-
Ersatzradschwenkgerät für Lastkraftwagen mit kippbarer Brücke Beim
Kipper wird für die Unterbringung des Ersatzrades häufig der Raum zwischen Fahrerhaus
und Kippbrücke gewählt. 'Soll das Rad von diesem Platz entfernt bzw. an diesen Platz
gebracht werden, so benötigt der Fahrer dazu eine Hilfskraft oder eine Hilfsvorrichtung.
-
Es ist bereits bekannt, Ersatzräder an 'Schwenkarmen zu lagern, wobei
diese Ersatzräder unmittelbar von Hand aus dem 'Stauraum herausgeschwenkt werden
können, da es sich um kleinere Räder, z. B. von Personenkraftwagen, handelt.
-
Weiter ist nicht mehr neu, die Ersatzräder in einer bügelartigen Vorrichtung
zu lagern und mit einer Seilzugvorrichtung, die durch eine Handkurbel bedient wird,
auf den Erdboden herabzulassen. Bei dem 'Schwenkrad gemäß der Erfindung wird die
Hubkraft der Kippvorrichtung zum Ausschwenken, Emporheben und Absetzen des Ersatzrades
ausgenutzt.
-
In den Zeichnungen sind Ausführungsarten des Erfindungsgegenstandes
beispielsweise dargestellt. Bei der ersten und zweiten Ausführungsart (Fig. I bis
4) ist das Ersatzrad I an einem seitlich ausschwenkbaren Hebel 8 befestigt, der
so beschaffen und gelagert ist, daß er mit dem Rad aus seiner Ruhelage heraus auf
den Boden seitlich des Wagens herabgeschwenkt werden kann bzw. umgekehrt. Der 'Schwenkpunkt
für diesen Vorgang ist so gewählt, daß das Ersatzrad mit dem 'Schwenkarm gegenüber
der Ruhelage nicht wesentlich angehoben werden
muß, also keine unnötige
Hubarbeit zu leisten ist. Zum Hochbringen des Rades wird entweder die Aufwärtsbewegung
der Brücke benutzt oder deren Abwärtsbewegung (Feg. I und 2). Die Ausführung nach
Fig. 5 und 6 stellt eine weitergehende Verein-_fachung im Sinne der ersten Ausführung
dar, jedoch ohne den Schwenkarm.
-
Bei der Ausführung nach Fig. I und 2 wird eine Seilverbindung zwischen
Schwenkarm und Brücke hergestellt; das Seil 2 ist am Schwenkarm 8 befestigt, geht
von da hinauf zu der an der Kippbrücke befestigten Zugrolle 3 und zurück zum Rahmen,
wo eine Zugfeder 4 eingeschaltet ist, um eine ruckweise !Seilbeanspruchung zu vermeiden.
Fig. I zeigt das Ersatzrad in :seiner Ruhelage, 'Seil, Zugrolle und Zugfeder in
der Lage kurz vor dem Herausheben des Rades. Das Rad und der 'Schwenkarm haben bei
Seilrollenstellung 5 mit ihrem Schwerpunkt den Scheitelpunkt der Schwenkbewegung
schon etwas überschritten. Die Kipperbrücke 7 wird nunmehr abgelassen, wobei die
'Seilrolle in Stellung 6 kommt und das Ersatzrad den Boden er-.reicht. Fig. 2 zeigt
die Lagerung -des 'Schwenkarmes 8, die zweckmäßig als Schwingmetallagerung ausgeführt
wird, um einerseits den Vorgang in Verbindung mit der Zugfeder 4 weicher zu gestalten
und andererseits zu verhindern, daß die Lagerung des Schwenkarmes durch die in Fahrtrichtung
liegenden Schüttelbewegungen des Ersatzrades beansprucht und ausgeschlagen wird.
Das Ersatzrad wird durch eine an der Fahrerhausrückwand angebrachte Klinke (Klaue)
Io festgehalten, in welche das Rad bei Erreichen der Ruhelage .mittels des Handknopfes
der Befestigungsschraube II einschert. Die Lagerung wird durch die Schwingmetallhülse
9 nachgiebig gestaltet. Die Befestigung des Ersatzrades erfolgt derart, daß das
'Scheibenrad mit seiner Mittelbohrung auf entsprechend gestaltete Rippen I2 des
Schwenkarmes aufgesetzt und eine Gegenplatte 13 zusammen mit der Befestigungsschraube
II aufgesteckt wird, die sich mit entsprechenden Rippen ebenfalls an der Mittelbohrung
des Rades zentriert. Mit der Hebelmutter 14 wird die Gegenplatte 13 und damit das
Ersatzrad festgezogen. Die am Rahmen befestigte Mulde 15 nimmt das Rad in der Ruhestellung
auf, wodurch die 'Schwenkvorrichtung entlastet ist und nur noch mit zur seitlichen
Halterung dient. Nach dem Einbringen des Rades wird das 'Seil von der Zugrolle wieder
abgenommen und .beispielsweise an einen (nicht dargestellten) Haken od. dgl. am
Rahmen oder Schwenkarm gehängt. Der Haltebock 16 der Schwenkhebellagerung ist am
Rahmenlängsträger befestigt.
-
Die in Fig. 3 und 4 gezeigte andere Ausführung entspricht hinsichtlich
der Ersatzradbefestigung am Schwenkarm sowie dessen Lagerung, usw. der oben beschriebenen
ersten Ausführung. Das Herablassen des Rades und das Hochziehen geschieht hierbei
durch die Eigenlast der Brücke (evtl. plus Nutzlast), die ohne zusätzliche Beanspruchung
zuvor angehoben wurde und dann beim Niedergang das Anheben des Ersatzrades bewirkt.
An einer (einklappbaren) Stütze 17, deren Lager 18 und Anlagepunkt I9 sich an der
Kippbrücke befinden, ist eine Rolle 2o gelagert. Unter Zwischenschaltung einer dämpfenden
Zugfeder 21 ist eine stärke Kette 22 einerseits mit dem Rahmen, andererseits mit
dem 'Schwenkarm verbunden; ist dieser ausgeschwenkt, so befindet sich die Kette
zwischen Umlenkrolle 23 und dem am Schwenkarm befindlichen Sektor 24 im gestreckten
Zustand. 'Sie wird bei herabgehender Brücke von der Rolle 2o :eingesenkt, wobei
gerade für das erste Anhebendes Rades die stärkste Kettenkraft zur Verfügung steht.
Das Emporschwenken geschieht bis über den Schwenkscheitelpunkt hinaus (ausgezogen
gezeichnete 'Stellung des Ersatzrades), worauf es in die (gestrichelt angedeutete)
Ruhestellung fällt. Hierbei hängt die Kette entlastet durch. Die herabgelassene
Brücke sichert zusätzlich gegen selbsttätiges Herausschwenken des Rades. :Sollte
in Grenzfällen eine völlig geleerte Brücke mit ihrem auf dieses vordere Brückenende
entfallenden Gewicht nicht zum Anheben ausreichen, kann von Hand nachgeholfen werden.
Jedoch kann auch der Zapfen 25 der Federverbindung mit dem Rahmen herausgezogen
und mit einem entsprechenden Auge (nicht dargestellt) an der Kippbrücke verbunden
werden, so daß dann wieder die in diesem Fall leere Brücke das Rad über Kette und
'Schwenkarm emporzieht. Hierzu muß die Stütze 17 in 'Stellung 26 geschwenkt werden.
Zum Herausbringen des Ersatzrades .aus seiner Ruhestellung muß bei dieser Ausführung
zunächst die Brücke leicht angehoben werden; danach wird das Rad von Hand aus der
Ruhelage bis über den Scheitelpunkt geführt, bis die Kette gespannt ist und der
Schwenkarm nach außen hängt. Sodann wird die Berücke weitergehoben, bis das Rad
auf den Boden aufsetzt. Ein beliebiges Anheben der Brücke ist in dieser Ausführung
(im Gegensatz zur ersten)ohne Bedeutung, so daß auch keine weiteren (dem Abhängen
des 'Seiles in Ausführung I entsprechenden) !Sicherheitshandhabungen nötig sind.
Allerdings muß vor einer 'Seitenentladung (seitliches Kippen) die Stütze 17 eingeklappt
werden. Die Klauenhalterung (Klinke) 27, in welche das Ersatzrad in seiner Ruhelage
einschert, ist hier lediglich mit andersliegender Achse angedeutet.
-
Fig. 5 und 6 zeigen eine weitere, und zwar vereinfachte Ausführung
bei einem Mindestaufwand an Gewicht und Kosten. Dabei wird vorausgesetzt, daß das
Ventil bzw. der Hebel zum Regulieren der Kippvorrichtung so gelegt ist, daß sie
sowohl dann bedient werden kann, wenn der Fahrer neben dem außen hängenden Rad steht,
als auch dann, wenn er sich oberhalb des Rahmens zwischen Führerhaus und Brücke
befindet.
-
Der (Schwenkarm mit seiner Lagerung und dem entsprechenden Bock ist
-hierbei weggelassen. Es ist lediglich eine, Mulde 28 zur Aufnahme des Ersatzrades
mit aufgeschweißtem Halter 29 für dessen Befestigung vorhanden; ferner ein Tragbügel32,
eine möglichst hoch an der Brücke befestigte Rolle 36 und ein Zugseil 37 mit Zugfeder
38. Das am Boden stehende Ersatzradwird mit dem Tragbügel 32 versehen, der in das
zu- oberst liegende der -acht
Befestigungslöcher eingesteckt wird;
der Gegenbüge133 wird von der anderen Seite dagegen gelegt und die Flügelmutter
34 aufgeschraubt.
-
Ein Ring 35 stellt die Verbindung mit dem 'Seil 37 her. Das Seil läuft
von der am Rahmen bzw. an der an ihm befestigten Mulde eingehängten Zugfeder wieder
an die an der Kippbrücke befestigte Rolle 36 zu dem Ring 35. Beim Anheben der Brücke
muß das Rad von Hand vom Wagen weggezogen gehalten werden. Hat der Ring annähernd
die Rolle erreicht, so wird das Ersatzrad auf die zur Mulde 28 führende Rollschiene
39 gestützt und in Richtung auf die Mulde gedreht. Dann wird die Brücke langsam
heruntergelassen und das Rad bis in die Mulde gewälzt, wobei der Tragbügel 32 in
die Stellung I kommt. Dabei gleitet der Ring 3 5 auf dem Tragbügel entlang zum Radinnern
hin und verkürzt damit die sonst nötig werdende 'Seillänge. Von dem Augenblick an,
wo das Rad auf der Rollschiene aufgestützt werden soll, begibt sich der Fahrer zweckmäßigerweise
in den Raum zwischen Führerhaus und Brücke, um von dort aus das Rad zu führen und
in seiner Ruhelage zu befestigen. Dazu wird von der 'Seite des Halters 2 9 her ein
Bolzen 3o durch das im Halter befindliche Langloch und das zu unterst liegende Radbefestigungsloch
im 'Scheibenrad eingeführt und von der anderen 'Seite her die Hebelmutter 3I aufgeschraubt.
Wie bei der Ausführung nach Fig. I und 2 muß auch hier das 'Seil nach der Handhabung
wieder von der Rolle, weggenommen werden. Außerdem darf die Brücke nur bis zu einem
bestimmten Höchstpunkt (der bei dieser vereinfachten Ausführung höher liegt als
bei den beiden ersten Ausführungen) gehoben werden. Eine Sicherung gegen zu hohes
Anheben der Brücke kann z. B. derart eingebaut werden, daß man das an der Feder
befestigte 'Seilende in Verbindung mit dem Kippventil bringt, so daß bei Erreichen
einer bestimmten Federspannung das Anheben der Brücke selbsttätig abgestellt wird.