DE9311339U1 - Schleifmaschine - Google Patents
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Description
28.07.1993 Sz/en Akte: RB 2829
Anmelder:
Anmelder:
Rainer Behr
Neunhoefferstraße 12
D-89522 Heidenheim
Neunhoefferstraße 12
D-89522 Heidenheim
Schleifmaschine
Die Erfindung betrifft eine Schleifmaschine, insbesondere zum Schleifen von Holzwerkstücken, der im Oberbegriff
des Schutzanspruches 1 genannten Art.
Eine Schleifmaschine dieser Art zeigt die G 91 16 648.9. Bei dieser Schleifmaschine wird das zu bearbeitende
Werkstück in horizontaler Lage auf einer Fördereinrichtung liegend bearbeitet. Durch dieses Aufliegen
auf einer Fördereinrichtung ist ein gleichzeitiges Bearbeiten der Vorder- und Rückseite des Werkstückes unmöglich.
Nachdem eine Seite bearbeitet wurde, muß das Werkstück von der Fördereinrichtung abgenommen, um
180° gedreht und erneut auf die Fördereinrichtung auf-
gelegt werden. Erst danach kann die Rückseite des Werkstücks bearbeitet werden. Ein derartiger Zwischenschritt
verteuert die Herstellungskosten erheblich, da zusätzliche Geräte und/oder Personal zum Wenden des
Werkstücks erforderlich sind.
Zur Positionierung der Werkstücke auf der Fördereinrichtung sieht die G 91 16 648.9 Vakuumeinrichtungen
vor. Solche Vakuumeinrichtungen sind, wenn sie unter Fertigungsbedingungen zufriedenstellend funktionieren
sollen, teuer sowohl in der Anschaffung als auch in der späteren Wartung und Pflege, da gerade bei
Schleifarbeiten an Holz kleine und kleinste Späne anfallen, die die Reinigungsarbeiten an den Vakuumeinrichtungen
sehr erschweren und ein einwandfreies Funktionieren der Vakuumeinrichtungen verhindern können.
Der größte Nachteil von Schleifmaschinen dieses Typs liegt jedoch in der oszillierenden Bewegung der gesamten
Bearbeitungseinrichtung. Hierbei werden die sich auf einem Schlitten befindlichen Arbeitsspindeln mit
ihren Antriebseinrichtungen parallel zu der zu bearbeitenden Oberfläche des Werkstücks im rechten Winkel
zur Längsachse der Fördereinrichtung linear über das Werkstück hinwegbewegt, wobei die Bearbeitung erfolgt.
Um das Werkstück zu bearbeiten, mu/3 also die gesamte
Bearbeitungseinrichtung permanent beschleunigt und abgebremst
werden, wobei sehr große Kräfte auftreten und die gesamte Maschine konstruktiv auf diese großen
Kräfte ausgelegt werden muß, was die gesamte Anlage erheblich verteuert.
Die auftretenden Kräfte werden um so größer, je größer die zu bearbeitenden Werkstücke sind, da die sich unter
der Schleifmaschine befindliche Fördereinrichtung immer mit gleicher Geschwindigkeit fortbewegt, während
auf ihr unterschiedlich große Werkstücke transportiert werden. Da die größten Werkstücke bis zu 2,60 m oder
auch größer sein können, muß die Bearbeitungseinrichtung mindestens diese Strecke in einer möglichst kurzen
Zeit zurücklegen und entsprechend hoch müssen die Beschleunigungen sein, die sich nach dem Newton'sehen
Grundgesetz auf die konstruktive Auslegung der Maschine auswirken.
Soll auf einer vorhandenen Anlage noch mehr produziert werden, muß die Geschwindigkeit der Fördereinrichtung
erhöht werden. Um eine zufriedenstellende Bearbeitung der Werkstückoberflächen zu erreichen, muß nun auch
die Frequenz, mit der sich die Bearbeitungseinrichtung oszillierend über die Werkstücke hinwegbewegt, erhöht
werden, so daß auch hierbei höhere Beschleunigungen
notwendig sind. Da jedoch die Maschine aus konstruktiven Gründen nur eine bestimmte maximal zulässige Beschleunigung
erreichen kann, sind Schleifmaschinen dieses Typs nicht sehr flexibel, wenn es um die kurzfristige
Erhöhung der Produktionsleistung geht.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Schleifmaschine, insbesondere zum Schleifen
von Holz, vorzusehen, welche die erwähnten Nachteile des Standes der Technik nicht aufweist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, da/3
ein Spindelträger wenigstens in einer Richtung eine Länge aufweist, die wenigstens annähernd der größten
Oberflächenausdehnung bzw. -verteilung der zu schleifenden Werkstücke in einer Ebene entspricht und daß
der Spindelträger um eine zentrale, senkrecht zu der Schleifebene liegende Achse rotiert.
Die oszillierende Bewegung der Bearbeitungseinheit wird bei der erfindungsgemäßen Schleifmaschine durch
eine konstante Drehbewegung ersetzt, so daß alle mit dem schnellen Beschleunigen bzw. Abbremsen verbundenen
Nachteile entfallen und die konstruktive Auslegung der Schleifmaschine wesentlich vereinfacht wird.
Die Schleifmaschine kann so ausgeführt sein, da/3 der
Spindelträger als rechteckige Platte ausgebildet ist. Selbstverständlich sind auch andere geometrische Formen
möglich, doch die Herstellungskosten sind für rechteckförmige Platten am geringsten, da sie durch
linear geführte Schnitte mit üblichen Trennverfahren (z.B. Sägen, Brennschneiden, Laserschneiden) kostengünstig
und einfach hergestellt werden können.
In einer sehr vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, da/3 auf dem Spindelträger
mindestens eine Bearbeitungseinrichtung außerhalb der Drehachse des Spindelträgers angeordnet ist. Durch
diese exzentrische Anordnung der Bearbeitungseinrichtung wird erreicht, daß zu den rotierenden Spindelantrieben,
die auch als Spindelkopf bezeichnet werden können, noch eine weitere Bewegungskomponente kommt,
die die Bearbeitungseinrichtung mit gleichbleibender Geschwindigkeit über das Werkstück bewegt, so daß eine
gleichmäßige Abtragung des Werkstoffes vom Werkstück erzielt wird. Der wichtigste Vorteil dieser Anordnung
liegt jedoch darin, daß die Bearbeitungseinrichtung nicht permanent beschleunigt oder abgebremst werden
muß, so daß von der gesamten Anlage nicht ständig verhältnismäßig große Kräfte aufgenommen werden müssen
und die einzelnen Bauteile der Maschine dementspre-
chend einfacher ausgelegt werden können. Durch die Größe der Exzentrizität wird der Bereich festgelegt,
der von der Bearbeitungseinrichtung während der Kreisbewegung überstrichen, also bearbeitet wird. Die Exzentrizität
läßt sich somit an das größte voraussichtlich zu bearbeitende Werkstück anpassen, und entsprechend
der maximalen Größe der Exzentrizität können die Abmaße des Spindelträgers der Maschine angepaßt werden,
um möglichst viel Werkstoff, und damit auch Gewicht und Kosten einsparen zu können.
Weist eine erfindungsgemäße Schleifmaschine mehrere Bearbeitungseinrichtungen auf, können diese bevorzugt
so angeordnet sein, daß mehrere Bearbeitungseinheiten symmetrisch so auf dem Spindelträger angeordnet sind,
daß der gemeinsame Schwerpunkt des Spindelträgers und der Bearbeitungseinheiten mit der Drehachse des Spindelträgers
zusammenfällt. Durch diese Anordnung ist es nahezu ausgeschlossen, daß bei einer Rotation des
Spindelträgers um seine Drehachse Unwuchten auftreten, die zu einem höheren Verschleiß oder einer vorzeitigen
Zerstörung der Lagerung des Spindelträgers führen. Aufwendige und teure Maßnahmen zum Auswuchten des
Spindelträgers sind daher unnötig.
Eine andere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Schleifmaschine kann so aussehen, da/3 die Bearbeitungseinrichtung
in einer kreisförmigen Bewegung über die Werkstücke geführt wird. Die gleichförmige Kreisbewegung
hat gegenüber der linearen, oszillierenden Bewegung des Standes der Technik den Vorteil, da/3 auf
der gesamten Oberfläche des Werkstückes der Werkstoff sehr gleichmäßig abgetragen wird, so da/3 die Werkstückoberfläche
auch nach dem Schleifvorgang noch plan und somit für die Weiterverarbeitung optimal vorbereitet
ist.
Der Transport der Werkstücke zur Schleifmaschine kann so vorgesehen sein, da/3 als Transporteinrichtung für
die Werkstücke durch die Schleifmaschine hindurch ein Hängeförderer verwendet wird. Solche Hängeförderer
sind leicht zu installieren, und das zu transportierende Fördergut kann einfach, leicht und schnell von
Personen oder Maschinen, beispielsweise Industrierobotern, eingelegt oder entnommen werden. Die Aufhängung
der Laufschienen solcher Förderanlagen kann an der Decke einer Fertigungshalle erfolgen, so da/3 keine zusätzlichen
Stützpfosten auf dem Boden der Fertigungshalle vorgesehen werden müssen und eine derartige
Schleifmaschine mit ihrer Zuführeinrichtung auch nachträglich problemlos zwischen bereits vorhandenen Maschinen
installiert werden kann.
Die erfindungsgemäße Schleifmaschine kann zu der Fördereinrichtung
so aufgestellt werden, da/3 die Schleifmaschine spiegelbildlich zu dem Hängeförderer und den
transportierten Werkstücken angeordnet ist. Die Schleifmaschine besteht somit aus zwei identischen
Teilen, von denen jedes eine Seite der zu bearbeitenden senkrecht in dem Hängeförderer hängenden Werkstücke
abschleift. Da bei dieser Anordnung der Schleifmaschine die einzelnen Bauteile derselben in
höherer Stückzahl, also kostengünstiger, hergestellt werden können, sinken die Herstellungskosten für die
gesamte Maschine entsprechend. Außerdem läßt sich die
zweiteilige Maschine beim Transport und der Montage in der Fertigungshalle wesentlich leichter handhaben als
eine entsprechend größere einteilige Maschine.
In einer vorteilhaften Art und Weise kann die Schleifmaschine so ausgestaltet sein, da/3 die Schleifmaschine
nur eine Maschinenhälfte der symmetrisch zu der Transporteinrichtung angeordneten Schleifmaschine aufweist.
Mit einer derartigen Anordnung wird nur eine Seite des Werkstückes bearbeitet. Solch eine Ausführung ist kostengünstiger
und benötigt weniger Platz in einer Fertigungshalle. Durch eine geeignete Anordnung der
Transporteinrichtung können mit einer derartigen Ma-
schine jedoch auch beide Seiten eines Werkstückes bearbeitet werden. Hierzu muß, nachdem eine Seite des
Werkstückes bearbeitet wurde, lediglich das Werkstück gewendet werden, bevor die zweite Werkstückseite zu
derselben Maschine transportiert und bearbeitet wird. Wird beispielsweise der Hängeförderer bzw. dessen
Laufschienen in einer Schleifenform geführt, so tritt dieser Effekt automatisch ein. Soll an einem Werkstück
grundsätzlich nur eine Seite bearbeitet werden, erübrigt sich das Wenden des Werkstückes.
Eine vorteilhafte und nicht naheliegende Ausführung der Schleifmaschine kann so aussehen, daß die Schleifmaschine
synchronisierte Führungseinrichtungen zur Führung von mit dem Hängeförderer verbundenen Werkstückträgervorrichtungen
aufweist. Durch diese Führungseinrichtung wird ein Pendeln des Werkstückes um die Längsachse der Laufschiene vermieden, so daß das
Werkstück immer in einer durch die Führungseinrichtung definierten Position hängt. Durch die Synchronisation
der Fördergeschwindigkeiten des Hängeförderers und einer in die Führungseinrichtung integrierten Fördereinrichtung
wird eine sehr gleichmäßige und effektive Bearbeitung der Werkstücke erreicht.
Vorteilhafterweise kann die Schleifmaschine so ausge-
führt sein, da/3 sie wenigstens vier Spindelantriebe an
jeder Maschinenhälfte aufweist, die jeweils im Gegen- und/oder im Gleichlauf rotieren. Durch diese gegenläufigen
Drehbewegungen der Spindelantriebe wird das Schleifmittel bei jeder beliebigen Werkstückgröße
gleichmäßig abgenutzt und somit auch bei allen Werkstücken ein gleichmäßiges Schleifergebnis erzielt. Der
Schleifmittelabrieb selbst wird durch eine stufenlose Verstellung der Spindelgeschwindigkeiten kompensiert.
Eine Ausführung der Schleifmaschine kann so aussehen, daß die Schleifmaschine wenigstens 16 Spindeln an jeder
Maschinenhälfte aufweist. Durch diese hohe Anzahl von Spindeln sind niedrige Rotationsgeschwindigkeiten
möglich. Durch niedrige Rotationsgeschwindigkeiten wird vermieden, daß die Werkstücke in Schwingung geraten
und hierdurch schlechte Schleifergebnisse erzielt werden.
Nachfolgend ist anhand der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel der Erfindung prinzipmäßig beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Schleifmaschine, wobei die vordere Wand des
Gehäuses der Schleifmaschine nicht dargestellt ist;
Fig. 2 eine Ansicht der Rückseite einer erfindungsgemäßen Schleifmaschine, bei der die in der
Ansicht vorne liegende Gehäusewand nicht dargestellt ist;
Fig. 3 eine Prinzipdarstellung einer synchronisierten Führungseinrichtung einer erfindungsgemä-/3en
Schleifmaschine; und
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine Führungseinrichtung, wie sie in Fig. 3 dargestellt ist.
Bezugnehmend auf Fig. 1 und 2 ist eine erfindungsgemäße
Schleifmaschine dargestellt, die zwei identische Hälften 1, 2 aufweist, welche von einem Gehäuse 3 umgeben
sind. Beide Hälften 1, 2 weisen jeweils einen Maschinenständer 4, 5 auf, der auf vier Führungsschienen
verschoben werden kann, von denen nur drei dargestellt sind, welche durch die Bezugszeichen 6, 7 und 8
gekennzeichnet sind. Die Führungsschienen sind auf Grundplatten 9, 10 angeordnet, welche mit dem Boden
durch geeignete Verbindungselemente, beispielweise Schwerlastdübel, fest verbunden sind. An den Maschi-
nenständern 4, 5 sind Spindelträger 11, 12 angebracht,
die sich um eine Drehachse 13 drehen, welche parallel zu den Führungsschienen 6, 7, 8 angeordnet ist. Auf
der Drehachse 13 sind die Spindelträger 11, 12 rotationssymmetrisch angeordnet, also so, daß ihr Schwerpunkt
auf der Drehachse 13 liegt. Auf jedem der Spindelträger 11, 12 sind vier Spindelantriebe, die auch
als Spindelköpfe/Getriebeköpfe bezeichnet werden, drehbar angeordnet. Einer dieser Spindelantriebe ist
in Fig. 1 und 2 durch das Bezugszeichen 14 gekennzeichnet. Alle acht Spindelantriebe drehen sich um
Achsen 15, 16, welche parallel zu der Drehachse 13 der Spindelträger 11, 12 angeordnet sind. Senkrecht zu den
Achsen 15, 16 der Spindelantriebe sind die Schleifwerkzeuge angebracht, die bei dem Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Schleifmaschine als Schleifrollen
17 ausgestaltet sind, die auf Spindeln bzw. Wellen angeordnet sind. Jeder der insgesamt acht Spindelantriebe
der Schleifmaschine weist vier Schleifrollen 17 auf, so daß insgesamt 32 derartige Schleifrollen,
die als Bearbeitungswerkzeuge dienen, an der Schleifmaschine angebracht sind. Jede Schleifrolle
dreht sich während des Bearbeitungsvorganges um ihre Längsachse.
Eine einzelne Anordnung, bestehend aus einem Spindel-
antrieb 14 und vier Schleifrollen 17, soll nachfolgend
als Bearbeitungseinrichtung 18 bezeichnet werden.
Zwischen den identischen Schleifmaschinenhalften I, 2
wird ein zu bearbeitendes Werkstück 19, z.B. ein Fensterrahmen, transportiert. Dieses Werkstück hängt an
einem in Fig. 3 dargestellten Hängeförderer 20 an einer aus horizontal und vertikal verlaufenden Trägern
bestehenden Werkstückträgervorrichtung 21. Zwei vertikal angeordnete Träger 22, 2 3 der Werkstückträgervorrichtung
21 werden in einer Führungseinrichtung 24 geführt. Die Führungseinrichtung 24 ist in Fig. 4 genauer
dargestellt. Sie besteht aus vier Umlenk- und Antriebsrollen 25 sowie zwei Führungsbändern 26, 27,
zwischen denen die vertikal angeordneten Träger 22, 23 der Aufhängevorrichtung 21 geführt werden.
Noch einmal bezugnehmend auf Fig. 1 sind die identischen Hälften 1, 2 der erf indungsgemä/Jen Schleifmaschine
spiegelbildlich zur Hochachse des Werkstücks 19 des nicht dargestellten Hängeförderers und der Werkstückträgervorrichtung
21 angeordnet. Diese Anordnung sorgt für eine gleichmäßige und exakte Bearbeitung von
Vorder- und Rückseite des Werkstückes. Die Zustellbewegung bei der Bearbeitung erfolgt durch lineares Verschieben
der identischen Maschinenständer 4, 5 auf den
-14-Führungsschienen 6, 7 , 8.
Die eigentliche Bearbeitung des Werkstückes 19 erfolgt durch Drehbewegungen der Schleifrollen 17 um ihre
Längsachsen. Dabei drehen sich auch alle Spindelantriebe der Schleifmaschine um die Achsen 15, 16. Zusätzlich
drehen sich noch die Spindelträger 11, 12, auf denen die insgesamt acht Bearbeitungseinrichtungen
18 angeordnet sind, um die horizontale Drehachse 13.
Insgesamt erfolgt die Bearbeitung des Werkstückes also über drei sich permanent drehende Rotationsachsen, um
die herum die Bearbeitungwerkzeuge gedreht werden, so daß eine gleichmäßige Bearbeitung gewährleistet ist,
wenn das Werkstück mit gleichmäßiger Geschwindigkeit und nicht pendelnd durch die erfindungsgemäße Schleifmaschine
transportiert wird.
Der gleichmäßige Transport des Werkstückes wird durch die Führungseinrichtung 24 erreicht (siehe Fig. 4).
Bevor das Werkstück 19 mittels des Hängeförderers 20 in das Gehäuse 3 der Schleifmaschine transportiert
wird, werden die vertikal angeordneten Träger 22, 23 der Werkstückträgervorrichtung 21 von der Führungseinrichtung
24 aufgenommen. Die vertikal angeordneten Träger 22, 2 3 werden von den Führungsbändern 26, 27
mit exakt derselben Geschwindigkeit vorwärts bewegt, mit der die gesamte Werkstückträgervorrichtung 21 in
dem Hängeförderer 2 0 transportiert wird. Diese Synchronisation erfolgt über Tachogeneratoren (nicht dargestellt)
, welche die Fördergeschwindigkeit des Hängeförderers 20 messen und anschließend die Fördergeschwindigkeit
der Führungseinrichtung 24 synchronisieren, so daß das Werkstück 19 nicht verkantet in die
Schleifmaschine transportiert wird und gleichmäßig bearbeitet werden kann. Die Führungseinrichtung 24 dient
gleichzeitig als Widerlager, da durch sie ein Pendeln des an der Werkstückträgervorrichtung 21 angebrachten
Werkstückes 19 verhindert wird.
Die Zustellbewegung der Schleifwerkzeuge, also hier der Schleifrollen 17, wird durch ein Verschieben der
beiden identischen Hälften 1, 2 der Schleifmaschine auf den Führungsschienen 6, 7, 8 in Richtung des zu
bearbeitenden Werkstückes 19 erreicht.
Die Zustellbewegung ist abhängig von der Stärke des zu bearbeitenden Materiales, der Farbe des Werkstückes
und dem Vorhandensein einer Schlagleiste auf dem Werkstück. Diese Parameter werden vor dem SchleifVorgang
eingelesen, und die Maschinenparameter, wie beispielsweise die Zustellbewegung, werden nach diesen Angaben
-16-automatisch von der Maschinensteuerung angepaßt.
Der bei der Bearbeitung anfallende Schleifstaub wird von starken Gebläsen (nicht dargestellt) durch zwei
Absaugrohre 28, 29 aus dem Gehäuse 3 der Schleifmaschine entfernt und zentral gesammelt.
Claims (13)
1. Schleifmaschine, insbesondere zum Schleifen von Holzwerkstücken, in der Schleifwerkzeuge die Oberfläche
von in einer Ebene geförderten Werkstücken (19) überstreichen, wobei die Werkzeuge eine Anzahl
von Schleifrollen (17) aufweisen, die jede an einer Spindel befestigt sind, wobei die Spindeln
an einem Spindelträger (11,12) gelagert sind und wobei die Spindeln radial auswärts von wenigstens
einem Spindelantrieb (14) so befestigt sind, daß die einzelnen Schleifrollen um die Spindelachsen
rotieren und ferner um wenigstens eine Rotationsachse (15,16) gedreht werden, die sich in rechten
Winkeln zu den Spindelachsen erstreckt,
-2-
dadurch gekennzeichnet, daß
der Spindelträger (11,12) wenigstens in einer Richtung eine Länge aufweist, die wenigstens annähernd der größten Oberflächenausdehnung bzw. -verteilung der zu schleifenden Werkstücke (19) in einer Ebene entspricht und daß der Spindelträger um eine zentrale, senkrecht zu der Schleifebene liegende Achse (13) rotiert.
der Spindelträger (11,12) wenigstens in einer Richtung eine Länge aufweist, die wenigstens annähernd der größten Oberflächenausdehnung bzw. -verteilung der zu schleifenden Werkstücke (19) in einer Ebene entspricht und daß der Spindelträger um eine zentrale, senkrecht zu der Schleifebene liegende Achse (13) rotiert.
2. Schleifmaschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Spindelträger (11,12) als rechteckige Platte ausgebildet ist.
dadurch gekennzeichnet, daß
der Spindelträger (11,12) als rechteckige Platte ausgebildet ist.
3. Schleifmaschine nach Anspruch 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet, da/3 auf dem Spindelträger (11,12) mindestens eine Bearbeitungseinrichtung (18) außerhalb der Drehachse (13) des Spindelträgers angeordnet ist.
dadurch gekennzeichnet, da/3 auf dem Spindelträger (11,12) mindestens eine Bearbeitungseinrichtung (18) außerhalb der Drehachse (13) des Spindelträgers angeordnet ist.
4. Schleifmaschine nach Anspruch 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Bearbeitungseinrichtungen (18) symmetrisch so auf dem Spindelträger angeordnet sind, daß der gemeinsame Schwerpunkt des Spindelträgers (11,12) und der Bearbeitungseinheiten mit der Drehachse
dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Bearbeitungseinrichtungen (18) symmetrisch so auf dem Spindelträger angeordnet sind, daß der gemeinsame Schwerpunkt des Spindelträgers (11,12) und der Bearbeitungseinheiten mit der Drehachse
-3-(13) des Spindelträgers zusammenfällt.
5. Schleifmaschine nach Anspruch 1,3 und 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bearbeitungseinrichtung (18) in einer kreisförmigen Bewegung um die Drehachse (13) des Spindelträgers (11,12) herum über die Werkstücke (19) geführt ist.
dadurch gekennzeichnet, daß die Bearbeitungseinrichtung (18) in einer kreisförmigen Bewegung um die Drehachse (13) des Spindelträgers (11,12) herum über die Werkstücke (19) geführt ist.
6. Schleifmaschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, da/3
als Transporteinrichtung für die Werkstücke (19) durch die Schleifmaschine hindurch ein Hängeförderer (20) vorgesehen ist.
dadurch gekennzeichnet, da/3
als Transporteinrichtung für die Werkstücke (19) durch die Schleifmaschine hindurch ein Hängeförderer (20) vorgesehen ist.
7. Schleifmaschine nach Anspruch 1 und 6,
dadurch gekennzeichnet, da/3 die Schleifmaschine spiegelbildlich zu dem Hängeförderer (20) und den transportierten Werkstücken (19) angeordnet ist.
dadurch gekennzeichnet, da/3 die Schleifmaschine spiegelbildlich zu dem Hängeförderer (20) und den transportierten Werkstücken (19) angeordnet ist.
8. Schleifmaschine nach Anspruch 1 und 6,
dadurch gekennzeichnet, da/3 die Schleifmaschine nur eine Maschinenhälfte (1,2) der symmetrisch zu der Transporteinrichtung angeordneten Schleifmaschine aufweist.
dadurch gekennzeichnet, da/3 die Schleifmaschine nur eine Maschinenhälfte (1,2) der symmetrisch zu der Transporteinrichtung angeordneten Schleifmaschine aufweist.
-4-
9. Schleifmaschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schleifmaschine synchronisierte Führungseinrichtungen (24) zur Führung von mit dem Hängeförderer verbundenen Werkstückträgervorrichtungen (21) aufweist.
die Schleifmaschine synchronisierte Führungseinrichtungen (24) zur Führung von mit dem Hängeförderer verbundenen Werkstückträgervorrichtungen (21) aufweist.
10. Schleifmaschine nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Führungseinrichtungen (24) in Transportrichtung der Werkstücke (19) sich bewegende oder rotierende Führungsbänder (26,27) oder Führungsrollen aufweisen.
dadurch gekennzeichnet, daß
die Führungseinrichtungen (24) in Transportrichtung der Werkstücke (19) sich bewegende oder rotierende Führungsbänder (26,27) oder Führungsrollen aufweisen.
11. Schleifmaschine nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Führungsbänder (26,27) oder Führungsrollen paarweise angeordnet sind, wobei zwischen den Paaren oder dem Paar vertikal angeordnete Träger (22, 23) , die in der Führungseinrichtung (21) geführt sind, aufgenommen sind.
dadurch gekennzeichnet, daß
die Führungsbänder (26,27) oder Führungsrollen paarweise angeordnet sind, wobei zwischen den Paaren oder dem Paar vertikal angeordnete Träger (22, 23) , die in der Führungseinrichtung (21) geführt sind, aufgenommen sind.
12. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, da/3
die Schleifmaschine wenigstens vier Spindelantrie-
-5-
be (14) an jeder Maschinenhälfte (1,2) aufweist, die jeweils im Gegen- und/oder im Gleichlauf rotieren.
13. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, da/3
die Schleifmaschine wenigstens 16 Spindeln (17) an jeder Maschinenhälfte (1,2) aufweist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9311339U DE9311339U1 (de) | 1993-07-29 | 1993-07-29 | Schleifmaschine |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9311339U DE9311339U1 (de) | 1993-07-29 | 1993-07-29 | Schleifmaschine |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE9311339U1 true DE9311339U1 (de) | 1993-12-16 |
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ID=6896176
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE9311339U Expired - Lifetime DE9311339U1 (de) | 1993-07-29 | 1993-07-29 | Schleifmaschine |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE9311339U1 (de) |
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE19611932A1 (de) * | 1995-05-24 | 1996-11-28 | Rainer Behr | Schleifmaschine |
AT407130B (de) * | 1995-05-24 | 2000-12-27 | Behr Rainer | Schleifmaschine |
Citations (5)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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