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DE9408196U1 - Schnellwechselvorrichtung - Google Patents

Schnellwechselvorrichtung

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Publication number
DE9408196U1
DE9408196U1 DE19949408196 DE9408196U DE9408196U1 DE 9408196 U1 DE9408196 U1 DE 9408196U1 DE 19949408196 DE19949408196 DE 19949408196 DE 9408196 U DE9408196 U DE 9408196U DE 9408196 U1 DE9408196 U1 DE 9408196U1
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DE
Germany
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quick
change
locking
fastening
coupling
Prior art date
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DE19949408196
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    • E02F3/00Dredgers; Soil-shifting machines
    • E02F3/04Dredgers; Soil-shifting machines mechanically-driven
    • E02F3/28Dredgers; Soil-shifting machines mechanically-driven with digging tools mounted on a dipper- or bucket-arm, i.e. there is either one arm or a pair of arms, e.g. dippers, buckets
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    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Description

pm &igr;—
PRÜFER & PARTNER · PATENTANWÄLTE · EUROPEAN PATENT ATTORNEYS
OA 4- 8763.8 P/JS/ah
Dipl.-Ing. Thomas Ostermeyer, 88400 Biberach
Schnellwechselvorrichtung
Die Erfindung betrifft eine Schnellwechselvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, und insbesondere eine Schnellwechselvorrichtung, mit der Arbeitsgeräte wie eine Frontladerschaufel oder ein Tieflöffelbagger mit einem Schwingarm eines Geräteträgers verbindbar sind.
Herkömmlicherweise wird an einem Schwingarm eines Geräteträgers ein Arbeitsgerät wie z.B. eine Frontladerschaufel oder ein Tieflöffelbagger mit Löffelstiel und Tieflöffel befestigt. Damit ein solcher Geräteträger verschieden Aufgaben, die verschiedene Arbeitsgeräte erfordern, ausführen kann, sollen an dem Schwingarm eines solchen Geräteträgers verschiedene Arbeitsgeräte anbaubar sein. Solche Arbeitsgeräte sind z.B. eine Frontladerschaufel, ein Tieflöffelbagger, ein Mähgerät, eine Bodenfräse, eine Bankettfräse, ein Bagger sowie eine Grabereinrichtung oder ähnliches. Dabei sind die Arbeiten zum Umrüsten des Schwingarms des Geräteträgers auf die verschiedenen Arbeitsgeräte sehr aufwendig.
D-81545 MÜNCHEN, HARTHAUS£R §TR. 2§d -Telefon (0^89) 640640 · Telex 522962 pruef d · Telefax (089) 6422238
Aus der DE 35 46 078 Al ist ein Radlader mit Löffelbagger bekannt, bei dem mit einem als Schwingarm ausgebildeten Ausleger ein Löffelbagger mit Stiel mit dem Ausleger über eine Schnellwechselvorrichtung verbunden ist. Die Schnellwechselvorrichtung weist einen Schnellwechselrahmen, der mit dem Ausleger verbunden ist, und eine Geräteplatte, die mit dem Stiel des Löffelbaggers verbunden ist, auf. Die Geräteplatte weist an ihrer dem Radlader zugewandten Seite Anschlußklauen auf. Zwei horizontal gegenüberliegende Anschlußklauen greifen über obere Anschlußbolzen und untere Anschlußbolzen des Schnellwechselrahmens. Ein Anbauen zum Beispiel eines Frontladers oder eines Mähgerätes ist nicht beschrieben.
Eine solche Schnellwechselvorrichtung ermöglicht einen schnelleren Wechsel der an dem Schwingarm anzubauenden Arbeitsgeräte. Die Schnellwechselvorrichtung hat aber im Gegensatz zu den herkömmlichen Verbindungen zwischen Arbeitsgerät und Schwingarm den Nachteil, daß aufgrund des zum Verbinden des Schnellwechselrahmens mit der Geräteplatte an den Verbindungsteilen, d.h. den Anschlußklauen und den Anschlußbolzen, vorzusehenden Spiels, bei dieser Schnellwechselvorrichtung die entsprechenden Verbindungsteile einem erhöhten Verschleiß unterliegen. Dieser Verschleiß wird im wesentlichen bei wechselnden Zug- und Druckbelastungen bei einer Benutzung des Arbeitsgeräts an den Anschlußklauen und den Anschlußbolzen verursacht.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Schnellwechselvorrichtung zu schaffen, die ein einfaches und schnelles Umrüsten verschiedener Arbeitsgeräte mit einer erhöhten Zuverlässigkeit und Lebensdauer ermöglicht.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Schnellwechselvorrichtung nach Anspruch 1.
Ein Austausch des mit dem Geräteträger verbundenen Arbeitsgerätes ist durch die Schnellwechselvorrichtung leicht und einfach möglich. Das elastische Teil der Schnellwechselvorrichtung ermöglicht es auf einfache Weise, die Auswirkungen eines Spiels in der Schnellwechselvorrichtung, wie z.B. einen erhöhten Verschleiß
von Bolzen, Bohrungen oder Haken, zu verhindern, da das elastische Teil beim Verbinden der Schnellwechselkupplung mit dem Schnellwechselrahmen in geeigneter Weise zusammengedrückt wird, so daß nach dem Verbinden permanent eine Kraft auf die Verbindung aufrecht erhalten wird.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Weitere Merkmale und Zweckmäßigkeiten der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren.
Von den Figuren zeigen:
Fig.l eine Seitenansicht eines Teils eines Geräteträgers mit verschiedenen Stellungen eines Schwingarms mit einer damit über eine Schnellwechselvorrichtung verbundenen Frontladerschaufel;
Fig. 2 Seitenansichten einer Ausführungsform der Schnellwechselvorrichtung (a) in einem nicht-gekoppelten Zustand und (b) in einem gekoppelten Zustand;
Fig.3 eine Seitenansicht eines Teils eines Geräteträgers mit verschiedenen Stellungen eines Schwingarms mit einem damit über eine Schnellwechselvorrichtung verbundenen Tieflöffelbagger;
Fig. 4 eine Frontansicht eines Geräteträgers mit einem mit einem mit einem Schwingarm über eine Schnellwechselvorrichtung verbundenen Mähausleger; und
Fig. 5 eine Frontansicht eines Geräteträgers mit einem mit einer mit einem Schwingarm über eine Schnellwechselvorrichtung verbundenen Bodenfräse oder Bankettfräse.
Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht des vorderen Teils eines Grundfahrzeuges eines Geräteträgers 100 mit einem als Zentralholm 3 ausgebildeten ersten Tragteil. Ein als Laderkonsole 4 ausgebilde-
tes zweites Tragteil ist an seiner dem Zentralholm 3 zugewandten Seite mit einer als Schwenkwerk 5 ausgebildeten Schwenkvorrichtung verbunden. Das Schwenkwerk 5 ist auf der der Laderkonsole 4 abgewandten Seite mit dem Zentralholm 3 verbunden. Im verbundenen Zustand ist die Schwenkachse des Schwenkwerkes 5 im wesentlichen vertikal ausgerichtet. Derart ist die Laderkonsole 4 mit dem Zentralholm 3 um eine im wesentlichen vertikal ausgerichtete Achse 6 schwenkbar verbunden. Ein als einteilige Ladeschwinge 1 ausgebildeter Schwingarm ist an seinem einen Ende um eine im wesentlichen horizontal ausgerichtete Achse 2 schwenkbar mit der dem Schwenkwerk 5 abwandten Seite der Laderkonsole 4 verbunden. Mit der Ladeschwinge 1 ist an ihrem der Achse 2 abgewandten Ende eine Schnellwechselvorrichtung 7 um eine im wesentlichen horizontal ausgerichtete Achse 26 (siehe Fig. 2) schwenkbar verbunden. Auf der der Schwinge abgewandten Seite der Schnellwechselvorrichtung ist ein als Frontladerschaufel 25 ausgebildetes Arbeitsgerät mit der Schnellwechselvorrichtung 7 verbunden. In Fig. 1 ist die Schwinge 1 mit der über die Schnellwechselvorrichtung 7 mit der Schwinge 1 verbundenen Frontladerschaufel 25 in zwei verschiedenen Stellungen dargestellt. Diese beiden Stellungen werden durch Schwenken der Schwinge 1 um die Achse 2 erreicht.
Wie Fig. 1 zeigt, ist ein Hubzylinder 40 mit einem seiner Enden mit der Ladekonsole 4 und mit seinem anderen Ende mit dem Schwingarm 1 verbunden. Der Hubzylinder 40 dient zum Schwenken des Schwingarms 1 um die Achse 2. Ein Kippzylinder 41 ist mit seinem einen Ende mit der Ladekonsole 4 verbunden. Das andere Ende des Kippzylinders 41 ist über eine Umlenkvorrichtung aus einer Umlenkkoppel 42, einer Schubstrebe 43, einer Kipplasche 44 und einer Kippstrebe 27 mit der Schnellwechselvorrichtung 7, und genauer über eine im wesentlichen horizontale Achse 28 mit einem Schnellwechselrahmen 17 (Fig. 2) der Schnellwechselvorrichtung, verbunden. Eine Änderung des Abstandes zwischen den beiden Enden des Kippzylinders 41 erzeugt eine Schwenkbewegung des mit der Schnellwechselvorrichtung 7 verbundenen Arbeitsgerätes 25 um die Achse 2 6 (Fig. 2), das heißt ein Kippen des Arbeitsgerätes. Die Arbeitsgeräte, die über die Schnellwechselvorrichtung angekoppelt sind, wie z.B. eine Frontladerschaufel etc., werden parallel geführt. Das heißt, daß das Arbeitsgerät gegenüber seiner
Ausgangsposition parallel verschoben wird. Durch eine geeignete Anordnung der Anlenkpunkte der Zylinder 40, 41 wird die Frontladerschaufel bzw. das Arbeitsgerät automatisch parallel geführt, wenn der Hubzylinder aus- bzw. eingefahren wird.
Fig. 2 zeigt Seitenansichten der Schnellwechselvorrichtung 7. Die Schnellwechselvorrichtung weist den Schnellwechselrahmen 17, der mit der Ladeschwinge 1 um die im wesentlichen horizontale Achse 26 schwenkbar verbunden ist, und der weiter mit der Kippstrebe 27 um die im wesentlichen horizontale Achse 28 verbunden ist, auf. Die Schnellwechselvorrichtung 7 weist weiter eine Schnellwechselkupplung 18, die mit einem Arbeitsgerät verbunden ist, das mit der Ladeschwinge 1 zu verbinden ist, auf. Fig. 2a) zeigt einen Zustand, in dem der mit der Ladeschwinge 1 um die Achse 26 schwenkbar verbundene Schnellwechselrahmen 17 und die mit dem Arbeitsgerät verbundene Schnellwechselkupplung 18 in einem nicht-gekoppelten Zustand dargestellt sind. Fig. 2b) zeigt einen Zustand, in dem der Schnellwechselrahmen 17 und die Schnellwechselkupplung 18 miteinander gekoppelt sind.
Der Schnellwechselrahmen 17 weist zwei in einem horizontalen Abstand voneinander angeordnete und fest miteinander verbundene Seitenteile auf. In Fig. 2 ist das in Blickrichtung von dem Geräteträger 100 zu der Schnellwechselvorrichtung 7 linke Seitenteil 17a dargestellt. Jedes der Seitenteile weist auf seiner dem jeweiligen anderen Seitenteil abgewandten Seite eine Zentrierung 20 und einen Verriegelungsbolzen 22 auf. Die Zentrierung 20, das heißt genauer die Mittenachse der Zentrierung 20, und der Verriegelungsbolzen 22, das heißt genauer die Mittenachse des Verriegelungsbolzens 22, jedes der Seitenteile weisen einen vorbestimmten Abstand a auf.
Die Gerätekupplung 18 weist an ihrer dem Schnellwechselrahmen 17 zugewandten Seite zwei mit einem vorbestimmten horizontalen Abstand ihrer einander zugewandten Seitenflächen angeordnete Haken 21 und zwei mit dem vorbestimmten horizontalen Abstand ihrer einander zugewandten Seitenflächen angeordnete Vorsprünge mit Verriegelungsbohrungen 23 auf. Der vorbestimmte horizontale Abstand der einander zugewandten Seitenflächen der Haken 21 bzw. der Vorsprünge mit den Verriegelungsbohrungen 23 ist so gewählt, daß er
dem horizontalen Abstand der einander abgewandten Seitenflächen der Seitenteile des Schneilwechselrahmens 17 entspricht.
Nach einer anderen Ausführungsform der Schnellwechselvorrichtung 17 können z.B. die Zentrierungen 20 auf einander zugewandten Flächen der Seitenteile und die Verriegelungsbolzen 22 auf den einander abgewandten Flächen der Seitenteile des Schnellwechselrahmens 17 angeordnet sein. Ein vorbestimmter horizontaler Abstand der einander abgewandten Seitenflächen der mit den Zentrierungen zusammenwirkenden Haken 21 entspricht dann dem horizontalen Abstand der einander zugewandten Flächen der Seitenteile des Schnellwechselrahmens 17, während der vorbestimmte horizontale Abstand der einander zugewandten Seitenflächen der Vorsprünge 29 mit den Verriegelungsbohrungen 23 dem horizontalen Abstand der einander abgewandten Flächen der Seitenteile des Schnellwechselrahmens 17 entspricht.
Die Größe der Öffnung jedes Hakens 21 ist so gewählt, daß sie dem Außendurchmesser der entsprechenden Verriegelung 2 0 mit einem entsprechend angepaßten Spiel (d.h. ein gewisses Aufmaß) entspricht. Der Innendurchmesser der jeweiligen Verriegelungsbohrung 23 ist so gewählt, daß er dem Außendurchmesser des entsprechenden Verriegelungsbolzens 22 mit einem entsprechend angepaßten Spiel (d.h. ein gewisses Aufmaß) entspricht. Der Abstand der Mittenachsen der Hakenöffnungen 21 und der Verriegelungsbohrungen 23 ist so gewählt, daß er dem Abstand a der Mittenachsen der Zentrierungen 2 und der Verriegelungsbolzen 22 entspricht.
Die Schnellwechselrahmen 17 weist weiter einen Verriegelungszylinder (nicht gezeigt), der mit den Verriegelungsbolzen 22 verbunden ist, auf. Die Verriegelungsbolzen 22 sind so ausgebildet, daß sie sich mit dem Verriegelungszylinder in den Schnellwechselrahmen 17 so einziehen lassen, daß sie auf den äußeren Seitenflächen der Seitenteile des Schnellwechselrahmens 17 nicht mehr vorspringen. Die Verriegelungsbolzen können durch den Verriegelungszylinder in umgekehrter Weise nach außen über die äußeren Seitenflächen des Schnellwechselrahmens 17 hinaus geschoben werden.
-&igr;
Der Schnellwechselrahmen 17 weist an seiner dem Geräteträger abgewandten und der Gerätekupplung 18 zugewandten Seite ein elastisches Teil 19, das bei dieser Ausführungsform als ein Gummipolster ausgebildet ist, auf. Die dem Geräteträger abgewandte Vorderseite des Schnellwechselrahmens 17 weist in einem bestimmten Bereich bzw. Abschnitt 3 0 gegenüber der Ebene, die die Mittenachsen und die Verbindungslinie der Mittenachsen der Zentrierungen 20 und der Verriegelungsbolzen 22 aufspannen, einen Abstand auf, der maximal einem Abstand b entspricht. Die dem Schnellwechselrahmen zugewandte Rückseite der Schnellwechselkupplung 18 weist in einem bestimmten Bereich bzw. Abschnitt 31 gegenüber der Ebene, die die Mittenachsen und die Verbindungslinie der Mittenachsen der Haken 21 und der Verriegelungsbohrungen 23 aufgespannt wird, einen Abstand auf, der minimal einem Abstand c entspricht.
Bei der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform der Schnellwechselvorrichtung 7 ist die Schnellwechselkupplung 18 als eine Platte ausgebildet, an deren dem Schnellwechselrahmen 17 zugewandter Rückseite die Haken 21 und die Vorsprünge mit den Verriegelungsbohrungen 23 angeordnet sind. Der Abstand der Fläche eines Abschnitts 31 der Rückseite der Platte zu der Ebene, die durch die Mittenachsen und die Verbindungslinie der Mittenachsen der Haken 21 und der Verriegelungsbohrungen 23 aufgespannt wird, ist konstant gleich dem Abstand c. Bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform ist die dem Geräteträger abgewandte Vorderseite des Schnellwechselrahmens 17 in einem oberen Abschnitt 3 0 des Schnellwechselrahmens 17 mit einer Fläche, die gegenüber der Ebene, die durch die Mittenachsen und die Verbindungslinie der Mittenachsen der Zentrierungen 20 und der Verriegelungsbolzen 22 aufgespannt wird, konstant einen Abstand b aufweist, ausgebildet. Auf dieser dem Geräteträger 100 abgewandten Fläche des oberen Abschnitts 30 ist ein Gummipolster 19 mit einer Dicke d angeordnet.
Die entsprechenden Abstände b, c und d sind so gewählt, daß immer die Bedingung c < b + d erfüllt ist. Im gekoppelten bzw. verbundenen Zustand, der in Fig. 2b) gezeigt ist, liegt ein Abschnitt der dem Schnellwechselrahmen 17 zugewandten Fläche der Schnellwechselkupplung 18 dem oberen Abschnitt des Schnellwechselrahmens 17 mit einem Abstand e (e = c - b) gegenüber. Dadurch wird
im gekoppelten Zustand durch das als Gummipolster ausgebildete elastische Teil 19 eine Kraft auf die Verbindung zwischen dem Schnellwechselrahmen 17 und der Schnellwechselkupplung 18, d.h. auf die Verbindung zwischen den Zentrierungen 20 und den Haken bzw. zwischen den Verriegelungsbolzen 22 und den Verriegelungsbohrungen 23, ausgeübt. Die durch das elastische Teil 19 ausgeübte Kraft unterdrückt die Auswirkungen des Spiels, das zum Herstellen der Verbindung zwischen den Zentrierungen 20 und den Haken 21 einerseits und den Verriegelungsbolzen 22 und den Verriegelungsbohrungen 23 andererseits notwendig ist. Das heißt, daß z.B. ein erhöhter und damit schnellerer Verschleiß der Zentrierungen 20, der Haken 21, der Verriegelungsbolzen 22 und der Verriegelungsbohrungen 23 vermieden wird.
Zusätzlich ermöglicht das elastische Teil 19 eine sehr einfache Herstellung der Verbindung zwischen dem Schnellwechselrahmen 17 und der Schnellwechselkupplung 18. Das Ankoppeln eines Arbeitsgerätes an die Schwinge 1 durch Ankoppeln der Schnellwechselkupplung 18 an den Schnellwechselrahmen 17 wird im Folgenden beschrieben.
Zum Ankoppeln wird die Kippstrebe 27, die mit dem Schnellwechselrahmen 17 um die Achse 28 drehbar verbunden ist, ausgefahren. Dadurch bewegt sich die Zentrierung 20 nach vorne (in der Darstellung aus Fig. 2 nach links), so daß die Zentrierung 20 in die Öffnung des Hakens 21 eingefahren werden kann. Nun wird der Schwingarm 1 angehoben und die Kippstrebe 27 wird zurückgezogen, so daß die Schnellwechselkupplung 18 mit dem Arbeitsgerät über den Haken 21 pendelt und damit horizontal fixiert ist. Das Arbeitsgerät, das auf der dem Schnellwechselrahmen 17 abgewandten Seite mit der Schnellwechselkupplung 18 verbunden ist, wird nun in Fahrtrichtung gegen den Untergrund oder ein Hindernis gedrückt, und die Kippstrebe 27 wird weiter nach hinten gezogen. Das Gummipolster 19 mit der Dicke d wird nun zwischen den einander zugewandten Flächen des Schnellwechselrahmens 17 und der Schnellwechselkupplung 18, die oben beschrieben wurden, bis zu einem bestimmten Punkt zusammengepreßt, da gemäß der obigen Ungleichung e = (c - b) < d gilt.
Beim Ankoppeln der Schnellwechselkupplung 18 an den Schnellwechselrahmen 17 sind die Verriegelungsbolzen 22 anfänglich durch den Verriegelungszylinder eingezogen, d.h. sie springen nicht nach außen über die einander abgewandten Seitenflächen der Seitenteile des Schnellwechselrahmens 17 vor. Die Verriegelungsbolzen 22 können dann durch den Verriegelungszylinder nach außen durch die Verriegelungsbohrungen 23 geschoben werden, wenn sich die Mittenachsen der Verriegelungsbolzen 22 und der Verrxegelungsbohrungen 23 im Rahmen des zuvor beschriebenen Spiels überdecken. Die Kraft, die das Gummipolster 19 bis zu dem vorbestimmten Punkt zusammenpreßt, wird so gewählt, daß die Mittenachsen der Verriegelungsbolzen 22 und der Verrxegelungsbohrungen 23 in der oben beschriebenen Weise im Rahmen des Spiels zur Deckung kommen. Nun lassen sich die Verriegelungsbolzen 22 mit den Verriegelungszylindern nach außen über die einander abgewandten Seitenflächen der Seitenteile des Schnellwechselrahmens nach außen schieben. Sie greifen nun in die Verrxegelungsbohrungen 23 ein und die Schaufel ist fest verriegelt.
Um ein problemloses Einfahren sowohl der Zentrierungen 2 0 in die Haken 21 als auch der Verriegelungsbolzen 22 in die Verrxegelungsbohrungen 2 3 zu gewährleisten, ist, wie oben beschrieben, ein gewisses Spiel, d.h. ein gewisses Aufmaß der Innendurchmesser der Haken 21 bzw. der Verrxegelungsbohrungen 23 auf das Maß der Außendurchmesser der Zentrierungen 20 bzw. der Verriegelungsbolzen 22, notwendig. Dieses Spiel stört beim Arbeiten mit dem Arbeitsgerät und ist für die Lebensdauer aller Teile schädlich. Durch die elastische Lagerung mit dem elastischen Teil 19 wird, nachdem das Arbeitsgerät nicht mehr gegen den Untergrund oder ein Hindernis gedrückt wird, die zum Zusammenpressen des elastischen Teils 19 notwendige Kraft aufgehoben. Das elastische Teil 19, das bei diesem Ausführungsbeispiel als Gummipolster ausgebildet ist, übt nun auf die Verbindung zwischen dem Schnellwechselrahmen 17 und der Schnellwechselkupplung 18, d.h. genauer auf die Verbindung zwischen den Zentrierungen 20 und den Haken 21 einerseits und den Verriegelungsbolzen 22 und den Verrxegelungsbohrungen 23 andererseits eine im wesentlichen dem Betrag der vorher zum Zusammenpressen aufgebrachten Kraft entsprechende Kraft aus. Durch diese elastische Lagerung mit dem elastischen Teil ist gewährleistet, daß
die Schnellwechselvorrichtung bei allen Belastungsarten in Zugoder Druckrichtung immer klapper- und spielfrei sitzt. Damit wird auch der Verschleiß in den Aufhängungspunkten minimiert.
Alternativ ist die Ausbildung des elastischen Teils durch ein Federelement, z.B. ein Tellerfederpaket mit einem entsprechenden Anschlag, oder andere federelastische Bauteile, die bevorzugterweise zusätzlich gute Dämpfungseigenschaften aufweisen, möglich.
In einer weiteren Ausführungsform weisen der Schnellwechselrahmen 17 und die Schnellwechselkupplung 18 jeweils mehr als einen Abschnitt auf, die einander im verbundenen Zustand in der oben beschriebenen Weise gegenüberliegen. Die im verbundenen Zustand des Schnellwechselrahmens 17 und der Schnellwechselkupplung 18 einander gegenüberliegenden Abschnitte weisen dann entsprechende Abstände (erste vorbestimmte Abstände) auf, die untereinander nicht identisch sein müssen. An einem der gegenüberliegenden Abschnitte ist dann entsprechend ein elastisches Element angeordnet. Das elastische Element weist an seiner einem Anordnungsabschnitt, d.h. dem Abschnitt, an dem es angeordnet ist, abgewandten Seite einen Abstand (Dicke) von dem Anordnungsabschnitt auf, der entsprechend größer als der Abstand (erster vorbestimmter Abstand) der entsprechenden gegenüberliegenden Abschnitte gewählt ist.
Fig. 3 zeigt eine Seitenansicht eines Geräteträgers, bei dem die in Fig. 1 gezeigte Frontladerschaufel durch einen aus Löffelstiel
61 und Tieflöffel 62 bestehenden Tieflöffelbagger 60 ersetzt ist. Dabei ist zusätzlich zu dem weiter oben beschriebenen Koppeln einer mit dem Löffelstiel 61 verbundenen Schnellwechselkupplung 18 mit dem mit der Schwinge 1 verbundenen Schnellwechselrahmen 17 das Anschließen von Hydraulikleitungen für einen Löffelzylinder 63, der über eine Kipplasche 64 und eine Kippstrebe 65 den Tieflöffel
62 um eine im wesentlich horizontale Achse 66 schwenkt, notwendig.
Nach einer Ausführungsform weist die Schnellwechselvorrichtung weiter Hydraulikschnellkupplungen auf, die durch die Relativbewegungen des Verriegelungszylinders ebenfalls mitbetätigt und mitgekoppelt werden, so daß die (Hydraulik-) Ölversorgungen für die anzubauenden Arbeitsgeräte ebenfalls automatisch verriegelt
&mdash; It· -» »
werden. Dabei ist an dem Schnellwechselrahmen 17 und an der Schnellwechselkupplung 18 jeweils ein Teil einer solchen Hydraulikschnei lkupplung vorgesehen, das jeweils mit einem Ende einer entsprechenden Hydraulikleitung verbunden ist. Das an dem Schnellwechselrahmen angeordnete Teil der Hydraulikkupplung ist mit dem Verriegelungszylinder verbunden. Durch Betätigen des Verriegelungszylinders werden die entsprechenden Teile der Hydraulikkupplung beim Verriegeln der Verriegelungsbolzen 22 gekoppelt, bzw. analog beim Entriegeln der Verriegelungsbolzen entkoppelt.
Fig. 4 zeigt eine Frontansicht des Geräteträgers mit einem über eine Schnellwechselvorrichtung 7 an dem Schwingarm 1 angebrachten Mähausleger 70. An dem Mähausleger 70 ist ein Arbeitsgerät 72 um eine im wesentlichen horizontale Achse 73 schwenkbar befestigt. Der Schwenkwinkel des Arbeitsgerätes 72 um die Achse 73 kann durch einen Schwenkzylinder 71 eingestellt werden. Derart ist es z.B. möglich, das Arbeitsgerät 72, das ein Kreiselmähwerk, ein Schlegelmähwerk, ein Mulchgerät oder ähnliches sein kann, parallel zu einer zu bearbeitenden Böschung 74 auszurichten. Der Bediener des Geräteträgers kann exakt den jeweiligen zu bearbeitenden Winkel einstellen.
Fig. 5 zeigt eine Frontansicht eines Geräteträgers, bei dem eine Fräseinheit 80 über eine Schnellwechselvorrichtung 7 mit der Schwinge 1 verbunden ist. Nach Zusammenschließen der Hydraulikleitungen kann das angebaute Werkzeug 81 der Fräseinheit 80 Wassergräben fräsen, reinigen oder Bankette abfräsen.

Claims (8)

S chut &zgr; ansprüche
1. Schnellwechselvorrichtung zum Verbinden eines Arbeitsgerätes (25, 60, 70-73, 80) mit einem Tragteil (1) mit einem ersten Schnellwechselteil (17), das eine erste Befestigungsvorrichtung (20, 22) aufweist und mit dem Tragteil (1) verbunden ist, und
einem zweiten Schnellwechselteil (18), das eine zweite Befestigungsvorrichtung (21, 23, 29) aufweist und mit dem Arbeitsgerät (25, 60, 70-73, 80) verbunden ist,
wobei die erste Befestigungsvorrichtung ein erstes Befestigungsteil (20) und ein zweites Befestigungsteil (22) aufweist und die zweite Befestigungsvorrichtung ein drittes Befestigungsteil (21) und ein viertes Befestigungsteil (23,29) aufweist und das erste und das dritte Befestigungsteil (2 0, 21) und das zweite und das vierte Befestigungsteil (22, 23) zum Verbinden des ersten und des zweiten Schnellwechselteils (17, 18) miteinander in Eingriff bringbar sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Schnellwechselteil (17) einen ersten Abschnitt (30) aufweist, der dem zweiten Schnellwechselteil (18) im verbundenen Zustand zugewandt ist,.
daß das zweite Schnellwechselteil (18) einen zweiten Abschnitt (31) aufweist, der dem ersten Schnellwechselteil (17) im verbundenen Zustand zugewandt ist und dem ersten Abschnitt (30) mit einem vorbestimmten ersten Abstand (e) dazwischen gegenüberliegt, und
daß die Schnellwechselvorrichtung (7) ein elastisches Teil (19) aufweist, das an dem ersten oder dem zweiten Abschnitt (30, 31) angeordnet ist, und das in einem unbelasteten Zustand eine vorbestimmte Dicke (d) aufweist, die größer als der erste vorbestimmte Abstand (e) ist.
2. Schnellwechselvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Schnellwechselteil (17) eine Mehrzahl von ersten Abschnitten aufweist,
daß das zweite Schnellwechselteil (18) eine Mehrzahl von zweiten Abschnitten aufweist, die den ersten Abschnitten im verbundenen Zustand in jeweils vorbestimmten ersten Abständen gegenüberliegen, und
daß die Schnellwechselvorrichtung (7) eine Mehrzahl von elastischen Teilen aufweist, die jeweils an einem der ersten oder zweiten im verbundenen Zustand gegenüberliegenden Abschnitte angeordnet sind, und deren jeweilige Dicke in einem unbelasteten Zustand größer als der jeweilige erste vorbestimmte Abstand ist.
3. Schnellwechselvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das elastische Teil als ein Gummipolster (19) ausgebildet ist.
4. Schnellwechselvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das elastische Teil als ein Federelement ausgebildet ist.
5. Schnellwechselvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Schnellwechselteil (17) eine erste Achse (26) aufweist, und
daß das erste Schnellwechselteil (17) mit dem Tragteil (1) um die erste Achse (26) schwenkbar verbunden ist.
6. Schnellwechselvorrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Befestigungsteil mindestens eine Zentrierung (20) mit einem ersten Außendurchmesser, das zweite Befestigungsteil mindestens einen Verriegelungsbolzen (22) mit einem zweiten Außendurchmesser, das dritte Befestigungsteil mindestens einen Haken (21) mit einer Öffnung mit einem ersten Innendurchmesser und das vierte Befestigungsteil mindestens eine Verriegelungsbohrung (23) mit einem zweiten Innendurchmesser aufweist,
daß die Mittenachsen der Zentrierung (20) und des Verriegelungsbolzens (22) einen vorbestimmten dritten Abstand (a) aufweisen, und die Mittenachsen der Öffnung des Hakens (21) und der Verriegelungsbohrung (23) den vorbestimmten dritten Abstand (a) aufweisen.
7. Schnellwechselvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Schnellwechselteil einen Schnellwechselrahmen (17) mit zwei einander abgewandten Flächen mit einem vorbestimmten vierten Abstand aufweist, an dem das erste und das zweite Befestigungsteil angeordnet sind, daß das erste Befestigungsteil zwei Zentrierungen (20) aufweist, daß das zweite Befestigungsteil zwei Verriegelungsbolzen (22) und einen Verriegelungszylinder, der mit den zwei Verriegelungsbolzen (22) verbunden ist, zum Betätigen der Verriegelungsbolzen (22) aufweist,
daß das zweite Schnellwechselteil eine Schnellwechselkupplung (18) aufweist, an der das dritte und das vierte Befestigungsteil angeordnet sind, daß das dritte Befestigungsteil zwei Haken (21) aufweist, daß das vierte Befestigungsteil zwei Vorsprünge (29) mit jeweils einer Verriegelungsbohrung (23), die zwei einander zugewandte Seitenflächen mit dem vorbestimmten vierten Abstand aufweisen, welche im verbundenen Zustand den beiden einander abgewandten Flächen des Schnellwechselrahmens gegenüberliegen, aufweist, und daß die zwei Verriegelungsbolzen (22) jeweils durch den Verriegelungszylinder zum Lösen und Verriegeln der Verbindung zwischen dem Schnellwechselrahmen (17) und der Schnellwechselkupplung(18) in jeweils eine der zwei Verriegelungsbohrungen (23) eingeführt beziehungsweise aus diesen gezogen werden.
8. Schnellwechselvorrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch
eine erste Hydraulikleitung, die ein Ende aufweist, das an der Schnellwechselkupplung (18) angeordnet ist, eine zweite Hydraulikleitung, die ein Ende aufweist, das an dem Schnellwechselrahmen (17) angeordnet ist, eine Hydraulikschnellkupplung zum Koppeln der beiden Hydraulikleitungen mit einem ersten und einem zweiten Kupplungsteil, wobei
das erste Kupplungsteil an der Schnellwechselkupplung (18) angeordnet ist und das eine Ende der ersten Hydraulikleitung aufnimmt, und das zweite Kupplungsteil an dem Schnellwechselrahmen (17) angeordnet ist, das eine Ende der zweiten Hydraulikleitung aufnimmt und mit dem Verriegelungszylinder verbunden ist, und wobei das erste und das zweite Kupplungsteil beim Verriegeln der Verbindung zwischen dem Schnellwechselrahmen (17) und der Schnellwechselkupplung (18) durch eine Bewegung des Verriegelungszylinders entsprechend zum Koppeln der Hydraulikleitungen verbunden werden und beim Lösen der Verbindung zwischen dem Schnellwechselrahmen (17) und der Schnellwechselkupplung (18) durch eine Bewegung des Verriegelungszylinders entsprechend zum Entkoppeln der Hydraulikleitungen getrennt werden.
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