DE9306796U1 - Verschlußkappe zum Verschließen einer Flasche - Google Patents
Verschlußkappe zum Verschließen einer FlascheInfo
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Description
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Stoiberger Str. 21-41
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Stoiberger Str. 21-41
5180 Eschweiler 1
8 92 815
Die Erfindung betrifft eine Verschlußkappe zum Verschließen einer Flasche oder dergleichen Behältnisses, das im Bereich
seiner Behälteröffnung einen vorstehenden äußeren Ringwulst aufweist, mit einem inneren Kappenteil, das mehrere Federstege
hat, die jeweils an ihrem freien Endbereich innenseitig einen Haltevorsprung zum Hintergreifen des Ringwulstes in einer
Schließstellung der Verschlußkappe aufweisen, mit einem äußeren Kappenteil, das an einem ringförmigen
Wandungsabschnitt innenseitig zumindest einen Sicherungsvorsprung aufweist und zum Sichern der Federstege
gegen eine Auslenkbewegung derart auf das innere Kappenteil aufschiebbar ist, daß sich in Schließstellung der
Sicherungsvorsprung (die Sicherungsvorsprünge) im Bereich der
Federstege befindet (befinden) und mit einem Dichtelement, das wenigstens bereichsweise zwischen den die Behälteröffnung
begrenzenden Randbereich der Flasche oder dergleichen und dem inneren Kappenteil angeordnet ist.
Zum Verschließen von Infusions- und Transfusionsflaschen
werden häufig sogenannte Bördelkappen verwendet. Diese vorbekannten Bördelkappen weisen ein in Ausgangslage
topfförmiges Kappenteil auf, das auf die Flaschenöffnung
aufgesetzt wird. Zwischen dem topfförmigen Kappenteil und dem
die Flaschenöffnung begrenzenden Randbereich der Flasche ist ein Stopfen aus elastomerem Material als Dichtelement
vorgesehen, der mit seinem querschnittsangepaßten Teilbereich in den Flaschenhals eingedrückt ist. Um die Bördelkappe und
den von ihr umgriffenen Stopfen auf dem Flaschenhals zu fixieren, ist der freie Randbereich des blechernen Kappenteils
nach innen eingeformt und hintergreift den am Flaschenhals nach außen vorstehenden Bördelrand der Flasche.
An der oberen Stirnfläche des topfförmigen Kappenteiles ist
eine kreisförmige und etwa mittig angeordnete Durchstichöffnung vorgesehen, die durch entsprechende
Sollbruchstellen im topfförmigen Kappenteil festgelegt ist. Diese Durchstichöffnung kann durch Entfernen eines
Deckelteiles freigelegt werden, das mit dem die Durchstichöffnung überdeckenden Teilbereich des topfförmigen
Kappenteiles fest verbunden ist und aus Kunststoffmaterial
besteht.
Um den Flascheninhalt bei Bedarf auch ohne weitere Hilfsmittel entleeren und um die verschiedenen Materialien nach dem
Entleeren der Flasche weitestgehend voneinander trennen zu können, muß die Umbördelung des topfförmigen Kappenteiles
aufgebrochen und die Verschlußkappe sowie das Dichtelement von der Flasche gelöst werden. Dabei werden jedoch häufig scharfe
Kanten gebildet oder freigelegt, an denen sich beispielsweise das medizinische Personal etwa im Krankenhaus verletzen kann.
Auch ist eine vollständige Trennung der verschiedenen Materialien bei diesen vorbekannten Bördelkappen meist nicht
ohne weiteres möglich, weil zumindest an deren Deckelteil der die Durchstichöffnung in Schließstellung überdeckende
Teilbereich des blechernen Kappenteiles verbleibt. Durch diesen Metallrest an dem ansonsten aus Kunststoff bestehenden
Deckelteil wird eine Wiederverwertung des Kunststoffmaterials erschwert.
Aus der DE-OS 40 15 510 ist bereits eine Verschlußkappe der eingangs erwähnten Art bekannt, deren einzelnen Kappenteile
vollständig aus Kunststoff bestehen. Diese Verschlußkappe wird an der Flasche durch mehrere Federstege eines inneren
Kappenteiles gehalten, die den Bördelrand der Flasche jeweils mit einem innenseitigen Haltevorsprung untergreifen. Dabei ist
das innere Kappenteil durch ein es umfassendes ringförmiges äußeres Kappenteil in der Untergriffstellung gesichert. Das
äußere Kappenteil weist dazu einen umlaufenden innenseitigen Slcherungsvorsprung auf, der die Federstege des inneren
Kappenteiles in Schließstellung der Verschlußkappe abstützt. In dieser Schließstellung untergreift der Slcherungsvorsprung
des äußeren Kappenteiles seinerseits am inneren Kappenteil radial nach außen vorstehende Sperrzungen, so daß das äußere
und das innere Kappenteil in axialer Richtung unverrückbar aneinander gehalten sind.
Um die vorbekannte Verschlußkappe von der Flasche auch wieder entfernen und um deren beiden Kappenteile voneinander trennen
zu können, ist an dem als Schiebering ausgebildeten äußeren Kappenteil eine Aufreißlasche vorgesehen, die durch zwei
parallel verlaufende und in axialer Richtung orientierte Sollbruchkerben im Kunststoffmaterial des äußeren Kappenteiles
begrenzt ist.
Für den Fall dagegen, daß der Behälterinhalt mittels einer Kanüle oder eines Transfusionsbesteckes entnommen werden soll,
ist an der freiliegenden stirnseitigen Decke des inneren Kappenteiles eine Durchstichöffnung vorgesehen, die ebenfalls
durch zwei konzentrische Sollbruchrinnen definiert ist.
Unabhängig vom verwendeten Werkstoff weisen solche Schwächungs- oder Sollbruchstellen wesentliche Nachteile auf.
So muß das medizinische Personal in den Krankenhäusern die vorbekannte Verschlußkappe an diesen Sollbruchstellen
zerstören, um sie von der Flasche lösen zu können. Dabei entstehen jedoch scharfe Kanten, die oft ein Verletzungsrisiko
beinhalten.
Um an derartigen Sollbruchstellen den vorgesehenen zerstörenden Abriß immer mit dem gleichen Kraftaufwand
verläßlich bewerkstelligen zu können, muß zudem sichergestellt sein, daß die Wandstärke dieser Schwächungsstellen über die
ganze Lebensdauer eines solchen Kunststoffwerkzeuges konstant bleibt. Vergrößert sich die Wandstärke dieser
Schwächungsstelle durch eine Abnutzung des Werkzeuges oder durch andere den Herstellungsprozeß beeinflussende Störungen,
so läßt sich die Kappe gar nicht mehr oder nur mit sehr erhöhtem Kraftaufwand von der Flasche trennen. Wird dagegen
die Schwächungsstelle zu dünn, bricht die Verschlußkappe an dieser Schwächungsstelle schon während der Montage auf der
entsprechenden Flasche.
Solche Schwächungsstellen werden durch entsprechende Verengungen in der Spritzgußform hergestellt. Der für die
Herstellung der Verschlußkappe gemäß DE-OS 40 15 510 vorgesehene Polypropylen-Kunststoff weist jedoch lange
Molekülketten auf, die beim Durchfließen dieser Verengungen eine Polarisierung erfahren. Durch die Ausrichtung der
Molekülketten bilden sich im Bereich der Schwächungsstellen Materialfasern, die einem Durchbrechen des Kunststoffmaterials
an sich entgegenwirken und das Trennen der verschiedenen Kappenteile erheblich erschweren können.
Zudem muß die Verschlußkappe gemäß DE-OS 40 15 510 in mehreren Arbeitsschritten auf einem Flaschenhals montiert werden. In
einem ersten Arbeitsschritt ist der elastomere Stopfen von oben in die Flaschenöffnung einzudrücken. In einem weiteren
Arbeitsschritt wird anschließend das innere Kappenteil von oben auf die Flaschenöffnung sowie den darauf befindlichen
Stopfen gedrückt, wobei die Federstege dieses Kappenteiles
beim Passieren des die Flaschenöffnung begrenzenden
Ringwulstes vorübergehend nach außen ausgelenkt werden, um anschließend in ihre entspannte Untergriffstellung
einzufedern. In einem nachfolgenden Arbeitsschritt wird anschließend das äußere Kappenteil auf das innere Kappenteil
geschoben und dadurch die Federstege in ihrer Untergriff- oder Schließstellung gesichert.
Im Gegensatz zur Montage herkömmlicher Bördelkappen, bei denen der Bördelrand seitlich von unten nach innen eingeformt werden
muß, werden die verschiedenen Kappenteile bei der aus DE-OS 40 15 510 vorbekannten Verschlußkappe also nacheinander von oben
auf die Flasche aufgesetzt. Um diese Arbeitsschritte durchführen zu können, sind daher entsprechend ausgestaltete
Verschließmaschinen erforderlich.
Es besteht die Aufgabe, eine Verschlußkappe der eingangs erwähnten Art zu schaffen, die mit geringem Aufwand auf eine
Infusions- oder Transfusionsflasche oder dergleichen Behältnis montiert oder demontiert werden kann und bei der sich das
verwendete Kappenmaterial besonders gut einer Wiederverwertung zuführen läßt.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht bei der
Verschlußkappe der eingangs erwähnten Art insbesondere darin, daß das äußere Kappenteil im Verlauf seines Umfanges mehrere
Sicherungsvorsprünge aufweist, zwischen denen jeweils eine Ausrastöffnung vorgesehen ist, daß das äußere Kappenteil und
das innere Kappenteil in Schließstellung der Verschlußkappe mittels zumindest einer lösbaren Drehsicherung drehfest
miteinander verbunden sind und daß nach dem Lösen der Drehsicherung diese beiden Kappenteile mittels einer Dreh- und
einer anschließenden axialen Schiebebewegung des äußeren Kappenteiles relativ zum inneren Kappenteil voneinander
trennbar sind.
Die erfindungsgemäße Verschlußkappe läßt sich leicht von einer
Flasche oder dergleichen Behältnis entfernen. Dazu muß lediglich die Drehsicherung gelöst und das innere Kappenteil
gegenüber dem äußeren Kappenteil verdreht werden, um diese beiden Teile anschließend in axialer Schieberichtung
voneinander trennen zu können. Durch das Verdrehen werden die an den Federstegen des inneren Kappenteiles vorgesehenen
Haltevorsprünge aus dem Bereich der Sicherungsvorsprünge in den Bereich der Ausrastaussparungen bewegt, die am inneren
Wandungsumfang des äußeren Kappenteiles verteilt angeordnet
sind. Diese Ausrastaussparungen, die den zwischen den benachbarten SicherungsvorSprüngen vorgesehenen Zwischenraum
bilden, erlauben es, die Haltevorsprünge der Federstege in axialer Richtung aus dem Eingriffsbereich der am äußeren
Kappenteil vorgesehenen Sicherungsvorsprünge zu bringen. Durch
die bajonettverschlußartige Verzahnung des äußeren und des inneren Kappenteiles können diese beiden Kappenteile leicht
und praktisch zerstörungsfrei voneinander getrennt und einer Wiederverwertung zugeführt werden.
Da zum Trennen der beiden Kappenteile keine Sollbruchstellen erforderlich sind, kann bei der erfindungsgemäßen
Verschlußkappe auch auf Schwächungsstellen verzichtet werden, die im Kunststoffmaterial zu einer unerwünschten Ausrichtung
von Materialfasern und zu scharfkantigen Rändern führen. Das medizinische Personal kann die erfindungsgemäße Verschlußkappe
daher leicht entfernen, ohne sich an solch scharfkantigen Rändern zu verletzen. Gleichzeitig können die Bestandteile der
erfindungsgemäßen Verschlußkappe leicht voneinander getrennt und praktisch sortenrein einer Wiederverwertung zugeführt
werden. Das dabei ausschließlich verwendete Kunststoffmaterial fällt im Krankenhaus auch an anderer Stelle in Form von
Spritzen oder dergleichen Kunststoffteilen als Abfall an, während auf die Verwendung des im wesentlichen bloß für
herkömmliche Bördelkappen vorgesehenen Aluminiummaterials
verzichtet werden kann.
Eine Weiterbildung gemäß der Erfindung, für die selbstständig Schutz beansprucht wird, sieht bei der Verschlußkappe der
eingangs erwähnten Art vor, daß das innere Kappenteil in entspannter Ausgangslage im Bereich seiner Haltevorsprünge
einen lichten inneren Durchmesser hat, der zumindest etwa dem Außendurchmesser des Ringwulstes der Flasche oder dergleichen
entspricht und daß die Federstege des inneren Kappenteils durch eine axiale Relativbewegung von innerem und äußerem
Kappenteil mittels wenigstens einer am inneren und/oder am äußeren Kappenteil vorgesehenen Auflaufschräge in ihre in
Schließstellung zueinander eingefederte Halteposition bewegbar sind.
Da das innere Kappenteil in seiner entspannten Ausgangslage einen lichten Durchmesser hat, der zumindest etwa dem
Außendurchmesser des Ringwulstes der Flasche oder dergleichen entspricht, kann das innere Kappenteil bei der Montage der
erfindungsgemäßen Verschlußkappe praktisch kraftlos auf die Flasche aufgesetzt werden. Die am inneren Kappenteil
vorgesehenen Federstege werden erst dann in ihre Haltestellung bewegt, wenn beispielsweise das äußere Kappenteil von unten
auf das innere Kappenteil aufgeschoben wird. Da die zur Montage der erfindungsgemäßen Verschlußkappe erforderlichen
Arbeitsschritte und insbesondere die zum Verbinden des inneren Kappenteiles mit dem äußeren Kappenteil vorgesehene, seitlich
nach oben gerichtete Schiebebewegung der auch der bei herkömmlichen Bördelkappen üblichen Arbeitsweise entspricht,
können die erfindungsgemäßen Verschlußkappen auch auf herkömmlichen Verschlußanlagen verarbeitet werden.
Eine bevorzugte Weiterbildung gemäß der Erfindung, der ebenfalls eigenständig Schutz zukommen kann, sieht vor, daß
das innere und das äußere Kappenteil mittels zumindest eines zwischen ihnen vorgesehenen Vorsprunges in einer vormontierten
Vorraststeilung gehalten sind, in der sich die Federstege in ihrer Offenstellung befinden, und daß die Kappenteile durch
eine axiale Relativbewegung des äußeren Kappenteiles zum inneren Kappenteil in die Schließstellung der Verschlußkappe
bewegbar sind. Die im wesentlichen aus dem inneren Kappenteil, dem äußeren Kappenteil und dem Deckelteil bestehende
Verschlußkappe kann in einer vormontierten Vorraststeilung angeliefert und auf die Infusionsflasche aufgesetzt werden.
Anschließend ist lediglich eine axiale Relativbewegung der beiden Kappenteile erforderlich, um die Verschlußkappe sowie
das von ihr dicht abgeschlossene Behältnis zu verschließen. Diese Ausführungsform begünstigt die einfache Montage der
erfindungsgemäßen Verschlußkappe noch zusätzlich.
Die Herstellung der erfindungsgemäßen Verschlußkappe wird noch
erleichtert, wenn die Drehsicherung(en) am Deckelteil angeordnet und daran vorzugsweise einstückig angeformt sind.
Diese Drehsicherung wirkt einem Verdrehen des inneren Kappenteiles gegenüber dem äußeren Kappenteil in
Schließstellung der Verschlußkappe entgegen. Dazu ist es zweckmäßig, wenn das Deckelteil mit dem inneren Kappenteil
drehfest verbunden ist.
Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, daß das Deckelteil zumindest einen, an seiner dem inneren
Kappenteil zugewandten Flachseite vorstehenden Rasthaken, vorzugsweise mehrere Rasthaken aufweist, die die
Durchstichöffnung des inneren Kappenteiles durchsetzen und mit ihrem nach außen abgewinkelten oder dergleichen überstehenden
freien Ende den die Durchstichöffnung begrenzenden Randbereich des inneren Kappenteiles hintergreifen. Das Deckelteil wird
mittels der Rasthaken am inneren Kappenteil lösbar gehalten, ohne daß eventuell nur schwer zu durchbrechende Schwächungs-
oder Sollbruchstellen zwischen dem Deckelteil und dem inneren Kappenteil erforderlich wären.
Das innere Kappenteil ist in Schließstellung unverrückbar mit dem äußeren Kappenteil verbunden, wenn an jedem Federsteg in
seinem freien Endbereich außenseitig ein Rastvorsprung vorgesehen ist, der in Schließstellung der Verschlußkappe
zwischen zwei in Schieberichtung voneinander beabstandeten SicherungsvorSprüngen gehalten ist, welche innenseitig an dem
ringförmigen Wandungsabschnitt des äußeren Kappenteils angeordnet sind.
Zur Vormontage der einzelnen Bestandteile ist es zweckmäßig, wenn in Schieberichtung vor den einander zugeordneten
SicherungsvorSprüngen eine Vorrastnocke vorgesehen ist und
wenn in vormontierter Vorraststellung der Verschlußkappe die Federstege des inneren Kappenteiles mit ihrem Rastvorsprung
zwischen dieser Vorrastnocke und dem benachbarten Sicherungsvorsprung des äußeren Kappenteiles gehalten sind.
Eine Ausfuhrungsform gemäß der Erfindung sieht vor, daß zur
drehsicheren Führung der Rastvorsprünge in Schieberichtung zwischen zumindest einem der Vorrastnocken und dem
benachbarten Sicherungsvorsprung auf beiden Seiten dieser
Vorsprünge jeweils eine in Schieberichtung orientierte Führungsleiste vorgesehen ist, und daß die Führungsleisten
vorzugsweise bis etwa in den, dem Deckel zugewandten Randbereich des äußeren Kappenteiles reichen. Somit sind die
einzelnen Bestandteile der erfindungsgemäßen Verschlußkappe bereits in ihrer vormontierten Stellung drehfest miteinander
verbunden. In Schließstellung der Verschlußkappe greift beispielsweise die am Deckelteil vorgesehene Drehsicherung in
die entsprechende Ausnehmung des äußeren Kappenteils ein, so daß die Einzelteile der erfindungsgemäßen Verschlußkappe auch
dann solange drehfest aneinander gehalten sind, solange das Deckelteil nicht vom inneren Kappenteil entfernt wurde.
Um die beiden Kappenteile mit möglichst geringem Kraftaufwand in ihre Vorraststellung und anschließend auch in ihre
Schließstellung bringen zu können, ist nach einer Ausführungsform gemäß der Erfindung vorgesehen, daß die zum
Deckelteil weisende Flanke der Rastvorsprünge etwa rechtwinklig zur Längsachse des Federsteges angeordnet ist und
daß die gegenüberliegende Flanke jedes Rastvorsprunges zum freien Ende des Federsteges hin schräg nach innen verläuft.
Die leichte Montage der beiden Kappenteile wird noch begünstigt, wenn die zum Deckelteil weisende Flanke zumindest
der dem Deckelteil zugewandten SicherungsvorSprünge,
vorzugsweise jeweils beide einander zugeordneten Sicherungsvorsprünge in Richtung zum Behältnis schräg nach
innen geneigt sind, und wenn die gegenüberliegenden Flanken dieser Sicherungsvorsprünge vorzugsweise etwa rechtwinklig zur
Längsachse des ringförmigen Wandungsabschnittes des äußeren Kappenteiles angeordnet sind.
Die Haltevorsprünge der Federstege werden besonders sicher und
fest gegen die Untergreif-Sperrschulter des im Bereich der Flaschenöffnung vorgesehenen Ringwulstes gepreßt, wenn die
Federstege in Schließstellung den (die) den Deckelteil abgewandten Sicherungsvorsprung (Sicherungsvorsprünge) an
seiner (ihren) schrägen Flanke(n) mit einer korrespondierenden und am freien Endbereich der Federstege vorgesehenen
Gegenfläche beaufschlagen.
Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung, bei der das verwendete Kappenmaterial besonders gut einer
Wiederverwertung zugeführt werden kann, sieht vor, daß das innere Kappenteil, das äußere Kappenteil und das Deckelteil
aus Kunststoff, vorzugsweise aus Polypropylen, hergestellt sind.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispieles in Verbindung mit den Ansprüchen sowie der Zeichnung. Die
einzelnen Merkmale können je für sich oder zu mehreren bei einer Ausführungsform der Erfindung verwirklicht sein.
Es zeigt in unterschiedlichen Maßstäben:
Fig. 1 eine Infusions- oder Transfusionsflasche in einer
Seitenansicht, wobei die Flasche mittels einer Verschlußkappe verschlossen ist, auf deren äußerem
Kappenteil ein Deckelteil gehalten ist,
Fig. 2 das Deckelteil der Verschlußkappe in einer Draufsicht,
Fig. 3 das Deckelteil in einer Querschnittsdarstellung,
Fig. 4 ein inneres Kappenteil der Verschlußkappe aus Fig. 1 bis 3 in einer Draufsicht auf seine Oberseite, wobei
das innere Kappenteil in das äußere Kappenteil der Verschlußkappe einschiebbar ist,
Fig. 5 das äußere Kappenteil, das innere Kappenteil sowie
das Deckelteil der Verschlußkappe aus Figur 1 bis 4
in einer vormontierten Querschnittsdarstellung, wobei sich diese Bestandteile der Verschlußkappe oberhalb
einer Flasche befinden, in deren Flaschenhals ein Stopfen als Dichtelement eingedrückt ist,
Fig. 6 die auf die Flaschenöffnung aufgesetzten Bestandteile der Verschlußkappe in einer vormontierten
Vorraststellung,
Fig. 7 die Verschlußkappe in ihrer Schließstellung, in der das innere Kappenteil und das äußere Kappenteil axial
unverrückbar sowie drehfest miteinander verbunden sind,
Fig. 8 einen Federsteg des inneren Kappenteiles, der in der
Vorraststellung am äußeren Kappenteil gehalten ist, wobei das innere und das äußere Kappenteil nur
bereichsweise dargestellt sind,
Fig. 9 den am äußeren Kappenteil gehaltenen Federsteg in
Schließstellung der Verschlußkappe und
Fig. 10 den Feder steg des inneren Kappenteiles, der durch eine Drehbewegung und eine anschließende
Axialbewegung aus der Eingriffsstellung mit dem
äußeren Kappenteil entnommen werden kann.
In den Figuren 1 bis 10 ist eine Verschlußkappe 1 dargestellt, die zum Verschließen einer Infusions- oder Transfusionsflasche
2 vorgesehen ist. Die Verschlußkappe 1 besteht im wesentlichen aus einem inneren Kappenteil 3, einem äußeren Kappenteil 4
sowie einem Deckelteil 5.
Das innere Kappenteil 3 weist eine obere Deckplatte 6 auf, an die rechtwinklig zur Plattenebene vier über Kreuz angeordnete
Federstege 7 einstückig angeformt sind. Jeder dieser Federstege 7 hat an seinem freien Endbereich einen
Haltevorsprung 8, der nach innen abgewinkelt ist und über die Innenseite seines Federsteges 7 vorsteht. In Schließstellung
der Verschlußkappe 1 hintergreifen oder untergreifen die
13
Federstege 7 mit ihrem Haltevorsprung 8 die der Verschlußkappe
Federstege 7 mit ihrem Haltevorsprung 8 die der Verschlußkappe
I abgewandte Ringschulter 9 eines Ringwulstes 10 der Flasche
2. Dabei sind die Federstege 7 so bemessen, daß sich zwischen der Deckplatte 6 und dem die Flaschenöffnung begrenzenden
Randbereich der Flasche 2 der nach außen vorstehende Flansch
II eines Stopfens 12 befindet, der als Dichtelement ausgebildet ist und mit seinem formangepaßten zylindrischen
Teilbereich 13 dicht in die Flaschenöffnung eingedrückt ist.
Das äußere Kappenteil 4 der Verschlußkappe 1 ist im wesentlichen als ringförmiger Wandungsabschnitt ausgebildet.
In dem ringförmigen Wandungsabschnitt des äußeren Kappenteiles
4 sind innenseitig mehrere Sicherungsvorsprünge 14, 15 vorgesehen. Zum Sichern der Federstege 7 gegen eine radial
nach außen gerichtete Auslenkbewegung ist das äußere Kappenteil 4 derart auf das innere Kappenteil 3 aufschiebbar,
daß sich in der in Figur 7 gezeigten Schließstellung die Sicherungsvorsprünge 14, 15 am freien Endbereich der
Federstege 7 befinden.
In seiner beispielsweise in Figur 5 und 6 gezeigten entspannten Ausgangslage hat das innere Kappenteil 3 einen
lichten inneren Durchmesser, der etwa dem Außendurchmesser des Ringwulstes 10 der Flasche 2 entspricht. In dieser entspannten
Ausgangslage läßt sich das innere Kappenteil 3 praktisch ohne Widerstand auf die Flaschenöffnung aufsetzen. Wie die Figuren
5 bis 7 zeigen, ist an der Außenseite jedes Feder Steges 7 ein
Rastvorsprung 16 vorgesehen, deren zum Deckelteil weisende Flanke 17 jeweils etwa rechtwinklig zur Längsachse des
Federsteges 7 angeordnet ist. Die gegenüberliegende Flanke 18 jedes Rastvorsprunges 16 verläuft zum freien Ende des
betreffenden Federsteges 7 hin schräg nach innen. Jedem der Federstege 7 ist ein Sicherungsvorsprung 14 zugeordnet, der in
seiner Breite etwa an die des Federsteges 7 angepaßt ist. Die zum Deckelteil 5 weisende Flanke 19 jedes dieser
Sicherungsvorsprünge 14 ist in Richtung zur Flasche 2 schräg nach innen geneigt, während die gegenüberliegende Flanke 20
etwa rechtwinklig zur Längsachse des äußeren Kappenteils 4 angeordnet ist.
5
5
In axialer Richtung zur Flasche 2 hin ist ein weiterer Sicherungsvorsprung 15 vorgesehen, der als umlaufender
Sicherungsring 15 ausgebildet ist und hier durch den der Flasche zugewandten und schräg nach innen abgewinkelten
Endbereich des ringförmigen äußeren Kappenteiles 4 gebildet ist. Ebenso wie die Flanken 18, 19 der Vorsprünge 14, 16,
bildet dieser dem Deckelteil 5 abgewandte vorstehende Sicherungsring 15 des äußeren Kappenteiles 4 eine nach innen
gerichtete Auflaufschräge, die bei einer axialen Relativbewegung der Kappenteile 3, 4 die Federstege 7 des
inneren Kappenteils 3 nach innen verdrängen und einfedern läßt. Die Federstege 7 weisen dazu an ihrem freien Ende
außenseitig eine korrespondierende schräge Gegenfläche 21 auf, die auf der dem Deckelteil 5 zugewandten, zur Flasche 2 hin
schräg nach innen gerichteten Flanke des Sicherungsringes 15 nach innen gleiten kann.
In gleicher Weise wirken auch die schrägen Flanken 18, 19 an
den einander zugeordneten Rast- und Sicherungsvorsprüngen 16, 14. In axialer Richtung ist der Abstand zwischen den
SicherungsvorSprüngen 14 und dem Sicherungsring 15 so
bemessen, daß der Federsteg 7 mit seinem zwischen Gegenfläche 21 und Rastvorsprung 16 befindlichen Teilbereich in
Schließstellung der Verschlußkappe 1 jeweils zwischen den beiden SicherungsvorSprüngen 14, 15 axial unverrückbar
gehalten ist.
In Schieberichtung vor den SicherungsvorSprüngen 14, 15 ist
jeweils eine Vorrastnocke 22 vorgesehen, die in Umfangsrichtung ebenfalls an die Breite des betreffenden
Federsteges 7 angepaßt ist. Das innere Kappenteil 3 läßt sich
bedarfsweise zunächst nur soweit in das äußere Kappenteil 3 schieben, daß die Rastvorsprünge 16 an den Federstegen 7
zwischen der ihnen zugeordneten Vorrastnocke 22 und dem benachbarten Sicherungsvorsprung 14 des äußeren Kappenteiles 4
gehalten sind. Dabei wird zwischen der Vorrastnocke 22 und dem Sicherungsvorsprung 14 eine Aussparung oder Ausnehmung
gebildet, in die der betreffende Rastvorsprung eingreifen kann. In dieser vormontierten Vorraststeilung kann die
Verschlußkappe an die Verbraucher ausgeliefert und dort in dieser Form auf die Flaschenöffnungen aufgesetzt werden.
Wie die Figuren 7 und 9 zeigen, kann die Verschlußkappe 1 durch eine bloße Druckbeaufschlagung, die seitlich von unten
in Richtung zu dem feststehenden Deckelteil 5 verläuft, von der Vorraststeilung in die Schließstellung bewegt werden.
Dabei kann die Verschlußkappe 1 auf den bestehenden Anlagen verarbeitet werden, die zur Aluminiumverbordelung bei
Bördelkappen vorgesehen sind und praktisch auch alle zum Schließen der hier dargestellten Verschlußkappe 1
erforderlichen Funktionen aufweisen.
Wie die Figuren 8 bis 10 zeigen, sind beidseits der Sicherungsvorsprünge 14 und der Vorrastnocken 22 in
Schieberichtung orientierte Führungsleisten 23 vorgesehen, die bis etwa in den dem Deckelteil 5 zugewandten Randbereich des
äußeren Kappenteiles 4 reichen. Diese Führungsleisten 2 3 verhindern ein Verdrehen der beiden Kappenteile 3, 4 bis in
deren Vorraststeilung.
In der in Figur 1 und 7 gezeigten Schließstellung greift das Deckelteil 5 mit einer randseitig axial vorstehenden und als
Drehsicherung dienenden Ausformung 24 in eine formangepaßte, randseitig offene Ausnehmung 25 des äußeren Kappenteils 4 ein.
Das Deckelteil 5, welches am inneren Kappenteil 3 lösbar gehalten ist, sichert das mit ihm drehfest verbundene innere
Kappenteil 3 in Schließstellung gegen ein Verdrehen relativ zum äußeren Kappenteil 4 ab. Durch diese drehfeste Verbindung
der Bestandteile 3, 4 in Schließstellung der Verschlußkappe 1 werden auch die Rastvorsprünge 16 der Federstege 7 in ihrer in
Figur 7 und 9 gezeigten Haltestellung gesichert. Durch Lösen des Deckelteiles 5 vom inneren Kappenteil 3 wird die drehfeste
Verbindung zwischen den beiden Kappenteilen 3, 4 aufgehoben. Da die Führungsleisten 23 nur bis in Höhe der
Sicherungsvorsprünge 14 reichen, können die Rastvorsprünge 16
durch eine Drehbewegung des äußeren Kappenteiles 4 gegenüber dem inneren Kappenteil 3 aus ihrer Eingriffsstellung gedreht
und in den Bereich der Ausrastöffnungen 26 bewegt werden, die jeweils durch den zwischen zwei benachbarten
SicherungsvorSprüngen 14 vorgesehenen und sich bis zum
Deckelteil 5 erstreckenden Zwischenraum gebildet sind. Durch eine nachfolgende, in Figur 10 angedeutete axiale
Schiebebewegung lassen sich anschließend die Kappenteile 3, 4 voneinander und von der Flasche 2 trennen und einer
Wiederverwertung zuführen.
Das Flip-Up-Deckelteil 5, das als Originalitätsverschluß für
eine stirnseitige Durchstichöffnung 27 des inneren Kappenteiles 3 ausgebildet ist, läßt sich leicht vom inneren
Kappenteil 3 lösen. Es weist dazu zumindest einen, bei der hier dargestellten Verschlußkappe mehrere Rasthaken 28 auf,
die etwa mittig an dessen dem inneren Kappenteil 3 zugewandten Flachseite vorstehen. Die Rasthaken 28 durchsetzen die
Duchstichöffnung 27 und hintergreifen mit ihrem jeweils nach außen abgewinkelten freien Ende den die Durchstichöffnung 27
begrenzenden Randbereich des inneren Kappenteiles 3. Das abgewinkelte freie Ende der Rasthaken 28, das beispielsweise
durch eine Hitzeverformung gebildet werden kann, läßt sich vom inneren Kappenteil 3 zwar leicht lösen, anschließend aber
nicht wieder aufsetzen. Zur drehfesten Verbindung des Kappenteiles 3 mit dem Deckelteil 5 steht an der Flachseite
des Deckelteils 5 ein Sicherungsstift 29 vor, der in eine entsprechende Aussparung 30 des inneren Kappenteiles 3
eingreift.
Durch die bajonettverschlußartige Verbindung zwischen dem inneren und dem äußeren Kappenteil 3, 4 und durch die lösbare
Verbindung des Deckelteils 5 am inneren Kappenteil 3 mittels der Rasthaken 28 kann auf Sollbruch- oder dergleichen
Schwachungsstellen an den einzelnen Bestandteilen 3, 4, 5 der Verschlußkappe 1 verzichtet werden.
Durch Entrasten des Deckelteils 5 vom inneren Kappenteil 3 läßt sich die Durchstichöffnung 27 am inneren Kappenteil
öffnen und der Stopfen 12 bereichsweise freilegen, um mittels einer Kanüle oder eines Transfusionsbesteckes den
Flascheninhalt in der Flasche 2 entnehmen zu können. Soll der Flascheninhalt dagegen unmittelbar aus der Flasche 2
ausgegossen werden, so müssen nach dem Entfernen des Deckelteils 5 die Kappenteile 3, 4 nur gegeneinander verdreht
und anschließend axial verschoben werden, um die Verschlußkappe 1 vollständig zu entfernen und um die
Flaschenöffnung der Flasche 2 freilegen zu können.
Auch beim vollständigen Öffnen der Flasche 2 und Entfernen der Verschlußkappe 1 werden keine scharfkantigen Ränder gebildet oder freigelegt, an denen sich das medizinische Personal beispielsweise in einem Krankenhaus verletzen könnte.
Auch beim vollständigen Öffnen der Flasche 2 und Entfernen der Verschlußkappe 1 werden keine scharfkantigen Ränder gebildet oder freigelegt, an denen sich das medizinische Personal beispielsweise in einem Krankenhaus verletzen könnte.
Nach Entfernen der Verschlußkappe 1 von der Flasche 2 können die einzelnen Materialien praktisch sortenrein einer
Wiederverwertung zugeführt werden. Da die Einzelteile 3, 4, 5 der Verschlußkappe 1 aus Kunststoff, vorzugsweise aus
Polypropylen-Kunststoff, hergestellt sind, fällt hier kein weiteres Material, beispielsweise Aluminiumblech, an.
Die Verschlußkappe 1 kann mit geringem Aufwand auf eine Infusions- oder Transfusionsflasche oder dergleichen Behältnis
montiert oder demontiert werden. Dabei läßt sich das zur Herstellung der Kappen-Einzelteile 3, 4, 5 verwendete
Kappenmaterial leicht voneinander trennen und besonders gut einer Wiederverwertung zuführen.
/Ansprüche
Claims (19)
1. Verschlußkappe (1) zum Verschließen einer Flasche (2) oder dergleichen Behältnisses, das im Bereich seiner
Behälteröffnung einen vorstehenden äußeren Ringwulst (10) aufweist, mit einem inneren Kappenteil (3) , das mehrere
Federstege (7) hat, die jeweils an ihrem freien Endbereich innenseitig einen Haltevorsprung (8) zum Hintergreifen des
Ringwulstes (10) in einer Schließstellung der Verschlußkappe (1) aufweisen, mit einem äußeren Kappenteil
(4), das an einem ringförmigen Wandungsabschnitt innenseitig zumindest einen Sicherungsvorsprung (14)
aufweist und zum Sichern der Federstege (7) gegen eine Auslenkbewegung derart auf das innere Kappenteil (3)
aufschiebbar ist, daß sich in Schließstellung der Slcherungsvorsprung (14) (die SlcherungsvorSprünge) im
Bereich der Federstege befindet (befinden) und mit einem Dichtelement (12), das wenigstens bereichsweise zwischen
dem die Behälteröffnung begrenzenden Randbereich der Flasche (2) oder dergleichen und dem inneren Kappenteil
(3) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß das äußere Kappenteil (4) im Verlauf seines Umfanges mehrere
Sicherungsvorsprünge (14) aufweist, zwischen denen jeweils
eine Ausrastöffnung (26) vorgesehen ist, daß das äußere Kappenteil (4) und das innere Kappenteil (3) in
Schließstellung der Verschlußkappe (1) mittels zumindest einer lösbaren Drehsicherung drehfest miteinander
verbunden sind und daß nach dem Lösen der Drehsicherung diese beiden Kappenteile mittels einer Dreh- und einer
anschließenden axialen Schiebebewegung des äußeren Kappenteiles relativ zum inneren Kappenteil voneinander
trennbar sind.
2. Verschlußkappe nach dem Oberbegriff von Anspruch 1, insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das innere Kappenteil (3) in entspannter Ausgangslage im Bereich seiner HaltevorSprünge (8) einen lichten inneren
Durchmesser hat, der zumindest etwa dem Außendurchmesser des Ringwulstes (10) der Flasche (2) oder dergleichen
entspricht und daß die Federstege (7) des inneren Kappenteiles (3) durch eine axiale Relativbewegung von
innerem und äußerem Kappenteil (3, 4) mittels wenigstens
einer am inneren und/oder am äußeren Kappenteil (3, 4) vorgesehenen Auflaufschräge in ihre in Schließstellung
zueinander eingefederte Halteposition bewegbar sind.
3. Verschlußkappe zum Verschließen einer Infusions- oder Transfusionsflasche nach dem Oberbegriff von Anspruch 1,
insbesondere nach Anspruch 1 oder 2, mit einem Deckelteil (5) , das als Originalitätsverschluß für eine stirnseitige
Durchstichöffnung (27) des inneren Kappenteiles (3) ausgebildet und mit diesem lösbar verbunden ist, dadurch
gekennzeichnet, daß das innere und das äußere Kappenteil (3, 4) mittels zumindest eines zwischen ihnen vorgesehenen
Vorsprunges in einer vormontierten Vorraststeilung gehalten sind, in der sich die Federstege (7) in ihrer
Offenstellung befinden, und daß die Kappenteile (3, 4) durch eine axiale Relativbewegung des äußeren Kappenteiles
(4) zum inneren Kappenteil (3) in die Schließstellung der Verschlußkappe (1) bewegbar sind.
4. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Drehsicherung (en) (25) mit dem
inneren Kappenteil (3) lösbar verbunden ist (sind) und in Schließstellung der Verschlußkappe in eine randseitig
offene Ausnehmung (25) des äußeren Kappenteils (4) eingreift (eingreifen).
35
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5. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehsicherung(en) (25) am
Deckelteil (5) angeordnet und daran vorzugsweise einstückig angeformt sind.
6. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckelteil (5) mit dem inneren
Kappenteil (3) drehfest verbunden ist.
7. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckelteil (5) zumindest einen, an
seiner dem inneren Kappenteil (3) zugewandten Flachseite vorstehenden Rasthaken, vorzugsweise mehrere Rasthaken
(28) aufweist, die die Durchstichöffnung (27) des inneren Kappenteiles (3) durchsetzen und mit ihrem nach außen
abgewinkelten oder dergleichen überstehenden freien Ende den die Durchstichöffnung (27) begrenzenden Randbereich
des inneren Kappenteiles (3) hintergreifen.
8. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß an jedem Federsteg (7) in seinem freien Endbereich außenseitig ein Rastvorsprung (16)
vorgesehen ist, der in Schließstellung der Verschlußkappe (1) zwischen zwei in Schieberichtung voneinander
beabstandeten SicherungsvorSprüngen (14, 15) gehalten ist,
welche innenseitig an dem ringförmigen Wandungsabschnitt des äußeren Kappenteils (4) angeordnet sind.
9. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß in Schieberichtung vor den einander
zugeordneten SicherungsvorSprüngen (14, 15) eine Vorrastnocke (22) vorgesehen ist, und daß in vormontierter
Vorraststeilung der Verschlußkappe (1) die Federstege (7) des inneren Kappenteiles (3) mit ihrem Rastvorsprung (16)
zwischen dieser Vorrastnocke (22) und dem benachbarten
Sicherungsvorsprung (14) des äußeren Kappenteiles (4)
gehalten sind.
10. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zur drehsicheren Führung der
Rastvorsprünge (16) in Schieberichtung zwischen zumindest einem der Vorrastnocken (22) und dem benachbarten
Sicherungsvorsprung (14) auf beiden Seiten dieser Vorsprünge (14, 16) jeweils eine in Schieberichtung
orientierte Führungsleiste (23) vorgesehen ist, und daß die Führungsleisten (23) vorzugsweise bis etwa in den, dem
Deckelteil (5) zugewandten Randbereich des äußeren Kappenteiles (4) reichen.
11. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die zum Deckelteil weisende Flanke
(17) der Rastvorsprünge (16) etwa rechtwinklig zur Längsachse des Federsteges (7) angeordnet ist, und daß die
gegenüberliegende Flanke (18) jedes Rastvorsprunges (16) zum freien Ende des Federsteges (7) hin schräg nach innen
verläuft.
12. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die zum Deckelteil (5) weisende Flanke
(19) zumindest der dem Deckelteil (5) zugewandten Sicherungsvorsprünge (14), vorzugsweise jeweils beide
einander zugeordneten Sicherungsvorsprünge (14, 15) in
Richtung zum Behältnis (2) schräg nach innen geneigt sind, und daß die gegenüberliegenden Flanken (20) dieser
Sicherungsvorsprünge (14) vorzugsweise etwa rechtwinklig
zur Längsachse des ringförmigen Wandungsabschnittes des äußeren Kappenteiles (4) angeordnet sind.
13. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Federstege (7) in Schließstellung
den (die) den Deckelteil (5) abgewandten Sicherungsvorsprung (Sicherungsvorsprünge) an seiner
(ihren) schrägen Flanke (19) mit einer korrespondierenden und am freien Endbereich der Federstege (7) vorgesehenen
Gegenfläche (21) beaufschlagen.
14. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der dem Deckelteil (5) abgewandte Sicherungsvorsprung (15) als umlaufender Sicherungsring
ausgebildet ist.
15. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das innere Kappenteil (3), das äußere
Kappenteil (4) und das Deckelteil (5) aus Kunststoff, vorzugsweise aus Polypropylen-Kunststoffmaterial,
hergestellt sind.
9)Of O
Herr Rechts- und Patentanwalt Henricn Börjes-Pestalozza
als Vertreter für Herrn Patentanwalt Hans Schmitt
als Vertreter für Herrn Patentanwalt Hans Schmitt
Geschäftsnummer: "3.1.5. Nr. 31/93 (§ 46 PatAnwO)"
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9306796U DE9306796U1 (de) | 1993-05-06 | 1993-05-06 | Verschlußkappe zum Verschließen einer Flasche |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9306796U DE9306796U1 (de) | 1993-05-06 | 1993-05-06 | Verschlußkappe zum Verschließen einer Flasche |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE9306796U1 true DE9306796U1 (de) | 1993-07-15 |
Family
ID=6892879
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE9306796U Expired - Lifetime DE9306796U1 (de) | 1993-05-06 | 1993-05-06 | Verschlußkappe zum Verschließen einer Flasche |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE9306796U1 (de) |
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-
1993
- 1993-05-06 DE DE9306796U patent/DE9306796U1/de not_active Expired - Lifetime
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