DE9404639U1 - Zahnbürstenkopf - Google Patents
ZahnbürstenkopfInfo
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Classifications
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Description
U 935 Ma
Zahnbürstenkopf
Die Erfindung bezieht sich auf einen Zahnbürstenkopf. Gedacht ist dabei insbesondere an Handzahnbürsten, die
aus einem von Hand zu greifendem Stiel und dem Zahnbürstenkopf bestehen. Die Ausbildung des Stieles kann dabei beliebig
sein, wofür der Stand der Technik eine Vielzahl von Vorbildern liefert. Aus Gründen der Benutzerfreundlichkeit wird dabei
insbesondere eine Ausbildung des Stiels in Betracht gezogen, bei der im Stielbereich und/oder am Übergang des Stiels
in dem Zahnbürstenkopf eine Flexibilität vorgesehen ist. Zum Beispiel kann dabei im Bereich des Stieles eine Flexibilität
in einer Zone zwischen dem eigentlichen Handgriff und dem Zahnbürstenkopf vorgesehen sein (z.B. EP-Bl-O 336 641), die
dann gegebenenfalls auch noch durch eine weitere Flexibilität zwischen dieser Übergangszone und dem Zahnbürstenkopf ergänzt
sein kann (WO 92/17092), wobei auch der Zahnbürstenkopf selbst insgesamt flexibel gestaltet sein kann (WO 92/17093),
vgl. Ansprüche 19 bis 21. Darüber hinaus kommen auch Zahnbürstenköpfe in Frage, die auf ein Halteteil, sei es ein Stiel
oder gar eine spezielle elektrische Zahnbürste mit Vibrationsbewegung
in Längsrichtung und/oder in linearer oder gekrümmter Querrichtung, aufsteckbar sind.
Die Anforderungen an eine optimale Zahnreinigung sind vielfältig. So sollten nicht nur die front- und rückseitigen
Zahnflächen, sondern unter Reinigung des Zahnes ringsherum insbesondere auch die interdentalen Bereiche gereinigt
werden. Darüber hinaus sollten nicht nur die Kauflächen, sondern zur Gegenwirkung gegen Paradentose vor allem auch der
Zahnsaum (sulcus) gründlich und einfach gereinigt werden können,
wobei im Bereich des sulcus sogar ein Eingriff in den Randzwischenraum von Zahnfleisch und Zahn erwünscht ist. Ein
besonderes Problem stellen dabei die Kauflächen der Backenzähne dar, da diese bei der ordnungsgemäßen Auf-Ab-Bewegung
einer Zahnbürste im Öffnungsbereich des Mundes nur schwierig
zugänglich sind.
Bei der Konzeption eines diesen optimalen Anforderungen möglichst weitgehend Rechnung tragenden Zahnbürstenkopfes
müssen dabei nicht nur technisch-funktionale, sondern auch psychologische Anforderungen des Benutzers nicht nur an
eine bequeme Handhabbarkeit und Dauerhaftigkeit der Zahnbürste, sondern auch an ein gefälliges Aussehen berücksichtigt
werden.
Hinzu kommt, daß die Benutzer teils selbst, teils aufgrund unterschiedlicher Ratschläge ihrer Zahnärzte verschiedene
Anforderungen an den Härtegrad der Borsten der Zahnbürste stellen. So unterscheidet man im Handel regelmäßig
zwischen drei Härtestufen, nämlich weich, mittel und hart. Weiche Borsten werden zum Beispiel von solchen Personen bevorzugt,
die Zahnfleischprobleme oder auch nur Angst vor Zahnfleischbluten haben. Harte Borsten ziehen sogenannte
"Schrubber" vor, welche sich das beste Ergebnis von einer möglichst intensiven oder harten Einwirkung versprechen und
dabei sogar Zahnfleischverletzungen oder Abrieb am eigentlichen Zahnkörper in Kauf nehmen. Es hat sich gezeigt, daß bisher
eigentlich keine dieser drei genannten Härtestufen allen Anforderungen zugleich Genüge tun kann.
Die Zahl der mittlerweile zur Lösung der oben angesprochenen
Zielsetzung entwickelten bekannten Zahnbürsten geht in die Zehntausende, ohne daß man sagen kann, daß allen
genannten Anforderungen optimal Genüge getan wird.
Die bekannten Zahnbürstenköpfe lassen sich zum großen Teil folgendermaßen klassifizieren:
Bei der sogenannten Multituftbürste ist der Borstenkopf
verhältnismäßig dicht mit weichen Borsten besetzt.
Das Borstenfeld, d.h. das Höhenniveau der einzelnen Borsten, ist meist eben. Die Borsten stehen senkrecht zur Borsteneinsatzfläche
bzw. Tragefläche und sind im Idealfall an ihren freien Enden halbkugelig abgerundet. Die optimale Anwendung
von Zahnbürsten mit derartigen Zahnbürstenköpfen verlangt eine den Normalkonsumenten oft überfordernde Sorgfalt ab, so
daß insbesondere Interdentalräume und der sulcus nicht gründlich genug gereinigt werden.
Bei der sogenannten V-Zahnbürste sind in Längsrichtung des Zahnbürstenkopfes aufeinander folgende Querreihen
schräg so aufeinander zu geneigt, daß ihre freien Enden sich berühren, wobei die Borsten der aufeinander folgenden Querreihen
nach Art eines umgekehrten V angeordnet sind. Die wirksame Putzfläche der Borsten zeigt dabei ein Zickzackprofil.
Dieses mag für die Reinigung von interdentalen Räumen Vorteile gegenüber der Multituftzahnbürste bieten. Die Herstellung
ist jedoch relativ aufwendig. Insbesondere ist dabei die sonst bei Zahnbürsten allgemein angestrebte Abrundung der
Borstenenden, welche Verletzungen durch scharfe Kanten an den Enden der Borsten verhindern soll, schwierig.
Zwischen Multituftzahnbürsten und V-Zahnbürsten gibt es auch noch Mischformen und ferner in bestimmter Richtung
variierende angelehnte Sonderformen.
So kann man das Zickzackprofil auch bei einer Multituftzahnbürste einfach ohne Querstellung der Borsten dadurch
gewinnen, daß das Borstenfeld als die putzwirksame Fläche entsprechend zugeschnitten wird.
Es ist auch bekannt, anstelle eines zickzackförmigen Profils nach Art der V-Zahnbürste ein burgzinnenartiges
Profil des Borstenfelds zu erzielen, indem parallel zueinander verlaufende Borsten mit mindestens zwei verschiedenen Höhenniveaus
angeordnet werden (vgl. z.B. US-A-4 672 706 mit den Varianten der DE-C2-32 40 113 oder der EP-Al-O 247 224).
Bei dieser Anordnung können die freien Enden der einzelnen Borstenbündel, in denen die Borsten normalerweise zusammengefaßt
werden, konventionell leicht abgerundet werden. Außerdem
haben die Borsten, welche in den genannten drei bekannten Fällen von einer ebenen Borsteneinsatzfläche ausgehen, unterschiedliche
Länge und damit auch unterschiedliche Flexibilität. Neben einer Eingriffsmöglichkeit der längeren Borsten in
den interdentalen Raum und in den sulcus gewinnt man dabei auch härtemäßig einen Kompromiß zwischen einem weicheren und
einem härteren Putzgefühl.
Man hat Zahnbürstenköpfe mit dem genannten bekannten Burgzinnenprofil auch schon dahingehend abgewandelt, daß
in Anlehnung an den Schrägstellungsgedanken der V-Zahnbürsten eine Schrägstellung am Außenrand des Zahnbürstenkopfes angeordneter
Borstenbüschel in Querrichtung zur Längserstreckung des Zahnbürstenkopfes schräg nach außen und gegebenenfalls
schräg nach vorne vorgesehen wird, um besser den Interdentalraum und den sulcus reinigen und beim Putzen zugleich zwangsläufig
eine Massagewirkung auf das Zahnfleisch ausüben zu können. Benutzer mit zur Blutung neigendem Zahnfleisch bedürfen
an sich in besonders ausgeprägter Weise einer Reinigung der interdentalen Räume und des sulcus sowie einer das Zahnfleisch
festigenden Zahnfleischmassage. Es zeigt sich aber, daß gerade diese Zielgruppe eine Abneigung gegen die manchmal
sogar als kitzelig empfundene Zahnfleischmassage durch die nach außen schräg überstehenden Borsten hat und darüber hinaus
jedenfalls prima facie derartige Zahnbürstenköpfe schon deshalb abzulehnen geneigt ist, weil die nach außen schräg
abstehenden Borstenbüschel jedenfalls auf den ersten Blick solchen Zahnbürsten ähneln, die durch langen Gebrauch abgenutzt
sind. Denn nach langem Gebrauch verbiegen sich die äußeren Borsten von selbst nach außen.
Wie schon erwähnt bedeutet die Reinigung der Kauflächen von Backenzähnen eine eigenständige Aufgabe, welche
durch konventionelle Zahnbürsten bisher überhaupt nicht zufriedenstellend gelöst ist, jedenfalls wenn man die von allen
Zahnärzten empfohlene reguläre Zahnbürstenbenutzung mit Auf- und Abwärtsbewegung voraussetzt.
Es ist bisher schon bekannt (US-A-4 670 931), zur
S*V
Reinigung der Kauflächen von Backenzähnen ein in Umfangsrichtung gerundetes eigenständiges Borstenbündel größeren Durchmessers
als die sonstigen Borstenbündel an einer Handzahnbürste im Abstand zu einer an eine V-Zahnbürste angelehnten Borstenstruktur
vorzusehen, bei der parallel zueinander rechtwinklig zur Borsteneinsatzfläche angeordnete Borstenbüschel
zu einem Zickzack-Profil des Borstenfeldes zugeschnitten sind. Das erstgenannte Borstenbüschel weist ein Borstenfeld
auf, das als ein einziges umgekehrtes V zugeschnitten ist. Aufgrund einer Abkröpfung des Zahnbürstenkörpers haben bei
dieser bekannten Zahnbürste die zur Reinigung der Kauflächen der Backenzähne bestimmten Borsten eine kürzere Länge als die
für die sonstige Zahnbürstenbenutzung bestimmte eigenständige andere Gruppe von Borstenbüscheln. Die Herstellung dieser bekannten
Zahnbürste ist relativ kompliziert und erfordert gegenüber konventionellen Zahnbürsten eine Überlänge. Auch muß
der Benutzer nacheinander unterschiedliche Borstengruppen für unterschiedliche Reinigungszwecke einsetzen, was der normalen
Zahnbürstenbenutzung widerstrebt und mindestens psychologisch das Gefühl erzeugt, unverhältnismäßig großen Zeitaufwand beim
Zähneputzen treiben zu müssen. Darüber hinaus ist bei dieser bekannten Zahnbürste mit einem frühzeitigen Verschleiß zu
rechnen, da sich die Borsten nicht alle gegenseitig abstützen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine in der erforderlichen Massenfertigung von Handzahnbürsten und
gegebenenfalls auch anderen Zahnbürstenköpfen einfach und billig herstellbare Anordnung zu finden, welche den genannten
und teilweise gegenläufigen Anforderungen unter weiterer Optimierung
gerecht wird, benutzerfreundlich und langlebig ist sowie auch von psychologisch und ästhetisch negativen Anordnungsmerkmalen
frei ist.
Diese Aufgabe wird bei einem Zahnbürstenkopf gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch dessen
kennzeichnenden Merkmale gelöst.
Der Zahnbürstenkopf gemäß der Erfindung übernimmt
• *
die beispielsweise von der US-A-4 672 706, Fig. 2, an sich bekannte burgzinnenartige Anordnung von Borstenbüscheln für
das Reinigen der Vorder- und Rückseite der Zähne, der interdentalen Zwischenräume sowie des sulcus. Außerdem ist eine
eigenständige Gruppe von Borsten für die Reinigung der hinteren Backenzähne vorgesehen, wobei von besonderem Interesse
die Reinigung der Kauflächen und der Seitenflächen und bei diesen vornehmlich der der Mundhöhle abgewandten Seitenfläche
ist. Diese eigenständige Gruppe ist dabei so mit der für die anderen Zahnreinigungsaufgaben vorgesehenen Gruppe von Borstenbüscheln
integral zusammengefaßt, daß der Benutzer das Gefühl einer einheitlichen Borstenanordnung konventionell im
wesentlichen parallel zueinander angeordneter Borsten gewinnt. Dabei sind die zur Reinigung der Kauflächen der
Backenzähne vorgesehenen Borsten so mit den anderen Borsten zu einem einheitlichen Borstenkörper zusammengefaßt, daß sich
dieser Borstenkörper gegenseitig stabilisiert. Dadurch wird auch die Langlebigkeit der Zahnbürste deutlich gefördert. Auf
seitlich oder in Frontrichtung schräg abstehende Borsten kann dabei ohne Einbuße an Funktionalität verzichtet werden. Der
normale Konsument wird aus der Erfahrung, mit der er bisher schon hintere Backenzähne entgegen der üblichen Auf-Ab-Bewegung
durch Horizontalbewegung gereinigt hat, sich zu guter Letzt gar nicht mehr Rechenschaft darüber abzulegen brauchen,
welcher Teil der wirksamen Zahnputzfläche des Zahnbürstenkopfes
nun gerade optimal für die Abreinigung der hinteren Backenzähne ist, und zwar hier die erste Gruppe von Borsten.
Ebenso ist die erste Gruppe der Borsten jedenfalls funktionell nicht störend, wenn für die anderen Reinigungsfunktionen
das burgzinnenartige Profil der wirksamen Putzfläche des Zahnbürstenkopfes primär nutzbar gemacht wird. Das hindert
einen bewußten Benutzer der Zahnbürste nicht, auch gezielt die eine oder die andere Gruppe von Borsten für die unterschiedlichen
Anwendungszwecke einzusetzen.
Es erscheint auch erwähnenswert, daß bei der Zahnbürste, von welcher die Erfindung ausgeht (US-A-4 670 931) am
Ende des Handgriffs noch ein gesonderter aus Gummi bestehender spitzer Vorsprung insbesondere zur Zahnfleischstimulierung
vorgesehen ist. Dieser Vorsprung am Ende des Handgriffs behindert jedoch die normale Benutzung der Handzahnbürste.
Durch die andersartige Anordnung und Profilierung der Borsten bei dem erfindungsgemäßen Zahnbürstenkopf, der selbst derartige
stimulierende Aufgaben übernehmen kann, ist ein derartiger zusätzlicher Stimulator entbehrlich.
Bei der bekannten Handzahnbürste nach der US-A-4 670 931, von der die Erfindung ausgeht, bedarf die Anordnung
des relativ durchmessergroßen Büschels von Borsten der ersten Gruppe, welche zur Reinigung der Kauflächen der Backenzähne
dient, einer unterschiedlicheren Herstellungstechnologie als beim Einpflanzen der Borstenbüschel der zweiten Gruppe. Außerdem
ist zur Abreinigung der hinteren Backenzähne eine erhebliche Druckeinwirkung in Achsrichtung der Backenzähne erforderlich,
um mit dem V-förmigen Kamm der Borstenfläche eine ordentliche Reinigung der hinteren Backenzähne durchführen zu
können; denn die wirksame Putzfläche der Borsten der ersten Gruppe ist ohne diese Druckauswirkung relativ schmal. Diese
Nachteile können bei Anordnung der Borsten der ersten Gruppe gemäß Anspruch 2 behoben werden. Bei dieser Anordnung können
die Borstenbüschel der ersten Gruppe ebenso wie die Borstenbüschel der zweiten Gruppe gestaltet und im Zahnkopfkörper
implantiert werden. Ohne Aufgabe der Eigenständigkeit der Borstenfelder der ersten und der zweiten Gruppe erhält man
dabei auch optisch ein homogenes Bild sowohl in ästhetischer Hinsicht von der Seite her als auch bei einer einheitlichen
Gestaltung des von den Borstenbüscheln beider Gruppen gebildeten Borstenfeldes.
Im Rahmen der Erfindung ist es nicht ausgeschlossen, in der zweiten Gruppe trotz unterschiedlichen Höhenniveaus
mit Borsten gleicher Länge zu arbeiten, die dann in einem entsprechend dem Burgzinnenprofil des Borstenfeldes gestalteten
Profil der Borsteneinsatzfläche angeordnet werden können. Dies ist jedoch bezüglich der Gestaltung der tragen-
den Elemente des Zahnbürstenkopfes relativ aufwendig. Ohne zusätzliche Maßnahmen gewinnt man dann auch nicht die an sich
erwünschte unterschiedliche Flexibilität von verschieden langen Borsten, insbesondere wenn diese alle gleichartig sind.
Es ist daher besonders bevorzugt, wenn gemäß Anspruch 4 alle Borsten von einer ebenen Borsteneinsatzfläche des Zahnbürstenkopfes
abstehen. Mindestens sollten aber die Merkmale von Anspruch 3 erfüllt sein, welche auch noch eine gewisse Profilierungshöhe
der Borsteneinsatzfläche zulassen.
Zur Definition des Höhenniveaus von Borsten bzw. Borstenbüscheln nimmt man zweckmäßig auf zwei Bezugsebenen
Bezug. Die eine Bezugsebene kann durch eine Tangentialebene an die im allgemeinen in üblicher Weise abgerundeten Enden
der Borsten bzw. Borstenbüschel eines bestimmten Höhenniveaus gewonnen werden. Eine weitere Bezugsebene ist dann eine hierzu
parallele virtuelle Bezugsebene, welche sich rechtwinklig zu den Achsen der sich im allgemeinen parallel zueinander erstreckenden
Borsten bzw. Borstenbüschel erstreckt. Bei einfachen Handzahnbürsten kann eine solche letztgenannte Bezugsebene
die Rückseite des Zahnbürstenkörpers sein. Ebenso kann man bei in üblicher Weise eben ausgebildeter Borsteneinsatzfläche
(vgl. Anspruch 4) diese als virtuelle Bezugsebene verwenden .
Die Erfindung schließt auch nicht aus, daß das das Borstenfeld bildende Höhenniveau der Borsten der ersten Gruppe
unterschiedlich von den Höhenniveaus der Borsten der zweiten Gruppe ist. Vorzugsweise ist jedoch das größere Höhenniveau
der Borstenbüschel der zweiten Gruppe gleich dem Höhenniveau der Borstenbüschel der ersten Gruppe. In diesem Fall
schaffen die Merkmale von Anspruch 6 einen besonders homogenen Übergang im Anschluß der Borstenfelder der ersten und der
zweiten Gruppe.
Selbst wenn gemäß Anspruch 7 alle Borsten gleichen Durchmesser haben und dabei zusätzlich in konventioneller
Weise aus gleichem Material mit gleicher Borstendicke bestehen, behält der erfindungsgemäße Zahnbürstenkopf die Vorteile
einer konventionellen Anordnung mit burgzinnenartigem Borstenfeld
hinsichtlich der Abreinigungsmöglichkeiten der interdentalen Bereiche und des sulcus. Bereits in diesem genannten
einfachsten Fall erhält man jedenfalls dann, wenn die Borsten unterschiedlichen Höhenniveaus auch unterschiedliche
Flexibilität haben, wie etwa unterschiedliche Länge, eine Mischform zwischen einer weicheren und einer härteren Kennzeichnung
der Putzwirkung im Borstenfeld.
Im Rahmen der Erfindung wird konsequent weiter angestrebt, zugleich Wirkungen erzeugen zu können, die man bisher
entweder nur mit einer relativ weichen oder nur mit einer relativ harten Charakteristik der Borsten erreichen konnte.
Es läßt sich dabei wunschweise gestalten, ob die mittlere Wirkung mehr zum Weichen oder mehr zum Harten hin tendiert.
So bezieht die Erfindung allgemein zusätzlich den Durchmesser der Borsten in das Entwicklungskonzept des erfindungsgemäßen
Zahnbürstenkopfes mit ein. Speziell bei der Bemessung der Borsten gemäß Anspruch 8 werden dabei die Borsten
größeren Höhenniveaus noch flexibler bzw. subjektiv weicher als die Borsten niedrigeren Höhenniveaus. Die langen Borsten
bzw. die Borsten größeren Höhenniveaus haben dabei noch mehr als bei bekannten Zahnbürstenköpfen mit Burgzinnenniveau die
Neigung, sich flexibel in interdentale Räume einschieben und insbesondere im sulcus in den Zwischenraum zwischen Zahnfleisch
und Zahn eindringen zu können, ohne dabei subjektiv oder objektiv zu hart zu wirken. Außerdem lassen sich derartige
betont flexible lange Borsten leichter umlegen, um die härter wirkenden Borsten des niedrigeren Höhenniveaus für
Flächenbehandlungen mit relativ harter Druckwirkung nutzbar machen zu können.
Anspruch 9 zeigt, daß ohne Einbuße an Wirksamkeit der Putzwirkung an den Kauflächen der Backenzähne die Bestükkung
der Borsten in der ersten Gruppe an die Bestückung eines Teiles der Borsten der zweiten Gruppe angepaßt werden kann,
was unter anderem herstellungsmäßige Vorteile hat und ferner das gleichmäßige Bild der gesamten Borstenanordnung weiter
betont.
Unter weiterer optischer Absetzung der Borsten der ersten Gruppe von denen der zweiten Gruppe kann die Funktionswirkung
der Borsten der ersten Gruppe gemäß Anspruch 11 weiter verstärkt werden, sei es bei Anordnung der Borsten gemäß
Anspruch 2 oder bei einer anderen Anordnung der Borsten der ersten Gruppe mit Querreihenbildung.
Anspruch 12 zeigt, daß auch der erfindungsgemäße Zahnbürstenkopf mit für unterschiedliche Funktionen vorgesehenen
Borsten erster und zweiter Gruppe die an sich bekannte Keilform haben kann, welche für den Nutzer insbesondere den
Vorteil hat, leicht weiter hinten liegende Zähne, insbesondere die Backenzähne, erreichen zu können.
Anspruch 13 betrifft eine daran angepaßte Anordnung der Querreihen der zweiten Gruppe. Die Ansprüche 14 bis 16
betreffen Sonderformen, die sich als besonders vorteilhaft ergeben haben.
. Im Rahmen der Erfindung ist es grundsätzlich möglich, für Borsten unterschiedlicher Funktionen auch unterschiedliches
Material einzusetzen, insbesondere um zusätzlichen Einfluß auf die Flexibilität der Borsten zu nehmen. Man
erhält jedoch ein aus praktischer Sicht hervorragendes Ergebnis, wenn das Material aller Borsten gleich ist. Es kann dabei
in konventioneller Weise jeweils ein Polyamid sein, z.B. Nylon. Es ist dabei jedoch nicht ausgeschlossen, z.B. für
Borsten unterschiedlichen Höhenniveaus auch unterschiedliches Material, hier unterschiedliches Polyamid, zu verwenden.
Eine besonders gute Funktionalität erhält man, wenn man den erfindungsgemäßen Zahnbürstenkopf mit einem ebenfalls
funktionell optimierten Borstenträger einschließlich des Stiels im Sinne der Ansprüche 18 bis 21 kombiniert und so eine
im ganzen neuartige Handzahnbürste gewinnt. Die Merkmale der Ansprüche 18 bis 21 sind, wie weiter oben bereits erwähnt
wurde, an sich bekannt.
Die Erfindung wird im folgenden anhand schematischer Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel noch näher er-
läutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht und Fig. 2 eine Draufsicht
eines erfindungsgemäßen Zahnbürstenkopfes.
Der dargestellte Zahnbürstenkopf 2 geht im Bereich der Anschlußfläche 4 in den Stiel einer Handzahnbürste oder
in ein sonstiges Halteteil über, gegebenenfalls auf einer elektrisehen Zahnbürste.
Der Zahnbürstenkopf 2 weist einen als Flachkörper ausgebildeten Zahnbürstenkörper 6 auf, der an seiner einen
Flachseite eine ebene Borsteneinsatzflache 8 hat, die parallel
zur ebenfalls eben ausgebildeten Rückseite 10 des Zahnbürstenkörpers 6 verläuft, welche die andere Flachseite des
Zahnbürstenkörpers 6 bildet.
Die Seitenflächen des Zahnbürstenkörpers verlaufen in ihrem mittleren Bereich rechtwinklig zur Borsteneinsatzfläche
8 und zur Rückseite 10 und gehen in diese beiden an der Flachseite ausgebildeten Flächen jeweils unter Abrundung
über, wie dies in Fig. 1 am freien Ende 12 des Zahnbürstenkörpers 6 dargestellt ist.
In Draufsicht auf die Borsteneinsatzfläche 8 gemäß
Fig. 2 verläuft das freie Ende 12 dabei längs eines halbkreisförmigen Bogens, von dem aus sich die Seitenflächen des
Zahnbürstenkörpers 6 geradlinig konisch weiter erstrecken, bis sie außerhalb der eigentlichen Borsteneinsatzfläche mit
geschwungener Kontur in die Anschlußfläche 4 übergehen, wie
dies in Fig. 2 dargestellt ist.
Die Borsteneinsatzfläche 8 ist mit zeichnerisch dargestellten Borstenbüscheln 14 besetzt, deren einzelne Borsten
nicht zeichnerisch dargestellt sind. Die Enden der einzelnen Borstenbüschel 14 sind hier ohne Beschränkung der Allgemeinheit
eben parallel zu den Flachseiten des Zahnbürstenkörpers 6 dargestellt. In der Praxis sind die Borsten bzw.
die Borstenbüschel in üblicher Weise an ihren freien Enden
abgerundet gestaltet.
Alle Borstenbüschel 14 erstrecken sich rechtwinklig zur Borsteneinsatzfläche 8.
Die einzelnen Borstenbüschel 14 sind in üblicher Weise in der Borsteneinsatzfläche 8 eingesetzt, was nicht besonders
dargestellt ist.
Die mit Borstenbüscheln 14 besetzte eigentliche Borsteneinsatzfläche 8 entspricht gemäß Fig. 2 der Kontur 16
des freien Endes 12 und der Seitenflächen des Zahnbürstenkörpers
6 bis zu dem nicht mehr mit Borstenbüscheln 14 besetzten geschwungenen Übergangsbereich in die Anschlußfläche 4. Die
Besetzung mit Borstenbüscheln der Borsteneinsatzfläche 8 erfolgt dabei symmetrisch zur Längsmittellinie der Borsteneinsatzfläche
8, welche auch den geschwungenen Übergangsteil und die Anschlußfläche 4 ebenso wie die halbkreisförmige Kontur
des freien Endes 12 hälftig teilt.
Die Anordnung der Borstenbüschel 14 auf der eigentlichen Borsteneinsatzfläche 8 erfolgt in zwei Gruppen 18 und
20. Da die Fig. 1 und 2 zueinander maßstabgerecht dargestellt sind, ist die in bezug auf Fig. 1 angegebene Gruppeneinteilung
auch sinngemäß auf die Borstenbüschel in Fig. 2 durch lotrechte Projektion in der Zeichnungsebene von den Gruppenbegrenzungen
aus zu übertragen.
Die Borstenbüschel 14 der ersten Gruppe 18 haben, wie in Fig. 1 dargestellt ist, in bezug auf die ebene Borsteneinsatzfläche
8 oder auf die Rückseite 10 alle gleiche Höhe. Es ist ein auf der Symmetrielinie der Borsteneinsatzfläche
8 angeordnetes zentrales Borstenbüschel 22 vorgesehen, um das sich eine Gruppe weiterer Borstenbüschel 24 ringförmig
gruppiert. Speziell sind dabei sechs Borstenbüschel 24 vorgesehen. Zwei Borstenbüschel 24 sind dabei äquidistant zu dem
zentralen Borstenbüschel 22 ebenfalls auf der Mittelsymmetrielinie der Borsteneinsatzfläche 8 angeordnet. Je zwei weitere
Borstenbüschel 24 erstrecken sich parallel zum Anfang des konischen Verlaufs der Seitenflächen, und zwar anschließend
an das konische freie Ende. Dabei ist das eine, dem
freien Ende 12 am nächsten angeordnete Borstenbüschel noch innerhalb der Fläche angeordnet, welche von der halbkreisförmigen
Kontur des freien Endes umschrieben ist. Die in Richtung zur Anschlußfläche 4 zu beiden Seiten der Seitenflächenkontur
angeordneten Borstenbüschel 24 sind dabei im Übergangsbereich des vom freien Ende 12 beschriebenen Halbkreises
in die geraden Seitenflächen der konisch auseinanderlaufenden Seitenwände angeordnet. Insgesamt kann man die Anordnung des
zentralen Borstenbüschels 22 und der ringförmigen Gruppe der weiteren Borstenbüschel 24 der ersten Gruppe 18 als eine Anordnung
mit äquidistanten Querreihen im Rhythmus 1-2-1-(zentrales
Büschel 22)-2-1 verstehen, wobei der Reihenabstand dieser in Längsrichtung des Zahnbürstenkopfes aufeinander
folgenden Querreihen so eng gewählt ist, daß eine Überlappung der Projektionen der Querschnitte der auf Lücke gegeneinander
versetzten Borstenbüschel 22 und 24 in dem genannten zwischen eins und zwei wechselnden Rhythmus erfolgt.
Die Borstenbüschel der zweiten Gruppe 20 sind ebenfalls in äquidistanten Querreihen angeordnet, deren gegenseitiger
Abstand jedoch größer gewählt ist als der der Borstenbüschel 22 und 24 der ersten Gruppe 18. Wie dargestellt ist
dabei vorzugsweise keine Überlappung der seitlichen Projektionen der Borstenbüschel in den aufeinanderfolgenden Querreihen
in der Gruppe 20 vorgesehen, sondern sogar ein gewisser lichter Abstand zwischen aufeinander folgenden Borstenbüscheln
der Querreihen.
Wie in Fig. 2 dargestellt, sind dabei die Querreihen der Borstenbüschel der zweiten Gruppe 20 in Richtung vom
freien Ende 12 zur Anschlußfläche 4 hin in folgendem Rhythmus mit Borstenbüscheln besetzt, die jeweils in jeder Querreihe
untereinander in Querrichtung äquidistant angeordnet sind: 3-3-3-4-4-4-5-5-5.
Man erkennt, daß dabei der Abstand der Borstenbüschel entsprechend den konisch auseinanderlaufenden Seitenflächen
der Borsteneinsatzfläche 8 im Bereich der Gruppe 20 ebenfalls allmählich in Richtung zur Anschlußfläche 4 hin zu-
1&Ogr;&udigr;::·
nimmt, soweit die drei Untergruppen von Querreihen mit jeweils
gleicher Anzahl der Besetzung mit Borstenbüscheln betroffen sind.
In der zweiten Gruppe 20 wechselt die Höhe der Borsten in den aufeinander folgenden Querreihen abwechselnd zwischen
einem größeren Höhenniveau, welches dem der Borstenbüschel der ersten Gruppe 18 entspricht, und einem niedrigeren
Höhenniveau, wobei die Höhenniveaus wiederum auf die ebene Borsteneinsatzfläche 8 bzw. auf die dazu parallele Rückseite
10 des Zahnbürstenkörpers 6 bezogen sein können. Die Borstenbüschel größeren Höhenniveaus sind mit 26 und die niedrigeren
Höhenniveaus mit 28 bezeichnet.
Speziell sind in nächster Nachbarschaft der Anschlußfläche 4 fünf Borstenbüschel 26 großen Höhenniveaus und
in Nachbarschaft der Borstenbüschel der ersten Gruppe 18 drei Borstenbüschel 26 großen Höhenniveaus vorgesehen, auf die in
Richtung zum freien Ende 12 unter den Borstenbüscheln der ersten Gruppe 18 zunächst ein einziges Borstenbüschel 24 gemäß
Fig. 2 folgt, welches etwas kleineren Abstand als, höchstens gleichen Abstand wie, die Borstenbüschel 26 und 28 in ihren
aufeinander folgenden Querreihen in Längsrichtung des Zahnbürstenkopfes haben.
Genauer gesagt haben also die Querreihen des Zahnbürstenbüschels 22 und 24 der ersten Gruppe 18 einen kleinen
Querreihenabstand mit Überlappung der seitlichen Projektionen der Zahnbürstenbüschel 22 und 24. Dann folgt ein Querreihenabstand
zwischen dem einzelnen der Gruppe 20 nächsten einzigen Borstenbüschel und dem zentralen nächstfolgenden Borstenbüschel
der Querreihe mit drei Borstenbüscheln 26 der Gruppe 20, wobei hier bereits gemäß Fig. 1 ein gewisser lichter Abstand
zwischen den benachbarten Borstenbüscheln der ersten Gruppe 18 und der zweiten Gruppe 20 in bezug auf die seitlichen
Projektionen der Borstenbüschel, also eine Überlappungsfreiheit, vorgesehen ist, und schließlich dann zwischen den
Querreihen der Borstenbüschel der Gruppe 20 ein nicht dargestellt gleicher oder dargestellt noch etwas größerer lichter
Abstand ohne Überlappung in seitlicher Projektion der einzelnen
Borstenbüschel.
Die unterschiedliche Höhe der verschiedenen Borstenbüschel könnte in nicht dargestellter Weise auch dadurch
erzeugt sein, daß ihr Ansatzpunkt auf der Borsteneinsatzfläche 8 bereits unterschiedliches Höhenniveau hat, so daß im
Grenzfall die Länge der Borstenbüschel unterschiedlicher Höhe doch wieder gleich ist. Bei der hier gewählten bevorzugten
Ausführungsform der Ausbildung der Borsteneinsatzfläche 8 als Ebene ist die unterschiedliche Höhe auch automatisch mit einer
unterschiedlichen Länge der einzelnen Borstenbüschel verbunden und damit auch bei gleicher Dicke mit einer unterschiedlichen
Flexibilität, da bei gleicher Dicke dann Borsten bzw. Borstenbüschel äußerer Länge eine größere Flexibilität
besitzen als solche kürzerer Länge.
Die Gruppe 20 der Borstenbüschel 26 und 28 ist somit an ihren beiden in Längsrichtung vorgesehenen Enden jeweils
mit Borstenbüscheln 26 größerer Höhe' bestückt, wobei die Borstenbüschel kleinerer Höhe dann in dem höhenmäßig oszillierenden
Muster jeweils zwischen zwei Querreihen von Borstenbüscheln größerer Höhe angeordnet und somit geborgen
sind. Dementsprechend ist auch das Höhenniveau der Borstenbüschel im Anschluß der Gruppen 18 und 20 gleich gewählt.
Wie bereits erwähnt ist in der zweiten Gruppe 20 in Richtung zur Anschlußfläche 4 hin eine Folge von drei Querreihen
mit drei Borstenbüscheln, dann drei Querreihen mit vier Borstenbüscheln und dann drei Querreihen mit fünf Borstenbüscheln
vorgesehen. Beim Wechsel der Anzahl der Borstenbüschel 14 in den aufeinander folgenden Querreihen ist dabei
jeweils eine Anordnung der Borstenbüschel 24 auf Lücke vorgesehen .
Insgesamt ist überall eine symmetrische Besetzung zur Längsmittellinie der Borsteneinsatzfläche 8 vorgesehen,
wobei sogar drei der sieben Borstenbüschel der ersten Gruppe 18 sowie sechs der mittleren Borstenbüschel der Querreihen
der Gruppe 20 jeweils auf der Symmetrieebene gelegen sind und
lediglich die beiden mittleren Borstenbüschel 14 der Querreihen mit Besetzung durch vier Borstenbüschel symmetrisch seitlich
zur Längsmittellinie angeordnet sind.
Im Zuge der keilförmig auseinanderfliehenden Kontur
der Borsteneinsatzfläche 8 sind dann auch die jeweils seitlich außen liegenden Borstenbüschel 24 der ersten Gruppe 18
und die jeweils außen liegenden Borstenbüschel aller Querreihen der zweiten Gruppe 20 linear miteinander ausgerichtet,
wie dies deutlich in Fig. 2 zu erkennen ist.
Die Erfindung läßt sich sehr gut mit Borsten gleicher Dicke verwirklichen, wobei dann unterschiedliche Flexibilitätsgrade
durch die unterschiedliche Länge der Borsten in Borstenbüscheln 26 und 28 unterschiedlichen Höhenniveaus erreicht
werden können. Man kann aber auch den erwünschten FIexibilitätsunterschied
noch beeinflussen, indem man außer der Länge der Borsten auch noch deren Dicke variiert. Insbesondere
kann man den Flexibilitätsunterschied vorteilhaft verstärken, indem die Borsten 26 längeren Höhenniveaus auch noch
dünner als die Borsten 28 geringeren Höhenniveaus gewählt werden.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel beträgt die Länge der Borsten größeren Höhenniveaus 11 mm ± 1 mm und
die Länge der Borsten niedrigeren Höhenniveaus 9 mm ± 1 mm.
Claims (21)
1. Zahnbürstenkopf (2), von dem alle Borsten rechtwinklig abstehen, wobei eine erste Gruppe (18) von am freien
Ende des Zahnbürstenkopfes angeordneten Borsten ein gerundetes Borstenbündel bildet und eine griffseitig folgende zweite
Gruppe (20) von Borsten in Borstenbüscheln (26,28) zusammengefaßt ist, die in Querreihen angeordnet sind, welche sich
rechtwinklig zur Längsachse des Zahnbürstenkopfes (2) erstrecken,
und wobei die Höhe der Borsten der zweiten Gruppe (20) auf und ab oszilliert, dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhe der Borstenbüschel (26,28) der zweiten Gruppe (20) in aufeinanderfolgender Querreihe zwischen zwei
verschiedenen Höhenniveaus wechselt, und
daß der Abstand zwischen der ersten (18) und zweiten Gruppe (20) gleich oder kleiner ist wie bzw. als die
gleichen Abstände oder der gleiche Abstand der Querreihen der zweiten Gruppe (20).
2. Zahnbürstenkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Gruppe (18) aus Borstenbüscheln
(22,24) gleicher Höhe besteht, die ein zentrales Borstenbüschel (22) und eine Gruppe sich um dieses zentrale Borstenbü-
POSTGJROKONTO: MÜNCHEN 501 75-809'^ftft8ÄHrO:jD£0JSCjHE
£.G*ffiJJNCHEN, LEOPOLDSTR. 71, KONTO-NR. 60/35794
schel (22) und eine Gruppe sich um dieses zentrale Borstenbüschel
ringförmig gruppierender weiterer Borstenbüschel {24)
bilden und ihrerseits in rechtwinklig zur Längsachse des Zahnbürstenkopfes (2) verlaufenden Querrreihen angeordnet
sind.
3. Zahnbürstenkopf nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß bei einem größeren Höhenniveau die Borstenbüschel (14) eine größere Büschellänge als bei einem kleineren
Höhenniveau haben.
4. Zahnbürstenkopf nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß alle Borsten von einer ebenen Borsteneinsatzfläche
(8) des Zahnbürstenkopfes (2) abstehen.
5. Zahnbürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das größere Höhenniveau der Borstenbüschel
(26,28) der zweiten Gruppe (20) gleich dem Höhenniveau der Borstenbüschel (22,24) der ersten Gruppe (18) ist.
6. Zahnbürstenkopf nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden benachbarten Querreihen beider Gruppen
(18,20) gleiches Höhenniveau ihrer Borstenbüschel haben.
7. Zahnbürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß alle Borsten gleiche Durchmesser
haben, vorzugsweise im Bereich von 0,15 bis 0,25 mm.
8. Zahnbürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Borsten größeren Höhenniveaus
mit kleinerem Durchmesser als die Borsten kleineren Höhenniveaus ausgebildet sind, wobei vorzugsweise die Borsten größeren
Höhenniveaus im Durchmesserbereich von 0,15 bis 0,20 mm und die Borsten kleineren Höhenniveaus im Durchmesserbereich
von 0,17 bis 0,25 mm liegen.
9. Zahnbürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchmesser der Borsten der
ersten Gruppe (18) gleich dem Durchmesser der Borsten eines Höhenniveaus der zweiten Gruppe (20) sind, vorzugsweise
gleich dem Durchmesser der Borsten des kleineren Höhenniveaus .
10. Zahnbürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchmesser der Borsten der
ersten Gruppe (18) im Bereich von 0,20 bis 0,25 mm liegen.
11. Zahnbürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Querreihen der Borstenbüschel
(14) der ersten und der zweiten Gruppe (18,20) jeweils äquidistant, jedoch mit einem kleineren Abstand in der ersten als
in der zweiten Gruppe angeordnet sind.
12. Zahnbürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß er in Richtung zu seinem freien
Ende (12) keilförmig zuläuft und in griffseitig gelegenen
Querreihen der zweiten Gruppe (20) mehr Borstenbüschel (14) als in den der ersten Gruppe (18) näher liegenden Querreihen
der zweiten Gruppe (20) besitzt.
13. Zahnbürstenkopf nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch mindestens eine Querreihe der zweiten Gruppe (20), in
der die Anzahl der Borstenbüschel (14) im Verhältnis zur Anzahl der auf Lücke zu den Borstenbüscheln dieser Querreihe
versetzten Borstenbüscheln der beiden benachbarten Querreihen der zweiten Gruppe um eins erniedrigt ist.
14. Zahnbürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß in der ersten Gruppe (18) sechs
Borstenbüschel (24) das zentrale Borstenbüschel (22) umgeben und dabei unter Einschluß dieses zentralen Borstenbüschels
(22) pro Querreihe der ersten Gruppe eine Folge von 1-2-1-2-
1 von gegenseitig auf Lücke angeordneten Borstenbüscheln vorgesehen
ist.
15. Zahnbürstenkopf nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die außen liegenden Borstenbüschel (24) der beiden in der ersten Gruppe (18) jeweils mit zwei Borstenbüscheln
besetzten Querreihen mit den außen liegenden Borstenbüscheln der zweiten Gruppe (20) ausgerichtet sind.
16. Zahnbürstenkopf nach den Ansprüchen 13, 14 und 15, dadurch gekennzeichnet, daß in den neun Querreihen der zweiten
Gruppe (20) in Griffrichtung eine Folge von 3-3-3-4-4-4-5-5-5 Borstenbüscheln (14) vorgesehen ist.
17. Zahnbürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Material aller Borsten gleich
ist.
18. Zahnbürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Material aller Borsten jeweils
ein Polyamid ist.
19. Zahnbürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 18, gekennzeichnet durch Ausbildung an einer Handzahnbürste mit
Flexibilität innerhalb deren Stils.
20. Zahnbürstenkopf nach einem der Andprüche 1 bis 19, gekennzeichnet durch Ausbildung an einer Handzahnbürste mit
Flexibilität im Anschlußbereich ihres Stils an den Zahnbürstenkopf (2).
21. Zahnbürstenkopf nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Flexibilität auf den Bereich der Borsteneinsatzfläche
(8) des Zahnbürstenkopfes (2) erstreckt.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE9404639U DE9404639U1 (de) | 1994-03-18 | 1994-03-18 | Zahnbürstenkopf |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE9404639U DE9404639U1 (de) | 1994-03-18 | 1994-03-18 | Zahnbürstenkopf |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE9404639U1 true DE9404639U1 (de) | 1995-07-13 |
Family
ID=6906200
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE9404639U Expired - Lifetime DE9404639U1 (de) | 1994-03-18 | 1994-03-18 | Zahnbürstenkopf |
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