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DE9314048U1 - Vorrichtung zum Entsorgen von Abscheidegut und Abscheideanlage - Google Patents

Vorrichtung zum Entsorgen von Abscheidegut und Abscheideanlage

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Publication number
DE9314048U1
DE9314048U1 DE9314048U DE9314048U DE9314048U1 DE 9314048 U1 DE9314048 U1 DE 9314048U1 DE 9314048 U DE9314048 U DE 9314048U DE 9314048 U DE9314048 U DE 9314048U DE 9314048 U1 DE9314048 U1 DE 9314048U1
Authority
DE
Germany
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filling
fitting
shut
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collecting container
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE9314048U
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English (en)
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Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE9314048U1 publication Critical patent/DE9314048U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D17/00Separation of liquids, not provided for elsewhere, e.g. by thermal diffusion
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D17/00Separation of liquids, not provided for elsewhere, e.g. by thermal diffusion
    • B01D17/02Separation of non-miscible liquids
    • B01D17/0208Separation of non-miscible liquids by sedimentation
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D17/00Separation of liquids, not provided for elsewhere, e.g. by thermal diffusion
    • B01D17/02Separation of non-miscible liquids
    • B01D17/0208Separation of non-miscible liquids by sedimentation
    • B01D17/0214Separation of non-miscible liquids by sedimentation with removal of one of the phases

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  • Thermal Sciences (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
  • Electrical Discharge Machining, Electrochemical Machining, And Combined Machining (AREA)
  • Processing And Handling Of Plastics And Other Materials For Molding In General (AREA)

Description

Vorrichtung zum Entsorgen von Abscheidegut und Abscheideanlage
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art sowie eine Abscheideanlage gemäß Anspruch 18.
Bei einer aus DE-A-38 20 142 bekannten Vorrichtung dieser Art werden Leuchtstoffe einer Abscheideanlage über die Ablaufleitung in einen neben einem Abscheidebehälter abgestellten Kleincontainer abgelassen. Die Ablaufleitung ist an den Kleincontainer luftdicht angeschlossen. Der Kleincontainer ist auswechselbar und wird mit seinem Inhalt entsorgt.
Bei einer aus DE-A-41 01 172 bekannten Vorrichtung zum Entsorgen von Schwimmstoff-Abscheidegut ist zum geruchsdichten Füllen des Sammelbehälters an der Ablaufleitung ein Anschlußadapter mit den Abmessungen des Sammelbehälter-Deckels vorgesehen. Der Anschlußadapter enthält ein Verschlußventil und einen Entlüftungsstutzen. Nach dem Befüllen des Sammelbehälters wird der Anschlußadapter abgenommen und an seiner Stelle der Behälterdeckel aufgesetzt. Dabei ist das Abscheidegut über den großen Querschnitt der Sammelbehälteröffnung der Umgebungsluft ausgesetzt. Die Umweltbelastung durch austretenden Geruch ist hoch. Ferner wird für jede Sammelbehältergröße ein eigener Anschlußadapter in der Größe des jeweiligen Behälterdeckels benötigt. Das Verschlußventil ist im mit der Ablaufleitung verbundenen Anschlußstutzen des Anschlußadapters vorgesehen und so ausgebildet, daß es sich beim Abkuppeln des Sammelbehälters selbsttätig schließt. Zuvor wird der Sammelbehälter
bis Ansprechen eines im Entlüftungsstutzen sitzenden Schnüffelventils vollgefüllt, so daß sich unter dem Verschlußventil im Anschlußstutzen noch Abscheidegut befindet, das beim Lösen des Anschlußadapters nachläuft und den Sammelbehälter zum Überlaufen bringen oder seitlich neben den Sammelbehälter gelangen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art sowie eine Abscheideanlage anzugeben, bei denen bei der Entsorgung eine einfache und umweltfreundliche Handhabung möglich ist.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den im Patentanspruchs 1 enthaltenen Merkmalen gelöst.
Der Füllstandsbegrenzer läßt ohne Einflußnahme von außen, z.B. durch eine Bedienungsperson, das Abscheidegut nur bis zu einem vorbestimmten Füllstand in den Sammelbehälter laufen. Dann taucht der Füllstandsbegrenzer in das Abscheidegut ein und verhindert das weitere Nachlaufen des Abscheidegutes. Mittels des Füllstandsbegrenzers läßt sich im Sammelbehälter ein freibleibendes Nachlaufvolumen einstellen. Sobald die Bedienungsperson an einem Schauglas oder der durchsichtigen Ablaufleitung erkennt, daß der vorbestimmte Füllstand erreicht ist, wird das üblicherweise in der Ablaufleitung vorgesehene Absperrorgan verschlossen. Bei einer automatischen Anlage wird der vorbestimmte Füllstand abgetastet und dann das Absperrorgan selbsttätig verschlossen. Wenn die Bedienungsperson dann die Füllarmatur aus dem Füllstutzen herauszuziehen beginnt, kann die in der Füllarmatur und gegebenenfalls in der Ablaufleitung verbliebene Restmenge des Abscheidegutes in das freigehaltene Nachlaufvolumen nachlaufen, ohne den Sammelbehälter zum Überlaufen
zu bringen oder neben den Sammelbehälter zu gelangen. Bis die Bedienungsperson die Füllarmatur vom Sammelbehälter abkuppelt, ist die Restmenge zuverlässig in den Sammelbehälter geflossen, so daß sich ein Sammelbehältertausch sauber und mit minimaler Geruchsbelästigung durchführen läßt. Die Größe des NachlaufVolumens wird durch die Einstecktiefe des Füllstandsbegrenzers und in Abhängigkeit von der Restmenge in der Ablaufleitung eingestellt. Die Handhabung ist bequem und sauber. Der Hersteller der Füllarmatur kann den Füllstandsbegrenzer von vornherein mit einer ausreichenden Sicherheitsspanne dimensionieren. Die Bedienungspersonen brauchen keine besondere Sorgfalt mehr auszuüben und werden dadurch spürbar entlastet. Es ist ferner vorteilhaft, daß der Sammelbehälter über die Füllarmatur permanent an die Abscheideanlage angeschlossen sein kann, weil das Befüllen des Sammelbehälters selbsttätig aufhört, sobald der vorbestimmte Füllstand erreicht ist.
Eine baulich einfache und bedienungsfreundlichen Ausführungsform geht aus Anspruch 2 hervor.
Bei der Ausführungform gemäß Anspruch 3 wird die Anschlußarmatur als Gesamtheit mit dem Grundkörper in den Füllstutzen eingeführt, wobei die Entlüftung des Sammelbehälters über die Entlüftungstülle ein zügiges Befüllen ermöglicht, das selbsttätig unterbrochen wird, sobald der Füllstandsbegrenzer in das Abscheidegut eintaucht .
Bei der Ausführungsform gemäß Anspruch 4 wird über das Restwasser-Absaugrohr mit dem Abscheidegut, z.B. Schlamm, abgefülltes Restwasser zurückgeführt, um das Fassungsvermögen des Sammelbehälters optimal für das Abscheidegut zu nutzen.
Eine alternative Ausführungsform geht aus Anspruch 5 hervor. Die Befüllung erfolgt über das Füllrohr der Füllarmatur und durch den Einsteckteil. Diese Ausführungsform ist dann besonders zweckmäßig, wenn die Füllarmatur in einer festen Höhenposition angeordnet ist und der Sammelbehälter unter die Füllarmatur gestellt wird. Die Höhendifferenz zwischen der Füllarmatur und dem Füllstutzen bzw. dem vorbestimmten Füllstand wird dann durch Verschieben des Einstecksteils überbrückt, ohne daß die Füllarmatur bewegt zu werden braucht.
Die Handhabung des Füllstandsbegrenzers ist bei der Ausführungsform gemäß Anspruch 6 bequem.
Bei der Ausführungsform gemäß Anspruch 7 kann mit dem Füllstandsbegrenzer ein relativ kleines Nachlaufvolumen im Sammelbehälter eingestellt werden, weil das Absperrorgan nahe bei der Füllarmatur angeordnet ist und als Träger der Füllarmatur dient. Die Restmenge, die beim Herausziehen des Füllstandsbegrenzers nachläuft, ist dann relativ gering.
Eine besonders zweckmäßige Ausführungsform geht aus Anspruch 8 hervor. Der Füllstutzen ist wesentlich kleiner als der Sammelbehälter-Deckel, so daß beim Abkuppeln der Füllarmatur durch den kleinen Querschnitt kaum Geruch nach außen austritt. Eine bestimmte Mindestgröße des Füllstutzens soll im Hinblick auf eine problemlose und zügige Befüllung nicht unterschritten werden. Um die Geruchsbelästigung beim Abkuppeln der Füllaramtur vollständig oder zumindest weitgehend zu beseitigen, schließt der Absperrmechanismus den Füllstutzen selbsttätig ab, sobald der Füllstandsbegrenzer herausgezogen wird. Die Bedienungsperson braucht keine besondere Sorg-
fait auszuüben. Denn die in der Füllarmatur oder gegebenenfalls in der Ablaufleitung bis zum nächsten Absperrorgan verbleibende Restmenge läuft zunächst in das freigehaltene Nachlaufvolumen ein, wobei der Absperrmechanismus bereits beginnt, den Füllstutzen mehr und mehr zu schließen. Wenn dann der Füllstandsbegrenzer gänzlich aus dem Füllstutzen herausgezogen wird, ist der Absperrmechanismus bereits in seiner Schließstellung, so daß kaum noch Geruch nach außen tritt.
Die Ausführungsform gemäß Anspruch 9 ist vorteilhaft, weil die Federbelastung ein rasches Schließen des Absperrmechanismus sicherstellt, auch bei verschmutzter Schließfläche. Der Widerstand wird beim Einschieben des Füllstandsbegrenzers leicht überwunden und bildet eine spürbare Anzeige dafür, daß der Füllstandsbegrenzer ordnungsgemäß eingeführt und die Füllarmatur ordnungsgemäß angeschlossen sind.
Bei der Ausführungsform gemäß Anspruch 10 wird auch bei großem Querschnitt des Füllstutzens eine einwandfreie und rasche Abdichtung erreicht, wobei beim Befüllen kein spürbarer Strömungswiderstand für das Abscheidegut entstünde .
Die Ausführungsform gemäß Anspruch 11 ist baulich einfach. Die Klappe beansprucht wenig Bauhöhe und ist kostengünstig herstellbar und einsetzbar. In ihrer Öffnungsstellung gibt sie einen großen nutzbaren Füllquerschnitt frei. Beim Herausziehen des Füllstandsbegrenzers schließt sie allmählich, so daß die Restmenge problemlos einläuft, aber beim Herausziehen des Füllstandsbegrenzers keine Gerüche nach außen austreten.
Die Geruchsdichtheit wird bei der Ausführungsform gemäß Anspruch 12 sehr zuverlässig erreicht. Zudem hat der Dichtring bei dieser Ausführung eine Doppelfunktion, weil der gleichzeitig den Dichtsitz für das Schließelement bildet.
Die Ausführungsform gemäß Anspruch 13 ist besonders wichtig. Der Aufstoßvorsprung öffnet beim Einstecken des Füllstandsbegrenzers den notwendigen Durchflußquerschnitt zum Innenraum des Sammelbehälters. Beim Herausziehen des Füllstandsbegrenzers sorgt der Aufstoßvorsprung dafür, daß die Restmenge problemlos in den Sammelbehälter einläuft, ehe der Absperrmechanismus seine Schließstellung erreicht.
Eine alternative Ausführungsform geht aus Anspruch hervor. Die Einstecköffnung in der Membrane schließt sich selbsttätig beim Herausziehen des Füllstandsbegrenzers. Die Membrane benötigt wenig Bauhöhe, so daß sie sich direkt an der Mündung der Füllöffnung anbringen läßt. Zweckmäßigerweise wird sie durch einen Aufstoßvorsprung am Füllstandsbegrenzer offengehalten, bis die Restmenge eingelaufen ist. Diese Form des Absperrmechanismus läßt sich insbesondere bei Massenproduktion des mit dem Füllstutzen hergestellten Sammelbehälter-Deckels kostengünstig realisieren.
Die Ausführungsform gemäß Anspruch 15 hat den wichtigen Vorteil, daß die Füllarmatur für unterschiedliche Behältergrößen in gleicher Weise verwendbar ist. Voraussetzung ist nur, daß der Füllstutzen im Samme!behälterdeckel zur Füllarmatur paßt.
Bei der Ausführungsform gemäß Anspruch 16 wird die Füll-
armatur mittels eines Schraub- oder Bajonetthalters beim Befüllen des Sammelbehälters festgelegt, so daß sie sich unter dem entstehenden Druck nicht selbsttätig zu lösen vermag und geruchsdicht bleibt. Da die mittels des Schraub- oder Bajonetthalters hergestellte Verbindung dicht und haltbar ist, kann der Sammelbehälter permanent an die Abscheideanlage angeschlossen bleiben. Der Schraub- oder Bajonetthalter läßt sich so ausbilden, daß er vor dem vollständigen Herausziehen des Füllstandsbegrenzers eine Zwischenstellung für den Füllstandsbegrenzer festlegt, in der die gesamte Restmenge zuverlässig abläuft. Damit wird verhindert, daß die Bedienungsperson den Füllstandsbegrenzer unter Umständen zu schnell aus dem Füllstutzen herausreißen kann.
Die Ausführungsform gemäß Anspruch 17 ist zweckmäßig, weil der Füllstutzen, der für den Transport mit einem eigenen Verschlußdeckel verschlossen wird, der sich nach Herausziehen des Füllstandsbegrenzers sehr rasch anbringen läßt, nicht über das Niveau des Deckelrandes übersteht. Dadurch könnten leere oder volle, verschlossene Sammelbehälter platzsparend aufeinandergestapelt werden. Der Sammelbehälter-Deckel bleibt mit dem Füllstutzen und seinem Verschlußdeckel permanent am Sammelbehälter. Er wird allenfalls bei der Endentsorgung vorübergehend abgenommen. Beim Abfüllen in der Abscheideanlage wird der Deckel nicht abgenommen.
Die Abscheideanlage gemäß Anspruch 18 ist vorteilhaft, weil sich der Sammelbehälter mit optimaler Größe direkt unter den Ablauf schieben und seitlich wieder wegziehen läßt. Der Einsteckteil überbrückt den Höhenunterschied und läßt sich so weit zurückbewegen, daß der gefüllte Sammelbehälter problemlos manipuliert werden kann. Die
Handhabung ist einfach und bequem. Ist ein selbsttätig schließender Absperrmechanismus vorhanden, dann ist die Geruchsbelästigung beim Abkuppeln des Sammelbehälters vernachlässigbar. Der Sammelbehälter kann, was besonders vorteilhaft ist, permanent an den Abscheidebehälter angeschlossen bleiben, so daß sich gegebenenfalls langsam ablaufendes Abscheidegut im Sammelbehälter über einen längeren Zeitraum sammeln kann. Der Sammelbehälter stellt, wenn er z.B. an den Schlammfang des Abscheidebehälters permanent angeschlossen ist, eine Vergrößerung des Schlammfangraums dar, so daß im Abscheidebehälter selbst weniger Schlamm gesammelt wird und Entsorgungsund Reinigungszyklen seltener durchgeführt werden müssen. Die Füllarmatur ist sozusagen Teil des Abscheidebehälters und verbleibt an diesem. Jeder gefüllte Sammelbehälter kann entfernt und endentsorgt werden, während an seiner Stelle ein neuer und leerer Sammelbehälter angekuppelt wird. Es lassen sich Sammelbehälter mit optimal großer Höhe unterstellen, weil der Einsteckteil ohne Wegbewegen der Füllarmatur auf- und abverschiebbar ist und beim Anschließen und Befüllen die Höhendifferenz zum Innenraum des Sammelbehälters überbrückt.
Anhand der Zeichnung werden Ausführungsformen der Erfindung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Schemaseitenansicht einer Abscheideanlage mit einer Vorrichtung zum Entsorgen von Abscheidegut,
Fig. 2-5 einen Sammelbehälter, wobei der Sammelbehälter in Fig. 2 gefüllt
zum Abtransport und gegebenfalls Aufeinanderstapeln bereit ist, in Fig. 3 nach dem Befüllen und in Fig. 4 vor dem Abkuppeln nach dem Befüllen gezeigt ist, und in Fig. 5 eine andere Behälterausführung beim Befüllen gezeigt ist,
Fig. 6 ein Detail einer weiteren Ausführungsform der Vorrichtung, und zwar in der linken Hälfte nach dem Befüllen, in der rechten Hälfte hingegen während der Befüllung,
Fig. 7 eine Detailansicht einer Abscheideanlage, bei der die Ausführungsform gemäß Fig. 6 vorgesehen ist,
Fig. 8+9 einen Schnitt und eine Draufsicht einer weiteren Ausführungsvar iante, und
Fig. 10 eine Ansicht, teilweise im Schnitt, einer Füllarmatur, wie sie bei den vorhergehenden Ausführunsformen verwendbar ist.
Fig. 1 verdeutlicht schematisch einen Fettabscheider F mit einer Vorrichtung zum Entsorgen von Abscheidegut, wobei der Fettabscheider F nur als Beispiel zum besseren
Verständnis der nachfolgenden Beschreibung dient. Die Vorrichtung zum Entsorgen des Abscheideguts läßt sich für andere Abscheideanlagen, z.B. Stärkeabscheideanlagen, und auch für Abscheideanlagen anderer Bauart genauso verwenden.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 besteht der Fettabscheider F aus zwei nebeneinander aufgestellten Abscheidebehältern C, von denen der zulaufseitige höher steht als der andere Abscheidebehälter C. Abwasser läuft dem höherstehenden Abscheidebehälter zu, in dem Sinkstoffe (z.B. als Schlamm) in einem bodenseitigen Schlammfangbereich abgeschieden werden. Das Schwimmstoffe enthaltende Abwasser läuft über eine Überlaufleitung in den tieferstehenden Abscheidebehälter, in dem die Schwimmstoffe (z.B. Fett) oben abgeschieden werden, ehe das Reinwasser über einen Ablauf in das weiterführende Kanalisationssystem oder einen Speicherbehälter läuft. Es handelt sich bei dem gezeigten Fettabscheider F um einen Selbstentsorger, bei dem die Schwimmstoffe im tieferstehenden Abscheidebehälter durch hydrostatischen Druck über einen Schwimmstoffabzug Z und ein Absperrorgan 26 in eine Ablaufleitung 25 gedrückt werden. Unter dem höherstehenden Abscheidebehälter (oder gegebenenfalls daneben) steht ein auswechselbarer Sammelbehälter B, der über eine Füllarmatur A und ein Absperrorgan 23 an den Schlammfangbereich angeschlossen oder anschließbar ist. Neben dem tieferstehenden Abscheidebehälter C steht ein auswechselbarer Sammelbehälter B, der über eine Füllarmatur A an der Ablaufleitung 25 befüllbar ist. Zwischen den Abscheidebehältern C ist eine Hilfsleitung H verlegt, die eine Pumpe B mit einem Absperrorgan enthält. An die Füllarmatur A beim in Fig. 1 linken Sammelbehälter B ist eine Saugleitung S angeschlossen, mit der
Restwasser aus dem Sammelbehälter B mittels der Pumpe P in den höherstehenden Abscheidebehälter C pumpbar ist, um den Sammelbehälter B weitgehend nur mit Sinkstoff-Abscheidegut befüllen zu können. Die Verbindung zwischen jedem Sammelbehälter B und dem Ablauf bzw. der Ablaufleitung 25 über die Füllarmatur A ist geruchsdicht. Die Füllarmaturen A sind aus diesem Grund über Entlüftungsleitungen L an den Fettabscheider oder auch an eine geruchsfilternde Entlüftungseinrichtung (nicht gezeigt) angeschlossen. Der linke Sammelbehälter B kann bei offenem Absperrorgan 23 permanent an den höherstehenden Abscheidebehälter C angeschlossen sein, so daß der Sammelbehälter B einen zusätzlichen Schlammfang für diesen Abscheidebehälter bildet. Zum Entsorgen des gefüllten Sammelbehälters B wird das Absperrorgan 23 geschlossen. Das Absperrorgan 26 beim Schwimmstoffabzug Z ist entweder permanent offen, um den in Fig. 1 rechten Sammelbehälter B fortlaufend zu befüllen, oder wird nur jeweils nur dann geöffnet, wenn eine Charge abgeschiedener Schwimmstoffe abgefüllt werden soll. Sobald der in Fig. 1 rechte Sammelbehälter B gefüllt ist, was sich z.B. durch die transparent ausgebildete Ablaufleitung 25 oder ein Schauglas optisch überwachen läßt, oder auch durch eine automatisch ansprechende Sonde (nicht gezeigt) festgestellt wird, dann wird das Absperrorgan 26 geschlossen und der Sammelbehälter B durch einen leeren ersetzt.
Fig. 2 verdeutlicht in einem Vertikalschnitt einen Sammelbehälter B, der faßartig und oben durch einen Deckel D verschlossen ist. Im Deckel D ist ein rohrförmigen Füllstutzen 1 eingeformt, entweder mittig oder außermittig, der nach oben ragt und gegebenenfalls ein Außengewinde oder Ansätze für einen Schraub- oder Bajonettverschlußdeckel 21 trägt, mit dem der mit Abscheidegut G
bis zu einem Füllstand N2 befüllte Abscheidebehälter für den Abtransport zur Endentsorgung verschlossen ist. Damit sich mehrere solcher gleicher Sammelbehälter B problemlos aufeinanderstapeln lassen, ist der Füllstutzen 1 gegenüber dem Deckelrand tiefergesetzt, wobei der Deckel eine kegelige oder ringförmige Vertiefung 27 besitzt.
In Fig. 3 ist der Sammelbehälter B, so wie in Fig. 1 gezeigt, zum Befüllen eingerichtet. Der Verschlußdeckel 21 ist abgenommen; an seiner Stelle ist die Füllarmatur A mit einem Schraub- oder Bajonetthalter 33 am Füllstutzen 1 festgelegt. Die Anschlußarmatur A besitzt einen in den Füllstutzen 1 einführbaren Füllstandsbegrenzer K, der bei dieser Ausführungsform ein rohrförmiger Grundkörper 29 mit einer oberen Deckplatte 30 ist, an der ein Rohranschluß 31 für die Ablaufleitung 25 oder den Ablauf vom Schlammfang sowie eine Entlüftungstülle 32 angebracht sind, wobei an der Entlüftungstülle 32 eine Entlüftungsleitung L wie in Fig. 1 gezeigt, angeschlossen wird. Der Füllstandsbegrenzer K ist so weit ins Innere des Sammelbehälters B eingeschoben, daß er mit seinem unteren Ende einen Füllstand Nl begrenzt, der unterhalb des in Fig. 2 gezeigten Füllstandes N2 liegt. Da der Füllstandsbegrenzer K im Füllstutzen 1 abgedichtet gehaltert ist und auch gegenüber der Ablaufleitung abgedichtet ist, kann das Abscheidegut nur so lange in den Sammelbehälter B einlaufen, bis das freie Ende des Füllstandsbegrenzers K in das Einbaugut eintaucht. Weiteres Abscheidegut in der Ablaufleitung oder auch nur in der Füllarmatur A wird dadurch gestaut. Eine Bedienungsperson oder eine nicht gezeigte Sonde stellt fest, daß das Einbaugut bis zum Füllstand Nl eingefüllt worden ist. Dann wird das Absperrorgan in der Ablaufleitung (z.B. Absperrorgan 26 oder 23) in seine Sperrstellung gebracht. Vom Füllstand
Nl bis zinn Deckel D bleibt ein freies Volumen.
In Fig. 4 ist gezeigt, wie nach dem Befüllen des Sammelbehälters B gemäß Fig. 3 der Füllstandsbegrenzer K nach oben gezogen ist, wobei bei abgesperrtem Absperrorgan 26 oder 23 die Restmenge an Abscheidegut in den Sammelbehälter B nachläuft und diesen bis zum Niveau N2 (Fig. 2 und Fig. 4) auffüllt. Der Füllstandsbegrenzer K definiert durch seine Einstecklage ein Nachlaufvolumen NV, das durch die Differenz zwischen den Füllständen N2 und Nl bemessen ist, zweckmäßigerweise so, daß die jeweils nach Absperren des Absperrorgans 23 oder 26 stromab desselben vorliegende Restmenge ohne den Sammelbehälter B zu überfüllen nachlaufen kann, sobald der Füllstandsbegrenzer K im Füllstutzen 1 entsprechend hochgezogen wird.
Sobald die Restmenge nachgelaufen ist, wird die Füllarmatur A vollständig aus dem Füllstutzen 1 herausgezogen und der Verschlußdeckel 21 aufgebracht.
Fig. 5 verdeutlicht eine andere Ausführungsform, bei der im Deckel D ein Absperrmechanismus M vorgesehen ist, der selbsttätig in eine Absperrstellung geht, sobald der Füllstandsbegrenzer K nach oben herausgezogen wird. In Fig. 5 weist der Absperrmechanismus M ein Schließelement 8 in Form einer Klappe 48 auf, die um eine Achse 43 seitlich neben dem Füllstutzen 1 schwenkbar ist und in Schließrichtung auf einen Dichtsitz 16 durch eine Feder 15 belastet wird. Das Schließelement 8 besitzt eine schwach kegelige oder ballige Schließfläche 12, die zur Zusammenarbeit mit dem ringförmigen Dichtsitz 16 gestaltet ist. Beim Einstecken des Füllstandsbegrenzers K drückt dieser die Klappe 48 in die in Fig. 5 gezeigte
Offenstellung, bis das Abscheidegut bis zum Niveau Nl einläuft. Wenn dann gemäß Fig. 4 der Füllstandsbegrenzer K nach oben gezogen wird, sobald das Absperrorgan 23 oder 26 versperrt wurde, läuft die Restmenge problemlos bis zum Füllstand N2 nach, wobei die Klappe 48 sich bereits in Richtung auf ihre Schließstellung am Dichtsitz 16 bewegt, diese aber erst einnimmt, wenn die Restmenge eingelaufen ist. Gegebenenfalls ist am Füllstandsbegrenzer K oder/und an der Schließfläche 12 ein Aufstoßvorsprung 42 (strichliert angedeutet) vorgesehen, der das Schließelement 8 weiter öffnet oder offenhält, als es der Stellung des freien Ende des Füllstandsbegrenzers K entspricht.
Fig. 6 verdeutlicht eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung mit einer Füllarmatur A, die am Absperrorgan 23 (s. Fig. 1) unten befestigt sein kann. Die Füllarmatur A weist ein Füllrohr 3 auf, das mit einem Endflansch 4 im Abstand vom Füllstutzen 1 des daruntergestellten Sammelbehälters B endet. Außen ist auf dem Füllrohr 3 der als rohrartiger Einsteckteil E ausgebildete Füllstandsbegrenzer K verschiebbar geführt, der sich wie bei den vorhergehenden Ausführungsformen durch den Füllstutzen 1 bis ins Innere des Sammelbehälters B einschieben läßt und dort den Füllstand Nl begrenzt bzw. das Nachlaufvolumen NV einstellt. Der Einsteckteil E ist ein Rohrstück 5 mit einer nach außen ragenden Handhabe 6 und einer innenliegenden Dichtung 7.
In Fig. 6 ist die Vorrichtung V mit der Füllarmatur A und einem selbsttätig schließenden Absperrmechanismus M im Füllstutzen 1 gezeigt. Die Füllarmatur A könnte jedoch auch ohne den Absperrmechanismus M, d.h., wie in den Fig. 3 und 4, verwendet werden.
Der Absperrmechanismus M weist als Schließelement 8 einen pilzfönnigen Körper 9 mit einem rohrförmigen Schaft 10 und einem kegeligen Kopf 11 auf, an dem die Schließfläche 12 und ein Aufstoßvorsprung 42 ausgebildet sind. Das Schließelement wird mit einer käfigartigen Halterung 13 abgestützt, die einen Zapfen 14 als Führung für den Körper 9 trägt, der in den Schaft 10 eingreift. Ferner bildet die Halterung 13 ein Federwiderlager für die Feder 15, die das Schließelement 8 in Richtung auf seine in der linken Hälfte von Fig. 6 gezeigte Schließstellung beaufschlagt, in der die Schließfläche 12 mit dem ringförmigen Dichtsitz 16 zusammenwirkt. Der Dichtsitz 16 ist an einem Kragen 17 in Verlängerung des Füllstutzens 1 angebracht. Der Kragen 17 ist durch einen Haltering an der Unterseite des Deckels D festgelegt, wobei die Halterung 13 am Haltering 18 angebracht ist. Im Füllstutzen 1 ist ein Dichtring 19, vorzugsweise mit mehreren umlaufenden Dichtlippen 20, eingespannt, der mit dem Einsteckteil E zusammenwirkt, um in dessen Füllstellung (rechte Hälfte von Fig.6) die Geruchsdichtheit herzustellen. In der rechten Hälfte von Fig. 6 ist das Schließelement 8 mittels des Aufstoßvorsprunges 42 in seine Öffnungsstellung bewegt, in der das nach Öffnen des Absperrorgans 23 einlaufende Abscheidegut ungehindert in den Sammelbehälter B gelangt. Zweckmäßigerweise ist am Deckel D ein Verschlußdeckel 21 mittels einer Halterung 22 unverlierbar vorgesehen, der (s. linke Hälfte von Fig. 6) in den Füllstutzen 1 einsteckbar ist und dort mit der Dichtung 19 zusammenwirkt, um den gefüllten Sammelbehälter B geruchsdicht abzuschließen. Gegebenenfalls läßt sich der Verschlußdeckel 21 auch benutzen, um den Einsteckteil T in der Füllstellung durch Angreifen an der Handhabe 6 lagezusichern. Es ist aber
auch denkbar, wie in Fig. 3 einen Schraub- oder Bajonetthalter an der Füllarmatur A vorzusehen. Falls dieser wie in Fig. 3 mit einer eigenen Dichtung ausgestattet ist, kann der Dichtring 19 im Füllstutzen 1 weggelassen werden.
In der in der rechten Hälfte von Fig. 6 gezeigten Füllstellung läuft das Abscheidegut bei geöffnetem Absperrorgan 23 bis zum Füllstand Nl in den Sammelbehälter B. Dann wirkt der Einsteckteil E als Füllstandsbegrenzer K. Die Restmenge bleibt im Füllrohr 3 und im Einsteckteil E stehen. Das Absperrorgan 23 wird dann in seine Schließstellung gebracht. Beim Hochziehen des Einsteckteils E läuft die Restmenge in den Sammelbehälter 1, ehe der Einsteckteil E wie in der linken Hälfte von Fig. 6 vollständig herausgezogen wird. Dann wird der Sammelbehälter B zur Seite gezogen und der Verschlußdeckel 21 eingebracht. Ein leerer Sammelbehälter B wird untergestellt, ehe der Einsteckteil E wieder nach unten in die Füllstellung (rechte Hälfte von Fig. 6) eingeschoben und das Absperrorgan 23 wieder geöffnet werden.
In Fig. 7 ist der Sammelbehälter B direkt unter einen Ablauf 37 eines Schlammfanges 34 des hochgestellten Abscheidebehälters C gestellt. Das Absperrorgan 23 ist mit der Füllarmatur A am Ablauf 37 befestigt, derart, daß das Füllrohr 3 bis knapp oberhalb des Füllstutzens 1 im Deckel D des Sammelbehälters B endet. Der Einsteckteil E, der gleichzeitig den Füllstandsbegrenzer K bildet, ist in der zurückgezogenen Position. Zum Füllstutzen 1 liegt ein Abstand &khgr; vor, der so groß bemessen ist, daß sich der Sammelbehälter B in Richtung eines Doppelpfeils 38 problemlos aus einem unter dem Abscheidebehälter C vorgesehenen Unterstellraum 36 herausziehen läßt. Der
Absperrmechanismus M, der entsprechend Fig. 6 ausgebildet ist, ist in der Absperrstellung. Der Deckel D, der hier mit in etwa ebener Oberseite ausgebildet ist, ist mit einer Dichtung 39 an einem Randflansch 41 des Sammelbehälters B festgelegt. Eine Spannvorrichtung 40 hält den Deckel D. Der in Fig. 7 gezeigte Sammelbehälter B hat konische Form, so daß er nach Abnahme des Deckels D teleskopartig in andere, gleichartige Sammelbehälter (zum Transport oder zur Lagerhaltung) eingesteckt werden kann. Es kann auch der in den Fig. 2 bis 5 gezeigte Sammelbehälter B benutzt werden. Der Unterstellraum 36 wird durch ein Gestell 35 begrenzt, auf das der Abscheidebehälter C aufgesetzt ist.
Die Fig. 8 und 9 verdeutlichen eine andere Ausführungsform eines selbsttätig schließenden Absperrmechanismus M im Füllstutzen 1 des Sammelbehälterdeckels D. Unterhalb des Füllstutzens 1 ist eine Membrane 128 mit einem Halteteil 129 festgelegt. Die Membrane weist zwei Membranlappen 130 und 131 auf, die sich im Bereich eines Durchgangsspaltes überlappen. Eine Verstärkung 132 am unteren Membranlappen 131 kann vorgesehen sein, um nach dem Herausziehen des Füllstandsbegrenzers bzw. Einsteckteils E, K, den Durchgangsschlitz 133 schnell und dicht zu verschließen. Es ist denkbar, die Membrane 128 vollflächig und nur mit einem Schlitz auszubilden. Ferner wären mehrere sternförmig orientierte Schlitze denkbar. In Fig. 9 ist in einer Draufsicht auf die geschlossenen Membrane 128 zu erkennen, daß der Außendurchmesser des Einsteckteils E zweckmäßigerweise kleiner als der Schlitz 133 ist.
In Fig. 10 ist die Füllarmatur A der Fig. 3 bis 5 in einer Seitenansicht gezeigt. Sie ist ein
Kunststoff-Spritzformteil mit dem zylindrischen Grundkörper 29, der den Füllstandsbegrenzer K bildet, wobei auf der in Fig. 10 nicht sichtbaren Deckplatte 30 das Anschlußrohr 31 für die Ablaufleitung und die Entlüftungstülle 32 angeformt sind. Zusätzlich ist bei der Füllarmatur A gemäß Fig. 10 ein Restwasser-Absaug- rohr 46 in die Deckplatte 30 eingeformt. Das Absaugrohr 46 besitzt einen außenliegenden Sauganschluß 47 für die Saugleitung S in Fig. 1 und ein durch den Grundkörper 29 hindurchragendes und unten vorstehendes Ansaugende 44 mit endseitigen Ansaugöffnungen 45. Diese Füllarmatur A ist zweckmäßig für den Anschluß des Sammelbehälters B zum Entsorgen der Sinkstoffe bzw. des Schlammes in Fig. 1, weil mit den Sinkstoffen bzw. dem Schlamm überlicherweise auch Abwasser austritt, wegen der hohen Entsorgungskosten einen Teil des Fassungsvermögens des Sammelbehälters B vergeuden würde. Über das Ansaugende wird über dem Schlamm bzw. den Sinkstoffen im Sammelbehälter stehendes Wasser abgezogen und wieder in den Abscheidebehälter C zurückgeführt. Dazu dient beispielsweise die Pumpe P in Fig. 1. Der Durchmesser des Grundkörpers 29 ist so bemessen, daß die Komponenten 31, 32 und 46 problemlos Platz finden. Der Schraub- oder Bajonetthalter 33 ist entweder abnehmbar oder umdrehbar an der Füllarmatur A angebracht. Die Größe des Grundkörpers 29 ist beispielsweise so bemessen, daß sich eine Nennweite von 100mm ergibt, auf die der Füllstutzen 1 abgestimmt ist, so daß der Grundkörper 29 in einem leichten Schiebesitz in den Füllstutzen 1 einführbar ist.

Claims (18)

Sprüche
1. Vorrichtung zum Entsorgen von Abscheidegut aus einer Abscheideanlage, insbesondere einer Fettabscheideanlage, mit wenigstens einem austauschbaren Sammelbehälter und mit einer an eine Ablaufleitung anschließbaren Füllarmatur, die geruchsdicht an den beim Befüllen entlüftbaren Sammelbehälter anschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß an der Füllarmatur (A) abgedichtet ein in den Sammelbehälter (B) einführbarer, Füllstandbegrenzer (K) vorgesehen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß am Sammelbehälter-Deckel (D) ein Füllstutzen (1) für die Füllarmatur (A) vorgesehen ist, und daß der Füllstandsbegrenzer (K) ein rohrförmiger Grundkörper (29) der Füllarmatur (A) oder ein rohrabschnittförmiges, an der Füllarmatur (A) verschiebbar gehaltenes Einsteckteil (E) ist, der bzw. das abgedichtet in den Füllstutzen (1) ein und mit seinem freien Ende bis über den Füllstutzen (1) hinaus in den Innenraum des Sammelbehälters (B) einschiebbar ist.
3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch ge kennzeichnet, daß die Füllarmatur (A), vorzugsweise aus Kunststoff-Spritzformteil, den einenends mit einer Deckplatte (30) geschlossenen Grundkörper (29) aufweist, und daß in der Deckplatte (30) ein stehendes oder gebogenes, an die Ablaufleitung (25) anschließbares Einlaßrohr (31) sowie eine Entlüftungstülle (32), vorzugsweise jeweils einstückig, angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Deckplatte (30) zusätzlich ein Restwasser-Ab-
saugerohr (46) angeordnet ist, das ein außenliegendes Anschlußende (47) für eine Saugleitung (S) und ein im Grundkörper (29) liegendes und über dessen Öffnung überstehendes Ansaugende (44) mit wenigstens einer endseitigen Saugöffnung (45) aufweist.
5. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß die Füllarmatur (A) ein Füllrohr (3) aufweist, auf dem der den Füllstandbegrenzer (K) bildende Einsteckteil (E) abgedichtet zwischen einer zurückgezogenen Stellung und einer über das Füllrohr (2) überstehenden Füllstellung verschiebbar geführt ist.
6. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß an der Füllarmatur bzw. am Einsteckteil (E) außen eine Handhabe (6) angeformt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Füllarmatur (A) an der Unterseite eines Absperrorgans (23), z.B. eines Schiebers, am Ablauf (37) bzw. an einer Ablaufleitung (25) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Füllstutzen (1) ein von innen selbsttätig schließender Absperrmechanismus (M) vorgesehen ist, der mit dem eingeführten Füllstandbegrenzer (K) in seine Öffnungsstellung bringbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Absperrmechanismus (M) wenigstens ein unter Federbelastung (5) linear oder schwenkend gegen einen Dichtsitz (16) im Füllstutzen (1) andrückbares Schließ-
element (8) aufweist, daß der Dichtsitz (16) ringförmig ist und daß das Schließelement (8) eine ebene, eine kegelige oder eine ballige Schließfläche (12) aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Schließelement (8) ein in etwa koaxial zum Füllstutzen (1) geführter, annähernd pilzförmiger Körper (9) ist, an dessen Kopf (11) die Schließfläche (12) angeordnet ist, daß eine mit Durchlässen versehene, das Schließelement (8) zumindest teilweise umfassende, vorzugsweise kafigartig ausgebildete und am Dichtsitz (16) außen angebrachte, Halterung (13) für das Schließelement (8) vorgesehen ist, und daß die Halterung (13) eine Schiebeführung, vorzugsweise eine in einen hohlen Schaft (10) des Schließelementes (8) eintauchenden Stift (14) und ein Federwiderlager für ein das Schließelement (8) beaufschlagendes Federglied (15) aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Schließelement (8) eine an einer Seite des Dichtsitzes (16) um eine Achse (42) schwenkbar gelagerte, von der Feder (15) beaufschlagte Klappe (48) ist.
12. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Füllstutzen (1) ein Dichtring (19) gehaltert ist, vorzugsweise ein Dichtring mit mehreren nach innen weisenden Dichtlippen (20), der eine dichtende Fassung für den Füllstandsbegrenzer (K) und gegebenenfalls den Dichtsitz (16) für das Schließelement (8) bildet.
13. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß am Schließelement (8) oder/und am Füllstandsbegrenzer (K) wenigstens ein
vorstehender Aufstoßvorsprung (42) vorgesehen ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der Absperrmechanismus (M) eine elastische Membrane (28) mit einer vom FQllstandsbegrenzer (K) rückstellend aufzwängbaren Einstecköffnung aufweist.
15. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungsgröße des Füllstutzens (1) unabhängig von der Sammelbehälter-Deckelgröße auf die Größe des Füllstandsbegrenzers (K) abgestimmt ist.
16. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß an der Füllarmatur
(A) ein Schraub- oder Bajonetthalter (33) zum Festlegen der Füllarmatur (A) am Füllstutzen (1) vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Füllstutzen (1) im Sammelbehälter-Deckel (D) unter dem Niveau des Deckelaußenrandes (40) liegt, vorzugsweise in einer kegeligen oder ringförmigen Vertiefung (27) im Sammelbehälter-Deckel (D) .
18. Abscheideanlage, insbesondere Fettabscheider, mit mindestens einem Abscheidebehälter, der bodenseitig einen Schlammfang- und eine Abscheidegut-Ablauf mit einem Absperrorgan aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb des Abscheidebehälters (C) ein Stellraum (36) zum Unterstellen eines auswechselbaren Sammelbehälters
(B) vorgesehen ist, der in seinem Deckel (D) einen Füllstutzen (1), gegebenenfalls mit einem innenliegenden
selbsttätig schließenden Absperrmechanismus (M), aufweist, daß am Absperrorgan (23) eine Füllarmatur (A) angebracht ist, die mit einem fest angesetzten Füllrohr (3) knapp oberhalb des Füllstutzens (1) endet, und daß am Füllrohr (3) als Füllstandsbegrenzer (K) ein Einsteckteil (E) zwischen einer vom Füllstutzen (1) zurückgezogenen Position und einer in den Füllstutzen (1) eingreifenden Füllposition verschiebbar geführt ist, der in der Füllposition den Abstand (x) zwischen dem Füllrohr (2) und dem Füllstutzen (1) geruchsdicht überbrückt und im Sammelbehälter (B) ein vorbestimmtes Nachlaufvolumen (NV) einstellt.
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