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DE9314214U1 - Kosmetikbehälter - Google Patents

Kosmetikbehälter

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Publication number
DE9314214U1
DE9314214U1 DE9314214U DE9314214U DE9314214U1 DE 9314214 U1 DE9314214 U1 DE 9314214U1 DE 9314214 U DE9314214 U DE 9314214U DE 9314214 U DE9314214 U DE 9314214U DE 9314214 U1 DE9314214 U1 DE 9314214U1
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Germany
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container according
cosmetic container
bag
retaining ring
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    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D40/00Casings or accessories specially adapted for storing or handling solid or pasty toiletry or cosmetic substances, e.g. shaving soaps or lipsticks
    • A45D40/0068Jars

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  • Cosmetics (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)
  • Package Specialized In Special Use (AREA)

Description

Beschreibung!
Dr. Stefan L. Erdtmann, Waldhofstr. 120, 47800 Krefeld
Kosmetikbehälter
Die Erfindung betrifft einen Kosmetikbehälter, bestimmt für den Verkauf einer Mischung von Kosmetikkomponenten für den persönlichen Gebrauch, mit einem Behältertopf für die Aufnahme der Kosmetikkomponenten und einem Behälterdeckel.
Im kosmetischen Bereich ist es heute allgemeiner Wissensstand, daß eine optimale Hautpflege mittels einer Hautcreme nur dann erreichbar ist, wenn die Hautcreme an den jeweiligen Hauttyp und -zustand möglichst weitgehend angepaßt wird. Um dem Rechnung zu tragen, bieten verschiedene Unternehmen Produktreihen von Hautcremeprodukten an, bei denen sich die einzelnen Produkte einer Reihe durch ihre jeweilige Anpassung an verschiedene Hauttypen und -zustände unterscheiden. Die Herstellung und der Vertrieb solcher Produktreihen ist jedoch wirtschaftlich nur dann möglich, wenn die Anzahl der Einzelprodukte innerhalb einer Produktreihe relativ klein ist. Deshalb steht nicht für jeden Hauttypen eine optimal wirkende Hautcreme zur Verfügung.
Um diesem Mangel abzuhelfen, ist in der DE-PS 41 10 299 ein Verfahren vorgeschlagen worden, bei dem die Hautcreme in dem Geschäft, wo sie vom Endverbraucher erstanden wird, erst unmittelbar vor dem Kaufvorgang kundenspezifisch zubereitet wird. Hierzu werden in dem Verkaufsgeschäft verschiedene Kosmetikwirkstoffkomponenten getrennt in einer Behälterbatterie vorgehalten. Anhand von Kennwerten der Haut derjenigen Person, für die die Hautcreme vorgesehen ist - die Ermittlung der Kennwerte kann unmittelbar vor dem Kauf beim Käufer vorgenommen
oder auch zuvor ermittelt worden sein -, wird die Hautcreme unter Verwendung eines vorgegebenen Schemas oder nach den Erfahrungswerten des Verkaufspersonals aus mehreren der vorhandenen Kosmetikkomponenten zubereitet. Dies geschieht durch jeweils dosierte Mengenabgabe in einem für den Verbrauch der Einzelperson vorgesehenen Kosmetikbehälter. Mit Hilfe dieses Verfahrens ist es möglich, die Hautcreme optimal an den jeweiligen Hauttyp und -zustand anzupassen.
Für die Zubereitung der Hautcreme ist es wichtig, daß die nacheinander in den Kosmetikbehälter zugegebenen Kosmetikkomponenten in möglichst homogener Verteilung durchmischt werden. In der DE-PS 41 10 299 wird hierzu ein Kosmetikbehälter vorgeschlagen, der in üblicher Weise einen Behältertopf für die Aufnahme der Kosmetikkomponenten und einen aufschraubbaren Behälterdeckel aufweist. Zusätzlich ist eine Mischeinrichtung in Form eines oder mehrerer Rührpaddel vorgesehen, die von einem Zwischendeckel nach unten in den Behältertopf hineinreichen. Durch Drehen des Zwischendeckels und damit des Rührpaddels werden die Kosmetikkomponenten im Behältertopf umgewälzt und dabei miteinander vermischt.
Nachteilig bei diesem Kosmetikbehälter ist, daß mit Hilfe des bzw. der Rührpaddel eine optimale Durchmischung der Kosmetikkomponenten nicht immer möglich ist. Dies hat entsprechende Auswirkungen auf die Wirksamkeit der jeweils entnommenen Menge Hautcreme.
Davon abgesehen ist die konstruktive Gestaltung des bekannten Kosmetikbehälters aufwendig. Auch ist die Handhabung umständlich, denn bei jedem Entnahmevorgang muß der Zwischendeckel mit dem oder den Rührpaddeln herausgenommen und so abgelegt werden, daß die an dem oder den Rührpaddeln anhaftenden Hautcremereste nicht mit der Ablagerung oder anderen Gegenständen in Berührung kommen.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Kosmetikbehälter für die Anwendung des Verfahrens nach der DE-PS 41 10 299 so zu gestalten, daß mit einfachen Mitteln eine gute Durchmischung der einzelnen Kosmetikkomponenten möglich und die Handhabung sicher ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Behältertopf als flexibler, vorzugsweise elastisch dehnbarer Beutel ausgebildet ist.
Besonderes Kennzeichen der Erfindung ist, daß der Kosmetikbehälter für die Aufnahme der Kosmetikkomponenten einen flexiblen Beutel aufweist, über dessen öffnung können in Anwendung des Verfahrens nach der DE-PS 41 10 299 die einzelnen Kosmetikkomponenten in den Beutel zugegeben werden, wobei in dem Beutel auch schon ein werksseitig eingefüllter Basis- oder Wirkstoffträger vorhanden sein kann. Nach Einfüllen der Kosmetikkomponenten wird deren Vermischung dadurch bewirkt, daß über die Außenseite des Beutels von Hand Druck in der Weise ausgeübt wird, daß Quetschspalte entstehen. Es hat sich gezeigt, daß hierdurch eine sehr effektive Vermischung der Kosmetikkomponenten erzielt wird, so daß schon nach kurzer Zeit eine vollständige Durchmischung und Homogenisierung erreicht ist. Dabei ist es von Vorteil, daß die Durchmischung ohne Zuhilfenahme von Rührgegenständen in einem hygienisch abgeschlossenen Raum erfolgt.
In Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die offene Seite des Beutels mittels einer Abschlußwandung verschließbar ist. Dies läßt eine flache Ausbildung des Beutels zu, wodurch sich eine geringe Höhe des Kosmetikbehälters erzielen läßt. Die Quetschspaltbildung wird dann durch Druckausübung der Fingerkuppen in Richtung auf die Abschlußwandung hervorgerufen. Für das Einfüllen der Kosmetikkomponenten und für die Entnahme der fertigen Mischung wird die Abschlußwandung entfernt.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß die Abschlußwandung im eingesetzten Zustand im Bereich des Randes des Beutels verläuft. Sie kann als neben dem Behälterdeckel selbständiges Teil ausgebildet sein, welches dann zum Verschluß des Beutels mit dem Haltering verbunden wird, beispielsweise in diesen eingeschraubt wird. Die Abschlußwandung kann jedoch auch von dem Behälterdeckel selbst gebildet oder mit diesem verbunden sein, so daß mit dem Aufsetzen des Behälterdeckels auch gleichzeitig der Beutel obenseitig abgeschlossen wird.
Die Abschlußwandung ist zweckmäßigerweise eben ausgebildet und sollte mit einer Abdeckfolie oder Beschichtung, an der die Hautcreme möglichst schlecht haftet, verkleidet sein. Dies kann beispielsweise das gleiche Material sein, aus dem der Beutel besteht.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Beutel umfangsseitig an einem Haltering befestigt ist. Der Haltering kann mantelförmig so ausgebildet sein, daß er einen untenseitig offenen Standfuß bildet, der den Beutel umgibt. Dies hat allerdings den Nachteil, daß mit dem als Standfuß ausgebildeten Haltering nach Entleerung des Beutels ein relativ großes Behälterteil zurückgegeben und entsorgt werden muß. In diesem Sinn ist es sinnvoller, daß ein vom Haltering separater Standfuß vorgesehen ist, wobei Haltering und Standfuß miteinander verbindbar bzw. lösbar verbunden sind. Selbst wenn eine Lösbarkeit nicht für erforderlich gehalten wird, können für eine Trennung von Standfuß und Haltering fertigungstechnische Gründe sprechen. Der Haltering kann so auf einen schmalen Ring reduziert werden, an dem sich der Beutel einfach anbringen läßt. Dies gilt insbesondere für den Fall, daß der Haltering auf den Oberrand des Standfußes aufsetzbar bzw. aufgesetzt ist. Dabei besteht die Möglichkeit, daß der Standfuß einen vertikalen Ringsteg und der Haltering einen nach unten offenen U-Ring hat, welcher über den Ringsteg stülpbar
ist. Auf diese Weise läßt sich eine glatte Außenhaut des Behälters erreichen.
Für die Festlegung des Halterings an dem Standfuß eignen sich insbesondere sich gegenseitig hinterfassende Rastelemente, die möglichst über den Umfang verteilt sind. Sie können so geformt sein, daß auch eine nachträgliche Trennung von Haltering und Standfuß ohne größeren Kraftaufwand möglich ist. Damit dies unterstützt werden kann, sollte der Standfuß untenseitig eine öffnung aufweisen, die ausreichend ist, um einen oder mehrere Finger einer Hand einführen zu können. Auf diese Weise kann mit Hilfe der Finger Druck auf die Abschlußwandung in Öffnungsrichtung ausgeübt werden. Statt einer Verrastung können selbstverständlich auch andere Verbindungsmittel in Frage kommen, beispielsweise eine Verschraubung mit in Gegenrichtung zum Behälterdeckel drehendem Gewinde. Auf jeden Fall sollte eine Verdrehsicherung für den Haltering vorgesehen sein, damit er beim Auf- und Abschrauben des Behälterdeckels nicht mitdrehen kann.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Innenkontur des Standfußes zumindest teilweise derart an die Außenkontur des Beutels angepaßt ist, daß der Beutel sich in gefülltem Zustand an die Innenkontur des Standfußes anlegt. Dies vereinfacht eine Entnahme der Hautcreme und schützt den Beutel vor zu hohen Belastungen insbesondere an der Verbindung zum Haltering.
Die Außenseite des Behälterdeckels ist vorzugsweise eben ausgebildet, um ihn für den Mischvorgang wackelsicher auf einer ebenen Unterlage aufsetzen zu können.
Für den Beutel eignet sich insbesondere eine Formgebung, die im Vertikalschnitt Ellipsenform oder Schlauchform hat. Er kann vorzugsweise mit seinem oberen Rand an der Innenseite des Halterings befestigt sein.
In der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher veranschaulicht. Sie zeigt einen insgesamt mit (1) bezeichneten Kosmetikbehälter, wobei die Einzelteile in vertikaler Richtung auseinandergezogen und teilweise im Vertikalschnitt dargestellt sind.
Der Kosmetikbehälter (1) hat vier Hauptteile, nämlich - von unten nach oben - einen Standfuß (2), einen Beutel (3) für die Aufnahme von Kosmetikkomponenten, einen Haltering (4) und einen Behälterdeckel (5). Standfuß (2), Haltering (4) und Behälterdeckel (5) sind aus geeigneten Kunststoffen oder Glas formstabil gefertigt, während der Beutel (3) ellipsenförmig aus einem biegeschlaffen und dehnbaren Material besteht, beispielsweise Latex oder Silikon.
Der Standfuß (2) hat einen im wesentlichen ringförmigen Standfußkörper (6), der einen Hohlraum (7) umgibt, dessen rotationssymmetrische Innenkontur der Außenkontur des Beutels
(3) entspricht. Er ist außenseitig zylindrisch und weist in der Mitte ein Durchgangsloch (8) auf. Er ist linksseitig geschnitten und rechtsseitig in der Ansicht dargestellt.
Am Oberrand weist der Standfußkörper (6) einen sich vertikal erstreckenden Ringsteg (9) auf, der über den Umfang verteilt mit außen vorstehenden Rastvorsprüngen (10, 11, 12) versehen ist. Der Ringsteg (9) ist über der Außenseite des Standfußkörpers (6) nach innen versetzt.
Der Beutel (3) hängt nach unten durch und ist von dem Haltering
(4) getrennt dargestellt. Bei der Herstellung des Kosmetikbehälters (1) wird der obere Rand (13) des Beutels (3) an der Innenwand (14) befestigt, beispielsweise aufgeklebt oder angespritzt. Die Innenwand (14) ist Teil eines sich vertikal nach unten erstreckenden U-Ringstegs (15), zu dem parallel und im Abstand nach außen dazu ein weiterer U-Ringsteg (16)
verläuft. Beide schließen zwischen sich eine nach unten offene Ringnut (17) ein.
Die Ringnut (17) ist so ausgebildet, daß sie beim Aufsetzen des Halterings (4) auf den Standfuß (2) den Ringsteg (9) aufnehmen kann. Von der Innenseite des äußeren U-Ringstegs (16) stehen dabei Rastvorsprünge (18) vor, die komplementär zu den Rastvorsprüngen (10, 11, 12) an der Außenseite des Ringstegs (9) ausgebildet sind und sich beim Aufsetzen des Halterings (4) auf den Standfuß (2) hinterfassen und damit den Haltering (4) an dem Standfuß (2) temporär befestigen.
Der Haltering (4) weist im oberen Bereich einen Schraubringsteg (19) auf, der außenseitig mit Gewindegängen (20) versehen ist. Im übrigen ist der Haltering (4) linksseitig im Vertikalschnitt und rechtsseitig in der Ansicht gezeigt.
Der im Vertikalschnitt dargestellte Behälterdeckel (5) ist zweiteilig aufgebaut und besteht im wesentlichen aus einem Schraubdeckelelement (21) und einer innenseitig vorstehenden Abschlußwandung (22). Das Schraubdeckelelement (21) weist einen nach unten vorstehenden, zylindrischen Deckelrand (23) auf, dessen Innenseite mit Gewindegängen (24) versehen sind, welche mit den Gewindegängen (20) am Haltering (4) korrespondieren, so daß der Behälterdeckel (5) auf den Haltering (4) aufgeschraubt und von diesem auch wieder abgeschraubt werden kann.
Die Abschlußwandung (22) hat eine hochstehende Ringwand (25), über die die Abschlußwandung (22) mit der Innenseite des Behälterdeckels (5) verbunden ist. Der Durchmesser der Abschlußwandung (22) ist so bemessen, daß sie beim Aufschrauben des Behälterdeckels (5) auf den Haltering (4) in den vom Schraubringsteg (19) eingefaßten Raum einfährt, bis die Abschlußwandung (22) auf einem Absatz (26) des Halterings (4) zur Anlage kommt. Die Abschlußwandung (22) bildet dabei einen planen Abschluß, der ein Quetschen des Beutels (3) auf einer
Ebene ohne Behinderung durch Ecken oder Kanten erlaubt. Auf die Unterseite der Abschlußwandung (22) ist eine Abdeckfolie (27) aus einem Material aufkaschiert, dessen Haftvermögen in Bezug auf die Hautcreme gering ist, beispielsweise Silikon.
Mit Hilfe des so ausgebildeten Kosmetikbehälters (1) läßt sich das aus der DE-PS 41 10 299 bekannte Verfahren wie folgt ausführen.
Bei abgenommenem Behälterdeckel (5) wird in den Beutel (3) zunächst ein Trägermedium meist in Form einer Emulsion eingefüllt. Dies kann schon beim Zulieferer des Kosmetikbehälters (1), aber auch im Verkaufsgeschäft, wo der Verkauf an den Endverbraucher erfolgt, geschehen. Dann werden die auf den jeweiligen Hauttypen und -zustand abgestimmten Kosmetikkomponenten nach Art und Menge entsprechend einem vorgegebenen Schema ausgewählt und dem Trägermedium im Beutel (3) nacheinander zugegeben. Sofern Haltering (4) und Standfuß (2) nicht ohnehin schon getrennt vorliegen, wird dann eine Trennung der beiden Teile vorgenommen, indem der Haltering (4) von dem Standfuß (2) abgezogen wird. Vorher oder nachher wird dann der Behälterdeckel (5) fest auf den Haltering (4) aufgeschraubt, so daß die Abschlußwandung (22) die Öffnung des Beutels (3) abschließt.
Anschließend wird auf die Außenseite des Beutels (3) von Hand Druck in Richtung auf die Abschlußwandung (22) ausgeübt, und zwar im wesentlichen bereichsweise und wechselnd. Dies hat intensive Strömungsvorgänge innerhalb des Beutels (3) zur Folge und führt zu einer Vermischung der einzelnen Kosmetikkomponenten. Sehr schnell bekommt man ein Gefühl dafür, welche Beanspruchungen von außen aufgebracht werden müssen, um diesen Mischprozeß zu intensivieren und zu beschleunigen.
Ist eine hinreichende Durchmischung erreicht, wird die Einheit als Haltering (4) und Behälterdeckel (5) auf den Standfuß (2)
aufgesetzt und durch Verrastung an diesem festgelegt. In diesem Zustand gelangt dann der Kosmetikbehälter (1) in den Verkauf an den Endverbraucher. Für die Entnahme von Hautcreme wird der Behälterdeckel (5) abgeschraubt, so daß die offene Seite des Beutels (3) freiliegt. Der Beutel (3) wird dabei von der Innenkontur des Standfußkörpers (6) abgestützt.
Wenn der Beutel (3) entleert ist, wird der Haltering (4) von dem Standfuß (2) abgezogen. Dies kann dadurch unterstützt werden, daß man den Finger einer Hand durch das Durchgangsloch (8) hindurchsteckt und mit diesen zusätzlich Druck auf die Abschlußwandung (22) ausübt. Dabei löst sich die Verrastung. Nach Abnahme des Behälterdeckels (5) kann der Beutel (3) neu befüllt oder - wenn dies aus hygienischen Gründen nicht zweckmäßig oder erlaubt ist - durch eine neue Einheit aus Haltering (4) und Beutel (3) und Behälterdeckel (5) ersetzt und diese neue Einheit mit Kosmetikkomponenten befüllt werden.

Claims (21)

Ansprüche t Dr. Stefan L. Erdtmann. Waldhofstr. 120. 47800 Krefeld Kosmetikbehälter
1. Kosmetikbehälter (1), bestimmt für den Verkauf einer Mischung von Kosmetikkomponenten für den persönlichen Gebrauch, mit einem Behältertopf (3) für die Aufnahme der Kosmetikkomponenten und einem Behälterdeckel (5), dadurch gekennzeichnet, daß der Behältertopf als flexibler Beutel (3) ausgebildet ist.
2. Kosmetikbehälter nach Anspruch (1),
dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel (3) elastisch dehnbar ausgebildet ist.
3. Kosmetikbehälter nach Anspruch (1) oder (2),
dadurch gekennzeichnet, daß die offene Seite des Beutels (3) mittels einer Abschlußwandung (22) verschließbar bzw. verschlossen ist.
4. Kosmetikbehälter nach Anspruch (3),
dadurch gekennzeichnet, daß die Abschlußwandung (22) im eingesetzten Zustand im Bereich des Öffnungsrandes des Beutels verläuft.
5. Kosmetikbehälter nach Anspruch (3) oder (4),
dadurch gekennzeichnet, daß die Abschlußwandung (22) mit dem Behälterdeckel (5) verbunden oder ein Teil desselben ist. ist.
6. Kosmetikbehälter nach einem der Ansprüche (3) bis (5), dadurch gekennzeichnet, daß die Abschlußwandung (22) eben
ausgebildet ist.
7. Kosmetikbehälter nach einem der Ansprüche (3) bis (6), dadurch gekennzeichnet, daß die Abschlußwandung (22) mit einer Abdeckfolie oder einer Beschichtung (27) verkleidet ist.
8. Kosmetikbehälter nach Anspruch (7),
dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckfolie bzw. Beschichtung (27) aus dem gleichen Material wie der Beutel (3) besteht.
9. Kosmetikbehälter nach einem der Ansprüche (1) bis (3), dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel (3) umfangsseitig an einem Haltering (4) befestigt ist.
10. Kosmetikbehälter nach Anspruch (9),
dadurch gekennzeichnet, daß der Haltering als untenseitig offener Standfuß ausgebildet ist, der den Beutel umgibt.
11. Kosmetikbehälter nach Anspruch (9),
dadurch gekennzeichnet, daß ein Standfuß (2) vorgesehen ist, der den Beutel (3) umgibt und mit dem der Haltering (4) als separates Teil verbindbar bzw. verbunden ist.
12. Kosmetikbehälter nach Anspruch (11),
dadurch gekennzeichnet, daß der Haltering (4) und der Standfuß (3) lösbar miteinander verbunden sind.
13. Kosmetikbehälter nach Anspruch (11) oder (12), dadurch gekennzeichnet, daß der Haltering (4) auf den Oberrand des Standfußes (2) aufsetzbar bzw. aufgesetzt ist.
14. Kosmetikbehälter nach einem der Ansprüche (11) bis (13), dadurch gekennzeichnet, daß der Standfuß (2) einen vertikalen Ringsteg (9) aufweist und der Haltering (4) einen
nach unten offenen U-Ring (17) hat, welcher über den Ringsteg (9) stülpbar ist.
15. Kosmetikbehälter nach einem der Ansprüche (11) bis (14), dadurch gekennzeichnet, daß sich gegenseitig hinterfassende Rastelemente (10, 11, 12, 18) für die Festlegung des Halterings (4) an dem Standfuß (2) vorgesehen sind.
16. Kosmetikbehälter nach einem der Ansprüche (11) bis (15), dadurch gekennzeichnet, daß eine Verdrehsicherung für den Haltering (4) vorgesehen ist.
17. Kosmetikbehälter nach einem der Ansprüche (11) bis (16), dadurch gekennzeichnet, daß der Standfuß (2) untenseitig eine öffnung (8) aufweist.
18. Kosmetikbehälter nach einem der Ansprüche (10) bis (17), dadurch gekennzeichnet, daß die Innenkontur des Standfußes (2) zumindest teilweise derart an die Außenkontur des Beutels (3) angepaßt ist, daß der Beutel (3) sich an der Innenkontur des Standfußes (2) abstützt.
19. Kosmetikbehälter nach einem der Ansprüche (1) bis (18), dadurch gekennzeichnet, daß die Außenseite des Behälterdeckels (5) eben ausgebildet ist.
20. Kosmetikbehälter nach einem der Ansprüche (1) bis (19), dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel (3) im Vertikalschnitt Ellipsenform oder Schlauchform hat.
21. Kosmetikbehälter nach einem der Ansprüche (7) bis (20), dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel (3) mit seinem oberen Rand (13) an der Innenseite (14) des Halterings (4) befestigt ist.
DE9314214U 1993-09-21 1993-09-21 Kosmetikbehälter Expired - Lifetime DE9314214U1 (de)

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