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DE9410080U1 - Einteiliger Zuschnittbogen für eine Flachtasche für Disketten o.dgl. und damit bestückte Ring- oder Klebebindung - Google Patents

Einteiliger Zuschnittbogen für eine Flachtasche für Disketten o.dgl. und damit bestückte Ring- oder Klebebindung

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DE9410080U1
DE9410080U1 DE9410080U DE9410080U DE9410080U1 DE 9410080 U1 DE9410080 U1 DE 9410080U1 DE 9410080 U DE9410080 U DE 9410080U DE 9410080 U DE9410080 U DE 9410080U DE 9410080 U1 DE9410080 U1 DE 9410080U1
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DE
Germany
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sheet
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ring
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DE9410080U
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/02Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
    • G11B33/04Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
    • G11B33/0405Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
    • G11B33/0433Multiple disc containers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42DBOOKS; BOOK COVERS; LOOSE LEAVES; PRINTED MATTER CHARACTERISED BY IDENTIFICATION OR SECURITY FEATURES; PRINTED MATTER OF SPECIAL FORMAT OR STYLE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DEVICES FOR USE THEREWITH AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; MOVABLE-STRIP WRITING OR READING APPARATUS
    • B42D1/00Books or other bound products
    • B42D1/003Books or other bound products characterised by shape or material of the sheets
    • B42D1/007Sheets or sheet blocks combined with other articles

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  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Educational Administration (AREA)
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  • Sheet Holders (AREA)

Description

20.06-1994 WP94/4
Titel: Einteiliger Zuschnittbogen für eine Flachtasche für Disketten &ogr;.dgl. und damit bestückte Ringoder Klebebindung
BESCHREIBUNG
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen einteiligen Zuschnittbogen, insbesondere aus Papier oder Pappe, für eine flache Tasche zur Aufnahme einer Computer-Diskette, einer Kompaktdisc (CD oder CD-ROM) o.dgl. für die Verwendung in einer Ring- oder Klebebindung und auf eine derartige Ringoder Klebebindung mit einem mehrseitigen Umschlag.
Ring- oder Klebebindungen sind bei gebundenen Druckereierzeugnissen allgemein bekannt. Bei Druckereierzeugnissen, wie man sie im Hobby- und
Freizeitbereich aber auch im Geschäftsbereich findet, sind oft zur weiteren Illustration Demonstrationsdisketten, -kompaktdiscs o.dgl. beigefügt. Das Problem dabei ist, diese mit dem Buch zu verbinden, ohne daß sie verloren gehen.
Bekannt sind aufgeklebte Ecken, in die kleine Schallplatten eingesteckt sind. Nachteilig hieran ist, daß die Schallplatten leicht herausrutschen können. Bei Computerzeitschriften ist es üblich, eine Diskette in einer Kunststoffschutzhülle auf eine Innenseite eines Blattes einzukleben. Nachteilig hieran ist, daß mit dem Heraustrennen der Diskette diese nicht mehr in der Zeitschrift aufbewahrt werden kann.
Aus der DE 94 01 383 Ul ist es bekannt, bei einer Ringbindung mit sechs- oder achsseitigem Umschlag am hinteren Umschlagteil eine relativ hohe Tasche vorzusehen, in die eine CD mit Kunststoffbox oder eine Musikkassette mit Kunststoffbox eingeschoben werden kann. Eine derartige Tasche ist nicht flach genug, als daß sie an einem beliebigen Zwischenblatt einer Ringbindung vorgesehen sein kann, und sie ist insbesondere für Klebebindungen ungeeignet.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, einen einteiligen Zuschnittbogen, insbesondere aus Papier oder Pappe, für eine flache Tasche zur Aufnahme einer Computer-Diskette, einer
Kompaktdisc &ogr;.dgl. für die Verwendung in einer Ring- oder Klebebindung und darüberhinaus eine entsprechend gestaltete Ring- oder Klebebindung zu schaffen, der bzw- die zur Aufnahme derartiger flacher Disketten und CDs ohne feste Kunststoffbox geeignet ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einem einteiligen Zuschnittbogen der genannten Art die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale und bei einer Ring- oder Klebebindung der genannten Art die im Anspruch 14 angegebenen Merkmale vorgesehen.
Der einteilige Zuschnittbogen kann in sehr einfacher und kostengünstiger Weise nicht nur hergestellt, d.h. gestanzt werden, sondern auch zur entsprechenden Flachtasche gefaltet und geklebt werden. Eine damit versehene Ring- oder Klebebindung kann in vorteilhafter Weise an beliebigen Zwischenblättern, an Vorder- und/oder Rückblatt des Umschlags mit entsprechenden flachen Taschen versehen werden, ohne daß dies im Gesamtaussehen und der Handhabung der Bindung stört.
Je nach dem, ob der einteilige Zuschnittbogen aus Papier oder Pappe gefertigt ist, ist gemäß Anspruch 2 die Umschlaglinie als Nut- oder als Ritzlinie ausgebildet. Wird der einteilige Zuschnittbogen für eine Klebeverbindung verwendet, so können die Merkmale gemäß Anspruch 3
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vorgesehen sein, was ein einfacheres Falten mit sich bringt, wobei die Perforationslinie beim Zuschnitt der Klebebindung wegfällt.
Mit den Merkmalen gemäß Anspruch 4 kann eine Tasche erreicht werden, deren Breite der entsprechenden Längsrandabmessung des Bogengrundteils entspricht. Sind die Merkmale gemäß Anspruch 5 vorgesehen, so ist das Bogengrundteil mit zwei oder mehr Taschen versehen.
Zum besseren Herausnehmen der betreffenden Diskette oder Kompaktdisc ist es vorteilhaft, wenn die Merkmale gemäß Anspruch 6 vorgesehen sind. Gemäß den Merkmalen nach Anspruch 7 oder 8 können entsprechend der Form der Diskette bzw. der Kompaktdisc entsprechende Ausschnitte vorgesehen sein.
Sind die Merkmale gemäß Anspruch 9 vorgesehen, so ist es möglich, die Tasche vor dem freien Rand des Bogengrundteils enden zu lassen. Dies ist insbesondere in Verbindung mit einer Klebebindung von Vorteil.
Mit den Merkmalen gemäß Anspruch 10 ist in vorteilhafter Weise ein weiterer Schutz insbesondere von Kompaktdiscs erreicht. Dabei ist es zweckmäßig, wenn die Merkmale gemäß Anspruch 11 vorgesehen sind.
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Sind die Merkmale gemäß Anspruch 12 vorgesehen, so kann an zwei gegenüberliegenden Zwischenblättern jeweils eine Tasche vorgesehen sein. Zweckmaßigerweise sind derart gegenüberliegende Taschen gemäß den Merkmalen nach Anspruch 13 gleichartig ausgebildet.
Gemäß den Merkmalen des Anspruchs 15 ist die Ring- oder Klebebindung an allen Zwischenblättern mit entsprechenden Taschen versehen, so daß eine Ring- oder Klebebindung in Form eines Albums für bspw. Kompaktdiscs erreicht ist. Derartige CDs sind dabei in einfachen Schutzhüllen bspw. aus Papier untergebracht, bevor sie in die entsprechenden Taschen eingeschoben werden.
Mit den Merkmalen gemäß Anspruch 16 ist gewährleistet, daß die einer Ring- oder Klebebindung beigegebenen Disketten, CDs o.dgl. solange als unbeschädigte Originalteile angesehen werden können, solange das Siegel nicht gebrochen ist. Um dabei auch von außen sehen zu können, welcher Inhalt auf der Diskette, CD o.dgl. abgespeichert ist, sind die Merkmale gemäß Anspruch 17 vorgesehen.
Bei großformatigen Ring- oder Klebebindungen kann es zweckmäßig sein, die Merkmale gemäß Anspruch 18 vorzusehen.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand der
in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert wird. Es zeigen:
Figuren IA und IB einen einteiligen Zuschnittbogen aus Papier im Ausgangszustand bzw. in zu einer Tasche verklebtem Zustand als Einlegeblatt gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung,
Figuren 2A und 2B eine der vorgenannten Darstellung entsprechende Darstellung eines einteiligen Zuschnittbogens gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung,
Figuren 3A und 3B eine Ringbindung mit einem mit einer aus einem einteiligen Zuschnittbogen gebildeten Tasche versehenen Einlegeblatt in perspektivischer Darstellung bzw. in einem Schnitt längs der Linie III-III gemäß einem Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung,
Figuren 4A und 4B eine der vorgenannten Darstellung
entsprechende Darstellung, jedoch gemäß
einem anderen Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung und
Figur 5 eine Klebebindung mit einem mit einer
aus einem einteiligen Zuschnittbogen gebildeten Tasche versehenen Einlegeblatt in perspektivischer Darstellung.
In den Figuren IA, IB und 2A, 2B sind in verschiedenen Ausführungsvarianten einteilige Zuschnittbogen 10 bzw. 10' aus Papier, Pappe o.dgl. und daraus hergestellte Einlegeblätter 11 bzw. 11' für eine Ringbindung 36 oder eine Klebebindung 51 dargestellt. Die Einlegeblätter 11, 11' besitzen mindestens eine flache Tasche 12 bzw. 12' zur Aufnahme vorzugsweise einer Computerdiskette 13, sei es als 5,25"- oder als 3,5"-Diskette, einer Kompaktdiskette (CD) o.dgl.
Der in Figur IA dargestellte Zuschnittbogen 10 besteht im wesentlichen aus einem Bogengrundteil 16, das an seinem Heft- bzw. Bindungsrand 20 mit einer Lochung 17 für eine Ringbindung 36 versehen ist, und einem Umschlagteil 18, der zu beiden Seiten mit Befestigungslaschen 19 versehen ist. Der Umschlagteil 18 ist über eine erste Umschlaglinie 21 an dem der Lochung 17 abgewandten Rand 2 2 des Bogengrundteils
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16 angelenkt. Die erste Umschlaglinie 21 ist eine Nutlinie oder, insbesondere bei dickerer Pappe auch als Ritzlinie ausgebildet. Ist der Zuschnittbogen (ohne Lochung am Heftrand 20) zur Aufnahme in einer Klebebindung 51 vorgesehen, kann die erste Umschlaglinie 21 auch als Perforationslinie ausgebildet sein, die beim Beschneiden des Klebebindungsblocks entfällt und somit nicht mehr sichtbar ist. Die beiden Befestigungslaschen 19, die an den beiden gegenüberliegenden Randseiten des Umschlagteils 18 und senkrecht zum Rand 22 des Bogengrundteils 16 vorgesehen sind, sind jeweils über eine zweite Umschlaglinie 23 angelenkt. Die beiden zweiten Umschlaglinien 23 sind durch eine Nut- oder eine Ritzlinie gebildet. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Befestigungslaschen 19 an ihrem dem Rand 22 des Bogengrundteils 16 zugewandten Ende zum besseren Einklappen mit einer Schrägkante 24 versehen, die durch Ausschneiden eines Zwickels aus dem Zuschnittbogen 10 gebildet sind. Das freie Ende des Umschlagteils 18 ist randseitig und zusammen mit den Befestigungslaschen 19 ist durch Kreisbogen 26 gebildet, zwischen denen ein ebenfalls kreisbogenförmiger Ausschnitt 27 gebildet ist. Der Grund des kreisbogenförmigen Ausschnitts reicht über die Quermittelebene des Umschlagteils 18 hinweg.
Zur Bildung eines Einlegeblatts 11 gemäß Figur IB werden die beiden Befestigungslaschen 19 um die zweiten Umschlaglinien 23 nach innen geklappt und an ihrer Außenseite mit einem
Klebemittel, bspw. Leim bestrichen. Danach wird das Umschlagteil 18 mit den nach innen geklappten Befestigungslaschen 19 um die erste Umschlaglinie 21 geklappt, wobei die Befestigungslaschen 19 auf den Bogengrundteil 16 festgeklebt werden. Dadurch ergibt sich die Tasche 12, die zwischen dem Umschlagteil 18 und dem gegenüberliegenden Bereich des Bogengrundteils 16 mittig bzw. den Befestigungslaschen 19 (randseitig) gebildet ist. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel besitzen die Tasche 12 und das Umschlagteil 18 einschließlich der Befestigungslaschen 19 eine Breite, die geringer ist als die entsprechende Länge des Bogengrundteils 16, wobei auch die Tiefe der Tasche 12 bzw. die Länge des Umschlagteils 18 ebenfalls geringer als die entsprechende Breite des Bogengrundteils 16 ist. Außerdem besitzt die flache Tasche 12 eine derartige Breite, daß eine 5,25"- oder eine 3,5"-Diskette oder eine Kompaktdisc (CD oder CD-ROM) bequem eingeschoben und wieder entnommen werden kann. Die Tiefe der Tasche 12 ist entweder derart, daß die eingeschobene Diskette 13 oder CD 14 etwas aus der Tasche 12 herausragt (Fig. 3A) oder mit ihr bündig abschließt (Fig. 3B).
Bei einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung ist die Höhe des Bogengrundteils 16 derart, daß zwei Taschen 12 übereinander längs dem Längsrand 22 des Bogengrundteils 16 untergebracht werden können. Die beiden (oder mehr) Taschen 12 können gleich oder
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unterschiedlich ausgebildet sein, je nachdem, ob sie 5,25"- oder 3,5"-Disketten oder CDs aufnehmen sollen.
Der in Figur 2A dargestellte Zuschnittbogen 10' bzw. das in Figur 2B dargestellte Einlegeblatt 11' unterscheidet sich vom jeweiligen Ausführungsbeispiel nach den Figuren IA und IB in folgendem, wobei beim zweiten Ausführungsbeispiel für vergleichbare Bestandteile dieselben jedoch mit einem Strich versehenen Bezugsziffern verwendet sind: Der Umschlagteil 18' besitzt dieselbe Höhe wie der Bogengrundteil 16' und ist in seiner dazu quer verlaufenden Breitenabmessung nur wenig, d.h. etwa um den Einheftbereich bzw. Lochungsbereich schmäler als der Bogengrundteil 16'. Dagegen überragen die beiden Befestigungslaschen 19' die Länge des Bogengrundteils 16' in aufgeklapptem Zustand des Zuschnittbogens 10'. Mit anderen Worten, beim Einlegeblatt 11' besitzt die Tasche 12' eine der Höhe des Bogengrundteils 16' entsprechende Breite.
Ein weiterer Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel nach den Figuren IA und IB besteht beim zweiten Ausführungsbeispiel nach den Figuren 2A und 2B darin, daß an das Bogengrundteil 16' am Heftrand 20' über eine dritte Umschlaglinie 28, die ebenfalls als Nut- oder als Ritzlinie ausgebildet sein kann, ein zweites Umschlagteil 29 in Form eines Deckblattes angelenkt ist. Das Deckblatt 29 besitzt an seinem Heftrand 30 ebenfalls eine Lochung 31 zur Aufnahme in
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eine Ringbindung 36'. Die Abmessungen des Deckblattes 29 entsprechen denen des Bogengrundteils 16'.
Bei einem weiteren nicht dargestellten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung ist das zweite Umschlagteil 29 nach Figur 2A ebenfalls mit Befestigungslaschen versehen, so daß sich in Anlehnung an die Darstellung nach Figur 2B ein Einlegeblatt ergibt, das zu beiden Seiten der dritten Umschlaglinie 28 eine vorzugsweise gleich große Tasche 12' aufweist.
Es versteht sich, daß die Ausführungsbeispiele nach den Figuren 1 und 2 und deren davon abgeleitete Varianten auch zu weiteren Ausführungsvarianten kombiniert werden können.
Die Figuren 3A und 3B zeigen eine Ringbindung 36, die eine oder mehrere Einlegeblätter 11 nach Figur IB aufnimmt. Die Ringbindung 36 besitzt einen sechs- oder achtseitigen Umschlag 37, der durch ein erstes Vorderblatt 38 und ggf. ein zweites Vorderblatt, ein erstes Rückblatt 41 und ein zweites Rückblatt 42, die längs einer Falzlinie 43 gegeneinander gefaltet und großflächig verklebt sind, und durch einen Rücken 44 gebildet ist, der über eine erste Nutlinie 45 mit dem ersten Vorderblatt 3 8 und über eine zweite Nutlinie 46 mit dem ersten Rückblatt 41 gelenkig verbunden ist, die nahe den Ringen 48 eine dritte Nutlinie 47 aufweist. Die Breite des Rückens 44 entspricht dem
Durchmesser der Ringe 48 der Ringbindung 36. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist das zweite Rückblatt 42 an seinem der Falzlinie 43 abgewandten Heftrand mit einer Lochung versehen, in der die Ringe 48 der Ringbindung 36 gehalten sind.
Wie erwähnt, kann die Ringbindung 36 eine oder mehrere der Einlegeblätter 11 beinhalten. Sind alle Blätter der Ringbindung 36 als Einlegeblätter 11 ausgebildet, so ergibt sich eine Art Album für Disketten bzw. CDs. Figur 3A zeigt strichpunktiert eine in einem einseitig durchbrochenen dünnen Schutzumschlag 49 aus Papier oder Kunststoff gehaltene und in die Tasche 12 eingeschobene CD 14.
In den Figuren 4A und 4B ist gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung eine Ringbindung 36' dargestellt, die mit einem oder mehreren Einlegeblättern II7 gemäß Figur 2B bestückt ist. Auch die Ringbindung 36' ist mit einem sechs- oder achtseitigen Umschlag 37' versehen und daher in entsprechender und nicht nochmals darzustellender Weise ausgebildet und mit den Ringen 48' verbunden. Eine mit Schutzumschlag 49' aufgenommene CD 14 ist strichpunktiert dargestellt.
Beim Ausführungsbeispiel der Figuren 4A und 4B, bei dem das Deckblatt 2 9 für ein Einlegeblatt 11' oder ein weiteres Einlegeblatt mit Tasche einstückig vorgesehen ist, ist in
nicht dargestellter Weise als Variante vorgesehen, die beiden Blätter, d.h. Einlegeblatt 11 und Deckblatt 29 (mit oder ohne Tasche) zur Sicherung der eingebrachten Diskette 13 oder CD 14 miteinander randseitig zu verkleben. In diesem Falle besitzt das Deckblatt 29 oder der Bogengrundteil 16' eine rechteckförmige oder kreisförmige Aussparung, die auch bei versiegeltem Einlegeblatt 11' den aufgedruckten Inhalt der betreffenden Diskette 13 oder CD 14 erkennen läßt.
Bei einem weiteren nicht dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt die Ringbindung bzw. deren Umschlag eine derartige Höhe, daß zwei oder mehr Einlegeblätter 11' mit Tasche 12' nebeneinander liegend eingeheftet sind und jeweils getrennt umgeschlagen werden können.
Figur 5 zeigt als Ausführungsbeispiel eine Klebebindung 51, die mit einem oder mehreren Einlegeblättern 11" versehen ist. Ein derartiges Einlegeblatt 11", das hier als letztes Zwischenblatt vor dem Rückblatt 55 eines vierseitigen Umschlags 54 eingeheftet ist, entspricht im wesentlichen der Ausführung oder deren Varianten eines Einlegeblattes 11 nach Figur IA bzw. IB mit der Ausnahme, daß die Lochung entfällt und der Heftrand als Einkleberand 52 ausgebildet ist. Desweiteren ist die Tasche 12" zur Aufnahme einer 3,5"-Diskette 13 derart ausgebildet, daß ein Ausschnitt 56 im Umschlagteil 18" eine zur Form der Diskette 13 passende eckige Form aufweist. Zweckmäßigerweise besitzt bei dem für
die Klebebindung 51 verwendeten Einlegeblatt 11" der Umschlagteil 18" in einem geringen Abstand und parallel zur ersten Umschlaglinie 21" eine Nutlinie 53, die bei entsprechender Prägung eine Begrenzungslinie für den aufzubringenden Leim bildet. Zwischen Nutlinie 53 und erster Umschlaglinie 21" ist der Umschlagteil 18" mit dem Bogengrundteil 16" verklebt. Beim Zurechtschneiden des Klebebindungsblocks entfällt die als Perforierungslinie ausgebildete erste Uiaschlaglinie 21", so daß die Nutlinie 53 den Grund der Tasche 12" bildet. Dabei sind die gestrichelt gezeichneten Befestigungslaschen 19" der Nutlinie 53 benachbart entsprechend ausgeklinkt.

Claims (18)

SCHUTZANSPRUCHE
1. Einteiliger Zuschnittbogen (10,10'), insbesondere aus Papier oder Pappe, für eine flache Tasche (12,12',121M zur Aufnahme einer Diskette o.dgl. für die Verwendung in einer Ring- oder Klebebindung (36,36'; 51), dadurch gekennzeichnet, daß an einem Bogengrundteil (16,16') und dessen Bindungsrand (20,20',52) abgewandt über eine dazu parallele einzige erste Umschlaglinie (21,21',21") zumindest ein Umschlagteil (18,18',18") vorgesehen ist, dessen Breite geringer ist als die Breite des Bogengrundteils (16,16',16") zwischen Bindungsrand und Umschlaglinie, und daß das Umschlagteil (18,18 ',18") längsrandseitig mit zwei über jeweils eine einzige Umschlaglinie (23) angelenkte und zwischen Bogengrundteil (16,16',16") und Umschlagteil (18,18',18") zu klappenden Befestigungslaschen (19,19',19") versehen ist.
2. Zuschnittbogen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Umschlaglinie (21,23,21',23') eine Nut- oder Ritzlinie ist.
3. Zuschnittbogen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Umschlaglinie (21") eine Perforationslinie ist.
4. Zuschnittbogen nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Umschlagteil (18,18') einschließlich Befestigungslaschen (19,19') die entsprechenden Abmessungen des Bogengrundteils (16,16') um maximal die doppelte
Befestigungslaschenbreite überragt.
5. Zuschnittbogen nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Bogengrundteil (16,16') seinen Bindungsrand (20,20') abgewandt mit zwei oder mehr Umschlagteilen (18,18') versehen ist.
6. Zuschnittbogen nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Umschlagteil (18,18';18") mit einem von seinem freien Rand (22) ausgehenden Ausschnitt (27,56) versehen ist.
7. Zuschnittbogen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausschnitt (27) einen kreisförmigen Grund aufweist.
8. Zuschnittbogen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausschnitt (56) etwa trapezförmig ist.
9. Zuschnittbogen nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Umschlagteil
(18") seiner ersten Umschlaglinie (21') in geringem Abstand benachbart mit einer Nutlinie (53) versehen ist.
10. Zuschnittbogen nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bogengrundteil (16,Ie7) an seinem Bindungsrand (20) über eine dritte Umschlaglinie (28) mit einem Deckbogenteil (29) versehen ist.
11. Zuschnittbogen nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckbogenteil (29) dieselben Abmessungen wie der Grundbogenteil (16,16') besitzt.
12. Zuschnittbogen nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckbogenteil (29) an seinem der dritten Umschlaglinie (28) abgewandten Längsrand über eine vierte Umschlaglinie mit einem zweiten Umschlagteil mit seitlichen Befestigungslaschen versehen ist.
13. Zuschnittbogen nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Umschlagteil (29) einschließlich seiner Befestigungslaschen dieselben Abmessungen wie das erste Umschlagteil einschließlich seiner Befestigungslaschen besitzt.
14. Ring- oder Klebebindung mit einem mehrseitigen Umschlag, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit einem oder mehreren gefalteten und geklebten einteiligen Zuschnittbogen (10,10') nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche als Einlegeblatt bzw. -blätter (11,11',11") versehen ist.
15. Ring- oder Klebebindung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß alle Einlegeblätter (11,11',11") aus einem einteiligen Zuschnittbogen (10,10',10") gebildet sind.
16. Ring- oder Klebebindung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem mit einem Deckbogenteil (29) versehenen einteiligen Zuschnittbogen (10') einander zugewandte freie Ränder von Bogengrundteil (16') und Deckbogenteil (29) mit einem Siegel verbunden sind.
17. Ring- oder Klebebindung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Bogengrundteil (16) und/oder der Deckbogenteil (29) mit einer etwa mittigen Ausnehmung versehen ist.
18. Ring- oder Klebebindung nach mindestens einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß zwei oder mehr jeweils aus einem einteiligen Zuschnittbogen
(10,10') gebildete Einlege- bzw. Zwischenblätter nebeneinander eingebunden sind, wobei die Summe der Längsränder der Zwischenblätter etwa gleich der Länge des Längsrandes der Ring- oder Klebebindung ist.
DE9410080U 1994-06-22 1994-06-22 Einteiliger Zuschnittbogen für eine Flachtasche für Disketten o.dgl. und damit bestückte Ring- oder Klebebindung Expired - Lifetime DE9410080U1 (de)

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PCT/EP1995/002383 WO1995035569A1 (de) 1994-06-22 1995-06-20 Einteiliger zuschnittbogen für eine flachtasche für disketten o.dgl. und damit bestückte bindung

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE19647266A1 (de) * 1996-11-15 1998-05-20 Friedemann Binder Archivhülle für Compact Disks
WO2001017795A1 (en) * 1999-09-08 2001-03-15 Monroe Graphics, Inc. Pocket insert for bound book

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