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DE9306796U1 - Verschlußkappe zum Verschließen einer Flasche - Google Patents

Verschlußkappe zum Verschließen einer Flasche

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Publication number
DE9306796U1
DE9306796U1 DE9306796U DE9306796U DE9306796U1 DE 9306796 U1 DE9306796 U1 DE 9306796U1 DE 9306796 U DE9306796 U DE 9306796U DE 9306796 U DE9306796 U DE 9306796U DE 9306796 U1 DE9306796 U1 DE 9306796U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cap part
cap
closure cap
closure
locking
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE9306796U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Pharma-Gummi Wimmer West 5180 Eschweiler De GmbH
Original Assignee
Pharma-Gummi Wimmer West 5180 Eschweiler De GmbH
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Publication date
Application filed by Pharma-Gummi Wimmer West 5180 Eschweiler De GmbH filed Critical Pharma-Gummi Wimmer West 5180 Eschweiler De GmbH
Priority to DE9306796U priority Critical patent/DE9306796U1/de
Publication of DE9306796U1 publication Critical patent/DE9306796U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D51/00Closures not otherwise provided for
    • B65D51/002Closures to be pierced by an extracting-device for the contents and fixed on the container by separate retaining means
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D55/00Accessories for container closures not otherwise provided for
    • B65D55/02Locking devices; Means for discouraging or indicating unauthorised opening or removal of closure

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

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&eegr;&tgr;&rgr;&iacgr; TNO H &sfgr;&Rgr;&EEgr;&Mgr;&Tgr;&Tgr;&Tgr; Dreikonigstr. 13
DIPL.-ING. H. SCHMITT telefon <076i) vxnn / 706774
DIPL.-ING. W. MAUCHER telefax <o76o &tgr;&ogr;&bgr;776
TEi_bX "/ 72 815 SMiAT D
ßj/ag
Firma
Pharma-Gummi
Wimmer West GmbH
Stoiberger Str. 21-41
5180 Eschweiler 1
Ihwrc Abc * BUu sleu angeben
8 92 815
Verschlußkappe zum Verschließen einer Flasche
Die Erfindung betrifft eine Verschlußkappe zum Verschließen einer Flasche oder dergleichen Behältnisses, das im Bereich seiner Behälteröffnung einen vorstehenden äußeren Ringwulst aufweist, mit einem inneren Kappenteil, das mehrere Federstege hat, die jeweils an ihrem freien Endbereich innenseitig einen Haltevorsprung zum Hintergreifen des Ringwulstes in einer Schließstellung der Verschlußkappe aufweisen, mit einem äußeren Kappenteil, das an einem ringförmigen Wandungsabschnitt innenseitig zumindest einen Sicherungsvorsprung aufweist und zum Sichern der Federstege gegen eine Auslenkbewegung derart auf das innere Kappenteil aufschiebbar ist, daß sich in Schließstellung der Sicherungsvorsprung (die Sicherungsvorsprünge) im Bereich der Federstege befindet (befinden) und mit einem Dichtelement, das wenigstens bereichsweise zwischen den die Behälteröffnung begrenzenden Randbereich der Flasche oder dergleichen und dem inneren Kappenteil angeordnet ist.
Zum Verschließen von Infusions- und Transfusionsflaschen werden häufig sogenannte Bördelkappen verwendet. Diese vorbekannten Bördelkappen weisen ein in Ausgangslage topfförmiges Kappenteil auf, das auf die Flaschenöffnung aufgesetzt wird. Zwischen dem topfförmigen Kappenteil und dem
die Flaschenöffnung begrenzenden Randbereich der Flasche ist ein Stopfen aus elastomerem Material als Dichtelement vorgesehen, der mit seinem querschnittsangepaßten Teilbereich in den Flaschenhals eingedrückt ist. Um die Bördelkappe und den von ihr umgriffenen Stopfen auf dem Flaschenhals zu fixieren, ist der freie Randbereich des blechernen Kappenteils nach innen eingeformt und hintergreift den am Flaschenhals nach außen vorstehenden Bördelrand der Flasche.
An der oberen Stirnfläche des topfförmigen Kappenteiles ist eine kreisförmige und etwa mittig angeordnete Durchstichöffnung vorgesehen, die durch entsprechende Sollbruchstellen im topfförmigen Kappenteil festgelegt ist. Diese Durchstichöffnung kann durch Entfernen eines Deckelteiles freigelegt werden, das mit dem die Durchstichöffnung überdeckenden Teilbereich des topfförmigen Kappenteiles fest verbunden ist und aus Kunststoffmaterial besteht.
Um den Flascheninhalt bei Bedarf auch ohne weitere Hilfsmittel entleeren und um die verschiedenen Materialien nach dem Entleeren der Flasche weitestgehend voneinander trennen zu können, muß die Umbördelung des topfförmigen Kappenteiles aufgebrochen und die Verschlußkappe sowie das Dichtelement von der Flasche gelöst werden. Dabei werden jedoch häufig scharfe Kanten gebildet oder freigelegt, an denen sich beispielsweise das medizinische Personal etwa im Krankenhaus verletzen kann. Auch ist eine vollständige Trennung der verschiedenen Materialien bei diesen vorbekannten Bördelkappen meist nicht ohne weiteres möglich, weil zumindest an deren Deckelteil der die Durchstichöffnung in Schließstellung überdeckende Teilbereich des blechernen Kappenteiles verbleibt. Durch diesen Metallrest an dem ansonsten aus Kunststoff bestehenden Deckelteil wird eine Wiederverwertung des Kunststoffmaterials erschwert.
Aus der DE-OS 40 15 510 ist bereits eine Verschlußkappe der eingangs erwähnten Art bekannt, deren einzelnen Kappenteile vollständig aus Kunststoff bestehen. Diese Verschlußkappe wird an der Flasche durch mehrere Federstege eines inneren Kappenteiles gehalten, die den Bördelrand der Flasche jeweils mit einem innenseitigen Haltevorsprung untergreifen. Dabei ist das innere Kappenteil durch ein es umfassendes ringförmiges äußeres Kappenteil in der Untergriffstellung gesichert. Das äußere Kappenteil weist dazu einen umlaufenden innenseitigen Slcherungsvorsprung auf, der die Federstege des inneren Kappenteiles in Schließstellung der Verschlußkappe abstützt. In dieser Schließstellung untergreift der Slcherungsvorsprung des äußeren Kappenteiles seinerseits am inneren Kappenteil radial nach außen vorstehende Sperrzungen, so daß das äußere und das innere Kappenteil in axialer Richtung unverrückbar aneinander gehalten sind.
Um die vorbekannte Verschlußkappe von der Flasche auch wieder entfernen und um deren beiden Kappenteile voneinander trennen zu können, ist an dem als Schiebering ausgebildeten äußeren Kappenteil eine Aufreißlasche vorgesehen, die durch zwei parallel verlaufende und in axialer Richtung orientierte Sollbruchkerben im Kunststoffmaterial des äußeren Kappenteiles begrenzt ist.
Für den Fall dagegen, daß der Behälterinhalt mittels einer Kanüle oder eines Transfusionsbesteckes entnommen werden soll, ist an der freiliegenden stirnseitigen Decke des inneren Kappenteiles eine Durchstichöffnung vorgesehen, die ebenfalls durch zwei konzentrische Sollbruchrinnen definiert ist.
Unabhängig vom verwendeten Werkstoff weisen solche Schwächungs- oder Sollbruchstellen wesentliche Nachteile auf.
So muß das medizinische Personal in den Krankenhäusern die vorbekannte Verschlußkappe an diesen Sollbruchstellen
zerstören, um sie von der Flasche lösen zu können. Dabei entstehen jedoch scharfe Kanten, die oft ein Verletzungsrisiko beinhalten.
Um an derartigen Sollbruchstellen den vorgesehenen zerstörenden Abriß immer mit dem gleichen Kraftaufwand verläßlich bewerkstelligen zu können, muß zudem sichergestellt sein, daß die Wandstärke dieser Schwächungsstellen über die ganze Lebensdauer eines solchen Kunststoffwerkzeuges konstant bleibt. Vergrößert sich die Wandstärke dieser Schwächungsstelle durch eine Abnutzung des Werkzeuges oder durch andere den Herstellungsprozeß beeinflussende Störungen, so läßt sich die Kappe gar nicht mehr oder nur mit sehr erhöhtem Kraftaufwand von der Flasche trennen. Wird dagegen die Schwächungsstelle zu dünn, bricht die Verschlußkappe an dieser Schwächungsstelle schon während der Montage auf der entsprechenden Flasche.
Solche Schwächungsstellen werden durch entsprechende Verengungen in der Spritzgußform hergestellt. Der für die Herstellung der Verschlußkappe gemäß DE-OS 40 15 510 vorgesehene Polypropylen-Kunststoff weist jedoch lange Molekülketten auf, die beim Durchfließen dieser Verengungen eine Polarisierung erfahren. Durch die Ausrichtung der Molekülketten bilden sich im Bereich der Schwächungsstellen Materialfasern, die einem Durchbrechen des Kunststoffmaterials an sich entgegenwirken und das Trennen der verschiedenen Kappenteile erheblich erschweren können.
Zudem muß die Verschlußkappe gemäß DE-OS 40 15 510 in mehreren Arbeitsschritten auf einem Flaschenhals montiert werden. In einem ersten Arbeitsschritt ist der elastomere Stopfen von oben in die Flaschenöffnung einzudrücken. In einem weiteren Arbeitsschritt wird anschließend das innere Kappenteil von oben auf die Flaschenöffnung sowie den darauf befindlichen Stopfen gedrückt, wobei die Federstege dieses Kappenteiles
beim Passieren des die Flaschenöffnung begrenzenden Ringwulstes vorübergehend nach außen ausgelenkt werden, um anschließend in ihre entspannte Untergriffstellung einzufedern. In einem nachfolgenden Arbeitsschritt wird anschließend das äußere Kappenteil auf das innere Kappenteil geschoben und dadurch die Federstege in ihrer Untergriff- oder Schließstellung gesichert.
Im Gegensatz zur Montage herkömmlicher Bördelkappen, bei denen der Bördelrand seitlich von unten nach innen eingeformt werden muß, werden die verschiedenen Kappenteile bei der aus DE-OS 40 15 510 vorbekannten Verschlußkappe also nacheinander von oben auf die Flasche aufgesetzt. Um diese Arbeitsschritte durchführen zu können, sind daher entsprechend ausgestaltete Verschließmaschinen erforderlich.
Es besteht die Aufgabe, eine Verschlußkappe der eingangs erwähnten Art zu schaffen, die mit geringem Aufwand auf eine Infusions- oder Transfusionsflasche oder dergleichen Behältnis montiert oder demontiert werden kann und bei der sich das verwendete Kappenmaterial besonders gut einer Wiederverwertung zuführen läßt.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht bei der Verschlußkappe der eingangs erwähnten Art insbesondere darin, daß das äußere Kappenteil im Verlauf seines Umfanges mehrere Sicherungsvorsprünge aufweist, zwischen denen jeweils eine Ausrastöffnung vorgesehen ist, daß das äußere Kappenteil und das innere Kappenteil in Schließstellung der Verschlußkappe mittels zumindest einer lösbaren Drehsicherung drehfest miteinander verbunden sind und daß nach dem Lösen der Drehsicherung diese beiden Kappenteile mittels einer Dreh- und einer anschließenden axialen Schiebebewegung des äußeren Kappenteiles relativ zum inneren Kappenteil voneinander trennbar sind.
Die erfindungsgemäße Verschlußkappe läßt sich leicht von einer Flasche oder dergleichen Behältnis entfernen. Dazu muß lediglich die Drehsicherung gelöst und das innere Kappenteil gegenüber dem äußeren Kappenteil verdreht werden, um diese beiden Teile anschließend in axialer Schieberichtung voneinander trennen zu können. Durch das Verdrehen werden die an den Federstegen des inneren Kappenteiles vorgesehenen Haltevorsprünge aus dem Bereich der Sicherungsvorsprünge in den Bereich der Ausrastaussparungen bewegt, die am inneren Wandungsumfang des äußeren Kappenteiles verteilt angeordnet sind. Diese Ausrastaussparungen, die den zwischen den benachbarten SicherungsvorSprüngen vorgesehenen Zwischenraum bilden, erlauben es, die Haltevorsprünge der Federstege in axialer Richtung aus dem Eingriffsbereich der am äußeren Kappenteil vorgesehenen Sicherungsvorsprünge zu bringen. Durch die bajonettverschlußartige Verzahnung des äußeren und des inneren Kappenteiles können diese beiden Kappenteile leicht und praktisch zerstörungsfrei voneinander getrennt und einer Wiederverwertung zugeführt werden.
Da zum Trennen der beiden Kappenteile keine Sollbruchstellen erforderlich sind, kann bei der erfindungsgemäßen Verschlußkappe auch auf Schwächungsstellen verzichtet werden, die im Kunststoffmaterial zu einer unerwünschten Ausrichtung von Materialfasern und zu scharfkantigen Rändern führen. Das medizinische Personal kann die erfindungsgemäße Verschlußkappe daher leicht entfernen, ohne sich an solch scharfkantigen Rändern zu verletzen. Gleichzeitig können die Bestandteile der erfindungsgemäßen Verschlußkappe leicht voneinander getrennt und praktisch sortenrein einer Wiederverwertung zugeführt werden. Das dabei ausschließlich verwendete Kunststoffmaterial fällt im Krankenhaus auch an anderer Stelle in Form von Spritzen oder dergleichen Kunststoffteilen als Abfall an, während auf die Verwendung des im wesentlichen bloß für
herkömmliche Bördelkappen vorgesehenen Aluminiummaterials verzichtet werden kann.
Eine Weiterbildung gemäß der Erfindung, für die selbstständig Schutz beansprucht wird, sieht bei der Verschlußkappe der eingangs erwähnten Art vor, daß das innere Kappenteil in entspannter Ausgangslage im Bereich seiner Haltevorsprünge einen lichten inneren Durchmesser hat, der zumindest etwa dem Außendurchmesser des Ringwulstes der Flasche oder dergleichen entspricht und daß die Federstege des inneren Kappenteils durch eine axiale Relativbewegung von innerem und äußerem Kappenteil mittels wenigstens einer am inneren und/oder am äußeren Kappenteil vorgesehenen Auflaufschräge in ihre in Schließstellung zueinander eingefederte Halteposition bewegbar sind.
Da das innere Kappenteil in seiner entspannten Ausgangslage einen lichten Durchmesser hat, der zumindest etwa dem Außendurchmesser des Ringwulstes der Flasche oder dergleichen entspricht, kann das innere Kappenteil bei der Montage der erfindungsgemäßen Verschlußkappe praktisch kraftlos auf die Flasche aufgesetzt werden. Die am inneren Kappenteil vorgesehenen Federstege werden erst dann in ihre Haltestellung bewegt, wenn beispielsweise das äußere Kappenteil von unten auf das innere Kappenteil aufgeschoben wird. Da die zur Montage der erfindungsgemäßen Verschlußkappe erforderlichen Arbeitsschritte und insbesondere die zum Verbinden des inneren Kappenteiles mit dem äußeren Kappenteil vorgesehene, seitlich nach oben gerichtete Schiebebewegung der auch der bei herkömmlichen Bördelkappen üblichen Arbeitsweise entspricht, können die erfindungsgemäßen Verschlußkappen auch auf herkömmlichen Verschlußanlagen verarbeitet werden.
Eine bevorzugte Weiterbildung gemäß der Erfindung, der ebenfalls eigenständig Schutz zukommen kann, sieht vor, daß
das innere und das äußere Kappenteil mittels zumindest eines zwischen ihnen vorgesehenen Vorsprunges in einer vormontierten Vorraststeilung gehalten sind, in der sich die Federstege in ihrer Offenstellung befinden, und daß die Kappenteile durch eine axiale Relativbewegung des äußeren Kappenteiles zum inneren Kappenteil in die Schließstellung der Verschlußkappe bewegbar sind. Die im wesentlichen aus dem inneren Kappenteil, dem äußeren Kappenteil und dem Deckelteil bestehende Verschlußkappe kann in einer vormontierten Vorraststeilung angeliefert und auf die Infusionsflasche aufgesetzt werden. Anschließend ist lediglich eine axiale Relativbewegung der beiden Kappenteile erforderlich, um die Verschlußkappe sowie das von ihr dicht abgeschlossene Behältnis zu verschließen. Diese Ausführungsform begünstigt die einfache Montage der erfindungsgemäßen Verschlußkappe noch zusätzlich.
Die Herstellung der erfindungsgemäßen Verschlußkappe wird noch erleichtert, wenn die Drehsicherung(en) am Deckelteil angeordnet und daran vorzugsweise einstückig angeformt sind.
Diese Drehsicherung wirkt einem Verdrehen des inneren Kappenteiles gegenüber dem äußeren Kappenteil in Schließstellung der Verschlußkappe entgegen. Dazu ist es zweckmäßig, wenn das Deckelteil mit dem inneren Kappenteil drehfest verbunden ist.
Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, daß das Deckelteil zumindest einen, an seiner dem inneren Kappenteil zugewandten Flachseite vorstehenden Rasthaken, vorzugsweise mehrere Rasthaken aufweist, die die Durchstichöffnung des inneren Kappenteiles durchsetzen und mit ihrem nach außen abgewinkelten oder dergleichen überstehenden freien Ende den die Durchstichöffnung begrenzenden Randbereich des inneren Kappenteiles hintergreifen. Das Deckelteil wird mittels der Rasthaken am inneren Kappenteil lösbar gehalten, ohne daß eventuell nur schwer zu durchbrechende Schwächungs-
oder Sollbruchstellen zwischen dem Deckelteil und dem inneren Kappenteil erforderlich wären.
Das innere Kappenteil ist in Schließstellung unverrückbar mit dem äußeren Kappenteil verbunden, wenn an jedem Federsteg in seinem freien Endbereich außenseitig ein Rastvorsprung vorgesehen ist, der in Schließstellung der Verschlußkappe zwischen zwei in Schieberichtung voneinander beabstandeten SicherungsvorSprüngen gehalten ist, welche innenseitig an dem ringförmigen Wandungsabschnitt des äußeren Kappenteils angeordnet sind.
Zur Vormontage der einzelnen Bestandteile ist es zweckmäßig, wenn in Schieberichtung vor den einander zugeordneten SicherungsvorSprüngen eine Vorrastnocke vorgesehen ist und wenn in vormontierter Vorraststellung der Verschlußkappe die Federstege des inneren Kappenteiles mit ihrem Rastvorsprung zwischen dieser Vorrastnocke und dem benachbarten Sicherungsvorsprung des äußeren Kappenteiles gehalten sind.
Eine Ausfuhrungsform gemäß der Erfindung sieht vor, daß zur drehsicheren Führung der Rastvorsprünge in Schieberichtung zwischen zumindest einem der Vorrastnocken und dem benachbarten Sicherungsvorsprung auf beiden Seiten dieser Vorsprünge jeweils eine in Schieberichtung orientierte Führungsleiste vorgesehen ist, und daß die Führungsleisten vorzugsweise bis etwa in den, dem Deckel zugewandten Randbereich des äußeren Kappenteiles reichen. Somit sind die einzelnen Bestandteile der erfindungsgemäßen Verschlußkappe bereits in ihrer vormontierten Stellung drehfest miteinander verbunden. In Schließstellung der Verschlußkappe greift beispielsweise die am Deckelteil vorgesehene Drehsicherung in die entsprechende Ausnehmung des äußeren Kappenteils ein, so daß die Einzelteile der erfindungsgemäßen Verschlußkappe auch
dann solange drehfest aneinander gehalten sind, solange das Deckelteil nicht vom inneren Kappenteil entfernt wurde.
Um die beiden Kappenteile mit möglichst geringem Kraftaufwand in ihre Vorraststellung und anschließend auch in ihre Schließstellung bringen zu können, ist nach einer Ausführungsform gemäß der Erfindung vorgesehen, daß die zum Deckelteil weisende Flanke der Rastvorsprünge etwa rechtwinklig zur Längsachse des Federsteges angeordnet ist und daß die gegenüberliegende Flanke jedes Rastvorsprunges zum freien Ende des Federsteges hin schräg nach innen verläuft. Die leichte Montage der beiden Kappenteile wird noch begünstigt, wenn die zum Deckelteil weisende Flanke zumindest der dem Deckelteil zugewandten SicherungsvorSprünge, vorzugsweise jeweils beide einander zugeordneten Sicherungsvorsprünge in Richtung zum Behältnis schräg nach innen geneigt sind, und wenn die gegenüberliegenden Flanken dieser Sicherungsvorsprünge vorzugsweise etwa rechtwinklig zur Längsachse des ringförmigen Wandungsabschnittes des äußeren Kappenteiles angeordnet sind.
Die Haltevorsprünge der Federstege werden besonders sicher und fest gegen die Untergreif-Sperrschulter des im Bereich der Flaschenöffnung vorgesehenen Ringwulstes gepreßt, wenn die Federstege in Schließstellung den (die) den Deckelteil abgewandten Sicherungsvorsprung (Sicherungsvorsprünge) an seiner (ihren) schrägen Flanke(n) mit einer korrespondierenden und am freien Endbereich der Federstege vorgesehenen Gegenfläche beaufschlagen.
Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung, bei der das verwendete Kappenmaterial besonders gut einer Wiederverwertung zugeführt werden kann, sieht vor, daß das innere Kappenteil, das äußere Kappenteil und das Deckelteil
aus Kunststoff, vorzugsweise aus Polypropylen, hergestellt sind.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispieles in Verbindung mit den Ansprüchen sowie der Zeichnung. Die einzelnen Merkmale können je für sich oder zu mehreren bei einer Ausführungsform der Erfindung verwirklicht sein.
Es zeigt in unterschiedlichen Maßstäben:
Fig. 1 eine Infusions- oder Transfusionsflasche in einer Seitenansicht, wobei die Flasche mittels einer Verschlußkappe verschlossen ist, auf deren äußerem Kappenteil ein Deckelteil gehalten ist,
Fig. 2 das Deckelteil der Verschlußkappe in einer Draufsicht,
Fig. 3 das Deckelteil in einer Querschnittsdarstellung,
Fig. 4 ein inneres Kappenteil der Verschlußkappe aus Fig. 1 bis 3 in einer Draufsicht auf seine Oberseite, wobei das innere Kappenteil in das äußere Kappenteil der Verschlußkappe einschiebbar ist,
Fig. 5 das äußere Kappenteil, das innere Kappenteil sowie
das Deckelteil der Verschlußkappe aus Figur 1 bis 4
in einer vormontierten Querschnittsdarstellung, wobei sich diese Bestandteile der Verschlußkappe oberhalb
einer Flasche befinden, in deren Flaschenhals ein Stopfen als Dichtelement eingedrückt ist,
Fig. 6 die auf die Flaschenöffnung aufgesetzten Bestandteile der Verschlußkappe in einer vormontierten Vorraststellung,
Fig. 7 die Verschlußkappe in ihrer Schließstellung, in der das innere Kappenteil und das äußere Kappenteil axial unverrückbar sowie drehfest miteinander verbunden sind,
Fig. 8 einen Federsteg des inneren Kappenteiles, der in der
Vorraststellung am äußeren Kappenteil gehalten ist, wobei das innere und das äußere Kappenteil nur bereichsweise dargestellt sind,
Fig. 9 den am äußeren Kappenteil gehaltenen Federsteg in
Schließstellung der Verschlußkappe und
Fig. 10 den Feder steg des inneren Kappenteiles, der durch eine Drehbewegung und eine anschließende Axialbewegung aus der Eingriffsstellung mit dem
äußeren Kappenteil entnommen werden kann.
In den Figuren 1 bis 10 ist eine Verschlußkappe 1 dargestellt, die zum Verschließen einer Infusions- oder Transfusionsflasche 2 vorgesehen ist. Die Verschlußkappe 1 besteht im wesentlichen aus einem inneren Kappenteil 3, einem äußeren Kappenteil 4 sowie einem Deckelteil 5.
Das innere Kappenteil 3 weist eine obere Deckplatte 6 auf, an die rechtwinklig zur Plattenebene vier über Kreuz angeordnete Federstege 7 einstückig angeformt sind. Jeder dieser Federstege 7 hat an seinem freien Endbereich einen Haltevorsprung 8, der nach innen abgewinkelt ist und über die Innenseite seines Federsteges 7 vorsteht. In Schließstellung der Verschlußkappe 1 hintergreifen oder untergreifen die
13
Federstege 7 mit ihrem Haltevorsprung 8 die der Verschlußkappe
I abgewandte Ringschulter 9 eines Ringwulstes 10 der Flasche 2. Dabei sind die Federstege 7 so bemessen, daß sich zwischen der Deckplatte 6 und dem die Flaschenöffnung begrenzenden Randbereich der Flasche 2 der nach außen vorstehende Flansch
II eines Stopfens 12 befindet, der als Dichtelement ausgebildet ist und mit seinem formangepaßten zylindrischen Teilbereich 13 dicht in die Flaschenöffnung eingedrückt ist.
Das äußere Kappenteil 4 der Verschlußkappe 1 ist im wesentlichen als ringförmiger Wandungsabschnitt ausgebildet. In dem ringförmigen Wandungsabschnitt des äußeren Kappenteiles
4 sind innenseitig mehrere Sicherungsvorsprünge 14, 15 vorgesehen. Zum Sichern der Federstege 7 gegen eine radial nach außen gerichtete Auslenkbewegung ist das äußere Kappenteil 4 derart auf das innere Kappenteil 3 aufschiebbar, daß sich in der in Figur 7 gezeigten Schließstellung die Sicherungsvorsprünge 14, 15 am freien Endbereich der Federstege 7 befinden.
In seiner beispielsweise in Figur 5 und 6 gezeigten entspannten Ausgangslage hat das innere Kappenteil 3 einen lichten inneren Durchmesser, der etwa dem Außendurchmesser des Ringwulstes 10 der Flasche 2 entspricht. In dieser entspannten Ausgangslage läßt sich das innere Kappenteil 3 praktisch ohne Widerstand auf die Flaschenöffnung aufsetzen. Wie die Figuren
5 bis 7 zeigen, ist an der Außenseite jedes Feder Steges 7 ein Rastvorsprung 16 vorgesehen, deren zum Deckelteil weisende Flanke 17 jeweils etwa rechtwinklig zur Längsachse des Federsteges 7 angeordnet ist. Die gegenüberliegende Flanke 18 jedes Rastvorsprunges 16 verläuft zum freien Ende des betreffenden Federsteges 7 hin schräg nach innen. Jedem der Federstege 7 ist ein Sicherungsvorsprung 14 zugeordnet, der in seiner Breite etwa an die des Federsteges 7 angepaßt ist. Die zum Deckelteil 5 weisende Flanke 19 jedes dieser
Sicherungsvorsprünge 14 ist in Richtung zur Flasche 2 schräg nach innen geneigt, während die gegenüberliegende Flanke 20 etwa rechtwinklig zur Längsachse des äußeren Kappenteils 4 angeordnet ist.
5
In axialer Richtung zur Flasche 2 hin ist ein weiterer Sicherungsvorsprung 15 vorgesehen, der als umlaufender Sicherungsring 15 ausgebildet ist und hier durch den der Flasche zugewandten und schräg nach innen abgewinkelten Endbereich des ringförmigen äußeren Kappenteiles 4 gebildet ist. Ebenso wie die Flanken 18, 19 der Vorsprünge 14, 16, bildet dieser dem Deckelteil 5 abgewandte vorstehende Sicherungsring 15 des äußeren Kappenteiles 4 eine nach innen gerichtete Auflaufschräge, die bei einer axialen Relativbewegung der Kappenteile 3, 4 die Federstege 7 des inneren Kappenteils 3 nach innen verdrängen und einfedern läßt. Die Federstege 7 weisen dazu an ihrem freien Ende außenseitig eine korrespondierende schräge Gegenfläche 21 auf, die auf der dem Deckelteil 5 zugewandten, zur Flasche 2 hin schräg nach innen gerichteten Flanke des Sicherungsringes 15 nach innen gleiten kann.
In gleicher Weise wirken auch die schrägen Flanken 18, 19 an den einander zugeordneten Rast- und Sicherungsvorsprüngen 16, 14. In axialer Richtung ist der Abstand zwischen den SicherungsvorSprüngen 14 und dem Sicherungsring 15 so bemessen, daß der Federsteg 7 mit seinem zwischen Gegenfläche 21 und Rastvorsprung 16 befindlichen Teilbereich in Schließstellung der Verschlußkappe 1 jeweils zwischen den beiden SicherungsvorSprüngen 14, 15 axial unverrückbar gehalten ist.
In Schieberichtung vor den SicherungsvorSprüngen 14, 15 ist jeweils eine Vorrastnocke 22 vorgesehen, die in Umfangsrichtung ebenfalls an die Breite des betreffenden Federsteges 7 angepaßt ist. Das innere Kappenteil 3 läßt sich
bedarfsweise zunächst nur soweit in das äußere Kappenteil 3 schieben, daß die Rastvorsprünge 16 an den Federstegen 7 zwischen der ihnen zugeordneten Vorrastnocke 22 und dem benachbarten Sicherungsvorsprung 14 des äußeren Kappenteiles 4 gehalten sind. Dabei wird zwischen der Vorrastnocke 22 und dem Sicherungsvorsprung 14 eine Aussparung oder Ausnehmung gebildet, in die der betreffende Rastvorsprung eingreifen kann. In dieser vormontierten Vorraststeilung kann die Verschlußkappe an die Verbraucher ausgeliefert und dort in dieser Form auf die Flaschenöffnungen aufgesetzt werden.
Wie die Figuren 7 und 9 zeigen, kann die Verschlußkappe 1 durch eine bloße Druckbeaufschlagung, die seitlich von unten in Richtung zu dem feststehenden Deckelteil 5 verläuft, von der Vorraststeilung in die Schließstellung bewegt werden. Dabei kann die Verschlußkappe 1 auf den bestehenden Anlagen verarbeitet werden, die zur Aluminiumverbordelung bei Bördelkappen vorgesehen sind und praktisch auch alle zum Schließen der hier dargestellten Verschlußkappe 1 erforderlichen Funktionen aufweisen.
Wie die Figuren 8 bis 10 zeigen, sind beidseits der Sicherungsvorsprünge 14 und der Vorrastnocken 22 in Schieberichtung orientierte Führungsleisten 23 vorgesehen, die bis etwa in den dem Deckelteil 5 zugewandten Randbereich des äußeren Kappenteiles 4 reichen. Diese Führungsleisten 2 3 verhindern ein Verdrehen der beiden Kappenteile 3, 4 bis in deren Vorraststeilung.
In der in Figur 1 und 7 gezeigten Schließstellung greift das Deckelteil 5 mit einer randseitig axial vorstehenden und als Drehsicherung dienenden Ausformung 24 in eine formangepaßte, randseitig offene Ausnehmung 25 des äußeren Kappenteils 4 ein. Das Deckelteil 5, welches am inneren Kappenteil 3 lösbar gehalten ist, sichert das mit ihm drehfest verbundene innere
Kappenteil 3 in Schließstellung gegen ein Verdrehen relativ zum äußeren Kappenteil 4 ab. Durch diese drehfeste Verbindung der Bestandteile 3, 4 in Schließstellung der Verschlußkappe 1 werden auch die Rastvorsprünge 16 der Federstege 7 in ihrer in Figur 7 und 9 gezeigten Haltestellung gesichert. Durch Lösen des Deckelteiles 5 vom inneren Kappenteil 3 wird die drehfeste Verbindung zwischen den beiden Kappenteilen 3, 4 aufgehoben. Da die Führungsleisten 23 nur bis in Höhe der Sicherungsvorsprünge 14 reichen, können die Rastvorsprünge 16 durch eine Drehbewegung des äußeren Kappenteiles 4 gegenüber dem inneren Kappenteil 3 aus ihrer Eingriffsstellung gedreht und in den Bereich der Ausrastöffnungen 26 bewegt werden, die jeweils durch den zwischen zwei benachbarten SicherungsvorSprüngen 14 vorgesehenen und sich bis zum Deckelteil 5 erstreckenden Zwischenraum gebildet sind. Durch eine nachfolgende, in Figur 10 angedeutete axiale Schiebebewegung lassen sich anschließend die Kappenteile 3, 4 voneinander und von der Flasche 2 trennen und einer Wiederverwertung zuführen.
Das Flip-Up-Deckelteil 5, das als Originalitätsverschluß für eine stirnseitige Durchstichöffnung 27 des inneren Kappenteiles 3 ausgebildet ist, läßt sich leicht vom inneren Kappenteil 3 lösen. Es weist dazu zumindest einen, bei der hier dargestellten Verschlußkappe mehrere Rasthaken 28 auf, die etwa mittig an dessen dem inneren Kappenteil 3 zugewandten Flachseite vorstehen. Die Rasthaken 28 durchsetzen die Duchstichöffnung 27 und hintergreifen mit ihrem jeweils nach außen abgewinkelten freien Ende den die Durchstichöffnung 27 begrenzenden Randbereich des inneren Kappenteiles 3. Das abgewinkelte freie Ende der Rasthaken 28, das beispielsweise durch eine Hitzeverformung gebildet werden kann, läßt sich vom inneren Kappenteil 3 zwar leicht lösen, anschließend aber nicht wieder aufsetzen. Zur drehfesten Verbindung des Kappenteiles 3 mit dem Deckelteil 5 steht an der Flachseite
des Deckelteils 5 ein Sicherungsstift 29 vor, der in eine entsprechende Aussparung 30 des inneren Kappenteiles 3 eingreift.
Durch die bajonettverschlußartige Verbindung zwischen dem inneren und dem äußeren Kappenteil 3, 4 und durch die lösbare Verbindung des Deckelteils 5 am inneren Kappenteil 3 mittels der Rasthaken 28 kann auf Sollbruch- oder dergleichen Schwachungsstellen an den einzelnen Bestandteilen 3, 4, 5 der Verschlußkappe 1 verzichtet werden.
Durch Entrasten des Deckelteils 5 vom inneren Kappenteil 3 läßt sich die Durchstichöffnung 27 am inneren Kappenteil öffnen und der Stopfen 12 bereichsweise freilegen, um mittels einer Kanüle oder eines Transfusionsbesteckes den Flascheninhalt in der Flasche 2 entnehmen zu können. Soll der Flascheninhalt dagegen unmittelbar aus der Flasche 2 ausgegossen werden, so müssen nach dem Entfernen des Deckelteils 5 die Kappenteile 3, 4 nur gegeneinander verdreht und anschließend axial verschoben werden, um die Verschlußkappe 1 vollständig zu entfernen und um die Flaschenöffnung der Flasche 2 freilegen zu können.
Auch beim vollständigen Öffnen der Flasche 2 und Entfernen der Verschlußkappe 1 werden keine scharfkantigen Ränder gebildet oder freigelegt, an denen sich das medizinische Personal beispielsweise in einem Krankenhaus verletzen könnte.
Nach Entfernen der Verschlußkappe 1 von der Flasche 2 können die einzelnen Materialien praktisch sortenrein einer Wiederverwertung zugeführt werden. Da die Einzelteile 3, 4, 5 der Verschlußkappe 1 aus Kunststoff, vorzugsweise aus Polypropylen-Kunststoff, hergestellt sind, fällt hier kein weiteres Material, beispielsweise Aluminiumblech, an.
Die Verschlußkappe 1 kann mit geringem Aufwand auf eine Infusions- oder Transfusionsflasche oder dergleichen Behältnis montiert oder demontiert werden. Dabei läßt sich das zur Herstellung der Kappen-Einzelteile 3, 4, 5 verwendete Kappenmaterial leicht voneinander trennen und besonders gut einer Wiederverwertung zuführen.
/Ansprüche

Claims (19)

19 Ansprüche
1. Verschlußkappe (1) zum Verschließen einer Flasche (2) oder dergleichen Behältnisses, das im Bereich seiner Behälteröffnung einen vorstehenden äußeren Ringwulst (10) aufweist, mit einem inneren Kappenteil (3) , das mehrere Federstege (7) hat, die jeweils an ihrem freien Endbereich innenseitig einen Haltevorsprung (8) zum Hintergreifen des Ringwulstes (10) in einer Schließstellung der Verschlußkappe (1) aufweisen, mit einem äußeren Kappenteil (4), das an einem ringförmigen Wandungsabschnitt innenseitig zumindest einen Sicherungsvorsprung (14) aufweist und zum Sichern der Federstege (7) gegen eine Auslenkbewegung derart auf das innere Kappenteil (3) aufschiebbar ist, daß sich in Schließstellung der Slcherungsvorsprung (14) (die SlcherungsvorSprünge) im Bereich der Federstege befindet (befinden) und mit einem Dichtelement (12), das wenigstens bereichsweise zwischen dem die Behälteröffnung begrenzenden Randbereich der Flasche (2) oder dergleichen und dem inneren Kappenteil (3) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß das äußere Kappenteil (4) im Verlauf seines Umfanges mehrere Sicherungsvorsprünge (14) aufweist, zwischen denen jeweils eine Ausrastöffnung (26) vorgesehen ist, daß das äußere Kappenteil (4) und das innere Kappenteil (3) in Schließstellung der Verschlußkappe (1) mittels zumindest einer lösbaren Drehsicherung drehfest miteinander verbunden sind und daß nach dem Lösen der Drehsicherung diese beiden Kappenteile mittels einer Dreh- und einer anschließenden axialen Schiebebewegung des äußeren Kappenteiles relativ zum inneren Kappenteil voneinander trennbar sind.
2. Verschlußkappe nach dem Oberbegriff von Anspruch 1, insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das innere Kappenteil (3) in entspannter Ausgangslage im Bereich seiner HaltevorSprünge (8) einen lichten inneren Durchmesser hat, der zumindest etwa dem Außendurchmesser des Ringwulstes (10) der Flasche (2) oder dergleichen entspricht und daß die Federstege (7) des inneren Kappenteiles (3) durch eine axiale Relativbewegung von innerem und äußerem Kappenteil (3, 4) mittels wenigstens einer am inneren und/oder am äußeren Kappenteil (3, 4) vorgesehenen Auflaufschräge in ihre in Schließstellung zueinander eingefederte Halteposition bewegbar sind.
3. Verschlußkappe zum Verschließen einer Infusions- oder Transfusionsflasche nach dem Oberbegriff von Anspruch 1, insbesondere nach Anspruch 1 oder 2, mit einem Deckelteil (5) , das als Originalitätsverschluß für eine stirnseitige Durchstichöffnung (27) des inneren Kappenteiles (3) ausgebildet und mit diesem lösbar verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß das innere und das äußere Kappenteil (3, 4) mittels zumindest eines zwischen ihnen vorgesehenen Vorsprunges in einer vormontierten Vorraststeilung gehalten sind, in der sich die Federstege (7) in ihrer Offenstellung befinden, und daß die Kappenteile (3, 4) durch eine axiale Relativbewegung des äußeren Kappenteiles (4) zum inneren Kappenteil (3) in die Schließstellung der Verschlußkappe (1) bewegbar sind.
4. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehsicherung (en) (25) mit dem
inneren Kappenteil (3) lösbar verbunden ist (sind) und in Schließstellung der Verschlußkappe in eine randseitig offene Ausnehmung (25) des äußeren Kappenteils (4) eingreift (eingreifen).
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5. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehsicherung(en) (25) am Deckelteil (5) angeordnet und daran vorzugsweise einstückig angeformt sind.
6. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckelteil (5) mit dem inneren Kappenteil (3) drehfest verbunden ist.
7. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckelteil (5) zumindest einen, an seiner dem inneren Kappenteil (3) zugewandten Flachseite vorstehenden Rasthaken, vorzugsweise mehrere Rasthaken (28) aufweist, die die Durchstichöffnung (27) des inneren Kappenteiles (3) durchsetzen und mit ihrem nach außen abgewinkelten oder dergleichen überstehenden freien Ende den die Durchstichöffnung (27) begrenzenden Randbereich des inneren Kappenteiles (3) hintergreifen.
8. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an jedem Federsteg (7) in seinem freien Endbereich außenseitig ein Rastvorsprung (16) vorgesehen ist, der in Schließstellung der Verschlußkappe (1) zwischen zwei in Schieberichtung voneinander beabstandeten SicherungsvorSprüngen (14, 15) gehalten ist, welche innenseitig an dem ringförmigen Wandungsabschnitt des äußeren Kappenteils (4) angeordnet sind.
9. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß in Schieberichtung vor den einander zugeordneten SicherungsvorSprüngen (14, 15) eine Vorrastnocke (22) vorgesehen ist, und daß in vormontierter Vorraststeilung der Verschlußkappe (1) die Federstege (7) des inneren Kappenteiles (3) mit ihrem Rastvorsprung (16) zwischen dieser Vorrastnocke (22) und dem benachbarten
Sicherungsvorsprung (14) des äußeren Kappenteiles (4) gehalten sind.
10. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zur drehsicheren Führung der Rastvorsprünge (16) in Schieberichtung zwischen zumindest einem der Vorrastnocken (22) und dem benachbarten Sicherungsvorsprung (14) auf beiden Seiten dieser Vorsprünge (14, 16) jeweils eine in Schieberichtung orientierte Führungsleiste (23) vorgesehen ist, und daß die Führungsleisten (23) vorzugsweise bis etwa in den, dem Deckelteil (5) zugewandten Randbereich des äußeren Kappenteiles (4) reichen.
11. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die zum Deckelteil weisende Flanke (17) der Rastvorsprünge (16) etwa rechtwinklig zur Längsachse des Federsteges (7) angeordnet ist, und daß die gegenüberliegende Flanke (18) jedes Rastvorsprunges (16) zum freien Ende des Federsteges (7) hin schräg nach innen verläuft.
12. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die zum Deckelteil (5) weisende Flanke
(19) zumindest der dem Deckelteil (5) zugewandten Sicherungsvorsprünge (14), vorzugsweise jeweils beide einander zugeordneten Sicherungsvorsprünge (14, 15) in Richtung zum Behältnis (2) schräg nach innen geneigt sind, und daß die gegenüberliegenden Flanken (20) dieser Sicherungsvorsprünge (14) vorzugsweise etwa rechtwinklig zur Längsachse des ringförmigen Wandungsabschnittes des äußeren Kappenteiles (4) angeordnet sind.
13. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Federstege (7) in Schließstellung
den (die) den Deckelteil (5) abgewandten Sicherungsvorsprung (Sicherungsvorsprünge) an seiner (ihren) schrägen Flanke (19) mit einer korrespondierenden und am freien Endbereich der Federstege (7) vorgesehenen Gegenfläche (21) beaufschlagen.
14. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der dem Deckelteil (5) abgewandte Sicherungsvorsprung (15) als umlaufender Sicherungsring ausgebildet ist.
15. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das innere Kappenteil (3), das äußere Kappenteil (4) und das Deckelteil (5) aus Kunststoff, vorzugsweise aus Polypropylen-Kunststoffmaterial, hergestellt sind.
9)Of O
Herr Rechts- und Patentanwalt Henricn Börjes-Pestalozza
als Vertreter für Herrn Patentanwalt Hans Schmitt
Geschäftsnummer: "3.1.5. Nr. 31/93 (§ 46 PatAnwO)"
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