DE9401114U1 - Anschlußmodul - Google Patents
AnschlußmodulInfo
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Classifications
-
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- H01—ELECTRIC ELEMENTS
- H01R—ELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
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- H01R9/24—Terminal blocks
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-
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Landscapes
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Description
Siemens Aktiengesellschaft
Anschlußmodul
Die Erfindung betrifft ein Anschlußmodul mit in einem Gehäuse reihenförmig angeordneten elektrischen Leitern nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Aus dem DE-GM 86 33 613 ist ein vielpoliges, quaderförmiges Anschlußmodul mit raster- oder reihenförmig angeordneten parallelen
Leitern bekannt, deren an den einander gegenüberliegenden Stirnseiten des Moduls austretende Endabschnitte als
Anschlußelemente für Verdrahtungen ausgebildet sind. Derartige Anschlußmodule finden in Schränken der Automatisierungstechnik
Anwendung. An der Schrankvorderseite werden die Signalkabel auf den vorderen Endabschnitten der elektrischen
Leiter aufgelegt. Diese leiten die Signale zur Schrankrückseite weiter, auf der sie durch eine Verdrahtung zwischen den
an der Rückseite austretenden Endabschnitten und Anschlußelementen, die sich auf der Rückseite von Baugruppenträgern befinden,
zu einer Auswertungselektronik geführt werden. Die Anschlußelemente des Anschlußmoduls sind auf beiden Seiten in
einem gleichen zweidimensionalen Raster angeordnet; der Platzbedarf des Anschlußmoduls im Schrank ist daher recht
hoch.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Anschlußmodul zu schaffen, das es ermöglicht, die Anschluß- und Rangieraufgaben
in Schränken der Automatisierungstechnik bei reduziertem Platzbedarf zu verwirklichen.
Zur Lösung dieser Aufgabe weist das neue Anschlußelement der eingangs genannten Art das im kennzeichnenden Teil des An-
O J
spruchs 1 genannte Merkmal auf. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung hat den Vorteil, daß die Rasterabstände der Anschlußelemente
auf den beiden Stirnseiten jeweils unabhängig voneinander festgelegt und dem Platzbedarf für die Verdrahtung,
der auf den beiden Stirnseiten häufig unterschiedlich ist, angepaßt werden können. Zur Rückwandverdrahtung in wirewrap-Technik
kann beispielsweise der Rasterabstand 5,08 mm gewählt werden, da dieser für die wire-wrap-Technik völlig
ausreichend ist, während auf der Schrankvorderseite bei einem Rasterabstand von 7,62 mm weiterhin handelsübliche Anschlußstecker
verwendbar sind. Im Schrank wird somit für die Anschlußelemente auf der Rückseite weniger Platz benötigt.
Anhand der Zeichnungen, in denen ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt ist, werden im folgenden die Erfindung
sowie Ausgestaltungen und Vorteile näher erläutert.
Es zeigen:
Figur 1 eine Perspektivdarstellung eines Anschlußmoduls und
Figur 2 eine Seitenansicht eines Gehäuseteils.
Figur 2 eine Seitenansicht eines Gehäuseteils.
Ein Anschlußmodul weist nach Figur 1 vier Gehäuseteile 1 ... 4 auf, die mit zwei Zylinderkerbstiften 5 und 6 und
zwei Abschlußplatten 7 und 8 zusammengehalten werden. Die Gehäuseteile 1 ... 4 tragen jeweils reihenförmig angeordnete
elektrische Leiter 9, deren an gegenüberliegenden Stirnseiten 10 und 11 austretende Endabschnitte als Anschlußelemente 12
bzw. 13 für Verdrahtungen ausgebildet sind. Auf der Stirnseite 10 sind die Anschlußelemente in einem Rasterabstand von
7,62 mm angeordnet, d. h. der Abstand zwischen zwei benachbarten Anschlußelementen 12 und 14 beträgt 7,62 mm. Dagegen
sind die Anschlußelemente auf der Stirnseite 11 in einem Rasterabstand von 5,08 mm plaziert. In Figur 1 ist deutlich
sichtbar, daß aufgrund des geringeren Rasterabstandes auf der
B MOl
Stirnseite 11 für den Bereich der Anschlußelemente wesentlich weniger Platz benötigt wird. Dieser kann nun in anderer Weise
genutzt werden, beispielsweise zur Plazierung von Stromschienen oder für ein weiteres Anschlußfeld, das durch eine Leiterplatte
mit eingepreßten Anschlußstiften realisiert ist. In den Abschlußplatten 7 und 8 kann spritztechnisch auf kostengünstige
Weise eine Beschriftung der einzelnen Anschlußelemente angebracht werden. Die Befestigung des Anschlußmoduls
in einem Schrank der Automatisierungstechnik erfolgt über je zwei Haken 15 und 16 bzw. 17 und 18, die an einer Seite im
Bereich der Ecken der äußeren Gehäuseteile 1 und 4 angeordnet sind. Diese werden in entsprechend vorgestanzte Löcher in einem
dünnwandigen Träger des Schranks eingehängt. An den Gehäuseteilen 1 ... 4 angespritzte Federelemente 19 und 20 dienen
zu einem Toleranzausgleich der Blechdicke und ermöglichen es, das Anschlußmodul in verschiedenen Blechen mit geringfügig
voneinander abweichenden Blechdicken einzuhängen. Die Federelemente 20 der Gehäuseteile 1 und 4 sichern das Anschlußmodul
gegen Herausfallen, indem sie im eingeschobenen Zustand in eine geeignete Ausnehmung des dünnwandigen Trägers hineinragen,
an einer Anschlagkante anstehen und so mit dem Träger eine Rastverbindung bilden. Zur Entriegelung kann beispielsweise
ein durch eine Öffnung des Trägers geführter Stift dienen, mit welchem das Federelement 20 aus seiner
Rastlage gedrückt wird.
In Figur 1 ist das Gehäuseteil 1 in einer Seitenansicht dargestellt.
Es trägt auf beiden Seiten jeweils acht elektrische Leiter 21 ... 28. Die elektrischen Leiter 21 ... 28 sind mit
einem Draht gebildet, der im unbelasteten Zustand wie der elektrische Leiter 21 etwa gerade verläuft, da zwischen seinen
Anschlußelementen 29 und 37 kein Versatz zu überbrücken ist. Die übrigen elektrischen Leiter 22 ... 28 müssen einen
Versatz zwischen Anschlußelementen 3 0 ... 36 und 38 ... 44 ausgleichen und werden zu diesem Zweck durch eine Biegebeanspruchung
verformt. Dazu dienen Auflager 45, 46 und 47, in
SH 8 *i h O 1
welche die elektrischen Leiter 21 ... 28 eingelegt werden. Die Endabschnitte 29 ... 36 und 37 ... 44 weisen unterschiedliche
Querschnitte auf. Aus diesem Grund sind die elektrischen Leiter 21 ... 28 zweiteilig ausgeführt. Der Teil mit
der höheren Biegesteifigkeit im Bereich der Endabschnitte 29 ... 36 wird keiner Biegebeanspruchung ausgesetzt. An Lötstellen
48 sind die beiden Teile jeweils elektrisch miteinander verbunden. Bei dieser Anordnung der elektrischen Leiter
21 ... 28 wird eine Vorfertigung von acht verschiedenen Drähten vermieden, es können vielmehr gerade Drähte verwendet
werden, die beim Einlegen in Auflager des Gehäuseteils 1 entsprechend verformt werden, so daß sich acht unterschiedliche
Biegelinien ergeben. Dort werden sie gehalten und auf die Lötposition gebracht. Die Anschlußelemente 2 9 ... 3 6 und
37 ... 44 werden nach dem Einlegen in das Gehäuseteil 1 durch thermisches Verformen von Auflagern 49, 50 bzw. 45 und 51 fixiert
.
Claims (8)
1. Anschlußmodul mit in einem Gehäuse reihenförmig angeordneten elektrischen Leitern (9) , deren an gegenüberliegenden
Stirnseiten (10, 11) des Moduls austretende Endabschnitte (12, 13) als Anschlußelemente für Verdrahtungen ausgebildet
sind, dadurch gekennzeichnet, daß
- die Anschlußelemente (12, 13) auf den beiden Stirnseiten (10, 11) jeweils in verschiedenen Rasterabständen angeordnet
sind.
2. Anschlußmodul nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet
, daß
- ein elektrischer Leiter (9) mit einem Draht gebildet ist, der im unbelasteten Zustand gerade verlaufen würde, im Gehäuse
aber zur Überbrückung eines Versatzes zwischen den Anschlußelementen (12, 13) durch entsprechend angeordnete
Auflager gehalten wird.
3 . Anschlußmodul nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß
ein elektrischer Leiter (9) im Austrittsbereich seiner Endabschnitte (12, 13) durch thermische Verformung der
Auflager (45, 49, 50, 51) des Gehäuses gegen Verschieben gesichert ist.
4. Anschlußmodul nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet
, daß
- ein elektrischer Leiter (9) aus jeweils zwei Drähten mit
verschiedenem Querschnitt gebildet ist, und daß
- der Draht mit der höheren Biegesteifigkeit gerade verläuft.
5. Anschlußmodul nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet
, daß
- die beiden Drähte miteinander verlötet werden.
&ogr; &igr;
6. Anschlußmodul nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
- das Gehäuse aufeinanderschichtbare Gehäuseteile (1 ... 4)
aufweist, die eine oder zwei Reihen elektrischer Leiter
(9) aufnehmen, wobei von einer Seite des Gehäuseteils eine Reihe zugänglich ist.
7. Anschlußmodul nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet
, daß
- aufeinandergeschichtete Gehäuseteile (1 ... 4) eines Gehäuses
durch über die Anschlußelemente (12, 13) schiebbare Abschlußplatten (7, 8) und durch Kerbstifte {5, 6), die
durch übereinanderliegende Bohrungen aller Gehäuseteile {1 ... 4) einpreßbar sind, zusammengehalten werden.
8. Anschlußmodul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
zur Befestigung an einem dünnwandigen Träger Haken (15 ... 18) am Gehäuse vorgesehen sind, mit welchen die
Trägerwand durch eine Ausnehmung hindurch hintergreifbar ist, daß
- am Gehäuse Federelemente (19, 20) vorhanden sind, die sich
auf der Trägerwand abstützen, damit die Innenseite der Haken (15 ... 18) am Träger anliegt, und daß
- eine Rastverbindung das Gehäuse am Träger sichert.
Priority Applications (2)
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Applications Claiming Priority (1)
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DE9401114U DE9401114U1 (de) | 1994-01-24 | 1994-01-24 | Anschlußmodul |
Publications (1)
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DE9401114U1 true DE9401114U1 (de) | 1995-02-16 |
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ID=6903599
Family Applications (1)
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DE9401114U Expired - Lifetime DE9401114U1 (de) | 1994-01-24 | 1994-01-24 | Anschlußmodul |
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DE (1) | DE9401114U1 (de) |
Cited By (2)
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DE102017118212A1 (de) * | 2017-08-10 | 2019-02-14 | Amphenol-Tuchel Electronics Gmbh | Adaptergehäuse |
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1995
- 1995-01-11 EP EP95100321A patent/EP0664582A1/de not_active Withdrawn
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DE102017118212A1 (de) * | 2017-08-10 | 2019-02-14 | Amphenol-Tuchel Electronics Gmbh | Adaptergehäuse |
Also Published As
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EP0664582A1 (de) | 1995-07-26 |
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