Stecker zeichnen sich dadurch aus, dass zu ihrer Befestigung in einer Steckerbuchse keine Ueberwurfmuttern
festgeschraubt werden müssen. Der Stecker wird lediglich durch Druck in der Buchse eingerastet und durch Zug am Entriegelungsschieber
wiederum gelöst, wobei Zugkräfte am Kabel durch die Steckverbindung aufgenommen werden.
Ein gattungsmässig vergleichbarer Stecker ist durch die US-A-5,287,425
bekannt geworden. Die für die Federvorspannung des Steckerstifts erforderliche Federkraft wird von einer Schraubenfeder
aufgebracht, die im Steckergehäuse zwischen der Stifthalterung und dem Kabelaufnahmeelement angeordnet ist.
Stifthalterung und Kabelaufnahmeelement sind dabei separate Bauteile aus Metall. Ein Nachteil dieser Anordnung besteht in
der relativ komplizierten Montage und in den hohen Kosten für die einzelnen Bauteile. Ausserdem ist es nicht möglich, den
Steckerstift für sich allein als sogenannten Pigtail vorzumontieren, weil die Stifthalterung, die Schraubenfeder und
das Kabelaufnahmeelement erst durch das Steckergehäuse zusammengehalten werden. Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung,
einen optischen Stecker der eingangs genannten Art zu schaffen, der weniger Bauteile aufweist und bei dem die
Montage wesentlich erleichtert wird. Ausserdem soll eine Vormontage der Steckerstifte möglich sein, ohne dass die
Steckergehäuse bereits aufmontiert werden müssen, wobei die vorbereiteten Steckerstifte inkl. Federmechanismus ggf. auch
für andere Steckertypen verwendet werden könnten. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss mit einem Stecker gelöst, der
die Merkmale im Anspruch 1 aufweist.
— 2 —
Die integrale Ausbildung von Stifthalterung, Federelement und Kabelaufnahmeelement aus einem Kunststoffmaterial hat den
wesentlichen Vorteil, dass drei separate und relativ aufwendig herzustellende Metallteile durch ein einziges Kunststoff
teil ersetzt werden, das im Spritzgiessverfahren preiswert herzustellen ist. Stifthalterung, Federelement und
Kabelaufnahmeelement, haben praktischen den gleichen Aussendurchmesser
und eine Verdrehsicherung des Steckerstifts wird dadurch gewährleistet, dass das Steckergehäuse auf seiner
Innenseite als Keilnabe ausgebildet ist, welche die als Keilwelle ausgebildete Stifthalterung aufnimmt.
Das Federelement kann besonders einfach als skelettartig unterbrochener Hohlzylinderabschnitt ausgebildet sein. Je
nach Anordnung der Unterbrüche und nach der Wahl des verwendeten Materials können die gewünschten Federeigenschaften
gewählt werden.
Besonders vorteilhaft ist auch das Kabelaufnahmeelement als Keilwelle ausgebildet, wobei auf den einzelnen Keilelementen
Rastnocken angeordnet sind, welche hinter eine Innenschulter am kabelseitigen Ende des Steckergehäuses eingerastet sind.
Dadurch ist sichergestellt, dass auch das Kabelaufnahmeelement
drehfest im Steckergehäuse gehalten ist und dciss sich
Drehungen am Kabel nicht auf das Federelement übertragen können.
Vorzugsweise hat das Steckergehäuse eine kabelseitige Aufnahmeöffnung
für das Kabelaufnahmeelement, an welcher über den Umfang verteilt abwechslungsweise kurze Keilelemente und
solche, die sich über den grössten Teil der Innenseite des Steckergehäuses erstrecken, angeordnet sind, wobei zwischen
den Keilelementen die Schulter für die Rastnocken angeordnet ist. Die Innenkontur des Steckergehäuses wird dadurch vereinfacht
und diese Kontur ist auch spritzgusstechnisch besonders vorteilhaft.
Eine weitere Vereinfachung kann dadurch erzielt werden, dass die sich über die gcinze Länge des Steckerinnengehäuses erstreckenden
Keilnuten am stirnseitigen Ende eine Schulter aufweisen, an der die Stifthalterung bei unbelastetem Federelement
anliegt.
Zur Verstärkung des Federelements kann die Stifthalterung mit einer zusätzlichen Schraubenfeder aus Metall abgestützt sein,
welche konzentrisch innerhalb des Federelements gehalten ist. Diese Schraubenfeder bildet eine Art Armierung des Federelements
aus Kunststoff, so dass auch starke Biegekräfte, welche vom Kabel her übertragen werden, nicht zu einer Beschädigung
des Federelements führen können. Das Kabelaufnahmeelement kann dabei mit einer Kabelbuchse verschlossen
und versteift sein, welche gleichzeitig als Widerlager für die Schraubenfeder dient.
Weitere Vorteile und Einzelmerkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
und aus den Zeichnungen. Es zeigen:
Figur 1 einen Querschnitt durch einen erfindungsgemässen
Stecker,
Figur 2 eine perspektivische Darstellung der wesentlichen Bauteile des Steckers vor der Endmontage,
Figur 3 eine perspektivische Darstellung eines ferticj zusammengebauten
Steckers,
Figur 4 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines Steckergehäuses,
Figur 5 eine Ansicht, des stirnseitigen Endes des Steckergehäuses
gemäss Figur 4,
• ••11 ··· ····
Figur 6 eine Ansicht des kabelseitigen Endes des Steckergehäuses gemäss Figur 4, und
Figur 7 einen Querschnitt durch ein vormontiertes Kabelendstück mit Steckerstift.
Figur 1 zeigt einen Querschnitt durch einen fertig zui3ainmengebauten
optischen Stecker, wobei jedoch aus Gründen der besseren Uebersichtlichkeit das Lichtwellenleiterkabel weggelassen
ist. Der Stecker besteht aus einem Steckergehäuse 1 aus Kunststoffmaterial, dessen Einzelheiten anhand der Figuren
4 bis 6 nachstehend genauer beschrieben werden. Auf der Aussenseite des Steckergehäuses sind Rastelemente 2, 2' in
der Form von querstehenden Leisten angeordnet. Diese Rastelemente werden von Sperrklinken in einer hier nicht dargestellten
Steckerbuchse hinterfasst.
Auf dem Steckergehäuse ist axial verschiebbar ein Entriegelungsschieber
6 gelagert. Dieser Schieber ist im Bereich der Rastelemente mit Entriegelungsbahnen 7, T versehen, welche
bei Zug am Entriegelungsschieber die Sperrklinken hinter den Rastelementen 2, 2' herausheben, so dass der Stecker ausgesteckt
werden kann. Die Funktion derartiger Entriegelungsschieber und insbesondere des Push/Pull-Prinzips ist dem
Fachmann bereits bekannt.
Im Steckergehäuse 1 ist axial federnd ein Steckerstift 4
gelagert. Der Steckerstift kann aus Hartmetall, Keramik oder, wie im vorliegenden Fall, aus einer Kombination verschiedener
Materialien bestehen. Der Steckerstift ist in eine Stifthalterung 5 eingeklebt, die sich federnd an einem Kabelaufnähmeelement
3 abstützt. Letzteres ist fest im Steckergehäuse 1 eingerastet und bildet damit den hinteren Abschluss des
Steckergehäuses.
Das Kabelaufnahmeelement 3 und die Stifthalterung 5 sind über
einen Verbindungsabischnitt 8 miteinander verbunden und einstückig
ausgebildetr wobei der Verbindungsabschnitt 8 teilweise
als Druckfeder ausgebildet ist.
Am Kabelauf nahmeeleraent 3 ist auch eine Knickschutzhülse 19 aus Kunststoffmaterial gehalten, welche übermässige Abbiegungen
des Kabels im Steckerbereich verhindern soll. Innerhalb der Knickschutzhülse ist eine Krimphülse 20 aus Kupfer eingeordnet,
mit welcher der Kabelaussenmantel fixiert wird.
Die Figuren 4, 5 und 6 zeigen die Konfiguration des Steckergehäuses
1. Dieses hat eine etwa prismatische Aussenkontur, die im hinteren Bereich in einen Rohrstutzen 22 übergeht. Für
das lagerichtige Zusammenwirken mit dem Entriegelungsschieber
6 sind auf einer Seite Schrägflächen 23, 23' angeordnet. Die beiden Rastelemente 2, 2' erstrecken sich über die ganze
Breite bis an den Ansatz der Schrägflächen 23, 23'. Auf den gleichen parallelen Gehäuseseiten wie die Rastelemente sind
auch noch Anschlagleisten 21, 21' angeordnet. Diese dienen dazu, die Vorwärtsbewegung des Entriegelungsschiebers 6 zu
begrenzen.
Im Gegensatz zur Aussenkontur ist die Innenkontur des Stekkergehäuses
1 rotationssymmetrisch ausgebildet. Die Innenseite ist dabei ausgehend von einer kabelseitigen Aufnahicieöffnung
13 als Keilnabe mit den einzelnen Keilelementen 14, 24 ausgebildet. Insgesamt drei kurze Keilelemente 14 erstrecken
sich dabei lediglich über' die unmittelbare Eingangspartie, während sich drei lange Keilelemente 24 fast über die gesamte
Länge des Steckergehiäuses erstrecken. Die langen und die
kurzen Keilelemente sind abwechslungsweise über den Umfang verteilt, so dass insgesamt sechs verschiedene Winkelpositionen
zum Einschieben des Steckerstifts möglich sind. Am stirnseitigen Ende der langen Keilelemente 24 sind Schultern 15
angeordnet. Diese dienen zur Begrenzung der Bewegung der Stifthalterung 5 gegen die Stirnseite hin, wie aus Figur 1
• &eegr; · ·
• &igr; ·
ersichtlich ist. Zwischen den kurzen Keilelementen 14 und den langen Keilelementen 24 ist jeweils eine Schulter 25 zum
Einrasten des Kabelaufnahmeelements 3 angeordnet. Die Keilnuten zwischen den Keilelementen verlaufen ausserdem leicht
konisch, um das Einführen der als Keilwelle ausgebildeten Stifthalterung zu erleichtern.
Figur 7 zeigt Einzelheiten des vormontierten Kabelabschlusses mit dem Steckerstift 4. Das Kabelaufnahmeelement 3, die
Stifthalterung 5 und der Verbindungsabschnitt 8 haben etwa
den gleichen Aussendurchmesser. Der Verbindungsabschnitt ist teilweise skelettartig durchbrochen und bildet so ein
Federelement 9. Am Aussenumfang der Stifthalterung 5 sind
Keilelemente 10 angeordnet, und zwar in der gleichen Winkelteilung,
wie die Keilnuten an der Aufnahmeöffnung 13 des Steckergehäuses. Ebenfalls in der gleichen Teilung sind die
Keilelemente 11 am Kabelaufnahmeelement 3 angeordnet. Die Keilelemente 11 tragen jedoch auch noch Rastnocken 12, welche
beim Erreichen der Endposition hinter den Schultern 2J5 am Steckergehäuse 1 einrasten.
Innerhalb des Federelements 9 ist eine Schraubenfeder 16 aus Metall gelagert, die sich auf einer Seite an der Stifthalterung
5 und auf der anderen Seite an einer Kabelbuchse 17 abstützt, welche in das Kabelaufnahmeelement 3 eingerastet
ist. Die Kabelbuchse ist aus Metall gefertigt und dient gleichzeitig der Versteifung des Kabelaufnahmeelements und
als Krimphülse für das Lichtwellenleiterkabel. Das Kabelaufnahmeelement ist ausserdem auch noch mit einem flanschartigen
Ansatz 18 versehen, auf den die Knickschutzhülse aufgeschnappt werden kann.
Das Ende eines Lichtwellenleiterkabels kann mit den Bauteilen gemäss Figur 7 vollständig vormontiert werden, ohne dass die
Gefahr besteht, dass einzelne Teile verloren gehen oder beschädigt werden. Wie aus Figur 2 ersichtlich ist, wird ein
derart vormontiertes Kabelende in das Steckergehäuse 1 geschoben, das seinerseits bereits mit dem Entriegeluncfsschieber
6 vormontiert sein kann. Das gleiche vormontiertes Kabelende gemäss Figur 7 Hesse sich aber ohne weiteres auch in
einem anderen Stecker verwenden, der zwar einen gefederten Steckerstift benötigt, der jedoch nicht nach dem Push/Pull-Prinzip
arbeitet. Dieser alternative Stecker müsste lediglich eine Innenkontur aufweisen, welche der Innenkontur deis Stekkergehäuses
1 entspricht.
Aus Figur 1 ist ersichtlich, dass sich das Steckergehäuse 1 fast über die gesamte Länge des EntriegelungsSchiebers 6
erstreckt. Dies ergibt ersichtlicherweise eine besonders optimale Führung.
Claims (9)
1. Optischer Stecker für eine Push/Pull-Steckverbindung,
bestehend aus einem an der Aussenseite mit Rastelementen (2, 2') versehen Steckergehäuse (1), das kabelseitig mit
einem Kabelaufnahmeelement (3) verschlossen ist, welches in das Steckergehäuse einrastbar ist, und aus einem
Steckerstift (4), der stirnseitig aus dem Steckergehäuse
(1) ragt und der im Steckergehäuse in einer Stifthalterung (5) gehalten ist, welche axial federnd am Kabelaufnahmeelement
(3) abgestützt ist, sowie aus einem Entriegelungsschieber (6), der axial verschiebbar auf
dem Steckergehäuse (1) gelagert ist und der im Bereich der Rastelemente Entriegelungsbahnen (7, 7') zum Entriegeln
der Rastelemente (2, 2') in einem Buchsenteil bei Zug am Entriegelungsschieber aufweist, dadurch gekennzeichnet,
dass die Stifthalterung (5) und das Kabelaufnahmeelement (3) über einen Verbindungsabschnitt (8)
miteinander verbunden sind und aus Kunststoffmaterial einstückig ausgebildet sind, dass der Verbindungsabschnitt
wenigstens teilweise als Federelement (9) ausgebildet ist, und dass das Steckergehäuse (1) auf seiner
Innenseite als Keilnabe ausgebildet ist, welche die als Keilwelle ausgebildete Stifthalterung (5) drehfest aufnimmt.
2. Optischer Stecker nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Federeiement (9) als skelettartig unterbrochener
Hohlzylinderabschnitt ausgebildet ist.
3. Optischer Stecker nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass das Kabelaufnahmeelement (3) ebenfalls als Keilwelle ausgebildet ist, und dass auf den
einzelnen Keilelementen (11) Rastnocken (12) ausgebildet sind, welche hinter eine Innenschulter (25) am kabelseitigen
Ende des Steckergehäuses eingerastet sind.
4. Optischer Stecker nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckergehäuse (1) eine kabelseitige Aufnahmeöffnung
(13) für das Kabelaufnahmeelement (.3) aufweist, an welcher über den Umfang verteilt abwechslungsweise
kurze Keilelemente (14) und solche (24), die sich über den grössten Teil der Innenseite des Steckergehäuses
erstrecken, angeordnet sind und dass zwischen den Keilelementen die Schultern (25) für die Rastnocken (12)
angeordnet sind.
5. Optischer Stecker nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die längeren Keilelemente (24) im Steckergehäuse am stirnseitigen Ende eine Schulter (15) aufweisen,
an der die Stifthalterung (5) bei unbelastetem Federelement anliegt.
6. Optischer Stecker nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Stifthalterung (5) mit
einer zusätzlichen Schraubenfeder (16) aus Metall abgestützt ist, welche konzentrisch innerhalb des Federelements
gehalten ist.
7. Optischer Stecker nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
dass das Kabelaufnahmeelement (3) mit einer Kabelbuchse (17) verschlossen und versteift ist, welche
gleichzeitig als Widerlager für die Schraubenfeder (16) dient.
8. Optischer Stecker nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Steckergehäuse (1)
im wesentlichen über die gesamte Länge des Entriegelungsschiebers (6) erstreckt.
9. Optischer Stecker nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, dass das Kabelaufnahmeelement (3) einen flanschartigen Ansatz (18) zum Aufschnappen
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einer Knickschutzhülse (19) aufweist.
•J ···
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