DE933708C - Verfahren und Maschine zum Verarbeiten von Ampullen od. dgl. - Google Patents
Verfahren und Maschine zum Verarbeiten von Ampullen od. dgl.Info
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Description
Die Ampullenverarbeitung erfolgt heute in der Hauptsache in der Weise, daß die Ampullen von
Hand einzeln abgeschnitten, anschließend in größeren Mengen gereinigt und getrocknet, dann
von einer halb- oder vollautomatischen Maschine einzeln gefüllt und zugeschmolzen, danach in
größeren Mengen sterilisiert, anschließend auf Dichte geprüft und gesäubert und schließlich
wieder einzeln in einer Bedruckmaschine beschriftet werden, worauf sie abermals zum
Trocknen gestapelt und endlich verpackt werden.
Diese Arbeitsweise hat den großen Nachteil, daß jede Ampulle wegen der erforderlichen
mehrfachen Zwischenstapelungen mehrmals in die Hand genommen werden muß und daß trotz hohen
Bedarfs an Arbeitskräften und Raum die Leistung verhältnismäßig gering und der Ausschuß groß ist.
Der hohe Ausschuß ist in der Hauptsache auf folgende Umstände zurückzuführen. Das Anritzen
der Ampullen erfolgt mangelhaft, vielfach schräg oder in verschiedener Höhe, so daß nach dem Abbrechen,
bei dem meist auch Splitter ins Ampulleninnere gelangen, verschieden lange Ampullen mit
gesplittertem Bruchrand entstehen. Durch die Zwischenstapelungen und besonders durch das
Reinigen nach dem Vakuumverfahren sowie auch beim Einmitten und Einführen der Füllnadeln ergeben
sich weitere Splitterungen an den Bruchrändern. Es kann nicht erwartet werden, daß eine
Zuschmelzmaschine solche unterschiedlichen und gesplitterten Ampullen einwandfrei verschließt.
Die Reinigung des Ampulleninnern nach dem Vakuumverfahren bietet keine volle Gewähr für
Splitter- und Faserfreiheit. Mitunter gelangen durch dieses Verfahren sogar außen anhaftende
Unreinigkeiten ins Innere der Ampullen und bleiben dort haften, weshalb vielfach auf jegliche
Reinigung verzichtet wird. In jedem Fall entsteht
weiterer, oft erheblicher Ausschuß, dessen Aussortierung
eine sehr zeitraubende und deshalb kostspielige Prüfung erfordert.
Die zahlreichen Zwischenstapelungen der Ampullen zwischen den einzelnen Bearbeitungen ver-.
Ursachen weiteren Verlust durch Bruch oder Beschädigungen, wozu noch die Beschmutzungen und
Beschädigungen des frischen Aufdrucks kommen, wenn sich die zum Trocknen gestapelten Ampullen
ίο gegenseitig berühren.
Neben diesen qualitativen Mangeln und der dadurch und schon allgemein durch die Handarbeit
bedingte Unwirtschaftlichkeit ist ein weiterer sehr fühlbarer Mangel der, daß die meisten bekannten
Bearbeitungseinrichtungen nur sehr geringe Verstellbarkeit gestatten, also nur für beschränkte
Ampullengrößen verwendet werden können.
Nach. Feststellung der Ursachen für die derzeitigen Mängel stellt sich die Erfindung die Aufgabe,
ein Verfahren zum Verarbeiten von Ampullen zu entwickeln, das die Handarbeit und die
nachteiligen Zwischenstapelungen weitgehend ausschaltet und auch die sonstigen für den Ausschuß
verantwortlichen Nachteile vermeidet oder beseitigt. Ein weiterer Zweck der Erfindung besteht
in der Schaffung von Vorrichtungen zur Ausführung des Verfahrens, die auch Ampullen verschiedenster
Größe und Formen zu verarbeiten gestatten und schließlich in möglichst einfacher
Weise auch als sogenannte Mehrfachmaschine, die an jeder Arbeitsstelle gleichzeitig mehrere zu einer
Serie zusammengefaßte Ampullen bearbeitet, ausgebildet, werden können.
Es gehört zur Lösung dieser Aufgabe, zunächst die Hauptanforderungen festzustellen, denen das
Verfahren entsprechen muß. Die Ampullen müssen einzeln und möglichst auch in Serien im geschlossenen
Arbeitsgang die einzelnen zur Behandlung erforderlichen Arbeitsstellen durchlaufen, von
denen zumindest zwei eine ganz verschiedene Arbeitsstellung der Ampulle erfordern, nämlich
das Abbrechen des Spießes mit nach unten gerichtetem Spieß .und das Füllen mit nach oben ge-
richteten: Spieß, während an den anderen Arbeitsstellen kein zwingender Grund für eine bestimmte
Arbeitsstellung der Ampulle besteht, mit Ausnahme des Zuschmelzens und Bedrückens der Ampullen,
bei denen eine waagerechte oder schräg aufrechte Lage der Ampulle von Vorteil wäre. Weiter
müssen die Ampullen an jeder Arbeitsstelle und zweckmäßig auch während der Förderung sowohl
in Seiten- als auch in Längsrichtung unverrückbar gelagert sein und an einzelnen Arbeitsstellen (Zuschmelzen,
Bedrucken und eventuell Anritzen) schleuderfrei um ihre Längsachse gedreht werden
können. Die Lagerung muß den für die Beschriftung der Ampulle erforderlichen Raum nach Mög- ■
lichkeit frei lassen.
Die Erfindung trägt diesen vorgenannten technischen Anforderungen in der Weise Rechnung,
daß die Ampullen einzeln oder in Gruppen mit gleichbleibender Lagerung ihres Spießes auf einem
Träger fortlaufend von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle gefördert werden und so durch den Träger
an jeder Arbeitsstelle unter Vermeidung besonderer Justierungsmaßnahmen die zur- Bearbeitung
erforderliche richtige Lage erhalten.
Die gleichbleibende Lagerung des Spießes kann nach der Erfindung dadurch erreicht werden, daß
die Ampullen im Gegensatz zu dem bisherigen Verfahren auf einer sie gegen Seiten- oder Längsverschiebungen
sichernden, aber ihre Drehung um ihre Längsachse zulassenden Unterlage liegend gefördert und eine jeweils erforderliche Lageänderung
erst an oder kurz vor der diese Lageänderung bedingenden Arbeitsstelle erfahren, wobei
die Bearbeitung je nach den Erfordernissen des Arbeitsvorganges während des Stillstandes
oder während der Förderung erfolgt.
Dazu werden die Ampullen nach der Erfindung vorteilhaft in schräg aufrechter vLage mit ihrem
Körper dicht oberhalb des Bodens und mit ihrem Spieß unweit unterhalb der künftigen Schmelzstelle
in je einer Gabel bzw. Kerbe und, mit ihrem Boden an einer Haltewand liegend, gefördert und
an den eine andere Lage erfordernden Arbeitsstellen durch Bewegung des Trägers bzw. dessen
Unterlage in diese Arbeitsstellung übergeführt, wobei sie durch eine Klemmeinrichtung gegen
Herausfallen oder Verschieben geschützt werden. Hierbei können gruppenweise zusammengefaßte
Ampullen in den gleichen Kerben des gleichen, eine bestimmte Anzahl Ampullen fassenden Trägers,
verbleibend mit diesem, zu den einzelnen Arbeitsstellen gefördert werden, nach deren Durchlauf
der Träger leer zur Auisgangsstelle befördert wird.
Es können aber auch die auf einem Gestell als Träger liegenden Ampullen durch eine zweckmäßig
ebenfalls mit Kerben od. dgl. versehene Fördereinrichtung aus den Kerben des Gestells herausgehoben
und nach jedem Förder schritt in andere Kerben des Gestells abgelegt werden.
Für die Fortbewegung der Ampullenträger bzw. für die Förderung der auf den Gestellen liegenden
Ampullen und ihre Ablage an anderen Gestellabschnitten bietet die Erfindung verschiedene Möglichkeiten.
Sie kann beispielsweise auf einer Kreisbahn erfolgen, wobei die Überführung der Ampullenträger
bzw. Gestellabschnitte in die jeweils erforderliche andere Arbeitsstellung während des
Stillstandes an den betreffenden Arbeitsstellen oder vorher, beispielsweise durch Kurvenbahn,
während der Förderung vorgenommen wird.
Besonders vorteilhaft erweist sich die erfindungsgemäße Förderung der Ampullen oder ihrer Träger
auf einer oder mehreren geradlinigen Bahnen und die Überführung der Ampullen in die betreffende
Arbeitsstellung bzw. die Überleitung auf eine andere Bahn durch bewegliche Abschnitte einer
Führungsbahn.
Durch diese Förderung auf geradlinigen Bahnen wird die Fördereinrichtung selbst wie auch die
Aufstellung und der Antrieb der einzelnen Arbeitseinrichtungen und schließlich die Verstellbarkeit
für verschiedene Ampullengrößen wesentlich ver-
einfacht. Vor allem aber ergeben sich bei dieser Arbeitsweise für die gleichzeitige Bearbeitung
mehrerer zu einer Gruppe zusammengefaßter Ampullen an jeder Arbeitsstelle konstruktiv sehr einfache
Lösungen für Hochleistungsmaschinen.
Das neue Verfa-hren ermöglicht es auch, alle erforderlichen
Behandlungsvorgänge der Ampullen im einzelnen besonders vorteilhaft durchzuführen
und läßt für verschiedene Behandlungen sogar die
ίο wahlweise Anwendung verschiedener Arbeitsweisen
zu.
So kann das Anritzen der Ampullen beispielsweise dadurch erfolgen, daß die auf ihrem Träger
liegenden Ampullen durch ein Reibrad, endloses Reibband od. dgl. zum Zwecke des Anritzens ihres
Spießes in Rotation um ihre Längsachse versetzt werden und daß der Spieß gleichzeitig durch eine
Ritzeinrichtung federnd berührt wird.
Dieses Anritzen kann auch während der Förderung erfolgen, wobei die auf dem Träger liegenden
Ampullen an einer ortsfesten elastischen Reibfläche abrollend und gleichzeitig mit ihren
rotierenden Spießen an einer federnd gelagerten Ritzeinrichtung gleitend geführt werden.
Abweichend hiervon kann besonders bei Ampullen mit Spießen geringen Durchmessers, bei
denen auf einen ringsherum führenden Ritzstrich verzichtet werden kann, auch so verfahren werden,
daß die auf ihrem Träger liegenden Ampullen durch eine Klemmeinrichtung festgehalten und
zweckmäßig vorher in die Lage mit nach unten oder schräg unten gerichtetem Spieß gebracht
werden, worauf das Anritzen durch Entlangführen der Ampullen an einer Ritzeinrichtung oder Ent-
langführen der Ritzeinriclitung an den Ampullen bewirkt wird.
Das Abbrechen der angeritzten Spieße erfolgt gemäß der Erfindung nach Festklemmen der Ampullen
auf ihrem Träger zweckmäßig in ihrer Lage mit abwärts gerichtetem Spieß entweder während
ihres Stillstandes durch einen Schläger oder während ihrer Schwenkbewegung auf einer Wendeeinrichtung
durch Anstoß des Spießes gegen einen feststehenden Anschlag, so daß das Eindringen
von Splittern in das Ampulleninnere verhindert wird.
Durch federnde Abstützung der Ampullen dicht bei der Bruchstelle mittels eines beweglichen
Widerlagers zum Auffangen des Brechschlages kann die Möglichkeit zur Splitterbildung beim
Abschlagen weiter herabgesetzt werden.
Als besonderer Vorteil bietet das neue Verfahren erstmalig die Möglichkeit, eine wirklich
einwandfreie Innenreinigung vorzunehmen, die durch Ausspritzen jeder einzelnen mit der Spießöffnung
nach unten zeigenden Ampulle mit einer durch eine Hohlnadel von unten her eingeleiteten
Reinigungsflüssigkeit wirksam erfolgen kann. Da die bisherigen Verfahren keine Möglichkeit zur
maschinellen Anwendung dieser Arbeitsweise boten, ihre Ausübung von Hand aber beim Überstülpen
der Ampullen über Spritzdüsen zu Beschädigungen und Splitterung der Spießschnittränder
führten, und da weiter das Vakuumverfahren statt einer Reinigung oftmals eine Verunreinigung
der Ampullen bewirkte, wurde meist überhaupt auf eine Reinigung verzichtet und bei
einer nachträglichen optischen Prüfung eine Aussonderung wenigstens der Ampullen, in denen
Glassplitter oder Fasern sichtbar waren, vorgenommen, während lösliche oder wegen ihrer
Kleinheit unerkannte Verunreinigungen unerkannt blieben und häufig Reizerscheinungen oder Komplikationen
nach Injektion dieser Ampulleninhalte verursachten.
Erfindungsgemäß erfolgt die Innenreinigung der Ampullen in der Weise, daß in die auf dem Träger
liegenden und durch eine Klemmeinrichtung in die Gestellkerben eingemittet gehaltenen, mit
ihren Spießen nach unten oder schräg nach unten zeigenden Ampullen ohne weitere Vorbereitung
Reinigungsnadeln eingeführt werden, durch die eine oder mehrere Reinigungsfiüss'igkeiten od. dgl.
eingespritzt werden, und daß durch die gleichen oder andere Hohlnadeln an der gleichen oder einer
späteren Arbeitsstelle Luft oder Heißluft zum Zwecke des Herausdrückens von Flüssigkeitsresten
und der Trocknung eingeleitet werden.
Nach dem gleichen Verfahren kann auch Dampf oder Heißluft eingeleitet werden, wodurch eine
Sterilisierung der leeren Ampullen bewirkt wird.
An der Füllstelle wird so verfahren, daß die Ampullen durch eine Klemmeinrichtung in dem
Träger gehalten werden und durch Bewegung des Trägers bzw. dessen Unterlage in aufrechte Füllstellung
geschwenkt werden, in welcher die Füllnadeln ohne weitere Vorbereitung in das Ampulleninnere
eingeführt werden, wobei das Füllen in bekannter Weise und mit Rücksaugung des letzten Tropfens erfolgt, so daß keine Benetzung
des Spießes eintreten kann.
Um bei etwa fehlender Ampulle Flüssigkeitsverluste und Maschinenbeschmutzung zu vermeiden,
können Tasteinrichtungen vorgesehen werden, welche die Fülleinrichtung nur dann in
Tätigkeit treten lassen, wenn sich eine Ampulle an der betreffenden Arbeitsstelle befindet. Das
kann bei dem neuen Verfahren in sehr einfacher Weise dadurch geschehen, daß beim Aufrichten
der Ampullen an der Füllstelle durch Anlegen der Ampullenspieße gegen bewegliche Taster der Füllmechanismus
mit seinem Antrieb in Verbindung gebracht wird, oder auch dadurch, daß an der Füllstelle durch die Ampullen ein Sperrorgan für
die Füllnadel in die Freigabelage gedrängt wird und nach vollem Sinken der Füllnadel durch deren
Führungsstange der Füllmechanismus in Gang gesetzt wird.
Da für das Zuschmelzen der Ampullenspieße die normale Schräglage der Ampullen in den
Trägerkerben eine besonders günstige Arbeitsstellung ist, verbleiben die Ampullen erfindungsgemäß
an der Zuschmelzstelle in ihrer normalen Schrägaufrechtlage, die sie bei der Förderung einnehmen,
in den Kerben des Trägers und werden lediglich von einem umlaufenden Reibrad, endlosem Band
od. dgl. in Rotation um ihre Längsachse versetzt, während gleichzeitig Stichflammen ihre Spieße bestreichen
und zuschmelzen.
Auch für das Bedrucken bietet die Schräglage- - 5 rung nach dem neuen Verfahren die denkbar
günstigsten Vorbedingungen für die verschiedensten Druckverfahren. Das Bedrucken der Ampullen
wird während eines Förderschrittes durchgeführt, indem die in den einzelnen Trägerkerben
ίο liegenden Ampullen unter einer Druckplatte oder einer jeweils vorher ein- oder mehrfarbig bedruckten
Druckübertragungsplatte abgewälzt und dabei mit der Beschriftung versehen werden.
Damit ein stets gleichbleibender Andruck der Ampullen an das Druckmittel gewährleistet ist,
Unterschiede im Ampullendurchmesser ausgeglichen werden und selbst unrunde Ampullenkörper
einwandfrei abrollen, empfiehlt es sich, die Ampullen während des Bedrückens auf federnd
gelagerten Gabeln bzw. Kerben ruhen und von der nach dem Spieß zu liegenden Gabel anstatt am
oberen Ende des Ampullenkörpers stützen zu lassen.
Damit jede Ampulle nur den für sie bestimmten Aufdruck erhält, werden die Ampullen während
ihres Förderschrittes für den Bedruckungsvorgang nur über den Bereich der für sie bestimmten Bedruckung
- mit der Druck- oder Druckübertragungsplatte in abrollende Berührung gebracht.
Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, daß die Ampullen während ihres Förderschrittes
für ihre Bedruckung auf einer Kreisbahn bewegt werden, welche sowohl der Länge des
Förderschrittes als auch der Abwälzlage an-' gepaßt ist.
In den Fällen, in denen der Druckumfang größer als der Abstand zweier Ampullen voneinander ist,
erfolgt das Bedrucken erfmdungsgemäß in zwei Gruppen, und zwar in der Weise, daß zunächst
jede zweite. Ampulle über die anderen Ampullen hinausgehoben und unter Mitnahme des Trägers
und der übrigen Ampullen unter der Druckwalze abgewälzt wird, worauf die anderen Ampullen in
der gleichen Weise über die zuerst bedruckte Gruppe von Ampullen hinausgehoben und durch
Abwälzen an der Druckplatte bedruckt werden.
An Stelle des Bedrückens während der Förderung kann auch so verfahren werden, daß die auf
einem Träger und zweckmäßig in federnden Gabeln liegenden Ampullen während des Stillstandes
durch Darüberrollen einer Druck- oder Druckübertragungswalze oder Darübergleiten einer Druckoder
Druckübertragungsplatte bedruckt werden. Während, die nach dem bisherigen Verfahren
von Hand oder maschinell bedruckten Ampullen zum Trocknen gestapelt werden mußten, wobei
durch .gegenseitige Berührung vielfach der noch frische Aufdruck beschädigt würde, wird erfindungsgemäß
in sehr einfacher Weise so verfahren, daß der Aufdruck der in den .Trägern liegenden
und auf oder mit diesen weitergeförderten und dabei frei zugängigen Ampullen durch Heizeinrichtungen%
wie z. B. durch schwache, die Amr pullenkörper berührende Flammen, eingetrocknet
bzw. eingebrannt wird, bevor die Ampullen die Anlage verlassen.
Auch das Ausstoßen der Ampullen nach ihrer Bearbeitung wird in geordneter Form so durchgeführt,
daß die Ampullen durch Ausheben aus ihrem Träger über eine nötigenfalls' die Abstände
zwischen den Ampullen verringernde Rutsche in Sammeltransportbehältnisse oder Transporteinrichtungen
bzw. unmittelbar in die Verkaufspackung geleitet werden.
Das neue Verfahren gestattet also erstmalig, nicht nur jede einzelne bei der Ampullenfabrikation
erforderliche Behandlung in einer allen zu stellenden Anforderungen entsprechenden Weise
durchzuführen, sondern auch alle notwendigen Einzelbehandlungen zu einem geschlossenen, durch
keine Zwischenstapelungen oder Zwischenhantierungen unterbrochenen Arbeitsgang mit sehr
einfachen technischen Mitteln zusammenzufassen. So können die eingangs aufgezeigten, den hohen
Schmelzausschuß verursachenden Mangel der bisherigen Arbeitsweise dadurch vermieden werden,
daß die Ampullen einzeln oder gruppenweise in zusammenhängendem Arbeitsgang angeritzt, geöffnet,
gefüllt und geschlossen werden.
Durch dieses geschlossene Verfahren wird auch das Eindringen von Glassplittern in das Ampulleninnere mit Sicherheit verhindert und damit der
sonst entstehende Ausschuß splitterhaltiger Ampullen vermieden.
Durch Einschaltung der Innenreinigung, Trocknung und gegebenenfalls der Sterilisierung der
leeren Ampullen vor ihrer Füllung in den zusammenhängenden Arbeitsgang wird volle Gewähr
für Splitter- und faserfreie Ampullen unter Ausschaltung der zeitraubenden nachträglichen Prüfung
gegeben. Darüber hinaus werden aber auch lösliche Verunreinigungen vermieden, die oft Ursache
von Reizerscheinungen nach Injektionen sind.
Weiter gestattet das neue Verfahren mit einfachsten Mitteln die zum Ausschluß der Verwechslungsgefahr
erwünschte Einschaltung des Bedrückens und des anschließenden Eintrocknens
oder Einbrennens der Beschriftung in den zusammenhängenden Arbeitsgang.
Dadurch werden wiederum Zwischenstapelungen, Zwischenhantierungen und Beschädigungen
der Ampullen und ihrer Beschriftung vermieden. Für zu sterilisierende Ampullen bietet die Erfindung
die Möglichkeit, die fertig gefüllten Ampullen im Anschluß an den zusammenhängenden
Arbeitsgang mittels der gleichen Fördereinrichtung durch eine Sterilisierkammer od. dgl. zu
fördern oder mechanisch auf eine andere, durch eine Sterilisier'kammer oder ein Sterilisierbad
führende Transporteinrichtung zu leiten.
Hiermit wird gleichzeitig eine sehr zuverlässige Dichteprüfung der Ampullen verbunden, indem
das Sterilisieren der Ampullen in der Sterilisierkammer mit dauernd oder zeitweise nach unten
gerichtetem Schmelzverschluß durchgeführt wird,
wobei infolge des bei Temperaturerhöhung gesteigerten Innendruckes selbst bei kleinster Undichtigkeit
des Schmelzverschlusses ein Auspressen des Ampulleninhaltes erfolgt und damit undichte Ampullen erkennbar werden.
Da eine solche Dichteprüfung die bisher angewendeten Prüfungsmethoden, z. B. Eintauchen
in Farblösungen, an Zuverlässigkeit übertrifft und außerdem die damit verbundenen Nachteile des
ίο nachfolgenden Trocknens und Polierens jeder einzelnen
Ampulle vermeidet, empfiehlt es sich, die Dichteprüfung der Ampullen mit nach unten zeigendem
S chmelzverschluß auch dann vorzunehmen, wenn ein Sterilisieren der Ampullen nicht erforderlich
oder nicht zulässig ist, wobei gegebenenfalls entsprechend dem Ampulleninhalt niedrigere
Temperaturen angewendet werden.
So gibt die Erfindung erstmalig die Möglichkeit, alle bei der Ampullenverarbeitung von der Hüttenampulle
bis zur verkaufsfertigen Ampulle erforderlichen Einzelbehandlungen, wie das Anritzen,
Abbrechen der Spieße, Innenreinigen, Sterilisieren, Trocknen, Gasvorfüllen, Füllen, Vorwärmen
bzw. Abdämpfen, Zuschmelzen, Bedrucken, Schrifteintrocknen bzw. Schrifteinbrennen,
Sterilisieren, Dichteprüfen, Verpacken im geschlossenen Arbeitsgang unter Vermeidung
jeder Zwischenhantierung oder Zwischenstapelung, durchzuführen, so daß also jede Ampulle nur ein
einziges Mal und nicht mehr wie früher zu wiederholten Malen in die Hand genommen werden muß.
Neben den sehr großen, durch Ersparung von Handarbeit und erheblicher Verringerung des Ausschusses
erzielten wirtschaftlichen Vorteilen und der weitestgehenden Ausschaltung der eingangs
erwähnten tJbelstände wird höchste Gewähr für einwandfreie Beschaffenheit sämtlicher Ampullen
geboten.
Selbstverständlich ist es möglich, im Bedarfsfall nur einzelne Bearbeitungen nach dem neuen
Verfahren, wie z. B. das Bedrucken, durchzuführen, zumal sich schon hierbei gegenüber dem
bisherigen Arbeitsverfahren wesentliche Vorteile ergeben.
Andererseits können je nach Bedarf unschwer noch andere Behandlungen in den geschlossenen
Arbeitsgang eingegliedert werden, beispielsweise die Abfüllung unter Neutralgas, wobei die Gaseinleitung
an einer besonderen, vor der eigentliehen Füllstelle anzuordnenden Arbeitsstelle mit
Hilfe bis fast auf den Boden einzuführender Hohlnadeln erfolgt, oder an der Füllstelle selbst, an
welcher Gas und Flüssigkeit nacheinander durch die gleiche Hohlnadel eingeleitet werden. Es kann
auch ein konzentrisches Doppelrohr zur gleichzeitigen Einleitung von Gas und Flüssigkeit verwendet
werden.
Die Wirtschaftlichkeit kann noch weiter dadurch gesteigert werden, daß das neue Verfahren
mit einem Verfahren zur Herstellung der Ampullen durch unmittelbare Angliederung an dieses
zu einem zusammenhängenden Verfahren vereinigt wird.
Bei gut eingestellten Schmelzbrennern erfolgt bei dem neuen Verfahren das Zuschmelzen der
Ampullen einwandfrei. Bei Verwendung von in Glasstärke und Glasbeschaffenheit stark unterschiedlichen
Ampullen kann nach der Erfindung die Sicherheit dadurch erhöht werden, daß die
Schmelzbrenner automatisch unter photoelekirischer Kontrolle des Schmelzvorganges reguliert
oder verschwenkt werden.
Das neue Verfahren kann auch so durchgeführt werden, daß die Ampullen für die Arbeitsgänge,
bei denen sie eine von der normalen Förderlage abweichende Lage einnehmen müssen, z. B. für
das Spießabschlagen, Reinigen, Trocknen, gegebenenfalls Gasvorfüllen und Füllen einzeln oder
gruppenweise auf einem um eine horizontale Achse schrittweise drehbaren Träger festgeklemmt und
durch diesen nacheinander in die einzelnen Arbeitsstellungen gebracht werden.
Vorteilhaft kann das neue Verfahren auch in der Weise durchgeführt werden, daß die Ampullen
lediglich mit ihrem Spieß in Träger mit Klemmfassung eingeführt und durch deren Bewegung zu
den einzelnen Arbeitsstellen und in die richtige Arbeitsstellung gebracht werden. Wird für jede
Ampulle ein rotationskörperartiger Träger verwendet und die Ampulle zentral eingeklemmt, so
erfährt sie bei dessen Drehung eine Umdrehung um ihre Längsachse.
Auf diese Weise ist es möglich, auch das Anritzen des Ampullenspießes bei rotierender Ampulle
mit Spießstellung nach unten durchzuführen und in dieser Stellung auch noch andere Arbeitsvorgänge,
wie z. B. das Reinigen und das Trocknen, anzuschließen, worauf die Ampulle durch Schwenkbewegung
ihres Trägers in die zum Füllen erforderliche Aufrechtstellung gebracht wird. Auch das
anschließende Zuschmelzen kann in diesem Fall in senkrechter Stellung der Ampulle unter Rotation
durchgeführt werden.
In den Zeichnungen sind verschiedene Ausführungsbeispiele von Maschinen zur Ausübung
des neuen Verfahrens dargestellt. Es zeigt
Fig. ι ein Ampullentraggestell in Vorderansicht,
Fig. 2 das gleiche Gestell in Draufsicht auf die drei Ampullentragschienen,
Fig. 3 das gleiche Gestell im Querschnitt,
Fig. 4 eine schematische Draufsicht auf die Führungsbahnen einer Anlage zum Bearbeiten der
Ampullen in den Traggestellen nach Fig. 1 bis 3, Fig. S die zwischen D und E der Anlage nach
Fig. 4 liegende Arbeitsstelle zum Anritzen von Ampullen in Seitenansicht,
Fig. 6 Führungsmittel für die Ampullenspieße am Schneidorgan, in Vorderansicht,
Fig. 7 die gleichen Führungsmittel in Draufsicht, Fig. 8 einen Querschnitt durch die Arbeitsstellen
F-M der gleichen Anlage nach Fig. 4 mit Andeutung einiger davor- und dahinterliegender
Einrichtungen,
Fig. 9 die Arbeitsstelle zum Bedrucken der Ampullen zwischen P und Q der Anlage nach Fig. 4 in
Seitenansicht,
Fig. ίο eine andere Ausfuhrung einer ebenfall;
mit Traggestellen arbeitenden Anlage zum Bearbeiten der Ampullen in schematischer perspektivischer
Darstellung unter Fortlassung des Antri'ebmechanismus,
Fig. Ii eine Ausführung einer mit ortsfesten Ampullentragschienen
und mit Förderschienen ausgestatteten Maschine zum Bearbeiten der Ampullen in schematischer perspektivischer Darstellung unter
ίο Fortlassung des Antriebmechanismus.
Fig. 12 Einzelheiten der zu der Maschine nach Fig. Ii gehörenden Wendeeinrichtung zum Abschlagen
der Ampullenspieße mit den Mitteln zur Verstellung der Tragorgane für verschiedene Am-1S
pullenlängen und -stärken,
Fig. 13 einen horizontalen Drehkörper mit über seinem Umfang gleichmäßig verteilten Bahnabschnitten
als Träger für die Ampullen, die an den verschiedenen Schaltstellen verschiedenen Bearbeitungen
unterworfen werden, in Seitenansicht, Fig. 14 einen rotationskörperartigen Träger mit
einer mit ihrem Spieß darin festgeklemmten Ampulle, in Ansicht von unten,
Fig. 15 die gleiche Anordnung im senkrechten
Mittelschnitt.
Bei der Ausführung einer Anlage nach Fig. 1 bis 9 dient das in Fig. 1 bis 3 gezeigte rahmenartige
Traggestell 1 mit der unteren Längsschiene 2 als Auflage für die Ampullenböden. Eine dicht
neben der unteren Längsschiene verlaufende Zwischenschiene 3 und die obere Längsschiene 4 sind
mit je zehn Einkerbungen 5 zur Aufnahme der Ampullenkörper und zehn Einkerbungen 6 für die
Ampullenspieße versehen. Die Endverbindungsstege 7 des Traggestells 1 besitzen je ein Loch 8.
Wird ein über die ganze Gestellbreite verlaufender, mit nachgiebiger Auflage 10 versehener Klemmbügel
9 mit federnden Schenkeln 11 auf das Traggestell
11 aufgedrückt, schnappen kleine, an den Federschenkeln 11 sitzende Zäpfchen 12 in die
Löcher 8 und halten den Klemmbügel 9 fest. Dadurch werden die im Traggestell 1 liegenden Ampullen
unverrückbar festgehalten.
Weiter befindet sich an den beiden Verbindungsstegen 7 je ein T-förmiger Ausschnitt 13. Mit diesen
Ausschnitten 13 kann das Traggestell 1 auf entsprechend geformten Führungsschienen 14 gleitend
fortbewegt werden.
Fig. 4 zeigt in schematischer Draufsicht die An-Ordnung solcher Führungsschienen für die Ampulletttraggestelle
auf einer Anlage zum Behandeln von Ampullen, die entweder mit vollautomatischen Antriebs- und Steuerungsmitteln ausgestattet oder
—■ und zwar mit besonderem Vorteil ■— halbautomatisch betrieben werden kann.
Die Führungsschienen bilden eine geschlossene Bahn, bestehend aus den Bahnabschnitten a-a, b-b,
c-c und d-d, die durch die Überleitungseinrichturigen F, T, M und S miteinander verbunden sind.
Die Ampullentraggestelle durchwandern auf dieser Führungsbahn die ganze Anlage. An den Arbeitsstellen
A, B und C werden leere, unabgeschnittene Ampullen auf die sich dort in Schrägaufrechtlage
befindenden Ampullentraggestelle aufgelegt. In im einzelnen noch näher zu beschreibender Weise erfolgt
bei der Wanderung der mit Ampullen beschickten Traggestelle durch die Anlage zwischen D und E
das Anritzen, bei F das Abschlagen der angeritzten Ampullenspieße., bei G die Innenreinigung, bei H
die Trocknung und gegebenenfalls Sterilisierung der leeren Ampullen, bei K die Gasvorfüllung (sofern
erforderlich), bei L die Füllung, zwischen M und 0 das Zuschmelzen, zwischen P und Q das Bedrucken,
bei R und ^ das Schrifteintrocknen bzw. -einbrennen und schließlich bei 51 das Ausstoßen
der Ampullen. Die Standplätze der bei halbautomatischem Betrieb erforderlichen Bedienungspersonen
sind durch I bis VIII gekennzeichnet.
Fig. 5 zeigt in Seitenansicht, wie durch eine auf einem Ständer gelagerte T-förmige Führungsschiene
14 ein Ampullentraggestell 1 durch Eingriff in seine in Fig. 3 dargestellten Ausschnitte 13 geführt
und gehalten wird. Die sich hierbei nach Fig. 5 ergebende Schrägaufrechtlage des Traggestells 1
bietet den auf ihm liegenden Ampullen sicheren Halt. Zwischen D und E der Fig. 4 ist über der
Ampullenbahn ein· rotierendes, mit nachgiebiger Auflage versehenes Reibrad 15 angeordnet, wodurch
die jeweils daruntergeführte Ampulle berührt und — in ihren Traggestellkerben 5 und 6
liegend—· in Drehung um ihre Längsmittellinie versetzt
wird. Ein an dieser Stelle unter der Bahn der Ampullenspieße federnd gelagerter Diamant 16
gräbt während der Rotation der Ampulle einen ringsum verlaufenden Ritzstrich 17 in den
Ampullenspieß. Die Feststellschrauben 18 und 19 dienen dazu, den auf die gewünschte Abschnittlänge
und Andrückstärke eingestellten Diamanten in Lage zu halten.
Um beim Heranführen der Ampullen seitliches Anstoßen ihrer Spieße gegen den Diamanten zu
vermeiden, kann ein Führungsstück 20 auf den Diamanten 16 aufgesetzt werden, wie in Fig. 6 in
Vorderansicht und in Fig. 7 in Draufsicht dargestellt ist.
In Fig. 8, die einen Querschnitt durch die Arbeitsstellen F und M der Fig. 4 wiedergibt und
auch einige davor- und dahinterliegende Einrichtungen andeutet, ist F eine Wendeeinrichtung für
das jeweils auf der Bahn a-a bei F angelangte Trag- no
gestell zur Überführung nach dem Bahnabschnitt b-b. Die Wendeeinrichtung besteht aus einem drehbaren
dreiarmigen Gestell, an dem jeder Arm je eine der Länge des Traggestells angepaßte Führungsschiene
14 trägt. Die Fig. 8 zeigt, mit a-a bezeichnet, ein von der Anritzstelle gekommenes
Ampullentraggestell 1 in der Schrägaufrechtlage der Bahn a-a. An dieser Stelle wird auf das Traggestell
ein Klemmbügel 9 (Fig. 1) aufgesetzt, um den Halt der Ampulle für die zukünftige Behändlung
zu sichern. Wird dann die Wendeeinrichtung in Pfeilrichtung gedreht, stoßen die angeritzten
Ampullenspieße gegen die feststehende, mit nachgiebiger Auflage versehene Anschlagstange 21. Die
so mit glattem Schnittrand und ohne Eindringen von Splittern ins Ampulleninnere geöffneten Am-
pullen gelangen am Ende des Wendeschrittes in die mit b-b bezeichnete Stellung mit nach unten gerichteter
Spießöffnung und werden von dort auf der Bahn b-b zur Arbeitsstelle G (Fig. 4) geführt.
Unter der dort angekommenen Ampullengruppe befindet sich eine auf einem Zuleitungsrohr 22 entsprechend
angeordnete Gruppe von Hohlnadeln 23, die durch Aufwärtsbewegung in die in den Kerben
des Traggestelles gut eingemittet gehaltenen Ampullen eingeführt werden, worauf durch die Hohlnadeln
Reinigungsflüssigkeit eingespritzt wird, zu deren Auffangen und Ableitung die Blechrinne 24
vorgesehen ist. Nach Senken der Nadeln 23 und Weiterleiten des Traggestells zur Trockenstelle H
(Fig. 4) werden dort in gleicher Weise angeordnete und bewegte Hohlnadeln 25 eingeführt, durch
welche Luft oder Heißluft zum Zwecke der Entfernung der Spülflüssigkeit und zum Trocknen eingeleitet
wird.
Das Ampullentraggestell 1 gelangt nun zur
Stelle/ (Fig. 4), die aus einer um die horizontale Achse 26 (Fig. 8) drehbaren Wendeeinrichtung besteht
und das Ampullentraggestell 1 aus der Bahn b-b um i8o° nach der Bahn c-c verschwenkt, auf der
die Ampullenspieße nach oben zeigen. An den folgenden Arbeitsstellen K und L sind über den
Ampullengruppen entsprechend angeordnete Hohlnadelgruppen 27 bzw. 28 für das eventuell erforderliche
Gasvorfüllen bzw. das Füllen vorgesehen.
Nach ihrem Einführen in die bereits eingemittet bereitstehenden Ampullen erfolgt das Füllen in bekannter
Weise.
Durch die an der nächsten Arbeitsstelle befindliche Wendeeinrichtung M werden die Traggestelle
1 aus der Bahn c-c in die Bahn d-d verschwenkt, wo sie wieder die anfangs innegehabte
vSchrägauf rechtlage einnehmen, in der die Ampullen keiner Sicherung durch eine Klemmeinrichtung
mehr bedürfen. Der Klemmbügel 9 wird darum hier entfernt und zur erneuten Verwendung nach
der gegenüberliegenden Arbeitsstelle F gereicht. Bei N (Fig. 4) können die Spieße der Ampullen
nötigenfalls vorgewärmt bzw. abgedämpft werden. Zwischen N und O ist eine in seiner Anordnung
der in Fig. 5 dargestellten Anritzeinrichtung entsprechende Einrichtung zum Zuschmelzen von Ampullen
vorgesehen, die, wie in Fig. 8 durch gestrichelte Linien angedeutet, aus einem Reibrad 29
und einem während des Rotierens auf die Spießöffnung gerichteten Brenner 30 besteht. Wird das
Traggestell schrittweise von der Stelle M nach O (Fig. 4) gefördert, werden durch diese Einrichtung
die auf dem Gestell liegenden gefüllten Ampullen nacheinander in Rotation versetzt und zugeschmolzen.
Es können auch statt des einen Brenners 30 zehn solcher Brenner und statt des Reibrades 29
ein die ganze Ampullengruppe in Rotation versetzendes Reibband vorgesehen werden.
Auf dem Wege von P nach Q (Fig. 4) erfolgt das Bedrucken der Ampullen durch eine Einrichtung, die in Fig. 9 dargestellt ist. Auf einem die Führungsschiene 14 mit darauf geführtem Traggestell ι tragenden Ständer 34 ist eine Platte 35 auf und ab beweglich angeordnet, an der durch Prismenführung 36 eine Tragplatte 33 in horizontaler Richtung beweglich angeordnet ist, die zehn Paar federnde Gabeln 31 und 32 trägt. Diese Federgabeln heben beim Anheben der Platte 35 die Ampullen etwas aus ihrem Traggestell 1 heraus, wobei die an der Ampullenspießseite gelegene Federgabel jeweils nicht den Spieß, sondern das obere Ende des Ampullenkörpers trägt. Die hochgehobenen Ampullen kommen mit einer Druck- oder Druckübertragungsplatte 37 in Berührung, die vorher ausgeschwenkt und eingefärbt bzw. bedruckt worden ist. Durch Bewegung der Tragplatte 33 auf der Platte 35 werden die Ampullen so weit an der Druck- oder Druckübertragungsplatte 37 entlang geführt, wie es für das dabei erfolgende Abwälzen der Ampullen zur Aufnahme der für jede Ampulle bestimmten Beschriftung erforderlich ist. Dabei ist auch das Traggestell 1 durch die an der Tragplatte 33 sitzende Zunge 38 mitgenommen worden, so daß beim nun erfolgenden Senken der Platte 35 die bedruckten Ampullen wieder in ihre Kerben auf dem Traggestell 1 abgelegt werden.
Auf dem Wege von P nach Q (Fig. 4) erfolgt das Bedrucken der Ampullen durch eine Einrichtung, die in Fig. 9 dargestellt ist. Auf einem die Führungsschiene 14 mit darauf geführtem Traggestell ι tragenden Ständer 34 ist eine Platte 35 auf und ab beweglich angeordnet, an der durch Prismenführung 36 eine Tragplatte 33 in horizontaler Richtung beweglich angeordnet ist, die zehn Paar federnde Gabeln 31 und 32 trägt. Diese Federgabeln heben beim Anheben der Platte 35 die Ampullen etwas aus ihrem Traggestell 1 heraus, wobei die an der Ampullenspießseite gelegene Federgabel jeweils nicht den Spieß, sondern das obere Ende des Ampullenkörpers trägt. Die hochgehobenen Ampullen kommen mit einer Druck- oder Druckübertragungsplatte 37 in Berührung, die vorher ausgeschwenkt und eingefärbt bzw. bedruckt worden ist. Durch Bewegung der Tragplatte 33 auf der Platte 35 werden die Ampullen so weit an der Druck- oder Druckübertragungsplatte 37 entlang geführt, wie es für das dabei erfolgende Abwälzen der Ampullen zur Aufnahme der für jede Ampulle bestimmten Beschriftung erforderlich ist. Dabei ist auch das Traggestell 1 durch die an der Tragplatte 33 sitzende Zunge 38 mitgenommen worden, so daß beim nun erfolgenden Senken der Platte 35 die bedruckten Ampullen wieder in ihre Kerben auf dem Traggestell 1 abgelegt werden.
Ist der Druckumfang größer als der Abstand zweier Ampullen voneinander, so wird die Tragplatte
33 statt mit zehn nur mit fünf Paar Federgabeln ausgestattet, und es erfolgt das Bedrucken
in der beschriebenen Weise in zwei Gruppen, wobei beim ersten Arbeitsgang die erste, dritte, fünfte
usw. Ampulle bedruckt wird und beim zweiten Arbeitsgang die zweite, vierte, sechste usw. Ampulle.
Für das Bedrucken selbst, das außer auf dem Wege von P nach Q auch während des Stillstandes
in P oder Q erfolgen kann, sind die verschiedensten bekannten direkten Druckverfahren oder Umdruckverfahren
verwendbar.
Unter R (Fig. 4) (und, sofern erforderlich, an
weiterhin zwischenzuschaltenden Arbeitsstellen) sowie gegebenenfalls unter 6" sind Wärmequellen,
z. B. kleinflammige Brenner oder elektrische Heizeinrichtungen, angebracht, die den Zweck haben,
die frische Beschriftung einzutrocknen bzw. einzubrennen.
Von R gelangt das Traggestell 1 mit den bedruckten
Ampullen zur Schiebebühne S, auf der es von der Bahnstrecke d-d zurück zur Bahnstrecke a-a
geführt wird. Dort können die fertigen Ampullen aus dem Traggestell 1 von Hand herausgenommen
werden, oder es kann das Ausstoßen mechanisch dadurch besorgt werden, daß die Ampullen durch
ein ihrer Lagerung entsprechend gewelltes Blech über die Bodenschiene 2 des Traggestells 1 hinausgehoben
werden, worauf sie durch eigenes Gewicht nach unten gleiten und durch eine zweckmäßig
ebenfalls mit Rillen versehene Rutsche in einen Sammelbehälter oder eine Transporteinrichtung
oder auch unmittelbar in die Verkaufspackung geleitet werden, wobei zweckmäßig durch sich nach
unten verjüngende Rillen der Abstand zwischen den einzelnen Ampullen auf ihren in der Verkaufspackung
einzunehmenden Abstand verringert wird.
Das Ausstoßen der Ampullen kann ohne besonderen Mechanismus auch während der Bewegung
auf der Schiebebühne in der Weise erfolgen, daß ein Rillenblech von der Bahn a-a aus in Richtung
nach b-b zu zungenartig hervorragt, durch das die auf dem herangeführten Traggestell ι liegenden
Ampullen herausgestreift werden und auf eine . ' Rutsche gelangen.
Das leer gewordene Magazin gelangt von S auf ίο der Bahn a-a zur Stelle A, wo .es mit neuen Ampullen
beschickt wird und seinen neuen Kreislauf ,durch die Anlage beginnt, die im gezeichneten Ausführungsbeispiel
(Fig. 4) fünfzehn solche Traggestelle erfordert.
Für verschiedene Ampullengrößen können verschiedene Sätze solcher Traggestelle verwendet
werden, oder es können die Traggestelle verstellbar ausgebildet werden. Zur Verstellbarkeit auf verschiedene
Länge genügt es, die Verbindungsstege 7 (Fig. 1) zu unterteilen und ausziehbar zu gestalten
und für verschiedene Ampullenstärken den Zwischensteg 3 verstellbar einzurichten. Es ist auch
möglich, durch Schrägführung der Verbindungsstegteile 7 bei derem Ausziehen nicht nur den Abas
stand zwischen den Schienen 2 und 4, sondern auch die Lage des Zwischensteges 3 so zu verändern, daß
er dem größeren Durchmesser der längeren AmpuHenr entspridht und ebenso dem kleineren Durchmesser
kleinerer Ampullen.
Erfolgt die Förderung der Traggestelle und die Betätigung der Arbeitseinrichtungen nicht maschinell,
sondern von der Hand, was bei der als Ausführungsbeispiel in den Fig. 1 bis 9 gezeigten Anlage
zweckmäßig ist und darüber hinaus noch den besonderen Vorteil gewährt, daß jeder Arbeitsvorgang,
besonders das Anritzen und Zuschmelzen, mit Beobachtungskontrolle geleitet werden kann,
sind bei der Anlage nach Fig. 4 acht Bedienungspersonen (I bis VIII) erforderlich, die außer dem
Heranholen und Weiterschieben der Ampullentraggestelle jeweils nur wenige Handgriffe zur Betätigung
der Bearbeitungseinrichtungen auszuführen haben.
Diese Arbeiten erfordern kein besonderes Geschick, und es kann das Arbeitstempo ganz nach
dem Grade der Übung der Bedienungspersonen eingerichtet werden. Zweckmäßig ist es, daß die Bedienungsperson, deren Arbeit erfahrungsgemäß die
meiste Zeit erfordert (bei Ampullen mit großem Fassungsvermögen in der Regel die die Füllstelle
bedienende Person V), durch ein Signal jeweils das Zeichen zum Weitertransport der Traggestelle an
allen Arbeitsstellen gibt.
Mit der beschriebenen Anlage können selbst im halbautomatischen Betrieb die Bedienungspersonen
etwa das Zehnfache der Leistung vollbringen, die ihnen bei der bisherigen Arbeitsweise möglich war,
da bei der neuen Anlage bei jedem Arbeitsvorgang zehn Ampullen gleichzeitig behandelt werden.
Noch wichtiger aber ist die durch das neue Ver- fahren erzielte qualitative Verbesserung der Ampullen
und die erhebliche Minderung des Ausschusses.
Fig. 10 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer mit Traggestellen arbeitenden maschinellen
Anlage. Die Traggestelle 51 entsprechen ungefähr
den in Fig. 1 bis 3 dargestellten Traggestellen 1. Sie
bedürfen aber keines Loches 8 und keines Ausschnittes 13.
Die Traggestelle 51 durchwandern im ununterbrochenen
Kreislauf die Anlage, die im wesentlichen aus zwei parallelen' Schienenbahnen 52 und
53 und aus je einer diese Schienenbahnen verbindenden
Schiebebühne 54 .und einer endlosen Transporteinrichtung 55 besteht. Beide Schienenbahnen,
die im wesentlichen aus einer Winkelführungsschiene bestehen, sind geneigt aufgestellt, so daß
die darauf ruhenden bzw. entlang gleitenden Traggestelle die für die sichere Lage der Ampullen erforderliche
Schräglage haben.
"Die vordere Schienenbahn hat eine Anzahl beweglicher Bahnabschnitte, die dazu dienen, die
Traggestelle aus der Ruhestellung in die erforderliche Arbeitsstellung zu bringen.
Einen solchen Zeitpunkt zeigt die Zeichnung. Die Schiebebühne 54 hatte ein Traggestell 51 mit leeren,
unabgeschnittenen Ampullen in die Verlängerung der vorderen Schienenbahn 52 gebracht, worauf
alle auf dieser Bahn befindlichen Traggestelle zur nächsten Arbeitsstelle geschoben wurden. Jetzt befindet
sich die Schiebebühne leer, also ohne Traggestell auf dem Rückweg zur hinteren Schiebebühne
53.
An der Stelle a! geschieht mit den eben von der
Schiebebühne herangebrachten Ampullen noch nichts. Es können hier etwa noch fehlende Ampullen
nachgelegt werden.
Bei b' erfolgt das Abschneiden der Ampullenspieße.
Der Schienenbähnabschnitt 56 ist um eine Welle 57 schwenkbar gelagert. Auf der gleichen
Welle sind noch zwei Arme 58 schwenk- und in Wellenrichtung verschiebbar, die eine mit nachgiebiger
Auflage versehene Andrückplatte 59 tragen; In Ruhestellung befindet sich der Bahnabschnitt
56 hochgeklappt, so daß ein Ampullentraggestell von af nach b' gelangen kann. Die Andrückplatte 59
ist dann so weit abgehoben," daß der Traggestelltransport nicht behindert wird. Nach erfolgtem
Transport legt sich die Andrückplatte 59 fest gegen das Traggestell und hält die Ampullen unverrückbar
fest. Dann neigt sich der ganze "Bahnabschnitt 56 "mitsamt dem Traggestell'51 und Andrückplatte.
59 in die in der Zeichnung dargestellte Arbeitsstellung, wobei die Ampullenspieße schräg nach unten
zeigen. '
Der weitere Arbeitsvorgang an der Abschneidestelle b' ist folgender: Die Andrückplatte 59 gleitet,
durch die Arme 58 auf der Welle 57 geführt, nach rechts und nimmt dabei durch den. hinter das Traggestell
51 greifenden Mitnehmer 60 auch das Traggestell 51 mit den Ampullen mit. Dabei gleiten die
Ampullenspieße an dem hinter der Ampullenbahn gelagerten Anfitzstein 61 entlang, der durch die
Feder 62 gegen die Spieße gedrückt wird und diese anritzt. Hinter den Spießen der nun auf der rechten
Seite des Bähnabschnittes 56 angekommenen
Ampullengruppe befindet sich die feststehende Anschlagstange 63. Bewegt sich nun der Bahnabschnitt
56 wieder in seine Ruhestellung aufwärts, so stoßen die Spieße gegen die Stange 63 und brechen an der
Anritzstelle ab. Zweckmäßig ist es, zur Erzielung guter Bruchstellen die Spieße unweit der Ritzstelle
etwas elastisch zu lagern, was durch Verschwenken einer mit nachgiebiger Auflage versehenen Schiene
64 vor Beginn der Aufwärtsbewegung des Bahnabschnittes 56 geschehen kann. Die abgebrochenen
Spieße fallen in den Kasten 65. Etwaige Splitter können nicht in das Ampulleninnere gelangen, da
die Ampullenöffnung im Augenblick des Abbrechens schräg nach unten zeigt. Sobald der Bahnabschnitt
56 oben in seiner Ruhestellung angekommen ist, bewegt sich die Andrückplatte 59 noch etwas
weiter aufwärts, so daß das Traggestell mit den abgeschnittenen Ampullen bei dem nun folgenden
Traggestelltransport ungehindert von V nach c' gelangen kann. Während des Traggestelltransportes
gleitet die Andrückplatte 59 auf der Welle 57 wieder nach links, um dann mit dem nächsten Traggestell
51 einen neuen Arbeitsvorgang durchführen zu können.
Das in c' angekommene Traggestell 51 ist, wie
die Zeichnung zeigt, unmittelbar nach seiner Ankunft bereits in eine Reinigungseinrichtung weitergeschoben
worden, und zwar durch einen auf dem feststehenden Schienenabschnitt 66 beweglichen
Schieber 67. Dabei ist das Traggestell von dem Schienenabschnitt 66 auf eine dessen unmittelbare
Fortsetzung bildende Platte 68 geraten, und gleichzeitig haben sich die Ampullenspieße über zehn
Hohlnadeln 69 geschoben. Alsdann hat sich eine gummigepolsterte Andrückplatte 70 auf die Ampullen
gelegt und mit ihren Halteansätzen 71 das Traggestell Untergriffen, so daß der Schieber 67
nun nicht mehr zur Unterstützung gebraucht wird, sondern sich zurückbewegen kann.
In der Reinigungstrommel 72 sind mehrere, beispielsweise sechs bis zwölf Platten 68, Hohlnadelserien
69 und Andrückplatten 70 auf einer Hohlwelle gelagert, die um die feststehende Welle 73
drehbar ist. Nach jeder Beschickung mit einem Ampullentraggestell dreht sich der Trommelinhalt
mit allen darin befindlichen Traggestellen um einen Schritt aufwärts. Die jeweils in der obersten oder
der zweit- oder drittobersten Stellung befindliche, also mit der Öffnung nach unten zeigende Ampullengruppe
wird mit heißem Wasser oder einer sonstigen Spülflüssigkeit ausgespritzt, die durch
den Stutzen 73 in einen Kanal eines als feststehendes Hahnküken ausgebildeten Lagers für die Hohlwelle
und weiter durch die auf der Hohlwelle befindlichen Hohlnadeln zugeleitet wird. Geeignete
Auffangbleche innerhalb jeder Kammer der Trommel sorgen für Ableitung der Spülflüssigkeit nach
unten. Bei der weiteren Abwärtsbewegung der Ampullengruppe werden die Ampullen stetig mit
einem Heißluftstrom durchblasen, der auf der anderen Seite der Hohlwelle eintritt und ebenfalls
durch die Hohlnadeln geleitet wird und nach Auspressen der Spülflüssigkeit zum Trocknen dient.
Unmittelbar nach jeder Schrittbewegung in der Trommel, also jedesmal wenn eine gereinigte
Ampullengruppe an der Trommelaustrittstelle ankommt, bewegt sich der Schieber 67 bis an das
Traggestell 51, und die Andrückplatte 68 hebt sich von dem Traggestell ab, so daß bei der nun folgenden
Abwärtsbewegung des Schiebers 67 das Traggestell mit den gereinigten Ampullen folgt. Der unmittelbar
anschließende Traggestelltransport bringt die gereinigten Ampullen von c' nach d' und ein
neues Traggestell von b' nach c', so daß der Schieber 67 die in der Trommel frei gewordene Stelle
sofort wieder mit einem neuen Traggestell beschicken kann. .
An den Arbeitsstellen d' und e' erfolgt das Vorfüllen
der Ampullen mit einem neutralen Gas und das eigentliche Füllen. Um das Füllen zweckmäßig
in der senkrechten Stellung vornehmen zu können, erstreckt sich über beide Arbeitsstellen d!', e' ein
aus der senkrechten Ruhestellung in die schräge Arbeitsstellung um die Welle 74 schwenkbarer
Bahnabschnitt 75. Eine mit nachgiebiger Auflage versehene Andrückplatte 76 ist ebenfalls um die
Welle 74 schwenkbar und federnd so gelagert, daß in der Ruhestellung der Traggestelltransport ungehindert
erfolgen kann, beim Hochschwenken des Bahnabschnittes 75 aber alsbald Anlegung und Anpressung
der Ampullen an die Andrückplatte 76 erfolgt. Die auf diese Weise fest in die Traggestelleinkerbungen
gedrückten und dadurch eingemitteten Ampullen gestatten nun ein einwandfreies Einführen
der Hohlnadel. Während an der Gasvorfüllstelle d' alle Hohlnadeln yy gemeinsam gelagert
und eingeführt werden können und auch eine gemeinsame Zuleitung haben, ist an der eigentlichen
Füllstelle e' wegen der hier erforderlichen Einzeldosierung getrennte Zuleitung von den einzelnen "o
nicht gezeichneten Dosiereinrichtungen (Pumpe od. dgl.) notwendig. Weiter ist es nötig, bei etwa
fehlenden oder fehlerhaften Ampullen Flüssigkeitsverluste und Beschmutzung der Maschine zu ver^·
meiden. Zu diesem Zweck ist jede Füllnadel 78 mit einer (nicht gezeichneten) Führungsstange verbunden,
die erst bei Erreichung ihrer tiefsten Stellung die Fülleinrichtung in Tätigkeit setzt. Weiter befinden
sich bei e' a.n der Andrückplatte 76 zehn federnde Bleche 79, die beim Andrücken der Ampullen
gegen die Andrückplatte 76 von den Ampullenspießen zurückgedrängt werden. Fehlt eine
Ampulle (in der Zeichnung vierte Stelle von links), so bleibt das Federblech in seiner Lage, verdeckt
also die Stelle, an der sich sonst der Ampullenspieß befinden würde. Die hier ankommende Füllnadel
kann sich also nicht weiter senken, und die Führungsstange setzt die Fülleinrichtung nicht in Tätigkeit.
Das gleiche geschieht auch, wenn ein anderes Hindernis, beispielsweise ein zu enger Spieß oder eine
zu enge Einschnürung des Ampullenhalses, das volle Eindringen der Nadel in das Ampulleninnere
hindert.
An der Arbeitsstelle f können die Ampullenspieße durch Vorwärmen oder Abdampfen für das
Zuschmelzen vorbehandelt werden.
An der Zuschmelzstelle gf werden die Ampullen
durch ein endloses, sehr schmiegsames (Schwammgummi od. dgl.) Band 80 in Drehung um ihre
eigene. Achse gesetzt, während Stichflammen 81
S ihre Spießöffnungen bestreichen und zuschmelzen. Bei hf erfolgt das Bedrucken der Ampullen, und
zwar zweckmäßig im Umdruckverfahren, durch Abrollen der Ampullen an einer jeweils vorher von
einer (nicht gezeichneten) Druckform bedruckten elastischen Umdruckplatte 82, die um die Welle 82a
schwenkbar ist.
Wenn der zu bedruckende Umfang einer Ampulle größer ist, als der Abstand zweier Ampullen
voneinander, erfolgt das Bedrucken in zwei Abteilungen.
Zu diesem Zweck ist unter der Schienenbahn, und parallel zu dieser eine Platte 83 angeordnet,
die zwei Reihen von je fünf in Hülsen 84 federnd gelagerten Gabeln 85 trägt. Diese Einrichtung entspricht
der bereits in Fig. 9 dargestellten. Nach dem so in zwei Abteilungen erfolgten Bedrucken
gelangen die Ampullen auf ihrem Traggestell nach der Stelle i'. Dort können etwa nicht
einwandfrei befundene Ampullen ausgesondert werden, ehe sie in die Sterilisiereinrichtung k'
gelangen.
Die Sterilisiereinrichtung k' besteht aus einer
einige Meter langen, mit Heizeinrichtungen, Thermoregulatoren und eventuell Luftbewegungseinrichtungen
versehenen und gegen Wärmeabgabe nach außen isolierten, gegebenenfalls doppelwandigen
Kammer 86 mit einer Eintrittsöffnung 87 und einer Austrittsöffnung 88 für die Ampullentraggestelle.
In der Kammer 86 läuft eine endlose Transporteinrichtung 55, die eine der Stundenleistung
der Anlage und der erforderlichen Sterilisierdauer angepaßte Anzahl von Haltehülsen
89 für die Ampullentraggestelle trägt.
Die Haltehülsen 89 sind aus Blech so gebogen, daß sie das von i' her zugeschobene Traggestell
rückseitig umfassen und auf der Vorderseite die Ampullenkörper dicht oberhalb des Bodens und
die Ampullenhälse an der Einschnürung oder Verjüngung halten, ohne aber die mit dem frischen
Aufdruck versehene Stelle zu berühren.
In diesen Haltehülsen 89 durchwandern die Traggestelle mit den Ampullen die Sterilisiereinrichtung,
und zwar nach der bald erfolgenden Wendung am Vorderende der Kammer 86 zunächst auf
der unteren Bahnstreckej mit dem Spieß nach unten zeigend. Durch die beschriebene Formgebung der
Haltehülsen 89 sind die Ampullen gegen Herausfallen geschützt. Durch die Hitzeeinwirkung innerhalb
der Sterilisierkammer wird dreierlei erreicht: erstens Sterilisation, zweitens Einbrennen der
Schrift, drittens Dichteprüfung, denn wegen der Hängelage_ entleert sich infolge des höheren, bei
der Sterilisation entstehenden Innendruckes jede Ampulle, die auch nur die feinste Undichtigkeit
fio aufweist. Die ausgepreßte Flüssigkeit kann durch dafür vorgesehene Auffangeinrichtungen aufgefangen und gegebenenfalls zur Wiederbenutzung
abgeleitet werden.
Nachdem die obere Bahnstrecke von den nunmehr aufrecht stehenden Ampullen durchlaufen
ist, wird das Traggestell mit den Ampullen durch die Austrittsöffnung 88 aus der Haltehülse 89 herausgezogen
bzw. -geschoben und auf den ersten Abschnitt V der hinteren Schienenbahn geführt.
Dort werden lediglich die leeren Ampullen ausgesondert, denn jede voll aus der Sterilisiereinrichtung
herauskommende Ampulle ist als einwandfrei sterilisiert und dicht anzusehen.
Deshalb kann sich beimf sofort das Verpacken
anschließen. Ein den Ampullenabständen entsprechend gewelltes, parallel unter dem Bahnabschnitt
gelagertes Blech 90 hebt sich durch das dort befindliche Traggestell hindurch. Die so aus
dem Traggestell herausgehobenen Ampullen gleiten nun nach unten und können gegebenenfalls
durch eine den Ampullenabstand im Traggestell auf den Ampullenabstand im Versandkarton einengende
Rutsche 91 unmittelbar dem Karton zugeleitet werden. Es können auch etwa erforderliche
Verpackungsmechanismen unmittelbar angeschlossen werden, beispielsweise eine jede zweite Ampulle
wendende Einrichtung, was schon durch entsprechende Ausgestaltung des Bleches 90 geschehen
kann.
Um "nachträgliche Ergänzung unvollständig gefüllter Kartons zu vermeiden, empfiehlt es sich,
die beim Aussondern leerer Ampullen bei /' entstandenen Lücken sofort aus einem bereitgehaltenen
Vorrat einwandfreier Ampullen zu ergänzen. Zu dieser Sichtbarkeit ist es ratsam, zwei oder besser
drei Stationen zur Verfugung zu haben, also /', m',
n'. Die Verpackungsstelle, die lediglich der zeichnerischen Übersichtlichkeit wegen nach ruf gelegt
wurde, käme somit nach 0'.
Die folgenden Stellen bis u' dienen zum Beschicken
der leeren Traggestelle 51 mit neuen Ampullen von Hand oder durch mechanische Einrichtungen.
Zur Erleichterung des Einlegens können unter den Bahnabschnitten gewellte Bleche, ähnlich
dem Blech 90, angebracht sein, die sich während des Stillstandes der Traggestelle so weit
heben, daß - sie die Einkerbungen der Traggestelle ein wenig überragen. Das bei u' angekommene
Traggestell beginnt seinen neuen Kreislauf, indem es.auf die Schiebebühne 54 geschoben wird. no
Substanzen, wie Morphiumlösungen, die nach einem Intervall noch ein zweites Mal sterilisiert
werden müssen, läßt man an der Verpackungsstelle zweckmäßig so in Sammelbehälter gleiten, daß sie
nach der darin erfolgenden zweiten Sterilisation aus diesen Sammelbehältern maschinell verpackt
werden können. ·
Ist eine Sterilisation nicht zulässig oder nicht erforderlich, so kann man (bei vorhandener Sterilisiereinrichtung
k') die Transporteinrichtung 55 in der in diesem Fall wenig oder nicht geheizten
Kammer 86 in umgekehrter Richtung laufenlassen, so daß die Traggestelle auf dem kurzen Wege
von 87 unmittelbar nach 88 gelangen, oder es kann, falls Sterilisieren überhaupt nie in Frage kommt,
die Sterilisier- oder Transporteinrichtung 55 fort-
gelassen werden, in welchem Fall statt dessen eine Schiebebühne nach Art der Schiebebühne 54 zur
Verbindung von i' und /' anzubauen wäre. Zum Trocknen bzw. Einbrennen der Schrift wäre hier
unter f und /' eine Heizeinrichtung (am zweckmäßigsten
offene Flammen) anzubringen.
Ist eine Sterilisiereinrichtung k' aber mit der
Anlage verbunden, so empfiehlt sich deren Benutzung selbst dann, wenn Sterilisation nicht erfor-
derlich oder nicht zulässig ist, schon um die Dichte zu prüfen. In diesem Fall darf die Temperatur nur
so hoch sein, daß die Ampullenfüllung nicht schädlich beeinflußt wird, wobei es dann genügen würde,
daß undichte Ampullen nur zum Teil geleert werden, um sie als undicht zu erkennen und auszusondern.
Sinngemäß können auch andere Teile der Anlage unbenutzt gelassen werden, es sei, daß die
Arbeitsstellen im Leerlauf durchwandert oder daß sie außer Betrieb gesetzt werden. So kann beispielsweise
bei Verwendung bereits geöffneter Ampullen das Herabklappen der Einrichtung V unterbleiben.
Ist die Reinigung des Ampulleninnern nicht erforderlich (z. B. bei Ampullenfüllungen für
*5 technische Zwecke), so wird lediglich der Schieber
6γ stillgesetzt usw. Die Anlage kann auch von vornherein unter Fortlassung unnötiger Einrichtungen
gebaut werden.
Andererseits gestattet das neue Verfahren unschwer die Eingliederung weiterer Arbeitsvorgänge.
Beispielsweise kann die Reinigungs- und Trockentrommel größer oder zu einem endlosen
Band ausgestattet werden, oder es kann z. B. für Serumwerke vor der Fülleinrichtung eine Sterilisiereinricbtung
(ähnlich k') für die leeren Ampullen vorgesehen werden.
In der Zeichnung ist die Anlage der Einfachheit halber für eine bestimmte Ampullengröße dargestellt.
Bei Verarbeitung mehrerer Ampullengroßen wird man die Anlage für die größte Ampulle
einrichten und für die anderen Sorten entweder verschiedene Traggestelle oder verstellbare
Traggestelle verwenden.
Die Fig. 11 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer
mit Lager- und Förderschienen ausgestatteten Maschine zum Behandeln von Ampullen in schematisierter
perspektivischer Darstellung- unter Fortlassung des Antriebsmechanismus.
Auf geneigten Gestellen 101, 102, 103 sind
parallel verlaufende Schienen 104, 105, 106 angeordnet,
die zur Lagerung von Ampullen in schräger Lage dienen. Die Böden der Ampullen ruhen an der Schiene 106; die Ampullenkörper
werden wenige Millimeter oberhalb des Bodens in Kerben der Schiene 105 und die Spieße etwa
5 bis 10 mm unterhalb der künftigen Schmelzstelle in Kerben der Schiene 104 gehalten.
Auf an den Gestellen 101 und 103 gelagerten
Kurbelarmen 107 und 108 ist durch Vermittlung der Steine 109 und 110 ein weiteres Schienenpaar
in, 112 schwingend aufgehängt, das die gleichen
Kerben besitzt wie das Schienenpaar 104 und 105, aber einen etwas geringeren Zwischenraum aufweist.
Drehen sich die Kurbeln 107, 108 in Pfeilrichtung, so führt das Schienenpaar in und 112
eine Kreisbewegung aus und erfaßt vor Erreichung der höchsten Stellung zwischen dem
Schienenpaar 104 und 105 mit seinen Kerben die in den Kerben des Schienenpaares 104 und 105
liegenden Ampullen, hebt sie heraus und führt sie bis zur jeweils nächsten bzw. (im gezeichneten
Beispiel) übernächsten Kerbe des Schienenpaares 104 und 105, wo sie abgelegt werden, während das
Schienenpaar in und 112 seine Abwärtsbewegung fortsetzt. Die Schiene 106 muß so hoch sein, daß
die Ampullenböden auch in höchster Stellung des Schienenpaares in und 112 noch an ihr anliegen.
Bei jeder Kurbelumdrehung werden also sämtliche auf den Schienen 104 und 105 liegenden Ampullen
zur jeweils nächsten Arbeitsstelle weiterbefördert. Im gezeichneten Beispiel ist jede Arbeitsstelle für
zwei Ampullen eingerichtet, es ist aber ebenso möglich, sie für mehrere Ampullen oder auch für
nur eine vorzusehen.
. Die Ampullen werden nun teils während ihrer Lagerung in den Kerben des Schienenpaares 104
und 105 (bzw. entsprechender anderer Schienenabschnitte), teils während der Weiterförderung,
also während ihres Lagerns in den Kerben des Schienenpaares in, 112, den einzelnen Arbeitsgangen
unterworfen. Die bei α von Hand oder maschinell eingelegten, unabgeschnittenen Ampullen
werden beim ersten Förderschritt, also auf dem Wege nach b, unter der am Gestell 101 gelagerten,
federnd nachgiebigen Druckplatte 113 vorbeigeführt, an der sie sich, in den Kerben des
Schienenpaares in, 112 liegend, abrollen. Am Gestell
101 ist weiter eine parallel zur Ampullenlage verlaufende Hohlstange 114 angebracht, die eine
durch Stellschraube 115 feststellbare Stange 116 trägt, an deren Enden eine Blattfeder 117 befestigt
ist, die wiederum am Ende ein Karborundumprisma 118 oder ein sonstiges Glasritzinstrument
trägt. Mittels der Stellschraube 115 erfolgt die Einstellung dieser Ritzeinrichtung so, daß sie die
unter der Druckplatte 113 abrollenden Ampullen an der gewünschten Abschneidestelle und mit dem
für die betreffende Ampullensorte durch einige Proben ermittelten günstigsten Ritzdruck trifft. Infolge
des Abwälzens der Ampullen unter der Druckplatte 113 erhalten die Ampullen auf diese Weise
eine um ihren Spießumfang herumlaufende Ritzung. Die Arbeitsstelle c besteht aus einer Wendeeinrichtung
für die Ampullen, um das Abschlagen des Spießendes an der Ritzstelle mit nach unten oder
schräg nach unten zeigendem Spieß vornehmen zu können, damit keine Glassplitter in die Ampullenöffnung
gelangen. Um eine in den Gestellen 101 und 102 gelagerte Welle 119 ist ein Vierkant 120
drehbar angeordnet, der in Ruhelage so eingestellt ist, daß seine eine Fläche die Fortsetzung der
Schiene 106 bildet. Eine an und dicht über ihm angebrachte, mit zwei Kerben versehene Schiene 121
bildet die Fortsetzung der Schiene 105 und eine weitere, durch Vermittlung des Bügels 123 und
Halters 124 am Vierkant 120 befestigte Kerb-
schiene 122 die Fortsetzung der Schiene 104. - In
der Ruhelage wird also durch-diesen beweglich gelagerten Schienenabschnitt 120, 121, 122 eine unmittelbare
Fortsetzung der feststehenden Schienenbahn 106, 105, 104 gebildet. Die gegenüberliegende
Seite des Vierkants 120 trägt ebenfalls Schienen 121 und 122, so daß jeweils bei Ampullenwechsel
nur eine Drehung des Vierkants 120 um i8o'° erforderlich
ist.
Zum Festhalten der Ampullen während des Wendens sind beiderseits des Vierkants 120 folgende
Einrichtungen vorgesehen: Durch den Vierkant 120 läuft eine Stange 125, die auf der einen
Seite eine Rolle 126 (bzw. 126'), auf der anderen Seite eine hohle Haltestange 127 trägt und durch
eine (nicht sichtbare) Feder rollenwärts gedruckt wird. An der Haltestange 127 ist eine in deren
Längsrichtung und gegen diese verschiebbare, durch Stellschraube feststellbare Druckplatte 128
für die Ampullenkörper und eine in der Haltestange 127 verschiebbare und feststellbare, federnde
Druckleiste. 129 angebracht, die sich dicht unterhalb der Ritzstelle gegen die Ampullenspieße legt
und als elastisches Widerlager beim Abschlagen des Spießendes dient. Unterhalb der Schiene in
ist an dieser ein Stück Winkelschiene 130 so angebracht, daß es beim Aufwärtsbewegen des
Schienenpaares 112, 111 gegen die Rolle 126 trifft
und damit die Stange 125 mitsamt den Klemmeinrichtungen
128, 129 von der Ampulle abhebt, so daß anschließend der Weitertransport der Ampullen
ungehindert erfolgen kann.
Unmittelbar nach Ablage der neuen, bei c angekommenen Ampullen gibt die sich mit dem
Schienenpaar in, 112 wieder senkende Winkelschiene
120 die Stange 125 mit den Klemmeinrichtungen 128, 129 wieder frei, so daß die neuen Ampullen
festgeklemmt werden. Dreht sich die Wendeeinrichtung nun um die Welle 119 um i8o°,
so stoßen, bei dieser Bewegung die Ampullenspieße gegen die am Gestell 101 auf gewünschte Abbrechlänge
einstellbare Anschlagstange 131, wobei die
Ampullenspieße an der Ritzstelle abbrechen und in einen (nicht gezeichneten) Kasten fallen.
Bei der nächsten Wendung der Wendeeinrichtung kommen die abgeschnittenen Ampullen
wieder in die Ausgangsstellung und gelangen beim nächsten Förderschritt nach d, während
neue unabgesdhnittene Ampullen von b nach c
kommen.
An den Arbeitsstellen d und e erfolgt das Gasvorfüllen
und Füllen der Ampullen. Diese beiden Arbeitssteljen sind zusammengefaßt und mit ihrem
Grundträger 132 um die Welle 119 aus derNormallage
in die senkrechte Stellung und zurück schwenkbar gelagert. Die obere Fläche des Grundträgers
132 bildet in dessen Ruhelage (also in geneigter Stellung) die Fortsetzung der Schiene 106
bzw. des Vierkants 120 und die Schienen 133, 134
die Fortsetzung der Schienen 105, 106 bzw. der
Schienenabschnitte 121, 122. Die Schiene 134 ist
durch Vermittlung des Bügels 135 und des Halters 136 am Grundträger 132 befestigt.
Wie bei c dienen auch bei d und e an Stangen 139, 140 mit einer gemeinsamen Rolle 141 angebrachte
Druckplatten 137, 138, welche über die Rolle 141 und die Stangen 139, 140 durch die an
der Schiene in angebrachte, bereits erwähnte Winkelschiene 130 beeinflußt werden, zum Festklemmen
der Ampullen.
An der Füllstelle e befinden sich an der Druckplatte 138 noch als Taster dienende federnde Bleche
142, τ%% Beim Andrücken der Druckplatte 138
gegen die Ampullenkörper stoßen die Tasterbleche 142, 143 gegen die Ampullenspieße und biegen
sich zurück (142). Fehlt dagegen eine Ampulle, so überdecken sie, 143, die Kerben in der Schiene 134.
Oberhalb der Arbeitsstellen d und e ist eine Nadelhalteeinrichtung 144 heb- und senkbar angeordnet.
Die Hohlnadeln 145, 146 für die Arbeitsstelle d sind mit einem gemeinsamen Zuführungsstutzen 147 verbunden, durch den Kohlensäure,
Stickstoff oder ein anderes inertes Gas zugeleitet werden kann. Die Hohlnadeln 148, 149 können dagegen
im Nadelhalter 144 gleiten und sind mit je einer (nicht gezeichneten) Führungsstange und
mit je einer (nicht gezeichneten) Dosiereinrichtung (Pumpe od. dgl.) verbunden. Beim Senken
des Hohlnadelhalters 144 dringen die Hohlnadeln durch die in den Kerben bereits zentriert liegenden
Spieße bis ins Ampulleninnere, und es erfolgt bei d das Einblasen von Gas, bei e das Einspritzen
von Flüssigkeit durch die in tiefster Stellung der Hohlnadelführungsstange (beispielsweise durch
Einrücken eines Bindegliedes in den Pumpenantrieb) in Tätigkeit gesetzte Dosiereinrichtung.
Fehlt jedoch eine Ampulle, so kann sich die Hohlnadel an dieser Stelle nur bis auf das Tasterblech
143 senken, und die nun nicht in äußerste Tiefstellung gelangte Nadelführungsstange setzt die
Dosiereinrichtung nicht in Betrieb. Dadurch werden Flüssigkeitsverluste und Beschmutzungen
der Maschine vermieden.
Nach Anheben der Hohlnadeln durch den Nadelhalter 144 wird die gesamte, am Grundträger 132
befindliche Einrichtung der Arbeitsstellen d und e in Ruhestellung zurückgeschwenkt, worauf in der
beschriebenen Weise ein neuer Förderschritt erfolgt.
Bei / beginnt nun wieder eine feste Schienenbahn 104, 105, 106. An der Stelle / kann, falls
nötig, durch (nicht gezeichnete) Brenner ein Vorwärmen
der Ampullenspieße oder durch aus feinen Düsen ausströmenden Dampf das Abdämpfen der
Ampullen erfolgen.
g ist die Zuschmelzstelle. Am Gestell 102 ist ein
durch Federkraft' nach unten gezogener, beim Förderschritt der Ampullen durch eine an der
Schiene in angebrachte Winkelschiene 150 hochgehobener
Grundträger 151 senkrecht verschiebbar
gelagert, der zwei von einer gemeinsamen Antriebswelle 152 getriebene, mit nachgiebigen Auflagen
versehene Rollen 153 trägt, welche die bei g liegenden Ampullen in Drehung versetzen.
Während dieser Rotation wirken auf das Ende der Ampullen Stichflammen ein, die von den Brennern
9-33 70Ö
154 ausgehen, die am Gestell 102 in der Höhe verstellbar
(Schraube 155) und schwenkbar (Schraube 156) angeordnet sind.
Beim Durchlaufen der nun folgenden Arbeitsstelle h werden die Ampullen bedruckt, indem sie
(ähnlich wie bei a) unter einer Umdruckplatte 157
abrollen, die in Lagern 158 schwenkbar angeordnet ist und bei jeder Zurückschwenkung (Stellung
der Abb. 11) periodisch von einem nicht gezeichneten
Druckwerk ein- oder mehrfarbig bedruckt wird. Die Arbeitseinstellung dieser Umdruckplatte
157 erfolgt in einer solchen Höhe über den Ampullen, daß jede der beiden Ampullen die Platte
157 nur auf einem wenig längeren Weg berührt, als es zur Aufnahme des Drucktextes erforderlich
ist, d. h., jede der beiden Ampullen rollt nicht an der ganzen Platte 157, sondern nur an dem für
ihren Aufdruck bestimmten Teil ab. Da sich Durchmesserdifferenzen der Ampullen ungünstig
auf das Druckergebnis auswirken würden, sind an dem Schienenpaar in, 112 die zum Transport
über diese Wegstrecke dienenden Kerben durch federnde Lagerungen 159 nachgiebig ausgebildet.
An den Stellen k und / bewirken auf den Ampullenkörper
gerichtete schwache Flammen aus den Brennern 160 das rasche Eintrocknen bzw.
Einbrennen des Aufdruckes.
Nachdem die fertigen Ampullen noch die
Stelle m durchlaufen haben, gelangen sie schließ-Hch
beim letzten Förderschritt nach n, wo sie nicht mehr in Kerben abgelegt werden, sondern auf die
als schiefe Ebene ausgebildeten Enden der Schienen 104, 105, 106 gelangen, von denen sie in
einen Auf fangbehälter oder eine zurWeiterbehandlung dienende sonstige Einrichtung abrollen.
Es ist unschwer möglich, etwa erforderliche weitere Bearbeitungsstellen sinngemäß einzugliedern
oder anzuschließen, beispielsweise kann eine Einrichtung zum Spannen von Ampullen eingegliedert
werden, wobei die Ampullen in bekannter Weise am Halse erwärmt und mit einem Kühlring berührt werden, um durch die an der
Berührungsstelle entstehende Spannung das spätere öffnen der. Ampullen zum Gebrauch zu
erleichtern. Auch zum ununterbrochenen Durchleiten von Ampullen durch eine Sterilisiereinrichtung,
z. B. Sterilisierkammer, kann die hier beschriebene Förderungsweise mittels Kerbschienen
dienen. Man kann die Fördereinrichtung einfach verlängern oder noch zweckmäßiger eine Fördereinrichtung
mit noch geringeren Zwischenräumen anschließen, die, im Wechsel mit dem Förderschienenpaar
in, 112 arbeitend, jeweils die letzten
auf den Schienen 104, 105, 106 liegenden Ampullen
abnimmt. Umgekehrt kann die Maschine auch mit einer Maschine zum Herstellen von Ampullen aus
Glasrohren verbunden werden, so daß der Arbeitsprozeß sich vom Glasrohr bis zur fertig gefüllten
und bedruckten Ampulle ohne Zwischenhantierungen erstreckt.
Eine maschinelle Einrichtung nach der Erfindung eignet sich in ganz besonderem Maße für die
Verarbeitung unterschiedlicher Größen von Ampullen, da in der Hauptsache nur die Lager- und
Förderschienen und die Klemmeinrichtungen verstellt zu werden brauchen. Die meisten Verstellungen
erfordert die Wendeeinrichtung. Diese ist in Fig. 12 in Seitenansicht gezeigt, die gleichzeitig
auch eine Seitenansicht der Förderschienen darstellt. Hier haben die Kurbeln 107, 108 mit dem
Förderschienenpaar in, 112 gerade die höchste
Stellung erreicht und dabei die Ampullen beim Förderschritt am weitesten über die Lagerschiene
104, 105 bzw. hier 121, 122 herausgehoben und die
Klemmeinrichtungen 128, 129 durch Hochdrücken der mit Rolle 126 versehenen Stange 125 durch die
an der Schiene in angebrachte Winkelschiene 150
emporgehoben.
Jede der beiden Kurbeln 107, 108 trägt einen
Stein 109, 110, an dem die Förderschienen 111, 112
mit Hilfe der Zahnstangen 161, 162 befestigt sind.
Die Förderschiene 111 ist durch die Zahnstange
161 für verschiedene Ampullenstärken, die Förderschiene
112 durch die Zahnstange 162 für verschiedene
Ampullenlängen verstellbar. Die Verstellung erfolgt durch Zahnräder 163, 164, die zur
gleichmäßigen Verstellung der ganzen Schiene 111 bzw. 112 durch je eine lange, von Stein 109 zu
Stein 110 laufende Welle 165 bzw. 166 miteinander
verbunden sind. Die Handschraube für die Welle 165 befindet sich am Stein 110, die Handschraube
167 für Welle 166 am Stein 109. . Die Verstellung der Lagerschiene 121 auf verschiedene
Ampullenstärken erfolgt durch unmittelbare Verschiebung im Vierkant 120. Die Ver-Schiebung
der Schiene 122 auf verschiedene Ampullenlängen erfolgt durch Verschieben des Haltebügels
123 im Halter 124 und Festziehen durch die Kiemmuttern 168.
Die Druckplatten 128 können mit ihren Lagern 169 an den Haltestangen 127 in deren Längsrichtung
und mit Hilfe der durch die Lager 169 gehenden Zapfen 170 auch gegen diese verschoben
werden. Zum Feststellen dienen die Schrauben 171. Die Druckleisten 129 sind mit ihren Tragarmen
172 an den Haltestangen 127 verschiebbar und durch Schrauben 173 feststellbar angeordnet.
Die Fig. 13 zeigt einen um eine horizontale Welle 181 drehbaren fünfeckigen Drehkörper 180,
dessen jede Seite ähnlich ausgestattet ist wie jede Seite der in Fig. 12 dargestellten Wendeeinrichtung
zum Abschlagen der Ampullenspieße. Es werden also Tragschienenabschnitte 121 und 122
von Bügeln 123 und Andrückplatten 128 von beweglichen
Tragstangen 127 gehalten.
Das Zuführen und Weiterführen der Ampullen erfolgt in Schrägaufrechtlage an der Stelle U
durch Förderschienenpaar in, 112 in der bereits
beschriebenen Weise, während welcher Zeit die Andrückplatte 128 abgehoben ist. Während der
übrigen Ampullenbehandlungsvorgänge auf dem Drehkörper 180 werden die Ampullen durch die
Andrückplatte 128 festgehalten.
An den Schaltstellen V, W, X, Y sind gegenüber den Spieß Öffnungen der Ampullengruppen entsprechende
Hohlnadelgruppen derart beweglich
gelagert, daß sie während des Stillstandes in die Ampullengruppen eingeführt werden können.
Die bereits angeritzt bei U anlangenden Ampullen stoßen während der Drehbewegung des
Drehkörpers i8o mit ihren Spießen gegen die ortsfeste Stange 131, wobei die Spieße abbrechen.
Bei V werden die Ampullen durch Einspritzen einer Reinigungsflüssigkeit durch die eingeführten
Hohlnadeln 182 gereinigt und bei W durch die Hohlnadeln 183 getrocknet. BeiX kann durch die
Hohlnadeln 184 das Trocknen fortgesetzt oder ein neutrales Gas eingeleitet werden. Bei Y erfolgt
durch die Hohlnadeln 185 das Füllen der Ampullen.
Bei der nächsten Schrittbewegung gelangen die Ampullen wieder zur Stelle U, von wo sie
durch das Förderschienenpaar 1.11, 112 zur Zuschmelzstelle
usw. weitergeleitet werden.
Der Drehkörper 180 kann beispielsweise an Stelle der Einrichtungen an den Arbeitsstellen c, d
und e der in Fig. 11 gezeigten Anlage vorgesehen
werden. Er ersetzt nicht nur diese Einrichtungen, sondern gestattet gegenüber jener Anlage noch das
zusätzliche Reinigen und Trocknen der Ampullen. Ein solcher Drehkörper 180 kann statt mitTragschienenabschnitten
für die Lagerung von Ampullen auch mit Führungsschienenabschnitten
(ähnlich 14· oder 52) für Ampullentraggestelle ausgestattet werden, wobei die Zu- und Weiterleitung
der Traggestelle ebenfalls bei U durch Hand oder mechanische Einrichtungen erfolgt.
Die schrittweise Schaltung des Drehkörpers 180 kann beispielsweise durch ein an einer seiner
Seitenwände angebrachtes fünfsterniges Malteserkreuz und die gleichzeitige Bewegung der Andrückplatten
128 beispielsweise durch eine auf der in diesem Fall feststehenden Welle 181 vorgesehene
Kurvenbahn erfolgen.
Die Ein- und Ausführung sämtlicher Hohlnadelgruppen 182 bis 185 kann gemeinsam gesteuert
werden.
Ist ein solcher Drehkörper 180 für die Verwendung
von Ampullentraggestellen ausgestaltet, kann er beispielsweise in der in den Fig. 1 bis 9 dargestellten
Anlage sämtliche Arbeitsstellen von F bis M der Fig. 4 ersetzen.
Auch eine Anlage nach Fig. 10 würde dadurch vereinfacht werden können, daß an Stelle der dort
gezeichneten Anritz- und Abbrecheinrichtung V eine Anritzeinrichtung ohne Verschwenken der
Führungsbahn vorsehen wird und die Einrichtungen bei c, d' und e' durch den Drehkörper 180 ersetzt
werden.
Für weiter erforderliche Behandlungen kann der Drehkörper 180 auch für die Anbringung einer beliebig
größeren Zahl von Arbeitsstellen eingerichtet werden.
In Fig. 14 ist in Ansicht von unten und in
Fig. 15 im senkrechten Mittelschnitt ein rotationskörperartiger Träger 190 dargestellt, in den die
Ampulle mit ihrem Spieß zentral eingeführt und lediglich durch Festklemmen des Spießes gehalten
wird. Zu diesem Zwecke ist ein Loch 191 vorgesehen,
das in einen winkeligen oder halbkreis- | förmigen, zur Aufnahme des Ampullenspießes bestimmten
Anschlag 192 so ausläuft, daß der Mittelpunkt der eingeklemmten Ampulle sich
genau im Mittelpunkt des Rotationskörpers befindet. Die Einklemmung erfolgt durch einen
Druckkörper, beim gezeichneten Beispiel durch eine in das Loch 191 eingelegte Blattfeder 193, die
gegen den eingeführten Ampullenspieß drückt. Anschlag 192 und Blattfeder 193 sind zweckmäßig
der Verjüngung des Ampullenspießes entsprechend verjüngt und am oberen Ende zur Erleichterung
der Einführung des Spießes etwas ausgeweitet.
Die rotationskörperartigen Träger 190 können auf geeigneten Unterlagen von Arbeitsstelle zu
Arbeitsstelle, gefördert werden, beispielsweise auf Winkelschienen 194 oder auf U-Schienen 195. Bei
Verwendung eines U-Schienenpaares 195 kann
durch Verschwenken des betreffenden Bahnabsehnittes der Träger 190 und damit die Ampulle
in jede gewünschte Lage gebracht werden, so daß die im Träger 190 gut eingemittet gehaltene Ampulle
an jeder Arbeitsstelle in arbeitsgerechter Stellung steht. Auch kann die Ampulle durch eine
den Rotationskörper in Drehung versetzende Einrichtung in Rotation um ihre Längsmittellinie
gebracht werden, und zwar sowohl mit Spießeinstellung
nach unten zum Zwecke des Anritzens als auch mit Spießstellung nach oben zum Zwecke des
Zuschmelzens.
Zweckmäßig ist es, die Ampullen mit ihrem Spieß zunächst nur wenig in den Träger 190 einzuführen
und sie erst während ihrer Förderung durch eine geeignete Gleitbahn für die Ampullenböden
oder während des Stillstandes durch eine mechanisch bewegte Einrichtung so weit einschieben
zu lassen, daß beim Anritzen alle Ampullen genau gleiche Länge erhalten.
Um die gleichen Träger 190 auch für Ampullen mit sehr verschiedenen Spießdurchmessern verwenden
zu können, ist es zweckmäßig, den Anschlag 192 radial verstellbar einzurichten, damit die Ampullenspieße
nach entsprechender Einstellung des Anschlages 192 stets zentrisch zum Rotationskörper
eingeklemmt werden.
Eine Anlage zum Behandeln von Ampullen unter Verwendung solcher rotationskörperartiger Träger
190 würde beispielsweise zwei parallel verlaufende Schienenbahnen erfordern, die an beiden Enden
durch je eine eine Drehung um i8o° ermöglichende Wendeeinrichtung verbunden sind. Auf der einen
Bahn werden die Ampullen mit dem Spieß nach unten eingeführt, an der nächsten Arbeitsstelle unter
Rotation des Trägers 190 angeritzt, abgebrochen, an den beiden nächsten Arbeitsstellen durch von
unten her eingeführte Hohlnadeln gereihigt und getrocknet und dann durch die Wendeeinrichtung auf
die andere Bahn gebracht, auf der sie mit Spießöffnung nach oben vorgefüllt, gefüllt und dann
unter Rotation zugeschmolzen werden. Durch einen von oben kommenden Stößer werden die Ampullen "
nach unten herausgedrückt, worauf der leere Träger 190 durch die Wendeeinrichtung wieder auf die
andere Bahn gebracht wird.
Es können auch mehrere rotationskörperartige Träger 190 zu einer Gruppe zusammengefaßt auf
einem Träger gelagert werden, der die eben beschriebene Anlage in ähnlicher Weise wie die
früher beschriebenen Ampullentraggestelle durchlaufen kann.
Bei Ampullen mit kleinem Spießdurchmesser, bei denen sowohl beim Anritzen als auch beim Zuschmelzen
auf Rotation verzichtet werden kann, können die Ampullenspieße in leistenartigen, mit
Klemmeinrichtungen für die Spieße versehenen Trägern gehalten und gruppenweise von Arbeitsstelle zu
Arbeitsstelle befördert werden. In diesem Falle erfolgt das Anritzen mit nach unten gerichtetem
Spieß unter Verzicht auf Rotation durch Entlangführen des Trägers mit seiner Ampullengruppe an
einer Ritzeinrichtung. Für das Zuschmelzen der Ampullen mit nach oben gerichtetem Spieß werden
bei Verzicht auf Rotation zweckmäßig von zwei Seiten auf die Spießöffnungen einwirkende Stichflammen
verwendet.
Das durch einige Ausführungsbeispiele erläuterte neue Verfahren zum Bearbeiten von Ampullen ermöglicht
noch viele andere Ausführungsweisen und kann je nach Art der zu bearbeitenden Ampullen
oder ähnlichen Behältnisse und je nach den jeweils erforderlichen Behandlungen entsprechend variiert
und ausgebaut werden. In jedem Falle wird durch das neue Verfahren nicht nur der erhebliche, wirtschaftliche
Vorteil der Einsparung von Handarbeit und der Herabsetzung der bisher zum Teil hohen
Verluste an Ampullenglas und Füllgut erreicht, sondern es wird durch das neue Verfahren erstmalig
weitestgehende Gewähr dafür geboten, daß die zur Abgabe gelangenden Ampullen frei von unlöslichen
und löslichen Bestandteilen sind. Dazu kommen noch die Vorteile der zuverlässigen Dichtheit
der nach dem neuen Verfahren geprüften Ampullen und des Ausschlusses der Verwechselungsgefahr,
indem die Ampullen im gleichen Arbeitsgang auch beschriftet werden.
Claims (63)
1. Verfahren zum Verarbeiten von Ampullen od. dgl., dadurch gekennzeichnet, daß die Ampullen
einzeln oder in Gruppen mit gleichbleibender Lagerung ihres Spießes auf einem Träger fortlaufend von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle
gefördert werden und so durch den Träger an jeder Arbeitsstelle unter Vermeidung besonderer
Justierungsmaßnahmen die zur Bearbeitung erforderliche richtige Lage erhalten.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ampullen auf einer sie gegen seitliche oder Längsverschiebungen
sichernden, aber ihre Drehung um ihre Längsachse zulassenden Unterlage liegend gefördert
werden und eine jeweils erforderliche Lageänderung erst an oder kurz vor der diese Lageänderung
bedingenden Arbeitsstelle erfahren, wobei die Bearbeitung je nach den Erfordernissen
des Arbeitsvorganges während des Still-Standes oder während der Förderung der Ampullen
erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, da- :
durch gekennzeichnet, daß die Ampullen in schräg aufrechter Lage mit ihrem Körper dicht
oberhalb des Bodens und mit ihrem Spieß unweit unterhalb der künftigen Schmelzstelle in
je einer Gabel bzw. Kerbe und mit ihrem Boden an einer Haltewand liegend gefördert und an
den eine andere Lage erfordernden Arbeitsstellen durch Bewegung des Trägers bzw. dessen
Unterlage in- diese Arbeitsstellung übergeführt werden, wobei sie durch eine Klemmeinrichtung '
gegen Herausfallen oder Verschieben geschützt werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die gruppenweise zusammengefaßten
Ampullen in den gleichen Kerben des gleichen, eine bestimmte Anzahl Ampullen fassenden Trägers verbleibend mit
diesem zu den einzelnen Arbeitsstellen gefördert werden, nach deren Durchlauf der Träger
leer zur Ausgangsstelle befördert wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die auf einem Gestell
als Träger liegenden Ampullen durch eine zweckmäßig ebenfalls mit Kerben od. dgl. versehene
Fördereinrichtung aus den Kerben des Gestells herausgehoben und nach jedem Förderschritt
in andere Kerben des Gestells abgelegt werden.
• 6.. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewegung
der Ampullenträger bzw. die Förderung der auf den Gestellen liegenden Ampullen und
ihre Ablage an anderen Gestellabschnitten auf einer Kreisbahn erfolgt und daß die Überführung
der Ampullenträger bzw. Gestellabschnitte in die jeweils erforderliche andere Arbeitsstellung während des Stillstandes an
den betreffenden Arbeitsstellen oder vorher, beispielsweise durch Kurvenbahn, während der
Förderung vorgenommen wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1
bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderung der Ampullen oder ihrer Träger auf einer
oder mehreren geradlinigen Bahnen erfolgt und daß die Überführung der Ampullen in die betreffende
Arbeitsstellung bzw. die Überleitung auf eine andere Bahn mit Hilfe beweglicher Abschnitte
einer Bahn durchgeführt wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die auf
ihrem Träger liegenden Ampullen durch ein Reibrad, endloses Reibband od. dgl. zum
Zwecke des Anritzens ihres Spießes in Rotation um ihre Längsachse versetzt werden und daß
der Ampullenspieß gleichzeitig durch eine Ritzeinrichtung federnd berührt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Anritzen der Ampullen-
933 70a
spieße während der Förderung erfolgt, wobei die auf dem Träger liegenden Ampullen an einer
ortsfesten elastischen Reibfläche abrollend und gleichzeitig mit ihren rotierenden Spießen an
einer federnd gelagerten Ritzeinrichtung glei-
■ tend entlang geführt werden.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1
bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die auf ihrem Träger liegenden Ampullen durch eine
Klemmeinrichtung festgehalten/ und, zweckmäßig vorher mit Spießstellung nach unten oder
schräg unten gebracht, zum Zwecke des Anritzens an einer Ritzeinrichtung entlang geführt
werden oder die Ritzeinrichtung an den Ampullen entlang geführt wird.
" 11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Abbrechen, der angeritzten Ampullenspieße nach Festklemmen der Ampullen auf ihrem Träger zweckmäßig bei abwärts gerichtetem Spieß
" 11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Abbrechen, der angeritzten Ampullenspieße nach Festklemmen der Ampullen auf ihrem Träger zweckmäßig bei abwärts gerichtetem Spieß
■ während des Stillstandes durch einen Schläger oder während der Schwenkbewegung der beispielsweise
auf einer Wendeeinrichtung gelagerten Ampullen durch Anstoß des Spießes gegen einen feststehenden Anschlag erfolgt.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ampullen dicht bei der Brechstelle zum Auffangen des Brechschlages
und zur Vermeidung von Splitterbildung durch ein bewegliches Widerlager federnd gestützt
werden.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1
bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zum Zwecke der Innenreinigung in die auf dem Träger liegenden
und durch eine Klemmeinrichtung in die Gestellkerben eingemittet gehaltenen, mit
ihren Spießen nach · unten oder schräg nach unten zeigenden Ampullen ohne weitere Vorbereitung
Reinigungsnadeln eingeführt werden, durch die eine oder mehrere Reinigungsflüssigkeiten
od. dgl. eingespritzt werden und daß durch die gleichen oder andere Hohlnadeln an
der gleichen oder feiner späteren Arbeitsstelle Luft oder Heißluft zum Zwecke des Herausdrückens
von Flüssigkeitsresten und der Trocknung eingeleitet werden.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß zum Zwecke der Sterilisierung in der gleichen Weise Dampf oder Heißluft eingeleitet wird.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1
bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ampullen an der Füllstelle durch eine Klemmeinrichtung
in dem Träger gehalten werden und durch Bewegung des Trägers bzw. dessen Unterlage
in aufrechte Füllstellung geschwenkt werden, in welcher die Füllnadeln ohne weitere Vor-■
bereitung in' das Ampulleninnere eingeführt werden.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß beim Aufrichten der Ampullen an der Füllstelle durch Anlegen der Ampullenspieße
gegen bewegliche Taster der Füll-' mechanismus mit seinem Antrieb in Verbindung
gebracht wird.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Füllstelle durch die Ampullen ein Sperrorgan für die Füllnadel in die Freigabelage gedrängt wird und bei vollem
' Sinken der Füllnadel durch ihre Führungsstange der Füllmechanismus in Gang gesetzt
wird.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1
bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Zuschmelzstelle die Ampullen in ihrer normalen
Schrägaufrechtlage, die sie bei der Förderung einnehmen, in den Kerben des Trägers verbleiben
und lediglich von einem Reibrad, endlosem Reibband od. dgl. in Rotation um ihre Längsachse
versetzt und durch Bestreichen ihrer Spieße mit einem oder mehreren Brennern zugeschmolzen
werden.
19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch
gekennzeichnet, daß bei Anordnung eines Schmelzbrenners für eine Gruppe von Ampullen
diese einzelin an dem Brenner vorbeigeführt
werden.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 ■ bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Bedrucken
der Ampullen während eines Förder-Schrittes durchgeführt wird, indem die in den Trägerkerben liegenden Ampullen unter einer
Druckplatte oder einer jeweils vorher ein- oder mehrfarbig bedruckten Druckübertragungsplatte
abgewälzt und dabei mit der Beschriftung versehen werden.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ampullen während des Bedrückens von federnd gelagerten Gabeln
" bzw. Kerben getragen und von der nach dem Spieß zu liegenden Gabel anstatt am Spieß am
oberen Ende des Ampullenkörpers gestützt werden.
22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ampullen während ihres Förderschrittes für den Bedruckungsvorgang nur über den Bereich der Beschriftung mit der
Druck- oder Druckübertragungsplatte in abrollende Berührung gebracht werden.
23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Ampullen während ihres
Förderschrittes für ihre Bedruckung auf einer Kreisbahn bewegt werden, welche sowohl der
Länge des Förderschrittes als auch der Abwälzlänge angepaßt ist.
24. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,
daß in Fällen, in denen der zu bedruckende Umfangsbereich der Ampullen
größer als der Abstand zweier Ampullen voneinander ist, jede zweite Ampulle einer Ampullengruppe
über die anderen Ampullen der gleichen Gruppe hinausgehoben und unter Mitnahme ihres Trägers unter der Druckplatte abgewälzt
wird, worauf die anderen Ampullen der gleichen Gruppe in der gleichen Weise über die
zuerst bedruckten Ampullen hinausgehoben und
durch Abwälzen an der Druckplatte bedruckt werden.
25. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,
daß die auf einem Träger und zweckmäßig in federnden Gabeln liegenden Ampullen während des Stillstandes durch Darüberrollen
einer Druck- oder Druckübertragungswalze oder Darübergleiten einer Druck- oder Druckübertragungsplatte bedruckt werden.
ίο
26. Verfahren nach einem der Ansprüche 20
bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufdruck der in den Trägern liegenden und auf
oder mit diesen weitergeförderten und dabei frei zugängigen Ampullen durch Heizeinrichtungen,
wie z. B. durch schwache, die Ampullenkörper berührende Flammen, eingetrocknet bzw. eingebrannt wird, ehe die Ampullen die
Anlage verlassen.
27. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Ampullen
nach ihrer Bearbeitung durch Ausheben aus ihrem Träger über eine nötigenfalls die
Abstände zwischen den Ampullen verringernde Rutsche in Sammel- oder Transportbehältnisse
oder Transporteinrichtungen bzw. unmittelbar in die Verkaufspackung geleitet werden.
28. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12 oder 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ampullen einzeln oder gruppenweise in zusammenhängendem Arbeitsgang angeritzt,
geöffnet, gefüllt und geschlossen werden.
29. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß in den zusammenhängenden
Arbeitsgang auch die Innenreinigung, Trocknung und gegebenenfalls die Sterilisierung der
leeren Ampullen vor ihrer Füllung eingeschaltet wird.
30. Verfahren nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, daß in den zusammenhängenden
Arbeitsgang auch das Bedrucken und das anschließende Eintrocknen oder Einbrennen
der Beschriftung eingeschaltet wird.
31. Verfahren nach Anspruch 28, 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, daß die fertig gefüllten
Ampullen im Anschluß an den zusammenhängenden Arbeitsgang mittels der gleichen Fördereinrichtung durch eine Sterilisierkammer
od. dgl. gefördert oder mechanisch auf eine andere, durch eine Sterilisierkammer oder ein
Sterilisierbad führende Transporteinrichtung geleitet werden.
32. Verfahren nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet,
daß das Sterilisieren in der Sterilisierkammer bei dauernd oder zeitweise nach
unten gerichtetem Schmelzverschluß durchgeführt und infolge des bei Temperaturerhöhung
gesteigerten Innendruckes selbst bei kleinster Undichtheit des Schmelzverschlusses ein Anpressen
des Ampulleninhaltes und damit eine Dichteprüfung bewirkt wird.
33. Verfahren nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichteprüfung mit nach unten zeigendem Schmelzverschluß auch dann vorgenommen wird, wenn ein Sterilisieren der
Ampullen nicht erforderlich oder nicht zulässig ist, wobei gegebenenfalls entsprechend dem
Ampulleninhalt niedrigere Temperaturen angewandt werden.
34. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß alle bei der
Ampullenverarbeitung von der Hüttenampulle bis zur verkaufsfertigen Ampulle erforderlichen
Einzelbehandlungen, wie das Anritzen, Abbrechen der Spieße, Innenreinigen, Sterilisieren,
Trocknen, Gasvorfüllen, Füllen, Vorwärmen bzw. Abdampfen, Zuschmelzen, Bedrucken,
Schrifteintrocknen bzw. Schrifteinbrennen, Sterilisieren, Dichteprüfen, Verpacken
im geschlossenen Arbeitsgang unter Vermeidung jeder Zwischenhantierung oder Zwischenstapelung
durchgeführt werden.
35. Verfahren zur Behandlung von Ampullen nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet,
daß es mit einem Verfahren zur Herstellung der Ampullen durch unmittelbare Angliederung an dieses zu einem zusammenhängenden
Verfahren vereinigt ist.
36. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, 18, 19, 27 bis 35, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schmelzbrenner automatisch unter photoelektrischer Kontrolle des Schmelzvorganges
in Abhängigkeit von der optisch ermittelten Schmelztemperatur reguliert oder bei beendeter
Zusammenschmelzung der Ampullenspieße in die Außerbetriebslage verschwenkt werden.
37. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ampullen für das Spießabschlagen,
Reinigen, Trocknen, gegebenenfalls Gasvorfüllen und Füllen einzeln oder gruppenweise
auf einem um eine horizontale Achse schrittweise drehbaren Träger festgeklemmt und in Nacheinanderfolge in die einzelnen
Arbeitsstellungen gebracht werden.
38. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ampullen lediglich mit ihrem Spieß in Träger mit Klemmfassung eingeführt
und durch deren Bewegung zu den einzelnen Arbeitsstellen und in die richtige Arbeitsstellung
gebracht werden.
39. Verfahren nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß jede Ampulle mit ihrem
Spieß in einen rotationskörperartigen Träger zentral eingeklemmt wird und ihr durch dessen
Drehung eine Umdrehung um ihre Längsachse erteilt wird.
40. Verfahren nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest das Anritzen oder
auch noch andere Arbeitsvorgänge in der Ampullenlage mit nach unten gerichtetem Spieß
durchgeführt werden.
41. Maschine zur Ausübung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß für die Ampullenträger (1, 51, 104 bis 106, 190) mit gleichblei-
bender, bearbeitungsgerechter Lagerung der
Ampullenspieße und Mittel (14, 52, 1.11,-112,
194, 195) zur fortlaufenden Förderung der Träger oder der Ampullen auf den Trägern von
einer Arbeitsstelle zur anderen und (F, /, M, 56, 68, 75, 120 bis 122, 180) zur Bewegung in die
jeweilige Arbeitsstellung vorgesehen sind.
42. Maschine nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet,
daß die Träger für die Ampullen im wesentlichen aus drei parallelen Schienen (2, 3, 4 bzw. 104, 105,106) bestehen, von denen
zwei mit Kerben (5, 6) oder Gabeln versehen sind (4 und 3 bzw. 104 und 105) und zur
Unterstützung des Ampullenspießes und des Ampullenkörpers dienen, während die dritte (2
bzw. 106) als Auflage für den Ampullenboden bestimmt ist.
43. Maschine nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet,
daß die als Träger für die Ampullen dienenden Schienen (2, 3, 4) als rahmenartige
Traggestelle (1, 51) für Gruppen von Ampullen ausgebildet und Mittel zur Führung
und Fortbewegung der Traggestelle von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle vorgesehen
sind.
44. Maschine nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, daß als Führungsmittel Führungsschienen
(14, 52) verwendet werden, von denen einzelne Abschnitte mit den jeweils auf ihnen
befindlichen Traggestellen (r, 51) schwenkbar (F, T, M, 56, 75) oder verschiebbar (5, 54, 67)
angeordnet sind.
45. Maschine nach Anspruch 44,' dadurch gekennzeichnet, daß die beweglichen Führungsschienenabscimitte
auf einem beweglichen Tragkörper, wie z. B. einem Drehkörper (F, J, M),
angeordnet sind.
46. Maschine nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet,
daß die als Träger für die Ampullen dienenden Schienen. (104, 105, 106) ortsfest
angeordnet und zwischen ihnen Mittel zum Anheben und Weiterrücken der Ampullen in
andere Auflagestellen der ortsfesten AmpuBlenträgerschienen
(104, 105, 106) vorgesehen
sind.
47. Maschine nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, daß als Mittel zum Anheben und
Weiterrücken der Ampullen mit Auflagerstellen versehene Förderschienen (in, 112), Fördergabelkörper
(159) od'. dgl. verwendet werden, die beispielsweise durch Kurven-, Kurbel- (107,
108) oder Kreuzschlittenantriebe bewegt werden.
48. Maschine nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerungsschienen (122)
für die Ampullenspieße mit ihren auf der Ampullenbodenseite liegenden Trägern (120) durch
Tragbügel (123) verbunden sind, welche außerhalb des Bewegungsbereiches der Ampullen und
ihrer Fortbeweguhgsmittel liegen.
49. Maschine nach Anspruch 48, dadurch gekennzeichnet,
daß die Träger- (104, 122) und Förderschiene (112) für die Ampullenspieße in
Längsrichtung der Ampullen und die Träger-(105,121)
und Förderschiene (111) für die Ampullenkörper
quer zu diesen verstellbar angeordnet sind.
50. Maschine nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, daß die rahmenartigen Traggestelle
(1, 51) für verschiedene Ampullenlängen und -stärken verstellbar eingerichtet
sind.
51. Maschine nach Anspruch 50, dadurch gekennzeichnet,
daß die quer zur Förderrichtung verlaufenden Verbindungsstreben (7) der Ampullentraggestelle (1) unterteilt und die zusammengehörigen
Teile derart zueinander verstellbar sind, daß bei ihrer Verstellung die Spießtragschiene (4) in Längsrichtung zur Ampulle
und die Ampullenkörpertragschiene (3) quer dazu verstellt wird.
52. Maschine nach Anspruch 42 oder 43, dadurch gekennzeichnet, daß an den Arbeitsstellen
der Ampullen, an welchen diese eine Lageänderung erfahren, bewegliche, elastische Andrückplatten
(59, 70, j6, 128, 137) angeordnet und
mit Mitteln versehen sind, mit deren Hilfe sie die Ampullen bei der Lageänderung gegen ihre
Tragschienen pressen und bei der Weiterförderung der Ampullen wieder von diesen abgehoben
werden. ' go
53. Maschine nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, daß an den Arbeitsstellen der
Ampullen, an welchen diese eine von der Normallage abweichende Stellung einnehmen,
Aufsteckbügel (9) verwendet werden, welche die Ampullen gegen ihre Traggestelle (1)
drücken und sie während des Durchlaufes der betreffenden Arbeitsstellen festhalten.
54. Maschine nach Anspruch 42 oder 43, dadurch gekennzeichnet, daß über den in ihren
Tragschienen (104, 105) oder Traggestellen (1)
ruhenden Ampullen Mittel, wie z. B. umlaufende Reibrollen (15, 153), Reibbänder
öd. dgl., zur Erzeugung einer Drehbewegung- für
die Ampullen um ihre Längsmittellinie vorgesehen und im Bereich ihrer Spieße ein oder
mehrere Schneidorgane (16, 118) nachgiebig so angeordnet sind, daß die Spieße an der gewünschten
Stelle angeritzt werden.
55. Maschine nach Anspruch 54, dadurch ge- no kennzeichnet, daß mit dem Schneidorgan (16)
Führungen (20) für den Ampullenspieß verbunden sind,
56. Maschine nach Anspruch 54 oder 55, dadurch gekennzeichnet, daß im Anschluß an die
Arbeitsstelle zum Anritzen der Ampullenspieße ein beweglicher Abschnitt der Förderbahn eingeschaltet
ist, an welchem für die Ampullen mit ihren Tragschienen oder Traggestellen eine Wendeeinrichtung (F, 120, 180) und unterhalb
.der Führungsbahn Anschlagmittel (21, 131)
für die anstoßenden Spießenden angeordnet sind, an denen sie an der Anritzstelle zum Abbrechen
gebracht werden.
57. Maschine nach Anspruch 56, dadurch gekennzeichnet, daß die Wendeeinrichtung (F,
120, 18o) mehrere über ihren Umfang gleichmäßig
verteilte Tragschienen (121, 122) für die
Ampullen oder Führungsbahnabschnitte (14) für die Traggestelle aufweist.
58. Maschine nach Anspruch 56, dadurch gekennzeichnet, daß an der Wendeeinrichtung in
Drehrichtung hinter dem Ampullenspieß unterhalb der Anritzstelle eine nachgiebige Stütze
(64, 129) als Abfangmittel für den Abbrechstoß angebracht ist.
59. Maschine nach Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Arbeitsstelle zum Anritzen und Abschlagen der Ampullenspieße ein länger als ein Ampullengestell (1) ausgeführter,
um eine Drehachse (57) schwenkbarer und nachgiebig in der Normallage gehaltener Führungsbahnabschnitt (56) und eine mit
Haltebügeln (58) um die gleiche Drehachse (57) schwenkbare und auf dieser längs verschiebbare
Andrückplatte (59) für ein Ampullentraggestell, unterhalb des schwenkbaren Führungsbahnabschnittes (56) eine Anritzvorrichtung
(61) und im Rückbewegungsbereich des Ampullenträgers und dessen Andrückplatte
(59) ein ortsfester Anschlag (63) zum Abschlagen der angeritzten Ampullenspießenden angeordnet
sind.
60. Maschine nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Reinigungsstelle für die mit ihrem Spieß nach unten oder schräg unten gebrachten Ampullen gegenüber ihren
Spießen nach oben gerichtete Hohlnadeln (23, 182) mit Zuführungseinrichtungen für Reinigungsmittel
angeordnet sind, welche mit Mitteln zu ihrer Einführung in die Ampullen und
Steuerungsmitteln für die Einspritzung der Reinigungsmittel ausgerüstet sind.
61. Maschine nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Reinigungsstelle für die Ampullen gegenüber deren Spießen um eine intermittierend drehbare Hohlwelle gleichmäßig
verteilte Hohlnadelreihen (69) angeordnet sind, welche über die Hohlwelle und deren mit
mehreren Bohrungen versehenen Hahnküken mit Zuführungseinrichtungen für verschiedene
Reinigungs- und Trockenmittel in Verbindung stehen und mit den an einer Stelle über die
Hohlnadelreihen mitsamt ihren Traggestellen geschobenen Ampullen einen Kreislauf um die
Hohlwelle ausführen.
62. Maschine nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Übergangsstelle von der Arbeitsstelle für die Reinigung und Trocknung
zur Arbeitsstelle für die Füllung der Ampullen eine drehbare Wendeeinrichtung (/)
angeordnet ist, welche die Ampullen bzw. die Ampullentraggestelle aus ihrer Reinigungsstellung mit Spieß nach unten in die Füllstellung
mit Spieß nach oben bewegen.
63. Maschine nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Füllstelle für die Ampullen gegenüber deren Spießen Füllhohlnadeln (28, 78, 148, 149, 185) angeordnet sind,
welche mit Mitteln zu ihrer Einführung in die Ampullen und zur Steuerung des Füllmechanismus
ausgerüstet sind.
64. Maschine nach Anspruch 63, dadurch gekennzeichnet, daß an oder vor der Füllstelle
eine Wende- oder Schwenkeinrichtung (/, 75, 132) für die Ampullen bzw. deren Traggestelle
vorgesehen ist, welche die Ampullen nach ihrer Festklemmung durch eine Andrückplatte aus
ihrer Normallage bzw. einer anderen Arbeitslage in die Füllstellung bringt und nach dem
Füllvorgang an oder nach der Füllstelle wieder in die Normallage zurückführt (M).
65. Maschine nach Anspruch 63, dadurch gekennzeichnet,
daß als Steuerorgane nachgiebige Taster (79, 142, 143) verwendet werden, die
vorzugsweise an der Andrückplatte für die Ampullen angebracht sind und von den Ampullenspießen
beeinflußt werden.
66. Maschine nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Arbeitsstelle für das Zuschmelzen der Ampullenspieße über oder unter den auf den Traggestellen oder Tragschienen
ruhenden Ampullen Mittel (Reibrollen 29, 153, Reibbänder 80 od. dgl.) zur
Erzeugung einer Drehbewegung der Ampullen vorgesehen und im Bereich der Ampullenspieße
eine oder mehrere Schmelzflammen (30, 81/154) so angeordnet sind, daß sie die rotierenden
Spießenden zuschmelzen.
67. Maschine nach Anspruch 66, dadurch gekennzeichnet,
daß bei Anbringung je einer Schmelzflamme für jeden Ampullenspieß einer Ampullengruppe die Schmelzflammen von
Hand oder selbsttätig in Abhängigkeit von der Förderbewegung der Ampullen nach Beendigung
des Zuschmelzvorganges in die Außerbetriebstellung ausschwenkbar oder drosselbar
ausgebildet sind.
68. Maschine nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Arbeitsstelle zum Bedrucken der Ampullen eine beweglich angeordnete und mit Einfärbemitteln versehene
Druck- bzw. Umdruckplatte (37, 82, 157) sowie Mittel zum Bewegen der Ampullen vorgesehen
sind, welche die Ampullen an dem für ihre Beschriftung bestimmten Bereich der "»
Druck- bzw. Umdruckplatte abwälzen.
69. Maschine nach Anspruch 68, dadurch gekennzeichnet, daß als Mittel zum Abwälzen der
Ampullen an der Druck- bzw. Umdruckplatte für jede Ampulle ein Paar federnd auf einem
gemeinsamen Träger (33, 83, 159) gelagerte Gabeln (31, 32, 84/85) oder Kerben (159) und
ein Fortbewegungsmechanismus für den gemeinsamen Träger vorgesehen ist, mit deren
Hilfe jeder Ampullenkörper von einem Gabelpaar erfaßt, aus seinen Lagerkerben herausgehoben,
an dem für ihn bestimmten Bereich der Druck- bzw. Umdruckplatte mit gleichmäßigem
Andruck abgewälzt und in die gleichen Kerben seines durch den Träger mitgenommenen
Traggestelles (1, 51) bzw. in
andere Kerben seiner feststehenden Lagerschienen (104,. 105) abgelegt wird.
70. Maschine nach Anspruch 69, dadurch gekennzeichnet, daß für die Bewegung des ge-
meinsamen Trägers der federnden Gabeln ein Kurbel- (107), Kurven- oder Kreuzschlitten-(34
> 36) Antrieb vorgesehen ist.
71. Maschine nach Anspruch 69 oder 70, dadurch
gekennzeichnet, daß der gemeinsame Träger (33, 83) nur für jede zweite Ampulle
der Ampullengruppe mit einem Paar federnder Gabeln (31, 32, 84, 85) und mit einer Steuerung
ausgestattet ist, durch welche er die beiden Hälften der Ampullengruppe in zwei Arbeitsgangen
nacheinander an der Druck- bzw. Umdruckplatte abwälzt.
72. Maschine nach einem der Ansprüche 68 bis 71, dadurch gekennzeichnet, daß im
Anschluß an die Bedruckstelle unter der Ampullenbahn (R, S, k, I) Wärmequellen (z. B.
kleine Flammen 160 oder elektrische Heizeinrichtungen) zum Eintrocknen bzw. Einbrennen
des Aufdruckes vorgesehen sind.
73" Maschine zur Ausübung des Verfahrens nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung, welche die Ampullen durch eine Sterilisierkammer oder ein Sterilisierbad
führt, aus einem endlosen, mit Lochreihen versehenen Transportband od. dgl. besteht,
in dessen Löcher nach Beendigung der Ampullenbearbeitung die Ampullen mit Hilfe
von Wendeorganen mit dem Spieß nach unten eingeführt werden.
74. Maschine nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet,
daß für die Traggestelle mit den fertigen Ampullen an einem durch eine Sterilisierkammer
führenden endlosen Fördermittel (55) angebrachte Halter (89) vorgesehen sind, welche so geformt sind, daß sie die Ampullen
in jeder Lage gegen ein Herausfallen aus ihren Traggestellen schützen, aber die auf den Ampullenkörpern
angebrachten Beschriftungen nicht berühren.
75. Maschine nach einem der Ansprüche 73 oder 74, dadurch gekennzeichnet, daß in der
Sterilisiereinrichtung Träger vorgesehen sind, welche die Ampullen dauernd oder zeitweise
mit dem Spieß nach unten halten.
76. Maschine nach einem der Ansprüche 41 bis 75, dadurch gekennzeichnet, " daß eine
zweckmäßig mit den Ampullenlagerungsrillen entsprechenden Rillen versehene Aushebeplatte
(90) derart geneigt angeordnet ist, daß bei ihrem Anheben oder beim Gegenschieben eines
Ampullentraggestelles die Ampullen über die Bodenschiene (2) herausgehoben bzw. herausgestreift
werden und durch eigenes Gewicht auf eine darunter und davor angeordnete
Rutsche (91) gleiten, die zweckmäßig ebenfalls mit Rillen für die einzelnen Ampullen versehen
istr deren Abstand sich nach unten verringert,
so daß die Ampullen unmittelbar in die Verkaufspackung geleitet werden können.
7J. Maschine nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet,
daß für die Arbeitsvorgänge mit von der Normallage abweichender Ampullenlage ein horizontal gelagerter Drehkörper (180)
mit über seinen Umfang gleichmäßig verteilten Schienenabschnitten (121, 122) zur Lagerung
der Ampullen bzw. ihrer Traggestelle vorgesehen ist, wobei die Ampullen mit ihren
Spießen nach außen gerichtet sind, und daß auf den verschiedenen Schaltstellungen des Drehkörpers
gegenüber den Ampullenspießen mit Ausnahme einer für den Zu- und Abtransport der Ampullen bestimmten Schaltstellung Hohlnadeln
(182 bis 185) mit den dazugehörigen Einführungs- und Steuerungseinrichtungen für
die Zuleitung der Reinigungs- und Trockenmittel sowie des Füllgutes angeordnet sind.
78. Maschine nach Anspruch 41, gekennzeichnet durch einen beweglichen Ampullenträger mit Festklemmeinrichtungen für die
Ampullenspieße, welcher die Ampullen nach den einzelnen Arbeitsstellen bringt und sie in
der jeweiligen Arbeitslage hält.
79. Maschine nach Anspruch 78, dadurch gekennzeichnet, daß für jede Ampulle ein
rotationskörperartiger Träger (190) vorgesehen ist, in dessen Mitte der Ampullenspieß ein- go
geklemmt ist.
80. Maschine nach Anspruch 78 oder 79, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtungen
in den Trägern aus winkligen oder halbrunden Anschlägen (192) und gegenüberstehenden
nachgiebigen Andrückgliedern (193) bestehen.
81. Maschine nach Anspruch 80, dadurch gekennzeichnet,
daß der starre Anschlag (192) radial verstellbar angeordnet ist, so daß Ampullenspieße
verschiedener Stärke in zentraler Lage in dem gleichen Träger eingeklemmt werden können.
82. Maschine nach Anspruch 79, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ampullenträger drehbar angeordnet sind, so daß durch ihre Drehung auch die. darin eingeklemmten Ampullen um
ihre Längsmittellinie gedreht werden.
83. Maschine nach einem der Ansprüche 41
bis 46, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Schienenbahn (14, a-a bis d-d, 52 bis 54, 104
bis 106, 194, 195) für die schrittweise Förderung
der Ampullen bzw. ihrer Traggestelle von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle mit gleichbleibender
Spießlagerung Einrichtungen zum Anritzen (15, 16, 61, 113 bis 118), öffnen (I7 mit
21, 57 bis 60 mit 63 und 64, 120 mit 129 und
131, 180 mit 131), Füllen (28, 78, 148, 149,
185) und Schließen (29 mit 30, 80 mit 81, 153
mit 154) von Ampullen angeordnet und bewegliche Bahnabschnitte (F, /, M; 56, 75; 120
bis 122, 132 bis 134; 195) und Festklemmeinrichtüngen
(9, 59, 76, 128, 137, 138) zum Überführen
der Ampullen bzw. ihrer Traggestelle in die für die genannten Arbeitsvorgänge erforderlichen
Arbeitsstellungen vorgesehen sind.
84. Maschine nach Anspruch 83, dadurch gekennzeichnet, daß vor der Einrichtung zum
Füllen der Ampullen Einrichtungen zum Reinigen, Trocknen (23 bis 25, 66 bis 73, 182 bis
184) und gegebenenfalls zum Sterilisieren der leeren Ampullen angeordnet sind.
85. Maschine nach Anspruch 83 oder 84, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Stelle der
Schienenbahn auch eine Einrichtung zum Bedrucken (31 bis 37, 82 bis 86, 157 bis 159) der
Ampullen angeordnet ist, an die sich zweckmäßig eine Einrichtung zum Eintrocknen bzw.
Einbrennen des Aufdruckes (R, S; 160) anschließt.
86. Maschine nach einem der Ansprüche 83 bis 85, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schienenbahn durch eine Sterilisiereinrichtung führt oder mit einer solchen (86) verbunden
ist.
87. Maschine nach einem der Ansprüche 83 bis 86, dadurch gekennzeichnet, daß an der
Schienenbahn eine Einrichtung zur Erzeugung einer Spannung im Ampullenspieß an der
künftigen Öffnungsstelle angeordnet ist, die aus einer Einrichtung zum Erwärmen des
Ampullenhalses und einem Kühlring, der die erwärmte Stelle berührt, besteht.
88. Maschine nach einem der Ansprüche 83 bis 87, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche
Einrichtungen, die für die Behandlung der angelieferten Leerampulle bis zur Verkaufspackung jeweils erforderlich sind, in Hintereinanderfolge
an der Schienenbahn angeordnet sind.
89. Maschine nach einem der Ansprüche 83 bis 88, dadurch gekennzeichnet, daß an der
Schienenbahn auch eine Einrichtung zum Herstellen von Ampullen aus Glasrohren angeordnet
oder mit dieser verbunden ist.
90. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß an den einzelnen Arbeitsstellen die Förderung der Ampullen bzw. ihrer Traggestelle und die Bedienung der Bearbeitungseinrichtungen
an den einzelnen Arbeitsstellen durch an diesen eingesetzte Personen von Hand durchgeführt werden, wobei die
Durchlauf zeit an jeder Arbeitsstelle mit der Arbeitszeit derjenigen Arbeitsstelle übereinstimmt,
welche für den Durchgang der Ampullen die längste Zeit benötigt.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
509 550 9.55
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DES22210A DE933708C (de) | 1951-03-05 | 1951-03-06 | Verfahren und Maschine zum Verarbeiten von Ampullen od. dgl. |
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE305567X | 1951-03-05 | ||
DES22210A DE933708C (de) | 1951-03-05 | 1951-03-06 | Verfahren und Maschine zum Verarbeiten von Ampullen od. dgl. |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE933708C true DE933708C (de) | 1955-09-29 |
Family
ID=25790177
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DES22210A Expired DE933708C (de) | 1951-03-05 | 1951-03-06 | Verfahren und Maschine zum Verarbeiten von Ampullen od. dgl. |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE933708C (de) |
Cited By (8)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
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US9963259B2 (en) | 2012-11-12 | 2018-05-08 | Schott Ag | Process and apparatus for the treatment or processing of containers for substances for medical pharmaceutical or cosmetic applications |
-
1951
- 1951-03-06 DE DES22210A patent/DE933708C/de not_active Expired
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