DE9320431U1 - Ringwellschlauch oder -balg aus Metall mit einem Anschlußelement - Google Patents
Ringwellschlauch oder -balg aus Metall mit einem AnschlußelementInfo
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Description
DIPL-ING. R. LEMCKE
DR.-ING. H. J. BROMMER
DIPL-ING. F. PETERSEN
DR.-ING. H. J. BROMMER
DIPL-ING. F. PETERSEN
BISMARCKSTRASSE 16
76133 KARLSRUHE
TELEFON (0721) 912800
TELEFAX (0721) 21105
29. April 1994 15 835 A (L/la)
Die Erfindung betrifft einen Ringwellschlauch oder -balg aus Metall mit einem an wenigstens einem Ende angeordneten,
zur lösbaren Verbindung geeigneten und dazu auf ihm drehbaren Anschlußelement, wobei das Anschlußelement eine
gegenüber dem Schlauch- oder Balgaußendurchmesser geringfügig größere Bohrung aufweist,.gegen deren sie bildendes
Teil des Anspruchselementes das Schlauch- oder Balgende über einen in eines der endnahen Wellentäler des
Schlauch- oder Balgendes eingesetzten, aus zwei Teilen, insbesondere gleichen Hälften bestehenden Ring abgestützt
ist, dessen Außendurchmesser größer als der der Bohrung ist.
Bei einem Gegenstand dieser Gattung ist es durch die Anmelderin bekannt, zur Selbstmontage von drehbaren Anschlußelementen,
hier Überwurfmuttern, durch das Einsetzen eines geteilten Klemmringes in das erste oder
zweite Wellental eines Ringwellschlauches einen Anschlag für das Anschlußelement und durch Anstauchen der ersten
bzw. der zwei ersten Wellen einen Dichtbund zu schaffen. Der Klemmring hat einen dem lichten Innendurchmesser der
Überwurfmutter entsprechenden Außendurchmesser. Das Anschlußelement kann auch mit einem Außengewinde versehen
oder als Losflansch ausgebildet sein.
Diese Ausführung hat den Vorteil, daß Vorort die jeweils benötigte Schlauch- oder Balglänge von einer Meterware
abgetrennt und mit Anschlußelementen versehen werden kann. Nachteilig ist, daß die lose mitgeführten oder vormontierten
Klemmringhälften und Anschlußelemente leicht verloren gehen bzw. bei der Handhabung herunterfalllen
können. Außerdem erfordert es Geschick und Sorgfalt beim Zurichten, um eine druckdichte Anschlußverbindung zu gewährleisten.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, bei einem Gegenstand
der eingangsgenannten Gattung das Anbringen der Ringteile und die Herstellung der Anschlußverbindung zu erleichtern,
wobei dies ohne zusätzlichen Aufwand an Material geschehen soll.
Die Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die beiden Ringteile an einer ihrer Stoßstellen durch eine
Brücke mit gegenüber dem Querschnitt des Ringmaterials geringerem Querschnitt miteinander verbunden sind.
Diese Maßnahme hat die Wirkung, daß die beiden Ringteile, normalerweise Ringhälften miteinander verbunden sind und
nach dem Aufsetzen auf den Wellschlauch bei der anschließenden Montage nicht einzeln oder beide herunterfallen
können. Vielmehr wird die nunmehr aus den beiden Ringteilen gebildete Einheit einfach soweit aufgebogen, daß sie
in das entsprechende Wellenteil des Wellschlauches oder -balges eingesetzt werden kann. Danach werden die beiden
Ringteile von Hand wieder zusammengebogen, so daß sie unverlierbar auf dem Wellschlauch bzw. -balg sitzen. Nunmehr
kann die Montage erfolgen, ohne daß man noch auf das ordnungsgemäße Vorhandensein des Ringes achten muß.
Die Brücke kann als auf die Ringteile aufgesetztes bzw. aufgestecktes Element ausgebildet sein, das die beiden
Ringteile miteinander verbindet.
Zweckmäßig ist es aber, daß die Brücke durch einen von radial innen in das Ringmaterial gehenden Einschnitt gebildet
ist. Dabei kann wie auch im nachfolgenden Fall der Einschnitt soweit vorgetrieben werden, daß sich die
beiden Ringteile ohne große Mühe auseinander- und wieder zusammenbiegen lassen.
Genauso vorteilhaft kann es sein, daß die Brücke durch einen von einem radial außen in das Ringmaterial gehenden
Einschnitt solcher Breite gebildet ist, daß die freien Enden der Ringteile durch Aufbiegen des Ringes bis auf
einen dem Durchmesser des Wellentales entsprechenden Abstand bringbar sind.
Was die Ausbildung der Einschnitte betrifft, so können diese einen ü-förmigen oder V-förmigen Querschnitt aufweisen.
Weitere Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsformen, die auf der Zeichnung dargestellt sind. In der
Zeichnung zeigen:
Fig. 1 die bekannte Anschlußverbindung und
Fig. 2 bis 4 verschiedene Ausführungsformen des
erfindungsgemäßen Ringes.
Figur 1 zeigt einen Ringwellschlauch 1, auf dessen Ende
ein Anschlußelement 2 in Form einer Überwurfmutter sitzt,
mit dem der Schlauch an ein Teil 3 angeschlossen werden kann, in dem die überwurfmutter 2 auf das Gewinde 4 des
Teiles 3 aufgeschraubt wird.
Die Überwurfmutter hat auf der dem Schlauch 1 zugewandten Seite einen Bund 5, der eine Bohrung 6 bildet, deren
Durchmesser geringfügig größer als der Außendurchmesser des RingwellSchlauches 1 ist.
In das - vom Schlauchende aus gesehen - zweite Wellental 7 ist eine aus zwei gleichen Hälften bestehende Ringscheibe
8 eingesetzt, wobei dieses Einsetzen geschieht, in dem das Schlauchende über die Bohrung 6 durch die
Überwurfmutter 2 nach links herausgeschoben wird. Anschließend wird der Schlauch 1 wieder nach rechts zurückgezogen,
so daß die Scheibe 8 in Anlage an den Bund kommt. Dabei ist im vorliegenden Falle der Außendurchmesser
des Ringes 8 so gewählt, daß er nur soviel Spiel gegenüber der Gewindebohrung 9 der Überwurfmutter 2 hat,
daß die beiden Ringhälften nicht aus dem Wellental des Schlauches 1 herausfallen können.
Wird nun die Überwurfmutter 2 auf das Gewinde 4 des Teiles 3 geschraubt, so werden die beiden letzten Wellen des
Schlauches 1 über eine Dichtscheibe 10 durch deren Verspannung gegen die Stirnkante 11 des Teiles 3 zusammengepreßt
und es entsteht eine dichte Anschlußverbindung.
Der Vorteil der beschriebenen Anschlußverbindung besteht darin, daß sie Vorort hergestellt werden kann. Es kann
also je nach den gegebenen örtlichen Umständen die geeignete Länge des Schlauches 1 von einem größeren Vorrat ab-
gemessen und abgeschnitten werden. Dann kann man über das jeweilige Ende die Mutter 2 überschieben, danach die
Hälften des Ringes 8 aufsetzen, um dann nach Vorlegen der Dichtscheibe 10 die Verschraubung mit dem Teil 3 vorzunehmen
.
Nachteilig ist für die Handhabung hier jedoch, daß der Ring 8 aus zwei Hälften besteht, die, nach dem sie aufgesetzt
sind, bei der weiteren Handhabung leicht wieder herunterfallen können, wodurch die Montage erschwert und
die Montägezeit vergrößert wird.
Um dem zu begegnen, ist es nach der Erfindung vorgesehen,
die Ringteile, die je nach Einzelfall nicht unbedingt gleiche Ringhälften sein müssen, an einer ihrer Stoßstellen
miteinander zu verbinden.
Ein Beispiel hierfür zeigt Figur 2. Dort sind die Ringhälften 12, 13 an einer Stoßstelle durch eine Brücke 14
miteinander verbunden. Dies gibt die Möglichkeit, den aus den beiden Hälften gebildeten Ring so, wie aus Figur 2
rechts ersichtlich, aufzubiegen und zwar soweit, daß ein Einsetzen in das gewünschte Wellental des Schlauches 1
möglich ist. Anschließend werden die beiden Ringhälften 12, 13 wieder zusammengebogen, so daß sie unverlierbar
auf dem Ende des Schlauches 1 sitzen. Nun kann die weitere Montagearbeit durchgeführt werden, ohne daß man noch
auf den Ring achten muß.
Die Brücke 14 ist dadurch gebildet, daß das Ringmaterial von radial innen mit einem Einschnitt 15 versehen ist.
Selbstverständlich wird man den Einschnitt 15 soweit
treiben, daß einerseits die beiden Ringteile 12, 13 leicht auseinander und wieder zusammengebogen werden
können, daß aber andererseits die Brücke 14 nicht so schwach ist, daß die Gefahr eines Brechens beim Auseinander-
und Zusammenbiegen besteht.
Figur 3 zeigt eine Variante, bei der die die Ringteile 16, 17 verbindende Brücke 18 durch einen von radial außen
in das Ringmaterial eingebrachten Einschnitt 19 gebildet ist. In diesem Falle muß aber dem Einschnitt in Umfangsrichtung
des Ringes eine solche Breite gegeben werden, daß sich die beiden Ringteile 16, 17 soweit auseinander
biegen lassen, daß sich die freien Enden 20, 21 der Ringteile in dem gewünschten Wellental des Schlauches 1 über
dessen Durchmesser schieben lassen. Daher ist im Einschnitt, wie aus Figur 3 ersichtlich, eine V-Form gegeben.
Wie aus Figur 4 ersichtlich, ist für den Einschnitt 22 auch eine U-Form möglich. Im übrigen gelten für den Gegenstand
gemäß Figur 4 die Ausführungen zu Figur 3 entsprechend.
Die Herstellung des neuen Ringes kann ohne besonderen zusätzlichen
Aufwand beispielsweise einfach durch Stanzen hergestellt werden, wie dies auch bei dem anhand der
Figur 1 geschilderten bekannten Ring der Fall war.
Es versteht sich von selbst, daß für das Material des Ringes die für den jeweiligen Einsatzfall geeignete Wahl
getroffen wird. So kann der Ring durchaus als Kunststoffring ausgebildet sein. Üblicherweise findet jedoch Metall,
insbesondere Edelstahl oder Messing Verwendung.
Claims (6)
1. Ringwellschlauch oder -balg aus Metall mit einem an wenigstens einem Ende angeordneten, zur lösbaren Verbindung
geeigneten und dazu auf ihm drehbaren Anschlußelement, wobei das Anschlußelement eine gegenüber dem
Schlauch- oder Balgaußendurchmesser geringfügig größere Bohrung aufweist, gegen deren sie bildendes Teil des Anschlußelementes
das Schlauch- oder Balgende über einen in eines der endnahen Wellentäler des Schlauch- oder Balgendes
eingesetzten, aus zwei Teilen, insbesondere gleichen Hälften bestehenden Ring abgestützt ist, dessen Außendurchmesser
größer als der der Bohrung ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Ringteile (12, 13; 16, 17) an einer ihrer Stoßstellen durch eine Brücke (14, 18) mit gegenüber dem
Querschnitt des Ringmaterials geringerem Querschnitt miteinander verbunden sind.
2. Ringwellschlauch oder -balg nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Brücke als auf die Ringteile aufgesetztes bzw. aufgestecktes Element ausgebildet ist.
3. Ringwellschlauch oder -balg nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
W W . ~- ·. A A &Lgr; Ä A · · ·
• ·
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daß die Brücke (14) durch einen von radial innen in das Ringmaterial gehenden Einschnitt (15) gebildet ist.
4. Ringwellschlauch oder -balg nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Brücke (18) durch einen von radial außen in das Ringmaterial gehenden Einschnitt (19, 22) solcher Breite
gebildet ist, daß die freien Enden der Ringteile (16, 17) durch Aufbiegen des Ringes bis auf einen dem Durchmesser
des Wellentales entsprechenden Abstand bringbar sind.
5. Ringwellschlauch oder -balg nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Einschnitt einen ü-förmigen (22) oder V-förmigen (19) Querschnitt aufweist.
6. Ringwellschlauch oder -balg nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Ring aus Metall oder Kunststoff hergestellt ist.
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