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DE9404639U1 - Zahnbürstenkopf - Google Patents

Zahnbürstenkopf

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Publication number
DE9404639U1
DE9404639U1 DE9404639U DE9404639U DE9404639U1 DE 9404639 U1 DE9404639 U1 DE 9404639U1 DE 9404639 U DE9404639 U DE 9404639U DE 9404639 U DE9404639 U DE 9404639U DE 9404639 U1 DE9404639 U1 DE 9404639U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
group
bristles
toothbrush head
bristle
bristle tufts
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE9404639U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Lingner and Fischer GmbH
Original Assignee
Lingner and Fischer GmbH
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Publication date
Application filed by Lingner and Fischer GmbH filed Critical Lingner and Fischer GmbH
Priority to DE9404639U priority Critical patent/DE9404639U1/de
Publication of DE9404639U1 publication Critical patent/DE9404639U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
    • A46B9/00Arrangements of the bristles in the brush body
    • A46B9/02Position or arrangement of bristles in relation to surface of the brush body, e.g. inclined, in rows, in groups
    • A46B9/04Arranged like in or for toothbrushes
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
    • A46B2200/00Brushes characterized by their functions, uses or applications
    • A46B2200/10For human or animal care
    • A46B2200/1066Toothbrush for cleaning the teeth or dentures

Landscapes

  • Brushes (AREA)

Description

U 935 Ma
Zahnbürstenkopf
Die Erfindung bezieht sich auf einen Zahnbürstenkopf. Gedacht ist dabei insbesondere an Handzahnbürsten, die aus einem von Hand zu greifendem Stiel und dem Zahnbürstenkopf bestehen. Die Ausbildung des Stieles kann dabei beliebig sein, wofür der Stand der Technik eine Vielzahl von Vorbildern liefert. Aus Gründen der Benutzerfreundlichkeit wird dabei insbesondere eine Ausbildung des Stiels in Betracht gezogen, bei der im Stielbereich und/oder am Übergang des Stiels in dem Zahnbürstenkopf eine Flexibilität vorgesehen ist. Zum Beispiel kann dabei im Bereich des Stieles eine Flexibilität in einer Zone zwischen dem eigentlichen Handgriff und dem Zahnbürstenkopf vorgesehen sein (z.B. EP-Bl-O 336 641), die dann gegebenenfalls auch noch durch eine weitere Flexibilität zwischen dieser Übergangszone und dem Zahnbürstenkopf ergänzt sein kann (WO 92/17092), wobei auch der Zahnbürstenkopf selbst insgesamt flexibel gestaltet sein kann (WO 92/17093), vgl. Ansprüche 19 bis 21. Darüber hinaus kommen auch Zahnbürstenköpfe in Frage, die auf ein Halteteil, sei es ein Stiel oder gar eine spezielle elektrische Zahnbürste mit Vibrationsbewegung in Längsrichtung und/oder in linearer oder gekrümmter Querrichtung, aufsteckbar sind.
Die Anforderungen an eine optimale Zahnreinigung sind vielfältig. So sollten nicht nur die front- und rückseitigen Zahnflächen, sondern unter Reinigung des Zahnes ringsherum insbesondere auch die interdentalen Bereiche gereinigt werden. Darüber hinaus sollten nicht nur die Kauflächen, sondern zur Gegenwirkung gegen Paradentose vor allem auch der
Zahnsaum (sulcus) gründlich und einfach gereinigt werden können, wobei im Bereich des sulcus sogar ein Eingriff in den Randzwischenraum von Zahnfleisch und Zahn erwünscht ist. Ein besonderes Problem stellen dabei die Kauflächen der Backenzähne dar, da diese bei der ordnungsgemäßen Auf-Ab-Bewegung einer Zahnbürste im Öffnungsbereich des Mundes nur schwierig zugänglich sind.
Bei der Konzeption eines diesen optimalen Anforderungen möglichst weitgehend Rechnung tragenden Zahnbürstenkopfes müssen dabei nicht nur technisch-funktionale, sondern auch psychologische Anforderungen des Benutzers nicht nur an eine bequeme Handhabbarkeit und Dauerhaftigkeit der Zahnbürste, sondern auch an ein gefälliges Aussehen berücksichtigt werden.
Hinzu kommt, daß die Benutzer teils selbst, teils aufgrund unterschiedlicher Ratschläge ihrer Zahnärzte verschiedene Anforderungen an den Härtegrad der Borsten der Zahnbürste stellen. So unterscheidet man im Handel regelmäßig zwischen drei Härtestufen, nämlich weich, mittel und hart. Weiche Borsten werden zum Beispiel von solchen Personen bevorzugt, die Zahnfleischprobleme oder auch nur Angst vor Zahnfleischbluten haben. Harte Borsten ziehen sogenannte "Schrubber" vor, welche sich das beste Ergebnis von einer möglichst intensiven oder harten Einwirkung versprechen und dabei sogar Zahnfleischverletzungen oder Abrieb am eigentlichen Zahnkörper in Kauf nehmen. Es hat sich gezeigt, daß bisher eigentlich keine dieser drei genannten Härtestufen allen Anforderungen zugleich Genüge tun kann.
Die Zahl der mittlerweile zur Lösung der oben angesprochenen Zielsetzung entwickelten bekannten Zahnbürsten geht in die Zehntausende, ohne daß man sagen kann, daß allen genannten Anforderungen optimal Genüge getan wird.
Die bekannten Zahnbürstenköpfe lassen sich zum großen Teil folgendermaßen klassifizieren:
Bei der sogenannten Multituftbürste ist der Borstenkopf verhältnismäßig dicht mit weichen Borsten besetzt.
Das Borstenfeld, d.h. das Höhenniveau der einzelnen Borsten, ist meist eben. Die Borsten stehen senkrecht zur Borsteneinsatzfläche bzw. Tragefläche und sind im Idealfall an ihren freien Enden halbkugelig abgerundet. Die optimale Anwendung von Zahnbürsten mit derartigen Zahnbürstenköpfen verlangt eine den Normalkonsumenten oft überfordernde Sorgfalt ab, so daß insbesondere Interdentalräume und der sulcus nicht gründlich genug gereinigt werden.
Bei der sogenannten V-Zahnbürste sind in Längsrichtung des Zahnbürstenkopfes aufeinander folgende Querreihen schräg so aufeinander zu geneigt, daß ihre freien Enden sich berühren, wobei die Borsten der aufeinander folgenden Querreihen nach Art eines umgekehrten V angeordnet sind. Die wirksame Putzfläche der Borsten zeigt dabei ein Zickzackprofil. Dieses mag für die Reinigung von interdentalen Räumen Vorteile gegenüber der Multituftzahnbürste bieten. Die Herstellung ist jedoch relativ aufwendig. Insbesondere ist dabei die sonst bei Zahnbürsten allgemein angestrebte Abrundung der Borstenenden, welche Verletzungen durch scharfe Kanten an den Enden der Borsten verhindern soll, schwierig.
Zwischen Multituftzahnbürsten und V-Zahnbürsten gibt es auch noch Mischformen und ferner in bestimmter Richtung variierende angelehnte Sonderformen.
So kann man das Zickzackprofil auch bei einer Multituftzahnbürste einfach ohne Querstellung der Borsten dadurch gewinnen, daß das Borstenfeld als die putzwirksame Fläche entsprechend zugeschnitten wird.
Es ist auch bekannt, anstelle eines zickzackförmigen Profils nach Art der V-Zahnbürste ein burgzinnenartiges Profil des Borstenfelds zu erzielen, indem parallel zueinander verlaufende Borsten mit mindestens zwei verschiedenen Höhenniveaus angeordnet werden (vgl. z.B. US-A-4 672 706 mit den Varianten der DE-C2-32 40 113 oder der EP-Al-O 247 224). Bei dieser Anordnung können die freien Enden der einzelnen Borstenbündel, in denen die Borsten normalerweise zusammengefaßt werden, konventionell leicht abgerundet werden. Außerdem
haben die Borsten, welche in den genannten drei bekannten Fällen von einer ebenen Borsteneinsatzfläche ausgehen, unterschiedliche Länge und damit auch unterschiedliche Flexibilität. Neben einer Eingriffsmöglichkeit der längeren Borsten in den interdentalen Raum und in den sulcus gewinnt man dabei auch härtemäßig einen Kompromiß zwischen einem weicheren und einem härteren Putzgefühl.
Man hat Zahnbürstenköpfe mit dem genannten bekannten Burgzinnenprofil auch schon dahingehend abgewandelt, daß in Anlehnung an den Schrägstellungsgedanken der V-Zahnbürsten eine Schrägstellung am Außenrand des Zahnbürstenkopfes angeordneter Borstenbüschel in Querrichtung zur Längserstreckung des Zahnbürstenkopfes schräg nach außen und gegebenenfalls schräg nach vorne vorgesehen wird, um besser den Interdentalraum und den sulcus reinigen und beim Putzen zugleich zwangsläufig eine Massagewirkung auf das Zahnfleisch ausüben zu können. Benutzer mit zur Blutung neigendem Zahnfleisch bedürfen an sich in besonders ausgeprägter Weise einer Reinigung der interdentalen Räume und des sulcus sowie einer das Zahnfleisch festigenden Zahnfleischmassage. Es zeigt sich aber, daß gerade diese Zielgruppe eine Abneigung gegen die manchmal sogar als kitzelig empfundene Zahnfleischmassage durch die nach außen schräg überstehenden Borsten hat und darüber hinaus jedenfalls prima facie derartige Zahnbürstenköpfe schon deshalb abzulehnen geneigt ist, weil die nach außen schräg abstehenden Borstenbüschel jedenfalls auf den ersten Blick solchen Zahnbürsten ähneln, die durch langen Gebrauch abgenutzt sind. Denn nach langem Gebrauch verbiegen sich die äußeren Borsten von selbst nach außen.
Wie schon erwähnt bedeutet die Reinigung der Kauflächen von Backenzähnen eine eigenständige Aufgabe, welche durch konventionelle Zahnbürsten bisher überhaupt nicht zufriedenstellend gelöst ist, jedenfalls wenn man die von allen Zahnärzten empfohlene reguläre Zahnbürstenbenutzung mit Auf- und Abwärtsbewegung voraussetzt.
Es ist bisher schon bekannt (US-A-4 670 931), zur
S*V
Reinigung der Kauflächen von Backenzähnen ein in Umfangsrichtung gerundetes eigenständiges Borstenbündel größeren Durchmessers als die sonstigen Borstenbündel an einer Handzahnbürste im Abstand zu einer an eine V-Zahnbürste angelehnten Borstenstruktur vorzusehen, bei der parallel zueinander rechtwinklig zur Borsteneinsatzfläche angeordnete Borstenbüschel zu einem Zickzack-Profil des Borstenfeldes zugeschnitten sind. Das erstgenannte Borstenbüschel weist ein Borstenfeld auf, das als ein einziges umgekehrtes V zugeschnitten ist. Aufgrund einer Abkröpfung des Zahnbürstenkörpers haben bei dieser bekannten Zahnbürste die zur Reinigung der Kauflächen der Backenzähne bestimmten Borsten eine kürzere Länge als die für die sonstige Zahnbürstenbenutzung bestimmte eigenständige andere Gruppe von Borstenbüscheln. Die Herstellung dieser bekannten Zahnbürste ist relativ kompliziert und erfordert gegenüber konventionellen Zahnbürsten eine Überlänge. Auch muß der Benutzer nacheinander unterschiedliche Borstengruppen für unterschiedliche Reinigungszwecke einsetzen, was der normalen Zahnbürstenbenutzung widerstrebt und mindestens psychologisch das Gefühl erzeugt, unverhältnismäßig großen Zeitaufwand beim Zähneputzen treiben zu müssen. Darüber hinaus ist bei dieser bekannten Zahnbürste mit einem frühzeitigen Verschleiß zu rechnen, da sich die Borsten nicht alle gegenseitig abstützen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine in der erforderlichen Massenfertigung von Handzahnbürsten und gegebenenfalls auch anderen Zahnbürstenköpfen einfach und billig herstellbare Anordnung zu finden, welche den genannten und teilweise gegenläufigen Anforderungen unter weiterer Optimierung gerecht wird, benutzerfreundlich und langlebig ist sowie auch von psychologisch und ästhetisch negativen Anordnungsmerkmalen frei ist.
Diese Aufgabe wird bei einem Zahnbürstenkopf gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch dessen kennzeichnenden Merkmale gelöst.
Der Zahnbürstenkopf gemäß der Erfindung übernimmt
• *
die beispielsweise von der US-A-4 672 706, Fig. 2, an sich bekannte burgzinnenartige Anordnung von Borstenbüscheln für das Reinigen der Vorder- und Rückseite der Zähne, der interdentalen Zwischenräume sowie des sulcus. Außerdem ist eine eigenständige Gruppe von Borsten für die Reinigung der hinteren Backenzähne vorgesehen, wobei von besonderem Interesse die Reinigung der Kauflächen und der Seitenflächen und bei diesen vornehmlich der der Mundhöhle abgewandten Seitenfläche ist. Diese eigenständige Gruppe ist dabei so mit der für die anderen Zahnreinigungsaufgaben vorgesehenen Gruppe von Borstenbüscheln integral zusammengefaßt, daß der Benutzer das Gefühl einer einheitlichen Borstenanordnung konventionell im wesentlichen parallel zueinander angeordneter Borsten gewinnt. Dabei sind die zur Reinigung der Kauflächen der Backenzähne vorgesehenen Borsten so mit den anderen Borsten zu einem einheitlichen Borstenkörper zusammengefaßt, daß sich dieser Borstenkörper gegenseitig stabilisiert. Dadurch wird auch die Langlebigkeit der Zahnbürste deutlich gefördert. Auf seitlich oder in Frontrichtung schräg abstehende Borsten kann dabei ohne Einbuße an Funktionalität verzichtet werden. Der normale Konsument wird aus der Erfahrung, mit der er bisher schon hintere Backenzähne entgegen der üblichen Auf-Ab-Bewegung durch Horizontalbewegung gereinigt hat, sich zu guter Letzt gar nicht mehr Rechenschaft darüber abzulegen brauchen, welcher Teil der wirksamen Zahnputzfläche des Zahnbürstenkopfes nun gerade optimal für die Abreinigung der hinteren Backenzähne ist, und zwar hier die erste Gruppe von Borsten. Ebenso ist die erste Gruppe der Borsten jedenfalls funktionell nicht störend, wenn für die anderen Reinigungsfunktionen das burgzinnenartige Profil der wirksamen Putzfläche des Zahnbürstenkopfes primär nutzbar gemacht wird. Das hindert einen bewußten Benutzer der Zahnbürste nicht, auch gezielt die eine oder die andere Gruppe von Borsten für die unterschiedlichen Anwendungszwecke einzusetzen.
Es erscheint auch erwähnenswert, daß bei der Zahnbürste, von welcher die Erfindung ausgeht (US-A-4 670 931) am
Ende des Handgriffs noch ein gesonderter aus Gummi bestehender spitzer Vorsprung insbesondere zur Zahnfleischstimulierung vorgesehen ist. Dieser Vorsprung am Ende des Handgriffs behindert jedoch die normale Benutzung der Handzahnbürste. Durch die andersartige Anordnung und Profilierung der Borsten bei dem erfindungsgemäßen Zahnbürstenkopf, der selbst derartige stimulierende Aufgaben übernehmen kann, ist ein derartiger zusätzlicher Stimulator entbehrlich.
Bei der bekannten Handzahnbürste nach der US-A-4 670 931, von der die Erfindung ausgeht, bedarf die Anordnung des relativ durchmessergroßen Büschels von Borsten der ersten Gruppe, welche zur Reinigung der Kauflächen der Backenzähne dient, einer unterschiedlicheren Herstellungstechnologie als beim Einpflanzen der Borstenbüschel der zweiten Gruppe. Außerdem ist zur Abreinigung der hinteren Backenzähne eine erhebliche Druckeinwirkung in Achsrichtung der Backenzähne erforderlich, um mit dem V-förmigen Kamm der Borstenfläche eine ordentliche Reinigung der hinteren Backenzähne durchführen zu können; denn die wirksame Putzfläche der Borsten der ersten Gruppe ist ohne diese Druckauswirkung relativ schmal. Diese Nachteile können bei Anordnung der Borsten der ersten Gruppe gemäß Anspruch 2 behoben werden. Bei dieser Anordnung können die Borstenbüschel der ersten Gruppe ebenso wie die Borstenbüschel der zweiten Gruppe gestaltet und im Zahnkopfkörper implantiert werden. Ohne Aufgabe der Eigenständigkeit der Borstenfelder der ersten und der zweiten Gruppe erhält man dabei auch optisch ein homogenes Bild sowohl in ästhetischer Hinsicht von der Seite her als auch bei einer einheitlichen Gestaltung des von den Borstenbüscheln beider Gruppen gebildeten Borstenfeldes.
Im Rahmen der Erfindung ist es nicht ausgeschlossen, in der zweiten Gruppe trotz unterschiedlichen Höhenniveaus mit Borsten gleicher Länge zu arbeiten, die dann in einem entsprechend dem Burgzinnenprofil des Borstenfeldes gestalteten Profil der Borsteneinsatzfläche angeordnet werden können. Dies ist jedoch bezüglich der Gestaltung der tragen-
den Elemente des Zahnbürstenkopfes relativ aufwendig. Ohne zusätzliche Maßnahmen gewinnt man dann auch nicht die an sich erwünschte unterschiedliche Flexibilität von verschieden langen Borsten, insbesondere wenn diese alle gleichartig sind. Es ist daher besonders bevorzugt, wenn gemäß Anspruch 4 alle Borsten von einer ebenen Borsteneinsatzfläche des Zahnbürstenkopfes abstehen. Mindestens sollten aber die Merkmale von Anspruch 3 erfüllt sein, welche auch noch eine gewisse Profilierungshöhe der Borsteneinsatzfläche zulassen.
Zur Definition des Höhenniveaus von Borsten bzw. Borstenbüscheln nimmt man zweckmäßig auf zwei Bezugsebenen Bezug. Die eine Bezugsebene kann durch eine Tangentialebene an die im allgemeinen in üblicher Weise abgerundeten Enden der Borsten bzw. Borstenbüschel eines bestimmten Höhenniveaus gewonnen werden. Eine weitere Bezugsebene ist dann eine hierzu parallele virtuelle Bezugsebene, welche sich rechtwinklig zu den Achsen der sich im allgemeinen parallel zueinander erstreckenden Borsten bzw. Borstenbüschel erstreckt. Bei einfachen Handzahnbürsten kann eine solche letztgenannte Bezugsebene die Rückseite des Zahnbürstenkörpers sein. Ebenso kann man bei in üblicher Weise eben ausgebildeter Borsteneinsatzfläche (vgl. Anspruch 4) diese als virtuelle Bezugsebene verwenden .
Die Erfindung schließt auch nicht aus, daß das das Borstenfeld bildende Höhenniveau der Borsten der ersten Gruppe unterschiedlich von den Höhenniveaus der Borsten der zweiten Gruppe ist. Vorzugsweise ist jedoch das größere Höhenniveau der Borstenbüschel der zweiten Gruppe gleich dem Höhenniveau der Borstenbüschel der ersten Gruppe. In diesem Fall schaffen die Merkmale von Anspruch 6 einen besonders homogenen Übergang im Anschluß der Borstenfelder der ersten und der zweiten Gruppe.
Selbst wenn gemäß Anspruch 7 alle Borsten gleichen Durchmesser haben und dabei zusätzlich in konventioneller Weise aus gleichem Material mit gleicher Borstendicke bestehen, behält der erfindungsgemäße Zahnbürstenkopf die Vorteile
einer konventionellen Anordnung mit burgzinnenartigem Borstenfeld hinsichtlich der Abreinigungsmöglichkeiten der interdentalen Bereiche und des sulcus. Bereits in diesem genannten einfachsten Fall erhält man jedenfalls dann, wenn die Borsten unterschiedlichen Höhenniveaus auch unterschiedliche Flexibilität haben, wie etwa unterschiedliche Länge, eine Mischform zwischen einer weicheren und einer härteren Kennzeichnung der Putzwirkung im Borstenfeld.
Im Rahmen der Erfindung wird konsequent weiter angestrebt, zugleich Wirkungen erzeugen zu können, die man bisher entweder nur mit einer relativ weichen oder nur mit einer relativ harten Charakteristik der Borsten erreichen konnte. Es läßt sich dabei wunschweise gestalten, ob die mittlere Wirkung mehr zum Weichen oder mehr zum Harten hin tendiert.
So bezieht die Erfindung allgemein zusätzlich den Durchmesser der Borsten in das Entwicklungskonzept des erfindungsgemäßen Zahnbürstenkopfes mit ein. Speziell bei der Bemessung der Borsten gemäß Anspruch 8 werden dabei die Borsten größeren Höhenniveaus noch flexibler bzw. subjektiv weicher als die Borsten niedrigeren Höhenniveaus. Die langen Borsten bzw. die Borsten größeren Höhenniveaus haben dabei noch mehr als bei bekannten Zahnbürstenköpfen mit Burgzinnenniveau die Neigung, sich flexibel in interdentale Räume einschieben und insbesondere im sulcus in den Zwischenraum zwischen Zahnfleisch und Zahn eindringen zu können, ohne dabei subjektiv oder objektiv zu hart zu wirken. Außerdem lassen sich derartige betont flexible lange Borsten leichter umlegen, um die härter wirkenden Borsten des niedrigeren Höhenniveaus für Flächenbehandlungen mit relativ harter Druckwirkung nutzbar machen zu können.
Anspruch 9 zeigt, daß ohne Einbuße an Wirksamkeit der Putzwirkung an den Kauflächen der Backenzähne die Bestükkung der Borsten in der ersten Gruppe an die Bestückung eines Teiles der Borsten der zweiten Gruppe angepaßt werden kann, was unter anderem herstellungsmäßige Vorteile hat und ferner das gleichmäßige Bild der gesamten Borstenanordnung weiter
betont.
Unter weiterer optischer Absetzung der Borsten der ersten Gruppe von denen der zweiten Gruppe kann die Funktionswirkung der Borsten der ersten Gruppe gemäß Anspruch 11 weiter verstärkt werden, sei es bei Anordnung der Borsten gemäß Anspruch 2 oder bei einer anderen Anordnung der Borsten der ersten Gruppe mit Querreihenbildung.
Anspruch 12 zeigt, daß auch der erfindungsgemäße Zahnbürstenkopf mit für unterschiedliche Funktionen vorgesehenen Borsten erster und zweiter Gruppe die an sich bekannte Keilform haben kann, welche für den Nutzer insbesondere den Vorteil hat, leicht weiter hinten liegende Zähne, insbesondere die Backenzähne, erreichen zu können.
Anspruch 13 betrifft eine daran angepaßte Anordnung der Querreihen der zweiten Gruppe. Die Ansprüche 14 bis 16 betreffen Sonderformen, die sich als besonders vorteilhaft ergeben haben.
. Im Rahmen der Erfindung ist es grundsätzlich möglich, für Borsten unterschiedlicher Funktionen auch unterschiedliches Material einzusetzen, insbesondere um zusätzlichen Einfluß auf die Flexibilität der Borsten zu nehmen. Man erhält jedoch ein aus praktischer Sicht hervorragendes Ergebnis, wenn das Material aller Borsten gleich ist. Es kann dabei in konventioneller Weise jeweils ein Polyamid sein, z.B. Nylon. Es ist dabei jedoch nicht ausgeschlossen, z.B. für Borsten unterschiedlichen Höhenniveaus auch unterschiedliches Material, hier unterschiedliches Polyamid, zu verwenden.
Eine besonders gute Funktionalität erhält man, wenn man den erfindungsgemäßen Zahnbürstenkopf mit einem ebenfalls funktionell optimierten Borstenträger einschließlich des Stiels im Sinne der Ansprüche 18 bis 21 kombiniert und so eine im ganzen neuartige Handzahnbürste gewinnt. Die Merkmale der Ansprüche 18 bis 21 sind, wie weiter oben bereits erwähnt wurde, an sich bekannt.
Die Erfindung wird im folgenden anhand schematischer Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel noch näher er-
läutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht und Fig. 2 eine Draufsicht
eines erfindungsgemäßen Zahnbürstenkopfes.
Der dargestellte Zahnbürstenkopf 2 geht im Bereich der Anschlußfläche 4 in den Stiel einer Handzahnbürste oder in ein sonstiges Halteteil über, gegebenenfalls auf einer elektrisehen Zahnbürste.
Der Zahnbürstenkopf 2 weist einen als Flachkörper ausgebildeten Zahnbürstenkörper 6 auf, der an seiner einen Flachseite eine ebene Borsteneinsatzflache 8 hat, die parallel zur ebenfalls eben ausgebildeten Rückseite 10 des Zahnbürstenkörpers 6 verläuft, welche die andere Flachseite des Zahnbürstenkörpers 6 bildet.
Die Seitenflächen des Zahnbürstenkörpers verlaufen in ihrem mittleren Bereich rechtwinklig zur Borsteneinsatzfläche 8 und zur Rückseite 10 und gehen in diese beiden an der Flachseite ausgebildeten Flächen jeweils unter Abrundung über, wie dies in Fig. 1 am freien Ende 12 des Zahnbürstenkörpers 6 dargestellt ist.
In Draufsicht auf die Borsteneinsatzfläche 8 gemäß Fig. 2 verläuft das freie Ende 12 dabei längs eines halbkreisförmigen Bogens, von dem aus sich die Seitenflächen des Zahnbürstenkörpers 6 geradlinig konisch weiter erstrecken, bis sie außerhalb der eigentlichen Borsteneinsatzfläche mit geschwungener Kontur in die Anschlußfläche 4 übergehen, wie dies in Fig. 2 dargestellt ist.
Die Borsteneinsatzfläche 8 ist mit zeichnerisch dargestellten Borstenbüscheln 14 besetzt, deren einzelne Borsten nicht zeichnerisch dargestellt sind. Die Enden der einzelnen Borstenbüschel 14 sind hier ohne Beschränkung der Allgemeinheit eben parallel zu den Flachseiten des Zahnbürstenkörpers 6 dargestellt. In der Praxis sind die Borsten bzw. die Borstenbüschel in üblicher Weise an ihren freien Enden
abgerundet gestaltet.
Alle Borstenbüschel 14 erstrecken sich rechtwinklig zur Borsteneinsatzfläche 8.
Die einzelnen Borstenbüschel 14 sind in üblicher Weise in der Borsteneinsatzfläche 8 eingesetzt, was nicht besonders dargestellt ist.
Die mit Borstenbüscheln 14 besetzte eigentliche Borsteneinsatzfläche 8 entspricht gemäß Fig. 2 der Kontur 16 des freien Endes 12 und der Seitenflächen des Zahnbürstenkörpers 6 bis zu dem nicht mehr mit Borstenbüscheln 14 besetzten geschwungenen Übergangsbereich in die Anschlußfläche 4. Die Besetzung mit Borstenbüscheln der Borsteneinsatzfläche 8 erfolgt dabei symmetrisch zur Längsmittellinie der Borsteneinsatzfläche 8, welche auch den geschwungenen Übergangsteil und die Anschlußfläche 4 ebenso wie die halbkreisförmige Kontur des freien Endes 12 hälftig teilt.
Die Anordnung der Borstenbüschel 14 auf der eigentlichen Borsteneinsatzfläche 8 erfolgt in zwei Gruppen 18 und 20. Da die Fig. 1 und 2 zueinander maßstabgerecht dargestellt sind, ist die in bezug auf Fig. 1 angegebene Gruppeneinteilung auch sinngemäß auf die Borstenbüschel in Fig. 2 durch lotrechte Projektion in der Zeichnungsebene von den Gruppenbegrenzungen aus zu übertragen.
Die Borstenbüschel 14 der ersten Gruppe 18 haben, wie in Fig. 1 dargestellt ist, in bezug auf die ebene Borsteneinsatzfläche 8 oder auf die Rückseite 10 alle gleiche Höhe. Es ist ein auf der Symmetrielinie der Borsteneinsatzfläche 8 angeordnetes zentrales Borstenbüschel 22 vorgesehen, um das sich eine Gruppe weiterer Borstenbüschel 24 ringförmig gruppiert. Speziell sind dabei sechs Borstenbüschel 24 vorgesehen. Zwei Borstenbüschel 24 sind dabei äquidistant zu dem zentralen Borstenbüschel 22 ebenfalls auf der Mittelsymmetrielinie der Borsteneinsatzfläche 8 angeordnet. Je zwei weitere Borstenbüschel 24 erstrecken sich parallel zum Anfang des konischen Verlaufs der Seitenflächen, und zwar anschließend an das konische freie Ende. Dabei ist das eine, dem
freien Ende 12 am nächsten angeordnete Borstenbüschel noch innerhalb der Fläche angeordnet, welche von der halbkreisförmigen Kontur des freien Endes umschrieben ist. Die in Richtung zur Anschlußfläche 4 zu beiden Seiten der Seitenflächenkontur angeordneten Borstenbüschel 24 sind dabei im Übergangsbereich des vom freien Ende 12 beschriebenen Halbkreises in die geraden Seitenflächen der konisch auseinanderlaufenden Seitenwände angeordnet. Insgesamt kann man die Anordnung des zentralen Borstenbüschels 22 und der ringförmigen Gruppe der weiteren Borstenbüschel 24 der ersten Gruppe 18 als eine Anordnung mit äquidistanten Querreihen im Rhythmus 1-2-1-(zentrales Büschel 22)-2-1 verstehen, wobei der Reihenabstand dieser in Längsrichtung des Zahnbürstenkopfes aufeinander folgenden Querreihen so eng gewählt ist, daß eine Überlappung der Projektionen der Querschnitte der auf Lücke gegeneinander versetzten Borstenbüschel 22 und 24 in dem genannten zwischen eins und zwei wechselnden Rhythmus erfolgt.
Die Borstenbüschel der zweiten Gruppe 20 sind ebenfalls in äquidistanten Querreihen angeordnet, deren gegenseitiger Abstand jedoch größer gewählt ist als der der Borstenbüschel 22 und 24 der ersten Gruppe 18. Wie dargestellt ist dabei vorzugsweise keine Überlappung der seitlichen Projektionen der Borstenbüschel in den aufeinanderfolgenden Querreihen in der Gruppe 20 vorgesehen, sondern sogar ein gewisser lichter Abstand zwischen aufeinander folgenden Borstenbüscheln der Querreihen.
Wie in Fig. 2 dargestellt, sind dabei die Querreihen der Borstenbüschel der zweiten Gruppe 20 in Richtung vom freien Ende 12 zur Anschlußfläche 4 hin in folgendem Rhythmus mit Borstenbüscheln besetzt, die jeweils in jeder Querreihe untereinander in Querrichtung äquidistant angeordnet sind: 3-3-3-4-4-4-5-5-5.
Man erkennt, daß dabei der Abstand der Borstenbüschel entsprechend den konisch auseinanderlaufenden Seitenflächen der Borsteneinsatzfläche 8 im Bereich der Gruppe 20 ebenfalls allmählich in Richtung zur Anschlußfläche 4 hin zu-
1&Ogr;&udigr;::·
nimmt, soweit die drei Untergruppen von Querreihen mit jeweils gleicher Anzahl der Besetzung mit Borstenbüscheln betroffen sind.
In der zweiten Gruppe 20 wechselt die Höhe der Borsten in den aufeinander folgenden Querreihen abwechselnd zwischen einem größeren Höhenniveau, welches dem der Borstenbüschel der ersten Gruppe 18 entspricht, und einem niedrigeren Höhenniveau, wobei die Höhenniveaus wiederum auf die ebene Borsteneinsatzfläche 8 bzw. auf die dazu parallele Rückseite 10 des Zahnbürstenkörpers 6 bezogen sein können. Die Borstenbüschel größeren Höhenniveaus sind mit 26 und die niedrigeren Höhenniveaus mit 28 bezeichnet.
Speziell sind in nächster Nachbarschaft der Anschlußfläche 4 fünf Borstenbüschel 26 großen Höhenniveaus und in Nachbarschaft der Borstenbüschel der ersten Gruppe 18 drei Borstenbüschel 26 großen Höhenniveaus vorgesehen, auf die in Richtung zum freien Ende 12 unter den Borstenbüscheln der ersten Gruppe 18 zunächst ein einziges Borstenbüschel 24 gemäß Fig. 2 folgt, welches etwas kleineren Abstand als, höchstens gleichen Abstand wie, die Borstenbüschel 26 und 28 in ihren aufeinander folgenden Querreihen in Längsrichtung des Zahnbürstenkopfes haben.
Genauer gesagt haben also die Querreihen des Zahnbürstenbüschels 22 und 24 der ersten Gruppe 18 einen kleinen Querreihenabstand mit Überlappung der seitlichen Projektionen der Zahnbürstenbüschel 22 und 24. Dann folgt ein Querreihenabstand zwischen dem einzelnen der Gruppe 20 nächsten einzigen Borstenbüschel und dem zentralen nächstfolgenden Borstenbüschel der Querreihe mit drei Borstenbüscheln 26 der Gruppe 20, wobei hier bereits gemäß Fig. 1 ein gewisser lichter Abstand zwischen den benachbarten Borstenbüscheln der ersten Gruppe 18 und der zweiten Gruppe 20 in bezug auf die seitlichen Projektionen der Borstenbüschel, also eine Überlappungsfreiheit, vorgesehen ist, und schließlich dann zwischen den Querreihen der Borstenbüschel der Gruppe 20 ein nicht dargestellt gleicher oder dargestellt noch etwas größerer lichter
Abstand ohne Überlappung in seitlicher Projektion der einzelnen Borstenbüschel.
Die unterschiedliche Höhe der verschiedenen Borstenbüschel könnte in nicht dargestellter Weise auch dadurch erzeugt sein, daß ihr Ansatzpunkt auf der Borsteneinsatzfläche 8 bereits unterschiedliches Höhenniveau hat, so daß im Grenzfall die Länge der Borstenbüschel unterschiedlicher Höhe doch wieder gleich ist. Bei der hier gewählten bevorzugten Ausführungsform der Ausbildung der Borsteneinsatzfläche 8 als Ebene ist die unterschiedliche Höhe auch automatisch mit einer unterschiedlichen Länge der einzelnen Borstenbüschel verbunden und damit auch bei gleicher Dicke mit einer unterschiedlichen Flexibilität, da bei gleicher Dicke dann Borsten bzw. Borstenbüschel äußerer Länge eine größere Flexibilität besitzen als solche kürzerer Länge.
Die Gruppe 20 der Borstenbüschel 26 und 28 ist somit an ihren beiden in Längsrichtung vorgesehenen Enden jeweils mit Borstenbüscheln 26 größerer Höhe' bestückt, wobei die Borstenbüschel kleinerer Höhe dann in dem höhenmäßig oszillierenden Muster jeweils zwischen zwei Querreihen von Borstenbüscheln größerer Höhe angeordnet und somit geborgen sind. Dementsprechend ist auch das Höhenniveau der Borstenbüschel im Anschluß der Gruppen 18 und 20 gleich gewählt.
Wie bereits erwähnt ist in der zweiten Gruppe 20 in Richtung zur Anschlußfläche 4 hin eine Folge von drei Querreihen mit drei Borstenbüscheln, dann drei Querreihen mit vier Borstenbüscheln und dann drei Querreihen mit fünf Borstenbüscheln vorgesehen. Beim Wechsel der Anzahl der Borstenbüschel 14 in den aufeinander folgenden Querreihen ist dabei jeweils eine Anordnung der Borstenbüschel 24 auf Lücke vorgesehen .
Insgesamt ist überall eine symmetrische Besetzung zur Längsmittellinie der Borsteneinsatzfläche 8 vorgesehen, wobei sogar drei der sieben Borstenbüschel der ersten Gruppe 18 sowie sechs der mittleren Borstenbüschel der Querreihen der Gruppe 20 jeweils auf der Symmetrieebene gelegen sind und
lediglich die beiden mittleren Borstenbüschel 14 der Querreihen mit Besetzung durch vier Borstenbüschel symmetrisch seitlich zur Längsmittellinie angeordnet sind.
Im Zuge der keilförmig auseinanderfliehenden Kontur der Borsteneinsatzfläche 8 sind dann auch die jeweils seitlich außen liegenden Borstenbüschel 24 der ersten Gruppe 18 und die jeweils außen liegenden Borstenbüschel aller Querreihen der zweiten Gruppe 20 linear miteinander ausgerichtet, wie dies deutlich in Fig. 2 zu erkennen ist.
Die Erfindung läßt sich sehr gut mit Borsten gleicher Dicke verwirklichen, wobei dann unterschiedliche Flexibilitätsgrade durch die unterschiedliche Länge der Borsten in Borstenbüscheln 26 und 28 unterschiedlichen Höhenniveaus erreicht werden können. Man kann aber auch den erwünschten FIexibilitätsunterschied noch beeinflussen, indem man außer der Länge der Borsten auch noch deren Dicke variiert. Insbesondere kann man den Flexibilitätsunterschied vorteilhaft verstärken, indem die Borsten 26 längeren Höhenniveaus auch noch dünner als die Borsten 28 geringeren Höhenniveaus gewählt werden.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel beträgt die Länge der Borsten größeren Höhenniveaus 11 mm ± 1 mm und die Länge der Borsten niedrigeren Höhenniveaus 9 mm ± 1 mm.

Claims (21)

Ansprüche
1. Zahnbürstenkopf (2), von dem alle Borsten rechtwinklig abstehen, wobei eine erste Gruppe (18) von am freien Ende des Zahnbürstenkopfes angeordneten Borsten ein gerundetes Borstenbündel bildet und eine griffseitig folgende zweite Gruppe (20) von Borsten in Borstenbüscheln (26,28) zusammengefaßt ist, die in Querreihen angeordnet sind, welche sich rechtwinklig zur Längsachse des Zahnbürstenkopfes (2) erstrecken, und wobei die Höhe der Borsten der zweiten Gruppe (20) auf und ab oszilliert, dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhe der Borstenbüschel (26,28) der zweiten Gruppe (20) in aufeinanderfolgender Querreihe zwischen zwei verschiedenen Höhenniveaus wechselt, und
daß der Abstand zwischen der ersten (18) und zweiten Gruppe (20) gleich oder kleiner ist wie bzw. als die gleichen Abstände oder der gleiche Abstand der Querreihen der zweiten Gruppe (20).
2. Zahnbürstenkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Gruppe (18) aus Borstenbüscheln (22,24) gleicher Höhe besteht, die ein zentrales Borstenbüschel (22) und eine Gruppe sich um dieses zentrale Borstenbü-
POSTGJROKONTO: MÜNCHEN 501 75-809'^ftft8ÄHrO:jD£0JSCjHE
£.G*ffiJJNCHEN, LEOPOLDSTR. 71, KONTO-NR. 60/35794
schel (22) und eine Gruppe sich um dieses zentrale Borstenbüschel ringförmig gruppierender weiterer Borstenbüschel {24) bilden und ihrerseits in rechtwinklig zur Längsachse des Zahnbürstenkopfes (2) verlaufenden Querrreihen angeordnet sind.
3. Zahnbürstenkopf nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem größeren Höhenniveau die Borstenbüschel (14) eine größere Büschellänge als bei einem kleineren Höhenniveau haben.
4. Zahnbürstenkopf nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß alle Borsten von einer ebenen Borsteneinsatzfläche (8) des Zahnbürstenkopfes (2) abstehen.
5. Zahnbürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das größere Höhenniveau der Borstenbüschel (26,28) der zweiten Gruppe (20) gleich dem Höhenniveau der Borstenbüschel (22,24) der ersten Gruppe (18) ist.
6. Zahnbürstenkopf nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden benachbarten Querreihen beider Gruppen (18,20) gleiches Höhenniveau ihrer Borstenbüschel haben.
7. Zahnbürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß alle Borsten gleiche Durchmesser haben, vorzugsweise im Bereich von 0,15 bis 0,25 mm.
8. Zahnbürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Borsten größeren Höhenniveaus mit kleinerem Durchmesser als die Borsten kleineren Höhenniveaus ausgebildet sind, wobei vorzugsweise die Borsten größeren Höhenniveaus im Durchmesserbereich von 0,15 bis 0,20 mm und die Borsten kleineren Höhenniveaus im Durchmesserbereich von 0,17 bis 0,25 mm liegen.
9. Zahnbürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchmesser der Borsten der ersten Gruppe (18) gleich dem Durchmesser der Borsten eines Höhenniveaus der zweiten Gruppe (20) sind, vorzugsweise gleich dem Durchmesser der Borsten des kleineren Höhenniveaus .
10. Zahnbürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchmesser der Borsten der ersten Gruppe (18) im Bereich von 0,20 bis 0,25 mm liegen.
11. Zahnbürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Querreihen der Borstenbüschel (14) der ersten und der zweiten Gruppe (18,20) jeweils äquidistant, jedoch mit einem kleineren Abstand in der ersten als in der zweiten Gruppe angeordnet sind.
12. Zahnbürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß er in Richtung zu seinem freien Ende (12) keilförmig zuläuft und in griffseitig gelegenen Querreihen der zweiten Gruppe (20) mehr Borstenbüschel (14) als in den der ersten Gruppe (18) näher liegenden Querreihen der zweiten Gruppe (20) besitzt.
13. Zahnbürstenkopf nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch mindestens eine Querreihe der zweiten Gruppe (20), in der die Anzahl der Borstenbüschel (14) im Verhältnis zur Anzahl der auf Lücke zu den Borstenbüscheln dieser Querreihe versetzten Borstenbüscheln der beiden benachbarten Querreihen der zweiten Gruppe um eins erniedrigt ist.
14. Zahnbürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß in der ersten Gruppe (18) sechs Borstenbüschel (24) das zentrale Borstenbüschel (22) umgeben und dabei unter Einschluß dieses zentralen Borstenbüschels (22) pro Querreihe der ersten Gruppe eine Folge von 1-2-1-2-
1 von gegenseitig auf Lücke angeordneten Borstenbüscheln vorgesehen ist.
15. Zahnbürstenkopf nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die außen liegenden Borstenbüschel (24) der beiden in der ersten Gruppe (18) jeweils mit zwei Borstenbüscheln besetzten Querreihen mit den außen liegenden Borstenbüscheln der zweiten Gruppe (20) ausgerichtet sind.
16. Zahnbürstenkopf nach den Ansprüchen 13, 14 und 15, dadurch gekennzeichnet, daß in den neun Querreihen der zweiten Gruppe (20) in Griffrichtung eine Folge von 3-3-3-4-4-4-5-5-5 Borstenbüscheln (14) vorgesehen ist.
17. Zahnbürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Material aller Borsten gleich ist.
18. Zahnbürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Material aller Borsten jeweils ein Polyamid ist.
19. Zahnbürstenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 18, gekennzeichnet durch Ausbildung an einer Handzahnbürste mit Flexibilität innerhalb deren Stils.
20. Zahnbürstenkopf nach einem der Andprüche 1 bis 19, gekennzeichnet durch Ausbildung an einer Handzahnbürste mit Flexibilität im Anschlußbereich ihres Stils an den Zahnbürstenkopf (2).
21. Zahnbürstenkopf nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Flexibilität auf den Bereich der Borsteneinsatzfläche (8) des Zahnbürstenkopfes (2) erstreckt.
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