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DE9319919U1 - Vorrichtung zur Fixierung von Ladegut - Google Patents

Vorrichtung zur Fixierung von Ladegut

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Publication number
DE9319919U1
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DE
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grooves
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holding
loading
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DE9319919U
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HEFFNER ROLF DIETER
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HEFFNER ROLF DIETER
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Publication date
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Publication of DE9319919U1 publication Critical patent/DE9319919U1/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R7/00Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps
    • B60R7/02Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps in separate luggage compartment
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P7/00Securing or covering of load on vehicles
    • B60P7/06Securing of load
    • B60P7/08Securing to the vehicle floor or sides
    • B60P7/0892Securing to the vehicle floor or sides by preventing lateral movement of the load, e.g. using stop blocks

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Load-Engaging Elements For Cranes (AREA)

Description

Vorrichtung zur Fixierung von Ladegut
Die Erfindiang betrifft eine Vorrichtung zur Fixierung von Ladegut für eine Ladefläche insbesondere eines Kombi-Fahrzeugs.
Bei Kraftfahrzeugen besteht häufig das Problem, daß transportierte Gegenstände im Kofferraum - insbesondere aber auf der Ladefläche eines Kombi-Fahrzeugs - beim Kurvenfahren hin- und herrutschen und somit die Gefahr von Beschädigungen der Gegenstände oder des Fahrzeuginneren besteht. Diese Gefahr ist insbesondere bei Vollbremsungen besonders groß. In diesem Fall können die Insassen sogar durch die Ladung verletzt werden.
Zur Vermeidung dieser Probleme ist der Einsatz von Haltenetzen bekannt, die bei Kombi-Fahrzeugen den Fahrgastraum von dem Laderaum trennen. Weiterhin sind Abdeckungen bekannt, mit denen der Laderaum nach oben abgedeckt wird, so daß die auf der Ladefläche befindlichen Gegenstände nicht mehr zu sehen sind und auch bei einer Vollbremsung nicht in den Fahrgastbereich fliegen können.
Ein wesentlicher Nachteil dieser Lösungen besteht jedoch darin, daß die einzelnen Gegenstände auf der Ladefläche dadurch nicht gegen ein Verrutschen gesichert sind. Sie können sich vielmehr nach wie vor mehr oder weniger frei bewegen, so daß sie bei entsprechender Fahrweise durcheinander geraten, umfallen oder beschädigt werden können.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Fixierung von Ladegut für die Ladefläche insbesondere eines Kombi-Fahrzeugs anzugeben, mit der in einfacher Weise ein Verrutschen der geladenen Gegenstände sicher vermieden werden kann.
Gelöst wird diese Aufgabe mit der eingangs genannten Vorrichtung durch eine auf der Ladefläche zu befestigende Ladeplatte mit einer Mehrzahl von Nuten sowie einer Mehrzahl von Ladegut-Halteelementen, die entlang der Nuten verschiebbar und mit diesen arretierbar sind.
Ein Vorteil dieser Lösung besteht darin, daß das Ladegut auf sehr einfache Weise befestigt werden kann, da die Halteelemente mit einem Handgriff an einen zu befestigenden Gegenstand angeschoben und dort arretiert werden können. Je nach Größe und Form des Gegenstandes kann dieser auch mit mehreren Halteelementen an einer oder allen Seiten fixiert werden.
Die Nuten verlaufen vorzugsweise parallel zueinander. Es kann jedoch auch eine Anzahl erster und zweiter, jeweils parallel zueinander liegender Nuten vorgesehen sein, wobei die ersten Nuten senkrecht zu den zweiten Nuten verlaufen. Auf diese Weise entsteht ein schachbrettartiges Muster von Nuten, so daß bei entsprechend engem Raster Gegenstände mit nahezu beliebiger Form fixiert werden können.
Die Querschnittsfläche der Nuten kann schwalbenschwanzförmig oder Kopf-T-förmig sein.
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Jede Nut hat in bestimmten Abständen vorzugsweise Bohrungen zum Einsetzen der Hai tee lenient e. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die Stirnseiten der Ladeplatte schlecht zugänglich sind, was zum Beispiel an den Fahrzeugseiten der Fall ist, oder dann, wenn die Ladeplatte genau an die Abmessungen der Ladefläche des Fahrzeugs angepaßt ist.
Zur Befestigung der Ladeplatte auf der Ladefläche sind vorzugsweise Klettverschlüsse vorgesehen. Es können jedoch auch Spannelemente eingesetzt werden, die an der Ladeplatte befestigt sind und gegen ein an die Ladeplatte angrenzendes Fahrzeugteil (z.B. Seitenwand, Radkasten) spannbar sind.
Die Ladeplatte kann aus Kunststoff, insbesondere Spritzguß bestehen, wodurch eine sehr kostengünstige Herstellung möglich ist, oder aus Aluminium gefertigt sein, wenn sie für besonders hohe Belastungen vorgesehen ist.
Die Halteelemente bestehen vorzugsweise aus einem in den Nuten verschiebbaren und in diesen feststellbarem Führungsteil, sowie einem an dem Führungsteil auswechselbar befestigten Halteabschnitt. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß verschiedene Halteabschnitte verwendet werden können, die in optimaler Weise an das jeweils zu fixierende Ladegut angepaßt sind. Der Halteabschnitt kann als Stab, als Ring, als Haken usw. ausgebildet sein.
Das Führungsteil kann mit der Nut zum Beispiel durch Verkanten bzw. Verspannen verklemmbar sein. An dem Halteelement kann dazu im Bereich der Ladeplatte ein
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Gewindeabschnitt mit einer Flügelmutter vorgesehen sein. Durch Anziehen der Flügelmutter gegen die Ladeplatte wird das Führungsteil gegen die Nut verspannt, so daß das Halteelement in seiner Position arretiert wird.
Zu diesem Zweck können Halteabschnitt und Führungsteil über ein Gewindeteil auch so miteinander verschraubbar sein, daß sich der Halteabschnitt an der Ladeplatte abstützt und gegen diese anziehbar ist.
Schließlich kann an den Halteabschnitt auch ein Spannhebel angelenkt sein, durch dessen Betätigung das mit diesem verbundene Führungsteil gegen eine der Nuten verspannbar ist, wobei sich der Halteabschnitt auf der Ladeplatte abstützt.
Die Vorrichtung kann ferner eine Faltkante aufweisen, entlang der sie zum leichteren Einsetzen in ein Fahrzeug einfaltbar ist.
Die Vorrichtung kann ferner zweiteilig ausgebildet sein, wobei ein erster Teil auf einem ortsfesten Teil der Ladefläche und ein zweiter Teil an der Rückseite mindestens einer umklappbaren Rückenlehne des Fahrzeugs befestigt ist und beide Teile gelenkig miteinander verbunden sind.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnungen.
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Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Gesamtansicht der erfindungsgeinäßen Vorrichtung;
Fig. 2 einen Querschnitt entlang der Linie A-A in Figur 1;
Fig.
eine Ausführungsform eines Ladegut-Halteelements;
Fig. 4 eine schematische Darstellung eines alternativen Ladegut-Halteelementes.
Figur 1 zeigt in perspektivischer Darstellung eine rechteckige Ladeplatte 1, die auf die Ladefläche insbesondere eines Kombi-Fahrzeugs oder - bei entsprechenden Abmessungen - auch in einen Kofferraum eingesetzt werden kann. Die Ladeplatte 1 wird mit Klettverschlüssen 6 an der Ladefläche befestigt, so daß sie nicht verrutschen kann. Die Ladeplatte kann auch so ausgebildet sein, daß sie an die Form der Ladefläche angepaßt ist und diese vollständig abdeckt. In diesem Fall müssen Ausschnitte in der Ladeplatte zumindest für die Radkästen des Fahrzeugs vorgesehen sein.
Die Ladeplatte 1 enthält eine Mehrzahl erste Nuten 2 sowie zweiter Nuten 3. Die ersten und zweiten Nuten sind jeweils mit einem bestimmten Abstand parallel zueinander angeordnet. Dieser Abstand hängt im wesentlichen von den kleinsten Abmessungen der zu transportierenden Gegenstände ab und sollte möglichst klein gewählt werden. Die ersten und zweiten Nuten 2, 3
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sind zueinander senkrecht angeordnet, so daß ein schachbrettartiges Muster entsteht.
In jede Nut sind ferner in beliebigen Abständen Bohrungen 4 eingebracht, durch die Halteelemente 5 in eine Nut eingesetzt und dann dort verschoben werden können.
Figur 1 zeigt schließlich eine Anzahl von Halteelementen 5, die beliebig angeordnet sind und, wie bereits erwähnt, an einen zu fixierenden Gegenstand herangeschoben und dort arretiert werden.
Figur 2 zeigt einen Querschnitt durch die Ladeplatte entlang der Linie A-A in Figur 1. In dieser Darstellung ist die Querschnittsform der Nuten zu erkennen. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel haben die Nuten einen schwalbenschwanzförmigen Querschnitt. Der Querschnitt kann jedoch auch Kopf-T-förmig, dreieckförmig, rund oder anders gewählt werden.
In den Nuten befindet sich ferner jeweils ein Halteelement 5. Jedes Halteelement besteht hier aus einem Halteabschnitt 52, einem Gewindeabschnitt 53 sowie einem Führungsteil 54. Das Führungsteil 54 ist an die Querschnittsform der Nuten in der Weise abgepaßt, daß es entlang dieser geführt werden kann. Der Durchmesser der Bohrungen 4 wird so gewählt, daß der untere erweiterte Abschnitt des Führungsteils durch die Bohrungen in eine Nut eingesetzt werden kann.
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An das Führungsteil 54 schließt sich nach oben der Gewindeabschnitt 53 an, der bei in eine Nut eingesetztem Halteelement über die Oberfläche der Ladeplatte 1 herausragt.
An den Gewindeabschnitt 53 schließt sich der Halteabschnitt 52 an, der als Stab, Ring, Haken, Klotz oder ähnliches ausgebildet sein kann und an einem zu fixierenden Gegenstand anliegt.
Auf dem Gewindeabschnitt befindet sich schließlich eine Flügelmutter 51, mit der durch Anziehen gegen die Oberfläche der Ladeplatte 1 das Halteelement und somit das Führungsteil 54 angehoben und mit der Nut verklemmt wird, so daß das Halteelement 5 in seiner Stellung arretiert ist.
Alternativ dazu kann das Halteelement 5 bei entsprechender Ausbildung des Führungsteils 54 auch dadurch arretiert werden, daß es als Ganzes gegenüber der Nut verdreht wird und das Führungsteil sich in der Nut verkantet.
Figur 3 zeigt eine schematische Darstellung einer Ausführungsform eines in einer Nut 2 der Ladeplatte 1 geführten Halteelementes 5. Der Halteabschnitt 52 ist als Hohlprofil ausgebildet und stützt sich an seinem unteren Ende an der Ladeplatte 1 ab. An dem Führungsteil 54 ist mit einem Ende ein durch den Halteabschnitt 52 geführter Draht 56 befestigt, dessen anderes Ende an einem Ende eines Spannhebels 55 festgelegt ist. Dieser Spannhebel 55 ist an dem Halteabschnitt 52 schwenkbar (in Punkt A) angelenkt.
Durch Betätigung des Spannhebels 55, d.h. durch nach
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unten schwenken seines längeren, freien Hebelarms wird das Führungsteil 54 in der Nut angehoben und verspannt sich mit dieser, so daß das gesamte Halteelement 5 in seiner Stellung arretiert wird. Die Länge des Drahtes 56 wird vorzugsweise so bemessen, daß der Spannhebel 55 zur Arretierung des Halteelementes vollständig an den Halteabschnitt 52 anlegbar ist, wobei der Drehpunkt des Spannhebels 55 vorzugsweise in Richtung auf das Innere des Halteabschnitts 52 verlagert und das Ende des Spannhebels, an dem der Draht 56 befestigt ist, in Richtung auf den Drehpunkt gekrümmt oder abgewinkelt oben—gebögen* ist, so daß der Spannhebel 55 in an den Halteabschnitt 52 angelegten Zustand selbstarretierend ist, wenn der Punkt B an dem Draht 56 an dem Hebel befestigt ist, den Drehpunkt A des Spannhebels 55 gemäß Pfeil F überschritten hat.
Figur 4 zeigt eine alternative Ausführungsform eines Halteelementes 5, bei dem der Halteabschnitt 52 scheibenförmig ausgebildet ist. Der Halteabschnitt 52 kann auch als Ring ausgebildet sein, in den Spanngummis o.a., die das Ladegut halten, eingehakt werden.
Anstelle der Klettverschlüsse 6 können zur Verankerung der Ladeplatte 1 auch an dieser befestigte Spannelemente verwendet werden, die sich an seitlichen Fahrzeugteilen abstützen.
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BEZUGSZEICHENLISTE
1 Ladeplatte
2 erste Nuten
3 2weite Nuten
4 Bohrungen
5 Halteelement
6 Klettverschluß
51 Flügelmutter
52 Halteabschnitt
53 Gewindeabschnitt
54 Führungstei1
55 Spannhebel
56 Draht

Claims (22)

SCHUTZÄNSPRÜCHE
1. Vorrichtung zur Fixierung von Ladegut für eine Ladefläche insbesondere eines Kombi-Fahr&zgr;eugs, gekennzeichnet durch eine auf der Ladefläche zu befestigende Ladeplatte (1) mit einer Mehrzahl von Nuten (2,3) sowie eine Mehrzahl von Ladegut-Halteelementen (5), die entlang der Nuten (2,3) verschiebbar und mit diesen arretierbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (2, 3) parallel zueinander verlaufen.
Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Anzahl erster (2) und einer Anzahl zweiter (3), jeweils parallel zueinander verlaufender Nuten, wobei die ersten Nuten (2) senkrecht zu den zweiten Nuten (3) angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnittsfläche der Nuten schwalbenschwanzförmig ist.
5. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnittsfläche der Nuten Kopf-T-förmig ist.
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• ·
6. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede Nut (2,3) Bohrungen (4) zum Einsetzen der Halteelemente (5) aufweist.
Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Ladeplatte (1) Klettverschlüsse (6) zur Befestigung der Ladeplatte auf der Ladefläche eines Fahrzeuges angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn &zgr; e lehnet, daß an der Ladeplatte (1) Spannelemente vorgesehen sind, welche zur Befestigung der Ladeplatte gegen an die Ladeplatte (1) angrenzende Fahrzeugteile spannbar sind.
9. Vorrichtung nach mindestens einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladeplatte (1) die Ladefläche eines Kombi-Fahrzeugs im wesentlichen vollständig abdeckt.
10. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladeplatte (1) aus Kunststoff besteht.
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• ·
11. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladeplatte (1) aus Aluminium besteht.
12. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (5) ein in den Nuten (2,3) verschiebbares und in diesen feststellbares Führungsteil (54) sowie einen an dem Führungsteil vorzugsweise auswechselbar befestigten Halteabschnitt (52) aufweisen.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Halteabschnitt (52) als Stab ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Halteabschnitt (52) als Ring ausgebildet ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Halteabschnitt (52) als Haken ausgebildet ist.
16. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Halteelement im Bereich der Ladeplatte (1) ein Gewindeabschnitt (53) mit einer Flügelmutter (51) vorgesehen ist, mit der das Halteelement (5) durch Anziehen der Flügelmutter gegen die Ladeplatte (1) in seiner Stellung arretierbar ist.
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17. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Halteabschnitt (52) und das Führungsteil (54) über ein Gewindeteil miteinander so verschraubbar sind, daß der Halteabschnitt (52) zur Arretierung des Halteelements (5) gegen die Ladeplatte (1) abziehbar ist.
18. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche bis 15, gekennzeichnet durch einen schwenkbar an den Halteabschnitten (52) angelenkten Spannhebel (55), durch dessen Betätigung das mit diesem verbundene Führungsteil (54) gegen eine der Nuten (2,3) verspannbar ist, wobei sich der Halteabschnitt auf der Ladeplatte (1) abstützt.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekenn &zgr; e i chnet, daß der Halteabschnitt (52) als Hohlprofil ausgebildet und der Spannhebel (55) über einen durch den Halteabschnitt geführten Draht (56) o.a. mit dem Führungsteil (54) verbunden ist, wobei sich der Halteabschnitt (52) an der Ladeplatte (1) abstützt und der Spannhebel zur Verspannung des Führungsteils mit einer der Nuten (2,3) arretierend an den Halteabschnitt anlegbar ist.
20. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Faltkante, entlang der die Vorrichtung zum Einsetzen in ein Fahrzeug einfaltbar ist.
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21. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zweiteilig ausgebildet ist, wobei ein erster Teil auf einem ersten ortsfesten Teil der Ladefläche und ein zweiter Teil an einer Rückseite mindestens einer umklappbaren Rückenlehne des Fahrzeugs befestigt ist und der erste und zweite Teil gelenkig miteinander verbunden sind.
22. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladeplatte (1) in der Weise rechteckig ausgebildet ist, daß sie auf der Ladefläche eines Kombifahrzeugs zwischen dessen Radkasten befestigbar ist.
DE9319919U 1993-12-24 1993-12-24 Vorrichtung zur Fixierung von Ladegut Expired - Lifetime DE9319919U1 (de)

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